<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Lohnsteuersenkung &#8211; KOMPETENZ-online</title>
	<atom:link href="https://kompetenz-online.at/tag/lohnsteuersenkung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://kompetenz-online.at</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Wed, 27 Jan 2021 14:44:41 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2021/02/index-1-150x150.png</url>
	<title>Lohnsteuersenkung &#8211; KOMPETENZ-online</title>
	<link>https://kompetenz-online.at</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Verbesserungen bei Pensionen, Aktion 20.000 und Sozialversicherungsbonus</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/09/23/verbesserungen-bei-pensionen-aktion-20-000-und-sozialversicherungsbonus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Sep 2019 13:05:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichszulage]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Klimakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Klimawandel]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Negativsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionsreform]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherungsbonus]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=11252</guid>

					<description><![CDATA[Die Möglichkeit nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, eine deutliche Erhöhung für kleine Pensionen, ein Steuerbonus für niedrige Einkommen und eine Neuauflage der Aktion 20.000. All das wurde bei der Nationalratssitzung vom 19. September 2019 beschlossen. Hier eine Kurzfassung der wesentlichen Beschlüsse. Pensionsanpassung 2020 Sämtliche Parteien außer den NEOS stimmten im Zuge der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="704" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-1024x704.png" alt="" class="wp-image-11259" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-1024x704.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-150x103.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-300x206.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-768x528.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt.png 1518w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Wikipedia, <a rel="noreferrer noopener" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/" target="_blank" aria-label="CC BY-SA 3.0 (öffnet in neuem Tab)">CC BY-SA 3.0</a> </figcaption></figure>



<p><strong>Die Möglichkeit nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, eine deutliche Erhöhung für kleine Pensionen, ein Steuerbonus für niedrige Einkommen und eine Neuauflage der Aktion 20.000. All das wurde bei der Nationalratssitzung vom 19. September 2019 beschlossen. Hier eine Kurzfassung der wesentlichen Beschlüsse.  </strong></p>



<span id="more-11252"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Pensionsanpassung 2020</h4>



<p>Sämtliche Parteien außer den NEOS stimmten im Zuge der Nationalratssitzung dem Pensionsanpassungsgesetz 2020, und somit einer gestaffelten Pensionserhöhung zu. Gerade niedrige Pensionen bis 1.111 Euro brutto erfahren somit eine Steigerung um 3,6 Prozent. Auch die Ausgleichszulage und Opferrenten werden um denselben Prozentsatz erhöht. Für Pensionen in einer Höhe zwischen 1.112 Euro und 2.500 Euro wird die Erhöhung linear von 3,6 auf 1,8 Prozent abgesenkt.</p>



<p>Pensionen zwischen 2.500 Euro und der Höchstbeitragsgrundlage von 5.220 Euro erfahren eine einheitliche Steigerung um 1,8 Prozent. Bezieht jemand eine Pension, deren Höhe die Höchstbeitragsgrundlage übersteigt, wird diese um maximal 94 Euro erhöht. Überdies wird die Ausgleichszulage für Ehepaare angehoben: Sie steigt von derzeit 1398,97 Euro auf 1472 Euro. Die Änderungen im Pensionsbereich werden bereits 2020 wirksam werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Entfall der Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung</h4>



<p>SPÖ und FPÖ sorgten mit einem Abänderungsantrag für eine weitere Verbesserung im Zusammenhang mit den Pensionen: Künftig wird es für die erste Pensionsanpassung keine Wartezeit mehr geben. Bisher mussten sich neu in die Pension eintretende Personen nämlich bis zu 24 Monate lang gedulden bis eine Pensionserhöhung auch für sie wirksam wurde. Dies ist künftig nicht mehr der Fall und Pensionserhöhungen werden sofort wirksam.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Abschlagsfrei nach 45 Jahren</strong></h4>



<p>Ebenfalls durch einen Abänderungsantrag von SPÖ und FPÖ konnte ein weiterer Punkt durchgesetzt<br>werden: Grundsätzlich ist der Pensionsantritt vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters mit Abschlägen verbunden. Nun hat der Nationalrat beschlossen, dass es künftig zu keinen Abschlägen mehr kommen soll, wenn 45 Jahre der Erwerbstätigkeit vorliegen – obwohl der Pensionsantritt vor Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt. Künftig wird es also möglich sein, mit 45 Beitragsjahren und einem Lebensalter von 62 abschlagsfrei in Pension zu gehen, wobei Kindererziehungszeiten bis zu einem Ausmaß von fünf Jahren als Beitragsjahre angerechnet werden. Die Regelung wird mit 1.1.2020 in Kraft treten. Zugleich ist klar, dass derzeit Männer überproportional von dieser Neuregelung profitieren werden – allein schon, weil das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen nach wie vor bei 60 Jahren liegt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Keine Abschläge beim Sonderruhegeld</h4>



<p>Auch für Nacht- und SchwerarbeiterInnen konnten Verbesserungen in einem zentralen Bereich erreicht werden. So ist vorgesehen, dass Personen, die Nachtarbeit in Verbindung mit Schwerarbeit nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz leisten, unter bestimmten Voraussetzungen mit 57 Jahren Sonderruhegeld in Anspruch nehmen können. Zwar zahlen DienstgeberInnen zur Aufrechterhaltung dieser Leistung für jede betroffene Person monatlich 3,4 Prozent der Bruttolohnsumme zusätzlich zum Pensionsversicherungsbeitrag ein. Allerdings brachte die bisherige Rechtslage für die Betroffenen Abschläge in der Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr mit sich. Diese Abschläge zogen daher eine deutliche Pensionskürzung für die betroffenen ArbeitnehmerInnen nach sich. Mit dem von SPÖ und FPÖ eingebrachtem Abänderungsantrag wurden die Abschläge beim Sonderruhegeld nun abgeschafft.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Aktion 20.000 NEU</h4>



<p>Mit dem von der SPÖ/ÖVP-Regierung im Jahr 2017 beschlossenen Förderprogramm „Aktion 20.000“  wurden Menschen über 50 Jahre, die seit mindestens einem Jahr keine Arbeitsstelle mehr finden konnten, bei der Wiedererlangung eines Jobs unterstützt: Konnten sie bei einer öffentlichen Einrichtung oder einem gemeinnützigen Verein beschäftigt werden, übernahm die öffentliche Hand dafür die Kosten – die Finanzierung erfolgte insbesondere über das AMS. Von der türkis-blauen Bundesregierung war die zunächst auf zwei Jahre befristete Aktion 20.000 dann nicht verlängert worden. Das stellte 3.700 Langzeitarbeitslose über 50, die von der Aktion 20.000 profitiert hatten, vor große Schwierigkeiten. Nun gelang im Nationalrat eine Neuauflage: Zwar kommt die Aktion 20.000 nicht in ihrer ursprünglichen Form zurück, es wurde jedoch beschlossen, bereits in den Jahren 2019 und 2020 50 Millionen Euro aus dem Budget des Bundes für die Förderung von Menschen über 50 zu verwenden. Nun sollen auch Jobs in der Privatwirtschaft gefördert werden können, wobei die genaue Ausgestaltung der Förderung vom AMS vorgenommen wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Steuerreformgesetz 2020</h4>



<p>Die erste Etappe der von der alten Regierung geplanten Steuerreform 2020-2023 wurde von ÖVP und FPÖ Anfang Juli per Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Entlastung von GeringverdienerInnen über eine Anhebung der Negativsteuer bzw. einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag. Die Maßnahme nennt sich zwar weiterhin „Sozialversicherungsbonus“, im Unterschied zur noch im Mai geplanten Regelung, kommt es nun für geringverdienende ArbeitnehmerInnen jedoch nicht zu einer Senkung der Krankenversicherungsbeiträge und somit zu einem Einnahmenentfall für die Krankenversicherung, sondern die Entlastung erfolgt über einen Steuerbonus bzw. einen höheren Absetzbetrag, der aus dem Budget finanziert wird. Ansonsten enthält das Paket Erleichterungen für KleinunternehmerInnen, die Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie einzelne Maßnahmen im Umweltbereich.</p>



<h4 class="wp-block-heading">„Sozialversicherungsbonus“</h4>



<p>Bei ArbeitnehmerInnen wird künftig die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (Negativsteuer) angehoben sowie für Personen über der Steuergrenze ein „Zuschlag“ zum Verkehrsabsetzbetrag eingeführt. Dieser Zuschlag wirkt bis zu bestimmten Einkommensgrenzen voll und wird dann ausgeschliffen. Durch den Zuschlag werden sowohl der Verkehrsabsetzbetrag (400 Euro/Jahr) als auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag (764 Euro/Jahr) um jeweils bis zu 300 Euro angehoben. Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 15.500 Euro im Kalenderjahr wirkt sich der Zuschlag zur Gänze aus, bei steuerpflichtigen Einkommen zwischen 15.500 und 21.500 Euro wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag dann gleichmäßig eingeschliffen, sodass er bei einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen über 21.500 Euro nicht mehr zusteht. Auf Monatsbruttobezüge umgelegt bedeutet dies konkret (über das Jahr gleichbleibende und durchgehende Bezüge vorausgesetzt): Bis ca. 1.540 Euro/Monat beträgt die jährliche Entlastung 300 Euro, danach wird der Zuschlag gleichmäßig eingeschliffen, sodass er bei einem Monatsbruttobezug von über 2.200 wegfällt.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-1024x614.png" alt="" class="wp-image-11264" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-768x461.png 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Quelle: GPA-djp-Grundlagenabteilung, AK Wien, eigene Berechnung<br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit</figcaption></figure>



<p>ArbeitnehmerInnen unter der Steuergrenze erhalten künftig eine um bis zu 300 Euro höhere Sozialversicherungsrückerstattung, sodass die maximale Negativsteuer 50 Prozent der Werbungskosten, gedeckelt mit 700 Euro (PendlerInnen: 800 Euro) beträgt. Auf Monatsbruttobezüge heruntergebrochen bedeutet dies konkret, dass man (über das Jahr gleichbleibende und durchgehende Bezüge vorausgesetzt) ab einem Monatsgehalt von ca. 670 Euro die vollen 700 Euro erstattet bekommt.</p>



<p>Der Zuschlag bzw. die höhere Negativsteuer kann nur im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden, wobei dies erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2020 möglich ist (sich also erst 2021 auswirkt).</p>



<p>Auch PensionistInnen profitieren, denn sowohl der Pensionistenabsetzbetrag als auch der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag werden um jeweils 200 Euro erhöht, und somit künftig 600 Euro bzw. 964 Euro betragen. Gleichzeitig mit den Erhöhungen dieser Absetzbeträge soll auch die maximale Sozialversicherungsrückerstattung ausgedehnt werden, und zwar von bisher 50 auf 75 Prozent der Werbungskosten, gedeckelt mit maximal 300 Euro (bisher 110 Euro).</p>



<p>Für Selbständige und Bauern wird die Entlastung nach einer anderen Systematik erfolgen. Hier werden die Krankenversicherungsbeiträge unabhängig von der Einkommenshöhe einheitlich um 0,85 Prozent abgesenkt (Beitragssatz künftig 6,8 statt 7,65 Prozent). Das hat zur Folge, dass die Hauptprofiteure der Beitragssenkung nicht die Geringverdienenden, sondern die gutverdienenden Selbständigen sind. Aktuelle Berechnungen des Budgetdienstes unterstreichen dies: So bekommt bspw. ein/e ArbeitnehmerIn mit einem Nettoeinkommen von 10.300 Euro pro Jahr 300 Euro an Entlastung, während ein/e Selbständige/r mit dem gleichen Einkommen 122 Euro erhält. Umgekehrt bekommt eine/e Selbständige/r mit 38.500 Euro Netto pro Jahr 355 Euro, während ein/e ArbeitnehmerIn mit solch einem Bezug gar nichts mehr erhält. Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass diese Maßnahme verbunden mit der Sozialversicherungs-Organisationsreform dazu führt, dass es künftig zwischen den verschiedenen Krankenversicherungsträgern nicht nur unterschiedliche Leistungsniveaus, sondern auch (wieder) unterschiedliche Beitragssätze geben wird.</p>



<p>Zusammenfassend sind die Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen aus gewerkschaftlicher Sicht zu begrüßen, da sie auf der einen Seite die Grenzabgabenbelastung senken und somit Arbeitsanreize schaffen, sowie auf der anderen Seite im Unterschied zur ursprünglich geplanten Regelung nicht auf Kosten der Krankenversicherung gehen, sondern aus dem allgemeinen Budget finanziert werden, und auch keine weitere Verkomplizierung der Lohnverrechnung zur Folge haben. Zu kritisieren ist, dass die Entlastung im Unterschied zur Beitragssenkung für Selbständige und Bauern erst ab 2021 wirkt. Die GPA-djp hätte es begrüßt, wenn der Sozialversicherungsbonus bereits rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2019 eingeführt worden wäre. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Erleichterungen für KleinunternehmerInnen</h4>



<p>Ab 2020 wird die sogenannte „Kleinunternehmergrenze“, also jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist und die den/die UnternehmerIn zum Vorsteuerabzug berechtigt, erhöht. Derzeit beträgt diese Grenze 30.000 Euro pro Jahr, sie wird nun auf 35.000 Euro pro Jahr angehoben.</p>



<p>Korrespondierend dazu werden für KleinunternehmerInnen weitreichende Pauschalierungsmöglichkeiten im Rahmen der Einkommensbesteuerung geschaffen werden. Künftig sollen diese nur mehr die Umsätze an die Finanz melden, von denen dann pauschale Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden (für Dienstleistungsunternehmen 20 Prozent des Umsatzes, für alle anderen Unternehmen 45 Prozent). Aufgrund der beiden Maßnahmen soll es bis zu 400.000 „klassische“ Steuererklärungen pro Jahr weniger geben. Der geschätzte Steuerausfall beträgt 75 Millionen Euro pro Jahr.</p>



