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	<title>Pensionsreform &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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	<title>Pensionsreform &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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		<title>Aus für die Abschlagsfreiheit bei der Langzeitversichertenregelung</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/11/24/aus-fuer-die-abschlagsfreiheit-bei-der-langzeitversichertenregelung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2020 16:34:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2021/01]]></category>
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					<description><![CDATA[Gerade einmal seit Jahresbeginn 2020 in Kraft, wird die Abschlagsfreiheit bei der Langzeitversichertenpension ab Beginn 2022 wieder abgeschafft. ]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-1024x683.png" alt="" class="wp-image-15567" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-1024x683.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/11/AdobeStock_314853358.png 1500w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Adobe Stock</figcaption></figure>



<p><strong>Gerade einmal seit Jahresbeginn 2020 in Kraft, wird die Abschlagsfreiheit bei der Langzeitversichertenpension ab Beginn 2022 wieder abgeschafft. </strong></p>



<span id="more-15565"></span>



<p><strong>Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der NEOS wurde in der Nationalratssitzung am 20.November 2020 die Wiedereinführung von Abschlägen bei dieser Pensionsart beschlossen. Statt dessen wird ein sogenannter Frühstarterbonuseingeführt. Dieser wird zwar mehr Versicherten zugutekommen, ist aber so gering, dass entstehende Pensionsverluste dadurch aber nicht ansatzweise kompensiert werden. Hier die Auswirkungen im Detail:</strong></p>



<p>Die Langzeitversichertenregelung – vielfach auch „Hacklerregelung“ genannt &#8211; ermöglicht einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter. Männer können diese Pension ab Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens 540 Beitragsmonate (45 Jahre) erworben haben. Für Frauen gelten bis zur vollzogenen Angleichung ihres Pensionsalters an jenes der Männer, je nach Geburtsjahrgang unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen (mehr dazu im letzten Absatz).</p>



<p>Grundsätzlich gilt, dass es bei Pensionsantritten vor dem Regelpensionsalter (65 Männer, noch 60 Frauen) Abschläge gibt. Eine Ausnahme war bzw. ist dabei die Langzeitversichertenregelung, die man nach 45 Beitragsjahren (im wesentlichen Arbeitsjahre) abschlagsfrei ab 62 in Anspruch nehmen kann. Am 1. Jänner des heurigen Jahres ist bei der Langzeitversicherung die Befreiung von Abschlägen wirksam geworden. Diese Abschlagsfreiheit wurde nun wieder abgeschafft. Ab 2022 müssen Versicherte Abschläge in der Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr bzw. 0,35 Prozent pro Monat des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter in Kauf nehmen. Das führt dazu, dass die Pensionen um 12, 6 Prozent geringer ausfallen, wenn die Pension drei Jahre vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Abschläge bei Schwerarbeitspension und krankheitsbedingten Pensionen</h4>



<p>Die nun fixierte Streichung der Abschlagsfreiheit betrifft nicht nur die Langzeitversichertenpension. Auch bei der Schwerarbeitspension sowie bei der Berufsunfähigkeitspension/Invaliditätspension gilt derzeit noch die Befreiung von Abschlägen, wenn 45 Arbeitsjahre vorliegen. Ab 2022 gelten auch hier wieder generell Abschläge. Im Fall der Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension machen diese pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter 4,2 Prozent und maximal 13,8 Prozent aus. Bei der Schwerarbeitspension betragen die Abschläge 1,8 Prozent pro Jahr und maximal 9 Prozent, wenn der Pensionsantritt 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter liegt und bei der Korridorpension machen die Abschläge sogar 5,1 Prozent jährlich aus.</p>



<p>2019 fielen etwas mehr als 10 Prozent der Pensionsantritte auf die Langzeitversichertenregelung. Heuer wird der Anteil höher ausfallen, weil Versicherte wegen der Abschlagsfreiheit bei dieser Pensionsart ihren Pensionsantritt auf 2020 verschoben haben, wo das möglich war.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Frühstartbonus statt Abschlagsbefreiung</h4>



<p>Als Ausgleich für die Wiedereinführung der Abschläge wird es ab 2022 den sogenannten Frühstarterbonus geben. Er bringt für jeden Beitragsmonat, der vor dem 20. Lebensjahr erworben wurde, einen Zuschlag von einem Euro. Maximal kann damit ein Bonus von 60 Euro erreicht werden. Bei Miteinrechnung der Sonderzahlungen bringt der Frühstarterbonus damit maximal 840 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass bei Pensionsantritt mindestens 25 Arbeitsjahre (300 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit) vorliegen und dass mindestens 12 Monate davon vor dem 20. Lebensjahr erworben wurden. Die Beträge sollen regelmäßig aufgewertet werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Bringt der Frühstarterbonus mehr Fairness bei den Pensionen?</h4>



