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	<title>Sondernummer Journalismus &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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	<title>Sondernummer Journalismus &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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		<title>Gibt es den „sicheren“ Kollektivvertrag?</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2011/03/02/gibt-es-den-sicheren-kv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Franz C. Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Mar 2011 12:58:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kollektivvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Sondernummer Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Eike Kullmann]]></category>
		<category><![CDATA[Franz C. Bauer]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[Immer mehr JournalistInnen arbeiten unter rechtlich nicht sauberen Bedingungen oder sollen  &#8211; wie jetzt beim Kurier &#8211; gekündigt werden, weil sie angeblich zu teuer sind. Vier Forderungen der Journalistengewerkschaft an einen neuen Kollektivvertrag. Nadine S. ist Politikredakteurin. Vor zwei Jahren, unmittelbar nach dem Abschluss ihres Publizistikstudiums, erhielt sich ein Jobangebot einer renommierten Bundesländerzeitung. Sie hatte [&#8230;]]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="340" height="238" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/25.jpg" alt="" class="wp-image-14999" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/25.jpg 340w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/25-300x210.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/25-150x105.jpg 150w" sizes="(max-width: 340px) 100vw, 340px" /><figcaption>JournalistInnen-KV / c Fotolia</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Immer mehr JournalistInnen arbeiten unter rechtlich nicht sauberen Bedingungen oder sollen  &#8211; wie jetzt beim Kurier &#8211; gekündigt werden, weil sie angeblich zu teuer sind. Vier Forderungen der Journalistengewerkschaft an einen neuen Kollektivvertrag.</strong></p>



<span id="more-683"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Nadine S. ist Politikredakteurin. Vor zwei Jahren, unmittelbar nach dem Abschluss ihres Publizistikstudiums, erhielt sich ein Jobangebot einer renommierten Bundesländerzeitung. Sie hatte dort bereits ein Praktikum absolviert. Anders als die meisten aus ihrem Studienjahrgang erhielt sie problemlos eine Fixanstellung. Dem unauffälligen Hinweis des Chefredakteurs, dass für ihren Dienstvertrag der Gewerbe-Kollektivertrag gelte, maß sie keine besondere Bedeutung bei. Hauptsache angestellt!  Nach wenigen Wochen musste sie freilich feststellen, dass sie in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geraten war: Für die jüngeren KollegInnen galt der Gewerbe-Kollektivertrag mit niedrigeren Gehältern, kürzeren Kündigungsfristen und weniger Urlaub. Die Älteren hingegen hatten mehr Urlaub, deutlich höhere Gehälter und längere Kündigungsfristen. Nach Rückfrage klärte sie der Betriebsrat auf, dass dies bereits seit Jahren üblich sei – bislang habe sich aber niemand gefunden, der gegen diesen Zustand klagen wollte.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Regelverstöße</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Robert A. hatte einfach Pech. 2009 baute sein Verlag im Zuge der Wirtschaftskrise fünf Jobs ab. Robert war dabei. Nach einem Jahr Arbeitsamt fand er dann doch einen Job: 2.500 Euro als freier Mitarbeiter – also zwölf Mal, zwei Wochen Urlaub seien da inkludiert, über Krankenstände müsse man sich halt noch einigen. Das&nbsp; lag zwar weit unter seinem letzten Gehalt, doch immerhin bleibt ja die Hoffnung, vielleicht doch einmal wieder eine Anstellung zu bekommen. Rechtlich stünde ihm diese ja zu – bei bis zu 50 Stunden Arbeitszeit und Einbindung in Dienstpläne. Doch eine Klage riskieren will Robert zumindest jetzt noch nicht. Vielleicht später…</p>