<p>Konkret erfolgt die Betriebsausgabenpauschalierung nach folgendem Muster: Der/die UnternehmerIn hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 35.000 Euro, der aus Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständigen Einkünften erzielt wird. Danach wird ein pauschaler Betriebsausgabenabzug vorgenommen (bei Dienstleistungsunternehmen 20 Prozent, bei allen anderen 45 Prozent). Daneben sind nur<br>Sozialversicherungsbeiträge abzugsfähig. Zudem steht der Gewinnfreibetrag [Grundfreibetrag] zu.</p>



<p>Die Pauschalierung soll primär im Wege der elektronischen Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach Eingabe in die wenigen erforderlichen Eintragungsfelder (Umsatz, Branche, Sozialversicherungsbeiträge sowie Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben) kann der Gewinn amtswegig ermittelt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kritik</h4>



<p>Der Gesetzesentwurf enthält eine Ermächtigung, wonach der Finanzminister im Wege der Verordnung eine branchenbezogene Einstufung von Betrieben als Dienstleistungsbetrieb vornehmen soll. Diese Verordnungsermächtigung ist viel zu unbestimmt. Zudem wird die Abgrenzung in der Praxis viele Schwierigkeiten bringen. Weiters stellt sich die Frage ob die Aufwände eines Dienstleistungsunternehmens tatsächlich um so viel geringer sind, dass sie einen Unterschied von 25 Prozent im Pauschalsatz rechtfertigen. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung soll die Verpflichtung ein Wareneingangsbuch sowie eine Anlagenkartei zu führen, entfallen. Das hat zur Folge, dass die an die Finanz gemeldeten Umsätze für diese nur schwer überprüfbar sind, was wiederum die Missbrauchsanfälligkeit der Regelung erhöht.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro</h4>



<p>Unternehmen können abnutzbare Wirtschaftsgüter derzeit nur dann im Jahr des Kaufes voll abschreiben, wenn diese nicht mehr als 400 Euro kosten. Ab 2020 steigt die Grenze für diese  geringwertigen Wirtschaftsgüter auf 800 Euro. Da die Betriebe damit deutlich mehr abschreiben können, entgehen dem Fiskus 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Maßnahme wird damit begründet, dass diese Grenze seit 1982 nicht mehr valorisiert wurde. Dem kann entgegengehalten werden, dass es auch im ArbeitnehmerInnenbereich zahlreiche Beträge gibt, die schon lange nicht mehr angehoben wurden (z.B. steuerfreie Reisekosten, insbesondere Taggelder, Freibetrag für Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bzw. SEG-Zulagen).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Maßnahmen im Umweltbereich</h4>



<p>Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer wird neben der Motorleistung künftig auch der C02-Ausstoß des Kraftfahrzeugs (KFZ) für die Besteuerung maßgeblich (die Umgestaltung der Bemessungsgrundlage gilt für KFZ, die nach dem 30.9.2020 erstmalig zugelassen werden). Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die beim Kauf von Fahrzeugen anfällt, sollen die CO2-Emissionswerte aufgrund des neuen Prüfverfahrens zur Messung von CO2-Emissionen (WLTP) &#8211; angepasst werden, wobei der Abzugsbetrag in der Steuersatzformel jährlich absinken soll, um den unionsrechtlichen Vorgaben und technischen Änderungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Malusbetrag für Fahrzeuge mit besonders hohen C02-Emissionen je g/km verdoppelt (Inkrafttreten: 1.1.2020). </p>



<p>Die beiden Maßnahmen sollen gewährleisten, dass Fahrzeuge, die mehr C02 ausstoßen, höher besteuert werden, umweltschonendere hingegen niedriger. Sowohl die Umgestaltung der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch der NoVA soll aufkommensneutral erfolgen.</p>



<p>Ansonsten gibt es noch folgende Maßnahmen: Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder, die Abschaffung<br>der Eigenstromsteuer für BetreiberInnen von Photovoltaikanlagen sowie eine steuerliche Begünstigung von Biogas, Wasserstoff und Flüssigerdgas. Korrespondierend zur bisherigen Energie- und Umweltpolitik der (alten) Bundesregierung stellt das Thema Ökologisierung somit auch bei diesem Steuerpaket nur ein Randthema dar – es kann  keinesfalls als großer Wurf bezeichnet werden. Wichtige Maßnahmen wie z.B. eine Reform der Pendlerpauschale fehlen. Die Chance, diese Reform als einen ersten Schritt für eine sozial-ökologische Umgestaltung des Steuersystems zu nutzen, wurde somit verpasst.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Digitalsteuergesetz 2020</h4>



<p>Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS wurde die viel diskutierte „Digitalsteuer“ beschlossen (Inkrafttreten: 1.1.2020). Grundsätzlich begrüßen wir deren Einführung, kritisieren jedoch zugleich, dass sich diese lediglich auf Umsätze im Bereich der Online-Werbung beschränkt und somit deutlich hinter den ursprünglich auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen zurückbleibt. Zudem gilt die Steuer nur für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von zumindest 750 Millionen Euro, die zugleich mindestens 25 Millionen Euro an digitalen Werbeumsätzen im Jahr in Österreich erzielen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Reform der Finanzverwaltung</h4>



<p>Die österreichische Finanzverwaltung erhält ab 1. Juli 2020 eine neue Struktur. Eine entsprechende Organisationsreform, die im Wesentlichen eine Zentralisierung und Konzentrierung der Agenden der<br> bisher 40 Finanzämter auf zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit vorsieht, wurde vom Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS verabschiedet. Durch die Reform werden an Stelle der 40 Finanzämter ab 1. Juli 2020 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit treten – das &#8222;Finanzamt Österreich&#8220; sowie das &#8222;Finanzamt für Großbetriebe&#8220;. Die neun bestehenden Zollämter werden ebenfalls zu einer bundesweit zuständigen Abgabenbehörde, dem &#8222;Zollamt Österreich&#8220; zusammengeführt. Für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde soll das &#8222;Amt für Betrugsbekämpfung&#8220; errichtet werden. Vorgesehen ist des Weiteren ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Somit bleiben von den dem Finanzministerium unterstellten Dienststellen künftig fünf Ämter. Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Schattenseiten der Steuerreform</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/05/06/die-schattenseiten-der-steuerreform/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 May 2019 13:36:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Florentin Döller]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=9964</guid>

					<description><![CDATA[Die Regierung hat am 30.4.2019 (endlich) ihre Steuerreform präsentiert. Es handelt sich wahrscheinlich um die am öftesten angekündigte Steuerreform der Geschichte, jedenfalls aber um jene, welche sich am längsten hinzieht. Denn sie kommt in vielen Etappen: 2020, 2021, 2022 und 2023. Eine erste Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_kompetenz1-1024x614.png" alt="" class="wp-image-9974" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_kompetenz1-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_kompetenz1-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_kompetenz1-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_kompetenz1-768x461.png 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> <strong>Die Beschäftigten bezahlen 80 Prozent der Steuern und Abgaben und 90 Prozent der kalten Progression, bekommen aber nur 60 Prozent der Steuerentlastung. </strong><br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer </figcaption></figure>



<p><strong>Die Regierung hat am 30.4.2019 &#8211; endlich &#8211; ihre Steuerreform präsentiert. Es handelt sich wahrscheinlich um die am öftesten angekündigte Steuerreform der Geschichte, jedenfalls aber um jene, welche sich am längsten hinzieht. Denn sie kommt in vielen Etappen: 2020, 2021, 2022 und 2023. Eine Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht. </strong></p>



<span id="more-9964"></span>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Die Steuerreform kommt in Etappen</strong></h4>



<p>Das Gesamtvolumen der Steuerreform ist mit 7,3 Milliarden Euro zwar deutlich geringer als noch im Wahlkampf von den Regierungsparteien angekündigt (12 bis 14 Milliarden!). Aber es ist um 2,8 Milliarden Euro mehr als noch im Jänner im Rahmen der Regierungsklausur in Aussicht gestellt wurde. Hier wurde zuerst die Erwartungshaltung gedämpft, um dann doch eine „große“ Steuerreform präsentieren zu können. Durch die etappenweise Umsetzung kann man das Thema in den nächsten Jahren noch sehr oft erzählen und „zufälligerweise“ auch noch im voraussichtlichen Wahljahr 2022. </p>



<p>Bei der Steuerreform 2015/16 wurde ein Entlastungsvolumen von 5,1 Milliarden Euro realisiert, wobei knapp 90 Prozent der Entlastung (= 4,5 Milliarden Euro) ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zu Gute kam. Beim nun von der schwarz-blauen Bundesregierung angekündigten Entlastungspaket beträgt der ArbeitnehmerInnen- und PensionistInnenanteil hingegen nur rund 60 Prozent. Rund 40 Prozent der Senkung geht an die Unternehmen. </p>



<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_unternehmer_AN1-1024x614.png" alt="" class="wp-image-9977" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_unternehmer_AN1-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_unternehmer_AN1-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_unternehmer_AN1-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_unternehmer_AN1-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> <strong>ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zahlen 80 Prozent der Steuern und Abgaben bzw. 90 Prozent der kalten Progression, bekommen aber nur 60 % der Entlastung</strong>.<br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer  </figcaption></figure>



<p>ArbeitnehmerInnen, (KonsumentInnen) und PensionistInnen tragen <a href="https://kompetenz-online.at/2019/02/26/faktencheck-steuerreform/" aria-label="rund 80 Prozent des Steuer- und Abgabenkuchens">rund 80 Prozent des Steuer- und Abgabenkuchens</a>, daher sollte ihnen auch ein entsprechender Anteil an der Entlastung zukommen! </p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Geringere Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen</strong></h4>



<p>Ab 2020 soll bei ArbeitnehmerInnen ab Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (2019: 446,81 Euro) der Krankenversicherungsbeitrag gesenkt werden, indem ein – stufenweiser &#8211; Abzugsbetrag (sog. „SV-Bonus“) beim Dienstnehmeranteil des Krankenversicherungsbeitrages eingeführt wird. Das betrifft Bruttomonatsbezüge zwischen rund 450 Euro und 2.201 Euro.</p>



<p>Die Kosten von rund 900 Millionen Euro könnten aber im Gesundheitswesen fehlen, da im Ministerratsvortrag zur Steuerreform nichts über eine etwaige Kompensation aus dem Bundesbudget steht! Schon durch die Sozialversicherungsreform werden der Krankenversicherung im Zeitraum 2019 bis 2023 zusätzlich rund 500 Millionen Euro an Einnahmen entzogen, dem Gesundheitssystem insgesamt rund 1 Milliarde Euro.</p>



<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_unternehmer_Krankenkassen-1024x614.png" alt="" class="wp-image-9975" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_unternehmer_Krankenkassen-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_unternehmer_Krankenkassen-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_unternehmer_Krankenkassen-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_unternehmer_Krankenkassen-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> <strong>Um 900 Millonen Euro stehen den Krankenkassen künftig weniger zur Verfügung. Den Unternehmen schenkt die Regierung dagegen 1,6 Milliarden an Steuergeld. Ohne Bedingungen: Es muss weder investiert noch Beschäftigung geschaffen werden. Die Unternehmen können das Geld einfach auch an Aktionäre ausschütten.</strong><br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer</figcaption></figure>



<p>Die Entlastung von niedrigen Einkommen ist verteilungspolitisch grundsätzlich zu befürworten, sie ist aus unserer Sicht jedoch falsch gemacht. Eine höhere Negativsteuer hätte denselben Entlastungseffekt, allerdings ohne die zahlreichen negativen Begleiterscheinungen einer Krankenversicherungsbeitragssenkung.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Tarifsenkung in der Lohn- und Einkommensteuer</strong></h4>



<p>Die ersten drei Steuersätze in der Einkommensteuer sollen stufenweise gesenkt werden: </p>



<p>2021 wird der Eingangssteuersatz von 25 Prozent auf 20 Prozent<strong> </strong>reduziert<strong>. </strong>2022 erfolgt dann eine Absenkung des zweiten Steuersatzes (steuerpflichtiges Einkommen zwischen 18.001 Euro und 31.000 Euro jährlich) von 35 Prozent auf 30 Prozent, und des dritten (steuerpflichtiges Einkommen zwischen 31.001 Euro und 60.000 Euro jährlich) von 42 Prozent auf 40<strong> </strong>Prozent. Die Senkung der untersten drei Steuersätze in der Einkommensteuer ist zu begrüßen. Positiv hervorzuheben ist, dass es zu keiner Senkung bei den oberen Tarifstufen kommen wird, wobei in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen ist, dass die oberen Einkommensgruppen natürlich von der Senkung der unteren Tarifstufen voll profitieren (und deren Entlastung daher absolut gesehen höher ist). </p>



<p>Zudem wird das Werbungskostenpauschale – ein Freibetrag den ArbeitnehmerInnen automatisch über die Lohnverrechnung erhalten &#8211; im Jahr 2021 von 132 Euro auf 300 Euro jährlich angehoben. Zusammenfassend ist die Tarifsenkung zu begrüßen, müsste aus gewerkschaftlicher Sicht jedoch sofort<strong> </strong>und nicht erst 2021 bzw. 2022 in Kraft treten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Teure Geschenke an die Konzerne </strong></h4>



<p>Ab 2022 wird die Steuer, die Kapitalgesellschaften auf ihre Gewinne entrichten (Körperschaftsteuer &#8211; KöSt), stufenweise abgesenkt: im Jahr 2022 von 25 Prozent auf 23 Prozent, 2023 dann wiederum von 23 Prozent auf 21 Prozent Diese Reduktion wird im Endausbau jedenfalls ca. 1,6 Milliarden kosten.</p>



<p>Gegen die geplante Senkung der KöSt
können eine Reihe von Argumenten angeführt werden:</p>



