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	<title>Familienbonus &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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	<title>Familienbonus &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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	<item>
		<title>Tipps zur ArbeitnehmerInnenveranlagung</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2023/02/20/tipps-zur-arbeitnehmerinnenveranlagung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Robin Perner]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2023 15:00:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2023/01]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[ArbeitnehmerInnenveranlagung]]></category>
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					<description><![CDATA[Jedes Jahr grüßt die ArbeitnehmerInnen-Veranlagung und bereitet vielen
Kopfzerbrechen. Deine Gewerkschaft hilft dir mit Tipps, damit du dir alles an Steuer zurückholst, was dir zusteht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="678" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/Steuererklaerung_AdobeStock_79275027-1024x678.jpeg" alt="" class="wp-image-19457" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/Steuererklaerung_AdobeStock_79275027-1024x678.jpeg 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/Steuererklaerung_AdobeStock_79275027-300x199.jpeg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/Steuererklaerung_AdobeStock_79275027-150x99.jpeg 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/Steuererklaerung_AdobeStock_79275027-768x509.jpeg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/Steuererklaerung_AdobeStock_79275027-1536x1017.jpeg 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2023/02/Steuererklaerung_AdobeStock_79275027-2048x1356.jpeg 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Foto: Adobe Stock</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Jedes Jahr grüßt die ArbeitnehmerInnen-Veranlagung und bereitet vielen Kopfzerbrechen. Deine Gewerkschaft hilft dir mit Tipps, damit du dir alles an Steuer zurückholst, was dir zusteht.</strong></p>



<span id="more-19456"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Was ist die ArbeitnehmerInnenveranlagung und wer sollte oder muss diese machen?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) dient dazu gewisse Ausgaben in Verbindung mit der Erwerbstätigkeit, Kindern, Sonderausgaben wie Spenden und außergewöhnlichen Belastungen zu begünstigen. Dafür kann man die im Laufe des Jahres gezahlte Lohnsteuer teilweise rückerstattet bekommen.</p>



