Faktencheck: Hartz IV

Foto: Fotolia, Tom Bayer
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Immer wieder wird in der politischen Debatte im Zusammenhang mit Reformen auf dem Arbeitsmarkt der Begriff Hartz IV als angebliches Best-Practice-Beispiel und Vorbild für Österreich genannt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um diesen Begriff.

Was ist Hartz IV?

Hartz IV ist ein kombinierter Arbeitslosengeld- und Sozialhilfebezug in Deutschland. Bis Mitte der 2000er-Jahre gab es in Deutschland ein System, das mit dem österreichischen System von Arbeitslosengeld und anschließend Notstandshilfe vergleichbar war. Mit den Arbeitsmarkt­reformen, die nach dem Leiter der Reform-Arbeitsgruppe, dem ehemaligen VW-Manager Peter Hartz, benannt wurden, wurde dieses System komplett auf den Kopf gestellt.

Wie funktioniert Hartz IV?

Wer arbeitslos wird, erhält zwar weiterhin für einen kürzeren Zeitraum das Arbeitslosengeld I, das etwa 60 Prozent des Einkommens ausmacht. Die sogenannte Arbeitslosenhilfe, die etwa der Notstandshilfe in Österreich entsprach, wurde jedoch ersatzlos gestrichen. Erwerbsfähige Jobsuchende, die länger arbeitslos sind, erhalten seither das Arbeitslosengeld II, das mit der Mindestsicherung in Österreich vergleichbar ist und umgangssprachlich auch Hartz IV genannt wird. Es wird erst ausbezahlt, wenn kaum noch Ersparnisse vorhanden sind.

Wie hoch ist Hartz IV?

Der Hartz-IV-Regelsatz 2017 für eine alleinstehende Person beträgt 409 Euro pro Monat. Zusätzliche Leistungen beziehen können Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte und chronisch Kranke. Einen Rechtsanspruch auf diese Zusatzleistungen gibt es nicht. Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft erhalten einen reduzierten Satz von 368 Euro, Kinder je nach Alter zwischen 237 und 311 Euro.

Senkt Hartz IV die Arbeitslosigkeit?

Die Befürworter einer Einführung von Hartz IV in Österreich argumentieren häufig mit der niedrigen Arbeitslosigkeit in Deutschland. Die sinkende Arbeitslosigkeit in Deutschland hat jedoch andere Gründe als die Hartz-IV-Reformen. Peter Bofinger vom deutschen Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erklärt den deutschen Arbeitsmarkterfolg mit der starken Exportindustrie, dem Überwinden der Wiedervereinigungsprobleme und letztlich mit dem Sinken des Arbeitskräftepotenzials. Anders als in Österreich hat sich in Deutschland zwischen 2005 und 2015 die erwerbsfähige Bevölkerung um 4 Prozent verringert. In Österreich ist sie um 3 Prozent gestiegen. Die niedrige Arbeitslosigkeit hat also mit Hartz IV nichts zu tun.

Bringt Hartz IV Arbeitslose rascher in Arbeit?

Aus den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass Hartz-IV-BezieherInnen im Gegenteil immer länger arbeitslos sind. Arbeitsfähige Hartz-IV-BezieherInnen waren im Jahr 2016 im Schnitt 629 Tage arbeitslos. 2011 waren es noch um 74 Tage oder 13,3 Prozent weniger. Anstelle einer Aktivierung der Arbeitslosen führt Hartz IV also zu einem längeren Verbleib in der Arbeitslosigkeit. Wer im System von Hartz IV landet, hat eine hohe Wahrscheinlichkeit auch dort zu bleiben – nämlich zu 88 Prozent. Nur zwölf Prozent gelingt nachhaltig der Ausstieg in den ersten Arbeitsmarkt.

Welche Einsparungen und soziale Folgen brächte ein Umstieg des österreichischen Systems auf ein Modell, das dem deutschen Hartz IV entspricht?

