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	<title>Negativsteuer &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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	<title>Negativsteuer &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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		<title>Verbesserungen bei Pensionen, Aktion 20.000 und Sozialversicherungsbonus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Sep 2019 13:05:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Möglichkeit nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, eine deutliche Erhöhung für kleine Pensionen, ein Steuerbonus für niedrige Einkommen und eine Neuauflage der Aktion 20.000. All das wurde bei der Nationalratssitzung vom 19. September 2019 beschlossen. Hier eine Kurzfassung der wesentlichen Beschlüsse. Pensionsanpassung 2020 Sämtliche Parteien außer den NEOS stimmten im Zuge der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="704" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-1024x704.png" alt="" class="wp-image-11259" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-1024x704.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-150x103.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-300x206.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-768x528.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt.png 1518w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Wikipedia, <a rel="noreferrer noopener" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/" target="_blank" aria-label="CC BY-SA 3.0 (öffnet in neuem Tab)">CC BY-SA 3.0</a> </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Möglichkeit nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, eine deutliche Erhöhung für kleine Pensionen, ein Steuerbonus für niedrige Einkommen und eine Neuauflage der Aktion 20.000. All das wurde bei der Nationalratssitzung vom 19. September 2019 beschlossen. Hier eine Kurzfassung der wesentlichen Beschlüsse.  </strong></p>



<span id="more-11252"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Pensionsanpassung 2020</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Sämtliche Parteien außer den NEOS stimmten im Zuge der Nationalratssitzung dem Pensionsanpassungsgesetz 2020, und somit einer gestaffelten Pensionserhöhung zu. Gerade niedrige Pensionen bis 1.111 Euro brutto erfahren somit eine Steigerung um 3,6 Prozent. Auch die Ausgleichszulage und Opferrenten werden um denselben Prozentsatz erhöht. Für Pensionen in einer Höhe zwischen 1.112 Euro und 2.500 Euro wird die Erhöhung linear von 3,6 auf 1,8 Prozent abgesenkt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Pensionen zwischen 2.500 Euro und der Höchstbeitragsgrundlage von 5.220 Euro erfahren eine einheitliche Steigerung um 1,8 Prozent. Bezieht jemand eine Pension, deren Höhe die Höchstbeitragsgrundlage übersteigt, wird diese um maximal 94 Euro erhöht. Überdies wird die Ausgleichszulage für Ehepaare angehoben: Sie steigt von derzeit 1398,97 Euro auf 1472 Euro. Die Änderungen im Pensionsbereich werden bereits 2020 wirksam werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Entfall der Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">SPÖ und FPÖ sorgten mit einem Abänderungsantrag für eine weitere Verbesserung im Zusammenhang mit den Pensionen: Künftig wird es für die erste Pensionsanpassung keine Wartezeit mehr geben. Bisher mussten sich neu in die Pension eintretende Personen nämlich bis zu 24 Monate lang gedulden bis eine Pensionserhöhung auch für sie wirksam wurde. Dies ist künftig nicht mehr der Fall und Pensionserhöhungen werden sofort wirksam.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Abschlagsfrei nach 45 Jahren</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenfalls durch einen Abänderungsantrag von SPÖ und FPÖ konnte ein weiterer Punkt durchgesetzt<br>werden: Grundsätzlich ist der Pensionsantritt vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters mit Abschlägen verbunden. Nun hat der Nationalrat beschlossen, dass es künftig zu keinen Abschlägen mehr kommen soll, wenn 45 Jahre der Erwerbstätigkeit vorliegen – obwohl der Pensionsantritt vor Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt. Künftig wird es also möglich sein, mit 45 Beitragsjahren und einem Lebensalter von 62 abschlagsfrei in Pension zu gehen, wobei Kindererziehungszeiten bis zu einem Ausmaß von fünf Jahren als Beitragsjahre angerechnet werden. Die Regelung wird mit 1.1.2020 in Kraft treten. Zugleich ist klar, dass derzeit Männer überproportional