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	<title>Auslandsreisen &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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		<title>Faktencheck: Urlaub</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/07/07/faktencheck-urlaub/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lucia Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2020 12:56:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Auslandsreisen]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltfortzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenstand]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsanspruch]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Urlaub.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="769" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/07/vicko-mozara-m82uh_vamhg-unsplash-1024x769.png" alt="" class="wp-image-14170" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/07/vicko-mozara-m82uh_vamhg-unsplash-1024x769.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/07/vicko-mozara-m82uh_vamhg-unsplash-300x225.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/07/vicko-mozara-m82uh_vamhg-unsplash-150x113.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/07/vicko-mozara-m82uh_vamhg-unsplash-768x577.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/07/vicko-mozara-m82uh_vamhg-unsplash.png 1500w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Foto: unsplash</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Urlaub.</strong></p>



<span id="more-14176"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Wieviel Urlaub habe ich eigentlich? </h4>



<p class="wp-block-paragraph">Sie haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr, das sind 30 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche von Montag bis Samstag) bzw. 25 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag). Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte, jeweils im Ausmaß der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Ab wann besteht Urlaubsanspruch?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ihr Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten 6 Monaten des ersten Arbeitsjahres so:&nbsp; Pro Monat entsteht Anspruch auf 2,5 Werktage Urlaub, mit Beginn des 7. Monats auf den Jahresurlaub von 5 Wochen. Ab dem zweiten Jahr haben Sie mit Beginn des Arbeitsjahres Anspruch auf den gesamten Urlaub.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Kann Urlaub in Geld abgelöst werden?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Urlaub ist zur Erholung da und für die Erhaltung der Gesundheit ein wichtiger Faktor. Daher darf Urlaub auch nicht in Geld abgegolten werden. Das Urlaubsgesetz verbietet, dass im aufrechten Arbeitsverhältnis an Stelle der freien Tage eine Abgeltung des Urlaubs in Geld vorgenommen wird. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Darf ich meinen Urlaub stundenweise nehmen?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Nein, ein stundenweiser Urlaubsverbrauch ist nicht möglich.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Darf ich Urlaub machen während ich arbeitslos bin? </strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Arbeitslose müssen den Urlaub mit dem AMS abstimmen. Urlauben Sie im Inland, erhalten Sie weiterhin das Arbeitslosengeld, müssen aber vorgeschriebene Termine beachten. Beim Auslandsurlaub wird diese Leistung für die Dauer des Urlaubes unterbrochen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Kann ich <b>Urlaub ohne Zustimmung des Chefs festlegen?</b></strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ihren Urlaub müssen Sie mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Wenn es zu keiner Einigung kommt, können Sie den Urlaub nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen mit Hilfe Ihres Betriebsrates antreten, fragen Sie dazu beim Betriebsrat nach! Das gilt auch umgekehrt &#8211; Urlaub ist Vereinbarungssache. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Sie können auch nicht von Ihrem Chef in Urlaub geschickt werden, wenn sie nicht wollen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>In meinem Unternehmen gibt es eine Betriebssperre. Ist es OK, dass meine Chefin/mein Chef dadurch einfach bestimmt, wann ich auf Urlaub gehen muss?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Es ist möglich, einen Teil des Urlaubsanspruchs – ca. 2 Wochen – durch eine Betriebssperre im Voraus zu vereinbaren. Es muss aber ein ausreichend langer, individuell bestimmbarer Urlaubsrest bleiben. Bei Fragen zum Betriebsurlaub gibt auch Ihr Betriebsrat Auskunft.