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	<title>Isabel Koberwein &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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	<title>Isabel Koberwein &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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		<title>Aus für geblockte Altersteilzeit löst keine Probleme</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2023/02/20/aus-fuer-geblockte-altersteilzeit-loest-keine-probleme/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2023 15:04:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgabe 2023/01]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Altersteilzeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Ab 2024 soll das Aus für die geblockte Altersteilzeit kommen. Wir haben analysiert.]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/frau_am_schreibtisch_iStock-1261229865-1024x683.jpg" alt="" class="wp-image-19460" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/frau_am_schreibtisch_iStock-1261229865-1024x683.jpg 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/frau_am_schreibtisch_iStock-1261229865-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/frau_am_schreibtisch_iStock-1261229865-150x100.jpg 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/frau_am_schreibtisch_iStock-1261229865-768x512.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/frau_am_schreibtisch_iStock-1261229865-1536x1025.jpg 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/frau_am_schreibtisch_iStock-1261229865-2048x1366.jpg 2048w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/frau_am_schreibtisch_iStock-1261229865-600x400.jpg 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/frau_am_schreibtisch_iStock-1261229865-720x480.jpg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/frau_am_schreibtisch_iStock-1261229865-272x182.jpg 272w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Portrait of confident mature businesswoman. Smiling female professional is working in creative office. She is wearing eyeglasses.</figcaption></figure>



<p><strong>Ab 2024 soll das Aus für die geblockte Altersteilzeit kommen. Wir haben analysiert.</strong></p>



<span id="more-19451"></span>



<p>Altersteilzeit bedeutet: Vor der Pension weniger arbeiten, entweder durch eine Reduktion der bisherigen Arbeitszeit oder indem geblockt eine bestimmte Zeit zunächst weitergearbeitet wird und das erworbene Zeitguthaben als Freizeitphase konsumiert wird. Der Verlust an Entgelt in Folge der kürzeren Arbeitszeit, wird durch einen Lohnausgleich teilweise ausgeglichen. Die Altersteilzeit bedeutet für Beschäftigte eine Möglichkeit, um die Phase vor der Pension gesünder gestalten zu können. Für jene, die angesichts ihrer psychischen wie auch körperlichen Arbeitsbelastungen nicht bis zur Pension weiterarbeiten können, ist vor allem die geblockte Altersteilzeit eine Perspektive auf einen früheren Ausstieg aus der Arbeit und vielfach aus krankmachenden Arbeitsbedingungen. Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nicht. ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn müssen beide dem Abschluss einer Altersteilzeit zustimmen. Auch deswegen ist die Darstellung der geblockten Altersteilzeit als versteckte Form einer Frühpension nicht haltbar.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Schrittweise Abschaffung</h4>



<p>Ab 2024 soll die Blockvariante der Altersteilzeit schrittweise abgeschafft werden, indem die Laufzeit pro Jahr um ein halbes Jahr verkürzt wird. Bereits laufende Vereinbarungen bzw. solche, die noch heuer abgeschlossen werden, sind nicht betroffen. Die Details zum Auslaufen sind bislang noch nicht bekannt. Aber auch bei der 2019 erfolgten Anhebung des Mindestalters für die Altersteilzeit war von einer schrittweisen Anhebung die Rede, die sich real jedoch schlagartig und als Scheineinschleifung gezeigt hat. Anteilsmäßig sind davon vor allem Frauen betroffen. Rund zwei Drittel der für die Altersteilzeit aufgewendeten Mittel entfällt auf Frauen. Begründet wird die Abschaffung der Blockvariante mit dem bestehenden akuten Bedarf an Arbeitskräften, auch wenn die arbeitsmarktpolitischen Effekte kaum merkbar sein werden.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p>&#8222;Die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit ist eine Verschlechterung für ArbeitnehmerInnen, die kaum einen beschäftigungsfördernden Effekt hat.&#8220;</p>
<cite>Barbara Teiber</cite></blockquote>



<p>Denn gegenüber der kontinuierlichen Altersteilzeit hat die geblockte Form bereits in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung verloren. 2021 sind knapp über 2.400 und somit rund ein Viertel aller neu hinzukommenden Alterszeitvereinbarungen in diesem Modell abgeschlossen worden. Der weitaus geringere Kostenersatz, den ArbeitgeberInnen vom AMS erhalten (50 Prozent der Mehrkosten anstatt 90 Prozent im Fall kontinuierlicher Vereinbarungen) sowie die Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft erklären diesen Trend.</p>



<p>Um mehr Menschen eine Beschäftigung bis zum Pensionsalter zu ermöglichen, sind faire und gesunde Arbeitsbedingungen und weniger Arbeitsdruck durch ausreichend Personalbemessung wichtig. Entscheidende Maßnahmen fehlen hier noch immer.</p>



<p>Betriebliche Gesundheitsförderung und altersgerechtes Arbeiten sind für ArbeitgeberInnen nur Fleißaufgaben und keine Verpflichtung. „Die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit ist eine Verschlechterung für ArbeitnehmerInnen, die kaum einen beschäftigungsfördernden Effekt hat. Viel wichtiger wäre, dass Beschäftigte gesund bis zur Pension arbeiten können&#8220;, kritisiert die Vorsitzende der GPA, Barbara Teiber.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Das könnte dich auch interessieren </h4>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wir haben mit <a href="https://kompetenz-online.at/2023/02/20/pensionssystem-mit-hoeherer-beschaeftigung-absichern/" aria-label="WIFO-Expertin Christine Mayrhuber">WIFO-Expertin Christine Mayrhuber</a> gesprochen, wie sich der Arbeitsmarkt ändern muss, damit das Pensionssystem auch weiterhin gut funktioniert. </li>



<li>Du fragst dich wie die Kontogutschrift auf deinem <a href="https://kompetenz-online.at/2015/02/16/pensionskonto-und-pensionsluecke/" aria-label="Pensionskonto">Pensionskonto</a> zustande kommt? Unser Pensionsexperte David Mum erklärt dir, wie die Berechnung funktioniert.</li>



<li>Immer wieder erzählen uns Beschäftigte, dass sie im Krankstand regelmäßig angerufen oder sogar unter Druck gesetzt werden. Wir haben für dich zusammen gefasst, was der Chef oder die Chefin im <a href="https://kompetenz-online.at/2022/06/02/arbeitsrecht-krank-ist-krank/" aria-label="Krankenstand">Krankenstand </a>verlangen kann und was nicht.</li>
</ul>
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			</item>
		<item>
		<title>Stress macht krank</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2021/12/02/stress-macht-krank/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Dec 2021 13:48:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsdruck]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsstress]]></category>
		<category><![CDATA[Fotogramm]]></category>
		<category><![CDATA[Gute Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[IFES]]></category>
		<category><![CDATA[Isabel Koberwein]]></category>
		<category><![CDATA[psychische Belastungen]]></category>
		<category><![CDATA[Stress]]></category>
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					<description><![CDATA[Wie Arbeitsdruck aktiv bekämpft werden kann.]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/12/fotogramm-betriebsrat_stress-1024x614.png" alt="" class="wp-image-17678" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/12/fotogramm-betriebsrat_stress-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/12/fotogramm-betriebsrat_stress-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/12/fotogramm-betriebsrat_stress-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/12/fotogramm-betriebsrat_stress-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/12/fotogramm-betriebsrat_stress.png 1500w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Quelle: IFES-Befragung, Foto: Adobe-Stock</figcaption></figure>



<p><strong>Wie Arbeitsdruck aktiv bekämpft werden kann.</strong></p>



<span id="more-17677"></span>



<p>Die Wirtschaft hat in den letzten Monaten wieder deutlich an Fahrt aufgenommen. Damit verbunden steigen Arbeitsmenge und Leistungsdruck. Gleichzeitig sind so gut wie alle Branchen von Personalknappheit betroffen. Für die ArbeitnehmerInnen führt dies zu mehr Stress und einer Vielzahl von negativen Auswirkungen auf die körperliche wie auch psychische Gesundheit. Beschäftigte berichten immer öfter, dass Stress und Arbeitsdruck gerade in letzter Zeit enorm zugenommen haben. Ihre Einschätzungen wurden durch eine Umfrage von IFES bestätigt: 35 Prozent der Befragten gaben hier unter anderem an, dass sie dem bestehenden Arbeitsdruck nicht bis zur Pension standhalten werden können.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Besserer Gesundheitsschutz</h4>



<p>Dadurch zeigt sich der enorme Handlungsbedarf bei Gesundheitsschutz und vor allem Stressprävention. Zwar ist die Verantwortung der ArbeitgeberInnen für den Schutz der psychischen Gesundheit ihrer Beschäftigten sogar gesetzlich verankert, praktische Maßnahmen gibt es aber viel zu selten. Dabei würden sich solche auch für die Betriebe rechnen, beispielsweise durch weniger Krankenstände und die Vermeidung ungewollter Fluktuation. Gefordert ist aber auch die Politik insgesamt. Wenn es ein Ziel ist, dass die Menschen gesund ihr Pensionsalter erreichen können und der andernfalls eintretende volkswirtschaftliche Schaden verhindert werden soll, muss rasch gegensteuert werden.<br>BetriebsrätInnen können einiges zur Verbesserung der Stresssituation ihrer KollegInnen beitragen. Nicht zuletzt können sie in Richtung der ArbeitgeberInnen Druck aufbauen, damit diese für Entlastung und gesunde Arbeitsbedingungen sorgen. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung psychischer Belastung, auf deren Grundlage in allen Betrieben passende Maßnahmen zur Vermeidung krankmachender Arbeitsbedingungen festzulegen sind, müssen BetriebsrätInnen übrigens in allen Phasen beteiligt werden. Ratsam ist es für BetriebsrätInnen jedenfalls, sich einen Überblick über die Stressbelastung im Betrieb zu verschaffen. Die Betrachtung der Arbeitszeitsituation, der Pausenkultur oder der Krankenstände im Betrieb kann hier Orientierung geben.</p>