von dieser Neuregelung profitieren werden – allein schon, weil das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen nach wie vor bei 60 Jahren liegt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Keine Abschläge beim Sonderruhegeld</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Auch für Nacht- und SchwerarbeiterInnen konnten Verbesserungen in einem zentralen Bereich erreicht werden. So ist vorgesehen, dass Personen, die Nachtarbeit in Verbindung mit Schwerarbeit nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz leisten, unter bestimmten Voraussetzungen mit 57 Jahren Sonderruhegeld in Anspruch nehmen können. Zwar zahlen DienstgeberInnen zur Aufrechterhaltung dieser Leistung für jede betroffene Person monatlich 3,4 Prozent der Bruttolohnsumme zusätzlich zum Pensionsversicherungsbeitrag ein. Allerdings brachte die bisherige Rechtslage für die Betroffenen Abschläge in der Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr mit sich. Diese Abschläge zogen daher eine deutliche Pensionskürzung für die betroffenen ArbeitnehmerInnen nach sich. Mit dem von SPÖ und FPÖ eingebrachtem Abänderungsantrag wurden die Abschläge beim Sonderruhegeld nun abgeschafft.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Aktion 20.000 NEU</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem von der SPÖ/ÖVP-Regierung im Jahr 2017 beschlossenen Förderprogramm „Aktion 20.000“  wurden Menschen über 50 Jahre, die seit mindestens einem Jahr keine Arbeitsstelle mehr finden konnten, bei der Wiedererlangung eines Jobs unterstützt: Konnten sie bei einer öffentlichen Einrichtung oder einem gemeinnützigen Verein beschäftigt werden, übernahm die öffentliche Hand dafür die Kosten – die Finanzierung erfolgte insbesondere über das AMS. Von der türkis-blauen Bundesregierung war die zunächst auf zwei Jahre befristete Aktion 20.000 dann nicht verlängert worden. Das stellte 3.700 Langzeitarbeitslose über 50, die von der Aktion 20.000 profitiert hatten, vor große Schwierigkeiten. Nun gelang im Nationalrat eine Neuauflage: Zwar kommt die Aktion 20.000 nicht in ihrer ursprünglichen Form zurück, es wurde jedoch beschlossen, bereits in den Jahren 2019 und 2020 50 Millionen Euro aus dem Budget des Bundes für die Förderung von Menschen über 50 zu verwenden. Nun sollen auch Jobs in der Privatwirtschaft gefördert werden können, wobei die genaue Ausgestaltung der Förderung vom AMS vorgenommen wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Steuerreformgesetz 2020</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die erste Etappe der von der alten Regierung geplanten Steuerreform 2020-2023 wurde von ÖVP und FPÖ Anfang Juli per Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Entlastung von GeringverdienerInnen über eine Anhebung der Negativsteuer bzw. einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag. Die Maßnahme nennt sich zwar weiterhin „Sozialversicherungsbonus“, im Unterschied zur noch im Mai geplanten Regelung, kommt es nun für geringverdienende ArbeitnehmerInnen jedoch nicht zu einer Senkung der Krankenversicherungsbeiträge und somit zu einem Einnahmenentfall für die Krankenversicherung, sondern die Entlastung erfolgt über einen Steuerbonus bzw. einen höheren Absetzbetrag, der aus dem Budget finanziert wird. Ansonsten enthält das Paket Erleichterungen für KleinunternehmerInnen, die Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie einzelne Maßnahmen im Umweltbereich.</p>



<h4 class="wp-block-heading">„Sozialversicherungsbonus“</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Bei ArbeitnehmerInnen wird künftig die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (Negativsteuer) angehoben sowie für Personen über der Steuergrenze ein „Zuschlag“ zum Verkehrsabsetzbetrag eingeführt. Dieser Zuschlag wirkt bis zu bestimmten Einkommensgrenzen voll und wird dann ausgeschliffen. Durch den Zuschlag werden sowohl der Verkehrsabsetzbetrag (400 Euro/Jahr) als auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag (764 Euro/Jahr) um jeweils bis zu 300 Euro angehoben. Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 15.500 Euro im Kalenderjahr wirkt sich der Zuschlag zur Gänze aus, bei steuerpflichtigen Einkommen zwischen 15.500 und 21.500 Euro wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag dann gleichmäßig eingeschliffen, sodass er bei einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen über 21.500 Euro nicht mehr zusteht. Auf Monatsbruttobezüge umgelegt bedeutet dies konkret (über das Jahr gleichbleibende und durchgehende Bezüge vorausgesetzt): Bis ca. 1.540 Euro/Monat beträgt die jährliche Entlastung 300 Euro, danach wird der Zuschlag gleichmäßig eingeschliffen, sodass er bei einem Monatsbruttobezug von über 2.200 wegfällt.