<p class="wp-block-paragraph">Matthias K. ist seit vier Jahren in der Online-Redaktion einer Tageszeitung beschäftigt. Anfangs bestand die Arbeit hauptsächlich darin, Beiträge aus der Printausgabe zu übernehmen und Agenturmeldungen einfließen zu lassen. Dann begann Matthias, selbst kurze Artikel zu schreiben. Bald moderierte er ein Diskussionsforum, und seit einem halben Jahr liefert er immer häufiger Geschichten für die Printausgabe. Mit 2.400 Euro sei er für den IT-Kollektivvertrag, auf dem sein Dienstvertrag basiert, ohnedies deutlich überzahlt, erklärte ihm sein Chef kürzlich, als Matthias über eine Gehaltserhöhung&nbsp; verhandeln wollte.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Keine Einzelfälle<br></strong><br>Drei Fälle aus dem Redaktionsalltag – drei Fälle, in denen Unternehmen klar gegen geltende Regeln verstoßen – und es sind keine Einzelfälle. Das zeigt auch der Kurier, der gerade 36 KollegInnen kündigen oder durch Änderungskündigungen massiv schlechter stellen will. Eine der Begründungen für diese ungeheuerliche Vorgangsweise: Es sei unzumutbar, dass JournalistInnen „fürs Älterwerden bezahlt“ würden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">JournalistInnen schlechter zu stellen geht aber auch anders: Immer wieder versuchen Verlage, durch Ausgliederungen Kollektivvertragsflucht zu begehen. Mehrfach konnte eine gemeinsame Aktion von Betroffenen, BetriebsrätInnen und Journalistengewerkschaft solche Ausgliederungen verhindern. Bisweilen sind dafür auch Streikbeschlüsse notwendig. Konsequentes Handeln hat bisher aber immer noch zum Ziel geführt.<br>Klar ist aber auch: Für immer größere Gruppen wird es immer schwieriger, den Journalisten-Kollektivvertrag durchzusetzen. Aus diesem Grund verhandelt die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp seit rund einem Jahr über eine Neufassung des KV.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Neuer Kollektivvertrag<br></strong><br>Aus Sicht der Journalistengewerkschaft muss der neue KV Lösungen für vier Problemfelder enthalten:<br><strong>1) Freie MitarbeiterInnen</strong>. Hier streben wir an, dass es die „falschen Freien“ und die unter falschen Voraussetzungen&nbsp; abgeschlossenen Pauschalverträge in Zukunft nicht mehr gibt, sondern dass alle „schlampigen Verhältnisse“ in korrekte Dienstverhältnisse umgewandelt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>2) Online</strong>. Hier hebeln die meisten Verlage den bestehenden Kollektivvertrag, der ja ausdrücklich auch die Onlinearbeit erwähnt, durch Ausgliederungen und sonstige Konstruktionen aus. Klar ist daher: KollegInnen, die im Onlinebereich praktisch das gleiche tun wie PrintredakteurInnen gehören selbstverständlich in den Journalisten-KV und müssen dort gleich behandelt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>3) Ausgliederungen</strong>. Kollektivvertragsflucht durch Ausgliederungen – was regelmäßig mit einer „Zwangsübersiedlung“ in falsche Kollektivverträge verbunden ist – darf es künftig nicht mehr geben. Wenn organisatorische Änderungen solche Ausgliederungen erfordern, dann müssen die Betroffenen dennoch im Journalisten-KV bleiben.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>4) Durchsetzbarkeit</strong>. Zahlreiche KollegInnen arbeiten derzeit in falschen rechtlichen Verhältnissen, wagen aber aus Angst vor Konsequenzen nicht, dagegen vorzugehen.&nbsp; Daher muss ein neuer Journalisten-KV Instanzen schaffen – beispielsweise ein Schiedsgericht – das dessen Durchsetzung verantwortet, und zwar ohne dass sich Einzelne dabei exponieren müssen. Wichtig ist daher ein Antragsrecht Dritter, etwa der Gewerkschaft und der Betriebsräte, damit der Druck von einzelnen KollegInnen genommen wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ausgewogener Vertrag<br></strong><br>Natürlich gibt es auch Forderungen der Verleger, die meinen, ein neue Kollektivvertrag müsse vor allem „billiger“ werden, wie das ja auch in verwandten Bereichen der Fall sei. Wenn es gelingt, den Wirksamkeitsbereich dieses Vertrages signifikant zu erweitern, lässt sich auch über niedrigere Einstiegsschwellen und eine Abflachung der Gehaltsskala verhandeln. Da ein neuer KV aber einer Urabstimmung unterzogen werden muss, kann es eine Lösung nur dann geben, wenn beiderseitiges Entgegenkommen zu einem ausgewogenen, tragfähigen Vertragswerk geführt hat.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der ORF gehört dem Publikum</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2011/03/01/der-orf-gehort-dem-publikum/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Fritz Wendl]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 17:52:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Sondernummer Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Fritz Wendl]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[ORF]]></category>
