Arbeitsrecht: Frei – aber doch gebunden

Laura Weissenbach ist als freie Dienstnehmerin rechtlich schlechter abgesichert als Angestellte. (Foto: Nurith Wagner-Strauss)
Laura Weissenbach ist als freie Dienstnehmerin rechtlich schlechter abgesichert als Angestellte. (Foto: Nurith Wagner-Strauss)

Die Situation freier DienstnehmerInnen wurde durch die gewerkschaftliche Initiative work@flex in Teilbereichen verbessert. Weitere Gleichstellungen mit Angestellten sind dringend notwendig.

Rund 50.000 Menschen arbeiten in Österreich derzeit als sogenannte freie DienstnehmerInnen. Die meisten von Ihnen sind im Gesundheits- und Sozialbereich, in der Erwachsenenbildung, im Bereich Werbung und Marktkommunikation sowie im Journalismus tätig. Was auf den ersten Blick wie eine freie Tätigkeit aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen meist als Umgehungskonstruktion: denn der Großteil der freien DienstnehmerInnen steht, auf den Arbeitsinhalt bezogen, in totaler Abhängigkeit zum jeweiligen Arbeitgeber.

Trotzdem haben diese Menschen kein normales Angestelltenverhältnis und daher gelten für sie arbeitsrechtliche Bestimmungen wie ein Mindesteinkommen durch einen Kollektivvertrag oder das Arbeitszeitgesetz einfach nicht. Für GPA-djp Bundesgeschäftsführerin Dwora Stein ein unhaltbarer Zustand: „Die soziale und arbeitsrechtliche Situation von Menschen in flexiblen Arbeitsverhältnissen muss dringend verbessert werden. Auch atypisch Beschäftigte müssen ein Auskommen mit ihrem Einkommen finden“.

Die Ergebnisse einer Online-Befragung von 315 freien DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen zu ihren Arbeitsbedingungen und Honoraren im Juni 2013 bestätigen dieses Bild: Obwohl freie DienstnehmerInnen sehr gut ausgebildet sind, ist nur die Hälfte der Honorare existenzsichernd. Atypische Beschäftigung ist mittlerweile altersunabhängig. Die Dunkelziffer bei Umgehungsverträgen ist nach wie vor hoch.

Mutterschutz gefordert
Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen sind besonders benachteiligt, denn für untypische Erwerbsverläufe ist bei ausbeuterischen Dienstverhältnissen einfach kein Platz: Freie DienstnehmerInnen fallen derzeit nicht unter die Bestimmungen des Mutterschutz- und Elternkarenzurlaubsrechtes. Im Falle einer Schwangerschaft sind sie nicht abgesichert und der Willkür des Arbeitgebers völlig ausgeliefert.

Dass in so einer Situation die arbeitsrechtliche Schlechterstellung aufgrund eines freien Dienstvertrages sogar die Existenz bedrohen kann, hat Laura Weissenbach schmerzlich erfahren: Die diplomierte Architektin konnte zu Beginn der Schwangerschaft wegen Übelkeit nicht mehr so viele Stunden arbeiten wie zuvor. Daher sank mit dem Einkommen auch die Berechnungsgrundlage für das Wochengeld und das Kinderbetreuungsgeld. Im Betrieb wurde sie beschimpft und für einen schlechten Fortgang eines Projektes verantwortlich gemacht, weil sie nicht dieselbe Leistung bringen konnte wie bisher.

„Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass eine Schwangerschaft für Frauen in gewissen Branchen existenzbedrohend wird weil die sozialrechtliche Absicherung gegen Krisenzustände des Lebens fehlt“, kritisiert Dwora Stein. Die GPA-djp fordert daher dringend die Einbeziehung aller freien DienstnehmerInnen in das Mutterschutz- und Elternkarenzurlaubsrecht.

Rechte verbessern
Die Befragung der freien DienstnehmerInnen hat gezeigt, dass die meisten Betroffenen, insbesondere Frauen, gar keinen Spielraum haben, um ihr Honorar zu verhandeln. 60 Prozent der Betroffenen arbeiten für einen Stundenlohn zwischen 10 und 25 Euro. Davon bleibt am Ende gerade die Hälfte im Börsel. Die GPA-djp Interessengemeinschaft work@flex hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Rechte aller abhängig Beschäftigten zu verbessern.