<p>Seitens der Regierung wird die abschlagsfreien Langzeitversichertenregelung und der an ihre Stelle tretende Frühstarterbonus als Schritt zu mehr Gerechtigkeit im Pensionssystem bezeichnet, da von der derzeitigen Regelung in erster Linie Männer mit höheren Pensionen profitieren würden. Der Frühstarterbonus würde künftig Männer und Frauen gleichermaßen und unabhängig von der Pensionshöhe einen Vorteil bringen. Der Umstand, dass bislang fast ausschließlich Männer die Langzeitversichertenregelung in Anspruch nehmen können, hängt auch mit dem noch niedrigeren Regelpensionsalter von Frauen zusammen. Künftig hätten sehr wohl auch Frauen von der Regelung „nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei“ etwas gehabt und zwar je nachdem, wie weitgehend sie von der Angleichung des Frauenpensionsalters schon betroffen sind. Jene Frauen, die ab dem 2.6.1968 geboren sind, haben bereits das gleiches Regelpensionsalter von 65 Jahren wie Männer. Diese Frauen hätten von der Abschlagsfreiheit nach 45 Arbeitsjahren im gleichen Ausmaß wie Männer ab 2020 profitiert und für sie wird sich der Frühstarterbonus wohl kaum als gerechter Reformschritt darstellen lassen.</p>
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			</item>
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		<title>Verbesserungen bei Pensionen, Aktion 20.000 und Sozialversicherungsbonus</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/09/23/verbesserungen-bei-pensionen-aktion-20-000-und-sozialversicherungsbonus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Sep 2019 13:05:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Möglichkeit nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, eine deutliche Erhöhung für kleine Pensionen, ein Steuerbonus für niedrige Einkommen und eine Neuauflage der Aktion 20.000. All das wurde bei der Nationalratssitzung vom 19. September 2019 beschlossen. Hier eine Kurzfassung der wesentlichen Beschlüsse. Pensionsanpassung 2020 Sämtliche Parteien außer den NEOS stimmten im Zuge der [&#8230;]]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="704" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-1024x704.png" alt="" class="wp-image-11259" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-1024x704.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-150x103.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-300x206.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-768x528.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt.png 1518w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Wikipedia, <a rel="noreferrer noopener" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/" target="_blank" aria-label="CC BY-SA 3.0 (öffnet in neuem Tab)">CC BY-SA 3.0</a> </figcaption></figure>



<p><strong>Die Möglichkeit nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, eine deutliche Erhöhung für kleine Pensionen, ein Steuerbonus für niedrige Einkommen und eine Neuauflage der Aktion 20.000. All das wurde bei der Nationalratssitzung vom 19. September 2019 beschlossen. Hier eine Kurzfassung der wesentlichen Beschlüsse.  </strong></p>



<span id="more-11252"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Pensionsanpassung 2020</h4>



<p>Sämtliche Parteien außer den NEOS stimmten im Zuge der Nationalratssitzung dem Pensionsanpassungsgesetz 2020, und somit einer gestaffelten Pensionserhöhung zu. Gerade niedrige Pensionen bis 1.111 Euro brutto erfahren somit eine Steigerung um 3,6 Prozent. Auch die Ausgleichszulage und Opferrenten werden um denselben Prozentsatz erhöht. Für Pensionen in einer Höhe zwischen 1.112 Euro und 2.500 Euro wird die Erhöhung linear von 3,6 auf 1,8 Prozent abgesenkt.</p>



<p>Pensionen zwischen 2.500 Euro und der Höchstbeitragsgrundlage von 5.220 Euro erfahren eine einheitliche Steigerung um 1,8 Prozent. Bezieht jemand eine Pension, deren Höhe die Höchstbeitragsgrundlage übersteigt, wird diese um maximal 94 Euro erhöht. Überdies wird die Ausgleichszulage für Ehepaare angehoben: Sie steigt von derzeit 1398,97 Euro auf 1472 Euro. Die Änderungen im Pensionsbereich werden bereits 2020 wirksam werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Entfall der Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung</h4>



<p>SPÖ und FPÖ sorgten mit einem Abänderungsantrag für eine weitere Verbesserung im Zusammenhang mit den Pensionen: Künftig wird es für die erste Pensionsanpassung keine Wartezeit mehr geben. Bisher mussten sich neu in die Pension eintretende Personen nämlich bis zu 24 Monate lang gedulden bis eine Pensionserhöhung auch für sie wirksam wurde. Dies ist künftig nicht mehr der Fall und Pensionserhöhungen werden sofort wirksam.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Abschlagsfrei nach 45 Jahren</strong></h4>



<p>Ebenfalls durch einen Abänderungsantrag von SPÖ und FPÖ konnte ein weiterer Punkt durchgesetzt<br>werden: Grundsätzlich ist der Pensionsantritt vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters mit Abschlägen verbunden. Nun hat der Nationalrat beschlossen, dass es künftig zu keinen Abschlägen mehr kommen soll, wenn 45 Jahre der Erwerbstätigkeit vorliegen – obwohl der Pensionsantritt vor Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt. Künftig wird es also möglich sein, mit 45 Beitragsjahren und einem Lebensalter von 62 abschlagsfrei in Pension zu gehen, wobei Kindererziehungszeiten bis zu einem Ausmaß von fünf Jahren als Beitragsjahre angerechnet werden. Die Regelung wird mit 1.1.2020 in Kraft treten. Zugleich ist klar, dass derzeit Männer überproportional von dieser Neuregelung profitieren werden – allein schon, weil das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen nach wie vor bei 60 Jahren liegt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Keine Abschläge beim Sonderruhegeld</h4>



<p>Auch für Nacht- und SchwerarbeiterInnen konnten Verbesserungen in einem zentralen Bereich erreicht werden. So ist vorgesehen, dass Personen, die Nachtarbeit in Verbindung mit Schwerarbeit nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz leisten, unter bestimmten Voraussetzungen mit 57 Jahren Sonderruhegeld in Anspruch nehmen können. Zwar zahlen DienstgeberInnen zur Aufrechterhaltung dieser Leistung für jede betroffene Person monatlich 3,4 Prozent der Bruttolohnsumme zusätzlich zum Pensionsversicherungsbeitrag ein. Allerdings brachte die bisherige Rechtslage für die Betroffenen Abschläge in der Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr mit sich. Diese Abschläge zogen daher eine deutliche Pensionskürzung für die betroffenen ArbeitnehmerInnen nach sich. Mit dem von SPÖ und FPÖ eingebrachtem Abänderungsantrag wurden die Abschläge beim Sonderruhegeld nun abgeschafft.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Aktion 20.000 NEU</h4>



