<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Florentin Döller &#8211; KOMPETENZ-online</title>
	<atom:link href="https://kompetenz-online.at/author/florentindoeller/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://kompetenz-online.at</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Mon, 14 Jun 2021 13:18:51 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/index-1-150x150.png</url>
	<title>Florentin Döller &#8211; KOMPETENZ-online</title>
	<link>https://kompetenz-online.at</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>G7-Staaten einigen sich auf globale Mindeststeuer für Konzerne</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2021/06/14/g7-staaten-einigen-sich-auf-globale-mindeststeuer-fuer-konzerne/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jun 2021 10:53:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[G7]]></category>
		<category><![CDATA[Konzernsteuern]]></category>
		<category><![CDATA[Mindeststeuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerflucht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steueroasen]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmenssteuern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=17081</guid>

					<description><![CDATA[Seit längerer Zeit wird auf OECD-Ebene über eine Reform der Regeln für die Besteuerung multinationaler Konzerne verhandelt. Dabei geht es zum einen um eine Änderung bei der Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Ländern und zum anderen um die Einführung von globalen effektiven Mindeststeuersätzen. Nun wurde im Rahmen eines Treffens der FinanzministerInnen der G7-Staaten eine erste Einigung über wichtige Eckpunkte erzielt. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit dar, Details sind aber noch weitgehend offen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="610" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/06/AdobeStock_107377276-1024x610.png" alt="" class="wp-image-17082" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/06/AdobeStock_107377276-1024x610.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/06/AdobeStock_107377276-300x179.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/06/AdobeStock_107377276-150x89.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/06/AdobeStock_107377276-768x458.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/06/AdobeStock_107377276.png 1500w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Adobe Stock</figcaption></figure>



<p><strong>Seit längerer Zeit wird auf OECD-Ebene über eine Reform der Regeln für die Besteuerung multinationaler Konzerne verhandelt. Dabei geht es zum einen um eine Änderung bei der Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Ländern und zum anderen um die Einführung von globalen effektiven Mindeststeuersätzen. Nun wurde im Rahmen eines Treffens der FinanzministerInnen der G7-Staaten eine erste <a href="https://www.gov.uk/government/publications/g7-finance-ministers-meeting-june-2021-communique/g7-finance-ministers-and-central-bank-governors-communique" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Einigung (öffnet in neuem Tab)">Einigung</a> über wichtige Eckpunkte erzielt. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit dar, Details sind aber noch weitgehend offen.</strong></p>



<span id="more-17081"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Probleme der Gewinnverlagerung und des Steuerwettbewerbs</h4>



<p>Die zahlreichen Leaks der letzten Jahre haben offengelegt mit welchen Praktiken multinationale Konzerne ihre Steuerlast drücken: Durch aggressive Steuerplanung werden die Gewinne mittels ausgeklügelter Unternehmenskonstrukte gezielt in Niedrigsteuerländer verlagert bzw. die nationalen Steuerrechte gegeneinander ausgespielt. Zudem hinken die nationalen Steuerrechte regelmäßig digitalen Geschäftsmodellen hinterher, da viele Online-Unternehmen mangels (traditioneller) Betriebsstätte keine Gewinnsteuern zahlen. Beides führt zu massiven Wettbewerbsverzerrungen. Und auch der Steuerwettbewerb zwischen den Staaten hat in Folge eines Wettlaufs nach unten seinen Teil dazu beigetragen, dass die Staatshaushalte immer mehr unter Druck geraten, hingegen multinationale Konzerne immer weniger zum Gemeinwohl beitragen. Diese Entwicklungen haben die Schieflage zu Lasten der ArbeitnehmerInnen bei der Finanzierung der öffentlichen Haushalte verstärkt. Vor diesem Hintergrund und den massiven Staatsausgaben im Zuge der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie haben sich die G7-Staaten nun auf erste Eckpunkte im Hinblick auf eine Reform der Konzernbesteuerung verständigt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Globale Mindeststeuer und mehr Besteuerungsrechte für die Marktstaaten</h4>



<p>Kernstück der geplanten Reform ist die Einführung einer globalen Mindeststeuer für multinationale Konzerne (voraussichtlich wird ein weltweiter Konzernumsatz von 750 Milliarden Euro als Schwelle dafür festgelegt werden). Aus dem <a href="https://www.gov.uk/government/publications/g7-finance-ministers-meeting-june-2021-communique/g7-finance-ministers-and-central-bank-governors-communique" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Communiquè (öffnet in neuem Tab)">Communiquè</a> der G7-FinanzministerInnen geht hervor, dass diese mindestens 15 Prozent betragen soll. Damit die Mindeststeuer nicht konterkariert werden kann, soll zudem eine gemeinsame Erhebungsgrundlage definiert werden. Auch wenn ein höherer Steuersatz wünschenswert gewesen wäre, würde die Einführung solch einer globalen Mindeststeuer jedenfalls zwei bedeutende Vorteile mit sich bringen: die (buchhalterische) Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer würde &#8211; zum Teil &#8211; nicht mehr greifen und auch der Steuerwettbewerb zwischen den Nationalstaaten könnte beschränkt werden.</p>



<p>Eine globale Mindeststeuer in der Höhe von 15 Prozent könnte <a href="https://tuac.org/news/the-g7-finance-sets-minimum-standards-for-a-potentially-historic-reform-of-corporate-taxation/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Schätzungen (öffnet in neuem Tab)">Schätzungen</a> zu Folge weltweit gute 100 Milliarden US-Dollar an Mehreinnahmen für die Staaten bringen. Österreich würde ebenso wie andere „Normalsteuerländer“ profitieren. So sind Mehreinnahmen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr zu erwarten.</p>



<p>Hinsichtlich der Neuverteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten ist geplant, dass Konzerne künftig auch in jenen Ländern Steuern zahlen sollen, in denen sie mangels steuerlicher Präsenz bislang keine steuerpflichtigen Gewinne hatten. Dies betrifft insbesondere Digitalkonzerne, aber auch andere große Unternehmen. Die Neuverteilung soll aber nur auf die größten 100 Konzerne und zudem nur dann zur Anwendung gelangen, wenn die Gewinnmarge (Verhältnis von Gewinn zu Umsatz) mehr als 10 Prozent beträgt. Ist dies der Fall, so sollen 20 Prozent des Gewinns darüber auf die anderen Länder, in welchen die Konzerne ihren Umsatz machen, verteilt werden (also auf die Marktstaaten). Die Schwelle der zehnprozentigen Gewinnmarge ist äußerst kritisch zu sehen, da sie relativ hoch angesetzt ist. So würden zwar Google und Facebook davon erfasst sein, Amazon &#8211; als einer der großen „Krisengewinner“ – allerdings nicht. Zudem ist der Anwendungsbereich der dargestellten Neuverteilung der Besteuerungsrechte – lediglich die weltweit 100 größten Konzerne – zu eng gefasst.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Fazit</h4>



<p>Es sind zwar noch wichtige Details offen, aber die grundsätzliche politische Einigung der G7-FinanzministerInnen auf die Einführung einer globalen Mindeststeuer für multinationale Konzerne in der Höhe von mindestens 15 Prozent, stellt jedenfalls einen Schritt in die richtige Richtung dar und ist als klar positiv zu bewerten. Nun wird es darauf ankommen dies auch auf G20-Ebene zu verankern und in weiterer Folge ebenso innerhalb der EU umzusetzen. Hier darf es allerdings zu keiner Verwässerung der Regelungen kommen, damit die globale Mindeststeuer künftig auch tatsächlich eine effektive Wirkung entfalten kann. Bei der Höhe des Steuersatzes ist zwar noch Luft nach oben, aber durch die globale Mindeststeuer wird beim Steuerwettbewerb zwischen den Staaten jedenfalls eine Grenze nach unten eingezogen. Dies könnte perspektivisch sogar zu einer steuerpolitischen Trendwende führen, sodass die Gewinnsteuersätze für Unternehmen in Zukunft auch wieder ansteigen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>OECD spricht sich für (höhere) Erbschaftssteuern aus</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2021/05/12/oecd-spricht-sich-fuer-hoehere-erbschaftssteuern-aus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 May 2021 11:41:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Millionärssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[OECD]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=16918</guid>

					<description><![CDATA[Eine neue Studie der OECD kommt zum Ergebnis, dass Erbschafts- und Schenkungssteuern eine stärkere Rolle beim Abbau von sozialen Ungleichheiten zukommen könnte, und diese – gerade vor dem Hintergrund der enormen staatlichen Ausgaben zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie – auch zur Entlastung der öffentlichen Haushalte beitragen würden. In Österreich ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 ausgelaufen, es besteht daher dringender Handlungsbedarf.   ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_133218652-1024x683.png" alt="" class="wp-image-16919" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_133218652-1024x683.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_133218652-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_133218652-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_133218652-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_133218652-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_133218652-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_133218652-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_133218652.png 1500w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p><strong>Eine neue <a href="https://www.oecd.org/tax/tax-policy/inheritance-taxation-in-oecd-countries-e2879a7d-en.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Studie (öffnet in neuem Tab)">Studie</a> der <a href="https://www.oecd.org/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="OECD (öffnet in neuem Tab)">OECD</a> kommt zum Ergebnis, dass Erbschafts- und Schenkungssteuern eine stärkere Rolle beim Abbau von sozialen Ungleichheiten zukommen könnte, und diese – gerade vor dem Hintergrund der enormen staatlichen Ausgaben zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie – auch zur Entlastung der öffentlichen Haushalte beitragen würden. In Österreich ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 ausgelaufen, es besteht daher dringender Handlungsbedarf.&nbsp; &nbsp;</strong></p>



<span id="more-16918"></span>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Erbschaftssteuern sind der Regelfall, nicht die Ausnahme</strong></h4>



<p>Derzeit gibt es in 24 der 37 OECD-Mitgliedstaaten – also in knapp zwei Drittel – eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.&nbsp;Gleichzeitig weist die OECD darauf hin, dass diese Steuern auf Grund der unterschiedlichen Ausgestaltungen in den einzelnen Ländern (z.B. Freibeträge, Ausnahmen, Höhe der Steuersätze) bislang jedoch nur durchschnittlich 0,5 Prozent zum gesamten Steueraufkommen beitragen. Hier besteht also durchaus Ausbaupotenzial.</p>



<p>Die Studie liefert auch gleich ein wichtiges Argument für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen mit. So wird neben der hohen Vermögenskonzentration in den OECD-Ländern, auch die ungleiche Verteilung der Erbschaften thematisiert: Im Durchschnitt sind Erbschaften und Schenkungen bei den vermögendsten 20 Prozent der Haushalte fast 50-mal höher, als die der ärmsten 20 Prozent der Haushalte. Die Übertragung von Vermögen durch Erbschaften oder Schenkungen führt daher grundsätzlich zu einer Verschärfung der Vermögensungleichheit. Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer kann hier allerdings lenkend eingreifen und in weiterer Folge positive verteilungspolitische Effekte erzeugen. Zudem trägt sie zu einer Verbesserung der Chancengleichheit bei.&nbsp; &nbsp;&nbsp;</p>



<p>Die StudienautorInnen betonen, dass Erbschafts- und Schenkungssteuern alleine zu wenig sind, um dem Problem der zunehmenden Vermögenskonzentration wirksam entgegenwirken zu können. Vielmehr bedarf es weiterer Maßnahmen, insbesondere einer stärkeren Besteuerung von Kapitaleinkommen und Kapitalgewinnen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich dringend notwendig</strong></h4>



<p>Die Gewerkschaft GPA tritt seit geraumer Zeit – neben einer <a href="https://fuer-gerechte-steuern.at/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Millionärssteuer (öffnet in neuem Tab)">Millionärssteuer</a> &#8211; für die&nbsp; Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer ein. Diese sollte progressiv ausgestaltet sein und würde durch einen Freibetrag von 1 Million Euro gewährleisten, dass nur sehr große Erbschaften der Besteuerung unterliegen.</p>



<p>Wie bereits oben erwähnt, gibt es Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Mehrheit der OECD-Mitgliedstaaten (dasselbe trifft übrigens auch auf die Mitgliedstaaten der EU zu). Bei Wiedereinführung der Erbschaftssteuer würden wir uns somit in guter Gesellschaft befinden (z.B. mit Frankreich, Deutschland, Italien). Durch den Verzicht auf eine Erbschaftssteuer entgehen dem österreichischen Staatshaushalt nicht nur einige hundert Millionen Euro an jährlichem Steueraufkommen, sondern es wird damit auch eine weitere Verschärfung der Vermögenkonzentration in Kauf genommen.</p>



<p>Ein weiteres Argument für die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer besteht darin, dass sich das <a href="https://awblog.at/fehlende-erbschaftssteuer-in-oesterreich-eine-eklatante-ungerechtigkeit/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Erbvolumen in Österreich (öffnet in neuem Tab)">Erbvolumen in Österreich</a> &#8211; auf Basis von Berechnungen der WU (Institut Economics of Inequality) – bis 2040 auf etwa 20 Milliarden Euro verdoppeln wird.</p>



<p>Zusammenfassend ist es daher höchste Zeit, dass Österreich sich an die Mehrheit der OECD-Staaten anpasst und endlich auch (wieder) eine Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen einführt.&nbsp; &nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wir brauchen eine Millionärssteuer – Jetzt!</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2021/02/17/wir-brauchen-eine-millionaerssteuer-jetzt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2021 09:47:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Millionärssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Reichensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Reichtum]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerflucht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwettbewerb]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftskrise]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=16237</guid>

					<description><![CDATA[Vor dem Hintergrund der enormen Kosten der staatlichen Hilfsmaßnahmen im Zuge der Corona-Krise und der Frage wer diese im Endeffekt bezahlen wird, ist die Forderung nach einer Millionärssteuer aktueller denn je. Diese würde zu mehr Steuergerechtigkeit führen und zudem ein erhebliches Steuermehraufkommen bringen, mit dem z.B. Investitionen in den Sozialstaat oder zur Bekämpfung der Klimakrise finanziert werden könnten.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/Rene_vermoegenssteuerkampagne-1024x683.png" alt="" class="wp-image-16243" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/Rene_vermoegenssteuerkampagne-1024x683.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/Rene_vermoegenssteuerkampagne-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/Rene_vermoegenssteuerkampagne-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/Rene_vermoegenssteuerkampagne-768x513.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/Rene_vermoegenssteuerkampagne-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/Rene_vermoegenssteuerkampagne-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/Rene_vermoegenssteuerkampagne-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/Rene_vermoegenssteuerkampagne.png 1500w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption><strong>Vermögen ist in Österreich extrem ungleich verteilt: Etwa 40 Milliardärshaushalte besitzen insgesamt mehr als 140 Milliarden Euro.</strong><br>Foto: Daniel Shaked</figcaption></figure>