&nbsp;</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann mein Chef/meine Chefin den bewilligten Urlaub widerrufen?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn der Urlaub einmal bewilligt ist, kann der Chef/die Chefin den Urlaub auch nicht mehr einfach so widerrufen –  der/ die ArbeitnehmerIn aber auch nicht! Ein Urlaubstag pro Jahr muss nicht vereinbart werden, sondern kann einseitig von dem/der ArbeitnehmerIn unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten festgelegt werden („persönlicher Feiertag“).</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie während ihres Urlaubs krank werden, so werden die Tage der Erkrankung auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet, vorausgesetzt Sie sind länger als drei Tage krank und melden dies auch dem Arbeitgeber mit einem ärztlichen Zeugnis.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist, müssen Sie wieder arbeiten gehen, es sei denn, Sie sind noch krank. Die Tage, die Sie während Ihres Urlaubs krank waren, werden zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was passiert, wenn ich meinen Urlaub bis zum Ende des Jahres nicht verbraucht habe?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Der entstandene, aber nicht verbrauchte Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt, dass ArbeitnehmerInnen drei Jahre Zeit haben, entstandenen Urlaub zu verbrauchen. Danach steht der Urlaub aus dem ersten Jahr nicht mehr zur Verfügung.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Muss ich dem Chef sagen, wohin ich auf Urlaub fahre?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Nein, Sie müssen Ihrem Chef Ihre Urlaubspläne nicht verraten und er kann den Urlaub in ein Land mit Reisewarnung auch nicht verbieten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Bekomme ich mein Gehalt weiter bezahlt, wenn ich im Urlaub an COVID-19 erkranke oder nach dem Urlaub in Quartäne muss?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ja laut Arbeitsministerin müssen Sie sich trotz Sicherheitswarnstufe 4 (gilt derzeit in fast allen EU-Ländern) keine Sorgen machen um die Entgeltfortzahlung im Krankenstand umzufallen, dass wenn Sie an COVID-19 erkranken. Die Erkrankung ist auch kein Entlassungsgrund.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Voraussetzung dafür ist, Sie halten sich am Urlaubsort an alle COVID-19-Schutzmaßnahmen, verhalten sich also verantwortungsvoll und nicht fahrlässig.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie wirkt sich Kurzarbeit auf meinen Urlaub aus?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Selbstverständlich ist auch während der <a href="https://kompetenz-online.at/2020/03/18/faktencheck-kurzarbeit/" aria-label="Kurzarbeit">Kurzarbeit</a> Urlaub möglich. Urlaube sind jedoch grundsätzlich immer zu vereinbaren. Das Bemühungen um den Abbau von Alturlauben ist außerdem eine Voraussetzung, um Kurzarbeit für ein Unternehmen vereinbaren zu können, auch aus dem laufenden Urlaubsanspruch können bis zu drei Wochen Abbau vereinbart werden. Der Urlaubsverbrauch ist auch während der Kurzarbeit möglich.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Weitere Infos zum Thema Auslandsurlaub und Corona</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://kompetenz-online.at/2020/06/16/faktencheck-auslandsurlaub-in-corona-zeiten/" aria-label="Faktencheck zum Thema Auslandsreisen trotz Corona">Faktencheck zum Thema Auslandsreisen trotz Corona</a></li>



<li><a href="https://www.gpa-djp.at/cs/Satellite?blobkey=id&amp;blobwhere=1342719690764&amp;blobheadername2=content-disposition&amp;blobheadername1=content-type&amp;blobheadervalue2=inline%3B+filename%3D687%2F219%2FHandbuch+COVID-19_Urlaub+und+Entgeltfortzahlung.pdf&amp;blobheadervalue1=application%2Fpdf&amp;blobcol=urldata&amp;blobtable=MungoBlobs&amp;site=A03" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Handbuch des Bundesministeriums zu Arbeit, Familie und Jugend COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung (öffnet in neuem Tab)">Handbuch des Bundesministeriums zu Arbeit, Familie und Jugend COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung</a></li>
</ul>



<div class="wp-block-advgb-container advgb-blocks-container blauebox">
