<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Abfertigung &#8211; KOMPETENZ-online</title>
	<atom:link href="https://kompetenz-online.at/tag/abfertigung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://kompetenz-online.at</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Wed, 02 Apr 2025 08:35:37 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>

<image>
	<url>https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/index-1-150x150.png</url>
	<title>Abfertigung &#8211; KOMPETENZ-online</title>
	<link>https://kompetenz-online.at</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Faktencheck: Betriebliche Vorsorgekassen</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2024/06/17/faktencheck-betriebliche-vorsorgekassen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Barbara Lavaud]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Jun 2024 11:48:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[Abfertigung]]></category>
		<category><![CDATA[Barbara Lavaud]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgekassen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=20999</guid>

					<description><![CDATA[Im Frühsommer bekommen viele Beschäftigte den Briefe ihrer Vorsorgekasse zugeschickt, mit der Info, wie viel Geld ihnen zusteht. Manchmal werfen diese Briefe mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. Wir erklären dir, was du wissen musst – von A wie Abfertigung bis Z wie Zusatzpension.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-large is-resized"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1216087705-1024x683.jpg" alt="" class="wp-image-21001" style="width:1192px;height:auto" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1216087705-1024x683.jpg 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1216087705-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1216087705-150x100.jpg 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1216087705-768x512.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1216087705-1536x1024.jpg 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1216087705-2048x1365.jpg 2048w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1216087705-600x400.jpg 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1216087705-720x480.jpg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2024/06/iStock-1216087705-272x182.jpg 272w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Foto: Pheelings Media</figcaption></figure>
</div>


<p class="wp-block-paragraph"><strong>Vorsorgekassen schicken regelmäßig Infos an Beschäftigte, wie viel Geld ihnen zusteht. Manchmal werfen diese Briefe mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. Wir erklären dir, was du wissen musst – von A wie Abfertigung bis Z wie Zusatzpension.</strong></p>



<span id="more-20999"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Warum erhalte ich einen Brief von meiner Vorsorgekasse?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Der Brief, den du als Arbeitnehmer:in und Anwartschaftsberechtigte:r von deiner Vorsorgekasse erhältst, ist eine <strong>Kontoinformation</strong>. Diese Kontonachricht wird übrigens künftig digital zur Verfügung gestellt!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bis spätestens Ende Juli muss deine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) dir mitteilen, welche <strong>Ansprüche</strong> du hast. Der Stichtag für diese Ansprüche ist immer der 31. Dezember des Vorjahres (Bilanzstichtag). Mit dieser Kontoinformation kannst du nun die Entwicklung deiner Anwartschaft nachvollziehen: Wie viel Geld wurde auf deinem individuellen Konto für deine <strong>Abfertigung</strong> angespart?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die BVKs sind nämlich für die Abwicklung der ‚Abfertigung Neu‘ zuständig. Der Begriff ‚Vorsorge‘ meint hier konkret die Anwartschaft auf eine Abfertigung. Dies ist für Arbeitnehmer:innen (sowie auch für Selbständige) <strong>gesetzlich verpflichtend</strong>.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was genau ist eine „betriebliche Vorsorgekasse“?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Dein Arbeitgeber zahlt für dich 1,53 Prozent deines monatlichen Bruttoentgeltes (inkl. Sonderzahlungen) an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Die ÖGK leitet diesen Betrag an die jeweilige betriebliche Vorsorgekasse weiter. Mit diesen Beiträgen wächst dein persönliches <strong>Guthaben</strong> bei der BVK kontinuierlich an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Österreich gibt es acht betriebliche Vorsorgekassen, darunter die VBV, Valida Plus, Allianz und Bonus. Dein:e Arbeitgeber:in entscheidet, mit welcher BVK sie/er einen Vertrag abschließt. Gibt es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat, so vereinbaren Arbeitgeber:in und BR, welche BVK gewählt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die zuständige BVK muss am <strong>Dienstzettel</strong> angeführt sein. Die abgeführten Beiträge scheinen auch auf deinem <strong>Lohnzettel</strong> auf, und zwar als „BVK Bemessung“ und „BVK Beitrag“.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was passiert bei der BVK mit meinem Geld?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Eine BVK hat die Aufgabe, die Beiträge zur betrieblichen Vorsorge zu verwalten und zu <strong>veranlagen</strong>, u.a. in Wertpapieren. Eine solche Abfertigung kannst du z.B. als Einmalzahlung bei Beendigung eines&nbsp; Arbeitsverhältnisses erhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das angesparte Kapital bleibt bei allen Arten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erhalten, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Dein eingezahltes Geld ist dort übrigens garantiert – man kann nicht weniger ausbezahlt bekommen, als einbezahlt wurde! Die Garantie bezieht sich auf die eingezahlten Beiträge, nicht jedoch auf die Veranlagungserträge.&nbsp;</p>



<h4 class="wp-block-heading">Welche konkreten Informationen übermittelt mir der Brief/ die Kontonachricht meiner BVK?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kontonachricht deiner BVK informiert dich über folgende Punkte:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Kontobewegungen</strong>: Die Info zeigt dir die Einzahlungen deines Arbeitgebers und die abgezogenen Verwaltungskosten und Gebühren seit dem letzten Stichtag. Das ist ähnlich wie bei einem Kontoauszug deiner Bank.</li>



<li><strong>Veranlagungsergebnis</strong>: Du erfährst das Ergebnis der Investitionen, die mit deinem Geld gemacht wurden. Meistens erhöhen diese Erträge dein Guthaben, aber es gibt auch Jahre, in denen die Erträge negativ sind, weil die Kurse auf den Finanzmärkten gesunken sind.</li>



<li><strong>Neuer Abfertigungswert</strong>: Die Info enthält auch den neuen Gesamtbetrag deiner Abfertigungsanwartschaft, also die Summe, die du aktuell angesammelt hast.</li>



<li><strong>Kapitalgarantie</strong>: Die Vorsorgekassen müssen eine Kapitalgarantie erfüllen. Deine eingezahlten Beiträge sind somit garantiert, das heißt, du bekommst <em>mindestens</em> das zurück, was du eingezahlt hast, auch wenn die Erträge schlecht waren. Die Garantie umfasst aber nur die eingezahlten Beträge, <em>nicht</em> die Erträge (Zinsen) aus den Veranlagungen.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading">Was bedeutet „Abfertigung neu“ und „Abfertigung alt“?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Im Jahr 2003 wurde das System der Abfertigungen umgestellt: Davor wurde die Abfertigung direkt vom Arbeitsgeber ausbezahlt. Seit 2003 werden für alle seither begonnen Dienstverhältnisse die Beiträge für die sogenannte „Abfertigung Neu“ eben in eine betriebliche Vorsorgekasse eingezahlt, die die Gelder treuhändisch anlegt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Abfertigungsbeiträge müssen übrigens auch für bestimmte Zeiten, in denen du nicht oder weniger arbeitest, entrichtet werden: Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst; Mutterschutz und Krankenstand; für bestimmte Teilzeitmodelle, darunter Altersteilzeit, Teilpension, Bildungsteilzeit, Pflegeteilzeit; Pflegekarenz und Bildungskarenz; u.a.m.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgekasse und einer Pensionskasse?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Auch wenn es auf den ersten Blick ähnlich aussieht, sind Vorsorgekasse und <strong>Pensionskasse</strong> zwei verschiedene Dinge. Pensionskassen gibt es seit 1990. <strong>Betriebliche Zusatzpensionen</strong> wurden – ähnlich wie die Abfertigung – aus den Unternehmen ausgelagert und an Pensionskassen übertragen. Die Pensionskassen investieren die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen am Kapitalmarkt. Es handelt sich also um eine betriebliche Zusatzpension (und keine Einmalauszahlung) zur gesetzlichen Vorsorge. Solche Pensionskassen sind nicht gesetzlich verpflichtend, aber sie sind in vielen Betriebsvereinbarungen und in manchen Kollektivverträgen vorgesehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Pensionskassen müssen keine gesetzliche Garantie für das eingezahlte Kapital bieten! Es gibt andere Garantieprodukte wie die Sicherheits-VRG und die Mindestertragsgarantie, die aber in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht attraktiv sind und wenig genutzt werden. &nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>