<p><strong>Vor dem Hintergrund der enormen Kosten der staatlichen Hilfsmaßnahmen im Zuge der Corona-Krise und der Frage wer diese im Endeffekt bezahlen wird, ist die Forderung nach einer Millionärssteuer aktueller denn je. Diese würde zu mehr Steuergerechtigkeit führen und zudem ein erhebliches Steuermehraufkommen bringen, mit dem z.B. Investitionen in den Sozialstaat und zur Bekämpfung der Klimakrise finanziert werden könnten.</strong></p>



<span id="more-16237"></span>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Österreich – bei den Vermögen ein Land der Ungleichheit</strong></h4>



<p>Während es bei den Einkommen eine breite Mitte gibt, u.a. weil der Staat durch diverse sozialstaatliche Leistungen gegensteuert, sind die Vermögen in Österreich sehr ungleich verteilt. Laut einer <a rel="noreferrer noopener" href="https://rafael-wildauer.com/wp-content/uploads/2020/12/Heck-et-al.-2020-Vermogenskonzentration-in-Osterreich.pdf" target="_blank" aria-label="aktuellen Studie (öffnet in neuem Tab)">aktuellen Studie</a> besitzt das reichste Prozent – die rund 39.000 vermögendsten Haushalte – in Österreich knapp 39 Prozent des gesamten Vermögens, während auf die ärmsten 50 Prozent lediglich 2,8 Prozent des gesamten Vermögens fallen! Die 90-prozentige Bevölkerungsmehrheit mit keinem, geringem oder mäßigem Vermögen kommt gemeinsam nur auf etwa ein Drittel des Gesamtvermögens &#8211; d.h., das reichste Prozent der Haushalte besitzt mehr als die unteren 90 Prozent. In Österreich gibt es derzeit rund 155.000 Euro-MillionärInnen, wobei an der Spitze der Verteilung noch einmal eine große Konzentration herrscht, denn <a rel="noreferrer noopener" href="https://awblog.at/wirtschaftspolitische-herausforderungen-2021/" target="_blank" aria-label="etwa 40 Milliardärshaushalte besitzen insgesamt mehr als 140 Milliarden Euro (öffnet in neuem Tab)">etwa 40 Milliardärshaushalte besitzen insgesamt mehr als 140 Milliarden Euro</a>.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Vermögensbezogene Steuern tragen immer weniger zum Steueraufkommen bei</strong></h4>



<p>Ende der 1960er-Jahre trugen vermögensbezogene Steuern in Österreich noch knapp 4 Prozent zum gesamten Steuer- und Abgabenaufkommen bei. 2018 waren es nur mehr <a href="https://data.oecd.org/tax/tax-on-property.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="1,3 Prozent (öffnet in neuem Tab)">1,3 Prozent</a>. Damit befindet sich Österreich weit unter dem OECD-Schnitt von 5,6 Prozent bzw. an viertletzter Stelle. Der OECD-Schnitt ist mehr als 4-Mal so hoch!</p>



<p>Zum Vergleich: In wirtschaftsliberalen Staaten wie Großbritannien oder den USA haben vermögensbezogene Steuern mit mehr als einem Zehntel des Steueraufkommens ein starkes Gewicht, und auch in der liberalen Schweiz ist der Anteil mit mehr als 7 Prozent beträchtlich. Bei unserem Nachbar Deutschland &#8211; mit dem wir uns ja immer gerne vergleichen – beträgt der Anteil der vermögensbezogenen Steuern 2,7 Prozent, ist also auch noch deutlich höher (Anmerkung: Alle genannten Werte beziehen sich auf das Jahr 2018).</p>



<p>Im Bereich der vermögenbezogenen Steuern wird somit ein großes Aufkommenspotenzial einfach liegen gelassen: Würde Österreich seine Vermögenssteuern auf OECD-Niveau heben, dann hätte der österreichische Staatshaushalt um rund 5 Milliarden Euro mehr Einnahmen pro Jahr! (Berechnung basiert ebenfalls auf Daten für 2018)</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Ungleichgewicht im österreichischen Steuersystem</strong></h4>



<p>2019 stammten rund 80 Prozent, also 8 von 10 Steuer-Euros, von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen. Demgegenüber jedoch nur 1,3 Prozent von Besitz und Privatvermögen sowie nur 13,7 Prozent von Unternehmensgewinnen &amp; Kapitalerträgen (siehe Grafik). Eine Millionärssteuer würde dazu beitragen, dass sehr Vermögende endlich auch ihren Teil zur Finanzierung des Staathaushaltes leisten. Denn wer mehr hat, soll auch mehr für die Gemeinschaft bzw. das Gemeinwesen tun.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern1-1024x614.png" alt="" class="wp-image-16287" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern1-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern1-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern1-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern1-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern1-1536x922.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern1-2048x1229.png 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Grafik: Gewerkschaft GPA Öffentlichkeitsarbeit</figcaption></figure>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Doppelte Schieflage zu Ungunsten der ArbeitnehmerInnen</strong></h4>



<p>Dieses Ungleichgewicht bei der Finanzierung des öffentlichen Haushalts wird durch die aktuelle Krise noch verstärkt. Denn von den schon ausgegebenen und künftig noch geplanten staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.momentum-institut.at/news/wer-die-corona-hilfen-bekommt-und-wer-die-rechnung-bezahlt" target="_blank" aria-label="profitieren Unternehmen in den nächsten Jahren deutlich stärker als ArbeitnehmerInnen (öffnet in neuem Tab)">profitieren Unternehmen in den nächsten Jahren deutlich stärker als ArbeitnehmerInnen</a>. Das ist ungerecht, da ArbeitnehmerInnen &amp; KonsumentInnen die Hauptlast bei der Finanzierung des Staatshaushaltes – und somit auch der Corona-Hilfsmaßnahmen – tragen (siehe Grafik).</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern_corona3-1024x614.png" alt="" class="wp-image-16292" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern_corona3-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern_corona3-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern_corona3-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern_corona3-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern_corona3-1536x922.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/zusammensetzung-der-steuern_corona3-2048x1229.png 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Grafik: Gewerkschaft GPA Öffentlichkeitsarbeit</figcaption></figure>



<p>Kommt es zu keinen Änderungen, werden die steuerlichen Beiträge der Vermögenden sowie großer Konzerne auch bei der Krisenfinanzierung eine untergeordnete Rolle spielen, obwohl deren steuerliche Leistungsfähigkeit nach wie vor hoch ist. Viele große Unternehmen und deren BesitzerInnen profitierten außerdem 2020 (und oft auch noch 2021) von Staatshilfen in Millionenhöhe. Die Kurzarbeit nimmt Personalkosten ab. Der Fixkostenzuschuss, der Umsatzersatz, der Verlustersatz, Stundungen usw. helfen, die Kosten während der Krise zu drücken. Gerettet bzw. gestützt werden hier neben den Unternehmen an sich, vor allem aber auch das Privatvermögen der EigentümerInnen. Als Hauptprofiteure dieser Hilfen wäre es daher nur gerecht, von diesen SteuerzahlerInnen einen höheren Betrag als bisher einzufordern.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Eine Millionärssteuer wäre treffsicher</strong></h4>



<p>Die Gewerkschaft GPA schlägt eine Vermögensteuer mit einem Freibetrag von 1 Million Euro pro Haushalt vor. Vermögensbestandteile zwischen 1 und 2 Millionen Euro würden mit 0,5 Prozent, jene zwischen 2 und 3 Millionen Euro mit 1 Prozent und über 3 Millionen Euro hinausgehende mit 1,5 Prozent besteuert werden. Bemessungsgrundlage wäre das Nettovermögen, also im Wesentlichen das Immobilien- und Finanzvermögen abzüglich etwaiger Verbindlichkeiten (z.B. laufender Kredit), wobei der Hausrat ausgenommen ist.</p>



<p>Eine Vermögensteuer nach dem GPA-Modell wäre treffsicher, da sie wegen des großzügigen Freibetrags nur die reichsten 4 bis 5 Prozent der Haushalte treffen würde. Im Grunde handelt es sich dabei also um eine Reichensteuer! Der/die durchschnittliche „HäuslbauerIn“ wäre daher regelmäßig nicht von der Vermögensteuer nach dem GPA-Modell betroffen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>… und würde hohe Einnahmen bringen</strong></h4>



<p>Laut einer Schätzung des ICAE (Institut für die Gesamtanalyse der Wirtschaft an der JKU Linz) würde eine Vermögensteuer nach dem GPA-Modell rund 5 Milliarden Euro pro Jahr an Einnahmen bringen! (Dabei handelt es sich um den mittleren Wert einer Schätzung, die bereits hypothetische Ausweicheffekte miteinbezieht. Damit ist das Abziehen von Vermögen aufgrund der Besteuerung gemeint.)</p>



<p>Auch wenn es theoretisch durch Vermögensverschiebung zu – eher unwahrscheinlichen &#8211; hohen Ausweicheffekten kommen kann, kommt noch immer ein erhebliches Steueraufkommen zustande. Denn der Großteil des Privatvermögens besteht aus Großimmobilien und kann sich der Besteuerung daher gar nicht entziehen.</p>



<p>Mit dem Aufkommen aus einer Millionärssteuer könnten z.B. Investitionen in den Sozialstaat (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, öffentliche Beschäftigungsprogramme, &#8230;) und zur Bekämpfung der Klimakrise finanziert werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Auch internationale Institutionen empfehlen Steuern auf Vermögen</strong></h4>



<p>Die <a href="http://www.oecd.org/tax/tax-policy/role-and-design-of-net-wealth-taxes-in-the-OECD-summary.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="OECD empfiehlt (öffnet in neuem Tab)">OECD empfiehlt</a> vermögensbezogene Steuern in jenen Ländern auszubauen, in denen eine hohe Vermögensungleichheit herrscht, Vermögensübertragungen gar nicht und Kapitaleinkommen nur proportional besteuert werden. Auf Österreich würden all diese Kriterien zutreffen.</p>



<p>Auch die EU-Kommission hat im <a rel="noreferrer noopener" href="https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/file_import/2019-european-semester-country-report-austria_de.pdf" target="_blank" aria-label="Länderbericht Österreich zum Europäischen Semester 2019 (öffnet in neuem Tab)">Länderbericht Österreich zum Europäischen Semester 2019</a> die ungerechte Steuerstruktur thematisiert und sich für eine Besteuerung von Vermögen ausgesprochen: </p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„(…) Auf die Körperschaftsteuer und Steuern auf Kapital, aber auch auf Umwelt- und Vermögenssteuern entfallen nur geringe Anteile am Gesamtsteueraufkommen: Ihre Erträge bleiben jeweils deutlich hinter dem EU-Durchschnitt zurück. Die Tatsache, dass Erbschaften und Schenkungen oder Nettovermögen nicht besteuert werden, und die niedrigen periodischen Immobiliensteuern bieten – insbesondere vor dem Hintergrund der bemerkenswerten Ungleichverteilung der Vermögen in Österreich – Spielräume für Steuerverlagerungen zur Entlastung des Faktors Arbeit.“</p><cite>EU-Kommission</cite></blockquote>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Fazit</strong></h4>



<p>Für eine Millionärssteuer können neben der sehr schiefen Vermögensverteilung zahlreiche weitere Argumente vorgebracht werden. Die enormen Kosten zur Bewältigung der Corona-Krise verstärken nun allerdings den Druck, dass große Vermögen endlich auch ihren fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Das ist nicht nur eine Frage der Steuergerechtigkeit, sondern lässt sich auch damit begründen, dass durch die umfangreichen staatlichen Hilfsmaßnahmen im Zuge der Corona-Krise, neben den Unternehmen auch die Privatvermögen von deren EigentümerInnen/AktionärInnen gerettet wurden. Ein Beitrag der sehr Vermögenden durch eine Millionärssteuer erscheint daher nur fair und gerecht.</p>



<h4 class="blauebox wp-block-heading">Mehr zum Thema Millionärssteuern findest du <a rel="noreferrer noopener" href="https://fuer-gerechte-steuern.at/" target="_blank" aria-label="hier (öffnet in neuem Tab)">hier</a></h4>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerrechtliche Änderungen für 2021</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/12/11/steuerrechtliche-aenderungen-fuer-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Dec 2020 12:14:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[CO2-Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[COVID-19]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Pendlereuro]]></category>
		<category><![CDATA[Pendlerpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=15712</guid>

					<description><![CDATA[In der Sitzung vom 10.12.2020 hat der Nationalrat einige steuerrechtliche Änderungen beschlossen. In der Folge eine kurze Zusammenfassung über die für ArbeitnehmerInnen wichtigsten Maßnahmen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="730" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/12/pexels-dom-j-45110-1024x730.png" alt="" class="wp-image-15713" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/12/pexels-dom-j-45110-1024x730.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/12/pexels-dom-j-45110-300x214.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/12/pexels-dom-j-45110-150x107.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/12/pexels-dom-j-45110-768x548.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/12/pexels-dom-j-45110.png 1500w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Pexels</figcaption></figure>



<p><strong>In der Sitzung vom 10.12.2020 hat der Nationalrat einige steuerrechtliche Änderungen beschlossen. In der Folge eine kurze Zusammenfassung über die für ArbeitnehmerInnen wichtigsten Maßnahmen.</strong></p>



<span id="more-15712"></span>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Verlängerung von Maßnahmen, die zur Bewältigung der COVID-19-Krise befristet eingeführt wurden und Ende 2020 auslaufen würden</strong></h4>



<p>Die Regelung, wonach wegen COVID-19 Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit beim Pendlerpauschale und der steuerfreien Behandlung von SEG-Zulagen sowie Zuschlägen als normale Arbeitstage gewertet werden, und es somit zu keiner Kürzung der Ansprüche kommt, wird bis Ende März 2021 verlängert.</p>



<p>Die Bestimmung, wonach für Zeiten der Kurzarbeit – unabhängig davon, wie lange der/die ArbeitnehmerIn in Kurzarbeit war – bei der Berechnung des Jahressechstels ein pauschaler Zuschlag von 15 Prozent berücksichtigt werden soll, wird unverändert auch im Kalenderjahr 2021 gelten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Reparatur beim Kontrollsechstel</strong></h4>



