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	<title>Claus Breunhölder &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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	<title>Claus Breunhölder &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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		<title>Faktencheck: Papamonat</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2024/01/09/faktencheck-papamonat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Claus Breunhölder]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jan 2024 11:52:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2024/01]]></category>
		<category><![CDATA[Faktencheck]]></category>
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					<description><![CDATA[Um den „Papamonat“ halten sich viele Mythen. Was gilt tatsächlich? Wir erklären dir deine Rechte rund um Versicherung, Kündigungsschutz und Familienzeitbonus.
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<p class="wp-block-paragraph"><strong>Um den Papamonat halten sich viele Mythen. Was gilt tatsächlich?</strong></p>



<span id="more-20397"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Mein Arbeitgeber möchte nicht, dass ich in Papamonat gehe. Habe ich einen Rechtsanspruch?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ja. Alle Väter (gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare), die unselbstständig beschäftigt sind, haben einen Rechtsanspruch auf den Papamonat. <strong>Spätestens 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin</strong> muss der Vater dem Arbeitgeber mitteilen (<strong>Vorankündigungsfrist</strong>), dass er den Papamonat in Anspruch nehmen will. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt informieren und spätestens eine Woche nach der Geburt hat der Vater dann den tatsächlichen Antrittszeitpunkt für den Papamonat bekannt zu geben. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vater hat gegenüber dem Arbeitgeber einen <strong>arbeitsrechtlichen&nbsp;Freistellungsanspruch</strong>&nbsp;in der Dauer von&nbsp;<strong>einem Monat</strong>. Dieser kann frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Tag beginnen und bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Stimmt es, dass ich während des Papamonats gekündigt während darf?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Nein. Während des Papamonats haben Väter einen <strong>Kündigungs- und Entlassungsschutz</strong>. Dieser beginnt mit der Mitteilung des Vaters, dass er den Papamonat in Anspruch nehmen will, frühestens jedoch vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wird der Papa­monat für dienstabhängige Ansprüche angerechnet?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ja. Der Monat muss für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, berücksichtigt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Welche finanzielle Leistung erhalten Väter während des Papamonats?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Beim Rechtsanspruch auf einen Papamonat handelt es sich um eine Dienstfreistellung von der Arbeit in der Dauer von einem Monat. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit kein Entgelt zahlen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Für Geburten ab 01.01.2024 gilt:</strong> Väter können während des Papamonats den Familienzeitbonus von täglich 52,46 €, also bis zu 1626,26 € (bei 31 Tagen) für einen Monat beziehen.</p>



<p class="rotebox wp-block-paragraph"><strong>WICHTIG:</strong><br>Der Familienzeitbonus wird für Geburten ab 01.01.2023 bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters nicht mehr angerechnet. Das galt nur für Geburten bis 31.12.2022.</p>



<h4 class="wp-block-heading">An welche Voraussetzungen ist der Papamonat geknüpft?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Der Familienzeitbonus muss eigens mittels entsprechendem <strong>Antragsformular </strong>beantragt werden:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Für Geburten ab 01.11.2023 gilt:</strong> Binnen 121 Tagen ab der Geburt ist vom Vater ein Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger (z.B. Österreichische Gesundheitskassa) zu stellen.</p>



<p class="rotebox wp-block-paragraph"><strong>WICHTIG:</strong><br>Der Familienzeitbonus darf in der Regel erst beantragt werden, wenn Mutter und Kind aus dem Krankenhaus entlassen sind.<em>&nbsp;&nbsp;</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Weiters muss für das Kind Familienbeihilfe bezogen werden.&nbsp;Der Vater muss mit der Mutter und dem Kind einen gemeinsamen Haushalt sowie den Hauptwohnsitz haben. Alle drei müssen sich an dieser Adresse aufhalten. Eine Ausnahmeregelung gibt es dann, wenn ein medizinisch indizierter Krankenhausaufenthalt des Kindes bzw. des anderen Elternteils vorliegt (Vater muss dann durchschnittlich für mindestens 2 Stunden die Pflege übernehmen).</p>