<p>Mit dem von der SPÖ/ÖVP-Regierung im Jahr 2017 beschlossenen Förderprogramm „Aktion 20.000“  wurden Menschen über 50 Jahre, die seit mindestens einem Jahr keine Arbeitsstelle mehr finden konnten, bei der Wiedererlangung eines Jobs unterstützt: Konnten sie bei einer öffentlichen Einrichtung oder einem gemeinnützigen Verein beschäftigt werden, übernahm die öffentliche Hand dafür die Kosten – die Finanzierung erfolgte insbesondere über das AMS. Von der türkis-blauen Bundesregierung war die zunächst auf zwei Jahre befristete Aktion 20.000 dann nicht verlängert worden. Das stellte 3.700 Langzeitarbeitslose über 50, die von der Aktion 20.000 profitiert hatten, vor große Schwierigkeiten. Nun gelang im Nationalrat eine Neuauflage: Zwar kommt die Aktion 20.000 nicht in ihrer ursprünglichen Form zurück, es wurde jedoch beschlossen, bereits in den Jahren 2019 und 2020 50 Millionen Euro aus dem Budget des Bundes für die Förderung von Menschen über 50 zu verwenden. Nun sollen auch Jobs in der Privatwirtschaft gefördert werden können, wobei die genaue Ausgestaltung der Förderung vom AMS vorgenommen wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Steuerreformgesetz 2020</h4>



<p>Die erste Etappe der von der alten Regierung geplanten Steuerreform 2020-2023 wurde von ÖVP und FPÖ Anfang Juli per Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Entlastung von GeringverdienerInnen über eine Anhebung der Negativsteuer bzw. einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag. Die Maßnahme nennt sich zwar weiterhin „Sozialversicherungsbonus“, im Unterschied zur noch im Mai geplanten Regelung, kommt es nun für geringverdienende ArbeitnehmerInnen jedoch nicht zu einer Senkung der Krankenversicherungsbeiträge und somit zu einem Einnahmenentfall für die Krankenversicherung, sondern die Entlastung erfolgt über einen Steuerbonus bzw. einen höheren Absetzbetrag, der aus dem Budget finanziert wird. Ansonsten enthält das Paket Erleichterungen für KleinunternehmerInnen, die Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie einzelne Maßnahmen im Umweltbereich.</p>



<h4 class="wp-block-heading">„Sozialversicherungsbonus“</h4>



<p>Bei ArbeitnehmerInnen wird künftig die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (Negativsteuer) angehoben sowie für Personen über der Steuergrenze ein „Zuschlag“ zum Verkehrsabsetzbetrag eingeführt. Dieser Zuschlag wirkt bis zu bestimmten Einkommensgrenzen voll und wird dann ausgeschliffen. Durch den Zuschlag werden sowohl der Verkehrsabsetzbetrag (400 Euro/Jahr) als auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag (764 Euro/Jahr) um jeweils bis zu 300 Euro angehoben. Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 15.500 Euro im Kalenderjahr wirkt sich der Zuschlag zur Gänze aus, bei steuerpflichtigen Einkommen zwischen 15.500 und 21.500 Euro wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag dann gleichmäßig eingeschliffen, sodass er bei einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen über 21.500 Euro nicht mehr zusteht. Auf Monatsbruttobezüge umgelegt bedeutet dies konkret (über das Jahr gleichbleibende und durchgehende Bezüge vorausgesetzt): Bis ca. 1.540 Euro/Monat beträgt die jährliche Entlastung 300 Euro, danach wird der Zuschlag gleichmäßig eingeschliffen, sodass er bei einem Monatsbruttobezug von über 2.200 wegfällt.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-1024x614.png" alt="" class="wp-image-11264" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-768x461.png 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Quelle: GPA-djp-Grundlagenabteilung, AK Wien, eigene Berechnung<br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit</figcaption></figure>



<p>ArbeitnehmerInnen unter der Steuergrenze erhalten künftig eine um bis zu 300 Euro höhere Sozialversicherungsrückerstattung, sodass die maximale Negativsteuer 50 Prozent der Werbungskosten, gedeckelt mit 700 Euro (PendlerInnen: 800 Euro) beträgt. Auf Monatsbruttobezüge heruntergebrochen bedeutet dies konkret, dass man (über das Jahr gleichbleibende und durchgehende Bezüge vorausgesetzt) ab einem Monatsgehalt von ca. 670 Euro die vollen 700 Euro erstattet bekommt.</p>



<p>Der Zuschlag bzw. die höhere Negativsteuer kann nur im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden, wobei dies erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2020 möglich ist (sich also erst 2021 auswirkt).</p>



<p>Auch PensionistInnen profitieren, denn sowohl der Pensionistenabsetzbetrag als auch der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag werden um jeweils 200 Euro erhöht, und somit künftig 600 Euro bzw. 964 Euro betragen. Gleichzeitig mit den Erhöhungen dieser Absetzbeträge soll auch die maximale Sozialversicherungsrückerstattung ausgedehnt werden, und zwar von bisher 50 auf 75 Prozent der Werbungskosten, gedeckelt mit maximal 300 Euro (bisher 110 Euro).</p>



<p>Für Selbständige und Bauern wird die Entlastung nach einer anderen Systematik erfolgen. Hier werden die Krankenversicherungsbeiträge unabhängig von der Einkommenshöhe einheitlich um 0,85 Prozent abgesenkt (Beitragssatz künftig 6,8 statt 7,65 Prozent). Das hat zur Folge, dass die Hauptprofiteure der Beitragssenkung nicht die Geringverdienenden, sondern die gutverdienenden Selbständigen sind. Aktuelle Berechnungen des Budgetdienstes unterstreichen dies: So bekommt bspw. ein/e ArbeitnehmerIn mit einem Nettoeinkommen von 10.300 Euro pro Jahr 300 Euro an Entlastung, während ein/e Selbständige/r mit dem gleichen Einkommen 122 Euro erhält. Umgekehrt bekommt eine/e Selbständige/r mit 38.500 Euro Netto pro Jahr 355 Euro, während ein/e ArbeitnehmerIn mit solch einem Bezug gar nichts mehr erhält. Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass diese Maßnahme verbunden mit der Sozialversicherungs-Organisationsreform dazu führt, dass es künftig zwischen den verschiedenen Krankenversicherungsträgern nicht nur unterschiedliche Leistungsniveaus, sondern auch (wieder) unterschiedliche Beitragssätze geben wird.</p>