<p>Mit dem letzten laufenden Bezug (in der Regel Dezember, außer das Dienstverhältnis endet früher) hat der Arbeitgeber bezüglich der sonstigen Bezüge ein Kontroll-Jahressechstel (= 1/6 der bezogenen laufenden Bezüge des Jahres) zu berechnen. Wenn die bezogenen sonstigen Bezüge dieses Kontrollsechstel überschreiten, hat eine Nachversteuerung (zum Tarif) zu erfolgen.</p>



<p>Nach massivem Druck von AK und ÖGB wird ab dem Kalenderjahr 2021 der Ausnahmenkatalog, wo auch bei Überschreiten des Kontrollsechstels am Jahresende nicht aufgerollt werden muss, massiv erweitert. Zudem erfolgt die Aufrollung künftig nicht mehr nur zum Nachteil, sondern auch zum Vorteil der ArbeitnehmerInnen.</p>



<p>In folgenden Fällen soll ab 2021 kein Kontroll-Jahressechstel berechnet werden müssen:<br>a.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Elternkarenz (inkl. Mutterschutz, Väterkarenz und Papamonat),<br>b.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bezug von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung,<br>c.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bezug von Rehabilitationsgeld,<br>d.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit,<br>e.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit,<br>f.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wiedereingliederungsteilzeit,<br>g.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Grundwehrdienst oder Zivildienst,<br>h.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bezug von Altersteilzeitgeld,<br>i.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Teilpension oder<br>j.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Beendigung des Dienstverhältnisses, sofern im Kalenderjahr kein neues Dienstverhältnis bei demselben Arbeitgeber oder einem mit diesem verbundenen Konzernunternehmen eingegangen wird.&nbsp;</p>



<p>Die starke Erweiterung des Ausnahmenkatalogs beim Kontroll-Jahressechstel ebenso wie die Klarstellung, dass eine Aufrollung auch zum Vorteil des/der ArbeitnehmerIn zu erfolgen hat, ist ausdrücklich zu begrüßen und zeigt, dass sich der Druck von ÖGB und AK ausgezahlt hat.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Steuerfreie Gutscheine als Ersatz für den pandemiebedingten Ausfall von Weihnachtsfeiern</strong></h4>



<p>Wenn im Kalenderjahr 2020 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Freibetrag iHv 365 Euro) nicht oder nicht zur Gänze genutzt werden konnte, soll der Arbeitgeber dem/r ArbeitnehmerIn Gutscheine bis maximal 365 Euro steuerfrei gewähren können. Damit soll der Konsum in Österreich gefördert und die Ertragslage von heimischen Unternehmen gestärkt werden.</p>



<p>Voraussetzung für die Steuerfreiheit soll sein, dass die Gutscheine im Zeitraum November 2020 bis Ende Jänner 2021 ausgegeben werden. Die Steuerbefreiung soll sowohl Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern (z.B. Einkaufsmünzen) umfassen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Erleichterungen beim Job-Ticket</strong></h4>



<p>Auch im Bereich des Job-Tickets kommt es zu wichtigen Verbesserungen, mit denen langjährige Forderungen von Gewerkschaften und AK umgesetzt werden.&nbsp;</p>



<p>War das Jobticket bisher nur begünstigt (d.h. steuerfrei), wenn es der/die ArbeitgeberIn selbst kauft und den ArbeitnehmerInnen aushändigt, ist künftig auch ein Kostenersatz für ein vom/von der ArbeitnehmerIn selbst gekauftes Wochen-, Monats oder Jahresticket steuerfrei. (Dies entspricht auch der sozialversicherungsrechtlichen Regelung, was somit zu einer Harmonisierung führt.)</p>



<p>Zudem ist die Reichweite des Tickets nicht mehr auf die Strecke Wohnung &#8211; Arbeitsstätte &#8211; Wohnung begrenzt. Das Ticket muss nur zu Fahrten entweder am Wohnort oder am Arbeitsort berechtigen. Mögliche begünstigte Tickets sind daher z.B. 1-2‑3-Ticket, Netzkarten, Streckenkarten etc. Die Begünstigung setzt jedoch voraus, dass die Tickets für Fahrten innerhalb eines längeren Zeitraumes gelten. Einzelfahrscheine und Tageskarten sollen daher nicht begünstigt werden.</p>



<p>Die Neuregelung soll für Ticketkäufe ab 1. Juli 2021 gelten. Als Ticketerwerb gilt auch die Verlängerung von Tickets, insbesondere von Jahreskarten.</p>



<p>Die dargestellten Änderungen beim Jobticket sind ausdrücklich zu begrüßen und erweitern die Möglichkeiten für Arbeitgeber, ArbeitnehmerInnen beim Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu unterstützen. Einzig ein früheres Inkrafttreten wäre wünschenswert gewesen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Kein Verlust des Pendlerpauschales sowie kein Sachbezug bei Anspruch auf (privat nutzbares) Dienstfahrrad</strong></h4>



<p>Das Pendlerpauschale steht nicht zu, wenn ein arbeitgebereigenes Kfz für den Arbeitsweg genutzt wird. Besteht für den/die ArbeitnehmerIn die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Elektrofahrrad für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (also Privatfahrten) zu benützen, wird klargestellt, dass</p>



<p>a) kein Sachbezug anzusetzen ist und</p>



<p>b) das Pendlerpauschale nicht verloren geht.</p>



<p>Dies ist zu begrüßen, da somit Elektrofahrräder für das Pendlerpauschale und den Sachbezug herkömmlichen Fahrrädern gleichgestellt werden. Materiell betrachtet handelt es sich bei dieser Bestimmung jedoch lediglich um eine Klarstellung, mit der die bereits bestehende Rechtslage wiedergegeben wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Reform der Normverbrauchsabgabe (NoVA)</strong></h4>



<p>Ein Schritt in Richtung Ökologisierung des Steuersystems soll durch die bereits im Regierungsprogramm vorgesehene Reformierung der NoVA erfolgen, die beim Neuwagenkauf anfällt. Der Abzugsbetrag in der Steuersatzformel soll von derzeit 115g CO2 bis 2024 in Jahresschritten auf 97g CO2 absinken. Die Deckelung (maximaler Steuersatz) erhöht sich im selben Zeitraum von derzeit 32 Prozent auf künftig 80 Prozent des Kaufpreises. Auch der Malusgrenzwert wird schrittweise herabgesetzt, von derzeit 275g/km auf 155g/km ab 1.1.2024, gleichzeitig erhöht sich der Malusbetrag von derzeit 40 schrittweise aus 80 Euro pro g/km.&nbsp;</p>



<p>Die künftige Berechnungsbasis für den NoVA-Steuersatz bei Pkw wird zu überschaubaren Erhöhungen führen. Die Erhöhung des NoVA-Deckels ist erfreulich und kann im gehobenen Luxus-Segment zu steuerlichen Mehreinnahmen führen. Positiv hervorzuheben ist ebenfalls die Einbeziehung von – in der Regel emissionsintensiven &#8211; Kasten- und Pritschenwägen (rund 43.000 Lkw wurden laut Statistik Austria in der Klasse N1 im Jahr 2019 in Österreich erstzugelassen). Diese Maßnahme könnte daher dazu beitragen, dass insbesondere Unternehmen beim Autokauf künftig „umweltbewusster“ handeln werden.</p>



<p>Prinzipiell von der NoVA befreit sind Elektro-Fahrzeuge, Autos mit Wasserstoff-Antrieb und alle Fahrzeuge mit einem Emissionswert von 0 Gramm CO2 pro km. Zu kritisieren ist jedoch die NoVA-Befreiung für bestimmte Pkw-Segmente. Dies betrifft vor allem Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden sowie Leichenwägen. Auch die steuerliche Sonderbehandlung von Camping-Wägen ist verteilungspolitisch zu hinterfragen.</p>



<p>Die Änderungen der bei NoVA-Berechnung gelten grundsätzlich für Neuwagenkäufe ab 1. Juli 2021. Liegt jedoch für Kraftfahrzeuge ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor, der vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit einer Anwendung der derzeit geltenden Regelungen, wenn die Übergabe des Kfz zwar nach dem 30. Juni 2021, jedoch vor dem 1. November 2021 erfolgt. Durch das späte Inkrafttreten und die großzügige Anerkennung von Kaufverträgen, die vor dem 1. Juni 2020 abgeschlossen wurden, ist somit mit Vorziehkäufen bei Pkw mit Verbrennungsmotoren zu rechnen.</p>



<p>Die Änderungen bei der NoVA sind im Sinne der Ökologisierung zu begrüßen und wohl auch sozial ausgewogen ausgestaltet. Insbesondere die Anhebung der Deckelung und die Einbeziehung von Kasten- und Pritschenwägen ist positiv zu bewerten. Nicht wirklich verständlich ist die lange Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Neuregelung &#8211; dadurch könnte der erwünschte Lenkungseffekt durch Vorziehkäufe von emissionsintensiven Neuwägen zumindest teilweise konterkariert werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Höhe von 5 Prozent für Gastronomie, Hotellerie und Kultur</strong></h4>



<p>Die befristete Umsatzsteuerermäßigung läuft nicht dieses Jahr aus, sondern wird bis Ende 2021 verlängert (nur die bislang ebenso begünstigten Zeitungen/Zeitschriften werden künftig ausgenommen). Das Finanzministerium spricht in diesem Zusammenhang von Kosten in der Höhe von 1,5 Milliarden Euro, das ist jedoch vermutlich eine Unterschätzung. Ein weiterer Kritikpunkt neben den enormen Kosten besteht in der mangelnden Treffsicherheit der Maßnahme, denn ohne Umsatz gibt es keine Förderung, sodass jene Betriebe, denen es eigentlich am schlechtesten geht, am wenigsten bzw. gar nicht profitieren. Zudem mangelt es an einer Verpflichtung zur Weitergabe der Steuersenkung an die EndverbraucherInnen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Weitere Umsatzsteuersenkungen bzw. -befreiungen</strong></h4>



<p>Für Damenhygieneartikel wurde eine Senkung der Umsatzsteuer von 20 auf 10 Prozent beschlossen. Unter den ermäßigten Steuersatz fallen Erzeugnisse der Monatshygiene aller Art.</p>



<p>Zudem soll für bestimmte Reparaturdienstleistungen (Fahrräder samt E-Bikes, Schuhe, Lederwaren, Kleidung, Haushaltswäsche) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 Prozent zur Anwendung kommen.</p>



<p>Für COVID-19 Diagnostika und Impfungen wird eine (echte) Umsatzsteuerbefreiung bis Ende 2022 eingeführt.</p>



<p>Diese Senkungen bzw. Befreiungen im Bereich Umsatzsteuer sind durchwegs zu begrüßen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Fazit</strong></h4>



<p>Zusammenfassend können die steuerrechtlichen Änderungen großteils als positiv bewertet werden, insbesondere die Erweiterung der Ausnahmen beim Kontroll-Jahressechstel, die Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Job-Ticket und die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Damenhygieneartikel sind ausdrücklich zu begrüßen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>COVID-19 in der Arbeitswelt – eine Zwischenbilanz, Teil I</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/11/25/covid-19-in-der-arbeitswelt-eine-zwischenbilanz-teil-i/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2020 16:19:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeitverkürzung]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Michael Gogola]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=15588</guid>

					<description><![CDATA[Ab März 2020 wurde auch Österreich vom neuartigen COVID-19-Virus erfasst. Rasch reagierte die Bundesregierung mit strikten (gesundheits-)politischen und juristischen Maßnahmen (weitreichende Betretungsverbote, „Lockdown“, Schulschließungen etc). ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="681" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/pexels-cottonbro-4604719-1-1024x681.png" alt="" class="wp-image-15590" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/pexels-cottonbro-4604719-1-1024x681.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/pexels-cottonbro-4604719-1-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/pexels-cottonbro-4604719-1-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/pexels-cottonbro-4604719-1-768x511.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/pexels-cottonbro-4604719-1-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/pexels-cottonbro-4604719-1-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/pexels-cottonbro-4604719-1-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/pexels-cottonbro-4604719-1.png 1502w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto von&nbsp;<strong>cottonbro</strong>&nbsp;von&nbsp;<strong><a href="https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-architektur-geschaft-arbeit-4604719/?utm_content=attributionCopyText&amp;utm_medium=referral&amp;utm_source=pexels" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Pexels (öffnet in neuem Tab)">Pexels</a></strong><br></figcaption></figure>



<p><strong>Ab März 2020 wurde auch Österreich vom neuartigen COVID-19-Virus erfasst. Rasch reagierte die Bundesregierung mit strikten (gesundheits-)politischen und juristischen Maßnahmen (weitreichende Betretungsverbote, „Lockdown“, Schulschließungen etc). </strong></p>



<span id="more-15588"></span>



<p><strong>Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt – Mitte April erreichte die Arbeitslosigkeit einen&nbsp;<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Aktuelle-Arbeitsmarktzahlen.html" target="_blank" aria-label="historischen Höchststand (öffnet in neuem Tab)">historischen Höchststand</a>&nbsp;in der Zweiten Republik. In dieser Situation galt (und gilt) es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Die unter maßgeblicher Beteiligung der Sozialpartner geschaffene COVID-19-Kurzarbeit ist hierbei hervorzustreichen. Eine Zwischenbilanz.</strong></p>



<p><strong><em><a rel="noreferrer noopener" href="https://awblog.at/covid-19-in-der-arbeitswelt-zwischenbilanz-teil-1/" target="_blank" aria-label="Der Beitrag ist erstmals am 24.11.2020 am Blog Arbeit und Wirtschaft erschienen. (öffnet in neuem Tab)">Der Beitrag ist erstmals am 24.11.2020 am Blog Arbeit und Wirtschaft erschienen.</a></em></strong></p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Ziele und Vorteile der Kurzarbeit</strong></h4>



<p>Die Kurzarbeit stellt ein Mittel der Arbeitsmarktpolitik dar: Für ArbeitnehmerInnen reduziert sich durch die vorübergehende Herabsetzung ihrer Normalarbeitszeit ihr Entgelt. Aufgrund einer&nbsp;<a href="https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#wien" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Sozialpartnervereinbarung (öffnet in neuem Tab)">Sozialpartnervereinbarung</a>&nbsp;kompensiert der/die ArbeitgeberIn diesen Entgeltausfall jedoch großteils durch eine&nbsp;<em>Kurzarbeitsunterstützung</em>. Der/die ArbeitgeberIn erhält für die dadurch entstehenden Mehraufwendungen wiederum eine&nbsp;<em>Kurzarbeitsbeihilfe</em>&nbsp;vom Arbeitsmarktservice (AMS).</p>