<p>Aber auch einzelne <a href="https://www.gpa.at/themen/gesellschaft-und-soziales/stress-lass-nach-" aria-label="ArbeitnehmerInnen müssen sich mit anhaltendem Stress nicht abfinden.">ArbeitnehmerInnen müssen sich mit anhaltendem Stress nicht abfinden.</a> Wichtig dabei: Stress und Überforderung sind meistens Anzeichen für zu hohe Anforderungen und fehlende Ressourcen. Die Suche nach Defiziten bei sich selbst führt nicht weiter. Es bringt mehr, sich über Stressursachen klarzuwerden und diese möglichst an der Wurzel zu bekämpfen. Der/Die Vorgesetzte sollte hier auch Ansprechperson sein, schließlich hat er/sie auch die Verantwortung, gesunde Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Warnsignale des Körpers sind jedenfalls ernstzunehmen. Vor allem bei länger andauernden Beeinträchtigungen, wie Schlafstörungen, oder Konzentrationsschwierigkeiten, sollte eine/n ÄrztIn konsultiert werden und dabei auch die beruflichliche Belastung zur Sprache kommen. Unterstützung im Betrieb erhalten ArbeitnehmerInnen auch vom/von der betrieblichen ArbeitsmedizinerIn, dem/der BetriebsrätIn, oder der Sicherheitsvertrauensperson.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wirtschaftsbund für Verschärfungen beim Arbeitslosengeld</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2021/05/18/wirtschaftsbund-fuer-verschaerfungen-beim-arbeitslosengeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 May 2021 08:28:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Isabel Koberwein]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Notstandshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Teilkrankenstand]]></category>
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					<description><![CDATA[Der ÖVP-Wirtschaftsbund spricht sich für verschärfte Regeln in der Arbeitslosenversicherung und bei der Notstandshilfe aus. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="678" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_38123703-1024x678.png" alt="" class="wp-image-16937" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_38123703-1024x678.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_38123703-300x199.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_38123703-150x99.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_38123703-768x508.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/AdobeStock_38123703.png 1500w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p><strong>Der ÖVP-Wirtschaftsbund spricht sich für verschärfte Regeln in der Arbeitslosenversicherung und bei der Notstandshilfe aus. Für viele Menschen würde das direkt in die Armut führen.</strong></p>



<span id="more-16934"></span>



<p>Mit strengeren Zumutbarkeitsbestimmungen, einem degressiven Arbeitslosengeld und einer zeitlichen Begrenzung des Anspruchs auf Notstandshilfe soll Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft und dem Fachkräftemangel entgegengesteuert werden. Angesichts von Rekordarbeitslosigkeit und einem ohnehin viel zu geringen Arbeitslosengeld sind das unsoziale und völlig unakzeptable Forderungen. Auch die Idee eines Teilkrankenstands findet sich in den Überlegungen des Wirtschaftsbunds.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Die bislang bekanntgewordenen Punkte des Witschaftsbund-Plans</h4>



<ul class="wp-block-list"><li><strong>Degressives Arbeitslosengeld</strong>: Mit der Dauer der Arbeitslosigkeit soll die Höhe des Arbeitslosengeldanspruches abnehmen. Derzeit liegt die Nettoersatzrate bei 55 Prozent. Bei der ins Spiel gebrachten degressiven Gestaltung soll die Ersatzrate zu Beginn der Arbeitslosigkeit auch höher angesetzt werden, im Zeitverlauf aber absinken und insgesamt aufkommensneutral bleiben. Damit steht im Raum, dass Arbeitslose mit weniger als 40 Prozent ihres letzten Nettogehalts auskommen müssten.</li><li>Die <strong>Notstandshilfe</strong>, die derzeit nach dem Arbeitslosengeldbezug zeitlich unbegrenzt zusteht, soll auslaufen können. Danach würden Langzeitarbeitslose in die nach oben hin gedeckelte Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung absinken. Damit müsste Vermögenswerte bis auf einen Freibetrag verwertet werden, bevor überhaupt eine Geldleistung bezogen werden kann.</li><li>Bei der Stellenvermittlung sollen zumutbare <strong>Wegzeiten</strong> auf eineinhalb Stunden ausgedehnt werden (von derzeit einer Stunde). Für Langzeitarbeitslose sollen sogar Wegzeiten ohne zeitliche Beschränkung zumutbar sein. Damit müssten Langzeitarbeitslose die Vermittlung im gesamten Bundesgebiet akzeptieren.</li><li>Während der Arbeitslosigkeit soll der <strong>Zuverdienst</strong> (derzeit bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze möglich) verboten werden.</li><li>Für Menschen in Beschäftigung schlägt der Wirtschaftsbund erneut einen <strong>Teilkrankenstand</strong> vor. Bei Erkrankung soll eine möglicherweise noch verwertbare Rest-Arbeitsfähigkeit verwertet werden, anstatt vermehrt die Prävention zu forcieren oder den Erfolg der Rekonvaleszenz zu festigen.</li></ul>



<h4 class="wp-block-heading">Schikanen statt Chancen</h4>



<p>Von Arbeitsminister Martin Kocher wurde der Wirtschaftsbund-Plan, als einer von vielen Vorschlägen im Vorfeld einer Diskussion zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe bezeichnet und als solcher noch nicht kommentiert. Der Minister hat jedoch schon früher seine Einschätzung zum Ausdruck gebracht, dass das Arbeitslosengeld besonders bei Langzeitarbeitslosen zu hoch sei und dadurch zu wenig Anreize zur Aufnahme einer Berufstätigkeit bestünden. Eine Sichtweise, die davon ausgeht, dass Arbeitslose tatsächlich die Wahl hätten zwischen der Möglichkeit einen Job anzunehmen, oder länger arbeitslos zu bleiben. Das ist eine Konstellation, die schon in „normalen“ Zeiten nicht gegeben ist. In der der derzeitigen, pandemiebedingten Krisensituation am Arbeitsmarkt, in der statistisch gesehen mehr als fünf BewerberInnen auf eine offene Stelle kommen und in der Prognosen skizzieren, dass die Arbeitslosigkeit erst 2025 wieder auf Vor-Corona-Niveau absinken wird, ist dieser Vorschlag umso zynischer. Dennoch wird gerade jetzt das Bild von Arbeitslosen in der sozialen Hängematte beschworen bzw. von solchen, die durch Pfusch- und Schwarzarbeit noch zusätzlichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Degressives Arbeitslosengeld wirkt nicht </h4>



<p>Die vermeintliche Produktion von mehr Arbeitsanreizen durch ein degressives Arbeitslosengeldes bestätigt sich in der Praxis nicht. Eine Untersuchung des Wifo hat 49-Jährige, die 2017 nach 39 Wochen Arbeitslosengeld in die deutlich niedrigere Notstandhilfe wechselten, mit 50-Jährigen, die weiterhin Arbeitslosengeld erhielten, verglichen. Es zeigte sich, dass weniger Geld vom AMS kaum merkbare Unterschiede bei der Beschäftigungsaufnahme mit sich brachte. Auch ein Vergleich hinsichtlich der Häufigkeit von Sanktionen wie Bezugssperren zeigte laut Wifo, dass sich dadurch keine signifikanten Unterschiede bei der Bezugsdauer ergeben. Festgestellt wurde jedoch ein Zusammenhang zwischen der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Intensität der Betreuung durch das AMS. <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2103865-Der-Streit-um-das-Arbeitslosengeld.html" target="_blank" aria-label="So waren Arbeitslose, die in Wien nach drei  bis vier Monaten in die Beratungszone wechseln, um 25 Tage kürzer arbeitslos gemeldet, als solche mit wenig Betreuung. (öffnet in neuem Tab)">So waren Arbeitslose, die in Wien nach drei  bis vier Monaten in die Beratungszone wechseln, um 25 Tage kürzer arbeitslos gemeldet, als solche mit wenig Betreuung. </a></p>



<h4 class="wp-block-heading">Das Argument vom zu hohen Arbeitslosengeld stimmt nicht</h4>



<p>Die Forderung nach einer notwendigen Erhöhung des Arbeitslosengeldes mit einer Nettoersatzrate von derzeit 55 Prozent auf 70 Prozent wird von Regierungs- und Arbeitgeberseite oftmals mit dem Vergleich zu anderen EU-Staaten als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Tatsächlich zeigt ein Vergleich, dass in einer Reihe dieser Staaten zum Teil <a rel="noreferrer noopener" href="https://kontrast.at/arbeitslosengeld-neu-2020/" target="_blank" aria-label="deutlich höhere Ersatzraten (öffnet in neuem Tab)">deutlich höhere Ersatzraten</a> bestehen. Bei einer Dauer der Arbeitslosigkeit von 24 Monaten beträgt die Ersatzrate in Spanien 54 Prozent, in Frankreich 64 Prozent, in Belgien 65 Prozent und in Dänemark 83 Prozent.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/presse_kompetenz_blog_2000x1200px5-1024x614.png" alt="" class="wp-image-13903" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/presse_kompetenz_blog_2000x1200px5-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/presse_kompetenz_blog_2000x1200px5-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/presse_kompetenz_blog_2000x1200px5-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/presse_kompetenz_blog_2000x1200px5-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/presse_kompetenz_blog_2000x1200px5-1536x922.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/presse_kompetenz_blog_2000x1200px5-2048x1229.png 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h4 class="wp-block-heading">Deutlicher Anstieg des Armutsrisikos absehbar</h4>



<p>Die Auswirkungen einer Umgestaltung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe wurden im Auftrag der türkis-blauen Bundesregierung (konkret des Sozialministeriums) in einer Studie des Wifo berechnet (Zugrunde gelegt wurde dabei die Auswirkungen im Jahr 2018 für Arbeitslose von 2016). Politisch angedacht war, das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe zu einer Leistung zusammenzuführen, deren Höhe deutlicher als derzeit über die Zeit sinkt und deren mögliche Bezugsdauer stärker als bisher an die vorherigen Versicherungszeiten gekoppelt ist. Anstatt wie derzeit 20 bis 52 Wochen Arbeitslosengeld und danach Notstandshilfe (im Durchschnitt 51 Prozent des Einkommens davor beziehen zu können, hätte es im Wesentlichen 6 bis 24 Monate eines laufend absinkendes Arbeitslosengeld vorgesehen. Nur für Langzeitversicherte ab einem Alter von 50 Jahren sein, wäre ein unbegrenzter Arbeitslosengeldanspruch vorgesehen gewesen. Ein solches Szenario hätte dazu geführt, dass ein Drittel der Arbeitslosen aus 2016 im Jahr 2018 keine Unterstützung des AMS erhalten hätten, Personen mit maximal Pflichtschulabschluss wären es 42 Prozent gewesen, mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung 48 Prozent, von den über 55-Jährigen hätten 28 Prozent das Arbeitslosengeldes verloren.</p>



<p>Schon jetzt zeigt sich, dass die <a href="https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/armut_und_soziale_eingliederung/022860.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Armutsquote mit der Dauer der Arbeitslosigkeit zunimmt (öffnet in neuem Tab)">Armutsquote mit der Dauer der Arbeitslosigkeit zunimmt</a>. Sie beträgt bei einer Arbeitslosigkeit von 1-5 Monaten 19 Prozent, bei 6-11 Monaten 32 Prozent und bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit 52 Prozent.  (Referenzjahr 2019). Mehr als jede/r zweite ganzjährig Arbeitslose ist also armutsgefährdet! Krisenbedingt ist die Langzeitarbeitslosigkeit massiv gestiegen, mehr als 190.000 Menschen, vor allem Ältere und geringer Qualifizierte, waren Ende März 2021 davon betroffen. Die Degression beim Arbeitslosengeld würde bei diesen voll zuschlagen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Faktencheck: Arbeitslosigkeit</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2021/05/04/faktencheck-arbeitslosigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 May 2021 14:21:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgabe 2021/02]]></category>
		<category><![CDATA[Faktencheck]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[AMS]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Isabel Koberwein]]></category>
		<category><![CDATA[Notstandshilfe]]></category>
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					<description><![CDATA[Arbeitslosigkeit betrifft viele Menschen im Laufe ihres Lebens. Noch nie waren aber so viele Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen wie in der Corona-Krise. Was du jetzt in dieser schwierigen Phase beachten solltest, um Unterstützung zu bekommen, erklären wir dir hier.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/Fotolia_209080166_M_stadtratte-1024x683.png" alt="" class="wp-image-16870" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/Fotolia_209080166_M_stadtratte-1024x683.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/Fotolia_209080166_M_stadtratte-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/Fotolia_209080166_M_stadtratte-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/Fotolia_209080166_M_stadtratte-768x513.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/Fotolia_209080166_M_stadtratte-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/Fotolia_209080166_M_stadtratte-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/Fotolia_209080166_M_stadtratte-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/05/Fotolia_209080166_M_stadtratte.png 1500w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Fotolia</figcaption></figure>