<div class="wp-block-group rotebox"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h4 class="wp-block-heading has-text-align-center rotebox">Du hast noch weitere Fragen rund um dieses Thema ?</h4>



<p class="has-text-align-center wp-block-paragraph">Wende dich an die Gewerkschaft GPA, wir beraten dich gerne! Alle Kontakte findest du <a href="https://www.gpa.at/kontakt" aria-label="hier">hier</a>.</p>
</div></div>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Zur Erinnerung: Es gibt in Österreich verschiedene Instrumente der Altersvorsorge. Die erste und wichtigste Säule ist die gesetzlich Pensionsvorsorge, die auf einem Umlagemodell beruht. Die betriebliche Vorsorge (Pensionskasse) gibt es für etwas mehr als ein Fünftel der Arbeitnehmer:innen als Ergänzung zur gesetzlichen. Als dritte Säule kann noch eine private Vorsorge dazukommen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pensionsversicherung sind die zweite und die dritte Säule einem größeren Risiko unterworfen (siehe vorheriger Absatz sowie oben ‚Kapitalgarantie‘).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wann kann ich mir meine Abfertigung auszahlen lassen?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Deine Abfertigung kannst du nur bei <strong>Beendigung des Arbeitsverhältnisses</strong> erhalten! Für einen Anspruch müssen mindestens drei Jahre bzw. 36 Monate lang Beiträge an die Vorsorgekasse geleistet worden sein. Die 36 Monate können auch bei mehreren Dienstgebern absolviert worden sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine weitere Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass du durch den Arbeitgeber gekündigt wurdest, das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde oder du berechtigt vorzeitig ausgetreten bist. Wenn deine Anwartschaft noch nicht ausreicht oder wenn du selbst gekündigt hast, verbleibt dein Guthaben bei der BVK.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Muss ich mir meine Abfertigung ausbezahlen lassen, z.B. wenn ich gekündigt werde?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Nein. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder du veranlagst dein Guthaben weiter, oder du kannst es dir einmalig ausbezahlen lassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So kannst du dir deine <strong>Ansprüche</strong> zum nächsten Arbeitgeber <strong>mitnehmen</strong> oder sie in der Vorsorgekasse des alten Arbeitgebers weiter anlegen. Es ist auch möglich, die Abfertigung an eine Versicherung für eine <strong>Pensionszusatzversicherung</strong> zu überweisen. Alternativ kannst du &nbsp;– und hier kommen wir wieder zur oben erwähnten Pensionskasse – das Geld an eine <strong>Pensionskasse</strong> oder betriebliche Kollektivversicherung überweisen, bei der du bereits Berechtigter bist. Du hast also eine gewisse Flexibilität, wie du dein angespartes Geld weiter nutzen kannst.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du dir deine Abfertigung <strong>auszahlen</strong> lassen möchtest, kann dir diese Summe über schwierige Zeiten hinweghelfen, wie z.B. im Falle längerer Arbeitslosigkeit. Der späteste Zeitpunkt für die Auszahlung ist jedoch bei deinem <strong>Pensionsantritt</strong>!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Auszahlung wird deine Abfertigung mit 6 Prozent Lohnsteuer besteuert. Die Übertragungen an eine Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse oder an eine betriebliche Kollektivversicherung, sind von der Lohnsteuer befreit.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Mehr dazu</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Broschüre der Gewerkschaft GPA mit einem Vergleich der verschiedenen betrieblichen Vorsorgekassen findest du <a href="https://www.gpa.at/themen/gesellschaft-und-soziales/abfertigungsrechner---ein-service-fuer-betriebsraetinnen/bvk-vergleich" aria-label="hier">hier</a>.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kritik der Gewerkschaft GPA an der Performance der BVKs </h4>



<figure class="wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-kompetenz-online wp-block-embed-kompetenz-online"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="ansitmH17j"><a href="https://kompetenz-online.at/2019/11/13/abfertigungskassen-magere-ertraege-hohe-verwaltungskosten/" aria-label="Abfertigungskassen: Magere Erträge, hohe Verwaltungskosten">Abfertigungskassen: Magere Erträge, hohe Verwaltungskosten</a></blockquote><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Abfertigungskassen: Magere Erträge, hohe Verwaltungskosten&#8220; &#8212; KOMPETENZ-online" src="https://kompetenz-online.at/2019/11/13/abfertigungskassen-magere-ertraege-hohe-verwaltungskosten/embed/#?secret=wRIu5Sjlnx#?secret=ansitmH17j" data-secret="ansitmH17j" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe>
</div></figure>



<figure class="wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-kompetenz-online wp-block-embed-kompetenz-online"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="ahNyEudcaF"><a href="https://kompetenz-online.at/2019/04/12/abfertigungskassen-gewinner-sind-die-eigentuemer/" aria-label="Abfertigungskassen: Gewinner sind die Eigentümer">Abfertigungskassen: Gewinner sind die Eigentümer</a></blockquote><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Abfertigungskassen: Gewinner sind die Eigentümer&#8220; &#8212; KOMPETENZ-online" src="https://kompetenz-online.at/2019/04/12/abfertigungskassen-gewinner-sind-die-eigentuemer/embed/#?secret=oKzy7AyXsk#?secret=ahNyEudcaF" data-secret="ahNyEudcaF" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe>
</div></figure>



<h4 class="wp-block-heading">Links</h4>



<figure class="wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-kompetenz-online wp-block-embed-kompetenz-online"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="DLa0YZsIjR"><a href="https://kompetenz-online.at/2019/11/12/faktencheck-abfertigung-neu/" aria-label="Faktencheck: Abfertigung NEU">Faktencheck: Abfertigung NEU</a></blockquote><iframe loading="lazy" class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Faktencheck: Abfertigung NEU&#8220; &#8212; KOMPETENZ-online" src="https://kompetenz-online.at/2019/11/12/faktencheck-abfertigung-neu/embed/#?secret=p9KA9SQP1y#?secret=DLa0YZsIjR" data-secret="DLa0YZsIjR" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe>
</div></figure>



<figure class="wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-kompetenz-online wp-block-embed-kompetenz-online"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="sdaOXHi3TI"><a href="https://kompetenz-online.at/2022/03/17/lohnzettel-einfach-erklaert/" aria-label="Lohnzettel einfach erklärt">Lohnzettel einfach erklärt</a></blockquote><iframe loading="lazy" class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Lohnzettel einfach erklärt&#8220; &#8212; KOMPETENZ-online" src="https://kompetenz-online.at/2022/03/17/lohnzettel-einfach-erklaert/embed/#?secret=qcfG3lxcqP#?secret=sdaOXHi3TI" data-secret="sdaOXHi3TI" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe>
</div></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Jobwechsel: Ich kündige!</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2023/03/16/jobwechsel-ich-kuendige/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Barbara Lavaud]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Mar 2023 14:27:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[Abfertigung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerkündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Barbara Lavaud]]></category>
		<category><![CDATA[Jobwechsel]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungstermin]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstkündigung]]></category>
		<category><![CDATA[vorzeitiger Austritt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=19662</guid>