<p class="rotebox wp-block-paragraph">Mehr Tipps zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2022 findest du auch auf der <a href="https://www.gpa.at/themen/steuern-und-wirtschaft/zu-viel-bezahlte-lohnsteuer-zurueckholen-2022" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Website der Gewerkschaft GPA (öffnet in neuem Tab)">Website der Gewerkschaft GPA</a>. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Unter gewissen Umständen ist man jedoch sogar verpflichtet, eine ArbeitnehmerInnenveranlagung abzugeben. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn man Leistungen (wie etwa Pendlerpauschale, Familienbonus, Homeoffice-Pauschale) in falscher Höhe oder ohne Anspruch erhalten hat. Die gesamte Liste der Pflichtveranlagungs-Gründe findest du <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/verfahren-arbeitnehmerinnenveranlagung/arbeitnehmerinnenveranlagung.html#:~:text=Thema%20antragslose%20Arbeitnehmerveranlagung-,Pflichtveranlagung,-Unter%20bestimmten%20Voraussetzungen" target="_blank" aria-label="hier (öffnet in neuem Tab)">hier</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Personen die Kinder haben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Beruf getätigt haben empfiehlt es sich eine Antragsveranlagung zu machen. Ebenfalls können außergewöhnliche Belastungen, etwa für Gesundheitsausgaben, unter gewissen Umständen eine Steuergutschrift bedeuten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Entlastungen für Eltern</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Für Familien mit Kindern gibt es seit dem Veranlagungsjahr 2019 zwei Entlastungsmaßnahmen, den Familienbonus Plus bzw. den Kindermehrbetrag. Der Familienbonus Plus steht für jedes Kind zu und ist ein Steuerabsetzbetrag, das bedeutet er verringert direkt die gezahlte Lohnsteuer. Im Zuge der Antiteuerungsmaßnahmen wurde die Erhöhung des Familienbonus für das ganze Jahr vorgezogen und liegt für 2022 pro Kind unter 18 Jahren bei 2.000 € pro Jahr, für Kinder über 18 bei 650 Euro pro Jahr.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Familienbonus kann entweder im Zuge der Lohnverrechnung monatlich von dem/der ArbeitgeberIn berücksichtigt werden oder im Nachhinein im Zuge der ANV. Wichtig: In beiden Fällen ist es notwendig, den Familienbonus im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung anzugeben!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es besteht die Möglichkeit den Familienbonus zu 50 Prozent mit dem/der PartnerIn zu teilen, was besonders sinnvoll ist, wenn eine Person alleine nicht genug Lohnsteuer im Kalenderjahr geleistet hat, um die volle Höhe auszunutzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Den Kindermehrbetrag erhalten jene Eltern, die keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer im Kalenderjahr bezahlt haben und er beträgt maximal 550 Euro pro Kind. Um den Kindermehrbetrag zu erhalten, muss man mindestens 30 Tage im Jahr steuerpflichtige, aktive Einkünfte bezogen haben. Der Kindermehrbetrag kann nur von einer Person und nur im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Voraussetzung für den Erhalt von Familienbonus und Kindermehrbetrag sind der Bezug von Kinderbeihilfe für das Kind sowie der ständige Aufenthalt in der EU, dem EWR oder der Schweiz.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weitere Absetzbeträge gibt es für Alleinerziehende, Alleinverdienende sowie unterhaltspflichtige Eltern. Details dazu findest du <a href="https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/6/Seite.080720.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="hier (öffnet in neuem Tab)">hier</a>.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Werbungskosten &amp; Homeoffice</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Unter Werbungskosten fallen alle Ausgaben, die durch deinen Beruf veranlasst sind. Diese sind grundsätzlich mit der Werbungskostenpauschale in Höhe von 132 Euro pro Jahr abgedeckt, wobei es für bestimmte Berufsgruppen höhere Werbungskostenpauschalen gibt. Übersteigen deine beruflichen Ausgaben diesen Betrag, macht es Sinn diese bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung anzugeben!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beispielsweise fallen unter Werbungskosten digitale Arbeitsmittel wie Computer und Zubehör, wenn diese beruflich verwendet werden. 40 Prozent der Kosten werden als Privatanteil vom Kaufpreis abgezogen. Übersteigt der berufliche Anteil der Kosten 800 Euro nicht, kann die gesamte Summe in einem Jahr geltend gemacht werden. Über 800 Euro ist eine Abschreibung über die Nutzungsdauer von 3 Jahren durchzuführen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weitere Werbungskosten umfassen unter anderem Arbeitskleidung, Fachliteratur, die Betriebsratsumlage (die noch nicht steuerfrei in der Lohnverrechnung berücksichtigt wird), gewisse Fortbildungen und Umschulungskosten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Sonderfall ist in diesem Zusammenhang ist das Homeoffice, dessen steuerliche Regelungen noch bis Ende 2023 befristet sind. ArbeitgeberInnen können MitarbeiterInnen für 100 ausschließliche Arbeitstage im Homeoffice 3 Euro pro Tag (= maximal 300 Euro im Jahr) Kostenersatz für die digitalen Arbeitsmittel steuerfrei als Homeoffice-Pauschale zurückerstatten. Leistet deine ArbeitgeberIn keine oder eine niedrigere Pauschale, dann erhältst du den Betrag als sogenannte Differenzwerbungskosten automatisch. Voraussetzung dafür ist, dass die ArbeitgeberIn die geleisteten Homeoffice-Tage am Jahreslohnzettel korrekt angibt. Über die Homeoffice-Pauschale hinaus besteht auch die Möglichkeit, ergonomische Möbel für die Arbeit im Homeoffice zu berücksichtigen. Das ist ab 26 vollen Homeoffice-Tagen mit maximal 300 Euro pro Jahr möglich.</p>



<p class="blauebox wp-block-paragraph">Tipp: Wenn du deinen Gewerkschaftsbeitrag nicht über die laufende Gehaltsverrechnung leistest, musst du diesen für die Steuerbefreiung ebenfalls angeben. Denn der Gewerkschaftsbeitrag und etwaige Homeofficepauschalen werden nicht in die Werbungskostenpauschale eingerechnet.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Sonderausgaben</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Unter Sonderausgaben fallen Spenden, Kirchenbeiträge oder freiwillige Weiterversicherung bzw. der Nachkauf von Versicherungszeiten. Diese werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, wenn der Empfänger Vor- und Zunamen wie im Zentralen Melderegister sowie dein Geburtsdatum kennt und zur <a href="https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp" aria-label="Liste der begünstigten Spendenempfängern">Liste der begünstigten Spendenempfängern</a> zählt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neu ab dem Jahr 2022 gibt es die „Öko Sonderausgabenpauschalen“ für die thermische Sanierung von Gebäuden (800 Euro) bzw. den Austausch des fossilen Heizsystems auf ein klimafreundliches (400 Euro). Voraussetzung für den Erhalt ist eine Förderung nach dem Umweltförderungsgesetz sowie Kosten von mindestens 4.000 Euro (thermische Sanierung) bzw. 2.000 Euro (Heizsystemtausch).</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lohnzettel einfach erklärt</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2022/03/17/lohnzettel-einfach-erklaert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ilona Amann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Mar 2022 17:15:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Service]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Absetzbeträge]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsnehmerveranlagung]]></category>
		<category><![CDATA[Familienbonus]]></category>
		<category><![CDATA[Ilona Amann]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnnebenkosten]]></category>
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		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
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					<description><![CDATA[Fragst du dich auch manchmal, was all die Abkürzungen auf dem Lohnzettel eigentlich bedeuten und was dir da eigentlich alles abgezogen wird. Wir erklären dir jetzt die wichtigsten Zahlen und Abkürzungen auf deinem Lohnzettel.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Fragst du dich auch manchmal, was all die Abkürzungen auf dem Lohnzettel eigentlich bedeuten und was dir da eigentlich alles abgezogen wird? Wir erklären dir die wichtigsten Zahlen und Abkürzungen auf deinem Lohnzettel.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><em>aktualisiert im Juni 2026</em></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Beschäftigte in unserem Beispiel ist seit 18 Jahren bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Sie ist alleinerziehend und hat ein Kind über 18 Jahre. </p>