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					<description><![CDATA[Den ORF zu beschädigen ist gefährlich und dumm. Was mit dem und im ORF passiert ist nicht zuletzt auch demokratiepolitisch gefährlich. Ein schwacher ORF nützt niemandem. Am allerwenigsten der gesamten österreichischen Medienlandschaft. Was Parteien und von diesen entsandte Stiftungsräte sowie die ORF-Geschäftsführung seit Monaten aufführen ist eine permanente Beschädigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Unter Teilnahme auch [&#8230;]]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large advgb-dyn-b22c2576"><img decoding="async" width="1024" height="692" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/ORF-Logo.svg_-1024x692.png" alt="" class="wp-image-15002" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/ORF-Logo.svg_-1024x692.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/ORF-Logo.svg_-300x203.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/ORF-Logo.svg_-150x101.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/ORF-Logo.svg_-768x519.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/ORF-Logo.svg_.png 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">FOTO: ORF</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Den ORF zu beschädigen ist gefährlich und dumm. Was mit dem und im ORF passiert ist nicht zuletzt auch demokratiepolitisch gefährlich.</strong></p>



<span id="more-668"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Ein schwacher ORF nützt niemandem. Am allerwenigsten der gesamten österreichischen Medienlandschaft. Was Parteien und von diesen entsandte Stiftungsräte sowie die ORF-Geschäftsführung seit Monaten aufführen ist eine permanente Beschädigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Unter Teilnahme auch noch von Zeitungsverlegern &#8211; nicht zuletzt bei der Werdung der ORF-Gesetz-Änderungen. U.a. mit dem Effekt, dass auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem Leitmedium des Landes, sozial- und medienpolitisch inakzeptable Vorgangsweisen wie (auch rechtlich nicht haltbare) Kollektivvertragsflucht bzw Ausgliederungen und drastische Reduktionen journalistischer Substanz dramatisch angewachsen sind. Auf Kosten und zum Schaden des Publikums und der ORF-MitarbeiterInnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das einzig Positive der aktuellen Entwicklungen ist, dass das erst seit 1. Oktober geltende ORF-Gesetz schon bald wieder geändert werden müssen wird. Nach Meinung aller ernsthaften Fachleute wird der Verfassungsgerichtshof nämlich den anhängigen Beschwerden gegen die unsinnige (Fax-)Wahl von Publikumsräten stattgeben. Und dass es dann bei der Änderung eines einzigen Paragraphen bleibt, ist in Anbetracht, was alles in der heimischen Innenpolitik mit was allem verknüpft zu werden pflegt, wohl kaum zu erwarten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Medienpolitische Bankrotterklärung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Und es gibt wahrlich genug Änderungsbedarf. „Eine wirtschaftlich gesicherte Grundlage des ORF als starkes, unabhängiges Leitmedium“ des Landes, eine völlig neue Konstruktion der Aufsichtsgremien des ORF und bei einer neuen Medienbehörde auch auf mediale Fachkompetenz zu setzen, waren im Juni 2009 zentrale Forderungen einer von der GPA-djp eingebrachten und vom ÖGB-Bundeskongress beschlossenen Resolution. Ganz in diesem Sinn gab es dann u.a. in Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf detaillierte Vorschläge von ÖGB, AK, ORF-Redakteurs- und Zentralbetriebsrat. All diese Forderungen sind weiter aufrecht, denn im nun geltenden „neuen“ ORF-Gesetz ist von alldem nichts zu finden. Stattdessen wurde der ORF ökonomisch sogar noch weiter geschwächt und sein Online-Angebot auf Wunsch der Zeitungsherausgeber amputiert. Der ORF-Redakteursrat bezeichnete das als „Bankrotterklärung sogenannter Medienpolitik“. Der ORF-Zentralbetriebsrat befürchtet „Folgeschäden für das Unternehmen und seine Belegschaft“, der Redakteursrat „unvermeidlichen Konsequenzen für den Umfang und die Qualität der Berichterstattung, dem Kerngeschäft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Imageschaden</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der ORF gehört aber jedenfalls weder der ORF-Geschäftsführung noch Politikern. Auch wenn diese das nicht glauben wollen. Er ist ausschließlich seinem Publikum, der demokratischen Öffentlichkeit verpflichtet. Die überwältigende Mehrzahl der ORF-JournalistInnen agiert dementsprechend. Auch wenn es ihnen noch so schwer gemacht wird. Das Image des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird seit Monaten arg beschädigt. Der ORF ist unübersehbar in einer schlimmen