Ausbeutung hat viele Gesichter

(Schein-)Selbstständige haben weder die Möglichkeit in Krankenstand zu gehen, noch können sie Mehrarbeit abrechnen. (Foto: ÖGB-Verlag, Michael Mazohl)
(Schein-)Selbstständige haben weder die Möglichkeit in Krankenstand zu gehen, noch können sie Mehrarbeit abrechnen. (Foto: ÖGB-Verlag, Michael Mazohl)

Vor allem sehr junge und höher gebildete ArbeitnehmerInnen werden zunehmend in schlecht abgesicherte Arbeitsverhältnisse und Scheinselbstständigkeit  gedrängt. Auf der GPA-djp-Online-Plattform Watchlist Prekär können Betroffene Missstände anonym melden und sich so gegen Ausbeutung wehren.

Die Scheinselbstständigkeit ist in der heutigen Arbeitswelt allgegenwärtig. Der Kunstvermittler erlebt sie, wenn er tageweise an- und wieder abgemeldet wird. Viele JournalistInnen arbeiten in einem normalen Redaktionsalltag und werden doch niemals angestellt. Besonders in der Landwirtschaft und im Tourismus bekommen immer mehr Beschäftigte als einzige Möglichkeit einen freien Dienstvertrag oder Werkvertrag angeboten. „Aus der Beratungstätigkeit unserer Interessengemeinschaft work@flex wissen wir, dass immer mehr ArbeitnehmerInnen plötzlich in die Scheinselbstständigkeit gedrängt werden“, berichtet GPA-djp-Expertin Veronika Kronberger. Der Arbeitsalltag ändert sich nicht, dafür verschlechtert sich aber die soziale und arbeitsrechtliche Absicherung und es kommt zu finanziellen Einbußen. Als Alternative wird den MitarbeiterInnen, die oft über Jahrzehnte in einem Beruf im gleichen Betrieb angestellt waren, nur die Kündigung in Aussicht gestellt.

Doch auch viele junge Menschen, die neu ins Berufsleben einsteigen, werden in einem ersten Schritt mit einem freien Dienstvertrag ans Unternehmen gebunden. Häufig fallen Sätze wie: „Wenn alles gut läuft und die Auftragslage besser wird, können wir uns vorstellen, Sie in einem Jahr bei uns anzustellen …“ Viele prekäre Arbeitsverhältnisse bestehen dann über Jahrzehnte hinweg zu den schlechten Bedingungen weiter. Die dabei ausgeübten Tätigkeiten gehen von wissenschaftlicher Projektarbeit über Kreativberufe bis hin zur Personenbetreuung.

Kronberger verfolgt die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt schon seit Jahren: „Die Zahl der EPUs (Ein-Personen-Unternehmen) und der Neuen Selbstständigen, also Menschen, die auf Werkvertragsbasis arbeiten, steigt seit vielen Jahren rasant an“, berichtet die Expertin. Von rund 15.000 EPU-Neugründungen pro Jahr überlebt aber fast die Hälfte nicht einmal die ersten fünf Jahre ihres angeblichen UnternehmerInnen-Daseins. Diese Menschen verdienen im Jahr durchschnittlich unter 9.000 Euro brutto. Etwaige Kosten für Versicherung und Steuern müssen noch abgezogen werden. Kronberger glaubt nicht, dass es sich bei diesen Menschen immer um glückliche, selbstbestimmte UnternehmerInnen handelt, denn: „Wie viel Freiheit, Glück und Selbstbestimmtheit sind mit 9.000 Euro pro Jahr möglich?“

Eine Auswertung der Anfragen des ersten Dreivierteljahres auf der Plattform Watchlist Prekär zeigen, dass bei den meisten fragwürdigen Dienstverhältnissen keine echte Selbstständigkeit vorlag. (Foto: ÖGB-Verlag, Michael Mazohl)
Eine Auswertung der Anfragen des ersten Dreivierteljahres auf der Plattform Watchlist Prekär zeigen, dass bei den meisten fragwürdigen Dienstverhältnissen keine echte Selbstständigkeit vorlag. (Foto: ÖGB-Verlag, Michael Mazohl)

