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	<title>Helga Hons &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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	<title>Helga Hons &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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		<title>Sparkassen setzen heute auf Qualifizierung für morgen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Alexia Weiss]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2021 10:57:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Kollektivvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Christian Trixner]]></category>
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					<description><![CDATA[Für die rund 15.000 Beschäftigten der Erste Bank und der Sparkassen in Österreich trat nun ein neuer Bildungs-Kollektivvertrag in Kraft.  Ein wichtiges Ziel des KV ist, die Employability, also die Beschäftigungsmöglichkeit von Mitarbeiterinnen auch in einer sich ständig wandelnden Branche durch zukunftsorientierte Qualifizierungsmaßnahmen zu erhöhen.]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph"><strong>Für die rund 15.000 Beschäftigten der Erste Bank und der Sparkassen in Österreich trat nun ein neuer Bildungs-Kollektivvertrag in Kraft.&nbsp; Ein wichtiges Ziel des KV ist, die Employability, also die Beschäftigungsmöglichkeit von Mitarbeiterinnen auch in einer sich ständig wandelnden Branche durch zukunftsorientierte Qualifizierungsmaßnahmen zu erhöhen.</strong></p>



<span id="more-16130"></span>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Wie auch der neue &#8222;Kollektivvertrag Sparkassen Bildung&#8220; wurde auch dieser Artikel ausschließlich in der weiblichen Form verfasst.</em></p>



<h4 class="wp-block-heading">Der „Kollektivvertrag Sparkassen-Bildung“ könnte auch anderen Branchen als best practice Beispiel dienen:</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Dem neuen Bildungs-KV wurde das Modell einer Pyramide zu Grunde gelegt. Da gibt es zunächst die Basisinformationen, die allen neuen Mitarbeiterinnen zur Verfügung gestellt und geläufig sein müssen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Strategie des Unternehmens, um Sicherheitsfragen, um Compliance, Markpositionierung oder Datenschutzfragen. Auf der zweiten Stufe finden sich Lerninhalte, die den Beschäftigten helfen, ihre aktuellen Aufgaben gut erfüllen zu können. Dabei wird eine Kundenberaterin andere Impulse brauchen als eine Mitarbeiterin in der Wertpapierabwicklung. Die dritte Stufe der Pyramide ist schließlich in die Zukunft gerichtet:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Welche Aufgaben und Arbeitsweisen werden künftig gebraucht?</li><li>Wo kann und möchte sich die Mitarbeiterin hin entwickeln?</li><li>Was könnte ihr helfen, um sich auf ein neues Tätigkeitsfeld vorzubereiten?</li></ul>