<p><strong>Arbeitslosigkeit betrifft viele Menschen im Laufe ihres Lebens. Noch nie waren aber so viele Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen wie in der Corona-Krise. Was du jetzt in dieser schwierigen Phase beachten solltest, um Unterstützung zu bekommen, erklären wir dir hier.</strong></p>



<span id="more-16866"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Wann gelte ich als arbeitslos?</h4>



<p>Als arbeitslos gilt man, wenn man nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses noch keine neue Beschäftigung gefunden hat.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie erhalte ich Arbeitslosengeld?</h4>



<p>Für den Bezug des Arbeitslosengeldes musst du einen Antrag beim Arbeitsmarktservice (AMS) stellen. Das machst du am besten über das e-AMS-Konto. Hast du kein e-AMS-Konto, dann melde dich per E-Mail oder telefonisch arbeitslos. Zuständig ist das AMS, das sich in deinem Wohnbezirk bzw. in dem Bezirk befindet, in dem du dich ständig aufhältst.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?</h4>



<p>Grundsätzlich musst du in den letzten 2 Jahren 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Wenn du zum zweiten Mal oder bereits öfter Arbeitslosengeld beantragst, reichen auch 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten<br>Jahr. Wenn du unter 25 Jahre alt bist, reichen 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Ab wann bekomme ich Arbeitslosengeld?</h4>



<p>Wenn alle Voraussetzungen stimmen, bekommst du das Arbeitslosengeld ab dem Tag, an dem du die Unterstützung beim AMS beantragst. Der früheste Zeitpunkt ist der Tag nach dem Ende deines Beschäftigungsverhältnisses.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?</h4>



<p>Wie lange du Arbeitslosengeld bekommen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Beschäftigungsdauer und Alter. Grundsätzlich erhältst du Arbeitslosengeld für 20 Wochen. Die Dauer erhöht sich, </p>



<ul class="wp-block-list"><li>wenn du drei Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hast auf 30 Wochen.</li><li>das 40. Lebensjahr vollendet hast und innerhalb der letzten zehn Jahre sechs Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hast auf 39 Wochen.</li><li>das 50. Lebensjahr vollendet hast und innerhalb der letzten 15 Jahre neun Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hast auf 52 Wochen.</li></ul>



<p><br>Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens. Der Grundbetrag berechnet sich seit 1. Juli 2020 anhand der monatlichen Beitragsgrundlagen. Die Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte ist grundsätzlich das, was du im Beitragszeitraum verdient hast. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du einen Ergänzungsbetrag, und zwar dann, wenn der Grundbetrag niedriger ist als der Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung. Der stellt eine Art Mindestpension dar, die für 2021 1.000,48 Euro beträgt. Kinder werden beim Arbeitslosengeld mit täglich 0,97 Euro berücksichtigt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann ich zum Arbeitslosengeld dazuverdienen?</h4>



<p>Ja, das ist möglich. Dazuverdienen kannst du bis zur „Geringfügigkeitsgrenze“, ohne dass Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gekürzt werden. 2020 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 475,86 Euro brutto pro Monat. Bitte melde jede Erwerbstätigkeit in der Arbeitslosigkeit dem AMS. Sonst droht der Verlust des Arbeitslosengeldes.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Bin ich in der Arbeitslosigkeit krankenversichert?</h4>



<p>Du bist als Arbeitslose/r krankenversichert, musst aber keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Der Krankenversicherungsschutz gilt auch für deine Angehörigen, wenn diese keine eigene Krankenversicherung haben. Wenn du arbeitsunfähig wirst, während du Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bekommst, erhältst du ab dem vierten Tag des Krankenstands Krankengeld in der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe. Während der ersten drei Tage des Krankenstands zahlt das AMS das Arbeitslosengeld weiter. Bei einem Krankenhausaufenthalt gilt dasselbe wie beim Krankenstand. Bitte melde Beginn und Ende des Krankenstands dem AMS. Nach dem Ende des Krankenstands musst du dich umgehend, jedenfalls innerhalb von 7 Tagen, beim AMS melden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was, wenn ich kein Arbeitslosengeld mehr bekomme?</h4>



<p>Wenn du Arbeitslosengeld bezogen hast, die mögliche Bezugsdauer aber schon ausgeschöpft ist, kannst du die sogenannte „Notstandshilfe“ beantragen. Dazu musst du arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos sein, beim AMS gemeldet und am Arbeitsmarkt vermittelbar sein. Du musst bereit sein, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen, außer wenn du dich um ein Kind kümmern musst. In diesem Fall musst du bereit sein, mindestens 16 Stunden pro Woche zu arbeiten. Du bekommst Notstandshilfe nur, wenn eine Notlage vorliegt. Die Notstandshilfe erhältst du zeitlich unbegrenzt, sie wird jedoch jeweils für längstens 52 Wochen bewilligt. Danach musst du einen neuen Antrag stellen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wann liegt eine Notlage vor?</h4>



<p>Bei der Prüfung, ob eine Notlage vorliegt, wird ein sonst vorhandenes eigenes Einkommen berücksichtigt. Das Einkommen der Eltern, Kinder oder sonstiger Verwandter ist nicht von Bedeutung, auch nicht bei einem gemeinsamen Haushalt. Seit 1.7.2018 wird das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners nicht mehr angerechnet!</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie viel Notstandshilfe bekomme ich?</h4>



<p>Wenn kein Einkommen angerechnet wird, beträgt die Notstandshilfe 95 Prozent des Grundbetrags des Arbeitslosengeldes und 95 Prozent des Ergänzungsbetrags, wenn der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes unter 1.000,48 Euro (Ausgleichszulagenrichtsatz oder „Mindestpension“) liegt.<br>Zusätzlich gibt es für bestimmte Personen Familienzuschläge, etwa für Kinder, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Im Zuge der Corona-Krise wurde die Notstandshilfe befristet bis Ende Juni auf die Höhe des Arbeitslosengeldes angehoben. Die Auszahlung erfolgt automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie beantrage ich Notstandshilfe?</h4>



<p>Die Notstandshilfe muss persönlich beim zuständigen AMS beantragt werden, am besten noch vor Auslaufen des Arbeitslosengeldanspruchs. Wenn du ein e-AMS-Konto hast, kannst du den Antrag auch online stellen. Wie das Arbeitslosengeld wird auch die Notstandshilfe monatlich im Nachhinein ausbezahlt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Darf ich zur Notstandshilfe dazuverdienen?</h4>



<p>Ja, das ist möglich. Wenn du zur Notstandshilfe dazuverdienen willst, gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie beim Zuverdienst zum Arbeitslosenge</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aus für die Abschlagsfreiheit bei der Langzeitversichertenregelung</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/11/24/aus-fuer-die-abschlagsfreiheit-bei-der-langzeitversichertenregelung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2020 16:34:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2021/01]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitspension]]></category>
		<category><![CDATA[Hacklerregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Invaliditätspenion]]></category>
		<category><![CDATA[Isabel Koberwein]]></category>
		<category><![CDATA[Langzeitversichertenregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerarbeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Gerade einmal seit Jahresbeginn 2020 in Kraft, wird die Abschlagsfreiheit bei der Langzeitversichertenpension ab Beginn 2022 wieder abgeschafft. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-1024x683.png" alt="" class="wp-image-15567" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-1024x683.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358.png 1500w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Adobe Stock</figcaption></figure>



<p><strong>Gerade einmal seit Jahresbeginn 2020 in Kraft, wird die Abschlagsfreiheit bei der Langzeitversichertenpension ab Beginn 2022 wieder abgeschafft. </strong></p>



<span id="more-15565"></span>



<p><strong>Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der NEOS wurde in der Nationalratssitzung am 20.November 2020 die Wiedereinführung von Abschlägen bei dieser Pensionsart beschlossen. Statt dessen wird ein sogenannter Frühstarterbonuseingeführt. Dieser wird zwar mehr Versicherten zugutekommen, ist aber so gering, dass entstehende Pensionsverluste dadurch aber nicht ansatzweise kompensiert werden. Hier die Auswirkungen im Detail:</strong></p>



<p>Die Langzeitversichertenregelung – vielfach auch „Hacklerregelung“ genannt &#8211; ermöglicht einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter. Männer können diese Pension ab Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens 540 Beitragsmonate (45 Jahre) erworben haben. Für Frauen gelten bis zur vollzogenen Angleichung ihres Pensionsalters an jenes der Männer, je nach Geburtsjahrgang unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen (mehr dazu im letzten Absatz).</p>



<p>Grundsätzlich gilt, dass es bei Pensionsantritten vor dem Regelpensionsalter (65 Männer, noch 60 Frauen) Abschläge gibt. Eine Ausnahme war bzw. ist dabei die Langzeitversichertenregelung, die man nach 45 Beitragsjahren (im wesentlichen Arbeitsjahre) abschlagsfrei ab 62 in Anspruch nehmen kann. Am 1. Jänner des heurigen Jahres ist bei der Langzeitversicherung die Befreiung von Abschlägen wirksam geworden. Diese Abschlagsfreiheit wurde nun wieder abgeschafft. Ab 2022 müssen Versicherte Abschläge in der Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr bzw. 0,35 Prozent pro Monat des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter in Kauf nehmen. Das führt dazu, dass die Pensionen um 12, 6 Prozent geringer ausfallen, wenn die Pension drei Jahre vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Abschläge bei Schwerarbeitspension und krankheitsbedingten Pensionen</h4>



<p>Die nun fixierte Streichung der Abschlagsfreiheit betrifft nicht nur die Langzeitversichertenpension. Auch bei der Schwerarbeitspension sowie bei der Berufsunfähigkeitspension/Invaliditätspension gilt derzeit noch die Befreiung von Abschlägen, wenn 45 Arbeitsjahre vorliegen. Ab 2022 gelten auch hier wieder generell Abschläge. Im Fall der Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension machen diese pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter 4,2 Prozent und maximal 13,8 Prozent aus. Bei der Schwerarbeitspension betragen die Abschläge 1,8 Prozent pro Jahr und maximal 9 Prozent, wenn der Pensionsantritt 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter liegt und bei der Korridorpension machen die Abschläge sogar 5,1 Prozent jährlich aus.</p>