<p>Es profitieren davon vor allem große Unternehmensgruppen und Konzerne, denn rund 80 Prozent der KöSt kommt von den gewinnstärksten 5 Prozent der Kapitalgesellschaften – diese Unternehmen werden daher auch 80 Prozent der Entlastung erhalten. Die Masse der Klein- und Mittelbetriebe hat wenig bis gar nichts von dieser Steuersenkung.</p>



<p>Die Senkung der KöSt bringt zudem kaum
Wachstumseffekte. Eine Studie des IHS zeigt, dass andere
Investitionsförderungsmaßnahmen (z.B. degressive AfA) deutlich effizienter
wären. Die KöSt kostet dem/der SteuerzahlerIn somit viel, bringt aber wenig.</p>



<p>Eine Senkung der KöSt ist im
Unterschied zur Einkommensteuer dauerhaft wirksam, da es im Bereich der KöSt
keine kalte Progression gibt. Somit wird die Entlastung nicht schrittweise
wieder „aufgezehrt“, sondern das Geld bleibt dem Budget auf Dauer entzogen.</p>



<p>Die Mitnahmeffekte werden enorm
sein, da ca. die Hälfte der Gewinne von großen Kapitalgesellschaften
(ATX-Unternehmen) an die AktionärInnen ausgeschüttet werden. Pointiert gesagt:
die KöSt-Senkung ist ein Steuergeschenk an die Aktionäre.</p>



<p>Durch die KöSt-Senkung wird das
Missverhältnis zwischen jenen Abgaben, die ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen
zu tragen haben, und jenen auf Kapital, mit denen die Kapitalgesellschaften
belastet werden, weiter verschärft. Zugleich wird dadurch der internationale
Steuerwettbewerb nach unten weiter angefacht. Während Konzerne immer weniger
Steuern zahlen, steht dem Staat immer weniger Geld für gestaltende Maßnahmen
zur Verfügung.</p>



<p>Die EU-Kommission hat in ihrem
Länderbericht 2019 darauf hingewiesen, dass in Österreich nur geringe Anteile
des Gesamtsteueraufkommens auf die KöSt und Steuern auf Kapital, aber auch auf
Umwelt- und Vermögenssteuern entfallen. Die geplante Senkung der KöSt und der
Umstand, dass weiterhin keine Vermögens– und Erbschaftssteuern eingeführt
werden sollen, gehen daher genau in die falsche Richtung.</p>



<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_köst2-1024x614.png" alt="" class="wp-image-9988" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_köst2-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_köst2-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_köst2-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/05/Grafik_steuerreform_köst2-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> <strong>Seit 1995 ist der durchschnittliche Körperschaftssteuersatz in der EU-28 kontinuierlich gesunken.</strong><br>Grafik: GPA-djp-Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer  </figcaption></figure>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Gegenfinanzierung</strong> </h4>



<p>Die Finanzierung der Steuerreform soll durch budgetäre Spielräume und durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen gewährleistet werden. Als Gegenfinanzierungsmaßnahmen werden insb. zusätzliche Einsparungen in der Bundesverwaltung in Form einer Kürzung der Ausgaben quer über alle Ministerien um 1 Prozent genannt. Laut Bundeskanzler Kurz (ZIB 2 vom 30.4.) soll künftig nur jede dritte Planstelle in der Bundesverwaltung nachbesetzt werden. Aber auch Kürzungen beim Insolvenz-Entgelt-Fonds und Verschärfungen im Pensionsbereich sind angekündigt. Das ist wohl der Preis für teure Geschenke an Konzerne sowie das „Dogma“ große Vermögen und Erbschaften nicht zu besteuern. </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die größte Steuerentlastung aller Zeiten?</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/01/15/die-groesste-steuerentlastung-aller-zeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Gogola]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jan 2019 13:19:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Grafik]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Michael Gogola]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompetenz-online.at/?p=7198</guid>

					<description><![CDATA[4,5 Milliarden Euro bis 2022 soll die Steuerreform ausmachen. Von den versprochenen 12 bis 14 Milliarden ist das weit entfernt. Im Rahmen der Regierungsklausur von 10. bis 11. Jänner 2019 präsentierte die Bundesregierung die ersten Eckpunkte ihrer geplanten Steuerreform 2020 bis 2022. Dabei wurden unterschiedliche steuerpolitische Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden Euro vorgestellt. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_7200" aria-describedby="caption-attachment-7200" style="width: 1000px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-7200" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/01/Grafik_Wahlversprechen.png" alt="" width="1000" height="600" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/01/Grafik_Wahlversprechen.png 1000w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/01/Grafik_Wahlversprechen-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/01/Grafik_Wahlversprechen-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /><figcaption id="caption-attachment-7200" class="wp-caption-text">Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer</figcaption></figure></p>
<p><strong>4,5 Milliarden Euro bis 2022 soll die Steuerreform ausmachen. Von den versprochenen 12 bis 14 Milliarden ist das weit entfernt.</strong></p>
<p><span id="more-7198"></span></p>
<p>Im Rahmen der Regierungsklausur von 10. bis 11. Jänner 2019 präsentierte die Bundesregierung die ersten Eckpunkte ihrer geplanten Steuerreform 2020 bis 2022. Dabei wurden unterschiedliche steuerpolitische Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden Euro vorgestellt. Mit Anfang 2020 soll eine erste Etappe im Ausmaß von einer Milliarde Euro in Kraft treten. Als übergeordnetes Ziel der Reform wurde eine Senkung der Abgabenquote in Richtung 40 Prozent angekündigt. Damit fällt das Volumen der Steuerreform wesentlich geringer als angekündigt aus und auch der Zeitpunkt der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen wurde aufgeschoben.</p>
<h4><strong>Zum Vergleich: Die Entlastung 2015/16 fiel deutlich höher aus.</strong></h4>
<p><figure id="attachment_7201" aria-describedby="caption-attachment-7201" style="width: 1000px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-7201" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/01/Grafik_steuerreform_vergleich.png" alt="" width="1000" height="600" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/01/Grafik_steuerreform_vergleich.png 1000w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/01/Grafik_steuerreform_vergleich-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/01/Grafik_steuerreform_vergleich-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /><figcaption id="caption-attachment-7201" class="wp-caption-text">Quelle: Berechnung GPA-djp Grundlagenabteilung, Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer</figcaption></figure></p>
<p>2014 führte der ÖGB eine erfolgreiche Kampagne für eine Lohnsteuersenkung durch und sammelte dafür mehr als 800.000 Unterschriften. Bei der Steuerreform 2015/16 wurde in der Folge ein Entlastungsvolumen von 5,1 Milliarden Euro realisiert, das in vollem Umfang den ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zugute gekommen ist. So gingen 4,9 Milliarden Euro an ArbeitnehmerInnen, die durch die Senkung der Einkommenssteuersätze sowie die Anhebung des Verkehrsabsetzbetrages profitierten. Das Entlastungsvolumen der Steuerreform 2015/16 lag bei 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), also der gesamten österreichischen Wirtschaftsleistung innerhalb des Jahres 2016. Im Unterschied dazu beträgt das nun von der schwarz-blauen Bundesregierung angekündigte Reformpaket lediglich 4,5 Milliarden, also nur etwa 1 Prozent des BIP und dieses kommt nur zu einem viel kleineren Teil bei ArbeitnehmerInnen an. Die kolportierten Zahlen bilden lediglich eine Abgeltung der kalten Progression, also des zusätzlichen Steuermehraufkommens seit der letzten Reform.<br />
Trotz der vollmundigen Ankündigung der Bundesregierung, die „größte Entlastung aller Zeiten“ zu schaffen, liegt diese somit deutlich unter dem Niveau der letzten Steuerreform. Um das Entlastungsniveau der Steuerreform von 2015/16 zu erreichen, wäre ein Ausmaß von mehr als 6,3 Milliarden Euro nötig, das nur dann annähernd erreicht wird, wenn man bereits umgesetzte Maßnahmen wie den Familienbonus berücksichtigt.</p>
<h4><strong>Vor allem Unternehmen profitieren</strong></h4>
<p>Obwohl die Regierung in der zeitlichen Abfolge des Wirksamwerdens ihrer Maßnahmen zunächst auf die unteren und mittleren EinkommensbezieherInnen abzielt, kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch die kommende Senkung der Körperschaftssteuer der Hauptanteil des Entlastungsvolumens eindeutig den Unternehmen und hier insbesondere den Kapitalgesellschaften zugutekommt. Während die Steuerreform 2015/16 den ArbeitnehmerInnen zugute kam, werden nun geschätzte 2 der 4,5 Milliarden Euro den Unternehmen durch geringere Gewinnsteuern geschenkt. Hier profitieren vor allem die Großunternehmen: 5 Prozent der größten Unternehmen werden voraussichtlich 80 Prozent der Steuersenkung lukrieren!</p>
<p>Wesentliche Elemente der vorgestellten Reform bilden die Senkung der Einkommenssteuer und der Sozialversicherungsbeiträge für GeringverdienerInnen, sowie die in Aussicht gestellte Senkung der Körperschaftssteuer und die Abschaffung der „kalten Progression“. Zudem soll eine „Digitalsteuer“ in der Höhe von 3 Prozent eingeführt werden. Diese soll sich jedoch lediglich auf Umsätze im Bereich der Online-Werbung beschränken und bleibt somit deutlich hinter den ursprünglich <a href="https://www.kompetenz-online.at/2018/12/17/digitalsteuer-minimalsteuer-keine-steuern/" aria-label="auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen">auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen</a> zurück. Internetgiganten wie Google oder große Plattformen wie Amazon wären davon nur in geringem Ausmaß betroffen, da auf diese Weise nur Werbeeinnahmen besteuert würden, nicht jedoch die von den NutzerInnen eingehobenen Gebühren („service fees“). Zudem soll die Steuer nur für Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von zumindest 750 Millionen EUR, von denen mindestens 10 Millionen EUR in Österreich erwirtschaftet werden, gelten. Die Steuer wird sich daher auf eine sehr kleine Zahl von Unternehmen beschränken.</p>
<h4><strong>Familienbonus und Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge</strong></h4>
<p>Dem Konzept der Regierung zufolge soll die Reform der Einkommenssteuer in mehreren Schritten erfolgen. Der <strong>erste Schritt</strong> sei dabei bereits erfolgt: Durch die Einführung des <a href="https://www.kompetenz-online.at/2018/12/17/familienbonus-nicht-fuer-alle-familien/" aria-label="Familienbonus">Familienbonus</a>, der entgegen dem <a href="https://www.kompetenz-online.at/2018/12/17/familienbonus-nicht-fuer-alle-familien/" aria-label="Grundsatz „jedes Kind ist gleich viel wert“">Grundsatz „jedes Kind ist gleich viel wert“</a> vor allem <a href="https://www.kompetenz-online.at/2018/07/30/familienbonus-nicht-jedes-kind-ist-gleich-viel-wert/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="gutverdienende Eltern begünstigt (öffnet in neuem Tab)">gutverdienende Eltern begünstigt</a>, und die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen.</p>
<h4><strong>Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen 2020</strong></h4>
<p>Als <strong>zweiten Schritt</strong> sieht die Bundesregierung für das Jahr 2020 zunächst eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für jene Einkommen vor, die unterhalb der Steuergrenze liegen. Laut Ministerratsvortrag soll das bei der Krankenversicherung erfolgen. Eine Entlastung der niedrigen Einkommen durch Senkung der Sozialversicherungsbeiträge ist zwar verteilungspolitisch sinnvoll, allerdings verliert die Krankenkasse dadurch Einnahmen und wird mit ihrem Budget von der Regierung abhängig. Es ist zu befürchten, dass es zu Leistungskürzungen für die Versicherten, die Einführung von Selbstbehalten und zu Privatisierungen kommen wird. In der Konsequenz würde dies bedeuten, dass die versicherten ArbeitnehmerInnen für die Beitragssenkung selbst aufkommen müssten. Auch die Senkung der Arbeitlosenversicherungsbeiträge hat zu Kürzungen geführt. Eine höhere Negativsteuer wäre daher eine bessere steuerpolitische Maßnahme gewesen.<br />
Geringere Sozialversicherungsbeiträge erhöhen zudem die Steuerbemessungsgrundlage, weshalb ein Teil davon in Form höherer Lohnsteuern wieder an den Staat zurückfließt: Werden die Sozialversicherungsbeiträge um 710 Millionen gesenkt, fließen schätzungsweise 140 Millionen als Steuern wieder zurück und tragen daher nicht zur Entlastung der ArbeitnehmerInnen bei.</p>
<p>Ebenfalls ab 2020 soll die sogenannte „Kleinunternehmergrenze“, also jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist, erhöht werden. Derzeit beträgt diese Grenze 30.000 Euro. Zudem soll für Kleinunternehmen eine Pauschalierungsmöglichkeit im Rahmen der Einkommensbesteuerung geschaffen werden. Wie die Pauschalierung konkret ausgestaltet sein soll, ist derzeit noch unklar.</p>
<h4><strong>Tarifsenkung 2021/2022</strong></h4>
<p>Änderungen soll es auch bei den ersten drei Tarifstufen der Einkommenssteuer geben. Das wurde jedoch noch nicht konkretisiert: Auszugehen ist davon, dass für Einkommen bis 18.000 Euro jährlich der Steuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt wird, für Einkommen bis 31.000 Euro von 35 auf 30 Prozent und für Jahreseinkommen bis 60.000 Euro von 42 auf 40 Prozent. Diese Maßnahme ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Der ursprünglich bis 2020 befristete Steuersatz von 55 Prozent für die höchste Einkommensklasse (über 1 Million Euro) soll verlängert werden.</p>
<h4><strong>Kalte Progression</strong></h4>
<p>Als <strong>dritter Schritt</strong> wird die Abschaffung der kalten Progression ab 2022 in Aussicht gestellt. Wie und wann das konkret von statten gehen soll, ist derzeit noch unklar. Dazu gibt es auch noch keine konkrete Zusage in den Beschlüssen der Regierungsklausur.</p>
<h4><strong>Unternehmenssteuern</strong></h4>
<p>Dass Unternehmen künftig wieder weniger Steuern auf Gewinne zahlen werden müssen, ist fix. Höhe und Zeitpunkt sind derzeit noch offen. Im Vorfeld stand eine Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) von derzeit 25 Prozent auf 20 Prozent im Raum. Es ist dennoch gut vorstellbar, dass die Regierung noch dem Druck aus der Wirtschaft nachgibt, die sogar eine Senkung auf höchstens 19 Prozent fordert.<br />
Erst 2005 war die KöSt von 34 auf 25 Prozent gesenkt worden. Bleibt der KöSt-Satz bei 25 Prozent, wäre für das Jahr 2020, wenn die Steuerreform der Bundesregierung in Kraft treten soll, mit Einnahmen von rund 9,5 Milliarden Euro zu rechnen. Eine Senkung der KöSt um ein Fünftel auf 20 Prozent würde etwa 2 Milliarden weniger an Einnahmen jährlich bedeuten.<br />
Dadurch würde das Missverhältnis zwischen jenen Abgaben, die ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen zu tragen hätten und jenen auf Kapital, mit denen die Wirtschaft belastet wird, weiter verschärft und der Republik wesentliche Mittel für die Finanzierung von Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen entzogen. Die Senkung der KöSt kann somit als weiterer Angriff auf den Sozialstaat und seine Finanzierung angesehen werden, zugleich wird der internationale Steuerwettbewerb weiter angefacht. Während Konzerne immer weniger Steuern zahlen, steht dem Staat immer weniger Geld für gestaltende Maßnahmen zur Verfügung.</p>
<h4><strong>Fazit</strong></h4>
<p>Insgesamt reiht sich die Steuerreform somit in eine lange Reihe von arbeitnehmerInnenfeindlichen Maßnahmen ein: Zuvor erfolgte bereits der überfallsartige Beschluss des Arbeitszeitverlängerungsgesetzes, die in Angriff genommene Zerschlagung der Sozialversicherungsstruktur, die drastischen Einschnitte im AMS-Budget und die radikale Kürzung der Mindestsicherung. Die wenigen Maßnahmen, die niedrige Einkommen begünstigen, erscheinen vor diesem Hintergrund als bloße Ablenkungsmanöver von der einseitigen Politik der Bundesregierung.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Familienbonus oder der unterschiedliche Wert der Kinder</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2018/12/17/familienbonus-oder-der-unterschiedliche-wert-der-kinder/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lucia Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Dec 2018 14:29:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Familienbonus]]></category>
		<category><![CDATA[Fotogramm]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Lucia Bauer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompetenz-online.at/?p=7092</guid>