					<description><![CDATA[Du willst dein Arbeitsverhältnis beenden und den Job wechseln? Für die Kündigung gilt es einige Regeln zu beachten. Wir haben eine Checkliste für dich zusammengestellt und erklären dir, wie du es richtig machst!]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="609" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/03/ich-kuendige_AdobeStock_228325449-1024x609.jpeg" alt="" class="wp-image-19664" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/03/ich-kuendige_AdobeStock_228325449-1024x609.jpeg 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/03/ich-kuendige_AdobeStock_228325449-300x179.jpeg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/03/ich-kuendige_AdobeStock_228325449-150x89.jpeg 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/03/ich-kuendige_AdobeStock_228325449-768x457.jpeg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/03/ich-kuendige_AdobeStock_228325449-1536x914.jpeg 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/03/ich-kuendige_AdobeStock_228325449-2048x1219.jpeg 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Foto: Adobe Stock</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Du willst dein Arbeitsverhältnis beenden und den Job wechseln? Für die Kündigung gilt es einige Regeln zu beachten. Wir haben eine Checkliste für dich zusammengestellt und erklären dir, wie du es richtig machst!</strong></p>



<span id="more-19662"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Vorweg eine kurze Definition: Es gibt bei einer <a href="https://kompetenz-online.at/2020/09/29/faktencheck-beendigung-des-dienstverhaeltnisses/" aria-label="Beendigung des Arbeitsverhältnisses">Beendigung des Arbeitsverhältnisses</a> drei Möglichkeiten. Die ArbeitnehmerInnen-Kündigung oder Selbstkündigung (du selbst bist es hier, die/der kündigt), die Arbeitgeber-Kündigung (du wirst gekündigt), und die <a href="https://kompetenz-online.at/2015/12/11/mogelpackung-einvernehmliche-aufloesung/" aria-label="einvernehmliche Lösung">einvernehmliche Lösung</a> (beide Seiten einigen sich).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hier soll es um die ArbeitnehmerInnen-Kündigung gehen. Du löst damit dein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet hingegen – wie der Name schon sagt – mit dem vereinbarten Endzeitpunkt, eine Kündigung ist nicht notwendig und auch nicht vorgesehen. Du kannst es trotzdem frühzeitig auflösen, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Du kannst schriftlich oder mündlich kündigen, außer dein Kollektivvertrag sieht etwas anderes vor. Wir raten dir aber, es schriftlich zu tun! Lass dir entweder die Übergabe bestätigen, oder wenn du dein Schreiben mit der Post versendest, kalkuliere den Postweg mit ein. Die Kündigung ist nämlich erst dann wirksam, wenn sie beim Arbeitgeber eintrifft! Das ist wichtig, weil dann die Kündigungsfrist zu laufen beginnt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kündigungstermin, Kündigungsfrist</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Angestellte können ihr Dienstverhältnis jeweils zum Letzten des Monats kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, außer es wurde etwas anderes vereinbart.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du also z.B. mit Ende April kündigen willst, so wäre der 30. April dein Kündigungstermin. Hast du eine Kündigungsfrist von einem Monat, dann muss deine Kündigung spätestens mit 31. März bei deinem Arbeitgeber eintreffen. Sie kann natürlich auch schon früher einlangen – aber der Letzte des Vormonats wäre in diesem Fall die Deadline. Achte darauf, dass du die Frist bzw. den Termin einhältst!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es passiert natürlich immer wieder, dass Beschäftigte vor dem Kündigungstermin austreten, man spricht hier von einem „unberechtigten vorzeitigen Austritt“. Die Kündigung wird zwar grundsätzlich trotzdem wirksam, wir raten dir aber unbedingt davon ab, das zu tun, denn das kann negative Konsequenzen für dich haben! Z.B. kann es sein, dass dein/e ArbeitgeberIn dann Sonderzahlungen zurückhält oder du zu Schadenersatz verpflichtet bist. Solltest du einen vorzeitigen Austritt ins Auge fassen, z.B. <a href="https://kompetenz-online.at/2016/02/24/wenn-arbeit-krank-macht/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="aus gesundheitlichen Gründen (öffnet in neuem Tab)">aus gesundheitlichen Gründen</a>, so lass dich auf jeden Fall vorher beraten!</p>



<p class="blauebox wp-block-paragraph">Achtung: <a href="https://kompetenz-online.at/2021/12/22/eugh-offene-urlaubstage-muessen-nach-beendigung-des-dienstverhaeltnisses-immer-ausbezahlt-werden/" aria-label="Resturlaub, muss IMMER ausbezahlt werden">Resturlaub, muss IMMER ausbezahlt werden</a>, wenn ein Dienstverhältnis endet.<br>Das gilt auch, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle. Es ist irrelevant, ob man vorher die Möglichkeit gehabt hätte, den Urlaub zu verbrauchen. Beschäftigte können ihre Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du diese Grundregeln berücksichtigst, kann eigentlich fast nichts schief gehen – außer&#8230; Wir haben dir hier in alphabetischer Reihenfolge jene Punkte aufgelistet, die du vor einer Selbstkündigung beachten solltest. Nicht alle werden auf dich zutreffen, aber es kann nicht schaden, diese <strong>Checkliste</strong> durchzugehen und im Zweifelsfall Rat zu suchen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Abfertigung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Selbstkündigung besteht normalerweise kein Anspruch auf<a href="https://kompetenz-online.at/2019/11/12/faktencheck-abfertigung-neu/" aria-label="Auszahlung der Abfertigung"> Auszahlung der Abfertigung</a>! Es gibt aber einige Ausnahmen, wo dir auch bei Selbstkündigung eine Abfertigung zusteht, z.B. bei Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, bei Berufsunfähigkeit, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei Betriebsübergang, sowie auch bei einigen Formen des Pensionsantritts nach mindestens zehn Jahren im Betrieb. Auch manche Kollektivverträge können günstigere Regelungen vorsehen. Wenn du glaubst, eine der Ausnahmen könnte dich betreffen, oder für dich gilt noch die „Abfertigung alt“, dann informiere dich rechtzeitig bei deinem Betriebsrat oder deiner Gewerkschaft GPA!</p>



<h4 class="wp-block-heading">Arbeitslosengeld</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Vorsicht! Wenn du es bist, die/der kündigt, so hast du eine Sperrfrist von vier Wochen, ehe du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Zu kündigen, ohne unmittelbar einen neuen Job in Aussicht zu haben oder besser noch einen neuen Arbeitsvertrag, kann sich somit als problematisch herausstellen. Wenn du keine finanziellen Rücklagen hast, so raten wir dir davon ab!</p>



<h4 class="wp-block-heading">Dienstzeugnis</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Ende eines Arbeitsverhältnisses muss dir dein/e ArbeitgeberIn ein Dienstzeugnis ausstellen. Das solltest du aktiv einfordern! Laut Gesetz muss es Folgendes enthalten: allgemeine Angaben zu deiner Person, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit, die du ausgeübt hast.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In einem sog. &#8222;qualifizierten Dienstzeugnis&#8220; stehen genauere Angaben über die Qualität deiner Leistungen. Darauf hast du allerdings keinen Rechtsanspruch.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gesetz verbietet Zeugnisse, die es ArbeitnehmerInnen erschweren, einen neuen Job zu finden. In qualifizierten Zeugnissen können sich allerdings hinter manchen scheinbar positiven Formulierungen versteckte Botschaften befinden, die letztlich negativ zu verstehen sind. Sätze wie z.B. „Er bemühte sich&#8230;“ sind verdächtig, denn Bemühungen sagen nichts darüber aus, wie erfolgreich diese Bemühungen waren. Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein qualifiziertes Dienstzeugnis in Ordnung ist, so frag deine/n BetriebsrätIn!</p>



<h4 class="wp-block-heading">Gehaltsabrechnung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du dein Arbeitsverhältnis beendest, so musst du eine Gehaltsabrechnung – und zwar eine Endabrechnung &#8211; von deinem Arbeitgeber erhalten. Diese Abrechnung ist am Tag der Beendigung fällig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Endabrechnung ausbezahlt werden müssen auch nicht verbrauchte Urlaubstage, anteilsmäßig die im Kollektivvertrag vereinbarten Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und geleistete Überstunden. Wenn du deinen Job während des Monats verlässt, wird das Gehalt aliquot berechnet, also nach der Anzahl der im letzten Monat zurückgelegten Kalendertage.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du nicht sicher bist, ob deine Endabrechnung stimmt, so lass dich von deiner/m BetriebsrätIn oder von deiner Gewerkschaft GPA beraten!</p>