<p>2019 fielen etwas mehr als 10 Prozent der Pensionsantritte auf die Langzeitversichertenregelung. Heuer wird der Anteil höher ausfallen, weil Versicherte wegen der Abschlagsfreiheit bei dieser Pensionsart ihren Pensionsantritt auf 2020 verschoben haben, wo das möglich war.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Frühstartbonus statt Abschlagsbefreiung</h4>



<p>Als Ausgleich für die Wiedereinführung der Abschläge wird es ab 2022 den sogenannten Frühstarterbonus geben. Er bringt für jeden Beitragsmonat, der vor dem 20. Lebensjahr erworben wurde, einen Zuschlag von einem Euro. Maximal kann damit ein Bonus von 60 Euro erreicht werden. Bei Miteinrechnung der Sonderzahlungen bringt der Frühstarterbonus damit maximal 840 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass bei Pensionsantritt mindestens 25 Arbeitsjahre (300 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit) vorliegen und dass mindestens 12 Monate davon vor dem 20. Lebensjahr erworben wurden. Die Beträge sollen regelmäßig aufgewertet werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Bringt der Frühstarterbonus mehr Fairness bei den Pensionen?</h4>



<p>Seitens der Regierung wird die abschlagsfreien Langzeitversichertenregelung und der an ihre Stelle tretende Frühstarterbonus als Schritt zu mehr Gerechtigkeit im Pensionssystem bezeichnet, da von der derzeitigen Regelung in erster Linie Männer mit höheren Pensionen profitieren würden. Der Frühstarterbonus würde künftig Männer und Frauen gleichermaßen und unabhängig von der Pensionshöhe einen Vorteil bringen. Der Umstand, dass bislang fast ausschließlich Männer die Langzeitversichertenregelung in Anspruch nehmen können, hängt auch mit dem noch niedrigeren Regelpensionsalter von Frauen zusammen. Künftig hätten sehr wohl auch Frauen von der Regelung „nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei“ etwas gehabt und zwar je nachdem, wie weitgehend sie von der Angleichung des Frauenpensionsalters schon betroffen sind. Jene Frauen, die ab dem 2.6.1968 geboren sind, haben bereits das gleiches Regelpensionsalter von 65 Jahren wie Männer. Diese Frauen hätten von der Abschlagsfreiheit nach 45 Arbeitsjahren im gleichen Ausmaß wie Männer ab 2020 profitiert und für sie wird sich der Frühstarterbonus wohl kaum als gerechter Reformschritt darstellen lassen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schutz vor Ansteckung am Arbeitsplatz: was Arbeitgeber tun müssen</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/05/18/schutz-vor-ansteckung-am-arbeitsplatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2020 10:42:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmedizin]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[COVID-19]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Gute Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Isabel Koberwein]]></category>
		<category><![CDATA[Masken]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Nach den ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen ist in vielen Unternehmen das schrittweise Wiederhochfahren des Betriebes in vollem Gange. Normalität ist aufgrund der nach wie vor bestehenden Infektionsgefahr noch nicht eingekehrt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="670" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/20200505_PD3547.HR_-1024x670.png" alt="" class="wp-image-13626" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/20200505_PD3547.HR_-1024x670.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/20200505_PD3547.HR_-300x196.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/20200505_PD3547.HR_-150x98.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/20200505_PD3547.HR_-768x502.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/20200505_PD3547.HR_-1536x1005.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/20200505_PD3547.HR_.png 2001w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: MASSIMO PINCA / REUTERS / picturedesk.com</figcaption></figure>



<p><strong>Nach den ersten Lockerungen der Corona-Maßnahmen ist in vielen Unternehmen das schrittweise Wiederhochfahren des Betriebes in vollem Gange. Normalität ist aufgrund der nach wie vor bestehenden Infektionsgefahr noch nicht eingekehrt. </strong></p>



<span id="more-13624"></span>



<p><strong>Abstandsregeln und Hygienevorgaben bleiben bestehen und auf betrieblicher Ebene kommt es nun darauf an, wirksame Gesundheitsschutzmaßnahmen sicherzustellen. Die Verantwortung dafür trägt der Arbeitgeber und dem Betriebsrat kommen dabei entscheidende Mitwirkungsrechte zu.</strong></p>



<p><strong>Wir informieren darüber, wie richtige Maßnahmen und Vorkehrungen in der Praxis aussehen sollen. Grundlage dafür sind Empfehlungen der Arbeitsinspektion aus dem <em><a aria-label="Handbuch Covid-19: Sicheres und gesundes Arbeiten (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Handbuch-COVID-19--Sicheres-und-gesundes-Arbeiten.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Handbuch Covid-19: Sicheres und gesundes Arbeiten</a></em></strong>.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Bestehende Vorkehrungen bewerten und anpassen</strong></h4>



<p>Die Bewertung von Risiken und die Festlegung geeigneter Maßnahmen bilden immer den Ausgangspunkt für einen wirksamen Schutz der Gesundheit und Sicherheit von ArbeitnehmerInnen. Das gilt auch bezüglich der Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus. Die betrieblich festgelegten Maßnahmen zum ArbeitnehmerInnenschutz sind vor diesem Hintergrund zu überprüfen, entsprechend anzupassen bzw. zu erweitern. Die Covid-Verordnungen des Gesundheitsministeriums sehen diesbezüglich verpflichtende Vorgaben vor. Dennoch hat letztlich jeder Betrieb entsprechend der bestehenden Rahmenbedingungen und Gefahrensituationen geeignete Maßnahmen festzulegen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Beteiligung, Information und Unterweisung</strong></h4>



<p>Bei der Festlegung von Schutzmaßnamen, beispielsweise bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung, ist der Betriebsrat zu beteiligen. Bestimmte Maßnahmen können den Abschluss einer Betriebsvereinbarung erforderlich machen. Auch die Miteinbeziehung der betroffenen ArbeitnehmerInnen sollte selbstverständlich sein und unabhängig davon, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden, ist es essentiell, dass ArbeitnehmerInnen auch entsprechend unterwiesen werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Präventivfachkräfte beteiligen</strong></h4>



<p>Die Expertise von ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften spielt bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen eine entscheidende Rolle. Sie wissen, welche speziellen Gefahren und Risiken im Betrieb vorhanden sind, können den spezifischen Handlungsbedarf bewerten und geeignete Maßnahmen entwickeln. Dazu gehört beispielsweise die Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz, bauliche Maßnahmen wie Plexiglaswände zwischen Arbeitsplätzen aber auch Support von MitarbeiterInnen im Homeoffice. Auch Arbeitsinspektion und Unfallversicherung können Klarheit hinsichtlich der erforderlichen Umsetzungsschritte schaffen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Die bekannten Schutzmaßnahmen sind die wichtigsten</strong></h4>



<p>Schon oft gehört, nach wie vor aktuell und effektiv: Regelmäßig Händewaschen, Mindestabstand von 1-2 Metern einhalten, richtige Hustenetikette, kein Händeschütteln und bei Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Höchste Anstrengungen für Hygiene</strong></h4>



<p>Aufgrund des Corona-Infektionsrisikos, ist die auf Grundlage der Arbeitsstättenverordnung bestehende Verpflichtung, für hygienische Bedingungen in der Arbeitsstätte zu sorgen essentiell. Das betrifft insbesondere Sanitärbereiche und Waschräume bzw. alle Bereiche, die von mehreren Menschen frequentiert werden, wie Pausenräume und Sitzungszimmer. Es ist zu überprüfen, ob bislang übliche Maßnahme ausreichen, oder zusätzliche Vorkehrungen erforderlich sind. Dazu kann das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln oder das zusätzliche Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Türgriffen zählen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Gesunde Raumluft</strong></h4>



<p>Regelmäßiges Lüften, mehrmals täglich, verbessert die Hygiene und mindert das Infektionsrisiko. Durch den richtigen Einsatz von Lüftungs- und Klimaanlagen wird das Infektionsrisiko gesenkt: Umluftanteile wenn möglich zugunsten von Außenluftanteilen reduzieren, Funktionsweise von Anlagen überprüfen, um das Ansammeln von Viruspartikeln zu verhindern.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Abstand halten</strong></h4>



<p>Wenn nicht durch andere Schutzmaßnahmen zB. Einzelbüros, Trennwände, Scheiben etc. &nbsp;das Infektionsrisiko minimiert werden kann, ist für einen Abstand von mindestens 1-2 Metern zwischen Personen am Ort der beruflichen Tätigkeit zu sorgen. Als eine solche Schutzmaßnahme gilt beispielsweise auch eine Plexiglaswand als räumliche Trennung. Diese muss ausreichend hoch und breit sein, um das Auftreffen von Tröpfchen zu verhindern. Die erforderliche Größe der Plexiglaswand hängt vom Abstand der Person ab, vor deren Tröpfchen geschützt werden soll. Der Schutz durch die Trennwand ist dann auch mit jener eines Gesichtsschutzes (zB. Visier) vergleichbar. ArbeitnehmerInnen müssen daher auch nicht zusätzlich einen solchen tragen.</p>



<p>Weiters sind für Risikobereiche, etwa Orte, an denen es zu hoher KundInnenfrequenz oder zum Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt, geeignete Vorkehrungen zu treffen.</p>



<p>Besonders zielführend sind organisatorische Maßnahmen. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, beispielsweise die Senkung der Anzahl anwesender Personen in der Arbeitsstätte durch Homeoffice, die zeitliche Staffelung von Arbeitsende bzw. –beginn oder Adaptierungen bei den Pausenzeiten, ebenso wie Videokonferenzen oder Konzepte für Zutritt und Umgang mit betriebsfremden Personen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Masken und Handschuhe</strong></h4>



<p>Die Verordnungen des Gesundheitsministeriums verpflichten in bestimmten Bereichen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, beispielsweise Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln und im medizinischen Bereich, z.B. in Apotheken. Insbesondere dort, wo die 1-Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und auch keine räumliche Trennung möglich ist (zB. durch Plexiglasscheiben), ist die Verwendung einer Maske eine mögliche und in der Praxis weiter verbreitete Schutzmaßnahme. Auch ein transparentes Kunststoffschild ist als Schutzvorkehrung möglich und kann eine gute Alternative darstellen, weil durch sie das ständige ins Gesicht Greifen vermieden wird. Das Tragen einer Maske wird jedenfalls im Betrieb festgelegt und zwischen AG und AN vereinbart. In manchen Bereichen, zB. im Gesundheitssektor, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske, für die auch spezielle Qualitätsanforderungen gelten. AnsprechpartnerIn hinsichtlich Einsatz und Auswahl der richtigen Maske bzw. Vorkehrung sollte der/die zuständige ArbeitsmedizinerIn sein.</p>



<p>Auch der Einsatz von Handschuhen im Betrieb ist zu vereinbaren und der Umgang damit klar zu regeln. Handschuhe können zwar einen Schutz bieten, bergen aber bei unsachgemäßer Handhabung auch zusätzliche Infektionsrisiken. Jedenfalls belastet das Tragen von Handschuhen die Haut. Die Erstellung eines Hautschutzplanes für richtige Reinigung und Pflege ist daher erforderlich und auch diesbezüglich sollte der/die zuständige ArbeitsmedizinerIn intitiativ werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Notfallplanung</strong></h4>