<p class="wp-block-paragraph">182 Tage Erwerbstätigkeit muss vorliegen: Der Vater muss durchgehend 182 Tage (ca 6 Monate) vor Bezugsbeginn des Familienzeitbonus kranken- und pensionsversicherungspflichtig erwerbstätig sein. Unterbrechungen von 14 Tagen im Beobachtungszeitraum (182 Tage) schaden allerdings nicht.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Papamonat kann nur während des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden. Das Beschäftigungsverbot dauert in der Regel 8 Wochen oder 56 Tage nach der Geburt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Sind Väter während des Papamonats kranken- und pensionsversichert?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Sofern Väter den Familienzeitbonus beziehen, sind sie während des Papamonats kranken- und pensionsversichert.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Was gilt bei Insolvenz?</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2023/10/10/insolvenz-was-muss-ich-beachten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Claus Breunhölder]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Oct 2023 13:23:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2023/03]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Claus Breunhölder]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz.  Hier erfährst du, welche Aufgaben der Masseverwalter hat, wann du kündigen kannst und welche Kündigungsfrist gilt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="731" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/10/insolvenz_iStock-1311597180-1024x731.png" alt="" class="wp-image-20217" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/10/insolvenz_iStock-1311597180-1024x731.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/10/insolvenz_iStock-1311597180-300x214.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/10/insolvenz_iStock-1311597180-150x107.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/10/insolvenz_iStock-1311597180-768x549.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/10/insolvenz_iStock-1311597180-1536x1097.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/10/insolvenz_iStock-1311597180-2048x1463.png 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz.</strong></p>



<span id="more-20216"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Oliver P. meldet sich sehr aufgeregt in der telefonischen Rechtsberatung der GPA. „Mein Chef hat mich gerade angerufen und mir mitgeteilt, dass er Insolvenz anmeldet. Ich habe drei kleine Kinder. Bekomme ich jetzt kein Geld mehr?“, möchte der völlig aufgelöste Oliver P. wissen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Lohn- und Gehaltsforderungen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">„Bitte machen Sie sich keine Sorgen“, sagt der GPA-Rechtsberater. Die Insolvenz hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis. Der Insolvenzentgeltfonds stellt sicher, dass die Gehälter der Beschäftigten gedeckt werden. Die Lohn- und Gehaltsforderungen sind gesichert, müssen aber extra beantragt werden. Das Geld kommt nicht vom bisherigen Arbeitgeber, sondern von einer öffentlichen Stelle. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt Sie der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA). Ziel ist es, dass eine möglichst rasche Auszahlung der Löhne und Gehälter sichergestellt wird. Die GPA unterstützt Sie dabei gerne. „Also endet mein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit der Insolvenz?“, möchte der erleichterte Oliver P. wissen. „Nein, es wird nicht automatisch beendet. Ganz wichtig ist, dass Sie weiterhin wie gewohnt an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen“, antwortet ihm der GPA-Rechtsberater.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Darf ich vereinbarten Urlaub konsumieren?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">„Aber wie sieht es mit vereinbartem Urlaub aus?“, möchte sich Oliver P. vergewissern. „Wenn Sie bereits Urlaub vereinbart haben, dürfen Sie diesen auch konsumieren. Wenn Sie erst jetzt Urlaub nehmen möchten, müssen Sie diesen nun mit dem Masseverwalter ausmachen“, erklärt ihm der GPA-Rechtsberater.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Arbeitgeber:innenwechsel</h4>