Krise. „Verursacher sind der Gesetzgeber, der Stiftungsrat und die Geschäftsführung“ heißt es dazu in einer im November beschlossenen Resolution des ORF-Redakteursausschusses (das sind die RedakteurssprecherInnen aus allen Bereichen des Unternehmens). Und weiter steht in dieser Resolution:&nbsp; „Aber auch in dieser Situation schaffen es die ORF-MitarbeiterInnen &#8211; nicht zuletzt im öffentlich-rechtlichen Kernbereich, bei den journalistischen Programmen &#8211; Qualität und Quoten (noch) auf internationalem Höchstniveau zu halten. Engagement und Möglichkeiten der ProgrammmacherInnen sind allerdings längst an den Grenzen der Zumutbarkeit angelangt. In den letzten beiden Jahren wurde die Belegschaft um rund 500 MitarbeiterInnen reduziert und in den nächsten beiden Jahren soll der Personalstand sogar noch um weitere 150 MitarbeiterInnen verringert werden. Ausschließlich Geschäftsführung und Stiftungsräte glauben, dass diese Art von ‚Sparkurs‘ ohne Auswirkungen auf die Programmqualität funktionieren kann.“</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>„Sparkonzept“ ist Zerstörungskonzept</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Was der ORF braucht, sind klare, strukturelle Entscheidungen, die die Konzentration aufs Wesentliche garantieren. Ein absurder, nach Zufallskriterien und nach Rasenmähermethode durchgezogener Personalabbau ist drauf und dran eine nachhaltige, kaum mehr wieder gut zu machende Beschädigung der Substanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verursachen. Ein ORF, der aber nicht mehr im Stande wäre die öffentlich-rechtlichen Kernaufgaben tadellos zu erfüllen – und es ist fast so weit &#8211; hätte seine (Gebühren-)Legitimation verloren. Ein &#8222;Sparkonzept&#8220;, das das zwangsläufig mit sich bringt, ist kein Reform- sondern ein Zerstörungskonzept. Das müssen endlich auch die ORF-Geschäftsführung, der ORF-Stiftungsrat und der Gesetzgeber akzeptieren und entsprechend handeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Vorfeld bevorstehender Änderungen des ORF-Gesetzes (und der Geschäftsführungsneuwahl) erinnerte der ORF-Redakteursrat deshalb die Klubobleute aller Parlamentsparteien an die wesentlichsten, seit Langem immer wieder erhobenen Forderungen der ORF-JournalistInnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Notwendige Gesetzesänderungen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das ist vor allem die völlige Neukonstruktion des ORF-Aufsichtsgremiums. Dieses wäre&nbsp; analog zu Aufsichtsräten anderer Großunternehmen zu gestalten. Also maximal 12 – 15 Mitglieder, ein Drittel davon BelegschaftsvertreterInnen, entsandt vom Konzernbetriebsrat (was bei den Ausgliederungs-Entwicklungen des Unternehmens längst selbstverständlich sein müsste) und vom Redakteursausschuss (auch um der Bedeutung des Informationsangebots Rechnung zu tragen). Wer warum als „Eigentümervertreter“ ins Aufsichtsgremium entsandt wird, muss öffentlich kontrollierbar und nachvollziehbar gemacht werden. Für jede/n KandidatIn ist ein Qualifikationsnachweis zu veröffentlichen. Jedenfalls müssen beim Auswahlmodus Voraussetzungen geschaffen werden, dass dem ORF-Aufsichtsgremium Mitglieder angehören, die persönliche Reputation zu verlieren haben und nicht (meist einhellig und vorbehaltlos) bloß Fraktionsvorgaben erfüllen. Auch dürfen sie nicht in Geschäftsbeziehungen zum ORF stehen, was im Gesetz zu definieren ist, da sich seit Jahren zeigt, dass StiftungsrätInnen/KuratorInnen nicht in der Lage bzw. nicht Willens zu einer Selbstkontrolle von Unvereinbarkeiten sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und es müssten auch die Hauptfehler der letzten Gesetzesänderung korrigiert werden: Das heißt, die&nbsp; &#8211; auch verfassungsrechtlich bedenkliche &#8211; Koppelung der teilweisen, befristeten Gebührenbefreiungsrefundierung an eine weitere &#8222;strukturelle Reduktion der Personalkosten&#8220; und eine &#8222;Reduktion der Pro-Kopf-Kosten&#8220; ist aus dem Gesetz zu streichen. Ebenso wie die – ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklichen &#8211; Amputationen des ORF-online-Angebots, nach denen die &#8222;Berichterstattung nicht vertiefend&#8220; sein darf und die Berichterstattung auf den ORF-Landesstudio-Seiten grotesken quantitativen Einschränkungen unterworfen ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und die ORF-JournalistInnen verlangen auch abermals – als Stärkung der ORF-Unabhängigkeit &#8211; die im ORF-Redakteursstatut fixierten Anhörungsrechte der ORF-JournalistInnen zu echten Mitwirkungsrechten zu machen. So wie es eigentlich im Gesetz steht: „<span style="text-decoration: underline">MITWIRKUNG</span> an personellen und sachlichen Entscheidungen, welche die journalistischen Mitarbeiter betreffen.