<p>Es sollte eine Handlungsanleitung erstellt werden, wie rasch vorgegangen werden kann, wenn ein/e ArbeitnehmerIn an Corona erkrank ist oder krankheitsverdächtig ist mit dem Ziel den Kontakt zu KollegInnenn und anderen Personen zu verhindern. Auch bei der Festlegung der diesbezüglichen Schritte ist der Betriebsrat zu beteiligen.</p>



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<h4 class="wp-block-heading"><strong>Die Gewerkschaft GPA hilft</strong></h4>



<p>GPA-Mitgliedern steht ein vielfältiges <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Beratungsangebot (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.9/ueber-uns/kontakt" target="_blank">Beratungsangebot</a> zu arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Nicht-Mitglieder können unter 050301-301 eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. </p>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>5 gute Gründe für ein höheres Arbeitslosengeld &#8211; JETZT!</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/05/08/5-gute-gruende-fuer-ein-hoeheres-arbeitslosengeld-jetzt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 May 2020 12:13:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Isabel Koberwein]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Absicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>
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					<description><![CDATA[ÖGB und Gewerkschaften fordern schon länger eine deutliche Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung auf mindestens 70%. Wir geben dir mit 5 guten Gründen einen Überblick, warum gerade in der jetzigen Corona-Krise diese Forderung so wichtig ist.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="684" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_257192783-1024x684.jpeg" alt="" class="wp-image-13592" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_257192783-1024x684.jpeg 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_257192783-300x200.jpeg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_257192783-150x100.jpeg 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_257192783-768x513.jpeg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_257192783-1536x1025.jpeg 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_257192783-2048x1367.jpeg 2048w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_257192783-600x400.jpeg 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_257192783-720x480.jpeg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_257192783-272x182.jpeg 272w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Das Arbeitslosengeld in Österreich ist mit 55% vom letzten Nettogehalt zu niedrig. Betroffene rutschen leicht in Armut ab. Die GPA-djp fordert eine Erhöhung auf 70% vom letzten Nettogehalt.</figcaption></figure>



<p><strong>ÖGB und Gewerkschaften fordern schon länger eine deutliche Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung auf mindestens 70%. Wir nennen dir 5 guten Gründe, warum wir gerade in der jetzigen Corona-Krise ein höheres Arbeitslosengeld brauchen</strong>!</p>



<span id="more-13591"></span>



<h4 class="wp-block-heading">1. <strong>Noch nie waren in Österreich so viele Menschen arbeitslos.</strong></h4>



<p>Die Corona-Pandemie hat auch in Österreich einen historischen Höchststand bei der Arbeitslosigkeit bewirkt. Die <strong>Zahl der Arbeitslosen</strong> und jene der SchulungsteilnehmerInnen lag <strong>im heurigen April bei 571.477</strong> und war damit um <strong>58,2% höher als im Vergleichsmonat des Vorjahres</strong>. Das Wifo rechnet damit, dass die Arbeitslosigkeit in den Jahren bis 2024 nicht mehr das Niveau von 2019 erreichen wird. </p>



<p>Ein großer Anteil der betroffenen Menschen wird durch diese Situation schlagartig in eine finanzielle Notlage versetzt und es gibt wenig Perspektive auf eine rasche Verbesserung der Lage. Maßnahmen wie Leistungen aus dem eingerichteten Familienhärtefonds sind zwar notwendige und begrüßenswert. Sie sind aber <strong>Soforthilfen, </strong>die<strong> keine nachhaltige Absicherung ersetzen können</strong>.</p>



<h4 class="wp-block-heading">2. <strong><strong>In Österreich ist das Arbeitslosengeld besonders gering</strong></strong></h4>



<p>Mit <strong>55 Prozent </strong>hat Österreich im <strong>internationalen Vergleich</strong> <strong>eine der niedrigsten Nettoersatzraten bei Arbeitslosigkeit</strong> und liegt damit auch deutlich <strong>unter dem OECD-Durchschnitt von 63 Prozent.</strong> Noch niedrigere Ersatzraten haben beispielsweise Griechenland, Rumänien oder Großbritannien. In manchen EU-Ländern gibt es in der aktuellen Krise bereits konkrete Überlegungen zur Anhebung der Arbeitslosenunterstützung, im Gespräch sind auch Mindeststandards auf europäischer Ebene. </p>



<p>Die in Österreich im Zuge der Corona-Krise nun arbeitslos gewordenen Menschen müssen mit wenig mehr als der <strong>Hälfte ihres bisherigen Einkommens das Auslangen finden</strong>, in vielen Haushalten fallen alle Erwerbseinkommen weg, <strong>43 Prozent aller Haushalte</strong> haben <strong>durch Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit deutlich geringere Einkommen</strong> als vor der Krise.</p>



<h4 class="wp-block-heading">3. <strong>Arbeitslosigkeit darf nicht zu Armut führen</strong></h4>



<p>Für viele Menschen reicht das Arbeitslosengeld nicht aus, um Fixkosten bestreiten und ein existenzsicherndes Einkommen erreichen zu können. Im Anschluss an die Arbeitslosigkeit besteht Anspruch auf Notstandshilfe. Diese Leistung wird in der Corona-Krise nun befristet aufgestockt, ein Abgleiten vom Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe soll damit verhindert werden. </p>



<p>Die <strong>Höhe der Notstandshilfe</strong> ist grundsätzlich <strong>abhängig vom Arbeitslosengeldanspruch.</strong> Somit würde ein <strong>höheres Arbeitslosengeld auch generell eine wirksamere Absicherung</strong> gerade bei lange andauernder Arbeitslosigkeit mit sich bringen. Dass Arbeitslosengeld und Notstandshilfe als Leistungen der Arbeitslosenversicherung oftmals nicht ausreichen, um vor Armut zu schützen zeigt sich auch anhand des Bedarfs an Unterstützung durch Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe. </p>



<p>Rund <strong>42 % jener Menschen, die die Sozialhilfe als Ergänzung zu anderen Einkommen beziehen, sogenannte AufstockerInnen, erhalten eine Leistung des AMS</strong>. Der Sozialhilfebezug ist jedoch an sehr strenge Vorgaben geknüpft. Vermögen und Erspartes sind bis zu einem geringen Grenzbetrag zu verwerten, bevor Leistungen bezogen werden können. Gerade das bewirkt vielfach eine Abwärtsspirale und ein Abgleiten in eine sich nachhaltig verfestigende Armut. Das Leistungsniveau der <strong>Sozialhilfe</strong>, das für <strong>Einzelpersonen ca. 917 Euro</strong> beträgt, liegt zudem <strong>deutlich unter der für Österreich gelten Armutsschwelle von 1.259 Euro.</strong></p>



<h4 class="wp-block-heading">4. Höheres Arbeitslosengeld nützt der Wirtschaft</h4>



<p>In der Corona-Krise braucht es rasche und ausreichende Maßnahmen zur <strong>Ankurbelung der Konjunktur.</strong> Die Erhöhung des Arbeitslosengeldes bewirkt eine <strong>Stärkung der Kaufkraft</strong> und ist daher nicht zuletzt auch eine wirtschaftspolitische Forderung. Insgesamt die Hälfte des Bruttoinlandsproduktes entfällt auf den privaten Konsum.<br>Die Frage, in welchem Ausmaß sich die <strong>Wirtschaft erholen</strong> kann, hängt maßgeblich davon ab, <strong>wie viel Geld die Menschen zum Ausgeben</strong> zur Verfügung haben.</p>



<h4 class="wp-block-heading">5. Ein höheres Arbeitslosengeld ist fair</h4>



<p>Ein <strong>Großteil der Erwerbstätigen</strong> bewertet das <strong>Arbeitslosengeld in Österreich</strong> als <strong>zu gering</strong> und unterstützt damit die Forderung nach einer besseren finanziellen Absicherung, wie auch eine kürzlich durchgeführte <strong>Befragung der AK Wien</strong> ergeben hat. Die Arbeitslosenversicherung müsse gewährleisten, dass laufende Ausgaben auch weiterhin zu bewältigen sind und dabei soll kein Zwang entstehen, Erspartes oder Vermögen aufzubrauchen. Das muss auch bei längerer Arbeitslosigkeit sichergestellt sein. <strong>60% der Befragten gaben dabei an, dass sie 80% des Nettoeinkommens</strong> für eine <strong>faire und angemessene Ersatzrate</strong> halten. Nur 5% meinen, dass die Ersatzrate 55% auch richtig sei.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unfallversicherungsschutz im Homeoffice</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/03/27/unfallversicherungsschutz-im-homeoffice/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Mar 2020 13:11:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[AUVA]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Gute Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Homeoffice]]></category>
		<category><![CDATA[Isabel Koberwein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=13081</guid>

					<description><![CDATA[Tausende ArbeitnehmerInnen in Österreich arbeiten derzeit im Homeoffice. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Auch in der Verordnung des Gesundheitsministers wird hervorgestrichen, dass berufliche Tätigkeiten vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen sollen. ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen haben darüber eine Vereinbarung zu treffen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="768" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/03/Homeoffice2-1024x768.png" alt="" class="wp-image-13083" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/03/Homeoffice2-1024x768.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/03/Homeoffice2-300x225.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/03/Homeoffice2-150x113.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/03/Homeoffice2-768x576.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/03/Homeoffice2-1536x1152.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/03/Homeoffice2.png 2000w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Silvia Czech</figcaption></figure>



<p><strong>Tausende ArbeitnehmerInnen in Österreich arbeiten derzeit im Homeoffice. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wir erklären wie es mit Unfallschutz im Homeoffice aussieht. </strong> <br><em>Beitrag aktualisiert am 3.4.2020</em></p>



<span id="more-13081"></span>



<p><strong>Dass berufliche Tätigkeiten vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte und somit auch im Homeoffice erfolgen sollen, entspricht auch der Verordnung des Gesundheitsministers. Für Personen, die Risikogruppen angehören, wird diese Vorgabe nun sogar verbindlich. Möglich wird auch eine bezahlte Dienstfreistellung, sollte Homeoffice nicht möglich sein.</strong></p>



<p><strong>Was die Frage des Unfallversicherungsschutzes betrifft, wurde nun zumindest befristet für die Zeit der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus Klarheit geschaffen: Unfälle, die sich im Homeoffice ereignen, sind als Arbeitsunfälle anzusehen. Auch für Wegunfälle besteht Unfallversicherungsschutz.</strong></p>



<p>Alle Unfälle, die sich seit dem 8.3.2020 im Homeoffice ereignet haben bzw. jene, die während der Bewältigung der Corona-Krise passieren, werden wie Arbeitsunfälle behandelt. Sie unterliegen somit dem umfassenden Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Da der Aufenthaltsort im Homeoffice gesetzlich nun dem Aufenthalt in der Arbeitsstätte gleichstellt ist, sind auch Wege von und zu diesem Ort unfallversicherungsgeschützt. Das sind zB. die Wege zum WC, Einkaufswege um Mittagessen zu besorgen, oder Wege zum Arzt/der Ärztin.</p>