<p>Zusammenfassend sind die Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen aus gewerkschaftlicher Sicht zu begrüßen, da sie auf der einen Seite die Grenzabgabenbelastung senken und somit Arbeitsanreize schaffen, sowie auf der anderen Seite im Unterschied zur ursprünglich geplanten Regelung nicht auf Kosten der Krankenversicherung gehen, sondern aus dem allgemeinen Budget finanziert werden, und auch keine weitere Verkomplizierung der Lohnverrechnung zur Folge haben. Zu kritisieren ist, dass die Entlastung im Unterschied zur Beitragssenkung für Selbständige und Bauern erst ab 2021 wirkt. Die GPA-djp hätte es begrüßt, wenn der Sozialversicherungsbonus bereits rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2019 eingeführt worden wäre. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Erleichterungen für KleinunternehmerInnen</h4>



<p>Ab 2020 wird die sogenannte „Kleinunternehmergrenze“, also jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist und die den/die UnternehmerIn zum Vorsteuerabzug berechtigt, erhöht. Derzeit beträgt diese Grenze 30.000 Euro pro Jahr, sie wird nun auf 35.000 Euro pro Jahr angehoben.</p>



<p>Korrespondierend dazu werden für KleinunternehmerInnen weitreichende Pauschalierungsmöglichkeiten im Rahmen der Einkommensbesteuerung geschaffen werden. Künftig sollen diese nur mehr die Umsätze an die Finanz melden, von denen dann pauschale Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden (für Dienstleistungsunternehmen 20 Prozent des Umsatzes, für alle anderen Unternehmen 45 Prozent). Aufgrund der beiden Maßnahmen soll es bis zu 400.000 „klassische“ Steuererklärungen pro Jahr weniger geben. Der geschätzte Steuerausfall beträgt 75 Millionen Euro pro Jahr.</p>



<p>Konkret erfolgt die Betriebsausgabenpauschalierung nach folgendem Muster: Der/die UnternehmerIn hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 35.000 Euro, der aus Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständigen Einkünften erzielt wird. Danach wird ein pauschaler Betriebsausgabenabzug vorgenommen (bei Dienstleistungsunternehmen 20 Prozent, bei allen anderen 45 Prozent). Daneben sind nur<br>Sozialversicherungsbeiträge abzugsfähig. Zudem steht der Gewinnfreibetrag [Grundfreibetrag] zu.</p>



<p>Die Pauschalierung soll primär im Wege der elektronischen Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach Eingabe in die wenigen erforderlichen Eintragungsfelder (Umsatz, Branche, Sozialversicherungsbeiträge sowie Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben) kann der Gewinn amtswegig ermittelt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kritik</h4>



<p>Der Gesetzesentwurf enthält eine Ermächtigung, wonach der Finanzminister im Wege der Verordnung eine branchenbezogene Einstufung von Betrieben als Dienstleistungsbetrieb vornehmen soll. Diese Verordnungsermächtigung ist viel zu unbestimmt. Zudem wird die Abgrenzung in der Praxis viele Schwierigkeiten bringen. Weiters stellt sich die Frage ob die Aufwände eines Dienstleistungsunternehmens tatsächlich um so viel geringer sind, dass sie einen Unterschied von 25 Prozent im Pauschalsatz rechtfertigen. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung soll die Verpflichtung ein Wareneingangsbuch sowie eine Anlagenkartei zu führen, entfallen. Das hat zur Folge, dass die an die Finanz gemeldeten Umsätze für diese nur schwer überprüfbar sind, was wiederum die Missbrauchsanfälligkeit der Regelung erhöht.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro</h4>



<p>Unternehmen können abnutzbare Wirtschaftsgüter derzeit nur dann im Jahr des Kaufes voll abschreiben, wenn diese nicht mehr als 400 Euro kosten. Ab 2020 steigt die Grenze für diese  geringwertigen Wirtschaftsgüter auf 800 Euro. Da die Betriebe damit deutlich mehr abschreiben können, entgehen dem Fiskus 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Maßnahme wird damit begründet, dass diese Grenze seit 1982 nicht mehr valorisiert wurde. Dem kann entgegengehalten werden, dass es auch im ArbeitnehmerInnenbereich zahlreiche Beträge gibt, die schon lange nicht mehr angehoben wurden (z.B. steuerfreie Reisekosten, insbesondere Taggelder, Freibetrag für Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bzw. SEG-Zulagen).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Maßnahmen im Umweltbereich</h4>



<p>Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer wird neben der Motorleistung künftig auch der C02-Ausstoß des Kraftfahrzeugs (KFZ) für die Besteuerung maßgeblich (die Umgestaltung der Bemessungsgrundlage gilt für KFZ, die nach dem 30.9.2020 erstmalig zugelassen werden). Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die beim Kauf von Fahrzeugen anfällt, sollen die CO2-Emissionswerte aufgrund des neuen Prüfverfahrens zur Messung von CO2-Emissionen (WLTP) &#8211; angepasst werden, wobei der Abzugsbetrag in der Steuersatzformel jährlich absinken soll, um den unionsrechtlichen Vorgaben und technischen Änderungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Malusbetrag für Fahrzeuge mit besonders hohen C02-Emissionen je g/km verdoppelt (Inkrafttreten: 1.1.2020). </p>



<p>Die beiden Maßnahmen sollen gewährleisten, dass Fahrzeuge, die mehr C02 ausstoßen, höher besteuert werden, umweltschonendere hingegen niedriger. Sowohl die Umgestaltung der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch der NoVA soll aufkommensneutral erfolgen.</p>