“ Dazu würde z.B. gehören, leitende JournalistInnen mit einer deutlichen Redakteursversammlungsmehrheit abberufen zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Demokratiepolitische Notwendigkeit</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Abschließend steht im Schreiben des ORF-Redakteursrats an die Klubobleute: „Ohne neue, vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen wäre auch eine neue Geschäftsführung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt, weil weiterhin schwer abhängig von Stiftungsräten, die vor allem die Wünsche der sie entsendenden Parteien exekutieren. Die ORF-JournalistInnen appellieren an Sie, gesetzliche Weichenstellungen nicht ausschließlich aus – den ORF zwangsläufig schädigenden&nbsp; &#8211; parteipolitischen Interessen vorzunehmen, sondern endlich einen wirklich unabhängigen, starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen. Dieser ist demokratiepolitisch unverzichtbar, müsste also eigentlich auch jedem/jeder Abgeordneten ein ganz besonderes Anliegen sein.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Natürlich hieße das u.a., dass endlich auch Parteisekretariate erkennen müssten, dass sie keinesfalls davon ausgehen dürfen, es stünde ihnen zu über die Besetzung wesentlicher (und auch weniger wichtiger) ORF-Posten zu entscheiden. Das wird etlichen PolitikerInnen kaum gefallen. Aber – und das sehen in persönliche Gesprächen immer häufiger auch wesentlichen Parlamentarier so – ein starker, wirklich unabhängiger ORF ist das beste, demokratiepolitisch unverzichtbare, Gegengewicht zu einer Medienkonzentration, die den öffentlichen Diskurs lähmt und einer „Medienpolitik“, die vorwiegend aus der Vergabe öffentlicher Inserate (und damit von viel Steuergeld) an Medien, die Ausländer- und EU-Feindlichkeit und Politikverdrossenheit fördern besteht.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Presserat: Selbstregulierung oder Zensur</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2011/03/01/selbstregulierung-oder-zensur/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Franz C. Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 14:08:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Sondernummer Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Franz C. Bauer]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Presserat]]></category>
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					<description><![CDATA[Medienbehörde. Der neue Presserat bietet die Chance, obrigkeitliche Medienkontrolle zu verhindern. „Medien stellen eine wichtige Kontrollinstanz in jeder Demokratie dar und üben dadurch Macht aus. Auch die Möglichkeit, durch Auswahl und Gewichtung von Meldungen sowie das Verfassen von Kommentaren, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, bedeutet Macht.“ Diese Sätze würde vermutlich jeder vernünftige Mensch unterschreiben. Und [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph"><strong>Medienbehörde. Der neue Presserat bietet die Chance, obrigkeitliche Medienkontrolle zu verhindern.</strong></p>



<span id="more-679"></span>



<p class="wp-block-paragraph">„Medien stellen eine wichtige Kontrollinstanz in jeder Demokratie dar und üben dadurch Macht aus. Auch die Möglichkeit, durch Auswahl und Gewichtung von Meldungen sowie das Verfassen von Kommentaren, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, bedeutet Macht.“ Diese Sätze würde vermutlich jeder vernünftige Mensch unterschreiben. Und wie steht’s mit dem folgenden Satz: „Macht braucht Kontrolle“? Darüber gibt’s wohl auch keine Diskussion. Wer also soll die Medien kontrollieren? Eine heikle Frage, für die es grundsätzlich zwei Antworten gibt: Entweder eine externe Instanz oder eine „interne“ Instanz der Selbstkontrolle.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>&nbsp;Zensur in Ungarn</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich gibt es für und gegen beide Lösungen Argumente. Jüngste Erfahrungen zeigen aber: Bei einer externen Kontrolle durch sogenannte „unabhängige“, aber staatlich eingesetzte Medienbehörden&nbsp; droht, wie das Beispiel Ungarn zeigt, Zensur. Dort hat die Regierung Orban eine den Statuten nach unabhängige, aber politisch besetzte Medienbehörde installiert, die bereits erste Beispiele für Zensur lieferte.