<h4 class="wp-block-heading"><strong>Die Gewerkschaft GPA hilft</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">GPA-Mitgliedern steht ein vielfältiges <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Beratungsangebot (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.9/ueber-uns/kontakt" target="_blank">Beratungsangebot</a> zu arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Nicht-Mitglieder können unter 050301-301 eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. </p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Urlaub storniert – wer trägt die Kosten?</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/06/16/urlaub-storniert-wer-traegt-die-kosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christof Mackinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2020 14:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2020/02]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[AK]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeiterkammer]]></category>
		<category><![CDATA[Auslandsreisen]]></category>
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		<category><![CDATA[Christof Mackinger]]></category>
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		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Corona-Pandemie hat vielen einen Strich durch die Urlaubsplanung gemacht - damit beginnt das Bangen um Rückerstattung der Kosten für stornierte Reisen. Zwar scheint die Lage unübersichtlich, doch ExpertInnen können den KonsumentInnen zu ihren Rechten verhelfen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="684" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/strand_20200601_PD7287.HR_-1024x684.png" alt="" class="wp-image-14011" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/strand_20200601_PD7287.HR_-1024x684.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/strand_20200601_PD7287.HR_-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/strand_20200601_PD7287.HR_-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/strand_20200601_PD7287.HR_-768x513.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/strand_20200601_PD7287.HR_-1536x1025.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/strand_20200601_PD7287.HR_-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/strand_20200601_PD7287.HR_-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/strand_20200601_PD7287.HR_-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/strand_20200601_PD7287.HR_.png 2000w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: GENT SHKULLAKU / AFP / picturedesk.com</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Corona-Pandemie hat vielen einen Strich durch die Urlaubsplanung gemacht &#8211; damit beginnt das Bangen um Rückerstattung der Kosten für stornierte Reisen. Zwar scheint die Lage unübersichtlich, doch ExpertInnen können den KonsumentInnen zu ihren Rechten verhelfen.</strong></p>



<span id="more-14006"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Ich bin drei Stunden in der Warteschleife von OPODO gehangen, aber niemand hat abgehoben,“ erzählt Herr Rust am Telefon. Außer einer Handvoll unpersönlicher E-Mails habe er bis heute „nichts von seinem Geld gesehen.“ Maximilian Rust ist sichtlich verärgert. Mitte März wollte er mit Freundinnen für ein paar Wochen nach Nepal fliegen. Wegen der rasanten Ausbreitung der Corona-Pandemie sollte er an seinem Urlaubsort zwei Wochen in Quarantäne verbringen. Daher hat er seinen Flug drei Tage vor Beginn storniert. Seitdem ist für Max Rust unklar, ob er seine Buchung über 750 Euro rückerstattet bekommt. Und damit ist er nicht allein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vielen Menschen machte das Coronavirus einen Strich durch ihre Urlaubspläne. In vielen Fällen ist unklar, wer die Kosten für die ausgefallenen oder stornierten Flüge trägt. Die Reisebranche ist stark von der Wirtschaftskrise getroffen, in Zeiten von Verdienstentgang, Kurzarbeit und hoher Arbeitslosigkeit ist für viele Konsument-<br>Innen aber die Rückerstattung ihrer Reisekosten besonders wichtig um über die Runden zu kommen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Dutzende Anfragen täglich</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Täglich gehen dutzende Anfragen bei KonsumtenschützerInnen zum Thema Reisestornos ein &#8211; allein die Arbeiterkammer Wien verzeichnet bei einem einzigen Facebook-Posting zum Thema hunderte Kommentare von Menschen, deren Urlaub sich in Luft aufgelöst hat. Emanuela Prock, Juristin in der Konsumentenschutz-Abteilung der Arbeiterkammer Wien sorgt dafür, dass sie alle zu ihrem Recht und im besten Fall zu ihrem Geld kommen. Viele brauchen den Rat von ExpertInnen, denn für Laien ist die Rechtslage alles andere als übersichtlich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Man muss erst mal unterscheiden zwischen Pauschal- und Individualreisen“, erklärt die Juristin. Pauschalreisen kombinieren mindestens zwei Reiseleistungen (z.b. Beförderung und Unterbringung) zu einem Gesamtentgelt. Bei Problemen ist der Reiseveranstalter Ansprechpartner, „das ist im Fall eines Stornos von Vorteil,“ so Prock. Dabei sind KundInnen auch gegen eine mögliche Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Die EU-Fluggastverordnung regelt, dass konsumentinnen keine Gutscheine Annehmen müssen.