Negative Folgen
Für die Betroffenen bedeuten prekäre Beschäftigungen meist, dass sie mit weit weniger Geld auskommen müssen als ihre angestellten KollegInnen. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben ihnen verwehrt. Kronberger weist auch auf gravierende sozialrechtliche Nachteile hin: „WerkvertragsnehmerInnen, die sich bei der SVA selbst versichern müssen, erhalten erst ab dem 42. Tag Krankengeld in der Höhe von 29 Euro pro Tag“, kritisiert die Expertin. Auch haben diese Menschen fast nie eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, weil sie sich diese in der Regel nicht leisten können. „Freie Dienst- und WerkvertragsnehmerInnen sind sozial und arbeitsrechtlich viel schlechter abgesichert als unselbstständig Beschäftigte“, kritisiert Kronberger. „Viele Betroffene müssen wirklich von der Hand in den Mund leben.“

So wie Gilbert B., der jahrelang als „selbstständiger“ TV-Journalist gearbeitet hat. War er krank hat er sich mit Medikamenten wieder auf die Beine gebracht, anstatt sich auszukurieren. Gab es wichtige persönliche Gründe, um plötzlich nicht verfügbar zu sein, hat er sie „hinuntergeschluckt“ und ist zur Arbeit erschienen. Dem gegenüber standen Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden, Wochenenddienste und jede Menge Abendtermine. Diese Zusatzbelastungen werden eher in Kauf genommen, wenn man befürchten muss, dass man bei mangelndem Übereifer schnell ausgetauscht wird. Herr B. sah sich selbst als „Mitarbeiter zweiter Klasse“.

So ähnlich war es auch bei Andreas H., der viele Jahre lang als „freier Mitarbeiter“ in einem großen Architekturbüro gearbeitet hat. Obwohl er sich in einem realen Angestelltenverhältnis befand, musste er selbst seine Beiträge in die Krankenkasse einzahlen. Darüber hinaus wurde ihm weder eine Pensions- noch Arbeitslosenversicherung garantiert. Überstunden waren in seinem „Honorar“ bereits inbegriffen. „Krank werden war da nicht drinnen“, resümiert der Betroffene.

Eigene Rechte durchsetzen
Die GPA-djp hat bereits im Sommer 2015 der wachsenden Zahl an prekären Dienstverhältnissen den Kampf angesagt und die Watchlist Prekär ins Leben gerufen. Die Internetplattform richtet sich an Menschen in Scheinselbstständigkeit, die ihre Rechte durchsetzen und sich sozial besser absichern wollen. Doch nicht immer sind die benachteiligenden Dienstverhältnisse klar als solche erkennbar. Hellhörig sollten Sie werden, wenn Sie eine angeblich selbstständige Tätigkeit im Büro zu vorgegebenen Zeiten an einem fixen Arbeitsplatz durchführen müssen, wenn Dienstanweisungen zu befolgen sind und um Urlaub angesucht werden muss.

Auf der Homepage gibt es das Formular „Wehr dich!“, das anonym ausgefüllt werden kann. Alle Daten, Rahmenbedingungen und vertraglichen Vereinbarungen zum eigenen freien Dienstverhältnis bzw. Werkvertrag können dort eingegeben werden. Die Angaben werden an die Gebietskrankenkasse weitergeleitet, die dann Unternehmensprüfungen durchführt und wenn notwendig, entsprechende arbeits- und sozial-versicherungsrechtliche Schritte einleitet.