<span id="more-18169"></span>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img decoding="async" width="768" height="1024" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/03/Lohnzettel_korr-768x1024.jpg" alt="" class="wp-image-18188" style="width:927px;height:1236px" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/03/Lohnzettel_korr-768x1024.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/03/Lohnzettel_korr-225x300.jpg 225w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/03/Lohnzettel_korr-113x150.jpg 113w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/03/Lohnzettel_korr-1152x1536.jpg 1152w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/03/Lohnzettel_korr-1536x2048.jpg 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/03/Lohnzettel_korr-scaled.jpg 1920w" sizes="(max-width: 768px) 100vw, 768px" /><figcaption class="wp-element-caption">Ein Muster eines Lohn-/Gehaltszettels</figcaption></figure>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>SV-Tage</strong> ist der Beitragszeitraum also der Kalendermonat (=30 Tage) für den du Sozialversicherungsbeiträge leistest. </li>



<li><strong> B002</strong> ist der Zuordnungscode der Sozialversicherung für die gängigsten Beschäftigungsgruppen. Beispielsweise steht B001 für ArbeiterIn und B002 für Angestellte.</li>



<li><strong>LSt-Tage</strong> bezeichnet die Anzahl der Tage für die du Lohnsteuer bezahlst.</li>



<li><strong>LSt-Gruppe Alleinerzieher</strong>: Hier wird sichtbar gemacht, ob du Anspruch auf einen Alleinerzieher:innenabsetzbetrag hast</li>



<li><strong>DN-/ ABR-Gruppe</strong>: Diese Abkürzung bedeutet Dienstnehmer:innengruppe oder Abrechnungsgruppe &#8211; wie beispielsweise Arbeiter:in, Angestellte</li>



<li><strong>DB</strong> bedeutet alle Dienstgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen, haben einen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) abzuführen.<strong>J</strong> steht für Ja.<br><strong>DZ</strong> bedeutet alle Mitglieder der Wirtschaftskammer (betrifft die Dienstgeber:in), die im Bundesgebiet Dienstnehmer:innen beschäftigen, sind verpflichtet den Dienstgeber:innenzuschlag zu bezahlen. Der Zuschlag zum Dienstgeber:innenbeitrag (DZ) wird auch &#8222;Kammerumlage 2&#8220; genannt.<br><strong>KO</strong> ist eine Abkürzung für Kommunalsteuer<br><strong>DB/DZ/KO</strong> werden auch Lohnnebenkosten genannt, sind von der Dienstgeber:in monatlich an das Finanzamt abzuführen.<br><strong>UB</strong> ist die Abkürzung für Urlaubsbeihilfe <br><strong>N</strong> steht für Nein, in dem Abrechnungsmonat wurde keine Urlaubsbeihilfe bezahlt.<br><strong>Nacht</strong> gibt Auskunft, ob Nachtzuschlag besteht.</li>



<li><strong>Einstufung</strong>: Hier kannst du sehen, wo du im jeweiligen Gehaltsschema eingestuft bist. Das kann ein Kollektivvertrag sein oder auch ein innerbetriebliches Gehaltsschema.</li>



<li><strong>Resturlaub:</strong> Manche Dienstgeber:innen weisen in dieser Zeile die offenen Urlaubstage und/oder die nächste Vorrückung im anzuwendenden Gehaltsschema aus. Oft wird auch angeführt, ob eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung vorliegt.</li>



<li><strong>Summe Bezüge </strong>oder <strong>Bruttobezug</strong> meint alle Geld- und Sachbezüge aus dem Dienstverhältnis, also den Grundbezug plus die zusätzlichen Bezugsbestandteile, wie Prämien, Zulagen, Überstunden usw.</li>



<li><strong>Sozialversicherung</strong> bedeutet, das ist die Bemessungsgrundlage für alle sozialversicherungspflichtigen Bezüge.</li>



<li><strong>Lohnsteuer</strong> bedeutet, das ist die Bemessungsgrundlage für alle lohnsteuerpflichtigen Bezüge.</li>