<p class="wp-block-paragraph">Christian Trixner, Betriebsratsvorsitzender der Sparkasse Oberösterreich und Vorsitzender Bundesausschuss Sparkassen, betont, dass es hier eben auch um die Themen individuelle Karriereentwicklung und berufliche Zukunft geht. Chancengleichheit im Bildungs-KV bedeutet nicht nur gleichen Zugang zu Fortbildungsmöglichkeiten für Männer und Frauen. Es bedeutet auch, dass sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte ein vollumfänglicher Zugang zu Weiterbildungsangeboten, unabhängig von ihrer Rolle und Funktion garantiert wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Lebenslanges Lernen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Aus- und Weiterbildung trägt nicht nur dem Wandel des Bankenbereichs, sondern auch der Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung. Sie findet heute nicht mehr nur in Seminarräumen und in mehrtägigen Fortbildungskursen statt. Zu 70 Prozent werden neues Wissen und neue Skills direkt am Arbeitsplatz, oft in Form von Training on the Job erlernt, schildert Ilse Fetik, Betriebsratsvorsitzende der Erste Bank. Nur mehr 30 Prozent der Weiterbildung erfolgen in Seminaren, davon wiederum nur ein Teil in Form von Präsenzunterricht, der andere Teil über webbasiertes Training. Gerade jetzt in Corona-Zeiten hat sich eine Kombination unterschiedlicher Lehr- und Lernmethoden bewährt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Sinn des lebenslangen Lernens wird der Bereich Bildung zudem viel weiter gefasst: ich bilde mich auch weiter, wenn ich unter Anleitung einer Kollegin eine neue Funktion des EDV-Systems ausprobiere, gibt Fetik ein Beispiel, „oder wenn ich mich in die neuen Compliance-Vorgaben des Unternehmens einlese“.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Jobs, die von den rund 15.000 Beschäftigten der Branche ausgeübt werden, entsprechen laut Helga Hons von der GPA rund 12.000 Vollzeitäquivalenten. Damit gibt es viele Teilzeitbeschäftigte. Der KV trägt in seinen Formulierungen den&nbsp;&nbsp; mehrheitlich weiblichen Beschäftigten im Sparkassensektor auch sprachlich Rechnung: „Für personenbezogene Bezeichnungen wird insbesondere als Zeichen des hohen Stellenwertes von Gender-Diversität in der Sparkassengruppe einheitlich die weibliche Form gewählt; diese gilt im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes naturgemäß für alle Angestellten unabhängig von ihrem Geschlecht.“</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Trixner unterstreicht, dass in dem KV bezüglich Aus- und Weiterbildung die gleichwertigen wichtigen Rollen sowie das Zusammenspiel von Mitarbeiterinnen, Führungskräfte und des Unternehmens festgeschrieben wurden. Aus- und Weiterbildung wird zudem in Einvernehmen zwischen Mitarbeiterin und Führungsebene geplant und in Anspruch genommen. Das gilt im Besonderen für jene Bildungsangebote, die in die Zukunft gerichtet sind und auf neue Aufgaben vorbereiten, also eine Neuorientierung im Unternehmen bedeuten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wandel im Bankenbereich</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Doch auch diese sind wichtig, um zur Employability beizutragen. Gerade die Bankenbranche unterlag bereits in den Jahren vor der Coronakrise einem großen Wandel und starker Digitalisierung. Aufgaben, die früher von Mitarbeiterinnen ausgeführt wurden, machen die Kundinnen heute via E-Banking oder im Selbstbedienungsfoyer der Bank selbst, sagt Fetik. Gleichzeitig entstehen neue Aufgabenfelder. Trixner ist überzeugt, dass dieser Wandel längst nicht abgeschlossen ist, sondern sich fortsetzen wird. Nur durch Weiterbildung werden Arbeitnehmerinnen also ihre Jobs auch sichern können. Darüber seien sich die Arbeitgeberinnen- und Arbeitnehmerinnenseite einig und wüssten daher auch um die Wichtigkeit dieses Bildungs-KV.</p>



<p class="wp-block-paragraph">David Gezzele, Arbeitgeberverhandler und Leiter Learning and Development der Erste Bank Österreich, bestätigt: „Gemeinsam ist es uns gelungen &#8211; abseits unterschiedlicher Standpunkte und Sichtweisen – ein für uns alle richtungsweisendes Bekenntnis zum Thema zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildung zu verfassen. Es unterstreicht einmal mehr wofür wir in der Sparkassengruppe stehen. Dass wir u.a. den Mut haben voran zu gehen und unsere Werte und Bekenntnisse auch verbindlich verschriftlichen. Wie in diesem Bildungs-KV.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hons unterstreicht ebenfalls, dass dieser Kollektivvertrag „ein sehr gutes Ergebnis von sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen zwischen Dienstgeberinnen und Dienstnehmerinnen“ sei und von beiden Seiten getragen werde. Sie sieht den KV auch als Instrument, um langfristig Jobs in dieser Branche zu sichern. „Der Tenor ist: ich habe gute Leute und will sie so lange wie möglich im Unternehmen behalten, auch wenn sich ihre Aufgabe und Arbeitsweise ändern können.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie der Bildungs-KV greift, soll in den kommenden Jahren regelmäßig evaluiert werden. Die Bildungskommission wird dabei die Daten zu Fortbildungen und Personalentwicklung auswerten und das Angebot auch entsprechend anpassen und weiterentwickeln. Hons findet dies genauso positiv wie die Tatsache, dass der KV vorsieht, dass Aus- und Weiterbildung in der Arbeitszeit stattfinden. Der KV zeigt den hohen Stellenwert von Aus &#8211; und Weiterbildung im Sparkassensektor. Fetik und Trixner sind davon überzeugt, dass der Schwerpunkt Bildung und die daraus resultierende Zukunftsperspektive für junge Menschen bei ihrer Berufswahl entscheidend sein wird. Erste Bank und Sparkassen sind damit jedenfalls attraktive Arbeitgeberinnen.</p>
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		<title>Streiken &#8211; wie geht das?</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/01/27/streiken-damit-es-besser-wird/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Resei]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jan 2020 12:06:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
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					<description><![CDATA[In Österreich gibt es ein Recht auf Streik – Damit wird sorgsam umgegangen. Doch im Ernstfall muss das Vorgehen gut organisiert sein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="768" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/streik-1024x768.png" alt="" class="wp-image-12646" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/streik-1024x768.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/streik-300x225.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/streik-150x113.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/streik-768x576.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/01/streik.png 1501w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Adobe Stock</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>In <a href="https://www.oegb.at/cms/S06/S06_999_Suche.a/1342593916536/suche/streiken-erlaubt" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Österreich gibt es ein Recht auf Streik (öffnet in neuem Tab)">Österreich gibt es ein Recht auf Streik</a> – Damit wird sorgsam umgegangen. Doch im Ernstfall muss das Vorgehen gut organisiert sein.</strong></p>