<p>Ansonsten gibt es noch folgende Maßnahmen: Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder, die Abschaffung<br>der Eigenstromsteuer für BetreiberInnen von Photovoltaikanlagen sowie eine steuerliche Begünstigung von Biogas, Wasserstoff und Flüssigerdgas. Korrespondierend zur bisherigen Energie- und Umweltpolitik der (alten) Bundesregierung stellt das Thema Ökologisierung somit auch bei diesem Steuerpaket nur ein Randthema dar – es kann  keinesfalls als großer Wurf bezeichnet werden. Wichtige Maßnahmen wie z.B. eine Reform der Pendlerpauschale fehlen. Die Chance, diese Reform als einen ersten Schritt für eine sozial-ökologische Umgestaltung des Steuersystems zu nutzen, wurde somit verpasst.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Digitalsteuergesetz 2020</h4>



<p>Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS wurde die viel diskutierte „Digitalsteuer“ beschlossen (Inkrafttreten: 1.1.2020). Grundsätzlich begrüßen wir deren Einführung, kritisieren jedoch zugleich, dass sich diese lediglich auf Umsätze im Bereich der Online-Werbung beschränkt und somit deutlich hinter den ursprünglich auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen zurückbleibt. Zudem gilt die Steuer nur für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von zumindest 750 Millionen Euro, die zugleich mindestens 25 Millionen Euro an digitalen Werbeumsätzen im Jahr in Österreich erzielen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Reform der Finanzverwaltung</h4>



<p>Die österreichische Finanzverwaltung erhält ab 1. Juli 2020 eine neue Struktur. Eine entsprechende Organisationsreform, die im Wesentlichen eine Zentralisierung und Konzentrierung der Agenden der<br> bisher 40 Finanzämter auf zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit vorsieht, wurde vom Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS verabschiedet. Durch die Reform werden an Stelle der 40 Finanzämter ab 1. Juli 2020 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit treten – das &#8222;Finanzamt Österreich&#8220; sowie das &#8222;Finanzamt für Großbetriebe&#8220;. Die neun bestehenden Zollämter werden ebenfalls zu einer bundesweit zuständigen Abgabenbehörde, dem &#8222;Zollamt Österreich&#8220; zusammengeführt. Für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde soll das &#8222;Amt für Betrugsbekämpfung&#8220; errichtet werden. Vorgesehen ist des Weiteren ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Somit bleiben von den dem Finanzministerium unterstellten Dienststellen künftig fünf Ämter. Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nein zur Pensionslüge</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/03/11/nein-zur-pensionsluege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Mum]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Mar 2019 14:45:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[David Mum]]></category>
		<category><![CDATA[Grafik]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionskassen]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsprogramm]]></category>
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					<description><![CDATA[Öffentliche Pensionen sind finanzierbar und wesentlich sicherer als jede private Vorsorge. Privatisierung von Pensionssystemen führt zu schlechteren Leistungen und zusätzlichen Risiken. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen-1024x614.png" alt="" class="wp-image-9167" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p><strong>Öffentliche Pensionen sind finanzierbar und wesentlich sicherer als jede private Vorsorge. Privatisierung von Pensionssystemen führt zu schlechteren Leistungen und zusätzlichen Risiken. </strong></p>



<span id="more-9165"></span>



<p>Finanzminister Löger hat das Jahr begonnen, in dem er
gemeint hat, der „Staat allein kann die Pensionen nicht zur Gänze sichern“. Gemeinsam
mit vielen anderen zeichnet er das Bild, dass die Pensionen nur finanzierbar sind,
wenn man sie zu einem Teil von privaten Versicherungen oder Pensionskassen
bezieht. Das ist aber falsch und unlogisch. Es geht hier in Wirklichkeit gar nicht
um die Finanzierbarkeit der Pensionen, sondern darum, ob sie von öffentlichen
oder privaten gewinnorientierten Einrichtungen ausbezahlt werden. Warum für die
Gesellschaft öffentliche Pensionen nicht finanzierbar sein sollen, private
Vorsorge hingegen schon, ist nicht nachvollziehbar. Ein bestimmtes Leistungsniveau
wird durch eine Privatisierung nicht günstiger. Im Gegenteil, diese führt vielmehr zu deutlich steigenden Kosten
und zusätzlichen Risiken. </p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Kein
Alterssicherungssystem kann von der Alterung unabhängig sein </strong></h4>



<p>Die Anbieter privater Versicherungen blasen in dasselbe
Horn. So ist im Versicherungsjournal 1/2019 zu lesen: „Die Notwendigkeit der
Förderung privater Pensionen ist evident.“ Demographische Verschiebungen, also
ein höherer Anteil älterer Menschen, führt demnach
„zwangsläufig“ zu einem Rückgang der staatlichen Pensionen. Warum eigentlich? Erstens
gibt es keinen zwangsläufigen Pensionsrückgang. Und zweitens stellt sich die
Frage, warum ein höherer Altenanteil und eine längere Lebenserwartung nur die
öffentlichen Pensionen treffen soll und nicht private Altersvorsorgeprodukte. </p>



<p>Es kann keine Pensionsversicherung geben, die vom Verhältnis
zwischen Alten und Jungen, bzw. zwischen Einzahlern und Leistungsempfängern, unabhängig ist. Das trifft öffentliche genauso wie
private Versicherungen. Genauso wenig kann es eine Krankenversicherung geben, die
vom Verhältnis der Kranken zu den Gesunden unabhängig ist. Es kann keine
Feuerversicherung geben, die von der Anzahl der Brände unabhängig ist und keine
Hagelversicherung, die von Hagelfällen unabhängig ist. </p>



