Arbeit 4.0

Arbeiten bei Amazon bedeutet noch immer arbeiten ohne Tarifvertrag.
Arbeiten bei Amazon bedeutet noch immer arbeiten ohne Tarifvertrag.

Die Digitalisierung bringt neue Arbeitsformen mit sich. Gewerkschaften haben es in der Hand, den digitalen Wandel aktiv mitzugestalten.

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt von Grund auf. Vom Handel über die Industrie bis hin zum Bankensektor sind fast sämtliche Branchen im Umbruch begriff en. Für die KonsumentInnen bringt die Digitalisierung neue Dienstleistungen und Services, die auf den ersten Blick sehr attraktiv wirken. Schneller einkaufen bei Amazon, oder für den nächsten Urlaub ein günstiges Zimmer auf der Plattform Airbnb per Klick mieten. Aber wie sehen die Arbeitsverhältnisse hinter diesen Diensten aus.

Die KollegInnen im Amazon Fulfillment Center (Verteilerzentrum) Leipzig wollen es wissen. Sie machen einen Test. Es wird nicht gestreikt, aber sie hängen die Jacken der deutschen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di über ihre Stühle. Nervosität bricht aus. Die sogenannten Leads (SchichtleiterInnen) erkundigen sich, ob das nun ein Streik sei. Die KollegInnen halten sich bedeckt und nehmen ihre Arbeit auf. Zwei Stunden später laufen die Fließbänder   in Leipzig leer. Die Arbeit des Tages wurde in das Amazon-Verteilerzentrum in Poznań in Polen umgeschichtet. Technisch kein Problem, alles funktioniert digital. Einzige wesentliche Herausforderung ist die Logistik. Aber das ehemals staatliche Transportunternehmen DHL liefert ohne Probleme.

Dieses Beispiel des großen E-Commerce- Anbieters Amazon, dessen Produktpalette weit über Bücher hinausgeht und auch Technologie, Kleidung und Haushaltsartikel umfasst, zeigt sinnbildlich die Realitäten von Arbeitsverhältnissen im digitalen Wandel. KundInnen, die ihre Pakete jetzt aus Polen bekommen, merken es nicht einmal. Die Versandadresse bleibt eine deutsche. Amazon Polen gibt es nicht. Zwar werden von dort Waren ausgeliefert, aber polnische KundInnen müssen über Amazon Deutschland oder Großbritannien bestellen.

ver.di übergibt Petition an AMAZON
ver.di übergibt am 28. Februar 2013 der Geschäftsführung von Amazon eine Petition mit 36.085 Unterschriften für bessere Arbeitsbedingungen für Leihbeschäftigte bei Amazon

Arbeiten bei Amazon

Amazon bedeutet total überwachtes Arbeiten. Der Handscanner, den die Beschäftigten zur Arbeit benötigen, gibt die täglichen Arbeitsaufträge vor und registriert Leerläufe. Wer zu oft untätig ist, wird abgemahnt. In den riesigen Hallen herrscht Videoüberwachung. Handläufe und vorgeschriebene Wege müssen genutzt werden, wer sich nicht daran hält, wird ebenfalls abgemahnt. Die Pause wird durch die obligatorische Sicherheitskontrolle massiv verkürzt. Amazon bedeutet auch in vielen Fällen Leiharbeit und keinen Tarifvertrag. Der Konzern und die Gewerkschaft ver.di befinden sich in einem jahrelangen Konflikt über die Einführung eines Tarifvertrags.

Amazon ist nur ein Beispiel von vielen, dass die Digitalisierung im Handel längst Einzug gehalten hat. Das Marktmodell setzt die anderen Teilnehmer unter Druck. Bequem kann man über das Internet Waren bestellen, diese werden, wenn gewünscht, noch am nächsten Tag geliefert und sind teilweise sogar billiger als im Geschäft. Amazon plant nun, auch in den Lebensmittelhandel einzusteigen. Grenzen sind eigentlich nur noch in der Auslieferung von Waren gesetzt und auch da träumt Amazon inzwischen schon davon, diese über Drohnen abzuwickeln. Im neuen Zeitalter des Onlinehandels werden Menschen nur noch dort eingesetzt, wo sie noch besser funktionieren als Maschinen. Die vom Handscanner angeleiteten Abläufe bei Amazon gleichen aber schon jetzt automatisierten Technologien, Raum für Eigenständigkeit bleibt hier nicht.