Andrea Schober, Ansprechpartnerin für atypisch Beschäftigte, präzisiert: „Wir fordern rechtlich abgesicherte, also einklagbare Mindesthonorare für „echte“ freie DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen. Angelehnt an die jeweiligen Branchenkollektivverträge soll es existenzsichernde Mindesthonorare samt Berücksichtigung von Sonderzahlungen und der entsprechenden Arbeitgeberanteilen bei Sozialversicherung und Lohnsteuer geben. Diese Honorare müssen demnach mindestens doppelt so hoch wie das kollektivvertragliche Bruttostundenentgelt sein.“

Konkrete Verbesserungen
Seit sich die GPA-djp im Rahmen der Initiative work@flex ganz besonders um freie DienstnehmerInnen bemüht, konnten zahlreiche Verbesserungen erreicht werden: seit Jänner 2008 bekommen freie DienstnehmerInnen ab dem vierten Tag Krankengeld. Sie sind in die Arbeitslosenversicherung mit einbezogen und erhalten bei Schwangerschaft Wochengeld. Sie sind auch in die Abfertigung neu und in den Insolvenzschutz mit einbezogen.

In den Bereichen Erwachsenenbildung und Call Center hat die Gewerkschaft in den letzten Jahren bei der Bekämpfung von Umgehungsverträgen sehr gute Erfolge erzielt: Tausende MitarbeiterInnen wurden angestellt, weil durch die ständige Thematisierung, die zahlreichen Verfahren der GPA-djp beim Arbeits- und Sozialgericht und die darauf basierenden Prüfungen der Gebietskrankenkassen großer öffentlicher Druck entstanden ist.

Sorgenkind 24-Stunden Pflege
Besonders gefordert wird die Gewerkschaft in nächster Zeit im Gesundheits- und Sozialbereich sein, wo es aktuell die meisten freien DienstnehmerInnen gibt. Auch Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze sind in dieser Branche in den seltensten Fällen eine existenzsichernde Vollbeschäftigung.

Ein besonderer Dorn im Auge ist Bundesgeschäftsführerin Dwora Stein die derzeitige Form der 24-Stunden-Betreuung: „Es kann nicht sein, dass wir zulassen, dass hier Menschen mit der fadenscheinigen Begründung ausgebeutet werden, dass sie immer noch mehr verdienen als ein ihrem Heimatland“. Derzeit sind in Österreich zwischen 40.000 und 50.000 Personen als 24-Stunden-Pflegerinnen auf Werkvertragsbasis für ein Tageshonorar zwischen 40 und 60 Euro beschäftigt. Die Pflegerinnen – zumeist Frauen aus dem Ausland – sollten bei Vereinen angestellt werden und damit unter „menschenwürdigen Bedingungen“ arbeiten können, fordert Stein.

Stein hält das arbeitsrechtliche Konstrukt des freien Dienstnehmers grundsätzlich für unnötig: „Ein Angestelltenverhältnis bietet beiden Seiten ausreichend Flexibilität“. Ziel der Gewerkschaft ist es, die rechtliche Situation der prekär Arbeitenden immer mehr an ein Angestelltenverhältnis anzugleichen.

Die GPA-djp wird prekär Beschäftigte auch weiterhin dabei unterstützen zu prüfen, ob ein freies Dienstverhältnis oder ein Angestelltenverhältnis vorliegt. Umgehungskonstruktionen von besonders „schlauen“ ArbeitgeberInnen sollen sich in Zukunft immer weniger lohnen.

Mehr Infos
Die neu aufgelegte Broschüre „Paragraphendschungel“ von der work@flex gibt einen Überblick über Sozialversicherung, Einkommenssteuer und Vertragsgestaltung im Freien Dienstvertrag und im Werkvertrag. Hier finden prekär Beschäftigte Antworten auf die häufigsten Fragen, die im atypischen Arbeitsalltag auftauchen.

Information und Bestellung unter 050301 – 301 oder unter www.gpa-djp.at

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