<p>Es ist ärgerlich, dass ausgerechnet bei der Altersvorsorge so getan wird, als ob nur öffentliche Pensionen von der Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung der Entwicklung der Lebenserwartung betroffen sein sollen. Denn das entbehrt jedweder Logik: In einer privaten Pensionsvorsorge muss man die angesparte Summe bei Erhöhung der Lebenserwartung auf einen längeren Zeitraum verteilen. Entweder man zahlt also monatlich mehr ein oder die Leistung ist eine geringere. </p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Schlechte Erfahrungen
mit Privatisierungen</strong></h4>



<p>Für die Menschen wäre eine Teilprivatisierung der Pensionen
jedenfalls kein Gewinn. Das zeigen zahlreiche <a href="https://awblog.at/pensionsprivatisierung-ilo-studie/" aria-label="internationale
Beispiele">internationale
Beispiele</a>. Eine Studie der Internationalen Arbeitsorganisation der
Vereinten Nationen (ILO) hat die Ergebnisse der Privatisierungen von
Pensionssystemen vor allem in Lateinamerika und Osteuropa untersucht. Das Ergebnis
ist verheerend: geringere Leistungen, enorm gestiegene Verwaltungskosten und
Verschiebung aller Risiken zu den Versicherten. Profitiert hat nur der
Finanzsektor. Die Mehrheit der 30 Länder, die ihre Pensionssysteme weitgehend
oder vollständig privatisiert haben, haben bereits eine Umkehrung dieses
Irrweges eingeleitet. Es wäre daher klug, in Österreich nicht die Fehler zu
wiederholen, die andere gerade wieder zurücknehmen. </p>



<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen2-1024x614.png" alt="" class="wp-image-9169" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen2-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen2-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen2-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen2-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer</figcaption></figure>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wo veranlagen?</strong></h4>



<p>Die angebliche Alternative zu öffentlichen Pensionen sind
finanzmarktabhängige Zusatzpensionen, wie sie etwa von Versicherungen,
Pensionskassen oder der Zukunftsvorsorge Neu angeboten werden. Höhere Leistungen
sind aus privatisierten Pensionen jedenfalls nicht zu erwarten. Zum einen, weil
in privaten Vorsorgeprodukten die Verwaltungskosten um ein Vielfaches höher
sind, zum anderen sind die Erträge oft nicht höher. </p>



<p>Mit risikoarmen Produkten können derzeit nur sehr geringe
Erträge erwirtschaftet werden. Das Zinsniveau ist stark gesunken. Höhere
Erträge kann man mit Aktien erzielen, aber das nur mit entsprechend starken
Schwankungen und Verlustrisiko. In den letzten Monaten des Vorjahres sind die Aktienkurse
weltweit zurückgegangen. Angesichts der Tatsache, dass die Aktienkurse aber seit
der letzten Finanzkrise 2008 bis 2018 10 Jahre stark gestiegen sind, besteht
nach wie vor ein erhebliches Absturzpotenzial. </p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Niedriges Zinsniveau bei Versicherungen</strong> </h4>



<p>Versicherungen, die ein bestimmtes Leistungsniveau garantieren, leiden massiv unter dem niedrigen Zinsniveau. Der garantierte Zinssatz von Lebensversicherungen sank in den letzten 20 Jahren von 4 Prozent auf 0,5 Prozent und liegt daher deutlich unter der Inflationsrate. Beim gegenwärtigen niedrigen Zinsniveau werden die Erträge von Versicherungen deutlich gedrückt. Höhere Leistungen und Erträge als im öffentlichen Pensionssystem gibt es hier nicht. Denn derzeit sind die Lohnsteigerungen deutlich über dem Zinsniveau. </p>



<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen3-1024x614.png" alt="" class="wp-image-9171" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen3-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen3-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen3-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen3-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer </figcaption></figure>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Ohne neue Prämien
geht es nicht </strong></h4>



<p>Versicherungen haben in der Vergangenheit höhere Zinsen versprochen als sie gegenwärtig verdienen können. So müssten in Deutschland viele Lebensversicherer um die 2,9 Prozent Ertrag erwirtschaften. Die haben sie die ihren Kunden in der Vergangenheit versprochen. <a aria-label="Sie erreichen derzeit aber nur knapp zwei Prozent Ertrag, wenn sie Prämien neu anlegen. (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/lebensversicherungs-rating-welche-lv-anbieter-die-niedrigzinsphase-meistern/23170006.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Sie erreichen derzeit aber nur knapp zwei Prozent Ertrag, wenn sie Prämien neu anlegen.</a> Die Aufrechterhaltung der früher eingegangenen Versprechen funktioniert nur dadurch, dass neuen Versicherten geringere Erträge zugewiesen werden. Ohne neue KundInnen wäre die Einhaltung der Zusagen schlicht unmöglich. Also kommen auch Versicherungen nicht ohne Umverteilung zwischen Altersgruppen aus.</p>



<p>Und wer garantiert eigentlich die Erträge der
Versicherungen? Lebensversicherungen veranlagen zu einem großen Teil in
Staatsanleihen. Die Zinsen, die für Staatsanleihen bezahlt werden, stammen von
SteuerzahlerInnen! Also zahlen SteuerzahlerInnen nicht nur öffentliche
Pensionen, sondern auch die Zinsen der Lebensversicherungen. Mit einer
Verschiebung vom öffentlichen Pensionssystem zu Lebensversicherungen gewinnt
man also keine zusätzliche Sicherheit. </p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Pensionskassen</strong></h4>



