Pensionen: Was ändert sich?

Foto: Nurith Wagner-Strauss

Das Sparpaket trifft auch unsere Pensionen. Die gute Nachricht: Vieles konnte verhindert werden. Wen trifft es doch und in welchem Ausmaß?

Das Konsolidierungspaket, auch Sparpaket genannt, enthält mehrere Maßnahmen und Änderungen, die unsere Pensionen betreffen. Nicht alle sind zum Nachteil der Beschäftigten, und die Einsparungen fallen weniger schlimm aus, als ursprünglich befürchtet. So wurden weder das Frauenpensionsalter, noch das Regelpensionsalter angehoben. Mitbeschlossen wurde eine Verwaltungsreform, die das System für die Versicherten durchschaubarer macht. Nachteile ergeben sich für die kommenden Anpassungen und beim Tätigkeitsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen. Die Änderungen betreffen sechs Bereiche:

1. Pensionsanpassungen

PensionistInnen trifft das Sparpaket insofern, als in den Jahren 2013 und 2014 die Pensionsanpassungen niedriger ausfallen werden: Die Anpassungen sind an die Inflation gekoppelt und decken diese normalerweise ab. Für 2013 wurde vereinbart, dass die Anhebung um ein Prozent unter der Inflationsrate liegen wird, für 2012 um 0,8 Prozent. „Das trifft die PensionistInnen und ihre Kaufkraft hart, ist aber besser als eine Nulllohnrunde“, erklärt David Mum, Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp. „Vermögensbezogene Steuern wären verteilungspolitisch weitaus sinnvoller als eine Budgetsanierung zu Lasten der Kaufkraft der ASVG-PensionistInnen. Deren Pensionen sind – im Gegensatz zu so manchen Zusatzpensionen – nicht hoch.“

2. Umstieg ins neue Pensionsrecht

Die vergangenen Pensionsreformen haben zu komplexen und schwer durchschaubaren Berechnungen bei der Ermittlung der Pensionshöhe geführt. Der nun beschlossene Umstieg ins neue Pensionsrecht soll eine einfachere Abrechnungsform und mehr Transparenz bringen. Bis 2014 werden die alten Ansprüche abgerechnet und dem so genannten „Pensionskonto“ gutgeschrieben,  – ein gewaltiger Verwaltungsaufwand, den die Pensionsversicherungsanstalt bis dahin zu bewältigen hat -, dann werden jährlich Gutschriften, vergleichbar wie bei einem Bankkonto, zugebucht. Mums Kollegin Isabel Koberwein sieht diese Reform positiv: „Das hat für den Einzelnen den Vorteil, dass er sich leichter über die Höhe seiner zukünftigen Pension informieren kann.“ Das Pensionskonto ist jedoch keine Sparmaßnahme, sondern eine Verwaltungsänderung.

3. Korridorpensionen und Stichtage

Die Korridorpension ermöglicht einen Pensionsantritt mit 62. Bisher waren dafür 37,5 Versicherungsjahre notwendig, dies wird bis 2017 schrittweise angehoben auf 40 Versicherungsjahre.  Für viele verschiebt sich dadurch der Pensionsstichtag nach hinten. „Wenn jemand eine lange Ausbildung absolviert hatte, fehlen ihm nun möglicherweise Versicherungsjahre. Das kann etwa bei einer bereits vereinbarten Altersteilzeit ein Problem darstellen“, so Koberwein. Im Sparpaket wurden daher Maßnahmen zur Abfederung vereinbart, für den Einzelnen können trotzdem finanzielle Einbußen entstehen. Neu sind auch die Abschläge geregelt: Im Pensionskonto kostet die Korridorpension künftig 5,1% pro Jahr vor dem Regelpensionsalter, durch den Umstieg auf das Pensionskonto wird die Berechnung vereinfacht und die doppelten Abschläge entfallen. Derzeit gelten im Altrechtsteil 6,3% Abschläge pro Jahr.

4. Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen

Bei den Berufsunfähigkeits – und Invaliditätspensionen soll der Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“ verstärkt umgesetzt werden: ArbeitnehmerInnen, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, sollen wenn das möglich und zumutbar ist, medizinisch und beruflich rehabilitiert werden. Das Ziel besteht darin, Menschen umzuschulen statt zu pensionieren. Die konkreten Regelungen zur Umsetzung dieser Maßnahme werden im Laufe des Jahres beschlossen. Ab sofort wird auch kein Pensionsvorschuss mehr gleich nach Antragstellung ausbezahlt, sondern erst, sobald ein gültiges Gutachten vorliegt, das die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Für David Mum stellt sich die Frage nach dem Berufsschutz: „Wichtig ist den Gewerkschaften, dass Ausbildungen qualifikationserhaltend stattfinden. D.h. man erlernt einen neuen Beruf, der vom Qualifikationsniveau dem alten entsprechen muss. Wir wollen, dass die Pensionsversicherung und ihre Einrichtungen weiter für die medizinische Rehab und die Bescheide zuständig bleibt. Die Umschulungen kann das AMS durchführen.“

Und Koberwein fügt hinzu: „Arbeitsunfähig sind diese Menschen vor allem aufgrund psychischer Probleme.“ Ein sensibler Punkt in diesem Zusammenhang sind die unzureichenden Regelungen zur Prävention: „Wenn wir möchten, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben, so müssen wir auch die gesundheitliche Vorsorge verbessern, vor allem die betriebliche Gesundheitsförderung und insbesondere die Bedingungen für ein altersgerechtes Arbeiten, hier enthält das Sparpaket keine Verpflichtungen für Unternehmen“, kritisiert Koberwein.

5. Tätigkeitsschutz

Bisher gab es ab 57 einen erleichterten Pensionszugang, das Antrittsalter wird nun auf 60 erhöht. Mum befürchtet, dass dies zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führt: „Ob die Arbeitsmarktoffensive das abfangen kann, ist fraglich. Hier werden Menschen weg von der Pensionsversicherung und hin zum AMS verschoben.“

6. Alterteilzeit

Bei der Altersteilzeit gibt es sogar Verbesserungen: Die Teilzeitvariante kann jetzt bis zum Regelpensionsalter vereinbart werden, die Blockvariante wurde nicht abgeschafft, obwohl das ursprünglich geplant war.

Broschüre Alterteilzeit

Die Neuauflage der GPA-djp-Broschüre zur Altersteilzeit gibt einen Überblick zu den Eckpunkten und berücksichtigt alle Neuerungen. Die Broschüre downloaden www.gpa-djp.at/wirtschaftundsoziales oder bestellen grundlagen@gpa-djp.at

Die GPA-djp-Broschüre „Pensionen“ wird derzeit überarbeitet, die Neuauflage erscheint noch vor dem Sommer!

Beratung

Wenn Sie Fragen zu den Änderungen bei den Pensionen haben, wenden Sie sich an unser Servicecenter oder an die Regionalgeschäftsstellen 05 0301 – 301

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