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>&nbsp;Presserat in Österreich</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">In zahlreichen „westlichen“&nbsp; Staaten existiert daher eine Instanz der Selbstregulierung. Nach rund achtjähriger Pause hat nun auch Österreich wieder eine solche: Den österreichischen Presserat (<a href="http://www.presserat.at/" aria-label="www.presserat.at">www.presserat.at</a>). Der Wiedergründung gingen langwierige Verhandlungen zwischen der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp und dem Verband der österreichischen&nbsp; Zeitungen (VÖZ) voran. Als organisatorische Plattform für den Presserat fungiert ein Trägerverein, in dem die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp, der VÖZ, der Verband der Regionalmedien, der Presseclub Concordia und der Verein der Chefredakteure vertreten sind. Damit ist die größtmögliche Breite, Verankerung in der Branche und die demokratische Legitimierung gewährleistet. Die operativen Einheiten bilden zwei Senate, in denen je sechs JournalistInnen gemeinsam mit einem Juristen die konkreten Fälle behandeln. Eine Ombudsstelle versucht vorab, Einigungen herbeizuführen und leitet die Fälle bei Bedarf weiter.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Selbstregulierung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Aus Sicht der JournalistInnen besteht damit die Chance, die Errichtung einer „obrigkeitlichen“ Kontrollinstanz – wie sie in der presseratslosen Zeit vom mehreren Politikern gefordert wurden – zu vermeiden. In einigen Monaten soll es auf Basis der bisherigen Erfahrungen zu einer Evaluierung und nötigenfalls Nachjustierung von Statuten und Verfahrensordnung kommen. Die Möglichkeit, sich den Sprüchen des Presserats zu unterwerfen, haben selbstverständlich auch jene Medien, die nicht Mitglieder einer der Trägerorganisationen sind. Die Verantwortung, hier eine breite Akzeptanz zu schaffen, liegt nun bei alle Medien.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Auslagerung ist kein Schicksal</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2011/03/01/auslagerung-ist-kein-schicksal/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Lohmeyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 12:05:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kollektivvertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[Journalistische Leistungen auszulagern ist ein schlechtes Geschäft: Den Preis zahlen nicht nur die einzelnen Betroffenen, sondern auch der Journalismus insgesamt.   Eine sich abzeichnende Wirtschaftskrise der Sonderklasse bot eine ideale Kulisse, um ans Eingemachte zu gehen: Ein „Content Engine“ muss her, mit dem der Journalismus auf einen neuen Pfad gebracht und sich die „Presse“ in [&#8230;]]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/09/pexels-terje-sollie-320617-1024x683.jpg" alt="" class="wp-image-14619" width="940" height="626" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/09/pexels-terje-sollie-320617-1024x683.jpg 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/09/pexels-terje-sollie-320617-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/09/pexels-terje-sollie-320617-150x100.jpg 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/09/pexels-terje-sollie-320617-768x512.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/09/pexels-terje-sollie-320617-1536x1024.jpg 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/09/pexels-terje-sollie-320617-2048x1365.jpg 2048w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/09/pexels-terje-sollie-320617-600x400.jpg 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/09/pexels-terje-sollie-320617-720x480.jpg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/09/pexels-terje-sollie-320617-272x182.jpg 272w" sizes="auto, (max-width: 940px) 100vw, 940px" /><figcaption>Foto von Terje Sollie von Pexels</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Journalistische Leistungen auszulagern ist ein schlechtes Geschäft: Den Preis zahlen nicht nur die einzelnen Betroffenen, sondern auch der Journalismus insgesamt.</strong></p>