<h4 class="wp-block-heading">Konkurrenzklausel</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Vorsicht, die Konkurrenzklausel kann deine berufliche Mobilität erheblich einschränken! Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung, mit der du dich verpflichtet hast, bis zu einem Jahr (!) nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Branche des alten Arbeitgebers tätig zu werden, weder angestellt, noch selbständig. Oft sind solche Klauseln mit hohen Strafen verbunden. Im KOMPETENZ-Beitrag ‚<a href="https://kompetenz-online.at/2023/02/21/zuverdienst-verboten/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Zuverdienst verboten (öffnet in neuem Tab)">Zuverdienst verboten</a>“ erklären wir dir genauer, was es damit auf sich hat und wie du damit umgehen kannst.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Krankenversicherung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Krankenversicherung spielt es keine Rolle, in welcher Form du das Dienstverhältnis auflöst. Falls du nach Ende deines Arbeitsverhältnisses nicht gleich den nächsten Job antrittst, so hast du noch 6 Wochen lang Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung, also auf Krankenbehandlung. Dein Anspruch auf Krankengeld für neue Krankheitsfälle bleibt 3 Wochen lang erhalten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Postensuchtage</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du es bist, die kündigt, hast du keinen Anspruch auf Postensuchtage, also auf freie Tage zur Jobsuche. Es kann sein, dass dein Dienstgeber dich während der Kündigungsfrist von der Arbeit freistellt, das ist jedoch ein freiwilliges Entgegenkommen, darauf hast du keinen Anspruch. Möglicherweise gibt es dazu eine spezielle Vereinbarung in deinem Kollektivvertrag – frag deine/n BetriebsrätIn!</p>



<h4 class="wp-block-heading">Probezeit</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Du bist noch in deiner Probezeit, siehst aber jetzt schon, dass der Job nicht deinen Erwartungen entspricht? Während einer Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit gelöst werden, auch ohne Angabe von Gründen! Eine Lösung in der Probezeit ist keine Kündigung.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Schulungskosten zurückzahlen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Firmen sind bereit, ihren MitarbeiterInnen Schulungen oder Weiterbildungen zu bezahlen. Falls das bei dir der Fall war und du – wie in solchen Fällen oft üblich – eine Vereinbarung unterschrieben hast, dass du diese Kosten zurückbezahlen musst, wenn du die Firma verlässt, so lies genau nach, was damals vereinbart wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wurde eine gültige Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten abgeschlossen, muss der verbleibende Teil (je nach der seither verstrichenen Zeit) zurückgezahlt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur echte Ausbildungen sind von solchen Klauseln betroffen, nicht Einschulungen o.ä. Rückzahlungsklauseln verjähren natürlich auch, es kommt also ganz darauf an, welche Art Weiterbildung und zu welchen Kosten du besucht hast. Bei sehr teuren Ausbildungen kann das allerdings bis zu acht Jahren dauern! Manche Firmen verzichten aber auch auf ihre Rechte. Da es hier sehr stark auf den Einzelfall ankommt, empfehlen wir dir, dich unbedingt von deinem Betriebsrat oder deiner Gewerkschaft GPA beraten zu lassen, ehe du kündigst!</p>



<p class="blauebox wp-block-paragraph"><strong>Wenn du noch weiterführende Fragen hast oder ein Anliegen, das nicht in der Checkliste aufscheint: Wende dich an die <a href="https://www.gpa.at/kontakt" aria-label="Rechtsberatung">Rechtsberatung</a> deiner Gewerkschaft GPA! Eine Erstberatung ist auch für Nicht-Mitglieder kostenlos.</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abfertigungskassen: Magere Erträge, hohe Verwaltungskosten</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/11/13/abfertigungskassen-magere-ertraege-hohe-verwaltungskosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lucia Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Nov 2019 09:25:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2020/01]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Abfertigung]]></category>
		<category><![CDATA[Abfertigungskasse]]></category>
		<category><![CDATA[Barbara Teiber]]></category>
		<category><![CDATA[David Mum]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=12018</guid>

					<description><![CDATA[Für alle ArbeitnehmerInnen, die seit 2003 in ein Dienstverhältnis eingetreten sind, gilt die Abfertigung NEU. Gut ist, dass seither fast alle ArbeitnehmerInnen eine Abfertigung bekommen. Weniger erfreulich sind dagegen die hohen Kosten und die schwache Performance der Abfertigungskassen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="612" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/Abfertigung_Gewinne1-1024x612.png" alt="" class="wp-image-12025" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/Abfertigung_Gewinne1-1024x612.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/Abfertigung_Gewinne1-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/Abfertigung_Gewinne1-300x179.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/Abfertigung_Gewinne1-768x459.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/Abfertigung_Gewinne1.png 1676w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Für alle ArbeitnehmerInnen, die seit 2003 in ein Dienstverhältnis eingetreten sind, gilt die Abfertigung NEU. Gut ist, dass seither fast alle ArbeitnehmerInnen eine Abfertigung bekommen. Weniger erfreulich sind dagegen die hohen Kosten und die schwache Performance der Abfertigungskassen. </strong></p>



<span id="more-12018"></span>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Die Abfertigung NEU war ein wichtiger Schritt für die ArbeitnehmerInnen. Sie erleichtert es den Menschen einen neuen, einen besseren Job anzunehmen, ohne dadurch die Ansprüche auf eine Abfertigung zu verlieren&#8220;, erklärt die Vorsitzende der GPA-djp Barbara Teiber. Mittlerweile haben 3,5 Millionen Menschen bereits Ansprüche auf die Abfertigung NEU. </p>