<p>Kurzarbeit ist sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch für ArbeitgeberInnen vorteilhaft: Erstere werden nicht arbeitslos und sind durch die vergleichsweise hohe Nettoersatzrate (= Anteil des Nettoentgelts während der Kurzarbeit im Vergleich zum Nettoentgelt davor) finanziell abgesichert. Zweitere können wirtschaftlich schwierige Zeiten überbrücken, MitarbeiterInnen und damit Erfahrung halten, sodass bei einer Verbesserung der Auftragslage der Betrieb schnell wieder „hochgefahren“ werden kann. Die gegenüber der Arbeitslosenversicherung höhere Nettoersatzrate trägt zudem zu einer&nbsp;<a href="https://awblog.at/corona-kurzarbeit/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Stabilisierung der Nachfrage (öffnet in neuem Tab)">Stabilisierung der Nachfrage</a>&nbsp;bei.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Eckpunkte der COVID-19-Kurzarbeit</strong></h4>



<p>Kurzarbeit wurde in Österreich zuletzt im Zuge der internationalen Finanzkrise 2008/09 zur Stabilisierung der Beschäftigung verbreitet eingesetzt. Es existierte somit bereits ein erprobtes Mittel samt einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Vor diesem Hintergrund entwickelten die Sozialpartner in der ersten Märzhälfte 2020 ein&nbsp;<a href="https://awblog.at/kurzarbeit-arbeitsmarktpolitik-corona/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="attraktives Kurzarbeitsmodell (öffnet in neuem Tab)">attraktives Kurzarbeitsmodell</a>&nbsp;und vereinbarten dessen Umsetzung mit der Bundesregierung. Bereits in den ersten beiden Maßnahmengesetzen (<a href="https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/12/20200315?Abfrage=BgblAuth&amp;Titel=&amp;Bgblnummer=12%2f2020&amp;SucheNachGesetzen=False&amp;SucheNachKundmachungen=False&amp;SucheNachVerordnungen=False&amp;SucheNachSonstiges=False&amp;SucheNachTeil1=True&amp;SucheNachTeil2=False&amp;SucheNachTeil3=False&amp;Einbringer=&amp;VonDatum=01.01.2004&amp;BisDatum=09.11.2020&amp;ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&amp;ImRisSeitBisDatum=09.11.2020&amp;ImRisSeit=Undefined&amp;ResultPageSize=100&amp;Suchworte=&amp;Position=1&amp;SkipToDocumentPage=true&amp;ResultFunctionToken=5ad4591d-1916-4064-b5b5-d22f881f89c4" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="COVID-19-Gesetz (öffnet in neuem Tab)">COVID-19-Gesetz</a>&nbsp;und&nbsp;<a href="https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/16/20200321?Abfrage=BgblAuth&amp;Titel=&amp;Bgblnummer=16%2f2020&amp;SucheNachGesetzen=False&amp;SucheNachKundmachungen=False&amp;SucheNachVerordnungen=False&amp;SucheNachSonstiges=False&amp;SucheNachTeil1=True&amp;SucheNachTeil2=False&amp;SucheNachTeil3=False&amp;Einbringer=&amp;VonDatum=01.01.2004&amp;BisDatum=09.11.2020&amp;ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&amp;ImRisSeitBisDatum=09.11.2020&amp;ImRisSeit=Undefined&amp;ResultPageSize=100&amp;Suchworte=&amp;Position=1&amp;SkipToDocumentPage=true&amp;ResultFunctionToken=58ff5e33-8fa7-4b95-a59e-e0ff5f099e71" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="2. COVID-19-Gesetz (öffnet in neuem Tab)">2. COVID-19-Gesetz</a>) wurden im Rahmen der Kurzarbeitsbeihilfe für die Ausfallstunden</p>



<ul class="wp-block-list"><li>höhere Pauschalsätze als bislang vorgesehen, und</li><li>die den DienstgeberInnen entstehenden Mehrkosten für die Beiträge zur Sozialversicherung sind bereits ab dem ersten Monat zu refundieren (zuvor erst ab dem fünften Monat der Kurzarbeit).</li></ul>



<p>All dies trat rückwirkend mit 1. März 2020 in Kraft. Der Verwaltungsrat des AMS beschloss zudem eine&nbsp;<a href="https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit#wien" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Richtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe (öffnet in neuem Tab)">Richtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe</a>. In der Folge wurden sowohl die Richtlinie als auch die Sozialpartnervereinbarung mehrmals adaptiert.</p>



<p>Um die COVID-19-Kurzarbeit in Anspruch nehmen zu können, muss sich ein Unternehmen in&nbsp;<a href="https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/313/P37b/NOR40223584?Abfrage=Bundesnormen&amp;Kundmachungsorgan=&amp;Index=&amp;Titel=AMSG&amp;Gesetzesnummer=&amp;VonArtikel=&amp;BisArtikel=&amp;VonParagraf=37b&amp;BisParagraf=&amp;VonAnlage=&amp;BisAnlage=&amp;Typ=&amp;Kundmachungsnummer=&amp;Unterzeichnungsdatum=&amp;FassungVom=16.11.2020&amp;VonInkrafttretedatum=&amp;BisInkrafttretedatum=&amp;VonAusserkrafttretedatum=&amp;BisAusserkrafttretedatum=&amp;NormabschnittnummerKombination=Und&amp;ImRisSeitVonDatum=&amp;ImRisSeitBisDatum=&amp;ImRisSeit=Undefined&amp;ResultPageSize=100&amp;Suchworte=&amp;Position=1&amp;SkipToDocumentPage=true&amp;ResultFunctionToken=966cfd56-b818-4c08-9e66-fa4d46e3fb32" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="vorübergehenden, nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten (öffnet in neuem Tab)"><em>vorübergehenden, nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten</em></a>&nbsp;befinden, wobei diese auf unternehmensexterne Umstände zurückzuführen sein müssen, die nicht oder kaum in die Einflusssphäre des Unternehmens fallen. Das bedeutet, ein Unternehmen, das die Kurzarbeit in Anspruch nehmen möchte, hat Folgendes zu tun:</p>



<ol class="wp-block-list" type="1"><li>Erläuterung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Darstellung eines plausiblen Zusammenhangs mit dem Corona-Virus</li><li>Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung, welche die Rahmenbedingungen der Kurzarbeit im Betrieb regelt und von den jeweiligen kollektivvertragsfähigen Körperschaften (typischerweise Fachgewerkschaft und Wirtschaftskammer) genehmigt werden muss</li><li>Antrag auf COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe beim AMS</li></ol>



<p>In Phase I und II (gesamt von Anfang März bis Ende September) durfte die Normalarbeitszeit im Kurzarbeitszeitraum durchschnittlich nicht weniger als 10 Prozent und nicht mehr als 90 Prozent der gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegten bzw. bei Teilzeitbeschäftigten der vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit betragen.</p>



<p>Zentraler Inhalt der Sozialpartnervereinbarung ist die Verpflichtung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin zur Zahlung einer Nettoersatzrate, die vom vorherigen Entgelt abhängig ist und gestaffelt wird:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>90 Prozent bei einem Bruttoentgelt von bis zu 1.700 Euro,</li><li>85 Prozent bei einem Bruttoentgelt zwischen 1.700 und 2.685 Euro und</li><li>80 Prozent bei höheren Bruttoentgelten.</li></ul>



<p>Zudem hat der/die ArbeitgeberIn weiterhin die vollen Sozialversicherungsbeiträge (d.&nbsp;h. auf Basis des Entgelts vor Beginn der Kurzarbeit) zu leisten. Dies stellt neben der deutlich besseren finanziellen Absicherung einen weiteren Vorteil der Kurzarbeit im Vergleich zur Arbeitslosigkeit dar.</p>



<p>Weiters verpflichtet sich der/die ArbeitgeberIn, den Beschäftigtenstand während der Kurzarbeit aufrechtzuerhalten. Überdies gilt für die ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit grundsätzlich eine einmonatige Behaltefrist nach Ablauf des Kurzarbeitszeitraumes. Jene ArbeitnehmerInnen, die zuvor in der Kurzarbeit waren, dürfen also nur unter sehr engen Voraussetzungen gekündigt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Verschiedene Phasen der COVID-19-Kurzarbeit</strong></h4>



<p>Mittlerweile ist zwischen drei Phasen der COVID-19-Kurzarbeit zu unterscheiden:</p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>Phase I:</strong>&nbsp;Anträge mit einem zeitlichen Geltungsbereich bis 31.5.2020,</li><li><strong>Phase II:</strong>&nbsp;Anträge mit Beginn ab 1.6.2020 sowie</li><li><strong>Phase III:</strong>&nbsp;Anträge mit Geltungsbeginn ab 1.10.2020.</li></ul>



<p>In&nbsp;<strong>Phase II</strong>&nbsp;bestand die wichtigste Änderung in der Klarstellung, dass nur die Arbeitszeit, nicht jedoch auch das Entgelt über mehrere Monate durchgerechnet werden kann. Das bedeutet, dass jedenfalls die im konkreten Monat geleistete Arbeitszeit in vollem Umfang abzugelten ist.</p>



<p>Für&nbsp;<strong>Phase III</strong>&nbsp;der COVID-19-Kurzarbeit wurden größere Adaptierungen vorgenommen:</p>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>Änderung der Mindestarbeitszeit</strong>&nbsp;auf grundsätzlich 30 Prozent sowie Höchstarbeitszeit von max. 80 Prozent (durchrechenbar auf höchstens 6 Monate)</li><li>Einführung einer&nbsp;<a href="https://kompetenz-online.at/2020/08/04/kurzarbeit-erfolgreich-verlaengert/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="dynamischen Betrachtung (öffnet in neuem Tab)">dynamischen Betrachtung</a>&nbsp;beim Entgeltanspruch, d.&nbsp;h. kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen (inkl. Biennalsprünge, Vorrückungen und dergleichen) wirken sich auf die Nettoersatzrate aus</li><li>Grundsätzliche Verpflichtung der ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit, eine vom/von der ArbeitgeberIn angebotene Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung zu absolvieren. Die Kurzarbeit kann somit auch&nbsp;<strong>zur Qualifikation genutzt</strong>&nbsp;werden.</li></ul>



<p>Aufgrund des neuerlichen Lockdowns im November nahmen die Sozialpartner wiederum rasch&nbsp;<a href="https://news.wko.at/news/oesterreich/Kurzarbeit.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Anpassungen bei der Kurzarbeit (öffnet in neuem Tab)">Anpassungen bei der Kurzarbeit</a>&nbsp;vor und vereinbarten diese mit der Bundesregierung:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Unternehmen, die unmittelbar vom zweiten Lockdown betroffen sind (z.&nbsp;B. Gasthäuser, Hotels) können die Arbeitszeit im November 2020 bzw. für die Dauer des Lockdowns auf 0&nbsp;Prozent senken. Beschäftigte in der Gastronomie sowie Hotellerie, ebenso wie in der Kosmetik-, Friseur- und Massagebranche erhalten als&nbsp;<a href="https://orf.at/stories/3190070" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Trinkgeldersatz (öffnet in neuem Tab)">Trinkgeldersatz</a>&nbsp;für den November 2020 bzw. für die Zeit des Lockdowns aliquot 100 Euro netto pro Monat zusätzlich (ursprünglich war dies nur für MitarbeiterInnen in Hotellerie und Gastronomie, die über ein Trinkgeldpauschale verfügen, vorgesehen).</li></ul>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Kurzarbeit versus Arbeitslosigkeit: Problem der Ungleichbehandlung</strong></h4>



<p>Die COVID-19-Kurzarbeit war (und ist) zweifelsfrei von enormer Bedeutung für den österreichischen Arbeitsmarkt. So waren nach dem ersten Höhepunkt der Krise&nbsp;<a href="https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Aktuelle-Arbeitsmarktzahlen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Ende Mai über 1,3 Millionen ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit (öffnet in neuem Tab)">Ende Mai über 1,3 Millionen ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit</a>, bei zusätzlich&nbsp;<a href="https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Aktuelle-Arbeitsmarktzahlen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="rund 523.000 arbeitslos gemeldeten Personen bzw. SchulungsteilnehmerInnen (öffnet in neuem Tab)">rund 523.000 arbeitslos gemeldeten Personen bzw. SchulungsteilnehmerInnen</a>. Durch die Kurzarbeit konnte daher – zumindest vorerst – ein noch größerer Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert werden.</p>



<p>Zutiefst ungerecht erscheint jedoch, dass der/die einzelne ArbeitnehmerIn nicht beeinflussen kann, ob er/sie zur Kurzarbeit angemeldet wird oder den Job verliert. Für welche Option sich der/die ArbeitgeberIn entscheidet, macht jedoch auf der individuellen Ebene einen enormen Unterschied aus: Während man im Kurzarbeitszeitraum eine Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent erhält, sind es beim Arbeitslosengeld grundsätzlich nur 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld bzw. die durchschnittliche Notstandshilfe betrugen&nbsp;<a href="http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/sozialleistungen_auf_bundesebene/arbeitslosenleistungen/index.html#:~:text=Die%20durchschnittliche%20H%C3%B6he%20des%20Tagsatzes,01%20Euro%20bei%20der%20Notstandshilfe." target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="2019 pro Monat 984 Euro bzw. 810 Euro (öffnet in neuem Tab)">2019 pro Monat 984 Euro bzw. 810 Euro</a>. Diese Beträge reichen in der Regel kaum zur Existenzsicherung, geschweige denn zur Erhaltung des vorherigen Lebensstandards aus. So ist es nicht verwunderlich, dass arbeitslose Personen weit mehr&nbsp;<a href="http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/armut_und_soziale_eingliederung/index.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="von Armut betroffen (öffnet in neuem Tab)">von Armut betroffen</a>&nbsp;sind.</p>



<p>Vor diesem Hintergrund haben die Gewerkschaften rasch eine&nbsp;<a href="https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200401_OTS0095/oegb-katzian-arbeitslosengeld-jetzt-auf-70-prozent-nettoersatzrate-erhoehen" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf 70 Prozent (öffnet in neuem Tab)">Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf 70 Prozent</a>&nbsp;gefordert. Durch diese Maßnahme ließe sich die Ungleichbehandlung zwischen Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit großteils ausgleichen. Dass eine Anhebung nötig ist, zeigt sich auch darin, dass Österreich hinsichtlich der Nettoersatzraten bei Arbeitslosigkeit im OECD-Vergleich&nbsp;<a href="https://awblog.at/corona-erhoehung-arbeitslosengeld/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="unter dem Durchschnitt von 63 Prozent (öffnet in neuem Tab)">unter dem Durchschnitt von 63 Prozent</a>&nbsp;liegt.</p>