“</p><cite>Emanuela Prock, AK</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Anders ist dies bei Individualreisen bei denen jedes Angebot einzeln gebucht wurde: Flug, Hotel, Ausflüge vor Ort etc. Im Problemfall müsse man sich hier mit dementsprechend vielen AnsprechpartnerInnen auseinandersetzen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kostenloses Storno bei Reisewarnung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Reisewarnungen der Stufe 6 oder 5, wie sie derzeit viele Staaten wegen der Corona-Pandemie betreffen, bieten Pauschalreisenden das Recht kostenlos zurückzutreten. „Das heißt aber nicht, dass man ohne Reisewarnung nicht kostenfrei von der Reise zurücktreten kann,“ erklärt Emanuela Prock.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was aber, wenn sich die Lage am Urlaubsort seit der Buchung dramatisch geändert hat? Ausgangssperren, Einreisebeschränkungen, hohe Ansteckungsgefahr? Wie etwa im Fall Maximilian Rusts: Er sollte nach Ankunft in Nepal Mitte März einen Teil seines Urlaubs in Quarantäne verbringen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bucht man eine Reise, geht man davon aus, das jeweilige Land auch betreten und sich dort erholen zu können und sich nicht in Quarantäne begeben zu müssen. „Ist diese Grundlage nicht mehr gegeben, kann der Kunde meiner Einschätzung nach kostenlos zurücktreten,“ so die Juristin von der Arbeiterkammer. Maximilian Rusts abgesagter Flug sei aber kein ganz eindeutiger Fall, noch gäbe es dazu keine gültige Rechtsprechung. Letzten Endes müsse wohl ein Gericht entscheiden, ob es zumutbar gewesen wäre, die Reise anzutreten und ob Herr Rust das Geld zurückbekommen müsse.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Probleme mit Buchungsplattformen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Buchungen, wie auch die besagte Nepalreise, werden über Plattformen wie Opodo oder Flugladen abgewickelt. „Da solche Plattformen nur eine Vermittlerposition einnehmen, muss man sich bei Rückforderungen direkt an das Flugunternehmen wenden“ erklärt die Juristin Prock.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Thema, das bei KonsumentenschützerInnen immer wieder angefragt wird, sind Ersatzgutscheine: Viele Reiseanbieter und Fluglinien wollen anstatt direkter Rückzahlungen die KundInnen mit Gutscheinen an sich binden. Doch die Ausstellung eines Ersatzgutscheins ist nur mit Zustimmung der Betroffenen gestattet: „Die EU-Fluggastverordnung regelt, dass KonsumentInnen keine Gutscheine annehmen müssen.“ Freiwillig ist das zwar möglich, geht die Fluglinie aber insolvent, verfallen ihre Gutscheine. Nicht zuletzt haben Gutscheine den Nachteil, dass man bei zukünftigen Buchungen auf eine Airline beschränkt ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur, wie kann in unsicheren Zeiten noch ein Sommerurlaub geplant werden? Wie kann man in Zeiten von Corona Urlaub buchen? Auch Maximilian Rust will seinen Nepalurlaub so bald wie möglich nachholen. Dazu hat Emanuela Prock bei der AK in den letzten Wochen besonders viele Anfragen bekommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In jedem Fall ist bei der Planung zu bedenken: „Ist die Gefahrensituation in unmittelbarer Nähe des Urlaubsorts außergewöhnlich hoch, können Pauschalreisende eine Woche vor Urlaubsantritt kostenfrei stornieren.“ Storniert man jedoch kurzfristig allein wegen eines Unsicherheitsgefühls, können hohe Stornogebühren anfallen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Letztlich ist die Urlaubsplanung derzeit ein Glücksspiel!“ so Emanuela Prock. Sie rät Informationen zu den Reisedestinationen auf der Website des Außenministeriums zu beobachten und eine eigene Einschätzung zu treffen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vielleicht entscheiden sich manche auch einfach dazu einen klimafreundlicheren Urlaub ohne Flug zu planen. Maximilian Rust etwa will vorerst seinen Ärger bei einer Fahrradtour wegstrampeln.</p>



<p class="blauebox wp-block-paragraph"><strong>Beratung bei Reisestornos: </strong><br>Hotline des Sozialministeriums und VKI zu reiserechtlichen Fragen:<br>0800 201 211 (werktags) 9 bis 15 Uhr<br><a href="http://www.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="www.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz (öffnet in neuem Tab)">www.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz</a><br>(bietet auch zahlreiche Musterbriefe an)</p>
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