<p class="wp-block-paragraph"> 1,53 Prozent des Bruttogehalts müssen die Arbeitgeber als Beitrag in eine Abfertigungskasse einzahlen. Die Abfertigung Neu hat den Vorteil, dass sie grundsätzlich nicht verfällt. Eine Auszahlung setzt jedoch mindestens 36 Beitragsmonate voraus und steht nicht bei Selbstkündigung zu.&nbsp;Zentral ist die Kapitalgarantie: Man kann nicht weniger ausgezahlt bekommen, als man eingezahlt hat. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/pk_abfertigung-1024x683.jpg" alt="" class="wp-image-12034" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/pk_abfertigung-1024x683.jpg 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/pk_abfertigung-150x100.jpg 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/pk_abfertigung-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/pk_abfertigung-768x512.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/pk_abfertigung-600x400.jpg 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/pk_abfertigung-720x480.jpg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/pk_abfertigung-272x182.jpg 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/pk_abfertigung.jpg 1620w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption><strong>Barbara Teiber, GPA-djp-Vorsitzende und David Mum, Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp beim Pressegespräch.</strong> <br>Foto: Daniel Novotny </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die Reform der Abfertigung NEU folgte einem längeren Diskussionsprozess. &#8222;Wir glauben, dass die Reform richtig war, nach mehr als 15 Jahren ist es aber Zeit Bilanz zu ziehen und nachzubessern&#8220;, sagt David Mum, der Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp. Vor der Einführung der Abfertigung NEU sei nur bei 12 Prozent der Arbeitsverhältnisse überhaupt eine Abfertigung ausgezahlt worden. In bestimmten Branchen, wie im Gastgewerbe hätte es de facto nie eine Abfertigung gegeben. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Reform der Abfertigung wurden gesetzlich bestimmte Ansprüche an gewinnorientierte Unternehmen ausgelagert, die die Beiträge an den Finanzmärkten veranlagen. Nach über 15 Jahren kann man feststellen, dass das angestrebte Leistungsziel nicht erreicht wurde. Geringe Veranlagungserträge, hohe Kosten auf Beiträge und verwaltetes Vermögen und der bescheidene Beitragssatz von 1,53 Prozent bewirken, dass die Leistungshöhe deutlich unter der alten Abfertigung bleibt. </p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>&#8222;Wir fordern daher, dass die Beiträge, die die Arbeitgeber in die Abfertigungskassen einzahlen, auf mindestens 2,5 Prozent des Bruttogehalts erhöht werden.&#8220;   </p><cite>Barbara Teiber, GPA-djp-Vorsitzende</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Das Ziel, das man sich am Anfang gesetzt hat, dass jeder Beschäftigte am Ende des Arbeitslebens ein Jahresgehalt ausgezahlt bekommt ist nicht erreichbar, weil die angenommenen Zinssätze viel zu hoch waren&#8220;, kritisiert Teiber.  &#8222;Wir fordern daher, dass die Beiträge, die die Arbeitgeber in die Abfertigungskassen einzahlen, auf mindestens 2,5 Prozent des Bruttogehalts erhöht werden.&#8220;  </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die durchschnittliche jährliche Verzinsung liegt für die Jahre 2004 bis 2018 bei 2,3 Prozent und damit nur leicht über der Inflation. Dabei sind aber die Verwaltungskosten, die sich die Kassen von den laufenden Beiträgen abziehen, noch nicht berücksichtigt. Das heißt für viele Anspruchsberechtigte liegt die Nettoverzinsung ihrer Beiträge unter der Inflationsrate.</p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Es gibt aber einen eindeutigen Gewinner&#8220;, erklärt Mum. &#8222;Die Abfertigungskassen heben hohe Kosten ein, machen hohe Gewinne und schütten an ihre Eigentümer hohe Dividenden aus. Für die Eigentümer ist das ein gutes Geschäft. Sie erhalten durch ihre hohen Gewinne eine Eigenkapitalrendite von rund 20 Prozent, also das zehnfache der ArbeitnehmerInnen, die sich mit nur 2 Prozent begnügen müsssen. Zuletzt schütteten sie sich Dividenden von 13 Millionen aus. &#8222;Der Sinn einer Abfertigungskasse kann es nicht sein, hohe Gewinne an die Eigentümer auszuschütten&#8220;, kritisiert Mum.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p> &#8222;Der Sinn einer Abfertigungskasse kann es nicht sein, hohe Gewinne an die Eigentümer auszuschütten.&#8220;</p><cite>David Mum, Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Viel zu hoch sind laut Mum auch die verrechneten Kosten. Sie entsprechen 2003 bis 2018 rund 46 Prozent der Veranlagungserträge. Das ist für die Kassen profitabel, aber aus Sicht der ArbeitnehmerInnen ineffizient. Hier muss seitens des Gesetzgebers Abhilfe geschaffen werden. Denn die Kassen verrechnen sich wesentlich mehr an Gebühren als es der reale Verwaltungsaufwand erfordert. Heute gibt es 8 Kassen, die 11,5 Milliarden Euro an Vermögen verwalten und dafür 100 Millionen Euro an Kosten einheben. Das ist annähernd das doppelte, wie die realen Betriebsaufwendungen von 51 Millionen Euro.   </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="615" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/Abfertigung_Verwaltungskosten_neu-1024x615.png" alt="" class="wp-image-12040" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/Abfertigung_Verwaltungskosten_neu-1024x615.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/Abfertigung_Verwaltungskosten_neu-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/Abfertigung_Verwaltungskosten_neu-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/Abfertigung_Verwaltungskosten_neu-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption><strong>Die Verwaltungskosten in den Abfertigungskassen sind zu viel zu hoch. 100 Millionen Euro &#8211; nahezu das doppelte der realen Betriebsaufwendungen von 51 Millionen Euro wird den AbeitnehmerInnen als Verwaltungskosten verrechnet. 13 Millionen davon fließen als Rendite an die Eigentümer. </strong><br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Daher steigen seit Jahren die Gewinne und die Eigenkapitalrendite an. Die hohen Kostensätze mögen bei Beginn des Systems gerechtfertigt gewesen sein, als die Beitragszahlungen und das veranlagte Volumen noch viel geringer gewesen sind. Vom verwalteten Vermögen behalten die Kassen im Schnitt pro Jahr knapp 0,7 Prozent ein. &#8222;Wir fordern daher eine Senkung der Verwaltungskosten und eine Senkung der maximalen Verwaltungskosten auf 0,5 Prozent des Verwalteten Vermögens&#8220;, sagt die GPA-djp-Vorsitzende. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Abfertigung NEU soll außerdem übersichtlicher gestaltet werden. Derzeit haben die ArbeitnehmerInnen mehrere Konten bei mehreren Kassen, wenn sie schon mehrere Arbeitsverhältnisse hatten. Eine Zusammenlegung dieser Konten würden mehr Übersichtlichkeit bringen. Wir fordern außerdem mehr Transparenz. Auch die Kosten, die in den einzelnen Finanzprodukten enstehen sollen angeführt werden. </p>



<div class="wp-block-group advgb-dyn-f2a6aa86"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow">
<div class="wp-block-atomic-blocks-ab-container blauebox ab-block-container advgb-dyn-d6263d4c"><div class="ab-container-inside"><div class="ab-container-content" style="max-width:1600px">
<h4 class="wp-block-heading">Mehr Info:</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr Infos zum Thema Abfertigung und einen Link zum Perfomance-Vergleichsrechner der GPA-Grundlagenabteilung findest du <a href="https://www.gpa.at/themen/gesellschaft-und-soziales/abfertigungsrechner---ein-service-fuer-betriebsraetinnen" aria-label="hier">hier</a>. </p>
</div></div></div>
</div></div>



<p class="wp-block-paragraph"> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Faktencheck: Abfertigung NEU</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/11/12/faktencheck-abfertigung-neu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Vera Erlachner]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Nov 2019 11:59:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abfertigung]]></category>
		<category><![CDATA[Abfertigung ALT]]></category>
		<category><![CDATA[Abfertigung NEU]]></category>
		<category><![CDATA[Abfertigungskasse]]></category>
		<category><![CDATA[Pension]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionskassen]]></category>
		<category><![CDATA[Vera Erlachner]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgekassen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=12001</guid>

					<description><![CDATA[Seit 2003 gilt die Abfertigung NEU. Seither bekommen alle ArbeitnehmerInnen eine Abfertigung. Allerdings nicht mehr direkt vom Arbeitgeber ausbezahlt sondern von einer Abfertigungskasse. Wir erklären, wie Sie an Ihr Geld kommen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/fabian-blank-pElSkGRA2NU-unsplash-1024x682.png" alt="" class="wp-image-12015" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/fabian-blank-pElSkGRA2NU-unsplash-1024x682.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/fabian-blank-pElSkGRA2NU-unsplash-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/fabian-blank-pElSkGRA2NU-unsplash-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/fabian-blank-pElSkGRA2NU-unsplash-768x511.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/fabian-blank-pElSkGRA2NU-unsplash-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/fabian-blank-pElSkGRA2NU-unsplash-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/fabian-blank-pElSkGRA2NU-unsplash-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/fabian-blank-pElSkGRA2NU-unsplash.png 1500w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> Photo by&nbsp;Fabian Blank&nbsp;on&nbsp;<a href="https://unsplash.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Unsplash (öffnet in neuem Tab)">Unsplash</a> </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Seit 2003 gilt die Abfertigung NEU. Seither bekommen alle ArbeitnehmerInnen eine Abfertigung. Allerdings nicht mehr direkt vom Arbeitgeber ausbezahlt, sondern von einer Abfertigungskasse. Was das genau heißt und wie du an dein Geld kommen, liest du hier. </strong></p>