<p>Die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz stellt sich aber nicht nur in der aktuellen Situation der Krise, sondern ganz generell. Denn Arbeit außerhalb der Arbeitsstätte und vor allem im privaten Umfeld gehören für immer mehr ArbeitnehmerInnen zum Alltag. Ob ein Unfall zu Hause auch unfallversicherungsgeschützt ist und somit einem Arbeitsunfall gleichkommt, ist zwar nun in der aktuellen Corona-Krise klargestellt, es zeigt sich aber einmal mehr, dass diesbezüglich konkrete gesetzliche Sicherstellungen notwendig sind.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wo?</strong></h4>



<p>Grundsätzlich gilt – und das auch nach Darstellungen der AUVA – dass sich der Versicherungsschutz auf den Arbeitsraum erstreckt, in dem der/die ArbeitnehmerIn die berufliche Tätigkeit ausübt. Das wird üblicherweise der Raum sein in dem der PC oder Laptop steht. Der Arbeitsraum kann natürlich auch gewechselt werden, sogar wenn vorübergehend auf der Terrasse gearbeitet wird, wird dieser Bereich in dieser Zeit zum Arbeitsraum. Andere Orte als der unmittelbare Arbeitsbereich sind aus Sicht der AUVA nicht unfallversicherungsgeschützt. Nur die nun zeitlich befristete Corona-Regelung bezieht solche Orte nun ein. Die bereits erwähnten Wege innerhalb des privaten Haushaltes, z.B. zur Toilette oder in die Küche, wie auch von Zuhause aus angetretene Wege zum/r ÄrztIn, sind nun nur durch die befristete Regelung vom Unfallversicherungsschutz erfasst.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wann?</strong></h4>



<p>Auch die Frage, zu welcher Zeit sich ein Unfall ereignet hat, kann hinsichtlich Unfallversicherungsschutz relevant sein. Da grundsätzlich nur die Zeit während der&nbsp;<a href="https://kompetenz-online.at/glossary/telearbeit/" aria-label="Telearbeit">Telearbeit</a>&nbsp;unfallversicherungsgeschützt ist, kann die Fixierung einer bestimmten Mindestanwesenheitszeit als Indiz für einen Arbeitsunfall herangezogen werden. Aber auch seitens der AUVA wird die Auffassung vertreten, dass auch während Arbeitstätigkeiten, die außerhalb vereinbarter Erreichbarkeits- oder Arbeitszeiten liegen, Unfallversicherungsschutz gegeben ist.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wie?</strong></h4>



<p>Insgesamt besteht nach Darlegung der AUVA bei einem Unfall im Homeoffice kein wesentlicher Unterschied zu solchen in der Arbeitsstätte. Die Frage, wie es zu dem Unfall gekommen ist, ist letztlich im Hinblick auf die Erfassung durch den Unfallversicherungsschutz maßgebend und wird immer von den Umständen des Einzelfalles abhängen. Das gilt auch für die nun grundsätzlich besser vom Versicherungsschutz umfassten Unfälle während der Corona-Krise.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Handlungsbedarf und Gestaltungsempfehlungen</strong></h4>



<p>Um mehr Klarheit auch nach Beendigung der Corona-Maßnahmen zu haben, ist es auch Sicht der GPA-djp notwendig, den Unfallversicherungsschutz bei Arbeit außerhalb der Arbeitsstätte speziell zu regeln. Auch wenn das Risiko, bei&nbsp;<a href="https://kompetenz-online.at/glossary/telearbeit/" aria-label="Teleworking">Teleworking</a>&nbsp;einen Arbeitsunfall zu erleiden als verhältnismäßig gering einzuschätzen ist und sich erfahrungsgemäß auf Stürze beschränkt, braucht es eine generelle Absicherung. Wird im Homeoffice gearbeitet ist jedenfalls eine Vereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn erforderlich. Arbeitszeit und Erreichbarkeit, Verwendung von Arbeitsmitteln und Datenschutz sind dabei Themen, die insbesondere zu regeln sind. In der aktuellen Situation der Corona-Krise ist die ergonomische Gestaltung des Telearbeitsplatzes oftmals nicht ausreichend zu verwirklichen. Pausen machen und möglichst gesundheitsverträgliche Bildschirmtätigkeit sollte aber dennoch auch in dieser Situation nicht außer Acht bleiben. Die GPA-djp unterstützt beim Abschluss von Vereinbarungen rund um die Arbeit im Homeoffice.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Weiterführende Infos:</strong></h4>



<p><a href="https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_999_Suche.a/1342596902411/suche/irgendwie-irgendwo-irgendwann" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="GPA-djp Broschüre „Irgendwie – Irgendwo – Irgendwann. Zur Gestaltung mobiler Arbeit“ (öffnet in neuem Tab)">GPA-djp Broschüre „Irgendwie – Irgendwo – Irgendwann. Zur Gestaltung mobiler Arbeit“</a></p>



<p><a rel="noreferrer noopener" aria-label="AUVA Merkblatt „Telearbeitsplätze“ (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.679185&amp;version=1563349579" target="_blank">AUVA Merkblatt „Telearbeitsplätze“</a></p>



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<h4 class="wp-block-heading"><strong>Die Gewerkschaft GPA hilft</strong></h4>



<p>GPA-Mitgliedern steht ein vielfältiges <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Beratungsangebot (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.9/ueber-uns/kontakt" target="_blank">Beratungsangebot</a> zu arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Nicht-Mitglieder können unter 050301-301 eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. </p>
</div>



<p></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Faktencheck: Kurzarbeit</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/03/18/faktencheck-kurzarbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 09:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Faktencheck]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[AMS]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Isabel Koberwein]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Corona-Kurzarbeit trägt in der aktuellen Krise maßgeblich dazu bei, dass viele Menschen ihren Arbeitsplatz behalten konnten. Seit Beginn der Pandemie wurde das Model wiederholt verlängert und angepasst. Von 1. April bis 30. Juni 2021 ist nun Phase vier der Corona-Kurzarbeit in Kraft. Die wesentlichen Bedingungen und auch die Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent bleiben gleich. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Eckpunkten der Corona-Kurzarbeit ab Phase vier:und Arbeitslosigkeit verhindern kann. Wir geben einen Überblick über die geltenden Kurzarbeitsbestimmungen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/06/Fotolia_104183331_L-1024x683.jpg" alt="" class="wp-image-18529" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/06/Fotolia_104183331_L-1024x683.jpg 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/06/Fotolia_104183331_L-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/06/Fotolia_104183331_L-150x100.jpg 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/06/Fotolia_104183331_L-768x512.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/06/Fotolia_104183331_L-1536x1025.jpg 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/06/Fotolia_104183331_L-2048x1366.jpg 2048w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/06/Fotolia_104183331_L-600x400.jpg 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/06/Fotolia_104183331_L-720x480.jpg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/06/Fotolia_104183331_L-272x182.jpg 272w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>frau arbeitet zuhause am pc</figcaption></figure>



<p><strong>Die Corona-Kurzarbeit in der bisherigen Form ist mit Ende Juni 2022 ausgelaufen und wurde von einem Übergangsmodell abgelöst, das bis 31.12.2022 gültig ist. Neu ist in diesem Modell eine einheitliche Nettoersatzrate von 90 Prozent des Entgelts vor Kurzarbeit. Wir geben einen Überblick zu den wichtigsten Eckpunkten.</strong></p>



<span id="more-12896"></span>



<p class="blauebox"><em>Update am 15.6.2022</em></p>



<h4 class="wp-block-heading">Was ist die Corona-Kurzarbeit?</h4>



<p>Unter Kurzarbeit ist die vorübergehende, zeitlich begrenzte Herabsetzung der Arbeitszeit und die damit verbundene Reduzierung des Entgelts wegen wirtschaftlicher, nicht saisonbedingter, Schwierigkeiten zu verstehen. Für die pandemiebedingte Krisensituation haben die Sozialpartner das Corona-Kurzarbeitsmodell vereinbart, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist und seither bereits mehrmals verlängert und angepasst wurde. Bis Ende Juni 2022 wird die ursprüngliche Corona-Kurzarbeit auslaufen und von einem bis 31.12.2022 befristeten Übergangsmodell abgelöst. Unabhängig vom jeweils geltenden Modell ist die Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeit durch das AMS das Vorliegen der Sozialpartnervereinbarung über die konkreten Rahmenbedingungen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Welche Modelle der Kurzarbeit gelten?</h4>



<p>Mit Juni 2022 endet die Phase 5 der Corona-Kurzarbeit. Hier wurde vor allem unterschieden zwischen Betrieben, die noch direkt von Schließungen im Zuge der Corona-Maßnahmen betroffen waren und solchen, die weniger Auswirkungen hatten. Erstere konnten die Arbeitszeit in einem größeren Ausmaß reduzieren und erhielten seitens des AMS eine höhere Förderung. In den nicht mehr so stark von Corona betroffene Betriebe muss die Arbeitszeit mindestens 50 Prozent betragen (in Ausnahmefällen können weiterhin 30 Prozent vereinbart werden), 15 Prozent der Fördersumme müssen von den Betrieben selbst getragen werden und je angefangener 2 Monate Kurzarbeit gilt ein verpflichtender Urlaubsabbau von einer Woche. An diese Bestimmungen knüpft ab 1. Juli ein Übergangsmodell an, das bis 31.12.2022 in Kraft bleibt und an dessen Stelle wieder eine dauerhafte Regelung der Kurzarbeit treten soll, wie das vor Corona der Fall war.</p>



<p>Egal, welches Modell im Betrieb gilt, für ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit besteht immer Anspruch auf eine Nettoersatzrate hinsichtlich des Entgelts vor der Kurzarbeit. Im Übergangsmodell ab 1. Juli beträgt diese Nettoersatzrate einheitlich 90 Prozent.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Für wie lange kann Kurzarbeit vereinbart werden?</h4>



<p>Die Dauer der Kurzarbeit beträgt 6 Monate, danach kann eine Verlängerung beantragt werden. Die Kurzarbeit nach dem ab Juli 2022 geltenden Übergangsmodell kann bis 31.12.2022 beantragt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Ist eine rückwirkende Beantragung der Kurzarbeit möglich?</h4>



<p>Seit der Phase 5 gilt, dass die Kurzarbeit vor Beginn eines Kurzarbeitszeitraums beantragt werden muss. Ausnahmen galten zuvor für vom Lockdaown im November 2021 betroffene Betriebe.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Um wieviel wird die Arbeitszeit reduziert?</h4>



<p>Der Arbeitszeitausfall hat in einer Bandbreite von 20 bis 50 Prozent zu erfolgen. Höhere Arbeitszeitausfälle müssen entsprechend begründet und auch extra bewilligt werden. Diese Bestimmungen gelten auch im Übergangsmodell ab 1. Juli 2022.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie hoch ist mein Entgelt während der Kurzarbeit?</h4>