					<description><![CDATA[Mit 1. Jänner 2019 tritt der Familienbonus in Kraft. Allerdings werden nicht alle Familien profitieren. Die Höhe es Familienbonus hängt vom Einkommen ab. Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag. Er reduziert die Steuerlast um bis zu 1500 pro Kind und Jahr. Das bedeutet, dass nicht alle Familien in den Genuss dieser Förderung kommen werden. Wer weniger [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_7266" aria-describedby="caption-attachment-7266" style="width: 2083px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-7266" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Grafik_Familienbonus.png" alt="Quelle: Familienbonusrechner des BMF, Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer" width="2083" height="1250" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Grafik_Familienbonus.png 2083w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Grafik_Familienbonus-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Grafik_Familienbonus-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Grafik_Familienbonus-1024x614.png 1024w" sizes="auto, (max-width: 2083px) 100vw, 2083px" /><figcaption id="caption-attachment-7266" class="wp-caption-text">Quelle: Familienbonusrechner des BMF, Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer</figcaption></figure></p>
<p><strong>Mit 1. Jänner 2019 tritt der Familienbonus in Kraft. Allerdings werden nicht alle Familien profitieren. <a href="https://www.kompetenz-online.at/2018/07/30/familienbonus-nicht-jedes-kind-ist-gleich-viel-wert/" aria-label="Die Höhe es Familienbonus hängt vom Einkommen ab">Die Höhe es Familienbonus hängt vom Einkommen ab</a>.</strong></p>
<p><span id="more-7092"></span>Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag. Er reduziert die Steuerlast um bis zu 1500 pro Kind und Jahr. Das bedeutet, dass nicht alle Familien in den Genuss dieser Förderung kommen werden. Wer weniger als 1500 Euro Steuern zahlt, kann den Familienbonus nicht voll ausschöpfen. Wer unter der Steuergrenze verdient, wäre ursprünglich ganz leer ausgegangen. Nach heftigen Protesten, wurde schließlich für AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen ein Kindermehrbetrag von 250 Euro pro Kind und Jahr eingeführt, der von der Steuerleistung unabhängig ist. Keinen Bonus oder Mehrbetrag erhalten Arbeitslose oder MindestsicherungsbezieherInnen. Konkret alle, die pro Jahr mehr als 330 Tage Arbeitslosengeld, Notstandhilfe oder Mindestsicherung bezogen haben.</p>
<p>Es werden also gezielt ärmere Familien und deren Kinder gegenüber besserverdienenden benachteiligt. Das steht klar im Widerspruch zum Prinzip, dass familienpolitische Leistungen die Startchancen aller Kinder verbessern sollten.</p>
<p>Auch für jene, die den Familienbonus in der vollen Höhe ausnutzen können, ist die Entlastung niedriger als von der Bundesregierung dargestellt. Denn gleichzeitig mit der Einführung des Familienbonus werden die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten und der Kinderfreibetrag abgeschafft.</p>
<p><strong>Links:</strong></p>
<p><a href="https://www.bmf.gv.at/top-themen/familienbonusplus.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="Familienbonusrechner (öffnet in neuem Tab)">Familienbonusrechner</a></p>
<p><a href="https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/E30.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer" aria-label="Antrag auf Berücksichtigung des Familienbonus durch den Arbeitgeber (öffnet in neuem Tab)">Antrag auf Berücksichtigung des Familienbonus durch den Arbeitgeber </a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wohlstandsgewinne fair verteilen statt auf Wirtschaftsabschwung warten</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2018/11/26/wohlstandsgewinne-fair-verteilen-statt-auf-wirtschaftsabschwung-warten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Mum]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Nov 2018 14:42:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[David Mum]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnausschüttung]]></category>
		<category><![CDATA[Investitionen]]></category>
		<category><![CDATA[Kollektivvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnerhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsstandort]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompetenz-online.at/?p=6918</guid>

					<description><![CDATA[Das WIFO hat Mitte November festgestellt, dass sich die österreichische Wirtschaft „in der Reifephase einer Hochkonjunktur“ befindet. Mit anderen Worten: wir stehen am Höhepunkt des Konjunkturaufschwunges. Für die Gewerkschaften ist daher klar: Es ist genau jetzt an der Zeit, die Löhne und Gehälter kräftig zu erhöhen. Die Betriebe haben ihre Produktion stark erhöht, sie haben [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_6919" aria-describedby="caption-attachment-6919" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-6919" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Fotolia_142380533_Markus-Mainka-300x200.jpg" alt="Fotolia, Markus Mainka" width="300" height="200" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Fotolia_142380533_Markus-Mainka-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Fotolia_142380533_Markus-Mainka-768x512.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Fotolia_142380533_Markus-Mainka-1024x682.jpg 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Fotolia_142380533_Markus-Mainka-720x480.jpg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Fotolia_142380533_Markus-Mainka-272x182.jpg 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/Fotolia_142380533_Markus-Mainka.jpg 1688w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-6919" class="wp-caption-text">Fotolia, Markus Mainka</figcaption></figure></p>
<p><strong>Das WIFO hat Mitte November festgestellt, dass sich die österreichische Wirtschaft „in der Reifephase einer Hochkonjunktur“ befindet. Mit anderen Worten: wir stehen am Höhepunkt des Konjunkturaufschwunges.</strong></p>
<p><span id="more-6918"></span>Für die Gewerkschaften ist daher klar: Es ist genau jetzt an der Zeit, die Löhne und Gehälter kräftig zu erhöhen. Die Betriebe haben ihre Produktion stark erhöht, sie haben sehr gut verdient und die Gewinne sind stark gestiegen. Und die Eigentümer haben meist prächtig verdient.</p>
<p>Das Wachstum stieg von 0 Prozent 2013 die letzten Jahre laufend an und soll 2018 3 Prozent betragen. Nach einigen mageren Jahren nach der Finanzkrise und dem darauffolgenden Sparkurs begann das Wachstum 2016 anzuziehen. In diesem Jahr ist auch die vom ÖGB erkämpfte Lohnsteuersenkung in Kraft getreten. Die Konjunktur kam also in Fahrt, als die verfügbaren Einkommen der Menschen wieder gestiegen sind.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-6920" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/wirtschaftswachstum-in-Prozent.jpg" alt="" width="1451" height="817" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/wirtschaftswachstum-in-Prozent.jpg 1451w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/wirtschaftswachstum-in-Prozent-300x169.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/wirtschaftswachstum-in-Prozent-768x432.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/12/wirtschaftswachstum-in-Prozent-1024x577.jpg 1024w" sizes="auto, (max-width: 1451px) 100vw, 1451px" /></p>
<p>Den Ruf der Arbeitgeber nach maßvollen Abschlüssen, weil das Wachstum nächstes Jahr geringer sein wird, kann von uns nicht geteilt werden. Gerade die Wirtschaft betont immer, dass nur das verteilt werden kann, was zuvor erarbeitet und erwirtschaftet wurde. Demzufolge ist jetzt der beste Zeitpunkt für kräftige Lohn- und Gehaltserhöhungen. Jetzt geht es den Gewerkschaften darum, den gestiegenen Wohlstand und die Produktionszuwächse gerecht zu verteilen.</p>
<p>Dass das Wachstum nächstes Jahr etwas geringer sein wird, ist kein Argument dafür, jetzt Zurückhaltung zu üben. Außerdem wären die ArbeitnehmerInnen dann die einzigen, die zurückhaltend wären. Maßvoll waren jedenfalls die Eigentümer und Manager nicht:<br />
Die<a href="https://www.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/wirtschaft/wirtschaftkompakt/Gagen_der_ATX-Manager.html" target="_blank" rel="noopener" aria-label="Manager der österreichischen börsenotierten Unternehmen (öffnet in neuem Tab)"> Manager der österreichischen börsenotierten Unternehmen</a> verdienten 2017 das 56-fache eines österreichischen Beschäftigten. 2003 betrug der Faktor noch das 20-fache. Die Schere hat sich also immer weiter geöffnet. Auch die Eigentümer nutzen ihre Unternehmensbeteiligungen stark aus. Die<a href="https://www.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/wirtschaft/betriebswirtschaft/Dividenden-Report.html" target="_blank" rel="noopener" aria-label="Gewinnausschüttungen wurden 2018 (öffnet in neuem Tab)"> Gewinnausschüttungen wurden 2018</a> um 30% erhöht. Man entzieht den Unternehmen also viel Geld, statt es für Investitionen oder als Reserven im Unternehmen zu belassen.</p>
<p>Eine solide und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist nur möglich, wenn der Wohlstandszugewinn breit verteilt wird. Nur wenn die gestiegene Produktion auch auf eine gestiegene Kaufkraft trifft, wird die Wirtschaft dir Produktion auf hohem Niveau halten und ausbauen.<br />
Lohnerhöhungen sind daher nicht nur eine Frage der Fairness sondern auch wirtschaftlicher Vernunft.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Was Türkis und Blau mit Österreich vorhaben</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2018/02/05/was-tuerkis-und-blau-mit-oesterreich-vorhaben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lucia Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Feb 2018 12:27:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeit]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgabe 2018/01]]></category>
		<category><![CDATA[Coverstories]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[12-Stunden-Tag]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Coverstory]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Lucia Bauer]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsverhandlungen]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompetenz-online.at/?p=4444</guid>