ver.di, die deutsche Dienstleistungsgewerkschaft, wirbt bei Amazon um Mitglieder und plant gemeinsam mit den Beschäftigten Kampagnen für bessere Arbeitsbedingungen und einen Tarifvertrag. Die Verteilerzentren in Deutschland sind inzwischen zu durchschnittlich 40 Prozent gewerkschaftlich organisiert – teilweise sogar zu über 50 Prozent. Streiks werden im Betrieb organisiert und aus der Schicht heraus begonnen. So hat der Konzern weniger Möglichkeiten, geplant zu reagieren. Die Streiks haben noch keinen Tarifvertrag gebracht, sind aber dennoch erfolgreich. Inzwischen zahlt Amazon in Deutschland weit über dem Mindestlohn und immer mehr Beschäftigte haben feste Anstellungsverhältnisse. Amazon ist jedoch nicht nur durch schlechte Arbeitsbedingungen in Verruf gekommen. Der Konzern zahlt durch steuerschonende Konstruktionen kaum Steuern, liefert also keinen gerechten Anteil seiner Gewinne ab. Dieser Frage hat sich inzwischen auch das europäische Parlament angenommen.

Die Wirtschaft des Teilens?

Der Onlinehandel ist ein Beispiel für die fortschreitende Digitalisierung. Aber das Internet bietet weit mehr, als eine Art digitaler Versandkatalog zu sein. Wesentlich für neue Geschäftszweige online ist der Effekt von Netzwerken. Je mehr Menschen in Netzwerken registriert sind, desto mehr Verbindungen zwischen den Mitgliedern gibt es, und desto schneller wächst es. Glaubwürdigkeit wird im Internet über Benutzerbewertungen hergestellt. Gute Bewertungen führen zu neuen Geschäften. Einer dieser neuen Geschäftszweige ist die Share Economy. Über Onlineplattformen werden Güter und Dienstleistungen „geteilt“. Bei Wikipedia z. B. wird das kollektive Wissen gesammelt und unentgeltlich zur Verfügung gestellt, bei Couchsurfing werden Gäste aus aller Welt zu Hause aufgenommen, und weder Gastgeber noch Gast dürfen Geld verlangen oder anbieten. Solche Plattformen können durchaus als Bereicherung gesehen werden und stehen nicht in Konkurrenz zu kommerziellen Dienstleistungen.

Anders ist es bei Angeboten, die dem Gewinn dienen, aber versuchen den Anschein zu erwecken Share Economy zu sein. Ein Beispiel ist hierfür Airbnb. Hier werden Wohnungen kommerziell vermietet und Airbnb ist inzwischen zur Konkurrenz für Hotels geworden. Das System ist einfach. Jeder kann seine Wohnung zur Untervermietung zur Verfügung stellen. Die Wohnungen liegen zentral und sind günstig. Kein Wunder: Die Vermieter zahlen weder Steuern noch Tourismusabgaben. Eine Studie von Berliner Studierenden zeigt, dass die Airbnb-Wohnungen, die in Berlin vermietet werden, nur in Toplagen zu haben sind. Die Top 10 der Airbnb-Vermieter in Berlin nennen sich zwar harmlos „Martin“, „Frank+Florian“ oder „Claire“, halten jedoch insgesamt 281 Wohnungen an den besten Adressen. Von kleinen Privatanbietern kann hier nicht die Rede sein. Inzwischen gibt es bereits Sub-Anbieter zu Airbnb – wie Reinigungsservices oder auch Seiten, auf denen die Schlüsselübergabe organisiert werden kann. So wird rasch klar, dass es sich hier hauptsächlich um Economy und kaum um Share handelt.

Die Beschäftigten von amazon werden im Weihnachtsgeschäft wieder streiken. Foto: dpa / picturedesk.com
Die Beschäftigten von amazon werden im Weihnachtsgeschäft wieder streiken. Foto: dpa / picturedesk.com

Arbeiten per Mausklick

Nicht nur der Kauf, auch Arbeit wird digital organisiert. Aufträge werden über Plattformen vergeben und oft auch online bearbeitet. Auf Plattformen wie Helpling und Book a Tiger können Reinigungskräfte, auf den Plattformen als Helplinge oder Tiger, gemietet werden, bei Checkrobin kann online eine alternative Paketlieferung organisiert und bei Clickworker MitarbeiterInnen für Online-Tätigkeiten geworben werden. Die Plattformen verschleiern, dass es sich um Arbeitsverhältnisse handelt, die abseits von Arbeitsgesetzgebung, Kollektivverträgen und auch Arbeitgeberabgaben stattfinden.