<p>Anstatt dieser Forderung nachzukommen, erhielten Personen, die in den Monaten Mai bis August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, im September eine&nbsp;<a href="https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/71/20200724?Abfrage=BgblAuth&amp;Titel=&amp;Bgblnummer=71%2f2020&amp;SucheNachGesetzen=False&amp;SucheNachKundmachungen=False&amp;SucheNachVerordnungen=False&amp;SucheNachSonstiges=False&amp;SucheNachTeil1=True&amp;SucheNachTeil2=False&amp;SucheNachTeil3=False&amp;Einbringer=&amp;VonDatum=01.01.2004&amp;BisDatum=09.11.2020&amp;ImRisSeitVonDatum=01.01.2004&amp;ImRisSeitBisDatum=09.11.2020&amp;ImRisSeit=Undefined&amp;ResultPageSize=100&amp;Suchworte=&amp;Position=1&amp;SkipToDocumentPage=true&amp;ResultFunctionToken=53e7813d-d054-4fc0-822f-69ca0180db2b" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro (öffnet in neuem Tab)">Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro</a>. Eine weitere Einmalzahlung wurde zudem für Dezember 2020&nbsp;<a href="https://www.diepresse.com/5885473/kogler-corona-zuschuss-fur-arbeitslose-wird-verlangert" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="in Aussicht gestellt (öffnet in neuem Tab)">in Aussicht gestellt</a>. Diese Maßnahmen sind jedoch unzureichend:</p>



<ol class="wp-block-list" type="1"><li>Die finanziellen Einbußen, die seit Beginn der Krise bereits entstanden sind, werden nicht genügend ausgeglichen.</li><li>Sie lösen nicht das Problem, dass im&nbsp;<a href="https://www.bmafj.gv.at/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsmarktdaten.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Oktober 2020 knapp 424.000 arbeitslose Personen (inkl. SchulungsteilnehmerInnen) rund 65.000 offenen Stellen (öffnet in neuem Tab)">Oktober 2020 knapp 424.000 arbeitslose Personen (inkl. SchulungsteilnehmerInnen) rund 65.000 offenen Stellen</a>&nbsp;gegenüberstanden und daher viele Arbeitslose (vor allem Langzeitarbeitslose) schlichtweg&nbsp;<a href="https://awblog.at/rekordarbeitslosigkeit-waehrend-corona-was-tun/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="keine Chance (öffnet in neuem Tab)">keine Chance</a>&nbsp;haben, einen neuen Job zu finden.</li></ol>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Arbeitszeitverkürzung dringend notwendig</strong></h4>



<p>Angesichts der dramatischen Lage am Arbeitsmarkt erscheint eine (gesetzliche) Arbeitszeitverkürzung dringend geboten. Damit wird die vorhandene Arbeit auf eine größere Zahl an Personen verteilt. Eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohn- und Personalausgleich hätte nicht nur positive beschäftigungspolitische Effekte und würde zudem eine 4-Tage-Woche attraktiver machen, sondern entspricht auch dem Wunsch vieler ArbeitnehmerInnen. So ergab eine repräsentative&nbsp;<a href="https://viecer.univie.ac.at/corona-blog/corona-blog-beitraege/blog71/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Umfrage der Universität Wien (öffnet in neuem Tab)">Umfrage der Universität Wien</a>, dass mehr als die Hälfte der Befragten einer Arbeitszeitverkürzung positiv gegenüberstehen, drei von zehn wollen ihre Arbeitszeit sogar um mehr als einen Arbeitstag pro Woche reduzieren. Zudem war die letzte gesetzliche Arbeitszeitverkürzung die Einführung der 40-Stunden-Woche – das ist bereits 45 Jahre her!</p>



<p>Ein Modell der freiwilligen Arbeitszeitverkürzung wurde im Sommer von der Gewerkschaft GPA präsentiert. Beim&nbsp;<a href="https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200713_OTS0044/gpa-djp-teiber-modell-90-fuer-80-kann-arbeitslosigkeit-bis-inklusive-2021-abfedern" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="„90 für 80“-Modell (öffnet in neuem Tab)">„90 für 80“-Modell</a>&nbsp;können ArbeitnehmerInnen auf Basis einer Vereinbarung mit dem/der ArbeitgeberIn ihre Arbeitszeit auf 80 Prozent reduzieren und erhalten dafür Lohn bzw. Gehalt im Ausmaß von 90 Prozent ihres vorherigen Vollzeitentgelts, wobei der teilweise Lohnausgleich vom AMS getragen wird. Für die frei werdende Zeit muss eine neue, zuvor als arbeitslos gemeldete Person im Betrieb beschäftigt werden. Reduzieren also beispielweise vier ArbeitnehmerInnen ihre Arbeitszeiten, könnte somit eine neue Vollzeitstelle geschaffen werden. Das „90 für 80“-Modell könnte einen Einstieg in den Umstieg zu kürzeren Normalarbeitszeiten bei mehr Beschäftigung erzeugen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Fazit und Ausblick</strong></h4>



<p>Rückblickend ist festzustellen, dass die Sozialpartner gerade in der Anfangsphase der Krise durchaus umfangreich in die Erarbeitung politischer und rechtlicher Maßnahmen eingebunden waren. Insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Kurzarbeit konnten dadurch sachgerechte und ausgewogene Ergebnisse erzielt werden. Auch die Umsetzung der jüngsten Adaptierungen zur Kurzarbeit im Zuge des zweiten Lockdowns sind in diesem Zusammenhang positiv hervorzuheben. Zusammenfassend konnte durch die COVID-19-Kurzarbeit ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit (vorerst) verhindert und der Lebensstandard vieler ArbeitnehmerInnen gesichert werden.</p>



<p>Dennoch erscheint&nbsp;<a href="https://awblog.at/corona-pandemie-sozialpartnerschaft-revival/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="äußerst fraglich (öffnet in neuem Tab)">äußerst fraglich</a>, ob die Sozialpartnerschaft in nächster Zeit ein Revival erfahren wird. Wohl eher muss davon ausgegangen werden, dass die Interessengegensätze in der Gesellschaft – insbesondere zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen – durch die wirtschaftlichen Folgen der Krise deutlich verschärft zutage treten werden, was wiederum neue Konfliktfelder zwischen den jeweiligen Interessenvertretungen entstehen lassen könnte. Wesentliche Gegenstände künftiger Auseinandersetzungen werden jedenfalls die&nbsp;<strong>Verteilung der Krisenkosten</strong>&nbsp;sowie der politische&nbsp;<strong>Umgang mit der prekären Lage am österreichischen Arbeitsmarkt</strong>&nbsp;(Stichwort Arbeitszeitverkürzung) darstellen müssen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Budget 2021 kurz analysiert</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/10/19/das-budget-2021-kurz-erklaert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Oct 2020 15:14:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Budget]]></category>
		<category><![CDATA[Budgetdefizit]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitssystem]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsschulden]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftskrise]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=14942</guid>

					<description><![CDATA[Trotz steigender Schulden fehlen Mittel für Arbeitsmarkt, Gesundheit und Klima. Wir analysieren das Budget der türkisgrünen Regierung und erklären, wo es noch Nachbesserungen braucht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/pexels-karolina-grabowska-4021804-1024x682.png" alt="" class="wp-image-14947" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/pexels-karolina-grabowska-4021804-1024x682.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/pexels-karolina-grabowska-4021804-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/pexels-karolina-grabowska-4021804-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/pexels-karolina-grabowska-4021804-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/pexels-karolina-grabowska-4021804-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/pexels-karolina-grabowska-4021804-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/pexels-karolina-grabowska-4021804-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/pexels-karolina-grabowska-4021804.png 1501w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto von&nbsp;<strong>Karolina Grabowska</strong>&nbsp;von&nbsp;<strong>Pexels</strong></figcaption></figure>



<p><strong>Trotz steigender Ausgaben fehlen Mittel für Arbeitsmarkt, Gesundheit und Klima. Wir analysieren das Budget der türkisgrünen Regierung und erklären, wo es noch Nachbesserungen braucht.</strong></p>



<span id="more-14942"></span>



<p>Das Budget weist nach 2020 (28,4 Milliarden Euro) auch 2021 (21 Milliarden Euro) ein massives, größtenteils konjunkturbedingtes Defizit aus. Der Maastricht-Saldo auf gesamtstaatlicher Ebene wird krisenbedingt bei -9,5 Prozent des BIP liegen, 2021 wird ein Defizit von -6,3 Prozent des BIP erwartet. Die Schuldenquote wird krisenbedingt 2020 bzw. 2021 wieder auf 84 bzw. 84,8 Prozent des BIP ansteigen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Eine kurze Einschätzung</strong></h4>



<p>Obwohl die Lage am Arbeitsmarkt dramatisch ist, findet sich im Budget lediglich die „Corona-Arbeitsstiftung“ als Maßnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Hier werden 700 Millionen Euro bis 2022 angeführt, wobei konkret nur 522 Millionen Euro budgetiert sind. Daher ist davon auszugehen, dass der Rest aus den Arbeitsmarktrücklagen gedeckt werden soll. Diese Mittel würden dann aber für das normale Förderbudget des AMS in den kommenden Jahren fehlen.</p>



<p>Weitere dringend notwendige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie z.B. eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes oder öffentliche Beschäftigungsprogramme für Langzeitarbeitslose sind nicht ersichtlich. Für die Kurzarbeit (Phase III) sind 2021 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Darüber hinaus, d.h. für ein Nachfolgemodell nach März 2021, sind jedoch keine Mittel ersichtlich. Für zusätzliches Personal im AMS sind für die Jahre 2021 bis 2023 jeweils 25 Millionen Euro veranschlagt – das reicht jedoch nicht aus, um die aufgrund der gestiegenen Anforderungen notwendige Personalausstattung gewährleisten zu können. Insgesamt können die Maßnahmen zum Arbeitsmarkt somit keinesfalls als „großer Wurf“ bezeichnet werden bzw. werden diese sicherlich nicht ausreichen, um die Arbeitslosigkeit nachhaltig zu senken.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Klimaschutz unterdotiert</h4>



<p>Positiv ist, dass mehr Geld für den Klimaschutz vorgesehen wird: Zusätzliche 220 Millionen Euro landen 2021 etwa im Topf für Klima, Umwelt und Energie. Die nun insgesamt 681 Millionen Euro fließen unter anderem in die thermische Sanierung und sollen den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen sowie den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Weitere zusätzliche 100 Millionen Euro sind im Bereich der Technologieförderung veranschlagt. Diese Maßnahmen sind zwar ausdrücklich zu begrüßen, reichen aber nicht aus, um den Herausforderungen des Klimawandels gerecht zu werden bzw. hinsichtlich der Erreichung der Klimaziele einen großen Schritt voran zu kommen.</p>



<p>Obwohl von Bundesminister Anschober vor kurzem für 2021 eine Pflegereform angekündigt wurde und klar ist, dass in diesem Bereich in den nächsten Jahren ein massiver Personalbedarf herrschen wird (bis 2030 fehlen über 70.000 Vollzeitstellen!), sind diese Herausforderungen im Budget kaum abgebildet. Lediglich knappe 100 Millionen Euro sind für die Bereiche Pflege, Menschen mit Behinderung, Armutsbekämpfung, Pflegesicherung und Umsetzung der Task Force Pflege vorgesehen.</p>



<p>Hinsichtlich des Personalstandes des Bundes ist eine Aufstockung geplant, diese kommt jedoch fast ausschließlich dem Innenministerium zu Gute. Für die seit Jahren unterbesetzte Justiz werden hingegen lediglich 28 zusätzliche Planstellen voraussichtlich nicht ausreichen. Eine Aufstockung von PolizistInnen ohne korrespondierende Aufstockung in der Justiz kann eine weitere Verlängerung der Verfahrensdauern mit sich bringen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kein Hilfspaket für die Gesundheitskasse</h4>



<p>Für die Krankenversicherung, die durch die Wirtschaftskrise erhebliche&nbsp; Einnahmenausfälle&nbsp; zu erleiden hat, wurde immer wieder eine dringend notwendige finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. Ein Hilfspaket für die ÖGK ist allerdings im Budget nicht vorgesehen!</p>



<p>Im Zuge der Corona-Krise wurden zahlreiche Maßnahmen getroffen, die Unternehmen begünstigen (Übernahme von Haftungen bzw. Garantien, Abgabenstundungen, Verlustrücktrag, Investitionsprämien, Fixkostenzuschuss etc). Diese belasten natürlich auch dementsprechend das Budget. Zu kritisieren ist, dass keine weiteren Maßnahmen zur Entlastung der ArbeitnehmerInnen vorgesehen sind. So hat Finanzminister Blümel zwar in seiner Budgetrede angekündigt, dass an der zweiten Etappe der Steuerreform (Absenkung der zweiten und dritten Tarifstufe) festgehalten wird, diese ist jedoch im Budget nicht eingepreist. D.h. die Gegenfinanzierung von ca. 2,5 Milliarden Euro ist somit offen. Die Frage der Gegenfinanzierung der Krisenkosten bleibt überhaupt weitgehend unbeantwortet. Dringend notwendige Änderungen in der Steuerstruktur (Millionärssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, echte Digitalsteuer), die zum einen das Budget entlasten und zum anderen die Finanzierung des Wohlfahrtstaates gerechter machen würden, fällen leider zur Gänze.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Konjunkturpaket der Regierung: Eine Ersteinschätzung</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/06/17/das-konjunkturpaket-der-regierung-eine-ersteinschaetzung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jun 2020 11:55:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bauern]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Konjunkturpaket]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[schwarzgrün]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[türkisgrün]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftskrise]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsstandort]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=13924</guid>

					<description><![CDATA[Die Bundesregierung hat bei ihrer Klausur ein Paket zur Ankurbelung der Konjunktur mit einem Volumen von ca. 19 Milliarden Euro angekündigt. Damit „soll Österreich zurück auf die Spur gebracht werden“. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="622" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/AdobeStock_335742395-1-1024x622.png" alt="" class="wp-image-13946" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/AdobeStock_335742395-1-1024x622.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/AdobeStock_335742395-1-300x182.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/AdobeStock_335742395-1-150x91.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/AdobeStock_335742395-1-768x466.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/AdobeStock_335742395-1-1536x933.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/AdobeStock_335742395-1.png 2001w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Adobe Stock</figcaption></figure>