Aus den bisherigen Erfahrungen heraus schätzt Kronberger, dass bis zu zwei Drittel der freien Dienst- und Werkvertragsnehme-rInnen keine echten UnternehmerInnen, sondern Scheinselbstständige sind. „Diese Menschen wollen wir dabei unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen und zu einer angemessenen sozialen Absicherung zu kommen.“

Grobe Missstände
Die Auswertung der bisherigen Meldungen auf der Homepage zeigt, wie groß die Dimension der Missstände ist. Vereinzelt traten grobe Verstöße gegen das Arbeitsrecht und schwerwiegende Vorwürfe gegen Arbeitgeber zutage: „Ich habe die Lohnabrechnung immer auf einem Schmierzettel bekommen.“ „Die Anmeldung bei der Sozialversicherung ist erst auf mein Verlangen hin passiert.“ „Als ich wegen der Anstellung nachgefragt habe, wurde ich gekündigt.“

Doch auch echter Sozialbetrug wurde aufgedeckt. In einem Unternehmen wurden die MitarbeiterInnen mit einem gewissen Betrag, der unter der Geringfügigkeitsgrenze lag, angemeldet. Am Monatsende wurde abgerechnet. Obwohl der Gesamtbetrag und insbesondere die gearbeiteten Stunden über der Geringfügigkeitsgrenze lagen, mussten die Beschäftigten einen Lohnzettel unterschreiben, der einen niedrigeren Betrag bzw. weniger Stunden aufwies.

Eine Auswertung der Anfragen des ersten Dreivierteljahres zeigt deutlich, dass bei den meisten fragwürdigen Beschäftigungsverhältnissen keine echte Selbstständigkeit vorlag. Ganze 89 Prozent der Kontaktsuchenden gaben an, dass sie Weisungen erteilt bekommen und ihre Arbeitsleistung kontrolliert wird. 60 Prozent der Betroffenen werden selbst als Ansprechperson für einen vorgegebenen Bereich eingesetzt und dürfen sich dabei nicht vertreten lassen. 66 Prozent jener ArbeitnehmerInnen, die sich via Watchlist gemeldet haben, geben an, fixe Arbeitszeiten einhalten zu müssen, und 62 Prozent haben einen eigenen Arbeitsplatz mit Computer im Betrieb. „All das sind ganz klare Indikatoren für ein unselbstständiges Arbeitsverhältnis, ein freies Unternehmertum lässt sich nicht erkennen“, sieht sich Kronberger bestätigt. Ein Blick auf die Branchen, aus denen die Meldungen kommen, zeigt außerdem, dass sich die Missstände nicht auf einige wenige Wirtschaftszweige beschränken, sondern weit verbreitet sind.

Bundesweite Beratungsstruktur
Um die Betroffenen individueller betreuen zu können, wird die Watchlist Prekär nun auf eine bundesweite Beratungsstruktur hin erweitert. Jeweils zwei BeraterInnen sollen sich in jedem Bundesland um betroffene ArbeitnehmerInnen kümmern. Auch zwei KollegInnen der GPA-djp Steiermark haben bereits die notwendigen Schulungen absolviert. „Sie sind nun fit, um ihr Wissen weiterzugeben und Beratungen durchzuführen. Die beiden werden aber auch eine gewisse Koordinierungsfunktion im Kampf gegen prekäre Arbeitsverhältnisse in der Steiermark einnehmen und sich um eine gute Vernetzung bemühen“, steigt der stellvertretende Geschäftsführer der GPA-djp Steiermark Christian Jammerbund mit viel Elan in das „Zukunftsthema der Gewerkschaftsbewegung“ ein. „Es ist Zeit für eine arbeitsrechtliche Gleichstellung für Beschäftigte mit freien Dienstverträgen!“

Auch der Regionalgeschäftsführer der GPA-djp Salzburg, Gerald Forcher, greift das Themenfeld voller Tatendrang auf. Ihn stört, dass seitens der Arbeitgeber oft versucht wird, echte Dienstverhältnisse zu umgehen, um ganz einfach Kosten zu sparen. „Be-troffene KollegInnen haben dann keine Ansprüche auf die Entgeltbestimmungen der jeweiligen Kollektivverträge, obendrein verliert die Sozialversicherung Beiträge“, kritisiert Forcher und will durch die Beratung und Betreuung Betroffener dem Unterwandern von Kollektivverträgen einen Riegel vorschieben. „Aus den Problemlagen, die wir in Erfahrung bringen, wollen wir gewerkschaftliche Forderungen ableiten und auch auf der politischen Ebene diskutieren.“

Infos unter:
www.watchlist-prekaer.at 

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