<p>In den bisherigen und noch bis Juli 2022 geltenden Corona-Kurzarbeitsphasen erhielten ArbeitnehmerInnen eine nach dem Bruttoentgelt vor der Kurzarbeit gestaffelte Nettoersatzrate von mindestens 80 bis 90 Prozent. Mit dem Wirksamwerden des bis Ende 2022 befristeten Übergangsmodells ab 1. Juli 2022 beträgt die Nettoersatzrate für alle ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit einheitlich 90%. &nbsp;Bereits seit Phase zwei der Corona-Kurzarbeit wurde klargestellt, dass das Entgelt nicht auf mehrere Monate durchgerechnet werden kann. ArbeitnehmerInnen ist zumindest die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit, bezogen auf einzelne Monate zu bezahlen. Das gilt unabhängig davon, ob in Monaten zuvor oder danach weniger Stunden geleistet wurden oder werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was ist der Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende</h4>



<p>ArbeitnehmerInnen, die sich von 1. März 2020 bis 30. November 2021 für mindestens 10 Monate und im Dezember 2021 in Kurzarbeit befanden und deren Bruttogehalt im Dezember 2021 höchsten 2.775 Euro betrug, erhalten einen Langzeit-Kurzarbeits-Bonus von netto 500 Euro. Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes. Seit 1. April 2022 ist eine elektronische Antragstellung möglich, auch eine postalische Beantragung ist vorgesehen. Zu beachten ist, dass es sich beim Langzeit-Kurzarbeits-Bonus um eine personenbezogene Beihilfe handelt. Das heißt, die Beantragung erfolgt durch die/den ArbeitnehmerIn und nicht über den Betrieb. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, es ist keine stellvertretende Antragstellung möglich.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Welchen Ersatz gibt es für entgangenes Trinkgeld?</h4>



<p>Für Betriebe in sogenannten „Trinkgeldbranchen“ (Beherbergung, Gastgewerbe, Heilmassage, Friseur/Kosmetikstudios, Massage- und Tätowierungs- bzw. Piercingstudios) gilt ab Dezember 2021 einheitlich eine um 5 Prozent erhöhte Förderung, die in Form eines um 5 Prozent erhöhten Kurzarbeitsentgelts an ArbeitnehmerInnen auszuzahlen ist. Diese Trinkgeldoption gilt auch im Übergangsmodell ab 1. Juli 2022.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie lange ist die Mindestbeschäftigungsdauer vor Kurzarbeit?</h4>



<p>Die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe seitens des AMS ist daran gekoppelt, dass dass jede/r betroffene ArbeitnehmerIn zumindest einen vollen Kalendermonat im Betrieb beschäftigt und abgerechnet wurde.</p>



<p>Aufgrund des Lockdowns im November 2021 wurde für Saisonbetriebe im Tourismus eine Sonderbestimmung beschlossen. Entsprechend dieser wird/wurde für Neuanstellungen 65 Prozent des Bruttogehalts vom AMS refundiert, ArbeitnehmerInnen erhalten das volle Gehalt. Diese Saisonstarthilfe gilt für alle Personen, die zwischen 3. November und 12. Dezember angestellt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie wirken sich Gehaltserhöhungen während der Kurzarbeit aus?</h4>



<p>Kollektivvertragliche Gehalts-/Lohnerhöhungen sowie auch individuelle Vorrückungen, Biennien und dergleichen, die während der Kurzarbeit erfolgen, werden ab Phase 3 der Corona-Kurzarbeit, also für Gehaltszahlungszeiträume ab 1. Oktober 2020 berücksichtigt. Das betrifft Erhöhungen, die im Zeitraum vom 1.3.2020 bis zum Ende der Kurzarbeit erfolgt sind bzw. erfolgen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann ich während der Kurzarbeit gekündigt werden?</h4>



<p>Während der Kurzarbeit können Kündigungen aus personenbezogenen Gründen und Entlassungen ausgesprochen werden, die Beschäftigten können selbst kündigen, auch einvernehmliche Lösungen sind möglich. Der Beschäftigtenstand im Betrieb ist während der Kurzarbeit jedoch aufrecht zu erhalten, das heißt, für jede Kündigung, die ausgesprochen wurde, muss ein/e andere/r ArbeitnehmerIn aufgenommen werden. Bei bestimmten Arten der Beendigung, kann von dieser Auffüllverpflichtung jedoch abgesehen werden.</p>



<p>Nach Beendigung der Kurzarbeit gilt eine Behaltefrist bzw. ein Kündigungsschutz von einem Monat für alle ArbeitnehmerInnen, die kurzgearbeitet haben. Haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verschlechtert, kann diese Frist verkürzt werden, oder auch ganz entfallen. Es braucht dazu jedoch die Zustimmung des Betriebsrates bzw. der zuständigen Gewerkschaft (in Betrieben ohne&nbsp;<a href="https://kompetenz-online.at/glossary/betriebsrat/" aria-label="Betriebsrat">Betriebsrat</a>). Die Zustimmung kann durch eine Entscheidung des jeweiligen Regionalbeirates des AMS ersetzt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was ist mit der Ausbildungsbereitschaft gemeint?</h4>



<p>ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit sind grundsätzlich dazu verpflichten, eine vom/von der ArbeitgeberIn angebotene Aus-/Fort- oder Weiterbildung zu absolvieren. Die Kurzarbeit kann daher auch zur Qualifizierung genutzt werden. Die Verpflichtung besteht im Ausmaß der vor der Kurzarbeit bestehenden Arbeitszeit, zudem sollten die Bildungsmaßnahmen auch möglichst während der ursprünglich vereinbarten Lage der Normalarbeitszeit stattfinden. Angeordnete Bildungszeiten gelten grundsätzlich als Arbeitszeiten und sind bis zur Nettoersatzrate auch von dieser abgedeckt. Zeiten darüber hinaus sind zusätzlich zu vergüten, es kann jedoch eine Durchrechnung der Bildungszeit über den Kurzarbeitszeitraum vereinbart werden. Ordnet der/die ArbeitgeberIn einen vorzeitigen Abbruch der Bildungsmaßnahme an, weil z.B. aufgrund verbesserter Auftragslage die Kurzarbeit früher beendet wird, haben ArbeitnehmerInnen das Recht, diese Maßnahmen später (und auf Kosten des/der ArbeitgeberIn) nachzuholen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie wird Qualifizierung gefördert?</h4>



<p>Ab Phase vier der Corona-Kurzarbeit wurde ein stärkerer Fokus auf Aus- und Weiterbildung gerichtet. Vereinbart wurde eine Kostenrückerstattung im Ausmaß von 60 Prozent durch das AMS für jene ArbeitgeberInnen, die ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit qualifizieren.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Muss ich über Kurzarbeit im Unternehmen informiert werden?</h4>



<p>Alle ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit erhalten eine Kopie der Sozialpartnervereinbarung oder einen Kurzarbeits-Dienstzettel.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Ich bin teilzeitbeschäftigt, kann ich auch kurzarbeiten?</h4>



<p>Für Teilzeitbeschäftigte ist ebenfalls Kurzarbeit möglich, dabei wird die bisherige Teilzeit-Arbeitszeit entsprechend reduziert. Nicht möglich ist Kurzarbeit jedoch für geringfügig Beschäftigte.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Können auch Lehrlinge kurzarbeiten?</h4>



<p>Grundsätzlich können auch Lehrlinge in die Corona-Kurzarbeit einbezogen werden, ab Juli 2022 soll dies aber nur mehr in absoluten Ausnahmesituationen der Fall sein. Grundsätzlich ist Kurzarbeit für Lehrlinge nur möglich ist, wenn mindestens 50 Prozent der Ausbildung sichergestellt ist. Sie können daher nur dann einbezogen werden, wenn mindestens 50 Prozent der ausgefallenen Arbeitszeit für ausbildungs- und berufsrelevante Maßnahmen genutzt werden. Auch weiterhin bleibt für Lehrlinge die Nettoersatzrate von 100 Prozent aufrecht. Die Bemessung der Nettoersatzrate ist außerdem entsprechend anzupassen, wenn während der Kurzarbeit das Lehrjahr gewechselt bzw. wenn die Lehrabschlussprüfung abgelegt wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie wirkt sich Kurzarbeit auf meinen Urlaub aus?</h4>



<p>Selbstverständlich ist auch während der Kurzarbeit Urlaub möglich. Urlaube sind jedoch grundsätzlich immer zu vereinbaren. Eine Bemühungen um den Abbau von Alturlauben ist außerdem eine Voraussetzung, um Kurzarbeit in einem Unternehmen vereinbaren zu können. Grundsätzlich gilt, dass je angefangener zwei Monate Kurzarbeit ein Urlaubsabbau von einer Woche erfolgen soll und sich der anzustrebende Urlaubsabbau mit der Dauer der Kurzarbeit weiter erhöht. Der Grundsatz, dass Urlaub nur einvernehmlich zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden kann, gilt jedoch auch hier.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie wirkt sich die Einkommensminderung durch Kurzarbeit auf die Abfertigung aus?</h4>



<p>Die Kurzarbeit wirkt sich nicht mindernd auf Abfertigungsansprüche aus. Bei Anspruch auf&nbsp;<a href="https://kompetenz-online.at/glossary/abfertigung/" aria-label="Abfertigung">Abfertigung</a>&nbsp;Alt gilt: Bei der Berechnung der&nbsp;<a href="https://kompetenz-online.at/glossary/abfertigung/" aria-label="Abfertigung">Abfertigung</a>&nbsp;Alt ist jenes Entgelt heranzuziehen, das gebührt hätte, wenn keine Kurzarbeit vereinbart worden wäre. Die Beiträge zur „<a href="https://kompetenz-online.at/glossary/abfertigung/" aria-label="Abfertigung">Abfertigung</a>&nbsp;neu“ werden auf Grundlage der Arbeitszeit vor deren Herabsetzung weiter entrichtet.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie muss Kurzarbeit begründet werden?</h4>



<p>Grundsätzlich muss ein Betrieb von wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen sein, um Corona-Kurzarbeit einführen zu können. Im Zuge des Lockdowns im November 2021 galten für davon betroffene Betriebe erleichterte Bestimmungen (z.B. Wegfall der Steuerberatungspflicht). Für Beantragungen im Übergangsmodell ab 1. Juli 2022 ist klargestellt, dass sich alle Betriebe einem Beratungsverfahren unterziehen müssen, das grundsätzlich über einen Zeitraum von drei Wochen läuft und zu dem ein Beratungsprotokoll zu erstellen ist. Die Koordination dafür liegt beim AMS. Aufgezeigt werden in diesem Beratungsverfahren auch Alternativen zur Kurzarbeit. &nbsp;Bei Arbeitskräfteüberlassung soll auch der Überlasserbetrieb den Beratungen beigezogen werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann Kurzarbeit im Betrieb abgeändert werden oder vorzeitig beendet werden?</h4>