<p><strong>Die Bundesregierung hat bei ihrer Klausur ein Paket zur Ankurbelung der Konjunktur mit einem Volumen von ca. 19 Milliarden Euro angekündigt. Damit „soll Österreich zurück auf die Spur gebracht werden“. </strong></p>



<span id="more-13924"></span>



<p>Das Paket enthält zwar begrüßenswerte Maßnahmen, wie die Senkung des Eingangssteuersatzes und eine Anhebung der Negativsteuer sowie Investitionen in thermische Sanierungen und den Ausbau erneuerbarer Energie, es mangelt jedoch vor allem an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur Bekämpfung der Rekordarbeitslosigkeit und an einer besseren Absicherung von Arbeitslosen.&nbsp;&nbsp;</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Senkung des Eingangssteuersatzes und Anhebung der Negativsteuer</strong></h4>



<p>Der Eingangssteuersatz wird rückwirkend mit 1.1.2020 von 25 auf 20 Prozent abgesenkt, wobei für die bereits versteuerten Gehälter eine entsprechende Rückerstattung spätestens im September erfolgen soll. Durch diese Tarifsenkung kommt es zu folgenden absoluten jährlichen Entlastungen (über das Jahr gleichbleibende und durchgehende Bezüge vorausgesetzt):</p>



<ul class="wp-block-list"><li>bis 1.100 Euro brutto pro Monat: grundsätzlich 0, aber durch Anhebung der Negativsteuer: bis zu 100 Euro</li><li>1.300 Euro brutto pro Monat: ca. 100 Euro</li><li>1.500 Euro brutto pro Monat: ca. 200 Euro</li><li>Ab rund 1.800 Euro brutto pro Monat: ca. 350 Euro</li></ul>



<p>Die Senkung des Eingangssteuersatzes ist zu begrüßen, dennoch besteht bei einer bloßen Tarifsenkung immer das Problem, dass Personen unter der Steuergrenze davon nicht profitieren. Deswegen ist es zu befürworten, dass auch die Negativsteuer (teilweise Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge) um 100 Euro angehoben wird. Diese Maßnahme ist wichtig, da sich nicht zuletzt viele Personen aus systemrelevanten Berufen (z.B. teilzeitbeschäftigte SupermarktkassiererInnen oder Beschäftigte in der Pflege, Reinigungskräfte etc.) unter der Steuergrenze befinden. Zu kritisieren ist jedoch die Höhe der Anhebung: Während die maximale jährliche Entlastung durch die Steuersenkung bei 350 Euro liegt, bekommen NiedrigverdienerInnen höchstens 100 Euro mehr. Hier wäre eine Gleichschaltung, also eine Anhebung der Negativsteuer um ebenfalls 350 Euro gerechter gewesen.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>



<p>Zudem wurde festgelegt, dass der Höchststeuersatz von 55 Prozent um weitere 5 Jahre bis 2025 verlängert wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Einmaliger Kinderbonus</strong></h4>



<p>Für alle Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, soll im September automatisch mit der Familienbeihilfe ein einmaliger „Kinderbonus“ in Höhe von 360 Euro pro Kind ausbezahlt werden. Positiv ist, dass diese Zahlung im Unterschied zum steuerlichen Familienbonus auch NiedrigverdienerInnen mit Kindern zu Gute kommt. Zu hinterfragen ist allerdings, weshalb diese Förderung nach dem „Gießkannenprinzip“ unbegrenzt nach oben hin erfolgt. Warum soll beispielsweise ein Konzern-Manager mit einem Monatseinkommen von 50.000 Euro und drei Kindern 1.080 Euro zusätzlich bekommen?</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Einmalige Arbeitslosenunterstützung statt Erhöhung des Arbeitslosengeldes</strong></h4>



<p>Österreich befindet sich in der größten Wirtschaftskrise seit 75 Jahren. Die Maßnahmen zur Einbremsung der Corona-Epidemie haben die Arbeitslosigkeit schlagartig um über 200.000 Personen erhöht. Ob man die Arbeit behalten kann, in Kurzarbeit geht oder gekündigt wird, liegt nicht in der Hand der Betroffenen. Die Konsequenzen sind erheblich: Das Arbeitslosengeld ist in Österreich sehr niedrig und macht nur etwas mehr als die Hälfte des Erwerbseinkommens aus (55 Prozent des Nettoeinkommens). Nun hat die Regierung statt einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes lediglich eine Einmalzahlung an Arbeitslose in Höhe von 450 Euro angekündigt. Angesichts der sozialen Katastrophe, die Arbeitslosigkeit für viele Menschen bedeutet, ist dies nicht mehr als ein zynischer Tropfen auf den heißen Stein.</p>



<p>Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben vielen Menschen die Arbeit gekostet. Jetzt muss die Politik ihrer Verantwortung nachkommen, indem sie die Betroffenen unterstützt. Es ist inakzeptabel, dass in einem 19 Milliarden Euro Paket nicht einmal 1 Milliarde Euro für die am härtesten Betroffenen vorgesehen ist. Das nämlich würde die Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent Nettoersatzrate kosten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Weitere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Privilegien für die Land- und Forstwirtschaft </strong></h4>



<p>Es soll eine Gewinnglättung eingeführt werden &#8211; dadurch kann die Besteuerung von landwirtschaftlichen Einkommen über einen Durchrechnungszeitraum von 3 Jahren erfolgen, um schlechte Erntejahre ausgleichen zu können. Auch die Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten wird auf 40.000 Euro angehoben und künftig valorisiert.</p>



<p>Ebenfalls vorgesehen ist eine mit 1. Jänner rückwirkende Erhöhung der Pensionen für Bauern. Die Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13 auf 10 Prozent erhöht die jährliche Pension der Bauern um im Schnitt 450 Euro. Außerdem wird der Solidaritätsbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent, den alle bäuerlichen PensionistInnenen zahlen, gestrichen. Weiters wird die Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage angeglichen, was Einheitswertbetriebe mit bis zu 320 Euro im Jahr und Optionsbetriebe mit bis zu 930 Euro im Jahr entlastet.</p>



<p>BauernpensionistInnen &#8211; die von der Corona-Krise gar nicht betroffen sind &#8211; bekommen somit rückwirkend mit 1. Jänner und dauerhaft rund 450 Euro mehr, während Arbeitslose diesen Betrag als Einmalzahlung bekommen. Und das vor dem Hintergrund, dass die Pensionen der Bauern nur zu einem Viertel durch eigene Beiträge und zu drei Vierteln von den SteuerzahlerInnen finanziert werden. Zusammenfassend sind die Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zu kritisieren, da dadurch bereits bestehende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Privilegien weiter ausgebaut werden.&nbsp;</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Investitionspaket</strong></h4>



<p>Um Investitionen zu fördern, wird zum einen eine befristete Investitionsprämie eingeführt: Für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 angeschafft werden, soll eine Investitionsprämie in Höhe von 7 Prozent zustehen. Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science kommt ein erhöhter Prämiensatz von 14 Prozent zur Anwendung. Positiv ist, dass diese steuerliche Förderung an realen Investitionen anknüpft und zudem klimaschädliche Investitionen von der Prämie explizit ausgenommen sind. Allerdings wären diese Mittel grundsätzlich in öffentliche Investitionsprogramme besser eingesetzt, als für eine steuerliche Förderung, da Zweiteres die Gefahr von Mitnahmeeffekten mit sich bringt.</p>



<p>Zum anderen wird ab 1. Juli 2020 die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung eingeführt, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen wie z.B. Gebäuden. Investitionen können in Zukunft im ersten Jahr in der Höhe von 30 Prozent abgeschrieben werden. Eine degressive Abschreibung kann einen zusätzlichen Investitionsanreiz darstellen und führt mittelfristig zu keinem Einnahmenentfall, insofern handelt es sich dabei um eine durchaus sinnvolle Maßnahme.</p>



<p>Weitere Bestandteile des Investitionspakets bilden steuerliche Anreize bzw. Förderungen für Investitionen in die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden sowie den Heizkesseltausch für Gewerbliche und Private. Auch im Bereich der Bundesgebäude soll in die Sanierung bzw. den Neubau moderner und umweltschonender Gebäude investiert werden. Ebenso sollen zusätzliche Mittel für den Ausbau Erneuerbarer Energie, insb. im Bereich der Fotovoltaik, zur Verfügung gestellt werden.</p>



<p>Durch die Schaffung einer Wohnbauinvestitionsbank soll die Errichtung leistbaren Wohnraums ermöglicht werden. Deren Einrichtung ist zu begrüßen, nicht zuletzt, da hier bereits einige Vorarbeiten unter der letzten „großen Koalition“ getätigt wurden, die dann allerdings ins Leere liefen, da das Projekt von der schwarz-blauen Regierung abgedreht wurde.</p>



<p>Weitgehend unklar bleibt die konkrete Ausgestaltung der angekündigten neuen Gesellschaftsform „Austrian Limited“. Hier finden sich nur Schlagworte wie „niedriges Gründungskapital, unbürokratische Gründung, Englisch für wichtige Amtswege“.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>



<p>Insgesamt sind die im Zuge des Investitionspakets geplanten Maßnahmen großteils zu begrüßen. Mangels konkreter Details bleibt allerdings weitgehend offen, ob damit wirklich ein großer wirtschaftlicher Impuls erzeugt werden kann. Jedenfalls positiv zu bewerten ist die Ankündigung, dass bei der Sanierung von Gebäuden bzw. beim Austausch von Heizungen ein spezifischer Förderschwerpunkt bei einkommensschwachen Haushalten liegen soll.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Maßnahmen für besonders betroffene Branchen</strong></h4>



<p>Für die Abgabe von Speisen und Getränken im Bereich der Gastronomie bzw. des Tourismus, ebenso wie für Umsätze im Bereich Kunst und Kultur (Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen) und den publizistischen Bereich (Bücher sowie Zeitschriften bzw. Zeitungen) wird ein befristeter ermäßigter Steuersatz iHv 5 Prozent eingeführt. Dies ist insofern kritisch zu sehen, da davon ausgegangen werden kann, dass diese Absenkung nicht bei den KonsumentInnen ankommen wird (bzw. von der Regierung sogar ausdrücklich Gegenteiliges damit beabsichtigt wird) und zudem v.a. Branchenriesen wie z.B. Amazon (im Bereich des Buchhandels) oder die Kronen Zeitung (im Bereich der Printmedien) davon profitieren werden.</p>



<p>Zu begrüßen ist hingegen die Senkung der Umsatzsteuer auf Reparaturleistungen von 20 auf 13 Prozent, da dadurch Anreize in Richtung Kreislaufwirtschaft getätigt werden.</p>



<p>Weiters wird der Fixkostenzuschuss um 6 Monate verlängert. Zudem soll zeitlich befristet die Möglichkeit eines Verlustrücktrags vorgesehen werden. Damit wird ein einmaliger Verlustrücktrag (von Verlusten aus 2020) in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen in das Jahr 2018 ermöglicht.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Was fehlt?</strong></h4>



<p>In Zeiten der Rekordarbeitslosigkeit sind arbeitsmarktpolitische Instrumente das Gebot der Stunde. Es bedarf eines Bündels an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, um die Arbeitslosigkeit möglichst rasch wieder auf das Vorkrisenniveau zu senken. Wichtige Maßnahmen dafür wären insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe auf 70 Prozent Nettoersatzrate (Kosten: 0,8 bis 1,2 Milliarden Euro für 2020)</li><li>500 zusätzliche MitarbeiterInnen im AMS für gute und rasche Vermittlung (Kosten: 40 Millionen Euro)</li><li>Ausweitung des Auffangnetzes der Sozialhilfe u.a. durch befristete Aussetzung der Vermögensprüfung sowie armutsvermeidende Mindeststandards</li><li>„Chance 45“ als Weiterentwicklung der „Aktion 20.000“ für Arbeitslose über 45 Jahre, die länger als 2 Jahre keine Arbeit finden bei mindestens 1.700 Euro brutto (Vollzeit) – Kosten 270 Millionen Euro.</li><li>Erstausbildungsplätze für alle Jugendlichen, um deren Zukunftschancen zu sichern: zusätzliche Schulplätze, vor allem für Jugendliche ab der 9. Schulstufe und zusätzliche Ausbildungsplätze in der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA), da die Wirtschaft keine Lehrverhältnisse in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stellt.</li></ul>



<p>Die Maßnahmen, welche Unternehmen zu Gute kommen, stellen in Bezug auf deren Kosten ein Vielfaches der gerade angeführten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen dar. So kostet bspw. der Verlustrücktrag rund 2 Milliarden Euro, die Investitionsprämie eine weitere Milliarde Euro, die Verlängerung des Fixkostenzuschusses sogar 6 Milliarden Euro. Es wird somit deutlich, dass es im Hinblick auf die notwendigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen schlichtweg am politischen Willen, und nicht an der Finanzierbarkeit gemangelt hat.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Fazit</strong></h4>



<p>Das von der Regierung vorgelegte Paket enthält zwar zum Teil begrüßenswerte Maßnahmen wie die Senkung des Eingangssteuersatzes, die Anhebung der Negativsteuer sowie Investitionen in thermische Sanierungen und den Ausbau erneuerbarer Energie. Während allerdings für Unternehmen sehr kostenintensive Maßnahmen gesetzt werden, fehlen arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Bekämpfung der Rekordarbeitslosigkeit zur Gänze. Weiters ist zu kritisieren, dass Arbeitslose mit einer Einmalzahlung abgespeist werden, (pensionierte) Bauern hingegen eine dauerhafte Entlastung erfahren.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Corona-Staatshilfen für Steuervermeider?</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/04/24/keine-corona-staatshilfen-fuer-steuervermeider-eine-kritische-bewertung-der-von-der-bundesregierung-angekuendigten-massnahmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2020 11:53:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerflucht]]></category>
		<category><![CDATA[Steueroasen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=13393</guid>