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<p>Eine sich abzeichnende Wirtschaftskrise der Sonderklasse bot eine ideale Kulisse, um ans Eingemachte zu gehen: Ein „Content Engine“ muss her, mit dem der Journalismus auf einen neuen Pfad gebracht und sich die „Presse“ in einem finanziell schwierigen Umfeld behaupten könne. Ungefähr so lautet die Kurzfassung der Argumentation, mit der vor gut zwei Jahren eine neue Firma unter dem Dach der zweitältesten Zeitung Österreichs geschaffen wurde, um gleich auch JournalistInnen auszulagern. Konkret bedeutete dies, dass die KollegInnen aus dem Schutz des Redaktions-Kollektivvertrags in den Geltungsbereich des Gewerbe-KV gehievt wurden. Für den Einzelfall bedeutete dies nicht nur eine mittel- bis langfristige Schlechterstellung, sondern es war auch ein völlig anderer Zugang zum Journalismus. Davon später, zunächst zu den verletzten Rechten der KollegInnen.</p>
<p>Sie mussten vom Betriebsrat beim Arbeits- und Sozialgericht geltend gemacht werden. „Mussten“ deshalb, weil sechs Monate lang sämtliche Versuche des Betriebsrats, eine Lösung durch Gespräche zu erzielen, vergebens waren. Langer Gerichtsverhandlungen, kurzer Sinn: Die KollegInnen, deren Dienstverhältnisse durch den Arbeitgeber aus dem Journalisten-KV in den Gewerbe-KV gehievt worden sind, befinden sich nun auch formal wieder dort, wo sie hin gehören: Im Verlag und im Wirkungsbereich des Redakteurs-KV.</p>
<p>Heißt nicht, dass alle Ungerechtigkeiten bereinigt werden konnten, nach wie vor sind KollegInnen im falschen KV. Die Groteske dabei: Sie waren noch nie dem richtigen KV zugeordnet, weshalb es ungleich schwieriger ist, sie dorthin zu bringen. Grotesk, aber nicht unlösbar, wenn auch nicht in diesem Anlauf.</p>
<p><strong>Journalismus ist kein Gewerbe</strong></p>
<p>Es geht beim Streit für den richtigen KV natürlich ums Geld, aber auch darum, dass ausschließlich in diesem Rahmenvertrag die passenden Regelungen für die Gestaltung der journalistischen Tätigkeit vorhanden sind. Der Gewerbe-KV ist für andere Berufsgruppen verhandelt und kann niemals den Arbeitsalltag eines journalistischen Betriebs abbilden und regeln.</p>
<p>Und: Mit der Zuordnung von Journalisten in den Bereich des Gewerbes wird diesem Berufsstand eine völlig andere Wertigkeit verliehen. Liegt es für Gewerbetreibende auf der Hand, erst einmal danach zu fragen, (ab) wann sich eine Gewerbetätigkeit denn rechnet, so muss es für JournalistInnen unerheblich sein, ob Recherche und Veröffentlichung eines Themas dem Unternehmen Geld bringen. Klar ist, dass journalistische Betriebe nur dann erfolgreich sein können, wenn sie positiv bilanzieren und Geld bringen, aber deswegen ist Journalismus noch lange kein Gewerbe und darf keinen gewerblichen Denkschemata folgen. Das sind zwei Paar Schuhe. Für JournalistInnen ist es oberste Aufgabe abzuklären, wie interessant und wie wichtig ein Thema ist – für die Zielgruppe, die Gesellschaft, die Demokratie…</p>
<p>Wenn jemand nun der Meinung ist, dass Journalismus diesem Anspruch zu wenig gerecht wird, so muss darüber ernsthaft diskutiert werden. Und wird es bereits – davon legt nicht zuletzt Nick Davies‘ Buch „Flat Earth News“ Zeugnis ab. Der britische Guardian-Journalist schildert darin die Prozesse, die dazu geführt haben, dass in den Redaktionen für investigative Recherche immer weniger Platz bleibt. Gefragt seien einfache, leichtgängige Themen. Dies bleibe nicht ohne Wechselwirkungen für Gesellschaft, Demokratie und wieder für den Journalismus – quasi eine Katze, die sich in den Schwanz beißt.</p>
<p><strong>Kurzfristig zudecken, was langfristig falsch läuft</strong></p>
<p>Auslagerungen sind ein Teil dieser Entwicklung und beschleunigen den Prozess. Auslagerungen enthalten viele versteckte Kosten, am teuersten kommt dabei wohl der Verlust an Vertrauen zu stehen. Denn Auslagerungen bedeuten auch den einseitigen Bruch einer Vereinbarung zwischen Betrieb und ArbeitnehmerIn: Mitten im Match werden die Spielregeln von Grund auf geändert. Auslagerungen sind in den allermeisten Fällen mit einer nachhaltigen Strategie unvereinbar und sollen kurzfristig verdecken, was auf lange Sicht falsch läuft. Deshalb sind Betriebsräte und GewerkschafterInnen für übers Knie gebrochene Auslagerungen nicht zu haben. Das als Mauern zu brandmarken, wäre ein bewusstes Missverständnis. Denn es gibt jede Bereitschaft und Offenheit, über sinnvolle neue Zugänge nachzudenken und zu reden.</p>
<p>Wie das konkrete Beispiel in der „Presse“ zeigt, sind Auslagerungen kein Schicksal, das Rad wurde zurückgedreht und es war eine Drehung zum besseren. Das Verhältnis zwischen Management und Belegschaft hat eine Belastungsprobe bestanden, Brüche sind vermieden worden. Darauf kann ein Umgang miteinander aufbauen.</p>
<p>[stextbox id=&#8220;info&#8220; caption=&#8220; Im Paragrafen-Dschungel&#8220;]</p>