					<description><![CDATA[Länger arbeiten für weniger Geld, Zugriff auf die Ersparnisse von Arbeitslosen, höhere Mieten und Schikanen für Flüchtlinge. Das bringt das Programm der neuen Bundesregierung. Die Vorhaben der neuen Bundesregierung auf dem Prüfstand. Unter dem Titel „Zusammen für unser Österreich“ legte die türkis-blaue Bundesregierung ihr Programm für eine Veränderung Österreichs vor. Auch wenn viele Punkte noch [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_5824" aria-describedby="caption-attachment-5824" style="width: 800px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-5824 size-full" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/10/illu_altpapier_10_18.jpg" alt="Illustration: P.M. Hoffmann" width="800" height="600" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/10/illu_altpapier_10_18.jpg 800w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/10/illu_altpapier_10_18-300x225.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2018/10/illu_altpapier_10_18-768x576.jpg 768w" sizes="auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px" /><figcaption id="caption-attachment-5824" class="wp-caption-text">Illustration: P.M. Hoffmann</figcaption></figure></p>
<p><strong>Länger arbeiten für weniger Geld, Zugriff auf die Ersparnisse von Arbeitslosen, höhere Mieten und Schikanen für Flüchtlinge. Das bringt das Programm der neuen Bundesregierung. Die Vorhaben der neuen Bundesregierung auf dem Prüfstand.</strong></p>
<p><span id="more-4444"></span></p>
<div class="epyt-video-wrapper"><iframe loading="lazy"  id="_ytid_97346"  width="1140" height="641"  data-origwidth="1140" data-origheight="641" src="https://www.youtube.com/embed/l43bejKfeWE?enablejsapi=1&#038;autoplay=0&#038;cc_load_policy=0&#038;cc_lang_pref=&#038;iv_load_policy=1&#038;loop=0&#038;rel=0&#038;fs=1&#038;playsinline=0&#038;autohide=2&#038;theme=dark&#038;color=red&#038;controls=1&#038;disablekb=0&#038;" class="__youtube_prefs__  epyt-is-override  no-lazyload" title="YouTube player"  allow="fullscreen; accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen data-no-lazy="1" data-skipgform_ajax_framebjll=""></iframe></div>
<p>Unter dem Titel „Zusammen für unser Österreich“ legte die türkis-blaue Bundesregierung ihr Programm für eine Veränderung Österreichs vor. Auch wenn viele Punkte noch auf Konkretisierung warten, lässt sich doch ein klarer Trend erkennen: Menschen mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende, Arbeitslose und MieterInnen stehen auf der Verliererseite, während Industrielle, Immobilienbesitzer und Besserverdiener sich auf der Gewinnerseite wiederfinden. Während die ArbeitnehmerInnen sich auf längere Arbeitszeiten einstellen müssen und viele durch den Wegfall von Überstundenzuschlägen auch weniger verdienen werden, können sich Konzerne wegen der geplanten Senkung der Körperschaftssteuer auf eine Milliardenersparnis freuen. Veränderungen im Mietrecht werden die Rechte der VermieterInnen stärken und zu höheren Kosten für Mieterinnen führen. Während Grunderwerb, für jene, die sich das leisten können, günstiger gemacht wird, wird zukünftig auf Ersparnisse von Arbeitslosen zugegriffen. Die angekündigte Entlastung für Familien und die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge nutzen nur jenen, die mehr als 1.342 Euro brutto verdienen. Wer weniger verdient, geht leer aus. Die Aktion 20.000, die vielen älteren Menschen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht hätte, wird dagegen ersatzlos gestrichen. Wohl um die eigenen WählerInnen von den unpopulären Maßnahmen abzulenken und ein zentrales Wahlversprechen einzulösen, werden die Grundrechte von Flüchtlingen massiv beschnitten. Sie sollen in Massenquartieren „konzentriert“ untergebracht werden, müssen mitgebrachtes Bargeld abgeben und können nach der Anerkennung nur noch mit einer reduzierten Mindestsicherung rechnen. Entgegen den bisherigen sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten werden Maßnahmen, die die Industrie seit Jahren fordert und die bisher am Widerstand der Gewerkschaft en scheiterten, wie die Ausweitung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, nun einseitig und ohne Gegenleistung für die Arbeitnehmerinnen umgesetzt. So gibt es weder eine leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche noch einen Rechtsanspruch darauf, nach langen Arbeitszeiten ganze Tage freinehmen zu können. Es ändern sich also nicht nur die Inhalte der Gesetzesvorhaben, sondern auch die politischen Spielregeln. Die<br />
„Zeit des Abtauschens“, wie ausgewogene Lösungen abwertend bezeichnet wurden, ist vorbei. Bislang wurden in arbeits- und sozialpolitischen Materien immer die SozialpartnerInnen um Vorschläge ersucht und Änderungen nur dann umgesetzt, wenn sie für beide Seiten akzeptabel waren. Geht es nach der türkis-blauen Regierung soll das nun anders werden und Gewerkschaften und Arbeiterkammer bei der Entstehung von Gesetzen, die die Arbeitnehmerinnen betreffen, keine Rolle mehr spielen. Auch die geplanten Veränderungen bei der Selbstverwaltung der Sozialversicherung und der Arbeiterkammer, die Zusammenlegung und Reduzierung von Betriebsratskörperschaften und Abschaffung der Jugendvertrauensräte stehen ganz im Zeichen dieses Ziels, die Gewerkschaften möglichst aus allen gesellschaftspolitischen Bereichen zu verdrängen und zu schwächen.</p>
<div class="epyt-video-wrapper"><iframe loading="lazy"  id="_ytid_22874"  width="1140" height="855"  data-origwidth="1140" data-origheight="855" src="https://www.youtube.com/embed/QRw01jj-UtY?enablejsapi=1&#038;autoplay=0&#038;cc_load_policy=0&#038;cc_lang_pref=&#038;iv_load_policy=1&#038;loop=0&#038;rel=0&#038;fs=1&#038;playsinline=0&#038;autohide=2&#038;theme=dark&#038;color=red&#038;controls=1&#038;disablekb=0&#038;" class="__youtube_prefs__  epyt-is-override  no-lazyload" title="YouTube player"  allow="fullscreen; accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen data-no-lazy="1" data-skipgform_ajax_framebjll=""></iframe></div>
<p><strong>Schwächung der Betriebsräte</strong></p>
<p>Die Regierung hat angekündigt, einen modernen ArbeitnehmerInnenbegriff zu schaffen. Was sich dahinter verbirgt, ist die Zusammenlegung der Betriebsratskörperschaften der Arbeiterinnen und Angestellten und damit verbunden eine Reduktion der Betriebsratsmandate und der freigestellten BetriebsrätInnen. Es geht also nicht um ein einheitliches Arbeitsrecht, sondern um die Schwächung der betrieblichen Vertretung. Das Arbeitsverfassungsgesetz ermöglicht bereits jetzt die Vertretung der Belegschaft durch einen gemeinsamen Betriebsrat. Das setzt jedoch voraus, dass sich beide Belegschaftsgruppen dafür bewusst entscheiden.  Aus gewerkschaftlicher Sicht ebenfalls abzulehnen ist der Plan, den Jugendvertrauensrat abzuschaffen. Dass es in Zukunft bereits ab 16 Jahren möglich sein soll, den Betriebsrat zu wählen, ist kein überzeugendes Argument für die Abschaffung des Jugendvertrauensrates.</p>
<p align="LEFT"><em><strong>Beispiele:</strong></em></p>
<p align="LEFT"><em>Ein Unternehmen mit 60 Angestellten und 55 Arbeiterinnen hat derzeit einen Angestelltenbetriebsrat mit 4 Mandaten und einen Arbeiterbetriebsrat mit eben falls 4 Mandaten. Ein gemeinsamer Betriebsrat hätte nur noch insgesamt 5 Mandate, also 3 weniger.</em></p>
<p align="LEFT"><em>Ein Unternehmen mit 180 Angestellten </em><em>und 304 Arbeiterinnen </em><em>hat derzeit einen </em><em>Angestelltenbetriebsrat </em><em>mit 5 Mandaten </em><em>und einen Arbeiterbetriebsrat </em><em>mit 7 Mandaten. </em><em>Ein gemeinsamer </em><em>Betriebsrat hätte nur </em><em>noch 8 Mandate, also 4 </em><em>weniger.</em></p>
<p align="LEFT"><strong>Anhebung der Höchstarbeitszeit</strong></p>
<p>Unter dem Schlagwort „Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Arbeitszeitgesetze“ plant die neue Regierung eine Verlängerung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche. Die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit in Gesetzen und Kollektivverträgen soll unberührt bleiben. Derzeit sind 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden in der Woche nur als Ausnahme möglich, wenn es ansonsten zu einem unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil für ein Unternehmen käme, und für maximal 24 Wochen im Jahr und maximal 8 Wochen am Stück. Notwendig ist dafür eine Betriebsvereinbarung. In Betrieben ohne Betriebsrat kann  eine Einzelvereinbarung abgeschlossen werden, außerdem ist eine arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsfeststellung notwendig. In Zukunft können sich Arbeitgeber durch eine einmalige Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung quasi eine Blankoermächtigung ausstellen lassen und damit wesentlich einfacher die Arbeitszeiten ausdehnen. So wird aus einer Ausnahmeregelung für bestimmte Situationen eine generelle Verlängerung der Höchstarbeitszeiten.</p>
<p><strong>Gleitzeit</strong></p>
<p>Auch bei der Gleitzeit soll die tägliche Arbeitszeithöchstgrenze auf 12 Stunden angehoben werden. Derzeit beträgt die tägliche Normalarbeitszeit bei Gleitzeit maximal 10 Stunden und ist somit deckungsgleich mit der Höchstgrenze der täglichen Arbeit. Es ist zu befürchten, dass – in Übereinstimmung mit dem bisherigen Regelungsregime – auch<br />
die 11. und 12. Stunde zukünftig Normalarbeitszeit darstellen werden und daher nur noch Gleitzeitstunden ohne Überstundenzuschlag anfallen.</p>
<p><strong>Verbetrieblichung</strong></p>
<p>Was derzeit die Sozialpartner aushandeln und in branchenweiten Kollektivverträgen festhalten, soll zunehmend auf betrieblich Ebene verlagert oder in individuellen Regelungen vereinbart werden – und das nicht nur bei der Höchstarbeitszeit. Auch Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, die derzeit nur im Kollektivvertrag vereinbart werden<br />
dürfen, können zukünftig auf betrieblicher Ebene vereinbart werden. Es werden also nicht nur die Arbeitszeithöchstgrenzen ausgedehnt, sondern auch die Ruhezeiten können in Zukunft leichter verkürzt werden.</p>
<p><strong>Wirksamkeit von Strafen abbauen</strong></p>
<p>Strafen für Unternehmen, die gegen das Arbeitszeitgesetz oder das Arbeitsruhegesetz verstoßen, sollen in Zukunft deutlich vermindert und so weniger abschreckend gestaltet werden. Zukünftig gibt es bei mehreren Verstößen nur noch eine Strafe statt mehrerer Strafen. Selbst Unternehmen, die Hunderte Arbeitnehmerinnen mit gesetzwidrigen Arbeitszeiten beschäftigen, habe dann nur noch mit einer Strafe zu rechnen. Unternehmen müssen zudem erst beim zweiten Verstoß überhaupt Strafe zahlen. Das wird dazu führen, dass die Unternehmen die verbilligten Strafen einfach einkalkulieren.</p>
<p align="LEFT"><strong><em>Beispiel:</em></strong></p>
<p align="LEFT"><em>Beschäftigt ein Arbeitgeber unzulässigerweise 15 Arbeitnehmerinnen an einem Feiertag, muss nach derzeitiger Rechtslage pro ArbeitnehmerIn eine Strafe bezahlt werden &#8211; also insgesamt 15 Strafen. Zukünftig muss insgesamt nur noch eine Strafe für alle 15 ArbeitnehmerInnen bezahlt werden.</em></p>
<p><strong>Lohn- und Sozialdumping</strong></p>
<p>Auch beim Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping ist im Regierungsprogramm eine massive Verschlechterung vorgesehen. Zukünftig wird der Entgeltbegriff des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes nur noch auf den Grundlohn angewendet. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, das etwa Überstunden oder Zulagen nicht ausbezahlt, nicht mehr unter strafbares Lohn- und Sozialdumping fällt.</p>
<p><strong>ArbeitnehmerInnenschutz abbauen</strong></p>
<p>Auch beim ArbeitnehmerInnenschutz sind massive Einschnitte zu befürchten. So gibt es im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz derzeit eine Reihe von Bestimmungen, die besser sind als EU-Mindestvorschriften. Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Zur Gesamtstrategie der Regierung passen auch Vorhaben,<br />
wie das Zurückstutzen der Aufgaben der Arbeitsinspektion auf Service und Beratung und die in den Raum gestellte Abschaffung der AUVA, was de facto die Einstellung der Prävention arbeitsbedingter Gefahren und Gesundheitsrisiken bedeuten würde.</p>
<p><strong>Angriff auf die Arbeiterkammer</strong></p>
<p>Zwar stellt die Regierung die Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer nicht infrage, sie fordert aber, dass die AK bis zum 30. Juni 2018 vorlegt, wie sie durch „Effizienzsteigerungen“ die Mitglieder finanziell entlastet, und die Regierung wird dann beurteilen, ob ihr das weitreichend genug ist. Ansonsten behält sich die Regierung Maßnahmen vor, wie eine Kürzung der AK-Umlage. Bereits jetzt werden die Mittel der AK äußerst effektiv eingesetzt. Allein im Jahr 2016 wurden 3,6 Millionen Mitglieder beraten und 532 Millionen Euro in Streitfällen für die Mitglieder erstritten.</p>
<p><strong>Schwächung der Sozialversicherung</strong></p>
<p>Einen kompletten Bruch mit dem bisherigen System stellen die Vorhaben zur Reform der Sozialversicherung dar. Die Sozialversicherung wird de facto „redimensioniert“. Statt 21 Sozialversicherungsträgern soll es zukünftig nur noch 5 geben. Die Gebietskrankenkassen – und zwar nur die Gebietskrankenkassen – müssen ihre Rücklagen an die Länder abgeben. Die Sonderversicherungsträger, die teilweise viel höhere Rücklagen haben, werden diese hingegen behalten. In der Selbstverwaltung der ArbeitnehmerInnen werden künftig ArbeitgeberInnen und Regierungsvertreterinnen die Mehrheit haben. Lohnnebenkosten sollen überall dort gesenkt werden, wo es sich um reine ArbeitgeberInnenbeiträge handelt – also etwa bei der Unfallversicherung. (Konkret soll der Beitrag zur Unfallversicherung von 1,3 Prozent auf 0,8 Prozent reduziert werden. Das sind 40 Prozent weniger Einnahmen und das bedeutet zwangsläufig wesentliche Leistungseinschränkungen.) Die Kosten werden in Systeme verschoben, in denen auch Arbeitnehmerinnen Beiträge zahlen. Es kommt zu Kostenverschiebungen von der Unfallversicherung zur Krankenversicherung, vom Familienlastenausgleichsfonds zur Krankenversicherung und vom Insolvenzentgeltfonds zur Arbeitslosenversicherung. Es werden also die Arbeitgeber entlastet und den Preis zahlen ArbeitnehmerInnen, die etwa einen Arbeitsunfall haben und Rehabilitationsmaßnahmen brauchen. Außerdem plant die Regierung, dass zukünftig die Finanzämter und nicht mehr die Krankenkassen die Beiträge für die Sozialversicherung einheben und prüfen. Derzeit heben die Finanzämter die Steuern und die Krankenkassen die Sozialversicherungsbeiträge ein. Hier geht es nicht um eine organisatorische Frage oder gar mehr Effizienz, sondern darum einen lange gehegten Wunsch der Wirtschaft umzusetzen und eine effektive Kontrolle von Unterentlohnung und Scheinselbstständigkeit zu beseitigen. Letzten Endes läuft es darauf hinaus, dass es den schwarzen Schafen unter den Arbeitgebern leichter gemacht wird, ihre Beschäftigten um das zu betrügen, was ihnen zusteht.</p>
<div class="epyt-video-wrapper"><iframe loading="lazy"  id="_ytid_29174"  width="1140" height="855"  data-origwidth="1140" data-origheight="855" src="https://www.youtube.com/embed/aIZyQAY34jA?enablejsapi=1&#038;autoplay=0&#038;cc_load_policy=0&#038;cc_lang_pref=&#038;iv_load_policy=1&#038;loop=0&#038;rel=0&#038;fs=1&#038;playsinline=0&#038;autohide=2&#038;theme=dark&#038;color=red&#038;controls=1&#038;disablekb=0&#038;" class="__youtube_prefs__  epyt-is-override  no-lazyload" title="YouTube player"  allow="fullscreen; accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen data-no-lazy="1" data-skipgform_ajax_framebjll=""></iframe></div>
<p><strong>Pensionen</strong></p>
<p>Eine Reihe von Ankündigungen bezieht sich auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut, tatsächlich überwiegen aber auch hier die Verschlechterungen. Die in den Raum gestellte Reduzierung der anrechenbaren Arbeitslosen- und Krankengeldzeiten bei Frühpensionierungen wird den Zugang zur Korridorpension und der Schwerarbeitspension erschweren und die Pensionshöhe jener reduzieren, die ihren Job verlieren oder länger krank sind. Vorgesehen ist auch die Ablöse des Berufsschutzes durch einen Einkommensschutz und die Einführung eines Teilpensionsrechtes als Einkommensschutz, wenn der erlernte Beruf aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr ausgeübt werden kann. Es ist anzunehmen, dass der Zugang zu den krankheitsbedingten Pensionen durch diese Umstellung weiter erschwert wird. Auch bei der Altersteilzeit wird der Zugang erschwert und das früheste Antrittsalter um<br />
zwei Jahre angehoben.</p>
<p><strong>Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung </strong></p>
<p>Bei der Arbeitslosenversicherung und der Mindestsicherung zeichnen sich gravierende Verschlechterungen ab. De facto führt die neue Regierung das Hartz-IV-System in Österreich ein. Die Notstandshilfe soll abgeschafft und in die Arbeitslosenversicherung integriert werden. Nach einer gewissen Zeit des Leistungsbezuges fallen Langzeitarbeitslose in die Mindestsicherung, was bedeutet, dass der Anspruch auf Leistungen mit der Verwertung ihres Vermögens verbunden ist. Verschärft werden auch die Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Jobvermittlung. Für eine Teilzeitbeschäftigung sind zukünftig 2 statt 1,5 Stunden Wegzeit zumutbar und bei Vollzeitarbeit 2,5 statt 2 Stunden. Bei der Mindestsicherung ist eine Deckelung der Leistung auf 1.500 Euro pro Familie geplant. Außerdem erhält Mindestsicherung nur noch, wer in den letzten sechs Jahren mindestens fünf Jahre in Österreich gelebt hat.</p>
<p><strong>Steuerentlastung</strong></p>
<p>Verglichen mit den großen Ankündigungen des Wahlkampfes, die Steuern um 12 bis 14 Milliarden Euro zu senken, fallen die Steuerentlastungen im Regierungsprogramm recht mager aus. Familien sollen durch einen „Abzugsbetrag“ von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr gefördert werden. Der Abzugsbetrag steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und  das Kind in Osterreich lebt. Der „Familienbonus Plus“ ist nicht negativsteuerfähig, sodass GeringverdienerInnen davon nicht profitieren. Frauen etwa werden vom türkisblauen Familienbonus benachteiligt: 45 Prozent der Arbeitnehmerinnen verdienen unterhalb der Steuergrenze und haben nichts davon. Als weitere kurzfristige Entlastungsmaßnahme wird eine Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen angekündigt. Für Personen, die unter der Steuergrenze liegen, bringt allerdings auch das nichts, da sie keine Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Als Ziel enthalten ist im Regierungsprogramm auch eine Senkung der Körperschaftssteuer auf nicht entnommene Gewinne. Je nach Ausgestaltung würde das zwischen 2 und 4 Milliarden Euro kosten. Das Argument der Regierung, dass damit Investionen gezielt gefordert werden, ist bei näherer Betrachtung nicht haltbar, weil die Steuerbegünstigung ja auch gewährt wird, wenn der Unternehmer das Geld anspart und nicht investiert.</p>
<div class="epyt-video-wrapper"><iframe loading="lazy"  id="_ytid_41299"  width="1140" height="855"  data-origwidth="1140" data-origheight="855" src="https://www.youtube.com/embed/q2FTqZay8O8?enablejsapi=1&#038;autoplay=0&#038;cc_load_policy=0&#038;cc_lang_pref=&#038;iv_load_policy=1&#038;loop=0&#038;rel=0&#038;fs=1&#038;playsinline=0&#038;autohide=2&#038;theme=dark&#038;color=red&#038;controls=1&#038;disablekb=0&#038;" class="__youtube_prefs__  epyt-is-override  no-lazyload" title="YouTube player"  allow="fullscreen; accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen data-no-lazy="1" data-skipgform_ajax_framebjll=""></iframe></div>
<p align="LEFT"><strong>Wohnen und Mietrecht</strong></p>
<p align="LEFT">Im Wohnrecht sind nachteilig Änderungen für Mieterinnen vorgesehen, die dazu führen werden, dass Wohnen sich weiter verteuert. Die Position der Eigentümerinnen und Vermieterinnen wird dagegen gestärkt. Es sollen „marktkonforme Mieten“ bei Neubauten und bei gesamt sanierten Gebäuden durchgesetzt, also die Mieten erhöht werden. Für BesserverdienerInnen im kommunalen und gemeinnützigen Wohnbau soll es regelmäßige Mietzinsanpassungen geben. Der Lagezuschlag bei Gründerzeitgebäuden wird zugelassen. Bereits jetzt ist Mieten teuer: Die Nettomieten stiegen seit 2012 um 17 Prozent, die Haushaltseinkommen dagegen nur um 6 Prozent. Die Durchsetzung marktkonformer Mieten bei sanierten Häusern könnte zu einem weiteren Anstieg der Mieten auf bis zu 20 Euro pro m2 führen. Eigentum und Mietkauf sollen durch das neue Regierungsprogramm gestärkt werden. Das Eintrittsrecht in Mietvertrage wird eingeschränkt.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kommentar: Was hat Österreich von der neuen Regierung zu erwarten?</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2017/12/04/was-hat-oesterreich-von-der-neuen-regierung-zu-erwarten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Schulmeister]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2017 09:23:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2017/06]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsverhandlungen]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Stephan Schulmeister]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompetenz-online.at/?p=4365</guid>