					<description><![CDATA[Eine kritische Bewertung der von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen Nach Dänemark und Polen hat jetzt auch die österreichische Regierung angekündigt, dass an Unternehmen mit Sitz in einer Steueroase, keine Staatshilfen im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie gewährt werden sollen. Nachdem für die Qualifizierung als Steueroase jedoch nur die Staaten auf der „EU-Schwarzliste“ herangezogen werden sollen, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="589" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Steuerparadies_Insel-1024x589.jpg" alt="" class="wp-image-13395" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Steuerparadies_Insel-1024x589.jpg 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Steuerparadies_Insel-300x173.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Steuerparadies_Insel-150x86.jpg 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Steuerparadies_Insel-768x442.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Steuerparadies_Insel-1536x883.jpg 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Steuerparadies_Insel-2048x1178.jpg 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Quelle: Hoodh Ahmed/unsplash.com</figcaption></figure>



<p><strong>Eine kritische Bewertung der von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen</strong></p>



<span id="more-13393"></span>



<p><strong>Nach Dänemark und Polen hat jetzt auch die österreichische Regierung angekündigt, dass an Unternehmen mit Sitz in einer Steueroase, keine Staatshilfen im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie gewährt werden sollen. Nachdem für die Qualifizierung als Steueroase jedoch nur die Staaten auf der „EU-Schwarzliste“ herangezogen werden sollen, muss diese grundsätzlich begrüßenswerte Maßnahme eher als symbolisch, denn als effektiv bewertet werden.</strong></p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Ausmaß der Steuervermeidung</strong></h4>



<p>Gabriel Zucman – einer der renommiertesten Experten im Bereich der Forschung zur globalen Steuervermeidung &#8211; hat gemeinsam mit anderen das Ausmaß der Gewinnverschiebung durch multinationale Konzerne errechnet. Sein Ergebnis: 2016 wurden etwa 40 Prozent der Profite, die multinationale Konzerne im Ausland erwirtschaften, in Steueroasen verschoben (Tørsløv, Wier &amp; Zucman, 2018, <strong><a href="https://gabriel-zucman.eu/files/TWZ2018.pdf" aria-label="PDF">PDF</a></strong> als Download).</p>



<p>Im Rahmen einer <strong><a href="https://www.momentum-institut.at/system/files/2020-02/policybrief_steuervermeidung_20200212_fin_2.pdf" aria-label="Studie">Studie</a></strong> im Auftrag des Momentum Instituts wurden diese Daten für Österreich unter die Lupe genommen bzw. analysiert. Dabei kommt heraus, dass Steuervermeidungsstrategien multinationaler Unternehmen dem österreichischen Staat 2016 jährlich rd. 1,1 Mrd. Euro gekostet haben. Auf 2018 hochgerechnet sind es sogar 1,3 Mrd. Euro. Eine weitere Erkenntnis besteht darin, dass der Großteil davon in Steueroasen in Europa bzw. der EU (Schweiz, Irland, Luxemburg, Niederlande, Malta) verschoben wird. Nur ein Bruchteil (ca. 76 Mio. Euro – das sind knapp 7 Prozent) werden in Staaten außerhalb Europas verschoben (siehe Grafik).</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="554" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Corporate-Tax-Refusal-Day-1024x554.png" alt="" class="wp-image-13394" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Corporate-Tax-Refusal-Day-1024x554.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Corporate-Tax-Refusal-Day-300x162.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Corporate-Tax-Refusal-Day-150x81.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Corporate-Tax-Refusal-Day-768x415.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Corporate-Tax-Refusal-Day.png 1200w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Quelle: <a href="https://www.momentum-institut.at/corporate-tax-refusal" aria-label="www.momentum-institut.at">www.momentum-institut.at</a></figcaption></figure>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Geplante Regelung ist weitgehend wirkungslos, da sich die wichtigsten Steueroasen innerhalb Europas befinden</strong></h4>



<p>Die obigen Daten verdeutlichen daher, dass sich die wichtigsten Steueroasen innerhalb Europas befinden. Doch genau darin besteht auch der Schwachpunkt der von der Regierung geplanten Regelung, denn der Ausschluss von Staatshilfen soll nur für Unternehmen, die ihren Sitz in Steueroasen, die sich auf der schwarzen Liste der EU befinden bzw. dort registriert sind, gelten. Auf dieser Liste stehen derzeit jedoch nur 12 Staaten: Panama, die Seychellen, Palau, die Cayman Islands, die Amerikanischen Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago und Vanuatu. Zudem mangelt es dieser Aufzählung auch an anderen wichtigen Zielländern für Gewinnverschiebungen wie z.B. den Britischen Jungferninseln oder den Bermudas.</p>



<p>Damit ist die Regelung weitgehend wirkungslos. Konzerne mit Sitzen oder Tochterunternehmen in den wichtigen europäischen Steueroasen – wie Luxemburg, den Niederlanden, Irland oder der Schweiz – könnten weiterhin Corona-Förderungen bekommen. Darunter fallen auch bekannte Steuersünder wie Starbucks oder Apple. Zur Erinnerung: Starbucks hat 2014 in Österreich einen Umsatz von etwa 17 Mio. Euro erwirtschaftet, und zahlte dabei &#8211; durch konzerninterne Gewinnverschiebung – lediglich knapp 1.000 Euro an Körperschaftssteuer. Apple ist für seinen „double irish dutch sandwich“ bekannt. Dieses Steuervermeidungskonstrukt mündete in einem EU-Beihilfenverfahren, das zum Vorschein brachte, dass der effektive Gewinnsteuersatz des Tochterunternehmens von Apple in Irland, in dem die europäischen Umsätze gesammelt wurden, 2014 lediglich bei 0,005% lag! Das Beihilfeverfahren endete mit einer Nachforderung in der Höhe von 13 Mrd. Euro.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Effektive schwarze Liste und Konzern-Steuertransparenz sind notwendig</strong></h4>



<p>Damit die von der Regierung geplante Regelung auch tatsächlich eine Wirkung entfalten kann, bräuchte es als Kriterium für die Nichtgewährung von Staatshilfen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie eine effektive schwarze Liste, die auch europäische Steuersümpfe wie z.B. Luxemburg, die Niederlande, Irland oder die Schweiz umfasst. Dafür würde sich z.B. die um Einiges längere schwarze Liste des <strong><a href="https://corporatetaxhavenindex.org/introduction/cthi-2019-results" aria-label="„Tax Justice Network“">„Tax Justice Network“</a></strong> eignen.</p>



<p>Damit zudem leichter ermittelt werden kann, welche Konzerne Gewinne verschieben und damit ihre Steuerlast in Österreich senken, wäre es an der Zeit, dass Österreich seine Blockadehaltung hinsichtlich der öffentlichen länderweisen Berichterstattung (sog. „Public Country by Country Reporting“) aufgibt. Wenn dies umgesetzt wäre, dann müssten Konzerne Berichte über ihre Umsätze, Gewinne und Steuern je Land veröffentlichen. So wäre auch für die interessierte Öffentlichkeit ersichtlich, ob z.B. die Steuern in einem Land in einem vernünftigen Verhältnis zum Umsatz stehen bzw. könnte man so die Gewinnverschiebungen von manchen Konzernen leichter aufdecken.</p>



<p>Zusammenfassend ist die von der Bundesregierung angekündigte Regelung, an Unternehmen, die ihren Sitz in einem Staat haben der sich auf der „EU-Schwarzliste“ befindet, keine Staatshilfen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu gewähren, eher als symbolischer Akt, denn als wirkungsvolle Maßnahme zur Eindämmung der Steuervermeidung von Konzernen zu verstehen. Notwendig wäre eine Nachschärfung, sodass Konzerne, die ihre Gewinne in – insb. europäische –Steuersümpfe verschieben und dadurch dem Gemeinwohl schaden, nicht zusätzlich auch noch von Corona-Staatshilfen profitieren können.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Warum Vermögenssteuern notwendig sind</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/12/16/warum-vermoegenssteuern-notwendig-sind/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2019 13:29:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2020/01]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeiterkammer]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Fotogramm]]></category>
		<category><![CDATA[Reichensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Reichtum]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Überreichtum]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=12328</guid>

					<description><![CDATA[Österreich hat einerseits eine sehr ungleiche Vermögensverteilung (das reichste Prozent besitzt rund 40 Prozent des Nettovermögens) und andererseits beträgt der Anteil der vermögensbezogenen Steuern am Gesamtsteueraufkommen lediglich 1,3 Prozent (Wert 2017). Damit liegen wir im OECD-Vergleich an vorletzter Stelle und befinden uns weit unter dem OECD-Schnitt von 5,7 Prozent. Es gibt hier also viel Luft [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-reichstes-Prozent-1024x614.png" alt="" class="wp-image-12329" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-reichstes-Prozent-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-reichstes-Prozent-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-reichstes-Prozent-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-reichstes-Prozent-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> <strong>Das reichste Prozent besitzt in Österreich rund 40 Prozent des Nettovermögens, während auf die ärmsten 50 Prozent lediglich 2,5 Prozent der Vermögen fallen</strong>. <br>Quelle:  AK-Broschüre „Verteilungsgerechtigkeit“ (November 2018) <br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer</figcaption></figure>



<p><strong>Österreich hat einerseits eine sehr ungleiche Vermögensverteilung (das reichste Prozent besitzt rund 40 Prozent des Nettovermögens) und andererseits beträgt der Anteil der vermögensbezogenen Steuern am Gesamtsteueraufkommen lediglich 1,3 Prozent (Wert 2017). </strong></p>



<span id="more-12328"></span>



<p>Damit liegen wir im OECD-Vergleich an vorletzter Stelle und befinden uns weit unter dem OECD-Schnitt von 5,7 Prozent. Es gibt hier also viel Luft nach oben: Würde man beispielsweise die vermögensbezogenen Steuern auf den OECD-Durchschnitt anheben, so brächte das ein geschätztes jährliches Mehraufkommen von ca. 5 Milliarden Euro. Eine Vermögensteuer mit einem Freibetrag von einer Million Euro brächte bei einem Steuersatz von einem Prozent etwa 4 Milliarden Euro an jährlichen Einnahmen. Es handelt sich also nicht um „Peanuts“, sondern mit diesem Geld könnte man den Sozialstaat qualitativ verbessern. </p>



<p>Eine Vermögensteuer mit einem hohen Freibetrag ist ein fairer Beitrag für solide öffentliche Finanzen und führt zu mehr Steuergerechtigkeit. Auch internationale Institutionen wie die OECD, der Internationale Währungsfond (IWF) aber auch die EU-Kommission weisen auf den niedrigen Anteil der vermögensbezogenen Steuern in Österreich hin, und empfehlen deren Ausbau. </p>



<p>Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und Chancengleichheit bedarf es auch einer Erbschafts- und Schenkungssteuer, denn Erbschaften tragen maßgeblich zur ungleichen Vermögensverteilung bei. Zudem wird das Erbvolumen in den nächsten beiden Jahrzehnten stark ansteigen. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Vermögensverteilung: Große Ungleichheit </h4>



<p>Während es bei den Einkommen eine breite Mitte gibt (v.a. auch durch sozialstaatliche Transferleistungen bedingt), sind die Vermögen hingegen sehr schief verteilt. Hier gibt es eine sehr starke Konzentration an der Spitze der Verteilung: Das reichste Prozent besitzt in Österreich rund 40 Prozent des Nettovermögens, während auf die ärmsten 50 Prozent lediglich 2,5 Prozent der Vermögen fallen! </p>



<p>Die HFCS-Daten (Erhebung der Österreichischen Nationalbank im Rahmen des europaweiten „Household Finance and Consumption Survey“, bislang 2010 und 2014 durchgeführt) zeigen, dass die typischen Vermögensgegenstände der unteren Hälfte ein Auto und/oder ein Sparbuch sind, während die reichsten Haushalte vermehrt Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere und Zinshäuser besitzen. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Vermögenseinkommen: Nur wenige profitieren </h4>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-vermögenseinkommen-1024x614.png" alt="" class="wp-image-12331" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-vermögenseinkommen-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-vermögenseinkommen-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-vermögenseinkommen-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-vermögenseinkommen-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> <strong>Die unteren 90 Prozent erhalten nur 10 Prozent aller Vermögenserträge, während die oberen 10 Prozent die restlichen 90 Prozent bekommen.</strong><br> Quelle:  AK-Broschüre „Verteilungsgerechtigkeit“ (November 2018) <br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer </figcaption></figure>



<p>Was für Vermögen gilt, trifft auch für Vermögenseinkommen zu (Vermögenseinkommen sind Zinserträge, Erträge aus Vermietung und Verpachtung, Dividenden und sonstige Gewinnausschüttungen). Der größte Teil des gesamten Vermögenseinkommens ist konzentriert auf wenige, was wiederum zu einer Verfestigung der ungleichen Vermögensverteilung führt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Vermögensbezogene Steuern: Viel Luft nach oben </h4>



<p>Der Anteil der vermögensbezogenen Steuern am Gesamtsteueraufkommen beträgt in Österreich lediglich 1,3 Prozent (Wert 2017; 1965 waren es noch rund 4 Prozent). Damit befinden wir uns im OECD-Vergleich am vorletzter Stelle, hinter Estland, wobei wir den vorletzten Platz gemeinsam mit der Slowakei und Litauen einnehmen. Der OECD-Schnitt (5,7 Prozent) ist mehr als vier mal so hoch! Zum Vergleich: In wirtschaftsliberalen Staaten wie Großbritannien oder den USA haben Vermögenssteuern mit mehr als einem Zehntel des Steueraufkommens ein starkes Gewicht. Bei unserem Nachbarn Deutschland –  mit dem wir uns ja immer gerne vergleichen – beträgt der Anteil der vermögensbezogenen Steuern 3 Prozent, ist also auch noch deutlich höher.</p>



<p>Es besteht hier also viel Luft nach oben: Würde Österreich beispielsweise die vermögensbezogenen Steuern auf den OECD-Durchschnitt anheben, so brächte das ein geschätztes jährliches Mehraufkommen von rund 5 Milliarden Euro! </p>



<p>Die OECD empfiehlt vermögensbezogene Steuern in jenen Ländern auszubauen, in denen eine hohe Vermögensungleichheit herrscht, Vermögensübertragungen gar nicht und Kapitaleinkommen nur proportional besteuert werden. Österreich wäre dafür ein Paradebeispiel, da all diese Kriterien zutreffen. Auch die EU-Kommission hat in ihrem Länderbericht 2019 darauf hingewiesen, dass in Österreich nur geringe Anteile des Gesamtsteueraufkommens auf die Körperschaftssteuer (KöSt) und Steuern auf Kapital, aber auch auf Umwelt- und Vermögenssteuern entfallen. Deren Erträge bleiben jeweils deutlich hinter dem EU-Durchschnitt zurück. Die von der alten Regierung geplante Senkung der KöSt und der Umstand, dass weiterhin keine Vermögens– und Erbschaftssteuern eingeführt werden sollen, gehen daher genau in die falsche Richtung. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Potenzielles Aufkommen einer Vermögensteuer </h4>