<p class="wp-block-paragraph">„Darf ich meinen Arbeitgeber während der Insolvenz wechseln?“, möchte Marina W. wissen. „Das müssen wir im Detail prüfen. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber jetzt wechseln wollen, ist es ganz wichtig, dass Sie sich davor in der persönlichen Rechtsberatung der GPA beraten lassen. Das ist entscheidend, weil im Insolvenzfall besondere Bestimmungen gelten, wenn Sie aus dem Unternehmen austreten. Ganz wichtig ist auch: Unterschreiben Sie bitte keine einvernehmliche Auflösung Ihres Dienstverhältnisses, bevor Sie sich in der persönlichen Rechtsberatung der GPA beraten haben lassen“, antwortet der umsichtige GPA-Rechtsberater.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Schadenersatz bei Insolvenz?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Weiters möchte Marina W. erfahren, ob ihr bei Insolvenz des Arbeitgebers Schadensersatz zusteht. „Im Fall der vorzeitigen Beendigung durch den Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter, als auch im Fall eines vorzeitigen berechtigten Austritts Ihrerseits, steht Ihnen eine Kündigungsentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögensschaden, der aufgrund der vorzeitigen Kündigung entstanden ist. Diese Kündigungsentschädigung ist als Insolvenzforderung geltend zu machen“, erklärt ihr der GPA-Rechtsberater.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Was passiert bei Unternehmensschließung?“, möchte Marina W. abschließend erfragen. „Bei Schließung wird das Unternehmen mit einem Beschluss des Gerichtes geschlossen, dann kann der Insolvenzverwalter (Masseverwalter) innerhalb eines Monats eine Kündigung („Kündigung nach § 25 IO“) aussprechen. Bei dieser insolvenzspezifischen Kündigung muss der Insolvenzverwalter nur die gesetzliche bzw kollektivvertragliche Kündigungsfrist einhalten. Das Arbeitsverhältnis endet also nach Ablauf der Frist. Für den Zeitraum bis zum richtigen Kündigungstermin gebührt eine Kündigungsentschädigung. Auch Sie können innerhalb dieser Monatsfrist das Arbeitsverhältnis durch berechtigten vorzeitigen Austritt nach § 25 IO beenden.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Sofern nur die Schließung eines Betriebsteiles oder eines Unternehmensbereiches (Teilschließung) angeordnet wurde, bezieht sich das außerordentliche Kündigungs- bzw Austrittsrecht nur auf die in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer:innen. Die Ansprüche aus der (vorzeitigen) Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie z.B. Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung, Abfertigung etc. bleiben in beiden Fällen erhalten und sind durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds gesichert“, beruhigt sie der GPA-Rechtsberater.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Begünstigte Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Insolvenz</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Lukas M. erklärt der GPA-Rechtsberaterin, dass sein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat, kein Gehalt mehr zahlt und er bereits einen neuen Arbeitgeber gefunden hätte. Er möchte daher wissen, ob er sein bestehendes Dienstverhältnis begünstigt auflösend darf. „Nach einer Insolvenzeröffnung bestehen neben den arbeitsrechtlichen Auflösungsmöglichkeiten wie Kündigung, Entlassung, Austritt oder einvernehmliche Auflösung zusätzlich insolvenzspezifische Beendigungsarten des Arbeitsverhältnisses. Die Möglichkeit einer begünstigten Auflösung besteht für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.<br>„So können Arbeitnehmer:innen etwa bei säumigen Entgeltzahlungen vorzeitig aus dem Unternehmen austreten. Dies ermöglicht eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen“ erklärt ihm die GPA-Rechtsberaterin.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: „Ein Gehaltsrückstand, der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, berechtigt nicht zum vorzeitigen Austritt. Lediglich eine Nichtzahlung oder Reduzierung des Entgelts während des Insolvenzverfahrens berechtigt dazu“, fügt die GPA-Rechtsberaterin hinzu.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Fortführung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Petra A. ruft wutentbrannt in der telefonischen Rechtsberatung der GPA an und schildert, dass sie trotz Fortführung des Unternehmens gekündigt wurde. „Darf das sein?“ „Das kommt darauf an. Wird in der Berichtstagsatzung die Fortführung des Unternehmens beschlossen, dann kann der Insolvenzverwalter innerhalb eines Monats ab dieser Berichtstagsatzung Arbeitnehmer:innen in einzuschränkenden Bereichen „nach § 25 IO“ kündigen. Seit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2010 haben gekündigte Arbeitnehmer:innen dann auch ein Austrittsrecht nach § 25 IO“, erklärt ihr die GPA-Rechtsberaterin.</p>