<span id="more-12001"></span>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Für wen gilt die Abfertigung NEU? </strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Abfertigung NEU gilt uneingeschränkt für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen (gilt auch für <a href="https://www.gpa.at/die-gpa/jugend/lehrlinge.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Lehrlinge (öffnet in neuem Tab)">Lehrlinge</a>, <a href="https://www.gpa.at/meine-situation/ich-bin-geringfuegig-beschaeftigt" aria-label="geringfügig Beschäftigte">geringfügig Beschäftigte</a> und Vertragsbedienstete des Bundes) und die ab 2003 begonnen haben. Außerdem gilt sie für all jene, die durch einen Vertrag mit dem Arbeitgeber in die neue Abfertigung übergetreten sind (Umstieg). Für alle anderen gilt weiterhin die Abfertigung ALT.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wer zahlt meine Abfertigung?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Der Arbeitgeber zahlt für den/die ArbeitnehmerIn einen laufenden Beitrag in der Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts an eine in Österreich zugelassene betriebliche Vorsorgekasse. Bemessungsgrundlage ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt, also laufendes Entgelt, Sonderzahlungen, Überstunden, Sachbezüge wie Dienstwohnung oder Dienstwagen, etc. Es gibt keine Geringfügigkeitsgrenze und keine Höchstbeitragsgrundlage bei der Berechnung der Beiträge. Die Vorsorgekasse hat für jede/n ArbeitnehmerIn ein individuelles Konto eingerichtet, auf dem die laufenden Beiträge und der Veranlagungserfolg gutgeschrieben werden.  Die Abfertigung wird dann direkt durch die betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ausbezahlt.   </p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann meine Abfertigung verfallen? </h4>



<p class="wp-block-paragraph">Nein, die Abfertigung NEU kann anders als die Abfertigung ALT nicht mehr verfallen. Man kann aber nicht in allen Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses darüber verfügen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Kann ich die Abfertigung Neu bei <a href="https://kompetenz-online.at/2020/09/29/faktencheck-beendigung-des-dienstverhaeltnisses/" aria-label="Selbstkündigung">Selbstkündigung</a> ausbezahlt bekommen?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Nein, in diesem Fall bleiben die einbezahlten Beträge auf dem persönlichen Konto in der Vorsorgekasse und werden so lange weiter veranlagt, bis ein folgendes Arbeitsverhältnis durch ein auszahlungsbegründende Art (z.B. Dienstgeberkündigung) endet. (Kein Recht auf Auszahlung besteht außerdem, wenn ich selbstverschuldet entlassen werde oder bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt.)<br>Die veranlagten Gelder verfallen aber nicht. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Wann bekomme ich meine Abfertigung ausbezahlt? </h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Abfertigung gibt es nur bei <a href="https://kompetenz-online.at/2020/09/29/faktencheck-beendigung-des-dienstverhaeltnisses/" aria-label="Beendigung des Arbeitsverhältnisses">Beendigung des Arbeitsverhältnisses</a>. Während des aufrechten Dienstverhältnisses ist eine Auszahlung des Abfertigungsbetrags nicht möglich. <br>Für einen Anspruch auf Verfügung über das Geld müssen außerdem zumindest 36 Monate (=3 Jahre) lang Beiträge an die Vorsorgekasse geleistet worden sein. Die 36 Monate können auch bei mehreren Dienstgebern absolviert worden sein.<br>Voraussetzung für eine Auszahlung ist weiters, dass du durch den Arbeitgeber gekündigt wurdest, das Dienstverhältnis <a href="https://kompetenz-online.at/2015/12/11/mogelpackung-einvernehmliche-aufloesung/" aria-label="einvernehmlich">einvernehmlich</a> aufgelöst wurde oder du berechtigt vorzeitig ausgetreten bist (Berechtigter vorzeitiger Austritt).  <br>Allerspätestens bei Pensionsantritt erhält man jedenfalls die Abfertigung.  </p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie funktioniert die Auszahlung?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger informiert die Vorsorgekasse des betreffenden Arbeitgebers über die Beendigung eines Dienstverhältnisses und darüber, ob ein Anspruch auf Verfügung über die Abfertigung besteht.<br>Gibt es einen Anspruch auf Verfügung, so muss die Vorsorgekasse eine schriftliche Information an die/den Betroffene/n aussenden. Aus dieser Information geht hervor, wie man über die Abfertigung verfügen kann. Manche Vorsorgekassen berechnen bis dahin auch schon die exakte Abfertigungshöhe.<br>Bis man diese Information erhält kann es nach Beendigung des Dienstverhältnisses mehrere Wochen dauern. Grundsätzlich muss man die BVK binnen 6 Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses<br> informieren, ob man die Abfertigung ausbezahlt haben will. Kontaktdaten der Vorsorgekassen gibt es im <a href="https://www.gpa.at/themen/gesellschaft-und-soziales/abfertigungsrechner---ein-service-fuer-betriebsraetinnen/bvk-vergleich" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Vorsorgekassen-Vergleich der GPA-djp (öffnet in neuem Tab)">Vorsorgekassen-Vergleich der GPA-djp</a>.</p>



<div class="wp-block-atomic-blocks-ab-container blauebox ab-block-container advgb-dyn-d6263d4c"><div class="ab-container-inside"><div class="ab-container-content" style="max-width:1600px">
<h4 class="wp-block-heading">Tipp:</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du keine Information erhalten hast, könnte es sein, dass die BVK eine falsche Adresse hat oder zu spät über die Beendigung des Dienstverhältnisses informiert wurde. Es ist daher anzuraten, sich mit der BVK in Verbindung zu setzen.</p>
</div></div></div>



<h4 class="wp-block-heading">Was kann ich mit dem Geld sonst noch machen?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung hast, und es nicht direkt ausbezahlt haben willst, kannst du es </p>



<ul class="wp-block-list"><li>in der Vorsorgekasse des alten Arbeitgebers weiter veranlagen. </li><li>übertragen in die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers.</li><li>an ein Versicherungsunternehmen überweisen lassen für eine abgeschlossene Pensionszusatzversicherung.</li><li>an eine <a href="https://kompetenz-online.at/2019/03/11/nein-zur-pensionsluege/" aria-label="Pensionskasse">Pensionskasse</a>  überweisen lassen, bei der man bereits Berechtigter ist, oder an eine betriebliche Kollektivversicherung, bei der man bereits versichert ist.</li></ul>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn auf eine Anwaltschaft seit 3 Jahren keine Beiträge mehr bezahlt wurden, kann man sich das Geld in die Kasse eines neuen Arbeitgebers übertragen lassen, auch wenn man kein Recht auf Auszahlung hat (weil man etwa selbst gekündigt hat).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie viel Abfertigung bekomme ich?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Einmal jährlich erhalten alle ArbeitnehmerInnen, die unter die Abfertigung NEU fallen, eine schriftliche Kontoinformation über die Höhe des angesparten Kapitals und andere abfertigungsrelevante Daten. Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses mit Anspruch auf Auszahlung erhältst du ebenfalls eine solches Schreiben.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie hoch ist die Besteuerung meiner Abfertigung?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn du dir die Abfertigung auszahlen lässt, wird sie mit 6 Prozent Lohnsteuer besteuert. Die Übertragungen an eine Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse oder an eine betriebliche Kollektivversicherung, sind zur Gänze von der Lohnsteuer befreit.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="576" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/09/Service_Broschuere_abfertigung-1024x576.png" alt="" class="wp-image-18758" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/09/Service_Broschuere_abfertigung-1024x576.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/09/Service_Broschuere_abfertigung-300x169.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/09/Service_Broschuere_abfertigung-150x84.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/09/Service_Broschuere_abfertigung-768x432.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/09/Service_Broschuere_abfertigung.png 1500w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Bei deiner Gewerkschaft GPA findest du auch eine&nbsp;<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.gpa.at/themen/gesellschaft-und-soziales/abfertigung-neu" target="_blank" aria-label="Broschüre (öffnet in neuem Tab)">Broschüre</a>&nbsp;mit allen Infos (Stand September 2021) zur Abfertigung neu zum Download!</p>