<li>Dieser Betrag ist die zu zahlende <strong>Sozialversicherung</strong>. Der Dienstnehmeranteil, also dein Anteil zur Sozialversicherung, liegt je nach Höhe deines Einkommens zwischen 15,07 Prozent, 16,07 Prozent und 17,07 Prozent und 18,07 Prozent der Bemessungsgrundlage (Das ist der Betrag bei Punkt 10.). Für Lehrlinge und Arbeitnehmer:innen mit Pensionsanspruch gelten andere Werte. Achtung: alle Dienstnehmerinnen mit Beschäftigungsort Wien zahlen 0,25% monatlich mehr an Sozialversicherungsbeitrag.</li>



<li>Dieser Betrag ist die zu zahlende <strong>Lohnsteuer</strong>. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Höhe des Einkommens ab. <a href="https://www.finanz.at/steuern/lohnsteuertabelle/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Hier (öffnet in neuem Tab)">Hier</a> kannst du die Steuerklassen nachschauen. Da die Beschäftigte ein Kind über 18 Jahre hat und der andere Elternteil nicht den halben Familienbonus plus in Anspruch nimmt, fällt ihre Lohnsteuerpflicht weg.</li>



<li><strong>Beitrag SZ</strong>: Werden Sonderzahlungen (also Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) oder sonstige Bezüge im Abrechnungsmonat ausbezahlt, sind die Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer für diese getrennt von den laufenden Bezügen (Gehalt, Zulagen usw.) auszuweisen.</li>



<li>Die <strong>Aufrollung</strong> ist die Neuberechnung der Lohnsteuer/Sozialversicherungsbeiträge für vergangene Lohnzahlungszeiträume im laufenden Kalenderjahr oder wird im Falle einer&nbsp;Nachzahlung für das Vorjahr erstellt.</li>



<li>Ob ein Anspruch auf die <strong>Pendlerpauschale</strong> und den <strong>Pendlereuro</strong>, welche zusammenhängen, besteht, ist von der Entfernung des Wohnortes zur Arbeit und der Verfügbarkeit eines Verkehrsmittels abhängig. Mit dem <a href="https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Pendlerrechner (öffnet in neuem Tab)">Pendlerrechner</a> des Bundesministeriums für Finanzen kannst du ausrechnen, ob du Anspruch auf Pendlerpauschale/Pendlereuro hast und wie hoch dein Anspruch ist. Das Ergebnis musst du dann deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin abgeben (Pendlerpauschale Erklärung). Die Pendlerpauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und ist ein Freibetrag. Der Pendlereuro hingegen ist ein Absetzbetrag und vermindert unmittelbar die zu zahlende Lohnsteuer.</li>



<li>Der <strong>Gewerkschaftsbeitrag</strong> gehört zu den sogenannten Werbungskosten und ist somit ein Freibetrag, der die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer vermindert. Dieser kann entweder monatlich laufend oder mittels Aufrollung der laufenden Bezüge durch die Arbeitgeber:in oder in der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt werden. </li>



<li>Die <strong>Betriebsratsumlage</strong> gehört auch zu den sogenannten Werbungskosten und kann ebenfalls in der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt werden.</li>



<li><strong>§ 68 EStG</strong> (=Einkommenssteuergesetz) regelt die lohnsteuerfreien Bezüge wie z.B. Schmutz-,&nbsp; Erschwernis- und Gefahrenzulage (=SEG Zulage), aber auch Überstundenzuschläge oder Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Sie sind ebenso Freibeträge und wirken sich steuermindernd aus.</li>



<li><strong>Familienbonus plus</strong> ist ein Absetzbetrag und kann entweder monatlich in der Gehaltsabrechnung durch die Arbeitgeber:in oder in der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend gemacht werden.  Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, das sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU oder EWR oder der Schweiz aufhält und das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können monatlich 166,68 Euro steuermindernd geltend werden. Für Kinder über 18 Jahre, bei bestehendem Bezug von Familienbeihilfe, können monatlich 58,34 Euro abgesetzt werden. Da es sich um einen Absetzbetrag handelt, vermindert der Familienbonus plus unmittelbar die Lohnsteuer.</li>



<li><strong>AVAB/AEAB</strong> bedeutet Alleinverdiener:innen- oder Alleinerzieher:innenabsetzbetrag. Beide sind ebenso Absetzbeträge und können entweder monatlich in der Gehaltsabrechnung durch den/die Arbeitgeber:in geltend gemacht werden oder in der Arbeitnehmer:innenveranlagung. Du musst gegenüber deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin erklären, dass du Anspruch auf den Alleinverdiener:innen- oder Alleinerzieher:innenabsetzbetrag hast. Ohne diese Erklärung wirkt sich der AVAB/AEAB in der Gehaltsabrechnung nicht steuermindernd aus.</li>