<div class="wp-block-group blauebox"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h4 class="wp-block-heading">Das müssen Beschäftigte wissen, wenn ihr Unternehmen insolvent wird</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Firmenleitung ist verpflichtet, die Beschäftigten über die Insolvenz zu informieren. Arbeitgeber:innen müssen Auskunft darüber geben, wie es mit dem Unternehmen weitergeht und welche Auswirkungen das auf die Beschäftigten hat. Im Insolvenzverfahren werden die Forderungen der Gläubiger geprüft und eine mögliche Verteilung des Vermögens festgelegt. Achtung: Insolvenz bedeutet nicht automatisch die Liquidierung des Unternehmens, sondern kann auch dessen Fortführung bedeuten. Mein Rat: Man sollte im Falle einer Insolvenz keine Dokumente unterschreiben, ohne mit der GPA oder seinem Betriebsrat gesprochen zu haben!</p>
</div></div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Faktencheck Insolvenz</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2023/09/09/faktencheck-insolvenz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Claus Breunhölder]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Sep 2023 13:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Faktencheck]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Sanierungsverfahren]]></category>
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					<description><![CDATA[Du hast erfahren, dass das Unternehmen, in dem du arbeitest, insolvent ist? Wir zeigen dir, worauf du jetzt besonders aufpassen musst.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="512" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/01/Schild-betrieb-geschlossen-AdobeStock_383556776-1024x512.jpeg" alt="" class="wp-image-20405" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/01/Schild-betrieb-geschlossen-AdobeStock_383556776-1024x512.jpeg 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/01/Schild-betrieb-geschlossen-AdobeStock_383556776-300x150.jpeg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/01/Schild-betrieb-geschlossen-AdobeStock_383556776-150x75.jpeg 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/01/Schild-betrieb-geschlossen-AdobeStock_383556776-768x384.jpeg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/01/Schild-betrieb-geschlossen-AdobeStock_383556776-1536x768.jpeg 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/01/Schild-betrieb-geschlossen-AdobeStock_383556776-2048x1024.jpeg 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Foto: Adobe Stock</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Du hast erfahren, dass das Unternehmen, in dem du arbeitest, insolvent ist? Wir zeigen dir, worauf du jetzt besonders aufpassen musst.</strong></p>



<span id="more-20404"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Die Insolvenz hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf dein Arbeitsverhältnis. Es wird nicht automatisch beendet. Ganz wichtig ist, dass du weiterhin wie gewohnt an deinem Arbeitsplatz erscheinst. Wir klären hier die wichtigsten Fragen, die du dir jetzt stellen könntest. Außerdem zeigen wir dir, wie sich die unterschiedlichen Situationen deines Unternehmens auf dich auswirken können: Was bedeutet es, wenn dein Unternehmen mit einem Beschluss des Gerichts geschlossen wird? Was passiert, wenn ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eingeleitet wird? Was passiert, wenn das Konkursverfahren abgewiesen wird?</p>



<h4 class="wp-block-heading">Darf ich vereinbarten Urlaub konsumieren? </h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du bereits Urlaub vereinbart hast, darfst du diesen auch konsumieren. Wenn du erst jetzt Urlaub nehmen möchtest, musst du diesen nun mit dem Masseverwalter oder der Masseverwalterin ausmachen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Darf ich jetzt den Arbeitgeber wechseln? </h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du deinen Arbeitgeber jetzt wechseln willst, ist es ganz wichtig, dass du dich davor von uns, deiner Gewerkschaft GPA, beraten lässt. <strong><a href="https://www.gpa.at/kontakt" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Hier geht´s zu unserem Kontakt. (öffnet in neuem Tab)"><u>Hier geht´s zu unserem Kontakt.</u></a> </strong>Das ist wichtig, weil im Insolvenzfall besondere Bestimmungen gelten, wenn du aus dem Unternehmen austrittst. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Ganz wichtig ist auch: Unterschreibe bitte keine einvernehmliche Auflösung deines Dienstverhältnisses, bevor du nicht mit unseren Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht gesprochen hast.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was passiert mit meinem Gehalt? Kann ich Geld verlieren? </h4>