<p>Eine von der Johannes Kepler Universtät Linz (JKU) erstellte Studie „Bestände und Konzentration privater Vermögen in Österreich (2017)“ ermittelte zum einen, dass allein das reichste Prozent der privaten Haushalte mehr als eine halbe Billion Euro (534 Milliarden Euro) Nettovermögen besitzt– das entspricht einem Besitzanteil von 40,5 Prozent! Zum anderen wurden Schätzungen über das potenzielle Aufkommen aus verschiedenen Vermögenssteuermodellen mit unterschiedlichen Freibeträgen und Steuersätzen berechnet.  Eine Vermögensteuer mit einem Freibetrag von einer Million Euro brächte bei einem Steuersatz von einem Prozent etwa 4 Milliarden Euro an jährlichen Einnahmen. </p>



<p>Dabei handelt es sich um den mittleren Wert einer Schätzung, die bereits „hypothetische Ausweicheffekte“ miteinbezieht. Damit ist das Abziehen von Vermögen aufgrund der Besteuerung gemeint. Auch wenn es theoretisch durch Vermögensverschiebung zu unrealistisch hohen Ausweicheffekten kommen kann, kommt noch immer ein erhebliches Steueraufkommen zustande. Denn der Großteil des Privatvermögens besteht aus Großimmobilien und kann sich der Besteuerung daher gar nicht entziehen. </p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Erbschaften tragen maßgeblich zur ungleichen </strong>Vermögensverteilung bei bzw. verfestigen die Ungleichheit </h4>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-Erbschaften_korr1-1024x614.png" alt="" class="wp-image-12423" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-Erbschaften_korr1-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-Erbschaften_korr1-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-Erbschaften_korr1-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Fotogramm-Erbschaften_korr1-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> Die Erbschaften der unteren 90 Prozent betragen im Durchschnitt 124.000 Euro. Im reichsten Prozent beträgt die durchschnittliche Erbschaft dagegen 3,4 Millionen Euro.<br>  Quelle:  AK-Broschüre „Verteilungsgerechtigkeit“ (November 2018) <br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer    </figcaption></figure>



<p>Nur einer von drei Haushalten der unteren 90 Prozent in der Einkommensverteilung erbt überhaupt etwas. Im Durchschnitt beträgt diese Erbschaft 124.000 Euro. Im Gegensatz dazu erben innerhalb der reichsten 10 Prozent drei von vier Haushalten. Ihre Erbschaft ist mit durchschnittlich 830.000 Euro fast sieben Mal höher als die durchschnittliche Erbschaft der restlichen 90 Prozent. Im reichsten Prozent macht die durchschnittliche Erbschaft sogar rund 3,4 Millionen Euro aus. Diese Daten verdeutlichen, dass Erbschaften in Österreich ein zentraler Grund für die ungleiche Verteilung von Vermögen sind. Unterschiede zwischen Erbschaften tragen gleich viel zur Vermögensungleichheit bei wie Unterschiede im Haushaltseinkommen. Das Glück der (reichen) Geburt hat also etwa denselben Effekt wie der persönliche Arbeitseinsatz in der Arbeitswelt. </p>



<p>Aus diesen Zahlen geht klar hervor, dass eine Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem hohen Freibetrag die breite Masse der Bevölkerung nicht treffen würde. Ein weiteres Argument für die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer besteht darin, dass das Erbvolumen in Österreich in den nächsten zwei Jahrzehnten von jährlich 12 Milliarden Euro (2015) auf über 20 Milliarden Euro (2035) ansteigen wird. </p>



<div class="wp-block-group blauebox"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow">
<h4 class="wp-block-heading">Mehr Infos in der Verteilungsbroschüre der AK </h4>



<p>„<a href="https://wien.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/verteilungsgerechtigkeit/Broschuere_Vermoegensverteilung.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Verteilungsgerechtigkeit: Für die vielen, nicht die wenigen (öffnet in neuem Tab)">Verteilungsgerechtigkeit: Für die vielen, nicht die wenigen</a>“: </p>



<p>Die Broschüre zeigt das besorgniserregende Ausmaß der Ungleichheit auf: Das reichste Prozent verfügt in Österreich über rund 40 Prozent des gesamten Vermögens, während die ärmeren 50 Prozent gemeinsam gerade einmal 2,5 Prozent besitzen. Dabei wird ein großer Teil der Vermögen nicht durch eigene Leistung erworben, sondern geerbt.</p>
</div></div>



<p>  </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Faktencheck: Erbschaftssteuer</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/10/03/faktencheck-erbschaftssteuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Oct 2019 07:49:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2019/04]]></category>
		<category><![CDATA[Faktencheck]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Reichensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögenssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=11364</guid>

					<description><![CDATA[Durch den Nationalratswahlkampf wurde die Diskussion um die Erbschaftssteuer wieder neu belebt. Da dieses Thema stark polarisiert und die Debatte sehr emotional geführt wird, haben wir hier die wichtigsten Fakten. Was versteht man unter einer Erbschaftssteuer? Gegenstand einer Erbschaftssteuer ist das Reinvermögen (d. h. das verbleibende Vermögen nach Abzug der mitübernommenen Schulden, denn als Erbe/Erbin [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_erbe-1024x614.png" alt="" class="wp-image-11365" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_erbe-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_erbe-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_erbe-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_erbe-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: iStock           </figcaption></figure>



<p><strong>Durch den Nationalratswahlkampf wurde die Diskussion um die Erbschaftssteuer wieder neu belebt. Da dieses Thema stark polarisiert und die Debatte sehr emotional geführt wird, haben wir hier die wichtigsten Fakten.</strong></p>



<span id="more-11364"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Was versteht man unter einer Erbschaftssteuer?</h4>



<p>Gegenstand einer Erbschaftssteuer ist das Reinvermögen (d. h. das verbleibende Vermögen nach Abzug der mitübernommenen Schulden, denn als Erbe/Erbin übernimmt man ja nicht nur die Forderungen des Nachlasses, sondern auch dessen Verbindlichkeiten) der verstorbenen Person. Steuerschuldner ist der Erbe/die Erbin. Bei den in Diskussion befindlichen Modellen sind jedoch Ausnahmen sowie Freibeträge, ebenso wie gestaffelte Steuersätze vorgesehen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Ab wann müsste man Erbschaftssteuer zahlen?</h4>



<p>Das hängt vom konkreten Modell ab.  SPÖ, Liste JETZT und die Grünen fordern die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer, jeweils mit hohen Freibeträgen (SPÖ: 1 Million Euro, JETZT: 500.000 Euro). Das würde bedeuten, dass man erst für den den Freibetrag übersteigenden Teil des Erbes Steuern zahlen müsste!</p>



<p class="blauebox"><strong>Beispiel 1:</strong><br>Das Erbe beträgt 1,1 Millionen Euro. Es gibt nur einen Erben. Dieser müsste dann beim SPÖ-Modell (Freibetrag in der Höhe von einer 1 Million Euro, Steuersatz für 1 bis 5 Millionen Euro: 25 Prozent) 25.000 Euro an Erbschaftssteuer zahlen (100.000 x 25 % = 25.000)</p>



<p class="blauebox"><strong>Beispiel 2:</strong><br>Das Erbe beträgt 500.000 Euro. Da es sich innerhalb des Freibetrages – sowohl beim SPÖ- als auch JETZT-Modell befindet, fällt keine Erbschaftssteuer an.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wer wäre von einer Erbschaftssteuer betroffen?</h4>



<p>Nur einer von drei Haushalten der unteren 90 Prozent in der Einkommensverteilung erbt überhaupt etwas. Im Durchschnitt beträgt diese Erbschaft 120.000 Euro. Im Gegensatz dazu erben innerhalb der reichsten zehn Prozent drei von vier Haushalten. Ihre Erbschaft ist mit durchschnittlich 830.000 Euro fast siebenmal höher als die durchschnittliche Erbschaft der restlichen 90 Prozent. Im reichsten Prozent macht die durchschnittliche Erbschaft sogar rund 3,4 Millionen Euro aus. Diese Daten verdeutlichen, dass Erbschaften in Österreich ein zentraler Grund für die ungleiche Verteilung von Vermögen sind.</p>



<p>Aus diesen Zahlen geht klar hervor, dass eine Erbschaftssteuer mit einem hohen Freibetrag keineswegs die breite Masse der Bevölkerung treffen würde. (Anmerkung: Im letzten Jahr der Erbschaftssteuer 2008 sorgten die vier größten Erbschaften für rund 25 Prozent des Erbschaftssteueraufkommens.)</p>



<h4 class="wp-block-heading">In Österreich gab es doch eine Erbschaftssteuer –  warum wurde diese abgeschafft?</h4>



<p>Der Verfassungsgerichtshof erklärte 2007 die Ausgestaltung der (alten) Erbschafts- und Schenkungssteuer für verfassungswidrig (wegen der Bewertung von Grundvermögen mit den veralteten Einheitswerten), nicht jedoch die Steuer an sich. Es wäre bloß eine Reparatur des Gesetzes im Sinne einer Gleichbehandlung der verschiedenen Erbgegenstände (Immobilien, Finanzvermögen) notwendig gewesen –  die damalige Bundesregierung hat das VfGH-Erkenntnis allerdings dazu benutzt, die Steuer gleich komplett abzuschaffen (indem man die Frist zur Reparatur des Gesetzes verstreichen ließ).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Vermögensbezogene Steuern: Wie stehen wir im internationalen Vergleich da?</h4>



<p>Der Anteil der vermögensbezogenen Steuern am Gesamtaufkommen an Steuern und Abgaben betrug in Österreich im Jahr 2017 lediglich 1,3 Prozent (1965 waren es noch rund 4 Prozent). Damit befinden wir uns im OECD-Vergleich an vorletzter Stelle, hinter Estland – wobei wir den vorletzten Platz gemeinsam mit der Slowakei und Litauen einnehmen. Der OECD-Schnitt (5,7 Prozent) ist mehr als viermal so hoch! Zum Vergleich: In wirtschaftsliberalen Staaten wie Großbritannien oder den USA haben vermögensbezogene Steuern mit mehr als einem Zehntel des Steuer- und Abgabenaufkommens ein starkes Gewicht. </p>



<p>Auch internationale Institutionen wie die OECD oder der IWF, aber auch die EU-Kommission weisen auf den niedrigen Anteil der vermögensbezogenen Steuern in Österreich hin und empfehlen deren Ausbau.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Welche Verbreitung haben Erbschaftssteuern innerhalb der EU?</h4>



<p>19 der 28 EU-Staaten, also rund zwei Drittel, haben eine Erbschaftssteuer. Bei Wiedereinführung der Erbschaftssteuer würden wir uns somit in guter <br>Gesellschaft befinden (z. B. mit Frankreich, Deutschland, Italien, Großbritannien).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie wird sich das Erbvolumen in den nächsten Jahrzehnten entwickeln?</h4>



<p>Berechnungen der Wirtschaftsuniversität zeigen, dass das Erbvolumen in Österreich in den nächsten zwei Jahrzehnten von jährlich ca. 12 Milliarden Euro (2015) auf über 20 Milliarden Euro (2035) ansteigen wird. Erbschaften werden somit in naher Zukunft ein immer größeres Gewicht erhalten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie hoch ist das potentzielle Aufkommen einer Erbschaftssteuer?</h4>



<p>Aufkommensschätzungen hängen natürlich vom jeweiligen Modell ab, also der Höhe des Freibetrages und der Steuersätze sowie von eventuellen Ausnahmen. Bei einer progressiven Erbschaftssteuer mit einem hohen Freibetrag kann davon ausgegangen werden, dass diese jedenfalls 500 Millionen Euro pro Jahr einspielen würde. Nachdem das Erbvolumen stark ansteigen wird, ist längerfristig sogar mit einer deutlichen Steigerung der Steuereinnahmen zu rechnen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Führt eine Besteuerung des Erbes zu einer Doppelbesteuerung?</h4>



<p>Der Staat setzt schon heute bei der Besteuerung an unterschiedlichen Punkten im Wirtschaftskreislauf an. Bereits – durch die Lohnsteuer – versteuertes Einkommen wird beim Kauf von Konsumgütern (z. B. Lebensmittel) erneut mit der Mehrwertsteuer belastet – ganz ohne Freibetrag! Eine teilweise Besteuerung von bereits versteuertem Einkommen ist also alltäglich. Zudem lässt sich einwenden, dass genau genommen gar keine Doppelbesteuerung vorliegt, da der Erbe/die Erbin auf das geerbte Vermögen selbst noch keine Steuern bezahlt hat.</p>



<div class="wp-block-media-text alignwide blauebox"><figure class="wp-block-media-text__media"><img loading="lazy" decoding="async" width="842" height="1024" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Broschuere_Verteilungsgerechtigkeit_2018-1-842x1024.jpg" alt="" class="wp-image-11383" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Broschuere_Verteilungsgerechtigkeit_2018-1-842x1024.jpg 842w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Broschuere_Verteilungsgerechtigkeit_2018-1-123x150.jpg 123w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Broschuere_Verteilungsgerechtigkeit_2018-1-247x300.jpg 247w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Broschuere_Verteilungsgerechtigkeit_2018-1-768x934.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Broschuere_Verteilungsgerechtigkeit_2018-1.jpg 1181w" sizes="auto, (max-width: 842px) 100vw, 842px" /></figure><div class="wp-block-media-text__content">
<h4 class="wp-block-heading">AK-Broschüre zum Thema Verteilungsgerechtigkeit</h4>



<p>Die Broschüre zeigt das besorgniserregende Ausmaß der Ungleichheit auf: Das reichste 1 Prozent verfügt in Österreich über rund 40 Prozent des gesamten Nettovermögens, während die ärmeren 50 Prozent der österreichischen Haushalte gemeinsam gerade einmal 2,5 Prozent besitzen. Dabei wird ein großer Teil der Vermögen nicht durch eigene Leistung erworben, sondern geerbt.</p>



<p>Download:<br><a href="http://bit.ly/ak_verteilungsgerechtigkeit" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="http://bit.ly/ak_verteilungsgerechtigkeit (öffnet in neuem Tab)">http://bit.ly/ak_verteilungsgerechtigkeit </a></p>
</div></div>



<p>   </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