<li><strong>BVK Bemessung</strong> ist die Bemessungsgrundlage für den Beitrag an die betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgekasse bei „Abfertigung neu“.</li>



<li><strong>BVK Beitrag</strong> ist die Höhe des monatlichen Beitrags an die betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgekasse. Er entspricht 1,53 Prozent der Bemessungsgrundlage. </li>



<li><strong>Dienstgeberabgaben</strong> sind die Lohnnebenkosten deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin.</li>



<li>Der <strong>Auszahlungsbetrag</strong> ist der auszubezahlender Nettobetrag, also das was du tatsächlich auf dein Konto überwiesen bekommst. </li>
</ol>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Faktencheck: Familienbonus</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2018/12/22/checkliste-familienbonus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Gogola]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Dec 2018 22:16:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Faktencheck]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Familienbonus]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Familienbonus. Habe ich überhaupt Anspruch auf den Familienbonus? Ich habe mindestens ein Kind und es besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. den Unterhaltsabsetzbetrag, sofern Alimente bezahlt werden – es besteht somit auch ein Anspruch auf den Familienbonus. Auf welchen Wegen kann der Familienbonus beantragt werden? Entweder kann [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_7271" aria-describedby="caption-attachment-7271" style="width: 1592px" class="wp-caption alignnone"><img decoding="async" class="size-full wp-image-7271" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/checkliste-familienbonus_Fotolia_40385389_M.png" alt="Foto: Ingo Bartussek, Fotolia" width="1592" height="1194" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/checkliste-familienbonus_Fotolia_40385389_M.png 1592w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/checkliste-familienbonus_Fotolia_40385389_M-300x225.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/checkliste-familienbonus_Fotolia_40385389_M-768x576.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/checkliste-familienbonus_Fotolia_40385389_M-1024x768.png 1024w" sizes="(max-width: 1592px) 100vw, 1592px" /><figcaption id="caption-attachment-7271" class="wp-caption-text">Foto: Ingo Bartussek, Fotolia</figcaption></figure></p>
<p>Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Familienbonus.</p>
<h4><span id="more-7179"></span><strong>Habe ich überhaupt Anspruch auf den Familienbonus?</strong></h4>
<p>Ich habe mindestens ein Kind und es besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. den Unterhaltsabsetzbetrag, sofern Alimente bezahlt werden – es besteht somit auch ein Anspruch auf den Familienbonus.</p>
<h4><strong>Auf welchen Wegen kann der Familienbonus beantragt werden?</strong></h4>
<p>Entweder kann der Familienbonus mit dem Formular <a href="https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=SM&amp;__ClFRM_STICHW_ALL=e30&amp;searchsubmit=Suche" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="E30 (öffnet in neuem Tab)">E30</a> bei der Lohnverrechnung des/der ArbeitgeberIn erfolgen, wobei erklärt werden muss, in welcher Höhe der Familienbonus beantragt wird (50 Prozent oder 100 Prozent). Oder der Familienbonus kann rückwirkend im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.</p>
<h4><strong>Beträgt die maximale Höhe des Familienbonus, den ich für jedes meiner Kinder in </strong><strong>Anspruch nehmen kann, 1.500 Euro oder bloß 500 Euro pro Jahr und Kind?</strong></h4>
<ul>
<li>Mein Kind ist unter 18 Jahre alt &#8211; der Familienbonus beträgt maximal 1.500 Euro.</li>
<li>Mein Kind ist 18 Jahre alt oder älter und es besteht Anspruch auf die Familienbeihilfe &#8211; der Familienbonus beträgt maximal 500 Euro.</li>
</ul>
<h4><strong>Kann ich den Familienbonus, wenn ich ihn alleine in Anspruch nehme, zur Gänze</strong><br />
<strong>ausschöpfen*?</strong></h4>
<ul>
<li>Ich habe ein Kind und verdiene 1.750 Euro brutto monatlich oder darüber – ich kann den<br />
Bonus zur Gänze ausschöpfen.</li>
<li>Ich habe ein Kind und verdiene 1.410 Euro brutto monatlich – ich kann den Bonus<br />
lediglich zur Hälfte ausschöpfen.</li>
<li>Ich habe zwei Kinder und verdiene 2.220 Euro brutto monatlich oder darüber – ich kann<br />
den Bonus zur Gänze ausschöpfen.</li>
<li>Ich habe zwei Kinder und verdiene EUR 1.750 Euro brutto monatlich – ich kann den Bonus<br />
lediglich zur Hälfte ausschöpfen.</li>
</ul>
<h4><strong>Kann ich den Familienbonus mit dem anderen Elternteil des Kindes je zur Hälfte aufteilen?</strong></h4>
<ul>
<li>Ich lebe in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder einer länger als sechs Monate<br />
dauernden Lebensgemeinschaft und einige mich mit meinem/meiner PartnerIn darauf, den<br />
Bonus entweder aufzuteilen oder alleine zu beziehen.</li>
<li>Ich befinde mich nicht (mehr) in einer aufrechten Beziehung mit dem anderen Elternteil. Wir einigen uns jedoch darauf, den Bonus entweder aufzuteilen oder alleine zu beziehen.</li>
<li>Ich kann mich mit dem anderen Elternteil des Kindes nicht über die Frage der Aufteilung einigen – sowohl der andere Elternteil als auch ich erhalten automatisch jeweils 50 Prozent. Für den Fall, dass der andere Elternteil den Familienbonus bereits in voller Höhe beantragt hat und ich ihn ebenfalls in voller Höhe beantrage, findet für beide Elternteile eine Kürzung auf 50 Prozent statt.</li>
</ul>
<h4><strong>Kann ich den Familienbonus auch mit meinem/meiner neuen PartnerIn teilen?</strong></h4>
<ul>
<li>Der andere Elternteil des Kindes ist unterhaltspflichtig, zahlt aber dauerhaft keinen Unterhalt – ich kann den Familienbonus mit dem/der neuen PartnerIn aufteilen.</li>
<li>Der andere Elternteil des Kindes ist unterhaltspflichtig, zahlt aber bloß sporadisch Unterhalt – ich kann den Familienbonus mit dem/der neuen PartnerIn bloß für jene Monate aufteilen, in denen kein Unterhalt durch den anderen Elternteil geleistet wurde.</li>
</ul>
<h4><strong>Habe ich Anspruch auf den Kindermehrbetrag in der Höhe von 250 Euro pro Jahr und Kind?</strong></h4>
<ul>
<li>Ich bin AlleinerzieherIn oder AlleinverdienerIn, habe weniger als 330 Tage im Jahr Leistungen aus Arbeitslosenversicherung, Mindestsicherung oder Grundversorgung erhalten und der Familienbonus würde bei mir<br />
o bei einem Kind unter 250 Euro<br />
o bei zwei Kindern unter 500 Euro<br />
o bei drei Kindern unter 750 Euro<br />
ausmachen (durch Berechnung mithilfe des <a href="https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="Brutto-Netto-Rechners des BMF) (öffnet in neuem Tab)">Brutto-Netto-Rechners des BMF)</a> – dann besteht Anspruch auf den Kindermehrbetrag.</li>
</ul>
<h4><strong>Kann der Familienbonus auch bei erhöhter Familienbeihilfe in Anspruch genommen </strong><strong>werden?</strong></h4>
<ul>
<li>Ich habe ein behindertes Kind unter 18 Jahren und beziehe erhöhte Familienbeihilfe – es<br />
besteht ein Anspruch auf den Familienbonus in der Höhe von bis zu 1.500 Euro.</li>
<li>Ich habe ein behindertes Kind über 18 Jahren und beziehe erhöhte Familienbeihilfe – es<br />
besteht ein Anspruch auf den Familienbonus in der Höhe von bis zu 500 Euro.</li>
</ul>
<p><em>*Ungefähre Werte unter der Voraussetzung, dass keine sonstigen Abschreibungen in Anrechnung </em><em>gebracht werden können. Dann ist mitunter ein höheres Einkommen nötig.</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Familienbonus oder der unterschiedliche Wert der Kinder</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2018/12/17/familienbonus-oder-der-unterschiedliche-wert-der-kinder/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lucia Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Dec 2018 14:29:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Familienbonus]]></category>
		<category><![CDATA[Fotogramm]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Lucia Bauer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompetenz-online.at/?p=7092</guid>

