Arbeitsrecht: Selbstkündigung

Arbeitsrecht: Selbstkündigung

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Wer plant, den Arbeitsplatz zu wechseln und anderswo neu zu beginnen, muss vorher seinen alten Job kündigen. Bei einer solchen „Selbstkündigung“ – so der juristische Fachausdruck – eines unbefristeten Dienstverhältnises sind bestimmte Regeln einzuhalten.

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Jugendvertrauensrat: Jung und engagiert

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Sie setzen sich im Betrieb für die Interessen der Lehrlinge und der jugendlichen ArbeitnehmerInnen ein: Die JugendvertrauensrätInnen. 2011 traten einige Neuerungen in Kraft.

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