					<description><![CDATA[Zur Beantwortung dieser Frage hilft ein Blick auf die Gemeinsamkeiten der Wahlprogramme von ÖVP und FPÖ. Parteien wollen Steuern und Staatsausgaben senken und damit die Staatsquote auf 40 Prozent reduzieren, beide wollen Familien mit Kindern steuerlich wesentlich stärker begünstigen als bisher, beide wollen die Mindestsicherung reduzieren, beide wollen die Lohnnebenkosten verringern und beide wollen den [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_4366" aria-describedby="caption-attachment-4366" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-4366" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/11/Stephan_Schulmeister_0694-300x200.jpg" alt="Stephan Schulmeister, Foto: Nurith Wagner-Strauss" width="300" height="200" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/11/Stephan_Schulmeister_0694-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/11/Stephan_Schulmeister_0694-768x512.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/11/Stephan_Schulmeister_0694-720x480.jpg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/11/Stephan_Schulmeister_0694-272x182.jpg 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/11/Stephan_Schulmeister_0694.jpg 900w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-4366" class="wp-caption-text">Stephan Schulmeister, Foto: Nurith Wagner-Strauss</figcaption></figure></p>
<p><strong>Zur Beantwortung dieser Frage hilft ein Blick auf die Gemeinsamkeiten der Wahlprogramme von ÖVP und FPÖ.</strong></p>
<p><span id="more-4365"></span>Parteien wollen Steuern und Staatsausgaben senken und damit die Staatsquote auf 40 Prozent reduzieren, beide wollen Familien mit Kindern steuerlich wesentlich stärker begünstigen als bisher, beide wollen die Mindestsicherung reduzieren, beide wollen die Lohnnebenkosten verringern und beide wollen den Einfluss der Sozialpartner beschränken.Das scheint attraktiv für die meisten (außer den Ärmsten), ist es aber nicht. Denn der Gesamteffekt wird in einer markanten Umverteilung zu den Bestgestellten führen, das unterste Drittel wird von den Steuersenkungen nicht profitieren, die große Mehrheit aber durch die – unvermeidliche – Senkung der Sozialausgaben belastet, und zwar umso mehr, je geringer das Einkommen ist. Das lässt sich leicht belegen.</p>
<p><strong>Lohn- und Einkommenssteuer</strong></p>
<p>Die ÖVP möchte die Steuersätze in den ersten drei Stufen auf 20 Prozent, 30 Prozent und 40 Prozent senken, nicht aber in den beiden obersten Stufen (das ist „politische Kosmetik“, denn die höheren Einkommen profitieren auch von der Senkung in den unteren Stufen). Die 34 Prozent Einkommensschwächsten profitieren hingegen gar nicht, weil sie zu wenig verdienen, um Steuern zu zahlen (Pensionisten: 40 Prozent, Frauen: 45 Prozent, Landwirte: 70 Prozent). Bis zum Median-Einkommen von etwa 1.700 Euro (brutto 14-mal) sind die Entlastungen gering. Die „ärmere“ Hälfte der ÖsterreicherInnen würde also wenig bis nichts bekommen. Danach steigt die Entlastung bis zu einem Monatseinkommen von 6.000 Euro auf 1.600 Euro pro Jahr. Die FPÖ möchte die Steuern in etwa gleichem Ausmaß senken wie die ÖVP, konkretisiert das aber nicht.</p>
<p><strong>Körperschaftssteuer auf nicht entnommene Gewinne</strong></p>
<p>Die ÖVP möchte diese streichen, die FPÖ halbieren. Das wird die Finanzinvestitionen der nicht-finanziellen Unternehmen beflügeln, seit mehr als 30 Jahren haben sie diese – in allen Industrieländern – zulasten der Real­investitionen ausgeweitet (der wichtigste Grund für die unzureichende Schaffung „normaler“ Arbeitsplätze). In Österreich haben sie bisher 250 Milliarden Euro an Wertpapieren akkumuliert. Diese Steuersenkung kommt den Reichsten zugute (nur vier Prozent aller Haushalte sind mit mehr als 100.000 Euro an Kapitalgesellschaften beteiligt).</p>
<p><strong>Familienförderung</strong></p>
<p>Für jedes Kind plant die ÖVP einen Steuerbonus von 1.500 Euro pro Jahr. Allerdings kommt eine Person mit zwei Kindern erst ab einem Monatseinkommen von 2.500 Euro (14-mal) in den vollen Genuss (25 Prozent der Erwerbstätigen), die Kinder der 50 Prozent „ärmeren“ Menschen bekommen fast nichts, insbesondere kinderreiche Familien werden den Bonus kaum nützen können. Die FPÖ möchte ein „Splittingsystem“ einführen: Das Familieneinkommen wird durch die Zahl der Mitglieder geteilt (abgestuft nach Partner und Alter der Kinder) und dieser Betrag ist Grundlage der Besteuerung. Eigenständige Erwerbstätigkeit der Frauen wird dadurch massiv benachteiligt.</p>
<p><strong>Staatseinnahmen senken </strong></p>
<p>Insgesamt wollen ÖVP und FPÖ so die Staatseinnahmen um 12 bis 14 Milliarden Euro pro Jahr senken. Dennoch soll das Defizit nicht steigen: Die Steuersenkungen würden laut ÖVP das Wirtschaftswachstum so stark erhöhen, dass vier bis fünf Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen entstünden. Zusätzlich sollen durch „eine vernünftige Ausgabenbremse“ bis zu fünf Milliarden Euro und durch „verbesserte Systemeffizienz“ vier Milliarden Euro eingespart werden. Die FPÖ rechnet mit einer ähnlich hohen Gegenfinanzierung und benennt explizit eine Kürzung der Sozialausgaben um fünf Milliarden Euro. Tatsächlich werden die Wachstumseffekte viel geringer sein, weil die Steuersenkungen den Besser- und Bestverdienern zugute kommen (sie geben davon nur einen relativ kleinen Teil wieder aus). Außerdem hat man auf die negativen Wachstumseffekte der Ausgabenkürzungen gänzlich vergessen. Da die ÖVP die Staatsausgaben real stagnieren lassen will (sie sollen nur im Ausmaß der Inflation steigen) und bei der Sicherheit nicht sparen wird, muss auch sie im Sozialbereich kürzen. Ausgesprochen wird das aber (bisher) nicht.</p>
<p><strong>Sozialabbau </strong></p>
<p>Nur bei der Mindestsicherung, insbesondere für Flüchtlinge, bestätigt auch die ÖVP den Sozialabbau. Denn der Abstand zu den „Leistungsbereiten“ müsse größer werden. Doch was hat ein Geringverdiener davon, wenn einer noch schwächeren Person – meist alleinerziehende Mütter – die Existenzgrundlage entzogen wird? Wenn Asylberechtigte fünf Jahre lang nur die Hälfte des Existenzminimums bekommen (560 Euro), fördert man Kleinkriminalität und das lässt sich dann politisch verwerten. Politisch wird die neue Regierung die Sozialpartnerschaft schwächen, insbesondere die ArbeitnehmerInnenvertretung. Sie wird dies aber nicht durch Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer tun – gelte dies nicht auch für die Wirtschaftskammer, wäre die Optik zu schlecht. Doch mit dem Argument der Entlastung der ArbeitnehmerInnen und der Lohnnebenkosten, wird man die Arbeiterkammerbeiträge senken. Würden sie um 50 Prozent reduziert, könnte die AK die Beratung ihrer Mitglieder und ihre sonstigen ExpertInnen nicht mehr finanzieren. Das wäre ein politisch opportuner „Nebeneffekt“.</p>
<p><strong>ZUR PERSON</strong></p>
<p><strong>Stephan Schulmeister </strong>ist unabhängiger Wirtschaftsforscher in Wien. Er war seit 1972 am WIFO tätig im Bereich „mittelfristige Prognose, längerfristige Wirtschaftsentwicklung, Finanzmärkte und internationaler Handel“.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuern runter, alles gut?</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2017/09/28/steuern-runter-alles-gut/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Mum]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Sep 2017 09:27:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2017/05]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Abgabenquote]]></category>
		<category><![CDATA[David Mum]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerb]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompetenz-online.at/?p=4301</guid>