					<description><![CDATA[Mit 1. Jänner 2019 tritt der Familienbonus in Kraft. Allerdings werden nicht alle Familien profitieren. Die Höhe es Familienbonus hängt vom Einkommen ab. Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag. Er reduziert die Steuerlast um bis zu 1500 pro Kind und Jahr. Das bedeutet, dass nicht alle Familien in den Genuss dieser Förderung kommen werden. Wer weniger [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_7266" aria-describedby="caption-attachment-7266" style="width: 2083px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-7266" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Grafik_Familienbonus.png" alt="Quelle: Familienbonusrechner des BMF, Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer" width="2083" height="1250" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Grafik_Familienbonus.png 2083w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Grafik_Familienbonus-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Grafik_Familienbonus-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Grafik_Familienbonus-1024x614.png 1024w" sizes="auto, (max-width: 2083px) 100vw, 2083px" /><figcaption id="caption-attachment-7266" class="wp-caption-text">Quelle: Familienbonusrechner des BMF, Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer</figcaption></figure></p>
<p><strong>Mit 1. Jänner 2019 tritt der Familienbonus in Kraft. Allerdings werden nicht alle Familien profitieren. <a href="https://www.kompetenz-online.at/2018/07/30/familienbonus-nicht-jedes-kind-ist-gleich-viel-wert/" aria-label="Die Höhe es Familienbonus hängt vom Einkommen ab">Die Höhe es Familienbonus hängt vom Einkommen ab</a>.</strong></p>
<p><span id="more-7092"></span>Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag. Er reduziert die Steuerlast um bis zu 1500 pro Kind und Jahr. Das bedeutet, dass nicht alle Familien in den Genuss dieser Förderung kommen werden. Wer weniger als 1500 Euro Steuern zahlt, kann den Familienbonus nicht voll ausschöpfen. Wer unter der Steuergrenze verdient, wäre ursprünglich ganz leer ausgegangen. Nach heftigen Protesten, wurde schließlich für AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen ein Kindermehrbetrag von 250 Euro pro Kind und Jahr eingeführt, der von der Steuerleistung unabhängig ist. Keinen Bonus oder Mehrbetrag erhalten Arbeitslose oder MindestsicherungsbezieherInnen. Konkret alle, die pro Jahr mehr als 330 Tage Arbeitslosengeld, Notstandhilfe oder Mindestsicherung bezogen haben.</p>
<p>Es werden also gezielt ärmere Familien und deren Kinder gegenüber besserverdienenden benachteiligt. Das steht klar im Widerspruch zum Prinzip, dass familienpolitische Leistungen die Startchancen aller Kinder verbessern sollten.</p>
<p>Auch für jene, die den Familienbonus in der vollen Höhe ausnutzen können, ist die Entlastung niedriger als von der Bundesregierung dargestellt. Denn gleichzeitig mit der Einführung des Familienbonus werden die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten und der Kinderfreibetrag abgeschafft.</p>
<p><strong>Links:</strong></p>
<p><a href="https://www.bmf.gv.at/top-themen/familienbonusplus.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="Familienbonusrechner (öffnet in neuem Tab)">Familienbonusrechner</a></p>
<p><a href="https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/E30.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="Antrag auf Berücksichtigung des Familienbonus durch den Arbeitgeber (öffnet in neuem Tab)">Antrag auf Berücksichtigung des Familienbonus durch den Arbeitgeber </a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Familienbonus: Nicht jedes Kind ist gleich viel wert</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2018/07/30/familienbonus-nicht-jedes-kind-ist-gleich-viel-wert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jul 2018 08:00:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gleichstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Familienbonus]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderbetreuung]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompetenz-online.at/?p=5734</guid>