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-1024x614.png" alt="" class="wp-image-11264" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-768x461.png 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Quelle: GPA-djp-Grundlagenabteilung, AK Wien, eigene Berechnung<br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">ArbeitnehmerInnen unter der Steuergrenze erhalten künftig eine um bis zu 300 Euro höhere Sozialversicherungsrückerstattung, sodass die maximale Negativsteuer 50 Prozent der Werbungskosten, gedeckelt mit 700 Euro (PendlerInnen: 800 Euro) beträgt. Auf Monatsbruttobezüge heruntergebrochen bedeutet dies konkret, dass man (über das Jahr gleichbleibende und durchgehende Bezüge vorausgesetzt) ab einem Monatsgehalt von ca. 670 Euro die vollen 700 Euro erstattet bekommt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Zuschlag bzw. die höhere Negativsteuer kann nur im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden, wobei dies erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2020 möglich ist (sich also erst 2021 auswirkt).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch PensionistInnen profitieren, denn sowohl der Pensionistenabsetzbetrag als auch der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag werden um jeweils 200 Euro erhöht, und somit künftig 600 Euro bzw. 964 Euro betragen. Gleichzeitig mit den Erhöhungen dieser Absetzbeträge soll auch die maximale Sozialversicherungsrückerstattung ausgedehnt werden, und zwar von bisher 50 auf 75 Prozent der Werbungskosten, gedeckelt mit maximal 300 Euro (bisher 110 Euro).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Selbständige und Bauern wird die Entlastung nach einer anderen Systematik erfolgen. Hier werden die Krankenversicherungsbeiträge unabhängig von der Einkommenshöhe einheitlich um 0,85 Prozent abgesenkt (Beitragssatz künftig 6,8 statt 7,65 Prozent). Das hat zur Folge, dass die Hauptprofiteure der Beitragssenkung nicht die Geringverdienenden, sondern die gutverdienenden Selbständigen sind. Aktuelle Berechnungen des Budgetdienstes unterstreichen dies: So bekommt bspw. ein/e ArbeitnehmerIn mit einem Nettoeinkommen von 10.300 Euro pro Jahr 300 Euro an Entlastung, während ein/e Selbständige/r mit dem gleichen Einkommen 122 Euro erhält. Umgekehrt bekommt eine/e Selbständige/r mit 38.500 Euro Netto pro Jahr 355 Euro, während ein/e ArbeitnehmerIn mit solch einem Bezug gar nichts mehr erhält. Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass diese Maßnahme verbunden mit der Sozialversicherungs-Organisationsreform dazu führt, dass es künftig zwischen den verschiedenen Krankenversicherungsträgern nicht nur unterschiedliche Leistungsniveaus, sondern auch (wieder) unterschiedliche Beitragssätze geben wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zusammenfassend sind die Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen aus gewerkschaftlicher Sicht zu begrüßen, da sie auf der einen Seite die Grenzabgabenbelastung senken und somit Arbeitsanreize schaffen, sowie auf der anderen Seite im Unterschied zur ursprünglich geplanten Regelung nicht auf Kosten der Krankenversicherung gehen, sondern aus dem allgemeinen Budget finanziert werden, und auch keine weitere Verkomplizierung der Lohnverrechnung zur Folge haben. Zu kritisieren ist, dass die Entlastung im Unterschied zur Beitragssenkung für Selbständige und Bauern erst ab 2021 wirkt. Die GPA-djp hätte es begrüßt, wenn der Sozialversicherungsbonus bereits rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2019 eingeführt worden wäre. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Erleichterungen für KleinunternehmerInnen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ab 2020 wird die sogenannte „Kleinunternehmergrenze“, also jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist und die den/die UnternehmerIn zum Vorsteuerabzug berechtigt, erhöht. Derzeit beträgt diese Grenze 30.000 Euro pro Jahr, sie wird nun auf 35.000 Euro pro Jahr angehoben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Korrespondierend dazu werden für KleinunternehmerInnen weitreichende Pauschalierungsmöglichkeiten im Rahmen der Einkommensbesteuerung geschaffen werden. Künftig sollen diese nur mehr die Umsätze an die Finanz melden, von denen dann pauschale Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden (für Dienstleistungsunternehmen 20 Prozent des Umsatzes, für alle anderen Unternehmen 45 Prozent). Aufgrund der beiden Maßnahmen soll es bis zu 400.000 „klassische“ Steuererklärungen pro Jahr weniger geben. Der geschätzte Steuerausfall beträgt 75 Millionen Euro pro Jahr.