Arbeitsrecht: Urlaub

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Damit Sie wissen, wie viel Urlaub Ihnen zusteht, welche Vereinbarungen Sie treffen müssen und was passiert, wenn Sie im Urlaub krank werden.

Urlaubsanspruch

Sie haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr, das sind 30 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche von Montag bis Samstag) bzw. 25 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag). Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte, jeweils im Ausmaß der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.

Ab wann besteht Urlaubsanspruch?

Ihr Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten 6 Monaten des ersten Arbeitsjahres so:  Pro Monat entsteht Anspruch auf 2,5 Werktage Urlaub, mit Beginn des 7. Monats auf den Jahresurlaub von 5 Wochen. Ab dem zweiten Jahr haben Sie mit Beginn des Arbeitsjahres Anspruch auf den gesamten Urlaub.

Kann Urlaub in Geld abgelöst werden?

Das Urlaubsgesetz verbietet, dass im aufrechten Arbeitsverhältnis an Stelle der freien Tage eine Abgeltung des Urlaubs in Geld vorgenommen wird.

Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslose müssen den Urlaub mit dem AMS abstimmen. Urlauben Sie im Inland, erhalten Sie weiterhin das Arbeitslosengeld, müssen aber vorgeschriebene Kontrolltermine beachten. Beim Auslandsurlaub wird diese Leistung für die Dauer des Urlaubes unterbrochen.

Urlaub ohne Zustimmung des Chefs?

Ihren Urlaub müssen Sie mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Wenn es zu keiner Einigung kommt, können Sie den Urlaub nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen mit Hilfe Ihres Betriebsrates antreten, fragen Sie dazu beim Betriebsrat nach! Das gilt auch umgekehrt – Urlaub ist Vereinbarungssache. Sie können auch nicht von Ihrem Chef in Urlaub geschickt werden, wenn sie nicht wollen.

Krankheit im Urlaub

Wenn Sie während ihres Urlaubs krank werden, so werden die Tage der Erkrankung auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet, vorausgesetzt Sie sind länger als drei Tage krank und melden dies auch dem Arbeitgeber mit einem ärztlichen Zeugnis.

Noch Fragen?

Wenden Sie sich an die GPA-djp unter der Servicenummer 05 0301 – 301

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