<p>Wenn Auslagerungen vor der Tür stehen, dann hat ein Betriebsrat in jedem Fall Mitspracherecht. Es ist im Arbeitsverfassungsgesetz im Rahmen der wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechte explizit verankert und mit der jüngsten ArbVG-Novelle präzisiert worden. In Frage kommen in erster Linie die Paragrafen <a href="http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Dokumentnummer=NOR12097063&amp;ResultFunctionToken=a67f4ac7-8204-4f02-9b6e-844ecf235b38&amp;Kundmachungsorgan=&amp;Index=&amp;Titel=&amp;Gesetzesnummer=&amp;VonArtikel=&amp;BisArtikel=&amp;VonParagraf=91&amp;BisParagraf=&amp;VonAnlage=&amp;BisAnlage=&amp;Typ=&amp;Kundmachungsnummer=&amp;Unterzeichnungsdatum=&amp;FassungVom=28.02.2011&amp;ImRisSeit=Undefined&amp;ResultPageSize=100&amp;Suchworte=ArbVG" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="91 (öffnet in neuem Tab)">91</a>, <a href="http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Dokumentnummer=NOR40123099&amp;ResultFunctionToken=39cb6887-7cd2-41f4-b149-19d3db8347bd&amp;Kundmachungsorgan=&amp;Index=&amp;Titel=&amp;Gesetzesnummer=&amp;VonArtikel=&amp;BisArtikel=&amp;VonParagraf=108&amp;BisParagraf=&amp;VonAnlage=&amp;BisAnlage=&amp;Typ=&amp;Kundmachungsnummer=&amp;Unterzeichnungsdatum=&amp;FassungVom=28.02.2011&amp;ImRisSeit=Undefined&amp;ResultPageSize=100&amp;Suchworte=ArbVG" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="108 (öffnet in neuem Tab)">108</a> und <a href="http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Dokumentnummer=NOR40123100&amp;ResultFunctionToken=c3395635-bbe3-4c75-9736-f6b98560e4dd&amp;Kundmachungsorgan=&amp;Index=&amp;Titel=&amp;Gesetzesnummer=&amp;VonArtikel=&amp;BisArtikel=&amp;VonParagraf=109&amp;BisParagraf=&amp;VonAnlage=&amp;BisAnlage=&amp;Typ=&amp;Kundmachungsnummer=&amp;Unterzeichnungsdatum=&amp;FassungVom=28.02.2011&amp;ImRisSeit=Undefined&amp;ResultPageSize=100&amp;Suchworte=ArbVG" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="109 (öffnet in neuem Tab)">109</a>.</p>
<p>Kommt es tatsächlich zu einer unerwünschten Auslagerung, dann lohnt es sich, in einigen Paragrafen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) zu schmökern, um Anregungen zu finden, die unerwünschten Nebenwirkungen zu verringern oder auszuschalten. Insbesondere empfehlen sich in den Weiten des Paragrafendschungels des ABGB dessen <a href="http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Dokumentnummer=NOR12018602&amp;ResultFunctionToken=40153d9a-b406-4887-aaa3-d90540ee14f1&amp;Kundmachungsorgan=&amp;Index=&amp;Titel=&amp;Gesetzesnummer=&amp;VonArtikel=&amp;BisArtikel=&amp;VonParagraf=879&amp;BisParagraf=&amp;VonAnlage=&amp;BisAnlage=&amp;Typ=&amp;Kundmachungsnummer=&amp;Unterzeichnungsdatum=&amp;FassungVom=28.02.2011&amp;ImRisSeit=Undefined&amp;ResultPageSize=100&amp;Suchworte=ABGB" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="§ 879 (öffnet in neuem Tab)">§ 879 </a>(Sittenwidrigkeit) sowie <a href="http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Dokumentnummer=NOR12019037&amp;ResultFunctionToken=22271ae1-df84-406a-a568-93e787d6ac05&amp;Kundmachungsorgan=&amp;Index=&amp;Titel=&amp;Gesetzesnummer=&amp;VonArtikel=&amp;BisArtikel=&amp;VonParagraf=1295&amp;BisParagraf=&amp;VonAnlage=&amp;BisAnlage=&amp;Typ=&amp;Kundmachungsnummer=&amp;Unterzeichnungsdatum=&amp;FassungVom=28.02.2011&amp;ImRisSeit=Undefined&amp;ResultPageSize=100&amp;Suchworte=ABGB" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="§ 1295 (öffnet in neuem Tab)">§ 1295 </a>(Schaden durch Rechtsausübung). Anwendbar in jedem Fall sind außerdem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (<a href="http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10008872" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="AVRAG (öffnet in neuem Tab)">AVRAG</a>), unter Umständen auch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (<a href="http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10008655" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="AÜG (öffnet in neuem Tab)">AÜG</a>) und schließlich Wettbewerbsrecht (<a href="http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10002665" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="UWG (öffnet in neuem Tab)">UWG</a>). Unerlässlich ist es ebenfalls, die betreffenden <a href="http://www.gpa-djp.at/servlet/ContentServer?pagename=GPA/Page/Index&amp;n=GPA_2.2" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="Kollektivverträge (öffnet in neuem Tab)">Kollektivverträge </a>gut zu kennen.</p>
<p>[/stextbox]</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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