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret erfolgt die Betriebsausgabenpauschalierung nach folgendem Muster: Der/die UnternehmerIn hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 35.000 Euro, der aus Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständigen Einkünften erzielt wird. Danach wird ein pauschaler Betriebsausgabenabzug vorgenommen (bei Dienstleistungsunternehmen 20 Prozent, bei allen anderen 45 Prozent). Daneben sind nur<br>Sozialversicherungsbeiträge abzugsfähig. Zudem steht der Gewinnfreibetrag [Grundfreibetrag] zu.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Pauschalierung soll primär im Wege der elektronischen Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach Eingabe in die wenigen erforderlichen Eintragungsfelder (Umsatz, Branche, Sozialversicherungsbeiträge sowie Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben) kann der Gewinn amtswegig ermittelt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kritik</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Der Gesetzesentwurf enthält eine Ermächtigung, wonach der Finanzminister im Wege der Verordnung eine branchenbezogene Einstufung von Betrieben als Dienstleistungsbetrieb vornehmen soll. Diese Verordnungsermächtigung ist viel zu unbestimmt. Zudem wird die Abgrenzung in der Praxis viele Schwierigkeiten bringen. Weiters stellt sich die Frage ob die Aufwände eines Dienstleistungsunternehmens tatsächlich um so viel geringer sind, dass sie einen Unterschied von 25 Prozent im Pauschalsatz rechtfertigen. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung soll die Verpflichtung ein Wareneingangsbuch sowie eine Anlagenkartei zu führen, entfallen. Das hat zur Folge, dass die an die Finanz gemeldeten Umsätze für diese nur schwer überprüfbar sind, was wiederum die Missbrauchsanfälligkeit der Regelung erhöht.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen können abnutzbare Wirtschaftsgüter derzeit nur dann im Jahr des Kaufes voll abschreiben, wenn diese nicht mehr als 400 Euro kosten. Ab 2020 steigt die Grenze für diese  geringwertigen Wirtschaftsgüter auf 800 Euro. Da die Betriebe damit deutlich mehr abschreiben können, entgehen dem Fiskus 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Maßnahme wird damit begründet, dass diese Grenze seit 1982 nicht mehr valorisiert wurde. Dem kann entgegengehalten werden, dass es auch im ArbeitnehmerInnenbereich zahlreiche Beträge gibt, die schon lange nicht mehr angehoben wurden (z.B. steuerfreie Reisekosten, insbesondere Taggelder, Freibetrag für Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bzw. SEG-Zulagen).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Maßnahmen im Umweltbereich</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer wird neben der Motorleistung künftig auch der C02-Ausstoß des Kraftfahrzeugs (KFZ) für die Besteuerung maßgeblich (die Umgestaltung der Bemessungsgrundlage gilt für KFZ, die nach dem 30.9.2020 erstmalig zugelassen werden). Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die beim Kauf von Fahrzeugen anfällt, sollen die CO2-Emissionswerte aufgrund des neuen Prüfverfahrens zur Messung von CO2-Emissionen (WLTP) &#8211; angepasst werden, wobei der Abzugsbetrag in der Steuersatzformel jährlich absinken soll, um den unionsrechtlichen Vorgaben und technischen Änderungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Malusbetrag für Fahrzeuge mit besonders hohen C02-Emissionen je g/km verdoppelt (Inkrafttreten: 1.1.2020). </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die beiden Maßnahmen sollen gewährleisten, dass Fahrzeuge, die mehr C02 ausstoßen, höher besteuert werden, umweltschonendere hingegen niedriger. Sowohl die Umgestaltung der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch der NoVA soll aufkommensneutral erfolgen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ansonsten gibt es noch folgende Maßnahmen: Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder, die Abschaffung<br>der Eigenstromsteuer für BetreiberInnen von Photovoltaikanlagen sowie eine steuerliche Begünstigung von Biogas, Wasserstoff und Flüssigerdgas. Korrespondierend zur bisherigen Energie- und Umweltpolitik der (alten) Bundesregierung stellt das Thema Ökologisierung somit auch bei diesem Steuerpaket nur ein Randthema dar – es kann  keinesfalls als großer Wurf bezeichnet werden. Wichtige Maßnahmen wie z.B. eine Reform der Pendlerpauschale fehlen. Die Chance, diese Reform als einen ersten Schritt für eine sozial-ökologische Umgestaltung des Steuersystems zu nutzen, wurde somit verpasst.