					<description><![CDATA[„In Österreich zahlt man zu viele Steuern.“ Das wird von Wirtschaftsliberalen gebetsmühlenartig wiederholt. Doch weniger Steuern bedeutet auch weniger Leistungen durch den Staat. Der vermeintliche Beweis für die zu hohen Steuern: die hohe Abgabenquote. Diese beträgt in Österreich 43 Prozent. Angeblich wäre es viel besser, wenn sie bei 40 Prozent liegen würde. Die Abgabenquote misst [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_4295" aria-describedby="caption-attachment-4295" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-4295" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/09/Fotolia_169331027_XL-300x200.jpg" alt="Niedrigere Steuern bedeuten auch weniger Leistung durch den Staat. Foto: Fotolia.com, Elnur" width="300" height="200" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/09/Fotolia_169331027_XL-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/09/Fotolia_169331027_XL-768x513.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/09/Fotolia_169331027_XL-720x480.jpg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/09/Fotolia_169331027_XL-272x182.jpg 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/09/Fotolia_169331027_XL.jpg 900w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-4295" class="wp-caption-text">Niedrigere Steuern bedeuten auch weniger Leistung durch den Staat. Foto: Fotolia.com, Elnur</figcaption></figure></p>
<p><em><strong>„In Österreich zahlt man zu viele Steuern.“ Das wird von Wirtschaftsliberalen gebetsmühlenartig wiederholt. Doch weniger Steuern bedeutet auch weniger Leistungen durch den Staat.</strong></em></p>
<p><span id="more-4301"></span>Der vermeintliche Beweis für die zu hohen Steuern: die hohe Abgabenquote. Diese beträgt in Österreich 43 Prozent. Angeblich wäre es viel besser, wenn sie bei 40 Prozent liegen würde. Die Abgabenquote misst im Wesentlichen das Ausmaß der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Anteil am volkswirtschaftlichen Gesamt­einkommen. Die Abgabenquote liegt in Österreich im oberen Mittelfeld der EU-Staaten. Aber bedeutet das, dass sie auch zu hoch ist? Und welche Auswirkungen hätte eine Senkung der Abgabenquote?</p>
<p>Niemand freut sich über hohe Abgaben. Aber jeder legt Wert auf ein gutes Gesundheitssystem, ein Bildungssystem, das nicht krank gespart wird, und eine funktionierende öffentliche Infrastruktur. All das fällt aber nicht vom Himmel, sondern muss finanziert werden. Wenn nun viele politische Kräfte die Senkung der Abgabenquote auf 40 Prozent fordern, stellt sich die Frage: Was hat es mit dieser magischen Zahl 40 auf sich? Die erzielt man nämlich nur, wenn man die Einnahmen des Staates um 12 bis 14 Milliarden Euro senkt. Und das ginge nicht ohne Kürzungen staatlicher Leistungen.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-4345" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2017/11/Steuerquote_10_200.gif" alt="" width="200" height="200" /></p>
<p><strong>Vergleich hinkt</strong></p>
<p>Der Vergleich von Abgabenquoten mit anderen Ländern hat wenig Aussagekraft und kann irreführend sein. Länder mit geringeren Abgabenquoten stellen ihrer Bevölkerung auch weniger Leistungen zur Verfügung. So sind etwa die Pensionen in Deutschland halb so hoch wie in Österreich. Ob die niedrigere deutsche Abgabenquote daher erstrebenswert ist, ist sehr fraglich.</p>
<p>Ein Vergleich der Abgabenquoten ohne Vergleich der Leistungen, die öffentlich erbracht werden, ist daher sehr seltsam. Das ist in etwa so aussagekräftig, wie wenn man die Mieten zweier Wohnungen vergleicht, ohne die Wohnungsgröße und Ausstattung zu berücksichtigen. Kostenvergleiche machen nur Sinn, wenn man gleichwertige Leistungen vergleicht. Das passiert aber bei einem Vergleich der Abgabenquote nicht. Die misst nur die Kosten, nicht jedoch den Nutzen.</p>
<p>Den Abgaben steht ein Nutzen gegenüber, von dem wir alle profitieren: Schulen, Kindergärten, das Gesundheitswesen, Unterstützung für Familien, Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter sowie Infrastruktur wie öffentliche Verkehrsmittel. Das gäbe es nicht ohne öffentliche Finanzierung. Auch die Wirtschaft profitiert von Infrastruktur und dem Bildungssystem.</p>
<p><strong>Wer zahlt den Preis für Kürzungen?</strong></p>
<p>Nicht alle sind auf öffentliche Leistungen angewiesen. Wer sich private Schulen, Kliniken und Fuhrparke leisten kann, hat mit einer Einschränkung öffentlicher Leistungen kein Problem. Daher müsste man vor allem eines wissen, wenn die Abgabenquote gesenkt werden soll: Wem werden Leistungen gekürzt, wer zahlt den Preis und wem werden die Steuern gesenkt, wer profitiert? Hier muss Konkretes genannt werden. Wenn bei der Gesundheitsversorgung, bei den Pensionen oder bei der Bildung gekürzt und zugleich großen Unternehmen die Steuer reduziert wird, ist das ein einseitiges Programm.</p>
<p><strong>Abgabenquote und Wettbewerbsfähigkeit</strong></p>
<p>Eine geringe Abgabenquote bedeutet auch überhaupt nicht, dass die Wirtschaft auf einmal zu florieren beginnt. Die reichen Länder Schweden, Dänemark und Finnland haben höhere Abgabenquoten als Österreich. Bulgarien, Rumänien und Griechenland eine deutlich geringere. Für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg muss man sich mehr einfallen lassen als Steuersenkungen. Eine niedrige Abgabenquote ist oft sogar schädlich für die Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit, wenn es an Investitionen in die Bildung und einer strategischen Industriepolitik mangelt. Es zeigt sich, dass es für eine erfolgreiche wirtschaftspolitische Strategie nicht ausreicht, dass sich der Staat zurückzieht und möglichst geringe Steuern einhebt. Der Mangel an öffentlichen Investitionen gefährdet vielmehr die Wettbewerbsfähigkeit.</p>
<p><strong>Abgabenquote und Einkommen</strong></p>
<p>Eine geringere Abgabenquote bedeutet auch nicht automatisch ein höheres verfügbares Einkommen für die Haushalte. Es gibt Länder, in denen die Sozialversicherung nur geringere Basisleistungen bietet und der Gesetzgeber vorschreibt, dass jeder in eine private Versicherung einzahlen muss. Diese Zahlungen scheinen in der Abgabenquote nicht auf, schmälern aber trotzdem das verfügbare Einkommen der Menschen.</p>
<p>Der Vergleich zwischen den EU-Staaten zeigt einen deutlichen Zusammenhang zwischen Abgabenhöhe und einer effektiven sozialen Absicherung gegen Risiken wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit, einer gut ausgebauten öffentlichen Infrastruktur, einem hohen Bildungsniveau sowie sozialem Frieden. Ohne hohe Abgabenquote ist all das nicht finanzierbar.</p>
<p>Der Ruf nach Reduktion der Abgabenquote bedeutet daher nichts anderes als einen Rückbau bei Bildung, Pensionen oder Infrastruktur. Für die Mehrheit der Bevölkerung würde das eine Verschlechterung bedeuten. Denn diese staatlichen Leistungen sind es, die die Verteilungsgerechtigkeit in einem Land erhöhen. Privatversicherungen im Gesundheits- und Pensionsbereich sind keine gute Alternative, hohe Verwaltungsausgaben, Kapitalmarkt­risiko und Unübersichtlichkeit zeigen, dass diese keine Verbesserung darstellen.</p>
<p>Entscheidend ist außerdem, wie sich die Steuern auf die verschiedenen Gruppen von SteuerzahlerInnen (ArbeitnehmerInnen, Unternehmen und VermögensbesitzerInnen) verteilt. Hier – und nicht bei der Höhe der Abgabenquote besteht Reformbedarf. Arbeit wird in Österreich trotz Steuerreform hoch besteuert, während Erbschaften steuerfrei anfallen und viele Konzerne Gewinne in Steueroasen verstecken.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Positive Effekte der Digitalisierung für die Gesellschaft nutzen</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2016/09/29/positive-effekte-der-digitalisierung-fuer-die-gesellschaft-nutzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lucia Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Sep 2016 10:59:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgabe 2016/05]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Ein-Euro-Jobs]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlinge]]></category>
		<category><![CDATA[Hass im Netz]]></category>
		<category><![CDATA[Integration]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Lucia Bauer]]></category>
		<category><![CDATA[Muna Duzdar]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Wertschöpfungsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompetenz-online.at/?p=3815</guid>