Digitale Agenda der Europäischen Kommission

Die 2015 veröffentliche Kommunikation der EU-Kommission zeigt deutlich, dass sie die Digitalisierung als Krisenlösung sieht, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die ArbeitnehmerInnen finden jedoch wenig bis keine Beachtung. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) hat sich dieser Frage angenommen und eine Stellungnahme verabschiedet, die von der luxemburgischen Ratspräsidentschaft aufgegriffen wurde. In dieser von Wolfgang Greif, dem internationalen Sekretär der GPAdjp verfassten Stellungnahme werden Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Dienstleistungen thematisiert und wesentliche Forderungen für die weitere Erforschung und Regulierung dieser Arbeitsverhältnisse erhoben.

Durch digitalisierte Arbeitsverhältnisse entstehen viele Ungewissheiten. Zahlreiche Fragen werden aufgeworfen, die aus heutiger Sicht nur schwer seriös beantwortet werden können. Klar ist, dass der digitale Wandel nicht aufzuhalten ist und die Herausforderungen, die durch ihn entstehen, ernst genommen werden müssen.

Forderungen der GPA-djp

Die GPA-djp hat sich daher auch auf dem Bundesforum im November 2015 intensiv damit auseinandergesetzt und eine Reihe von Forderungen und Positionierungen beschlossen: Um die Wissenslücke rund um das Thema Digitalisierung zu schließen, fordert die GPA-djp, dass ein Teil der für Industrie 4.0 zur Verfügung stehenden Mittel für Studien zu Themen wie Qualifikation, Beschäftigungseffekte oder Arbeitszeit verwendet werden müssen. Bei der Einführung von neuen Technologien im Betrieb müssen BetriebsrätInnen verbindlich einbezogen werden. Außerdem sind betriebliche Datenschutzbeauftragte gesetzlich zu verankern.

Im Zusammenhang mit der Digitalisierung stellt sich in zweierlei Hinsicht die Verteilungsfrage: Durch die technische Innovation wird Arbeit in Zukunft anders organisiert, viele Arbeitsplätze werden auch wegfallen. Die vorhandene Arbeit muss also neu aufgeteilt werden. Dafür ist eine Arbeitszeitverkürzung unabdingbar. Fair verteilt werden müssen auch die Profite aus der Digitalisierung. Die „Digitalisierungsdividende“ muss in neue Arbeitsplätze und gesellschaftlich wichtige Aufgaben investiert werden. Wenn es insgesamt weniger Arbeit gibt, wird mittelfristig auch die von der Lohnsumme abhängige Finanzierung des Sozialstaats in Frage gestellt. Neue Konzepte zu erarbeiten, die nicht an der Lohnsumme ansetzen, sondern an der betrieblichen Leistungsfähigkeit, wird eine wichtige Aufgabe, die sich die GPA-djp für die nächste Zeit gestellt hat. Die GPA-djp hat sich im Jahr 2016 außerdem einen Arbeitsschwerpunkt zum Thema E-Commerce gesetzt und eine BetriebsrätInnenkonferenz zu diesem Thema geplant.

Organisierung von Clickworkern

Die Aktivitäten von ver.di bei Amazon zeigen, dass auch die Beschäftigten im Bereich E-Commerce große Vorteile von gewerkschaftlicher Organisierung haben und es trotz großer Widrigkeiten möglich ist, diese zu werben und anzusprechen. Noch wesentlich schwieriger als im Onlinehandel wird es, ArbeitnehmerInnen zu organisieren, die ihre Arbeit auf Onlineplattformen finden. In den USA gibt es schon jetzt Online-Selbst-Organisationen von Clickworkern, in Deutschland arbeitet die Gewerkschaft IG Metall daran, nach diesem Vorbild auch in Europa aktiv zu werden. Um betriebliche Mitbestimmung, Arbeitsund Arbeitskampfrecht für alle im Arbeitsmarkt vertretenen Gruppen bindend zu machen, muss über eine neue der Digitalisierung angepasste Definition des Arbeitnehmerinnen und Betriebsbegriffs nachgedacht werden.

Im kommenden Weihnachtsgeschäft werden auch die KollegInnen von Amazon wieder für gerechte Arbeitsbedingungen streiken. Es wird vermutlich nicht das letzte Mal sein.

Linktipps Stellungnahme im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, Auswirkungen der Digitalisierung auf die Dienstleistungsbranche und die Beschäftigung im Rahmen des industriellen Wandels, Berichterstatter Wolfgang Greif, Ko-Berichterstatter: Hannes Leo www.gpa-djp.at/internationales Amazon-Streik Ver.di www.amazon-verdi.de Studie zu Airbnb in Berlin www.airbnbvsberlin.de Digitale Arbeitsvermittlungsplattformen: Versuch einer strukturellen Bewertung blog.arbeit-wirtschaft.at/ digitale-arbeitsvermittlungsplattformen/

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