					<description><![CDATA[Mit 1.1.2019 tritt der Familienbonus in Kraft. Die Regierung verkauft ihn als große Entlastungsmaßnahme für Familien. Einkommensschwache Familien werden jedoch benachteiligt, denn im Unterschied zur Familienbeihilfe gilt: Nicht jedes Kind ist gleich viel wert! Was ist der Familienbonus? Es handelt sich um einen Absetzbetrag von bis zu 1.500 Euro&#160;pro Kind und Jahr &#8211; d.h. die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image size-medium wp-image-5742"><figure class="alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" width="300" height="200" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/07/Family_8434-300x200.jpg" alt="Foto: Nurith Wagner-Strauss" class="wp-image-5742" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/07/Family_8434-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/07/Family_8434-768x512.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/07/Family_8434-720x480.jpg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/07/Family_8434-272x182.jpg 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/07/Family_8434.jpg 900w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption>Foto: Nurith Wagner-Strauss</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Mit 1.1.2019 tritt der Familienbonus in Kraft. Die Regierung verkauft ihn als große Entlastungsmaßnahme für Familien. Einkommensschwache Familien werden jedoch benachteiligt, denn im Unterschied zur Familienbeihilfe gilt: Nicht jedes Kind ist gleich viel wert!</p>



<span id="more-5734"></span>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was ist der Familienbonus?</strong><br>
Es handelt sich um einen Absetzbetrag von bis zu 1.500 Euro&nbsp;pro Kind und Jahr &#8211; d.h. die Steuerschuld verringert sich um diese Summe. Er steht für Kinder bis 18 Jahre&nbsp;zu, sofern ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Für volljährige Kinder vermindert sich der Familienbonus auf 500 Euro&nbsp;pro Kind und Jahr. Im Gegenzug zur Einführung des Familienbonus entfallen zwei bisherige steuerliche Absetzungsmöglichkeiten, nämlich der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Für geringverdienende AlleinerzieherInnen oder AlleinverdienerInnen wird ein sogenannter „Kindermehrbetrag“ eingeführt, der für diese Gruppe eine Mindestentlastung in der Höhe von 250 Euro pro Kind und Jahr gewährleisten soll.</p>