<span id="more-12644"></span>



<p class="wp-block-paragraph">In Österreich herrscht die Streikfreiheit. Streik und Teilnahme an Streik sind verfassungsrechtlich geschützt, denn Artikel 11 Der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert das Recht, Gewerkschaften zu gründen und diesen beizutreten.<a href="https://www.oegb.at/cms/S06/S06_999_Suche.a/1342537080450/suche/streik-ist-ein-menschenrecht" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Zu diesem Recht gehört auch, in wichtigen Fällen Kampfmaßnahmen setzen zu dürfen (öffnet in neuem Tab)"> Zu diesem Recht gehört auch, in wichtigen Fällen Kampfmaßnahmen setzen zu dürfen</a>. Artikel 8 des UN-Sozialpaktes, dem Österreich beigetreten ist, gewährleistet ausdrücklich ein Streikrecht. Streiken ist daher in Österreich erlaubt und auch nicht strafbar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bevor zum Arbeitskampfmittel Streik gegriffen wird – bei uns eher selten -, kann es im Vorfeld zu gewerkschaftlichen Maßnahmen wie etwa einer BetriebsrätInnenkonferenz oder einer Betriebsversammlung im öffentlichen Raum kommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Das soll dem Dienstgeber signalisieren, dass wir es mit den Forderungen sehr ernst meinen“, macht Helga Hons von der GPA-djp deutlich; sie ist stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin in der Abteilung Interessenvertretung. Während der Kollektivvertragsverhandlungen herrscht gemeinhin die Einsicht, lieber am Verhandlungstisch als auf der Straße zu einer Lösung zu gelangen. Erst wenn alle Schlichtungsversuche und andere gesetzte Maßnahmen scheitern, greifen Gewerkschaften und ÖGB zum „letzten aller Mittel“, wie es Hons nennt. „Mit diesem Recht wird nicht leichtfertig umgegangen“.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Streikunterstützung für Mitglieder</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Voraussetzung für den Arbeitskampf ist ein Streikbeschluss der Belegschaft, der meist im Rahmen einer Betriebsversammlung fällt. Die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ist dabei essentiell. Gewerkschafterin und Juristin Hons: „Hat die Belegschaft den Streik beschlossen, kümmern wir uns um die Streikfreigabe des ÖGB-Vorstands“. Wichtig: Firmen, die keinen Betriebsrat haben, sollten im Zusammenhang mit einem Streik schnell einen Betriebsrat wählen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Klar muss aber auch sein: Wird gestreikt, darf der Arbeitgeber das Entgelt ab sofort vorenthalten. Denn: Wer streikt und seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber willentlich nicht zur Verfügung stellt, hat kein Anrecht auf ein Entgelt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Ernstfall hilft der ÖGB mit einer Streikunterstützung: Diese erhalten Mitglieder, die an einem von den zuständigen Gewerkschaftsorganen anerkannten Streik teilnehmen und einen Einkommensverlust erleiden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Gute Organisation nötig</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">„Wir unterstützen bei den Betriebsversammlungen und sind während des Streiks präsent, um gemeinsam Lösungen zu finden“, erklärt Hons. Auch die Nachbearbeitung und Evaluierung des Arbeitskampfes gehören zu den Aufgaben der GPA-djp. Wer streikt, benötigt die richtige Infrastruktur –  auch dafür sorgt die Gewerkschaft und berät überdies in rechtlichen und strategischen Fragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Belegschaft muss ihrerseits dafür sorgen, eine Streikleitung zu wählen. Eine gewichtige Position: Die Streikleitung organisiert die Streikposten, teilt der Betriebsleitung mit, wo genau gestreikt wird und verfasst Tagesberichte, um u.a. besondere Vorkommnisse festzuhalten.&nbsp; Hons empfiehlt, Betriebsratsvorsitz und Streikleitung zu trennen &#8211; schließlich fungiert der/die Betriebsratsvorsitzende als Ansprechs-und Verhandlungspartner/-in für die Betriebsleitung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Streik muss in jeder Hinsicht gut geplant und durchdacht sein.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Gestreikt wird am Arbeitsplatz</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Streiken können wir alle! Angestellte, ArbeiterInnen und auch Lehrlinge – allerdings muss der Unterricht in der Berufsschule wahrgenommen werden. Niemand, der an einem Arbeitskampf teilnimmt, darf deswegen benachteiligt werden. Wegen der Teilnahme an einem Streik darf niemand entlassen werden: „Sollte ich jedoch wegen der Teilnahme an einem Streik &nbsp;gekündigt werden, kann diese Kündigung vor Gericht angefochten werden“, erklärt Hons.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gibt es nach dem Streik eine friedliche Einigung, werden Sanktionen wie Verwarnungen vom Arbeitgeber oder Nichtausbezahlen der Streikstunden in den meisten Fällen zurückgenommen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Sollte ich jedoch wegen der Teilnahme an einem Streik &nbsp;gekündigt werden, kann diese Kündigung vor Gericht angefochten werden“ </p><cite>Helga Hons</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">An welchem Ort gestreikt wird, ist offensichtlich: am und vom Arbeitsplatz aus. Helga Hons gibt zu Bedenken: „Ich kann natürlich nicht von zu Hause aus streiken, weil kein Mensch mir sagen kann, wann der Streik beendet ist“. Theoretisch kann der Streik für einen ganzen Tag ausgerufen werden, doch wird bei den Verhandlungen plötzlich eine Einigung erzielt, könnte der Streik auch nach drei Stunden abgebrochen werden. „Wenn ich daheim sitze, müsste ich sofort wieder zur Arbeit kommen.“ Wer gerade im Urlaub ist, kann sich solidarisch erklären und in den Betrieb kommen. Allerdings gilt das nicht als Grund für eine Urlaubsunterbrechung.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Das große Streik-ABC&nbsp;</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">In jeder Branche – ob Industriebetrieb, Handel oder Fluglinie &#8211; gibt es unterschiedliche Strategien, wie ein Arbeitskampf geführt und wie darauf reagiert wird. Für die Beschäftigten des&nbsp; Sozialbereichs etwa gilt: Nicht auf dem Rücken der KlientInnen. „Da existiert ein hohes soziales Ethos, es muss anders vorgegangen werden als etwa in einem Industriebetrieb, wo die Abfüllstationen für einen Tag stillstehen“, erklärt Hons. Freilich gibt es auch zahlreiche Varianten von Streiks.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Trotz allem, in der Jahresstatistik werden österreichische Streiks oft nur in Minuten und Sekunden gezählt, in Ländern wie Frankreich hingegen verursachen sie Staus, die 400 Kilometer weit reichen. Gibt es nach einem Streik eine friedliche Einigung, so werden in der Regel die vom Arbeitgeber ausgesprochenen Sanktionen zurückgenommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dies ist nicht zuletzt auf eine hohe Kollektivvertragsdichte und auf starke Gewerkschaften zurückzuführen, die in Österreich in den letzten Jahrzehnten einen guten Lebensstandard durchsetzen konnten. Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto durchsetzungsfähiger ist sie.</p>