					<description><![CDATA[Staatssekretärin Muna Duzdar spricht&#160;im KOMPETENZ-Interview über die Auswirkungen der Digitalisierung, über Hass im Netz und neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylsuchende. KOMPETENZ: Das Thema Crowdwork, also Arbeiten über Online-Plattformen ist eines, das uns als Gewerkschaften stark beschäftigt, und uns interessiert Ihre Einschätzung dazu. Muna Duzdar: Vor zwei Wochen hat die AK eine Studie präsentiert, in der es [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_3817" aria-describedby="caption-attachment-3817" style="width: 900px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3817" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/09/Muna-Duzdar_4480.jpg" alt="Staatssekretärin Muna Duzdar spricht im KOMPETENZ-Interview über neue Arbeitsformen, die Notwendigkeit einer Wertschöpfungsabgabe und ihren Kampf gegen Hass im Netz. Foto: Nurith Wagner-Strauss" width="900" height="600" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/09/Muna-Duzdar_4480.jpg 900w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/09/Muna-Duzdar_4480-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/09/Muna-Duzdar_4480-768x512.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/09/Muna-Duzdar_4480-720x480.jpg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/09/Muna-Duzdar_4480-272x182.jpg 272w" sizes="auto, (max-width: 900px) 100vw, 900px" /><figcaption id="caption-attachment-3817" class="wp-caption-text">Staatssekretärin Muna Duzdar spricht im KOMPETENZ-Interview über neue Arbeitsformen, die Notwendigkeit einer Wertschöpfungsabgabe und ihren Kampf gegen Hass im Netz. Foto: Nurith Wagner-Strauss</figcaption></figure></p>
<p><strong>Staatssekretärin Muna Duzdar spricht&nbsp;im KOMPETENZ-Interview über die Auswirkungen der Digitalisierung, über Hass im Netz und neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylsuchende.</strong></p>
<p><span id="more-3815"></span><em><strong>KOMPETENZ:</strong> Das Thema Crowdwork, also Arbeiten über Online-Plattformen ist eines, das uns als Gewerkschaften stark beschäftigt, und uns interessiert Ihre Einschätzung dazu.</em></p>
<p><strong>Muna Duzdar:</strong> Vor zwei Wochen hat die AK eine Studie präsentiert, in der es darum ging festzustellen, wie verbreitet Crowdwork in Österreich ist. Von 2.000 Befragten haben 18 Prozent im vergangenen Jahr mindestens einmal Arbeit über Online-Plattformen verrichtet. Im Moment befinden wir uns in einer Phase, wo noch sehr viele Analysen passieren, und es wäre unseriös zu behaupten, dass wir jetzt schon alle Antworten parat haben. Aber man kann insgesamt schon sagen, dass es massive Veränderungen in der Arbeitswelt geben wird. Und das heißt natürlich, dass wir uns überlegen müssen, wie verteilen wir die Arbeit gerecht, und wie gehen wir mit neuen Arbeitsformen um. Crowdwork ist eine sehr individualisierte Arbeitsform und erinnert mich sehr stark an die Heimarbeit des 19. Jahrhunderts. Da braucht es noch sehr viel Organisierung, die soziale Absicherung wird auch eine ganz große Rolle spielen, und wie man die Kollektivverträge auf diese neuen Arbeitsformen ausweiten kann.</p>
<p><em><strong>KOMPETENZ:</strong> Sie haben davon gesprochen, dass man die Arbeitszeit neu verteilen muss. Denken sie dabei auch an Arbeitszeitverkürzung</em>?</p>
<p><strong>Muna Duzdar:</strong> Ja, da denke ich auch an Arbeitszeitverkürzung. Und ich möchte auch gleich die Wertschöpfungsabgabe ansprechen, die der Bundeskanzler aufgeworfen hat. Wir werden nicht drum herumkommen, Überlegungen in diese Richtung anzustellen. Es ist ja so, dass es durch den digitalen Wandel auch mehr Produktivität gibt, mehr Reichtum und mehr Wertschöpfung, und ich bin der Meinung, dass das auch in den Dienst der Gesellschaft gestellt gehört. Die Unternehmen profitieren ja auch vom digitalen Wandel, der durch die Forschung, die staatlich subventioniert wird, zustande kommt und von der Infrastruktur, die vom Staat zur Verfügung gestellt wird.</p>
<p><em><strong>KOMPETENZ:</strong> Eng im Zusammenhang mit der Digitalisierung steht auch das Problem der Hasskultur im Netz.</em></p>
<p><strong>Muna Duzdar: </strong>Das Netz wird von bestimmten Gruppierungen sehr stark als Propagandainstrument genutzt. Viele treten daher für eine Verschärfung des Strafrechts ein. Ich verfolge aber eher den Ansatz, dass man mit dem Strafrecht allein nicht alle Probleme löst. Wir brauchen eine allgemeine Diskussion darüber. Hasskultur darf nicht als Norm akzeptiert werden, sondern es muss klar sein, dass Hasskultur unsere Gesellschaft zerstört, und dass Hetze im Netz in reale Gewalt umschlagen kann. Oft wird Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung kleingeredet. Aber es gilt auch, langfristig zu denken und die Gesellschaft schrittweise zum Besseren zu verändern. Natürlich ist das ein Prozess, bei dem nicht morgen alles gelöst ist. Wir haben eine Regierungsinitiative gestartet und begonnen, Testimonials heranzuziehen. Wir wollen auch ein gewisses Empowerment im Netz fördern mit digitaler Zivilcourage. Es gibt Tipps, es gibt Ratschläge und einen Argumentationsleitfaden gegen Hass im Netz. Und in unserem Programm steht auch die Sensibilisierung von relevanten Berufsgruppen.</p>
<p><em><strong>KOMPETENZ:</strong> Sollen die Leute auch motiviert werden, Anzeige zu erstatten</em>?</p>
<p><strong>Muna Duzdar:</strong> Ja. Viele haben das Gefühl, sie können nichts dagegen tun und müssen das in sich hineinfressen – was Mobbing anbelangt zum Beispiel. Und hier sagen wir: „Mach einen Screenshot, sichere die Beweise.“ Es sind manchmal diese Kleinigkeiten, an denen es dann letztlich scheitert. Im Herbst möchten wir Gruppen, die sehr stark von Hass im Netz betroffen sind, wie zum Beispiel Frauenorganisationen, Flüchtlinge, freiwillige Helferinnen und Helfer einladen, gemeinsam mit JournalistInnen und Bloggern positive Geschichten zu erzählen.&nbsp; Zudem wird es ein Konzept zur Gegenrede geben.</p>
<p><em><strong>KOMPETENZ:</strong> Anderes Thema: Integrationsminister Kurz fordert, dass anerkannte Flüchtlinge verpflichtend in Ein-Euro-Jobs arbeiten sollen.</em></p>
<p><strong>Muna Duzdar:</strong> Die Ein-Euro-Jobs sind ein Einfallstor, um den Niedriglohnsektor in Österreich auszubauen – über die Hintertür der Flüchtlinge. Und das heißt natürlich Lohndumping und dadurch Arbeitsplatzverdrängung. Da ist schon auch eine gewisse Intention dahinter. Ich habe immer von gemeinnütziger Tätigkeit von AsylwerberInnen gesprochen, niemals von verpflichtender gemeinnütziger Tätigkeit von anerkannten Flüchtlingen. Das ist ein großer Unterschied, weil AsylwerberInnen in Österreich ja nicht arbeiten dürfen.</p>
<p><em><strong>KOMPETENZ:</strong> Wäre es nicht sowieso sinnvoll, das Arbeitsverbot für AsylwerberInnen aufzuheben?</em></p>
<p><strong>Muna Duzdar:</strong> Es geht darum, legale Möglichkeiten zu schaffen. Wir wollen, dass sie die Sprache lernen, dass sie gemeinnützige Tätigkeiten machen oder einen Dienstleistungsscheck in Anspruch nehmen können, und es soll auch eine Art Kompetenzclearing geben wie beim AMS. Asylverfahren dürften in Wirklichkeit nicht länger als sechs Monate dauern, die Realität ist aber, dass sie meistens viel länger dauern. Es geht darum, die Zeit zu nutzen – um, wenn‘s dann so weit ist – auch wirklich fit für den Arbeitsmarkt zu sein. Wir wollen ein durchgängiges System von Anfang an haben, und das heißt auch, dass man die Angebote schafft. Das ist das, was uns auch von der ÖVP unterscheidet. Es reicht nicht aus, immer sofort von Sanktionen zu reden, wenn die Angebote nicht da sind. Die Menschen haben ein großes Interesse daran, schnell ihren Weg in der Gesellschaft zu finden.</p>
<p><em><strong>KOMPETENZ:</strong> Weil wir über die Vorschläge von Minister Kurz gesprochen haben. Wie sehen sie die Forderung nach einem Burkaverbot?</em></p>
<p><strong>Muna Duzdar: </strong>Selbstverständlich bin ich gegen Frauenunterdrückung und lehne den Niqab und die Burka ab. Ich glaube aber nicht, dass man gesellschaftlichen Fortschritt und Freiheit mit Verboten erzielt. Das geht nur in einem sozialen Prozess, in einem Prozess von Integrations- und Aufklärungsarbeit. Frauen zu stärken, Frauen fördern, Frauen auch am Arbeitsmarkt einzubinden, ist für mich ein Schlüssel zur Integration.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Faktencheck: Wertschöpfungsabgabe</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2016/07/21/faktencheck-wertschoepfungsabgabe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Mum]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jul 2016 09:35:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2016/04]]></category>
		<category><![CDATA[Faktencheck]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuersenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Wertschöpfungsabgabe]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompetenz-online.at/?p=3768</guid>

					<description><![CDATA[Maschinensteuer? Wertschöpfungsabgabe? Verschiedene Begriffe schwirren durch die Medien. Wir geben die wichtigsten Antworten. Warum ist eine Wertschöpfungsabgabe notwendig? Derzeit wird das Sozialsystem fast ausschließlich über Abgaben auf Löhne und Gehälter finanziert. Entweder direkt, durch ArbeitnehmerInnen- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, zum Familienlastenausgleichsfonds usw. Oder indirekt, denn auch der größte Teil des Steueraufkommens kommt durch die Lohnsteuer [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_3796" aria-describedby="caption-attachment-3796" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-3796" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/07/wertschöpfungsabgabe-300x200.jpg" alt="Bei der Wertschöpfungsabgabe werden nicht Maschinen besteuert. Foto: Nataliya Hora - Fotolia " width="300" height="200" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/07/wertschöpfungsabgabe-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/07/wertschöpfungsabgabe-768x512.jpg 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/07/wertschöpfungsabgabe-720x480.jpg 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/07/wertschöpfungsabgabe-272x182.jpg 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2016/07/wertschöpfungsabgabe.jpg 900w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-3796" class="wp-caption-text">Bei der Wertschöpfungsabgabe werden nicht Maschinen besteuert. Foto: Nataliya Hora &#8211; Fotolia</figcaption></figure></p>
<p><strong>Maschinensteuer? Wertschöpfungsabgabe? Verschiedene Begriffe schwirren durch die Medien. Wir geben die wichtigsten Antworten.</strong></p>
<h4><span id="more-3768"></span><strong>Warum ist eine Wertschöpfungsabgabe notwendig?</strong></h4>
<p>Derzeit wird das Sozialsystem fast ausschließlich über Abgaben auf Löhne und Gehälter finanziert. Entweder direkt, durch ArbeitnehmerInnen- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, zum Familienlastenausgleichsfonds usw. Oder indirekt, denn auch der größte Teil des Steueraufkommens kommt durch die Lohnsteuer herein. Würde man das Sozialsystem erst heute erfinden, würde man wohl kaum auf die Idee kommen, hauptsächlich Beiträge aus Arbeit dafür zu verwenden.</p>
<h4><strong>Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Wertschöpfungsabgabe?</strong></h4>
<p>Immer mehr ArbeitnehmerInnen werden durch Maschinen, Roboter und Computer ersetzt. Die Arbeitslosigkeit steigt, immer mehr Menschen arbeiten Teilzeit oder in atypischer Beschäftigung. Der Anteil der Arbeitseinkommen sinkt, derjenige der Kapitaleinkommen steigt. Mit Spekulation lässt sich viel Geld verdienen, ohne dass darauf Sozialabgaben anfallen. Darauf ist das Sozialsystem nicht vorbereitet. Um es zu sichern, müssen wir die Finanzierung verbreitern und auch andere Komponenten als nur Löhne und Gehälter heranziehen.</p>
<h4><strong>Müssten auch internationale Konzerne zahlen oder kämen die wieder einmal davon?</strong></h4>
<p>Auch internationale Konzerne, die regelmäßig mit ihren Steuervermeidungs-Modellen in den Medien zu finden sind, kämen an einer Wertschöpfungsabgabe nicht vorbei. Denn für die Wertschöpfung, die in Österreich entsteht, müsste die Abgabe auch hierzulande entrichtet werden. Das würde auch das Verschieben des Gewinns in Steuerparadiese, zum Beispiel durch überhöhte Lizenzzahlungen, nicht verhindern.</p>
<h4><strong>Abwechselnd ist die Rede von Wertschöpfungsabgabe und Maschinensteuer. Ist das dasselbe?</strong></h4>
<p>Bei einer Wertschöpfungsabgabe werden nicht Maschinen besteuert. Das ist eine bewusste Fehldarstellung. Die Wertschöpfungsabgabe setzt an der Wertschöpfung in einem Unternehmen an, also daran was in dem Unternehmen an Werten geschaffen wird. Ob ein Unternehmen eher arbeitsintensiv oder kapitalintensiv produziert, wäre bei gleicher Wertschöpfung egal. Folge ist, wenn man Menschen durch Maschinen ersetzt und gleich viel oder mehr produziert, müsste man trotzdem Wertschöpfungsabgabe bezahlen. Derzeit wird das Sozialsystem über Beiträge finanziert, die nur an der Lohnsumme bemessen werden. Die Wertschöpfungsabgabe wäre breiter: neben Löhnen und Gehältern zählen zur Wertschöpfung auch Abschreibungen, also zum Beispiel für Maschinen, und Gewinne, Zinsen, Mieten und Pachten, …</p>
<h4><strong>Welches Modell will die Gewerkschaft?</strong></h4>
<p>Es geht jetzt nicht darum, auf einem konkreten Modell zu beharren. Wir müssen aber darüber nachdenken, wie wir das Sozialsystem finanzierbar halten können. Es darf nicht sein, dass durch die Digitalisierung die Gewinne steigen und auf den Konten der Eigentümer landen, und gleichzeitig die Sozialbeiträge sinken. Wir denken über viele Varianten nach und werden uns in die politische Diskussion einbringen. Am Ende der Diskussion können dann auch konkrete Vorschläge stehen, so wie die AK und die Gewerkschaft auch ein Modell für eine Steuerreform vorgelegt haben, das dann größtenteils von der Regierung umgesetzt wurde.</p>
<h4><strong>Der Finanzminister sagt: Keine neuen Steuern. Warum dann eine Wertschöpfungsabgabe?</strong></h4>
<p>Die Wertschöpfungsabgabe ist keine neue Steuer, sondern eine innovative, aufkommensneutrale Umschichtung von Abgaben. Es geht nicht darum, dass die Unternehmen mehr in den Sozialstaat einzahlen sollen, sondern darum, dass ihr Beitrag in Zukunft nicht weiter sinkt, wenn sie wieder einmal Beschäftigte abbauen.</p>
<h4><strong>Wer profitiert, wer zahlt drauf?</strong></h4>
<p>Das kommt auf die konkrete Ausgestaltung an. Personalintensive Betriebe würden prinzipiell profitieren. Mehr zum Sozialsystem beitragen müssten Unternehmen, die mit sehr wenigen Beschäftigten sehr hohe Gewinne einfahren.</p>
<h4><strong>Sollen alle Sozialbeiträge auf Wertschöpfungsbasis umgestellt werden?</strong></h4>
<p>Die Beiträge der ArbeitnehmerInnen durch eine Wertschöpfungsabgabe zu ersetzen, wäre schwierig, weil davon ja auch konkrete Versicherungsleistungen abhängen (Pensionen, Arbeitslosengeld), deren Höhe vom Einkommen abhängt. Umgestellt könnten hingegen die Arbeitgeberbeiträge werden. Als erster Schritt könnten die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)<br />
umgestellt werden.</p>
<h4><strong>Warum soll der FLAF den Anfang machen?</strong></h4>
<p>Dafür gibt es nicht nur einen Finanzierungsgrund, sondern auch einen Gerechtigkeitsgrund. Wenn eine Firma einen Angestellten hat, zahlt sie für ihn FLAF-Beiträge. Wenn sie ihn aber auf Werkvertragsbasis beschäftigt, zahlt sie derzeit gar nichts ein. Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, das aus dem FLAF finanziert wird, hätten aber beide. Wäre nicht Lohn, sondern Wertschöpfung die Beitragsgrundlage, dann wäre für beide Beiträge eingezahlt worden.</p>
<h4><strong>In welchen Ländern gibt es eine Wertschöpfungsabgabe?</strong></h4>
<p>Innerhalb der EU in Italien auf regionaler Ebene (IRAP) und in Frankreich mit der „Allgemeinen Sozialabgabe“. Sie finanziert Familien- und Pflegeleistungen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