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Digitalsteuergesetz 2020</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS wurde die viel diskutierte „Digitalsteuer“ beschlossen (Inkrafttreten: 1.1.2020). Grundsätzlich begrüßen wir deren Einführung, kritisieren jedoch zugleich, dass sich diese lediglich auf Umsätze im Bereich der Online-Werbung beschränkt und somit deutlich hinter den ursprünglich auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen zurückbleibt. Zudem gilt die Steuer nur für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von zumindest 750 Millionen Euro, die zugleich mindestens 25 Millionen Euro an digitalen Werbeumsätzen im Jahr in Österreich erzielen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Reform der Finanzverwaltung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die österreichische Finanzverwaltung erhält ab 1. Juli 2020 eine neue Struktur. Eine entsprechende Organisationsreform, die im Wesentlichen eine Zentralisierung und Konzentrierung der Agenden der<br> bisher 40 Finanzämter auf zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit vorsieht, wurde vom Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS verabschiedet. Durch die Reform werden an Stelle der 40 Finanzämter ab 1. Juli 2020 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit treten – das &#8222;Finanzamt Österreich&#8220; sowie das &#8222;Finanzamt für Großbetriebe&#8220;. Die neun bestehenden Zollämter werden ebenfalls zu einer bundesweit zuständigen Abgabenbehörde, dem &#8222;Zollamt Österreich&#8220; zusammengeführt. Für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde soll das &#8222;Amt für Betrugsbekämpfung&#8220; errichtet werden. Vorgesehen ist des Weiteren ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Somit bleiben von den dem Finanzministerium unterstellten Dienststellen künftig fünf Ämter. Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen.</p>
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		<title>Lohnsteuer: Wir haben es geschafft!</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2015/03/26/wir-haben-es-geschafft/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Martin Panholzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Mar 2015 14:38:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2015/02]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Steuerreform bringt mehr Gerechtigkeit ins Steuersystem und den ArbeitnehmerInnen eine deutliche Entlastung. Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 17. März 2015 wurde eine Steuerreform auf den Weg gebracht, die in weiten Teilen den Forderungen der Gewerkschaften entspricht. Dass diese Reform ein Erfolg der Gewerkschaften ist, wurde auch durch die Bank von den Medien so [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_2800" aria-describedby="caption-attachment-2800" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2015/03/LR-PHASE5-entwuerfe_testimonial_arabela.jpg" aria-label=""><img decoding="async" class="size-medium wp-image-2800" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2015/03/LR-PHASE5-entwuerfe_testimonial_arabela-300x137.jpg" alt="(c) ÖGB" width="300" height="137" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2015/03/LR-PHASE5-entwuerfe_testimonial_arabela-300x137.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2015/03/LR-PHASE5-entwuerfe_testimonial_arabela.jpg 521w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-2800" class="wp-caption-text">(c) ÖGB</figcaption></figure></p>
<p><strong>Die Steuerreform bringt mehr Gerechtigkeit ins Steuersystem und den ArbeitnehmerInnen eine deutliche Entlastung.</strong></p>
<p><span id="more-2778"></span>Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 17. März 2015 wurde eine Steuerreform auf den Weg gebracht, die in weiten Teilen den Forderungen der Gewerkschaften entspricht. Dass diese Reform ein Erfolg der Gewerkschaften ist, wurde auch durch die Bank von den Medien so eingeschätzt. Die fast 900.000 Personen, die die Kampagne des ÖGB unterstützt haben, waren letztendlich die Voraussetzung für diesen großen Erfolg. Die Reform bringt mehr Gerechtigkeit ins Steuersystem und wird auch für unsere Wirtschaft dringend nötige Impulse setzen.</p>