Eine Studie des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung legte dieses Jahr im Mai verschiedene Szenarien einer Einführung von Hartz IV in Österreich inklusive Schätzung des Einsparungspotenzials vor. Die Schätzungen liegen zwischen 670.000 Euro und einer Milliarde Euro an Einsparung bei den Kosten für die Notstandshilfe. Derzeit beziehen in Österreich 736.000 Personen direkt oder indirekt für mindestens ein Monat pro Jahr Notstandshilfe. Je nach Modell würde die Einführung von Hartz IV einen Einkommensverlust und damit eine massive Einschränkung bei der Existenzsicherung für 81 bis 95 Prozent der NotstandshilfebezieherInnen bedeuten. Für sie hieße eine Umstellung pro Haushalt zwischen 1.300 Euro und 2.300 Euro pro Jahr weniger Einkommen. Steigende Ungleichheit und Armutsgefährdung wären die Folgen eines solchen Einschnitts. Die StudienautorInnen stellen den potenziellen Einsparungen daher „schwer zu beziffernde, aber unweigerlich eintretende gesellschaftliche Folgekosten durch den Anstieg von Armut“ gegenüber. Der Vergleich mit Deutschland bestätigt das. Die Armutsgefährdungsquote von Arbeitslosen lag im Jahr 2015 in Deutschland bei 69,1 Prozent, in Österreich lag sie bei 41,1 Prozent. Aufgrund von Hartz IV ist auch die Effektivität deutscher Transferleistungen niedriger als in Österreich. Sie reduzieren die Armutsgefährdung nur um 8,4 Prozent auf 16,7 Prozent gegenüber 11,7 Prozentpunkten in Österreich auf 13,9 Prozent. Berechnungen über die möglichen administrativen Kosten für eine Erhebung des Vermögens der NotstandshilfebezieherInnen, das ja verbraucht werden müsste bevor Hartz IV in Anspruch genommen werden kann, gibt es derzeit keine.

Sind die Ein-Euro-Jobs Sprungbrett in den Arbeitsmarkt?

Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Bildungsforschung über Deutschland bringen Ein-Euro-Jobs nur selten den Einstieg in einen regulären Job. Im Gegenteil führe der Zwang zum Ein-Euro-Job dazu, dass sich die Jobchancen um rund 40 Prozent reduzieren. Die Studie kommt auch zum Schluss, dass Ein-Euro-Jobs vor allem dann eine Chance darstellen, wenn sie freiwillig angenommen werden und nicht nur, um Sanktionen und Leistungskürzungen zu vermeiden.

Welche Auswirkungen hat Hartz IV auf den Niedriglohnsektor?

Aus den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit lässt sich herauslesen, dass von 6,2 Millionen Hartz-IV-BezieherInnen in Deutschland etwa 4,4 Millionen erwerbsfähig sind. Nicht alle davon sind arbeitslos. Etwa 20 Prozent erhalten Leistungen, weil ihr Einkommen so niedrig ist, dass sie davon nicht leben können. Laut EUROSTAT arbeiten in Deutschland mittlerweile 22,5 Prozent der Beschäftigten nur noch für einen Niedriglohn. In Österreich sind es nur 14,8 Prozent, wobei Frauen deutlich stärker betroffen sind (8,7 Prozent der Männer und 23,1 Prozent der Frauen).

Der Ein-Euro-Job ist eine Art Berufspraxis von 15 bis 30 Stunden pro Woche, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Offiziell heißen die Ein-Euro-Jobs „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“. Es handelt sich hierbei um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahme zur Eingliederung von Hartz-IV-EmpfängerInnen in den Arbeitsmarkt. Betroffene müssen während des Arbeitslosengeld-Bezugs Ein-Euro-Jobs annehmen. Für den Mehraufwand erhalten sie eine Entschädigung von 1 bis 2,5 Euro pro Stunde. Davon müssen dann allerdings auch Arbeitskleidung und Fahrtkosten bezahlt werden. Im Krankheitsfall wird die Entschädigung nicht weiterbezahlt.

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