<div class="wp-block-group blauebox"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow">
<h4 class="wp-block-heading">Welche Arten von Streik gibt es?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">  </p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei einem <strong>Abwehrstreik</strong> wehren sich die ArbeitnehmerInnen gegen Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen. Dagegen sollen bei einem&nbsp; <strong>Angriffsstreik</strong> weitgehende Verbesserungen erzwungen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Legen während eines <strong>Generalstreiks</strong> die Beschäftigten eines ganzen Landes die Arbeit nieder, sind es bei einem <strong>Vollstreik</strong> die ArbeitnehmerInnen einer Branche. Ein <strong>Teilstreik</strong> betrifft nur eine bestimmte Gruppe der Beschäftigten, ein Schwerpunktstreik hingegen bloß manche Betriebe. Mit einem <strong>Warnstreik</strong> wird dem Gegenüber die ernste Situation aufgezeigt, er ist zeitlich befristet. Von einem <strong>Sitzstreik</strong> ist die Rede, wenn MitarbeiterInnen ihren Arbeitsumfeld sitzend blockieren oder untätig am Arbeitsplatz verharren. Wird das Arbeitstempo gedrosselt, aber Vorschriften trotzdem penibel eingehalten, ist das <strong>passive Resistenz</strong>. Streiken Beschäftigte nicht im eigenen Interesse, dann zur solidarischen Unterstützung im Rahmen eines <strong>Solidaritätsstreik</strong>s.</p>
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