<p><strong>Lohnsteuerentlastung </strong></p>
<p>Durchgesetzt hat sich der ÖGB insbesondere bei der Entlastung der Lohnsteuer. 84 Prozent des vom ÖGB vorgeschlagenen Entlastungsvolumens von 5,9 Mrd. Euro wird realisiert – es profitieren vor allem untere und mittlere Einkommen. Der Steuertarif wird gleichmäßiger und gerechter. Der neue Eingangssteuersatz bei der Lohn- und Einkommenssteuer beträgt nun 25 Prozent. Es gibt eine gleichmäßigeren Verlauf und sechs statt drei Steuerstufen. Der ÖGB Vorschlag wurde fast vollständig umgesetzt. Der ÖGB forderte die Erhöhung des Arbeitnehmerabsetzbetrages und des Verkehrsabsetzbetrages auf 450 Euro. Die Absetzbeträge werden auf 400 Euro erhöht. Auch diese Forderung wurde weitestgehend umgesetzt.</p>
<p><strong>Erhöhung der Negativsteuer</strong></p>
<p>Die Regierung beschloss eine Steuergutschrift für NiedrigverdienerInnen in der Höhe der Hälfte der bezahlten Beiträge zur Sozialversicherung, maximal 400 Euro. Die Gutschrift erfolgt über eine automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung. Auch PensionistInnen profitieren von der Steuergutschrift. Damit wurde eine wichtige Forderung des ÖGB, dass auch NiedrigverdienerInnen von der Reform profitieren müssen, umgesetzt. Zudem wird der Kinderfreibetrag von 220 auf 440 Euro erhöht. 20 Mio. Euro werden zur Verbesserung der Pendlerförderung für NiedrigverdienerInnen zur Verfügung gestellt.</p>
<p><strong>ArbeitnehmerInnen zahlen Entlastung nicht selber</strong></p>
<p>Eine zentrale Forderung des ÖGB, dass sich die LohnsteuerzahlerInnen die Entlastung nicht selbst finanzieren, wurde erfüllt. Es kommt es etwa zu keinen Kürzungen bei Überstundenzuschlägen und Zulagen, zu keiner höheren Besteuerung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Auch Abfertigungen werden nicht angetastet. Durch die Belebung des Konsums und der Konjunktur fließt mehr Geld an den Staat zurück. Die Berechnungen der Regierung entsprechen jenen des ÖGB.</p>
<p><strong>Maßnahmen gegen Steuerbetrug</strong></p>
<p>Die vom ÖGB geforderte 1 Milliarde aus Maßnahmen gegen Steuerbetrug wurde von der Regierung sogar in einem noch größeren Ausmaß umgesetzt. Durch die Einführung der Registrierkassenpflicht sollen allein 0,9 Mrd. eingenommen werden. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses für die Finanzprüfungen stellt einen wesentlichen Durchbruch zur Betrugsbekämpfung dar: Das Finanzamt wird künftig Bankkonten von Unternehmen prüfen dürfen. Damit ist der Kampf gegen Steuerbetrug weitaus besser möglich als derzeit, sodass es hier eine substanzielle Änderung gibt.</p>
<p><strong>Beitrag der Vermögenden</strong></p>
<p>Die Forderung nach mehr Verteilungsgerechtigkeit durch die höhere Besteuerung von großen Vermögen, Erbschaften, Schenkungen und Stiftungen wurde nicht in dem vom ÖGB geforderten Ausmaß umgesetzt. Was kommt, ist eine Anhebung der Grunderwerbssteuer und die Erhöhung der Kapitalertragssteuer (KEST) auf Aktien.</p>
<p>Für extrem hohe Einkommen ab 1 Mio. Euro wird der Spitzensteuersatz auf 5 Jahre befristet auf 55 Prozent angehoben. Das trifft zwar nur wenige Personen, ermöglicht es aber die Kapitalertragssteuer auf Dividenden anzuheben. Denn die KESt darf, laut einem Verfassungsgesetz, nur so hoch sein wie der halbe Spitzensteuersatz. Die KESt für Sparbücher bleibt unangetastet.</p>
<p><strong>Geringe Anhebung der Mehrwertsteuer</strong></p>
<p>Bei einigen Produkten steigt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent auf 13 Prozent; das bringt 250 Mio. Euro und betrifft Beherbergung, Saatgut, Futter, Holz, Blumen, lebende Tiere, Bäder-, Tiergarten-, Museums-, Kino- und Theatertickets. Eine Kinokarte, die derzeit 10 Euro kostet, kommt künftig auf 10,30 Euro. Man kann die Erhöhung der Mehrwertsteuer kritisieren, aber die sachliche Rechtfertigung für die begünstigte Besteuerung ist bei machen Produkten fraglich und sinnvollerweise werden Ausnahmen gestrichen, wenn im Zuge einer allgemeinen Steuersenkung alle entlastet werden.</p>
<p>Bei privat genutzten Firmenautos, die gewisse ökologische Kriterien nicht erfüllen, wird der Sachbezugswert erhöht. Das gilt nur für Autos mit einem CO2-Ausstoß, der größer als 120 Gramm pro Kilometer ist. Das bringt 50 Mio. Euro. Durch die nicht generelle Erhöhung der Besteuerung von Dienstwägen ist gewährleistet, dass kleine Einsatzfahrzeuge, wie sie beispielsweise in der Pflege und Betreuung zum Einsatz kommen, nicht erfasst sind.</p>
<p><strong>Streichen von Ausnahmen</strong></p>