<p>Anders als Versicherungen agieren Pensionskassen. Während Versicherungen überwiegend in Anleihen veranlagen, stehen Pensionskassen mehr Veranlagungsmöglichkeiten offen. Aber Pensionskassen geben überwiegend keine Garantien ab. Mit Schwankungen der Veranlagungserträge können auch die Pensionen stark schwanken. Ende 2018 haben die österreichischen Pensionskassen ihre <a aria-label="Mittel zu 2/3 in Anleihen und knapp 30 in Aktien veranlagt (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.oekb.at/kapitalmarkt-services/unser-datenangebot/veranlagungsentwicklung-der-pensionskassen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Mittel zu 2/3 in Anleihen und knapp 30 in Aktien veranlagt</a>. Die Turbulenzen an den Finanzmärkten führten 2018 zu einem Veranlagungsverlust von über 5 Prozent. Viele PensionistInnen sind mit Pensionskürzungen von 10 oder mehr Prozent konfrontiert und manche mussten über die Jahre zusehen, wie ihre Pensionen mehr als halbiert wurden. Überzogene Erwartungen und Finanzmarktrisken haben die Pensionen stark reduziert. </p>



<p>Lebensversicherungen und Pensionskassen sind Organisationen,
die private oder betriebliche Zusatzpensionen anbieten und dafür sind sie Spezialisten.
Als Ergänzung zum öffentlichen Pensionssystem leisten sie einen wertvollen
Beitrag zur Alterssicherung. Aber die Behauptung, es gäbe einen Zwang, wonach
die öffentlichen Pensionen geringer werden müssen und man daher zwangsläufig auf
Lebensversicherungen und Pensionskassen ausweichen müsse, ist glücklicherweise
nicht richtig. Das brächte für die Menschen Nachteile. </p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Öffentliches
Pensionssystem ist stabil </strong></h4>



<p>Entgegen vielen Behauptungen ist das öffentliche Pensionssystem auf die Alterung der Gesellschaft vorbereitet. Trotz Zunahme der über 65-Jährigen werden die öffentlichen Pensionsausgaben maßvoll steigen. Der Anteil der über 65-Jährigen an der Bevölkerung wird bis 2060 von 19 Prozent auf 30 Prozent steigen. Aber es steigt auch die Wirtschaftsleistung („BIP“), sozusagen der verteilbare „Kuchen“. Nach aktuellen Prognosen wird der Anteil der Wirtschaftsleistung (BIP), der für Pensionen gezahlt werden wird, nur von ca. 14 Prozent auf maximal 15 Prozent zunehmen. Das ist eine überschaubare und absolut machbare Steigerung. </p>