<div class="wp-block-group advgb-dyn-f2a6aa86"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow">
<div class="wp-block-atomic-blocks-ab-container blauebox ab-block-container advgb-dyn-d6263d4c"><div class="ab-container-inside"><div class="ab-container-content" style="max-width:1600px">
<h4 class="wp-block-heading">Mehr Info:</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr Infos zum Thema Abfertigung und einen Link zum Perfomance-Vergleichsrechner der GPA-Grundlagenabteilung findest du <a href="https://www.gpa.at/themen/gesellschaft-und-soziales/abfertigungsrechner---ein-service-fuer-betriebsraetinnen" aria-label="hier">hier</a>. </p>
</div></div></div>
</div></div>



<p class="wp-block-paragraph"> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abfertigungskassen: Gewinner sind die Eigentümer</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/04/12/abfertigungskassen-gewinner-sind-die-eigentuemer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Mum]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Apr 2019 10:27:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Abfertigung]]></category>
		<category><![CDATA[David Mum]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzmärkte]]></category>
		<category><![CDATA[Grafik]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgekassen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=9673</guid>

					<description><![CDATA[Seit 2003 gibt es in Österreich Abfertigungskassen. Wenn man gekündigt wird, bekommt man eine Abfertigung nicht mehr direkt vom Arbeitgeber, sondern von einer sognannten Vorsorgekasse, die die Beiträge am Finanzmarkt veranlagt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1000" height="600" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/04/Grafik_abfertigung.png" alt="" class="wp-image-9675" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/04/Grafik_abfertigung.png 1000w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/04/Grafik_abfertigung-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/04/Grafik_abfertigung-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/04/Grafik_abfertigung-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /><figcaption> <br><strong>Während die ArbeitnehmerInnen letztes Jahr 2 Prozent Verlust hinnehmen musste und im langjährigen Schnitt nur etwas mehr als 2 Prozent Verzinsung pro Jahr hatten, freuen sich die Eigentümer der Mitarbeitervorsorgekassen über ein profitables Geschäft. Sie erhalten durch ihre hohen Gewinne eine Rendite von 21 Prozent.</strong>  <br>Grafik: GPA-djp-Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Seit 2003 gibt es in Österreich Abfertigungskassen. Wenn man gekündigt wird, bekommt man die Abfertigung nicht mehr direkt vom Arbeitgeber, sondern von einer sogenannten Vorsorgekasse, die die Beiträge veranlagt. </strong></p>



<span id="more-9673"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Der Arbeitgeber muss monatlich 1,53 Prozent vom Entgelt in diese Kasse einzahlen, die Höhe der Abfertigung ergibt sich dann daraus, wie erfolgreich die Kasse die Beiträge veranlagt hat. 2018 waren die Ergebnisse durch die Bank negativ. Im Schnitt verloren die Anwartschaftsberechtigten durch negative Erträge 2 Prozent ihrer Ansprüche. </p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Warum wurde 2003 auf dieses System umgestellt?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Reform der Abfertigung hat zwei wichtige Zielsetzungen erfüllt: erstens wurden alle ArbeitnehmerInnen in das System einbezogen und zweitens wurde die Mobilität der ArbeitnehmerInnen erhöht. Die alte Abfertigung verfiel bei Selbstkündigung und galt nur für Dienstverhältnisse, die länger als drei Jahre gedauert haben. In vielen Bereichen wurde nur bei wenigen Kündigungen eine Abfertigung ausbezahlt. Die neue Abfertigung ist hier fairer. Ansprüche hängen davon ab, wie lange man gearbeitet hat und nicht bei wie vielen Dienstgebern. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber: Mit der Reform der Abfertigung wurden gesetzlich obligatorische arbeitsrechtliche Ansprüche an gewinnorientierte Unternehmen ausgelagert, die die Beiträge an den Finanzmärkten veranlagen. Und das schafft Probleme. Geringe Veranlagungserträge, hohe Kosten und der bescheidene Beitragssatz von 1,53 Prozent bewirken, dass die Leistungshöhe deutlich unter der alten Abfertigung bleibt. Wichtig ist aber, dass für die Abfertigung Neu eine Kapitalgarantie gilt. Das heißt, niemand darf weniger an Abfertigung bekommen, als an  Beiträgen einbezahlt wurde. </p>



<h4 class="wp-block-heading">40 Prozent Verwaltungskosten</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Erträge waren insgesamt eher bescheiden. Die durchschnittliche jährliche Verzinsung liegt für die Jahre 2004 bis 2018 bei 2,3 Prozent. Dabei sind aber die Verwaltungskosten, die sich die Kassen von den laufenden Beiträgen abziehen noch nicht berücksichtigt. Das heißt für die meisten Anspruchsberechtigten liegt die Nettoverzinsung ihrer Beiträge nicht über der Inflationsrate oder sogar darunter.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es gibt aber einen eindeutigen Gewinner: Da die Abfertigungskassen hohe Kosten einheben, machen sie hohe Gewinne und schütten sich fette Dividenden aus. Für die Eigentümer der Vorsorgekassen ist das ein gutes und komfortables Geschäft ist. Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass die Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent der Entgelte in die Vorsorgekassen einzahlt. Diese bekommen die Beiträge von den Krankenkassen überwiesen und ziehen von diesen und dem verwalteten Vermögen Kosten ab. Die verrechneten Kosten entsprechen 2003 bis 2017 ca. 40 Prozent der Veranlagungserträge. Das ist für die Kassen profitabel, für die ArbeitnehmerInnen aber nicht effizient. Hier kann Abhilfe geschaffen werden. Denn die Kassen verrechnen sich wesentlich mehr an Gebühren als der Betrieb des Systems kostet. Daher steigen die Gewinne für die Eigentümer und die Eigenkapitalrendite laufend an. </p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>2 Prozent für die ArbeitnehmerInnen, 21 Prozent für die Eigentümer </strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Während die ArbeitnehmerInnen letztes Jahr 2 Prozent Verlust hinnehmen musste und im langjährigen Schnitt nur etwas mehr als 2 Prozent Verzinsung pro Jahr hatten, freuen sich die Eigentümer der Kassen über ein profitables Geschäft. Sie erhalten durch ihre hohen Gewinne eine Rendite von 21 Prozent, also das zehnfache der ArbeitnehmerInnen. Zuletzt schütteten sie sich Dividenden von 13 Millionen aus. Von den über 90 Millionen an Kosten, die den Anspruchsberechtigten verrechnet wurden, flossen 13 Millionen als Dividenden an die Eigentümer der Kassen, im wesentlichen Banken und Versicherungen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Hier gibt es also
Handlungsbedarf. Nachdem die Kassen die Kosten nicht von selbst senken werden,
sollte die Höhe der Kosten gesetzlich gesetzlich stärker begrenzt werden. Wenn
die Abfertigung Neu ein vernünftiges Leistungsniveau bringen soll und keine
Subventionierung der Finanzwirtschaft, dann brauchen wir eine Reform der
Reform.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Arbeitsrecht: Wenn Arbeit krank macht …</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2016/02/24/wenn-arbeit-krank-macht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Andrea Komar]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2016 05:29:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2016/01]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abfertigung]]></category>
		<category><![CDATA[Andrea Komar]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenstand]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompetenz-online.at/?p=3496</guid>