<p>Das Streichen von Ausnahmen im Steuerrecht soll insgesamt 900 Mio. Euro bringen. Die Gebäudeabschreibungen mit einem einheitlichen Satz von 2,5 Prozent bringen 400 Mio. Euro, bei Personengesellschaften wird eine Verlustverrechnungsbremse eingezogen. Die Topfsonderausgaben (Absetzmöglichkeit von Wohnraumbeschaffung, Personenversicherung) werden auslaufen. Für bestehende Verträge laufen sie fünf Jahre lang weiter. Für Neuverträge gibt es keine Absetzbarkeit. Das bringt zunächst 80 Mio. Euro und im Endausbau bis zu 430 Mio. Euro an Einnahmen bringen. Die Sonderausgaben können derzeit bis maximal 2.920 Euro zu einem Viertel abgesetzt werden. Das gilt für Jahreseinkünfte bis 36.400 Euro. Darüber werden sie bis 60.000 Euro eingeschliffen.</p>
<p>Auch wenn im Zuge der jetzigen Steuerreform keine allgemeine Vermögens- und Erbschaftssteuer eingeführt wird, gibt es einen Beitrag der Vermögenden und es wird der Trend der letzten Jahre fortgesetzt, Steuerprivilegien bei Gewinn- und Kapitaleinkünften zurückzudrängen. Die stärkere Besteuerung großer Vermögen zur Sicherung wichtiger öffentlicher Leistungen wird auch weiterhin eine zentrale Forderung der Gewerkschaften bleiben.</p>
<p><strong><span style="color: #ff0000;">Online Mehr-Netto-Rechner</span> </strong></p>
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		<title>Steuerentlastung:  Der Ball ist bei der Regierung!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[David Mum]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Oct 2014 06:57:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2014/05]]></category>
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					<description><![CDATA[Gewerkschaften und Arbeiterkammer haben im September ihr Steuermodell präsentiert, das die ArbeitnehmerInnen entlasten soll. Jetzt liegt es an der Regierung! Die Gewerkschaften machen Druck für eine Steuerentlastung: Den Sommer über wurden mehr als 700.000 Unterschriften gesammelt, die große BetriebsrätInnenkonferenz mit über 5.000 TeilnehmerInnen im September verlieh den Forderungen nochmals eindrucksvoll Gewicht. Es liegt nun an [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_2660" aria-describedby="caption-attachment-2660" style="width: 233px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-2660 size-medium" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/10/Lohnsteuer-runter-233x300.jpg" alt="" width="233" height="300" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/10/Lohnsteuer-runter-233x300.jpg 233w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/10/Lohnsteuer-runter.jpg 567w" sizes="auto, (max-width: 233px) 100vw, 233px" /><figcaption id="caption-attachment-2660" class="wp-caption-text">Lohnsteuer runter! (c) N.Wagner-Strauss</figcaption></figure></p>
<p><strong>Gewerkschaften und Arbeiterkammer haben im September ihr Steuermodell präsentiert, das die ArbeitnehmerInnen entlasten soll. Jetzt liegt es an der Regierung!</strong></p>
<p><span id="more-2647"></span>Die Gewerkschaften machen Druck für eine Steuerentlastung: Den Sommer über wurden mehr als 700.000 Unterschriften gesammelt, die große BetriebsrätInnenkonferenz mit über 5.000 TeilnehmerInnen im September verlieh den Forderungen nochmals eindrucksvoll Gewicht. Es liegt nun an der Regierung, das Konzept in einer baldigen Steuerreform umzusetzen. GPA-djp-Vorsitzender Wolfgang Katzian kämpft gemeinsam mit dem ÖGB und der AK für die rasche Umsetzung.</p>
<p><strong>Steuern fair zahlen</strong></p>
<p>„In Österreich machen die Lohnsteuer, die von Löhnen, Gehältern und Pensionen abgezogen wird und die Umsatzsteuer, die man bei jedem Einkauf zahlt, zwei Drittel des Steueraufkommens auf“, erklärt Katzian den Status quo, „Der Staat und seine Leistungen werden daher überwiegend aus Massensteuern finanziert.“</p>
<p>Steuern sind notwendig und wichtig, um öffentliche Leistungen zu finanzieren. Ein gutes Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystem und eine ausgebaute Infrastruktur sind ein Wert, der es rechtfertigt Steuern zu zahlen. Diese öffentlichen Leistungen machen die Gesellschaft lebenswerter und gerechter. „Aber die Akzeptanz eines Steuersystems hängt auch davon ab, dass die Steuerlast fair verteilt wird und nicht Steuerschlupflöchern und Sonderregelungen für die Einen eine sehr hohe Steuerlast für die Anderen gegenüberstehen“, kritisiert Katzian die aktuelle steuerliche Schieflage in Österreich.</p>
<p><strong>Mehr Netto vom Brutto</strong></p>
