Gibt es den „sicheren“ Kollektivvertrag?

JournalistInnen-KV / c Fotolia

Immer mehr JournalistInnen arbeiten unter rechtlich nicht sauberen Bedingungen oder sollen  – wie jetzt beim Kurier – gekündigt werden, weil sie angeblich zu teuer sind. Vier Forderungen der Journalistengewerkschaft an einen neuen Kollektivvertrag.

Nadine S. ist Politikredakteurin. Vor zwei Jahren, unmittelbar nach dem Abschluss ihres Publizistikstudiums, erhielt sich ein Jobangebot einer renommierten Bundesländerzeitung. Sie hatte dort bereits ein Praktikum absolviert. Anders als die meisten aus ihrem Studienjahrgang erhielt sie problemlos eine Fixanstellung. Dem unauffälligen Hinweis des Chefredakteurs, dass für ihren Dienstvertrag der Gewerbe-Kollektivertrag gelte, maß sie keine besondere Bedeutung bei. Hauptsache angestellt!  Nach wenigen Wochen musste sie freilich feststellen, dass sie in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geraten war: Für die jüngeren KollegInnen galt der Gewerbe-Kollektivertrag mit niedrigeren Gehältern, kürzeren Kündigungsfristen und weniger Urlaub. Die Älteren hingegen hatten mehr Urlaub, deutlich höhere Gehälter und längere Kündigungsfristen. Nach Rückfrage klärte sie der Betriebsrat auf, dass dies bereits seit Jahren üblich sei – bislang habe sich aber niemand gefunden, der gegen diesen Zustand klagen wollte.

Regelverstöße

Robert A. hatte einfach Pech. 2009 baute sein Verlag im Zuge der Wirtschaftskrise fünf Jobs ab. Robert war dabei. Nach einem Jahr Arbeitsamt fand er dann doch einen Job: 2.500 Euro als freier Mitarbeiter – also zwölf Mal, zwei Wochen Urlaub seien da inkludiert, über Krankenstände müsse man sich halt noch einigen. Das  lag zwar weit unter seinem letzten Gehalt, doch immerhin bleibt ja die Hoffnung, vielleicht doch einmal wieder eine Anstellung zu bekommen. Rechtlich stünde ihm diese ja zu – bei bis zu 50 Stunden Arbeitszeit und Einbindung in Dienstpläne. Doch eine Klage riskieren will Robert zumindest jetzt noch nicht. Vielleicht später…

Matthias K. ist seit vier Jahren in der Online-Redaktion einer Tageszeitung beschäftigt. Anfangs bestand die Arbeit hauptsächlich darin, Beiträge aus der Printausgabe zu übernehmen und Agenturmeldungen einfließen zu lassen. Dann begann Matthias, selbst kurze Artikel zu schreiben. Bald moderierte er ein Diskussionsforum, und seit einem halben Jahr liefert er immer häufiger Geschichten für die Printausgabe. Mit 2.400 Euro sei er für den IT-Kollektivvertrag, auf dem sein Dienstvertrag basiert, ohnedies deutlich überzahlt, erklärte ihm sein Chef kürzlich, als Matthias über eine Gehaltserhöhung  verhandeln wollte.

Keine Einzelfälle

Drei Fälle aus dem Redaktionsalltag – drei Fälle, in denen Unternehmen klar gegen geltende Regeln verstoßen – und es sind keine Einzelfälle. Das zeigt auch der Kurier, der gerade 36 KollegInnen kündigen oder durch Änderungskündigungen massiv schlechter stellen will. Eine der Begründungen für diese ungeheuerliche Vorgangsweise: Es sei unzumutbar, dass JournalistInnen „fürs Älterwerden bezahlt“ würden.

JournalistInnen schlechter zu stellen geht aber auch anders: Immer wieder versuchen Verlage, durch Ausgliederungen Kollektivvertragsflucht zu begehen. Mehrfach konnte eine gemeinsame Aktion von Betroffenen, BetriebsrätInnen und Journalistengewerkschaft solche Ausgliederungen verhindern. Bisweilen sind dafür auch Streikbeschlüsse notwendig. Konsequentes Handeln hat bisher aber immer noch zum Ziel geführt.
Klar ist aber auch: Für immer größere Gruppen wird es immer schwieriger, den Journalisten-Kollektivvertrag durchzusetzen. Aus diesem Grund verhandelt die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp seit rund einem Jahr über eine Neufassung des KV.

Neuer Kollektivvertrag

Aus Sicht der Journalistengewerkschaft muss der neue KV Lösungen für vier Problemfelder enthalten:
1) Freie MitarbeiterInnen. Hier streben wir an, dass es die „falschen Freien“ und die unter falschen Voraussetzungen  abgeschlossenen Pauschalverträge in Zukunft nicht mehr gibt, sondern dass alle „schlampigen Verhältnisse“ in korrekte Dienstverhältnisse umgewandelt werden.

2) Online. Hier hebeln die meisten Verlage den bestehenden Kollektivvertrag, der ja ausdrücklich auch die Onlinearbeit erwähnt, durch Ausgliederungen und sonstige Konstruktionen aus. Klar ist daher: KollegInnen, die im Onlinebereich praktisch das gleiche tun wie PrintredakteurInnen gehören selbstverständlich in den Journalisten-KV und müssen dort gleich behandelt werden.

3) Ausgliederungen. Kollektivvertragsflucht durch Ausgliederungen – was regelmäßig mit einer „Zwangsübersiedlung“ in falsche Kollektivverträge verbunden ist – darf es künftig nicht mehr geben. Wenn organisatorische Änderungen solche Ausgliederungen erfordern, dann müssen die Betroffenen dennoch im Journalisten-KV bleiben.

4) Durchsetzbarkeit. Zahlreiche KollegInnen arbeiten derzeit in falschen rechtlichen Verhältnissen, wagen aber aus Angst vor Konsequenzen nicht, dagegen vorzugehen.  Daher muss ein neuer Journalisten-KV Instanzen schaffen – beispielsweise ein Schiedsgericht – das dessen Durchsetzung verantwortet, und zwar ohne dass sich Einzelne dabei exponieren müssen. Wichtig ist daher ein Antragsrecht Dritter, etwa der Gewerkschaft und der Betriebsräte, damit der Druck von einzelnen KollegInnen genommen wird.

Ausgewogener Vertrag

Natürlich gibt es auch Forderungen der Verleger, die meinen, ein neue Kollektivvertrag müsse vor allem „billiger“ werden, wie das ja auch in verwandten Bereichen der Fall sei. Wenn es gelingt, den Wirksamkeitsbereich dieses Vertrages signifikant zu erweitern, lässt sich auch über niedrigere Einstiegsschwellen und eine Abflachung der Gehaltsskala verhandeln. Da ein neuer KV aber einer Urabstimmung unterzogen werden muss, kann es eine Lösung nur dann geben, wenn beiderseitiges Entgegenkommen zu einem ausgewogenen, tragfähigen Vertragswerk geführt hat.

Scroll to top