Kampf um Recht und Mitbestimmung

Industrieproduktion um 1900, Quelle: privat, ÖGB-Archiv
Industrieproduktion um 1900, Quelle: privat, ÖGB-Archiv

Um die Bedeutung der AK für die arbeitenden Menschen zu unterstreichen, ist ein Blick in die Vergangenheit aufschlussreich.

Dieser zeigt, wie sehr die Arbeiterkammern mit der österreichischen Gewerkschaftsbewegung und der Forderung nach demokratischer Mitbestimmung verbunden sind. Seit ihrer Gründung im Jahr 1920 ist die AK wiederholt politisch angegriffen und in Folge auch zerstört worden.

Die Errichtung von Arbeiterkammern war eine Forderung der Gewerkschaften, nachdem die Handelskammern als Selbstverwaltungskörper nach der Revolution 1848 durchgesetzt wurden. Sie sollten den Einfluss der Industrie auf die Wirtschaftspolitik der Monarchie sicherstellen. Diese Forderung konnte nach dem Ende des Ersten Weltkriegs neben dem Betriebsrätegesetz in einer Phase heftiger sozialer Auseinandersetzungen durchgesetzt werden. Mit dem Arbeiterkammergesetz des Jahres 1920 erhielten die Arbeiter und Angestellten durch die gesetzlichen Kammern, die in Selbstverwaltung geführt werden, endlich die gleichen Rechte wie die Wirtschaft.

Die Rolle der Arbeiterkammern wurde in diesem Gesetz genau definiert, was auch heute noch seine Gültigkeit hat: „Die Kammern für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten und zu fördern.“ Seit diesem Zeitpunkt haben die Arbeiterkammern das Recht, Gesetzesentwürfe zu begutachten, sie sind in parlamentarischen Enqueten vertreten und sie haben die Aufgabe, die Gewerkschaften durch ihre Expertise zu unterstützen.

AnhängerInnen von Parteien der extremen Rechten waren die Arbeiterkammern und ihre starke Stellung von jeher ein Dorn im Auge. So wurden von den Austrofaschisten unter Engelbert Dollfuss 1933 die bevorstehenden AK-Wahlen zunächst verschoben. Ein Jahr später wurde den Arbeiterkammern die Selbstverwaltung genommen. Letztendlich wurden sie zur Gänze in staatlich kontrollierte Strukturen eingegliedert. Die Arbeiterkammern waren also aus Sicht des austrofaschistischen Regimes eine solche Gefahr, dass sie – ebenso wie das Parlament und der Verfassungsgerichtshof – ausgeschaltet wurden. Die Nazis haben dann das Zerstörungswerk vollendet. Viele FunktionärInnen und MitarbeiterInnen wurden verfolgt, inhaftiert und ermordet. Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus im Jahr 1945 wurde der ÖGB gegründet und die Arbeiterkammern wiedererrichtet.

Es geht nicht darum, Parallelen zwischen den dreißiger Jahren und heute herzustellen. Faktum ist aber, das in der derzeitigen Bundesregierung Kräfte das Sagen haben, denen es um eine massive Kräfteverschiebung zugunsten von Industrie und Vermögensbesitzern zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung geht. Die Schwächung und Zerstörung der Arbeiterkammern wäre letztendlich ein Angriff auf die Gewerkschaftsbewegung und alle ArbeiterInnen und Angestellten, ihre sozialen Rechte und ihre demokratische Mitsprache.

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