<p>Derzeit zahlt man ab Erreichen der Lohnsteuerpflicht von ca. 1.200 Euro Bruttomonatseinkommen von jeder Einkommenserhöhung rund die Hälfte an Abgaben. Denn nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge wird der Eingangssteuersatz von 36,5 Prozent fällig. Katzian findet: „Das ist leistungsfeindlich, denn mehr Arbeit soll sich auch in einem entsprechend höheren Nettoeinkommen auswirken.“ Daher fordern ÖGB und AK eine Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent. Außerdem soll es einen harmonischeren Tarif geben. Statt derzeit nur drei Steuersätze soll es mehrere Steuerstufen geben, in denen die Steuersätze in kleineren Schritten steigen.</p>
<p>Man kann die Wirkung der geforderten Steuerentlastung von unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten: Um wieviel reduziert sich die Steuer, die man zahlen muss absolut? Die Entlastung liegt bei Monatseinkommen unter 1.000 Euro bei 340 Euro pro Jahr und steigt auf maximal 3.040 ab 8.000 Euro. Oder man fragt: Um wieviel reduziert sich die Steuer die man zahlen muss relativ? Hier ist die relative Entlastung unten höher. Dazu ein Beispiel: Wer monatlich 1.500 Euro brutto verdient, müsste künftig nur mehr knapp halb so viel Lohnsteuer zahlen wie bisher. Wer mehr verdient, z.B. 2.200 Euro brutto im Monat, erspart sich etwa ein Drittel der bisherigen Lohnsteuer, und bei 2.600 Euro brutto monatlich zahlt man um ein Viertel weniger Lohnsteuer. „Wichtig für die Reform ist, dass die niedrigen Einkommen anteilsmäßig stärker entlastet werden“, betont Katzian.</p>
<p><strong>Kalte Progression</strong></p>
<p>Derzeit erhöht sich die Steuerbelastung auch dann, wenn das Einkommen nur im Ausmaß der Inflationsrate steigt. Obwohl sich also die Kaufkraft nicht erhöht hat, steigt die Steuerbelastung, weil die Grenzen für die Steuerstufen nicht angepasst werden. Katzian sieht hier einen Fehler im System: „Wir fordern, dass immer dann, wenn die Teuerung fünf Prozent erreicht, eine Anpassung zu erfolgen hat, ähnlich wie bei den Mieten. „</p>
<p><strong>Negativsteuer</strong></p>
<p>Auch jene ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Steuern zahlen, sollen entlastet werden. Geringverdienerinnen müssen von ihrem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Um hier eine Entlastung zu ermöglichen, soll eine Negativsteuer von bis zu 450 Euro pro Jahr bezahlt werden.</p>
<p><strong>Gegenfinanzierung</strong></p>
<p>Das ÖGB/AK-Modell sieht Entlastungen von insgesamt knapp unter 6 Milliarden Euro vor. Ein Teil davon finanziert sich selbst: Eine Erhöhung der verfügbaren Einkommen durch eine Senkung der Lohnsteuer führt zu einem Anstieg der Konsumausgaben und das löst Impulse für Produktion und Beschäftigung aus. Dies würde dem Staat zusätzlichen Einnahmen in der Höhe fast 1 Milliarde Euro bringen.</p>
<p>„Der Schwerpunkt des ÖGB-AK-Entlastungsmodells liegt, wie der Name schon sagt, auf der Entlastung der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen“, betont Katzian. Diese Entlastung ist aber ohne Gegenfinanzierung nicht möglich. Die Gegenfinanzierung besteht einerseits aus 1 Milliarde Euro aus wirksamen Maßnahmen gegen Steuerbetrug, aus 2 Milliarden aus vermögensbezogene Steuern, die bei großen Vermögen (ab 700.000 Nettovermögen je Person) wirksam werden und aus Erbschafts-und Schenkungssteuern und Stiftungen, sowie 2 Milliarden aus Mitteln, die durch Reformen (Beseitigung von Ausnahmen im Steuersystem, Effizienzsteigerungen, etc.) aufgebracht werden.</p>
<p><strong>Keine Alternative</strong></p>
<p>Bei der Frage ob eine Verwaltungsreform nicht sinnvoller wäre &#8211; „Ausgaben senken statt über neue Steuern reden“ &#8211; sagt Katzian: „Da kann es aber kein entweder-oder geben. Warum sollten die ArbeitnehmerInnen eine unfaire Aufbringung des Steueraufkommens so lange hinnehmen, bis sich Gemeinden, Länder und Bund auf eine Verwaltungsreform einigen können?“</p>
<p>„Und auch für die „Alternative“, dass sich die ArbeitnehmerInnen eine Steuerreform über die Besteuerung von Zulagen und eine Streichung der steuerlichen Begünstigung der Sonderzahlungen selbst finanzieren, stehen wir nicht zur Verfügung“, fügt Katzian noch hinzu, denn: „Das ändert nichts an der Schieflage des Steuersystems und kann keinen Impuls zur Erhöhung der Nettoeinkommen liefern.“</p>
<p>Das ÖGB/AK-Modell für eine spürbare Lohnsteuersenkung ist machbar und realistisch, und zwar ohne die Steuereinnahmen des Staates zu verringern und ohne Leistungskürzungen in unserem Sozialsystem. Es liegt nun an der Bundesregierung, rasch eine Steuerreform umzusetzen!</p>
<p><strong> </strong></p>
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