<p class="wp-block-paragraph">Der Insolvenzentgeltfonds stellt sicher, dass die Gehälter der Beschäftigten gedeckt werden. Die Lohn- und Gehaltsforderungen sind gesichert, müssen aber extra beantragt werden. Das Geld kommt nicht von deinem bisherigen Arbeitgeber oder deiner bisherigen Arbeitgeberin, sondern von einer öffentlichen Stelle. Bei der Durchsetzung deiner Ansprüche unterstützen dich ÖGB und Arbeiterkammer durch den gemeinsamen Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (<a href="https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Insolvenz/1_Hilfe_bei_Insolvenz.html" aria-label="ISA">ISA</a>). Ziel ist, dass eine möglichst rasche Auszahlung der Löhne und Gehälter sichergestellt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die offenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis sind bei Vorliegen eines Insolvenztatbestandes durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gesichert. Du kannst deine Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und bei der IEF-Service GmbH Insolvenz-Entgelt beantragen. Dabei unterstützt dich der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wird mein Arbeitsverhältnis durch die Insolvenz beendet?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Durch die Insolvenzeröffnung werden Arbeitsverhältnisse nicht beendet. Nach der Insolvenzeröffnung bestehen aber, neben den arbeitsrechtlichen Auflösungsmöglichkeiten, besondere insolvenzspezifische Beendigungsarten. Mehr dazu erfährst du weiter unten in diesem Artikel.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was passiert mit meinem Job, wenn das Unternehmen geschlossen wird?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wird das Unternehmen mit einem Beschluss des Gerichtes geschlossen, dann kann der Insolvenzverwalter (Masseverwalter) oder die Insolvenzverwalterin (Masseverwalterin) innerhalb eines Monats eine Kündigung („Kündigung nach § 25 IO“) aussprechen. Bei dieser in­sol­venz­spezifischen Kündigung muss nur die gesetzliche bzw kollektivvertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Das Arbeitsverhältnis endet also nach Ablauf der Frist. Für den Zeitraum bis zum richtigen Kündigungstermin gebührt eine Kündigungsentschädigung. Auch du kannst innerhalb dieser Monatsfrist das Arbeits­verhältnis durch berechtigten vorzeitigen „Austritt nach § 25 IO“ beenden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sofern nur die Schließung eines Betriebsteiles oder eines Unternehmensbereiches (Teilschließung) angeordnet wurde, bezieht sich das außerordentliche Kündigungs- bzw Austrittsrecht nur auf die in diesem Bereich Beschäftigten. Die Ansprüche aus der (vorzeitigen) Be­endigung des Arbeitsverhältnisses wie z.B. Kündigungs­entschädigung, Urlaubsersatzleistung, Abfertigung, etc. bleiben in beiden Fällen erhalten und sind durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds gesichert.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was passiert mit meinem Job, wenn das Unternehmen fortgeführt wird?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wird in der Berichtstagsatzung die Fortführung des Unternehmens beschlossen, dann kann der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin innerhalb eines Monats ab dieser Berichtstagsatzung Beschäftigte in einzuschränkenden Bereichen „nach § 25 IO“ kündigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Seit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2010 haben gekündigte Arbeitnehmer:innen dann auch ein Austrittsrecht.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was passiert bei einem Sanierungsverfahren mit meinem Job?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Behält der Schuldner oder die Schuldnerin die Eigenverwaltung, hat er oder sie überdies noch eine besondere Beendigungsmöglichkeit: Er kann Beschäftigte in einzuschränkenden Bereichen innerhalb eines Monats nach Verfahrenseröffnung kündigen. Diese Kündigung bedarf der Zustimmung des Sanierungsverwalters oder der Sanierungsverwalterin. Beschäftigte die nach dieser Bestimmung gekündigt wurden, haben ebenfalls ein Austrittsrecht nach § 25 IO.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was passiert bei Konkursabweisung mit meinem Job? </h4>



<p class="wp-block-paragraph">Im Falle einer Konkursabweisung bleibt dein Arbeitsverhältnis unverändert aufrecht. Es gibt nur die arbeitsrechtlichen Beendigungsmöglichkeiten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann ich bei Insolvenz vorzeitig austreten? </h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ein berechtigter vorzeitiger Austritt wegen Vorenthalts des (vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen) Entgelts unmittelbar nach Insolvenzeröffnung ist nicht mehr möglich, da der Arbeitgeber die Verbindlichkeiten, die bis zur Insolvenzeröffnung entstanden sind, nicht mehr erfüllen darf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wird trotzdem der Austritt erklärt, ist dieser unwirksam. Das Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie kann ich aus dem insolventen Unternehmen austreten? </h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ungeachtet der insolvenzspezifischen Auflösungsmöglichkeiten stehen die arbeitsrechtlichen Lösungsarten auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung (Kündigung, einvernehmliche Auflösung etc.). Lass dich in jedem Fall immer zuerst von unseren Expert:innen beraten. <a href="https://www.gpa.at/kontakt" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Hier geht´s zu unseren Kontaktdaten (öffnet in neuem Tab)"><strong><u>Hier geht´s zu unseren Kontaktdaten</u></strong></a>.</p>
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