					<description><![CDATA[Was ist bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis wegen drohender Gesundheitsschädigung zu beachten? Als Martin G. zur Rechtsberatung in die Regionalgeschäftsstelle Tirol kommt, erweckt er ganz den Eindruck eines Mannes, der mit seiner Nervenkraft am Ende ist. Er ist unruhig und fahrig und sieht krank aus. „Ich bin Kundenbetreuer eines großen Unternehmens“, schildert er [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_3498" aria-describedby="caption-attachment-3498" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-3498" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/05/austritt-300x246.jpg" alt="Die GPA-djp berät, damit keine" width="300" height="246" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/05/austritt-300x246.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/05/austritt.jpg 519w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-3498" class="wp-caption-text">Die GPA-djp berät, damit keine<br />Ansprüche verloren gehen. Bild: lenets_tan &#8211; Fotolia</figcaption></figure></p>
<p align="LEFT"><strong>Was ist bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis wegen drohender Gesundheitsschädigung zu beachten?</strong></p>
<p align="LEFT"><span id="more-3496"></span>Als Martin G. zur Rechtsberatung in die Regionalgeschäftsstelle Tirol kommt, erweckt er ganz den Eindruck eines Mannes, der mit seiner Nervenkraft am Ende ist. Er ist unruhig und fahrig und sieht krank aus. „Ich bin Kundenbetreuer eines großen Unternehmens“, schildert er seine Situation, „und fast aus schließlich im Außendienst tätig. Von Jahr zu Jahr wird der Kundenkreis, den ich zu betreuen habe, größer. Ich mache unzählige Überstunden und schaffe es trotzdem nicht, all meinen Verpflichtungen nachzukommen. Der Stress hat mich krank gemacht, ich war drei Monate im Krankenstand, aber mein Chef hat kein Verständnis, ganz im Gegenteil, seit ich wieder arbeite, setzt er mich noch mehr unter Druck, er schikaniert mich geradezu.“ Martin G. möchte aus dem Unternehmen ausscheiden. Seine Gesundheit ist ihm wichtiger als der Job. „Ich will aber nicht kündigen“, sagt er, „weil ich dann meine Abfertigung verliere.“</p>
<p align="LEFT">Martin G. ist 1988 ins Unternehmen eingetreten und hat daher Anspruch auf Abfertigung Alt. „Stimmt es, dass man das Dienstverhältnis aus gesundheitlichen Gründen durch vorzeitigen Austritt beenden kann“, erkundigt er sich, „und dass man, wenn man das tut, seinen Abfertigungsanspruch behält?“ Grundsätzlich, bestätigt ihm die Tiroler Rechtsschutzsekretärin, steht ihm im Falle eines berechtigten vorzeitigen Austritts die gesetzliche Abfertigung zu. Damit der Austritt berechtigt ist, muss allerdings einiges beachtet werden. Wer überstürzt austritt, läuft Gefahr Ansprüche zu verlieren. Zunächst wird Martin G. geraten, sich von seinem behandelnden Arzt bestätigen zu lassen, dass er seine Außendiensttätigkeit nicht mehr ohne Schaden für seine Gesundheit verrichten kann. Ein berechtigter vorzeitiger Austritt aus gesundheitlichen Gründen setzt nämlich nicht notwendigerweise Dienstunfähigkeit voraus, sondern ist schon dann möglich, wenn bei Fortsetzung der Dienstleistung ein gesundheitlicher Schaden in absehbarer Zeit objektiv zu befürchten ist. Bereits zwei Tage später legt Martin G. die diesbezügliche fachärztliche Bestätigung vor. Er leidet, wie  sein Arzt diagnostiziert, unter einer agitierten Depression bei chronischem Erschöpfungssyndrom. Er wird medikamentös behandelt und befindet sich außerdem in Psychotherapie. Aus fachärztlicher Sicht ist, sollte er seiner Tätigkeit weiter nachgehen, eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes zu erwarten; die Gründe dafür sind der massive Arbeitsdruck und soziale Konflikte mit dem schikanösen Chef.</p>
<p align="LEFT"><strong>Information des Arbeitgebers</strong></p>
<p align="LEFT">Der nächste Schritt ist ein Schreiben an den Arbeitgeber, das die Gewerkschaftssekretärin für Martin G. verfasst. In diesem Schreiben wird der Arbeitgeber formell davon in Kenntnis gesetzt, dass Herr G. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage ist, im Außendienst tätig zu sein. Zugleich wird vorgeschlagen, das Dienstverhältnis einvernehmlich aufzulösen, natürlich unter Wahrung des gesetzlichen Abfertigungsanspruchs. Für den Fall, dass der Arbeitgeber Vorschlag nicht nähertritt, wird der berechtigte vorzeitige Austritt angekündigt.</p>
<p align="LEFT"><strong>Ersatzarbeitsplatz</strong></p>
<p align="LEFT">Diese Information ist erforderlich, weil dem Arbeitgeber innerhalb angemessener Frist die Möglichkeit eingeräumt werden muss, eine Ersatzbeschäftigung anzubieten. Ist diese Ersatzbeschäftigung gesundheitlich zumutbar und vom Arbeitsvertrag gedeckt, kann der Arbeitnehmer nicht mehr berechtigt austreten. Tatsächlich bietet der Arbeitgeber Martin G. einen Job im Innendienst an. Eine abfertigungswahrende Auflösung des Dienstverhältnisses kommt für ihn nicht in Frage. Nach Rücksprache mit seinem Arzt erklärt Martin G., dass ihm auch dieser Ersatzarbeitsplatz gesundheitlich nicht zuzumuten sei. Zum einen drohe ihm dort ähnlicher Stress, zum anderen wäre er bei ständiger Anwesenheit im Büro den Launen seines Chefs noch schutzloser ausgeliefert.</p>
<p align="LEFT"><strong>Erklärung des berechtigten </strong><strong>vorzeitigen Austritts</strong></p>
<p align="LEFT">Da der Arbeitgeber keine zumutbare Beschäftigung anbieten kann und auch keiner einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zustimmt, erklärt Martin G., vertreten durch die GPA-djp Tirol, schriftlich seinen berechtigten vorzeitigen Austritt. Er erhält zügig die Endabrechnung, aber um seine gesetzliche Abfertigung muss er kämpfen. Der Arbeitgeber bestreitet nämlich unter Berufung auf den angebotenen Job im Innendienst die Berechtigung des vorzeitigen Austritts und verweigert die Auszahlung der Abfertigung. Martin G. klagt die gesetzliche Abfertigung mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz ein. Er legt u. a. ein Schreiben seines Arztes vor, das bestätigt, dass er weder im Außen- noch im Innendienst des Unternehmens arbeiten kann, ohne seine Gesundheit massiv zu gefährden. Im Rahmen der ersten Gerichtsverhandlung kommt es nach Belehrung durch die Richterin zu einem Anerkenntnis. Martin G. bekommt seine Abfertigung. „Ich bin froh“, erklärt er seiner Rechtsvertreterin draußen vor dem Gerichtssaal, „dass wir den Austritt so gut vorbereitet haben. Die Abfertigung in Höhe von immerhin zwölf Monatsentgelten zu verlieren, wäre wirklich hart gewesen.“</p>
<p align="LEFT"><strong>FAQ</strong></p>
<p align="LEFT">Ein vorzeitiger Austritt ist die (sofortige) Beendigung des Dienstverhältnisses durch den/die ArbeitnehmerIn ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen. Für Angestellte zählt § 26 AngG die rechtmäßigen Austrittsgründe demonstrativ auf. Solche Gründe sind neben den gesundheitlichen z. B. die ungebührliche Schmälerung oder gänzliche Vorenthaltung des Entgelts, erhebliche Ehrverletzungen und Tätlichkeiten durch den Arbeitgeber. Bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt drohen neben dem Verlust diverser Ansprüche auch Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers wegen vertragswidriger Auflösung des Dienstverhältnisses.</p>
<p align="LEFT">ACHTUNG: Ein vorzeitiger Austritt kann schon deshalb unberechtigt sein, weil man, ohne dem Arbeitgeber eine Frist zur Unterbreitung eines Lösungsvorschlags zu setzen, ausgetreten ist! Wir empfehlen daher dringend, vor einem vorzeitigen Austritt die Beratungsleistungen der zuständigen GPA-djp-Regionalgeschäftsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese informiert auch über Fristen und Ansprüche!</p>
<p align="LEFT">
<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