<p>Ja, eine Erhöhung der für den Kurzarbeitszeitraum vereinbarten Arbeitszeit ist möglich, genauso wie eine vorzeitige Beendigung der Kurzarbeit. Auch eine Erhöhung der Ausfallsstunden, also eine Verringerung der Arbeitszeit ist möglich, wenn sich herausstellt, dass das Ausmaß der Kurzarbeit nicht mit dem beim AMS eingebrachten Antrag übereinstimmt. Generell wird das Ziel verfolgt, den Entgeltausfall für die Beschäftigten und somit die Zeiten der Kurzarbeit so gering wie möglich zu halten und die Wirtschaft möglichst schnell wieder in Gang zu bringen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann eine Erhöhung der in der Kurzarbeit zu leistenden Arbeitszeit einseitig angeordnet werden?</h4>



<p>Das Arbeitszeitausmaß ist unter Berücksichtigung des Arbeitsanfalles festzulegen und zu den Bedingungen, die zur Festlegung der Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz bzw. im&nbsp;<a href="https://kompetenz-online.at/glossary/kollektivvertrag/" aria-label="Kollektivvertrag">Kollektivvertrag</a>&nbsp;geregelten sind. Eine Mitteilung muss demnach mindestens zwei Wochen im Vorhinein zu erfolgen und berücksichtigungswürdige Interessen des/der Arbeitnehmern sind zu beachten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann ich mich als ArbeitnehmerIn weigern, mehr zu arbeiten als vereinbart wurde?</h4>



<p>Seit Phase 2 der Corona-Kurzarbeit ist klargestellt, dass Arbeit auf Abruf verboten ist. Will der/die ArbeitgeberIn höhere Arbeitszeiten als vereinbart anordnen, so hat er/sie dies mindestens drei Tage im Voraus anzukündigen. Bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Gründen kann der/ ArbeitnehmerIn ein höheres Arbeitszeitausmaß ablehnen. Die Lage der Arbeitszeit muss innerhalb der vor Kurzarbeit vereinbarten Lage der Arbeitszeit liegen. Grundsätzlich bezieht sich aber die Zustimmung der/des ArbeitnehmerIn zur Kurzarbeit nicht auf das konkret vereinbarte Arbeitszeitausmaß, sondern generell auf die Kurzarbeit und die Nettoersatzrate. Daher können sich ArbeitnehmerInnen nicht weigern, mehr als die in der KUA-Vereinbarung vorgesehene Arbeitszeitleistung zu erbringen. Überstunden müssen hingegen normalerweise im Kurzarbeitszeitraum keine geleistet werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann der Arbeitgeber eine vorzeitig beendete Kurzarbeit wieder rückgängig machen, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder verschlechtern?</h4>



<p>Wenn der Arbeitgeber die Kurzarbeit gegenüber dem AMS für beendet erklärt, ist sie auch beendet. Sollten allerdings Umstände auftreten, die neuerlichen Kurzarbeit notwendig machen, so steht einem neuen Kurzarbeitsantrag nichts im Wege.</p>



<div class="wp-block-group blauebox"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow">
<h4 class="wp-block-heading">An wen kann ich mich als Beschäftigte oder Beschäftigter bei Fragen wenden?</h4>



<p></p>



<p>Am besten an den jeweiligen&nbsp;Betriebsrat&nbsp;im Betrieb oder an die RechtsexpertInnen der Gewerkschaft GPA. Alle Kontakte findest du unter: <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.gpa.at/kontakt" target="_blank" aria-label="https://www.gpa.at/kontakt (öffnet in neuem Tab)">https://www.gpa.at/kontakt</a></p>
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<p></p>
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		<title>Debatte über Arbeitsverweigerung statt Unterstützung für Arbeitslose</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/01/30/debatte-ueber-arbeitsverweigerung-statt-unterstuetzung-fuer-arbeitslose/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jan 2020 14:19:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[AMS]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Isabel Koberwein]]></category>
		<category><![CDATA[Johannes Kopf]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[schwarzgrün]]></category>
		<category><![CDATA[türkisgrün]]></category>
		<category><![CDATA[Zumutbarkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Angestoßen von Bundeskanzler Sebastian Kurz ist derzeit eine Diskussion um vermeintliche Arbeitsverweigerer entbrannt. Der Regierungschef und Arbeitsministerin Christine Aschbacher drängen auf eine Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen in der Arbeitslosenversicherung.  ]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="685" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/ben-white-qYanN54gIrI-unsplash-1024x685.png" alt="" class="wp-image-12671" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/ben-white-qYanN54gIrI-unsplash-1024x685.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/ben-white-qYanN54gIrI-unsplash-300x201.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/ben-white-qYanN54gIrI-unsplash-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/ben-white-qYanN54gIrI-unsplash-768x514.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/ben-white-qYanN54gIrI-unsplash-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/ben-white-qYanN54gIrI-unsplash-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/ben-white-qYanN54gIrI-unsplash.png 1500w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> Photo by&nbsp;Ben White&nbsp;on&nbsp;<a href="https://unsplash.com" aria-label="Unsplash">Unsplash</a> </figcaption></figure>



<p><strong>Angestoßen von Bundeskanzler Sebastian Kurz ist derzeit eine Diskussion um vermeintliche <em>Arbeitsverweigerer</em> entbrannt. Der Regierungschef und Arbeitsministerin Christine Aschbacher drängen auf eine Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen in der Arbeitslosenversicherung.  </strong></p>



<span id="more-12670"></span>



<p>Arbeitslosengeld und Sozialleistungen seien für alle da, die Unterstützung brauchen, aber sicherlich nicht für Menschen, die nicht arbeiten wollen, betont der Bundeskanzler und spricht sich für einen strengeren Vollzug aus. Die Arbeitsministerin wird konkreter und sieht vor allem im Hinblick auf asylberechtigte Arbeitslose die Notwendigkeit gegeben, die Zumutbarkeitskriterien bei der Arbeitsvermittlung neu auszurichten. Missbrauch müsse reduziert werden, betont sie.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Strenge Zumutbarkeitsbestimmungen</h4>



<p>Ein Missbrauch im Ausmaß, wie er in dieser Debatte suggeriert wird, findet freilich gar nicht statt. Grund dafür ist der bereits jetzt sehr strenge Vollzug auf Grundlage rigoroser Zumutbarkeitsbestimmungen in der Arbeitslosenversicherung. Schon jetzt ist gesetzlich klar geregelt, dass wenn eine Arbeit verweigert wird, das Arbeitslosengeld für sechs, im Widerholungsfall für acht Wochen gesperrt wird. Auch die Verpflichtung, eine Stelle in einem anderen Bundesland anzunehmen, ist Praxis. Wenn keine Betreuungspflichten entgegenstehen und ein potentieller Arbeitgeber eine „angemessene“ Unterkunft anbietet, müssen Arbeitssuchende auch für die überregionale Vermittlung zur Verfügung stehen, ansonsten riskieren sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gleiche gilt für Schulungen. Arbeitssuchende, die eine Teilnahme an Schulungen verweigern oder vereiteln, haben mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes zu rechnen. Das gilt etwa bereits für Jene, die tageweise unentschuldigt einem Kurs fernbleiben.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Zahl der AMS-Sanktionen steigt</h4>



<p>Die Sanktionsmöglichkeiten des AMS finden deutlichen Niederschlag. Insgesamt 71.634 Sanktionen hat das AMS im ersten Halbjahr 2019 verhängt. Das entspricht einem Anstieg von 17 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2018, in welchem ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen war. Die Zahl der Sanktionen dafür, dass sich Arbeitslose weigern, eine vermittelte Stelle anzunehmen oder die Vermittlung vereiteln, ist im ersten Halbjahr 2019 mit mehr als 40 Prozent überproportional gestiegen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p> „Die Arbeitgeber brauchen keinen, der gezwungen wird, sondern jemanden, der den Job will.&#8220; </p><cite>Johannes Kopf, AMS Vorstand</cite></blockquote>



<p>Schärfere Zumutbarkeitsbestimmungen machen offensichtlich auch aus der Sicht von <a rel="noreferrer noopener" aria-label="AMS-Vorstand Johannes Kopf (öffnet in neuem Tab)" href="https://orf.at/stories/3152009/" target="_blank">AMS-Vorstand Johannes Kopf </a>wenig Sinn. „Die Arbeitgeber brauchen keinen, der gezwungen wird, sondern jemanden, der den Job will&#8220;, betont er. Wenn jemand einen bestimmten Job nicht will, müsse das auch von vollkommener Arbeitsunwilligkeit unterschieden werden. Auch Auffälligkeiten bei Asylberechtigten hinsichtlich der Verweigerung bei der Stellenvermittlung seien für das AMS nicht feststellbar. </p>



<p>Der nur mäßige Erfolg hinsichtlich der Zielsetzung, mehr Arbeitslose überregional zu vermitteln, hängt mit vielen Faktoren zusammen. Nur fehlende Arbeitswilligkeit als ausschlaggebende Ursache festzumachen, ist ein sehr simples Herangehen, das keinen Beitrag zur Problemlösung beisteuert. Auch wenn keine Betreuungspflichten vorhanden sind, ist der Schritt, einen weit entfernten Arbeitsplatz anzunehmen nachvollziehbarerweise ein schwieriger, der mit vielen sozialen und auch finanziellen Problemen verbunden ist. Der Kontakt zu Freunden und Familie ist nicht mehr im selben Ausmaß möglich, Miete muss weiterbezahlt werden, Lebensgewohnheiten und Freizeitaktivitäten müssen oft grundlegend geändert werden. Mehr Anreize, vor allem durch deutlich bessere Arbeitsbedingungen und nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse, wären jedenfalls Schüsselfaktoren, um die regional unterschiedlichen Arbeitskräftebedarfslagen besser gestalten zu können.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Sozialmissbrauch in der Baubranche</h4>



<p>Unternehmen stehen bei der Debatte um den vermeintlichen Missbrauch in der Arbeitslosenversicherung übrigens weit weniger im Visier. Mit der Frage konfrontiert, ob die etwa in der Baubranche gelebte Praxis, Arbeitslose während der Wintermonate beim AMS „zwischenzuparken“ nicht auch eine Form des Sozialmissbrauchs sei, meint die Arbeitsministerin in einem <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Interview (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.derstandard.at/story/2000113933985/ams-hat-570-unternehmen-mit-vermittlungsverbot-belegt" target="_blank">Interview</a>, sie kenne diese Problematik und man wolle sich diese Themen ansehen. Die Zahlen über Sanktionen des AMS gegenüber Unternehmen zeigen jedenfalls, dass hier weniger rigoros vorgegangenen wird: Laut AMS sind derzeit 570 Unternehmen mit einem gänzlichen Vermittlungsverbot belegt. Die Begründung dafür ist in über 70 Prozent der Fälle die Insolvenz des Unternehmens, in ca. 30 Prozent sind es Verstöße gegen das AusländerInnenbeschäftigungsgesetz und lediglich bei einem Prozent, also bei einer Handvoll Firmen, wurde eine Sperre auferlegt, weil gegen die Rechte von Beschäftigten verstoßen wurde. </p>
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