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</div></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kritik</strong><br>
Da der Familienbonus nicht negativsteuerfähig ist, muss man genügend verdienen bzw. Lohnsteuer zahlen, um eine Entlastung erfahren zu können. Das hat zur Folge, dass einkommensschwache Familien leer ausgehen oder benachteiligt werden. Laut einer Schätzung werden rund 10 Prozent&nbsp;der Haushalte – dies betrifft rund 150.000 Kinder – vom Familienbonus nichts haben. Weitere 26&nbsp;Prozent&nbsp;der Haushalte – dies betrifft rund 550.000 Kinder – werden den Bonus nicht zur Gänze ausschöpfen können.<br>
Im Unterschied zur Familienbeihilfe, die dem Grundsatz „jedes Kind ist gleich viel (an Förderung) wert“ folgt, gilt beim Familienbonus: Ein Kind ist umso mehr wert, je mehr die Eltern verdienen. Im Extremfall macht der Unterschied pro Kind 27.000 Euro (1.500 Euro mal&nbsp;18) aus!&nbsp;&nbsp;Das ist aus sozialpolitischer Sicht inakzeptabel, denn familienpolitische Leistungen sollen die Startchancen der Kinder verbessern&nbsp;und den Mehraufwand kompensieren, den Eltern durch die Kinder haben. Der Familienbonus belohnt hingegen die Erwerbstätigkeit der Eltern. Kinder aus Familien, deren Eltern arbeitslos sind oder nur wenig verdienen, werden dadurch gar nicht gefördert, während Kinder von GutverdienerInnen voll profitieren. Damit wird Chancengleichheit erschwert, im Zentrum der Förderungswürdigkeit steht nicht der Bedarf der Kinder, sondern das Erwerbseinkommen der Eltern.<br>
Österreich hat im Bereich der Familienförderung im internationalen Vergleich bereits einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Geldleistungen. Der Familienbonus verstärkt diese Entwicklung noch einmal. Weit sinnvoller wäre es statt Geldleistungen die Sachleistungen auszubauen. So hat die AK berechnet, dass man mit dem Budget des Familienbonus (1,5 Mrd. Euro&nbsp;pro Jahr) 37.000 neue Plätze für die Frühförderung (d.h. Betreuungsplätze für unter 3-jährige), flächendeckend ganztägig und ganzjährig geöffnete Kindergärten, das zweite Gratis-Kindergartenjahr für alle sowie zusätzliches Personal in den Kindergärten finanzieren könnte. Das wären Maßnahmen, die zu einer echten Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Chancengleichheit für Kinder beitragen würden!</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Konkrete Beispiele</strong></p>



<div class="wp-block-image wp-image-5738 size-full"><figure class="aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" width="1014" height="848" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/07/Familienbonus.jpg" alt="Berechnungen: GPA-djp Grundlagenabteilung" class="wp-image-5738" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/07/Familienbonus.jpg 1014w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/07/Familienbonus-300x251.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/07/Familienbonus-768x642.jpg 768w" sizes="auto, (max-width: 1014px) 100vw, 1014px" /><figcaption>Berechnungen: GPA-djp Grundlagenabteilung</figcaption></figure></div>



<p class="wp-block-paragraph">Die Grafik zeigt, dass GeringverdienerInnen den Bonus nur zum Teil nutzen können, weil deren Steuerschuld zu niedrig ist: Das erste Beispiel basiert auf dem Median-Einkommen 2016 von Männern und Frauen zwischen 20 und 29 Jahren, das zweite auf dem Median Einkommen 2016 einer Angestellten zwischen 30 und 39 Jahren. In beiden Fällen sieht man, dass die vollen EUR 1.500 aufgrund des niedrigen Einkommens nicht ausgeschöpft werden können, bei mehreren Kindern kommt es zudem zu einem starken Absinken des Ausschöpfungsgrades. Familien mit sehr niedrigem Einkommen steigen sogar leer aus, wie das letzte Beispiel zeigt. Das dritte Beispiel verdeutlicht hingegen, dass einkommensstarke Familien vom Familienbonus in vollem Ausmaß profitieren. So kann der gutverdienende Alleinverdiener (Beispiel basiert auf dem 3. Quartil 2016 von männlichen Angestellten zwischen 30 und 39 Jahren, d.h. nur 25% der männlichen Angestellten dieser Altersgruppe verdienen mehr) den Bonus für alle 3 Kinder in voller Höhe ausschöpfen, und würde somit eine jährliche Entlastung im Ausmaß von EUR 4.500 bekommen.<br>
Die Beispiele zeigen, dass der Familienbonus zu einer Erhöhung der Ungleichheit zwischen gut und gering verdienenden Familien führt. Einkommensschwache Familien mit mehreren Kindern profitieren am wenigsten, während Eltern mit hohen Einkommen und vielen Kindern zu den Gewinnern zählen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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