<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen_neu-1024x614.png" alt="" class="wp-image-9218" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen_neu-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen_neu-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen_neu-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/03/Grafik_pensionen_neu-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer</figcaption></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kommentar: Besser abgesichert als die Deutschen</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2016/02/24/besser-abgesichert-als-die-deutschen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Wolfgang Katzian]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2016 07:05:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2016/01]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Industriellenvereinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftskammer]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfgang Katzian]]></category>
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					<description><![CDATA[In Deutschland gilt das österreichische Pensionssystem als vorbildhaft. WKÖ und IV verbreiten trotzdem Zweckpessimismus. Üblicherweise sind es Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung, die mit Vorliebe Vergleiche zu Deutschland ziehen – in der Regel, um Österreichs Wirtschaft und Arbeitsmarkt schlechtzureden und um den angeblichen Reformstau in Österreich zu illustrieren. Nun hat die deutsche Böcklerstiftung im Rahmen einer Studie [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_2821" aria-describedby="caption-attachment-2821" style="width: 300px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-2821 size-medium" src="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2015/06/Kom_03_10_Katzian-_2446-300x200.png" alt="GPA-djp-Vorsitzender Wolfgang Katzian. Foto: Nurith Wagner-Strauss)" width="300" height="200" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2015/06/Kom_03_10_Katzian-_2446-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2015/06/Kom_03_10_Katzian-_2446-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2015/06/Kom_03_10_Katzian-_2446-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2015/06/Kom_03_10_Katzian-_2446-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2015/06/Kom_03_10_Katzian-_2446.png 900w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-2821" class="wp-caption-text">GPA-djp-Vorsitzender Wolfgang Katzian. Foto: Nurith Wagner-Strauss)</figcaption></figure></p>
<p><strong>In Deutschland gilt das österreichische Pensionssystem als vorbildhaft. WKÖ und IV verbreiten trotzdem Zweckpessimismus.</strong></p>
<p><span id="more-3020"></span>Üblicherweise sind es Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung, die mit Vorliebe Vergleiche zu Deutschland ziehen – in der Regel, um Österreichs Wirtschaft und Arbeitsmarkt schlechtzureden und um den angeblichen Reformstau in Österreich zu illustrieren. Nun hat die deutsche Böcklerstiftung im Rahmen einer Studie mit dem Titel „Vom Nachbarn lernen“ die Alterssicherung in Deutschland und Österreich verglichen und festgestellt, dass Österreich hier deutlich besser abschneidet. Während Österreich nach wie vor hauptsächlich auf die umlagefinanzierte gesetzliche Pensionsversicherung setzt, wurde und wird in Deutschland das Niveau dieser „ersten Säule“ immer stärker abgesenkt. Private Altersvorsorge soll die geringeren Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Das ist ein Modell, das nicht aufgeht. Im Vergleich zum deutschen Pensionssystem gewährt das österreichische einen deutlich besseren Schutz im Alter und sichert sowohl „DurchschnittspensionistInnen“ als auch GeringverdienerInnen merklich besser ab. Auch die Pensionsperspektiven für die heute Jüngeren sind in Österreich wesentlich besser als in Deutschland. Die Studie zeigt außerdem, dass ein starkes öffentliches Pensionssystem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes nicht belastet.</p>
<p>Offensichtlich existiert, was das österreichische Pensionssystem betriff t, ein markanter Unterschied zwischen Innen- und Außensicht. Während sich in Österreich die Wirtschaftsvertreter gegenseitig mit Schreckensszenarien über den Zustand des österreichischen Pensionssystems übertrumpfen, werden wir in Deutschland durchaus darum beneidet.</p>
<p>Gewisse politische AkteurInnen in Österreich sind jedenfalls was das Thema Pensionen betrifft mit einer speziellen, sehr selektiven Form der Blindheit geschlagen. Sie sind nicht nur blind gegenüber einer positiven Außensicht aus dem sonst so hochgelobten Deutschland. Sie sind auch blind gegenüber den Reformerfolgen der vergangenen Jahre. Auch dass die Menschen, wie immer gefordert, seit diesen Reformen merklich später in Pension gehen, fällt offenbar dem blinden Fleck zum Opfer. Genauso wie die Tatsache, dass sich der Kostenanstieg in Relation zur demografischen Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten in Grenzen halten wird. Von der chronischen Blindheit gegenüber den Misserfolgen der privaten Vorsorge überhaupt nicht zu reden. Unvermindert wird auf eine neuerliche (Pensionskürzungs-) Reform gepocht und in Endlosschleife die immer gleichen Horrormeldungen vom drohenden Kollaps der staatlichen Pensionen verbreitet. Doch da haben sie die Rechnung ohne die Gewerkschaften gemacht. Zum Glück sind wir im Gegensatz zu IV und Wirtschaftskammer von selektiver Blindheit verschont geblieben und haben die dahinter liegende Strategie längst erkannt: Den Menschen so lange zu erklären, dass sie ohnehin keine staatliche Pension bekommen, bis sie es schließlich glauben und auch massive Einschnitte widerstandslos hinnehmen, die dann angeblich durch private Vorsorge auf den Aktienmärkten ausgeglichen werden müssen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Faktencheck: Pensionssystem</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2014/02/03/pensionssystem-lebensstandard-gesichert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Mum]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Feb 2014 12:21:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2014/01]]></category>
		<category><![CDATA[Faktencheck]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[David Mum]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[Trotz wiederkehrender Diskussionen ist die Finanzierung unseres Pensionssystems gesichert. Die Produktivität steigt, der Anteil älterer Erwerbstätiger nimmt zu. Private Versicherer verunsichern um ihre Vorsorgeprodukte zu verkaufen. Alle Jahre kehrt die Pensionsdiskussion wieder. Selbsternannte Experten posaunen die Unfinanzierbarkeit des staatlichen Pensionssystems in die Welt und versuchen die Menschen Finanzdienstleistern in die Arme zu treiben, die private [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_2562" aria-describedby="caption-attachment-2562" style="width: 567px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2562" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/02/Fotolia_12007803_L.jpg" alt="Wir brauchen mehr altersgerechte Arbeitsplätze, damit die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben. (Bild: Gina Sanders - Fotolia.com)" width="567" height="378" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/02/Fotolia_12007803_L.jpg 567w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/02/Fotolia_12007803_L-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/02/Fotolia_12007803_L-272x182.jpg 272w" sizes="auto, (max-width: 567px) 100vw, 567px" /><figcaption id="caption-attachment-2562" class="wp-caption-text">Wir brauchen mehr altersgerechte Arbeitsplätze, damit die Menschen länger im Erwerbsleben bleiben. (Bild: Gina Sanders &#8211; Fotolia.com)</figcaption></figure></p>
<p><strong>Trotz wiederkehrender Diskussionen ist die Finanzierung unseres Pensionssystems gesichert. Die Produktivität steigt, der Anteil älterer Erwerbstätiger nimmt zu. Private Versicherer verunsichern um ihre Vorsorgeprodukte zu verkaufen.</strong></p>
<p><span id="more-2168"></span>Alle Jahre kehrt die Pensionsdiskussion wieder. Selbsternannte Experten posaunen die Unfinanzierbarkeit des staatlichen Pensionssystems in die Welt und versuchen die Menschen Finanzdienstleistern in die Arme zu treiben, die private Zusatzpensionen verkaufen wollen.</p>
<p>Die Befürworter einer radikalen Pensionsreform haben zwei – sich widersprechende &#8211; Hauptbotschaften: Erstens, das Pensionssystem ist viel zu teuer. Zweitens, die Pensionen werden künftig zu niedrig sein, um davon den Lebensstandard im Alter aufrechthalten zu können. Nach Meinung der GPA-djp sind beide Behauptungen falsch. Hier die wichtigsten Aussagen zum Pensionssystem und zum Pensionskonto im Faktencheck:</p>
<h4>Behauptung: Das Pensionssystem ist zu teuer</h4>
<p><strong>Faktencheck:</strong> Es ist richtig, dass die Ausgaben für das öffentliche Pensionssystem in den letzten Jahrzehnten gestiegen sind, aber sie sind keineswegs explodiert. Der Anteil des gesamtwirtschaftlichen Einkommens (BIP), den die Gesellschaft für Pensionen ausgibt, hat sich relativ unspektakulär entwickelt. Wenn man die gesamten öffentlichen Pensionsausgaben inklusive BeamtInnenpensionen betrachtet, lagen diese 2010 bei 14,1% des BIP. Davon mussten aber 26% der Bevölkerung leben. Es ist also nicht so, dass die PensionistInnen einen überproportionalen Teil des gesamtwirtschaftlichen Wohlstands bekommen.</p>
<h4>Behauptung: Das Pensionssystem muss unfinanzierbar werden, weil der &#8222;Altenanteil&#8220; immer mehr zunimmt.</h4>
<p><strong>Faktencheck:</strong> Die Tatsache, dass die Menschen älter werden, ist keineswegs neu. Die Ausgaben der Pensionsversicherung werden aber wesentlich geringer steigen als der Anteil der Menschen über 65. Das ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Beamtenpensionen mit dem Pensionsrecht der ArbeiterInnen und Angestellten harmonisiert werden und dass das Frauenpensionsalter an das der Männer angeglichen wird. Außerdem trägt die Pensionsberechnung der längeren Lebenserwartung Rechnung: Die Pensionshöhe bemisst sich am Lebensdurchschnittseinkommen, man benötigt für einen bestimmten Prozentsatz des Durchschnittseinkommens mehr Jahre als früher.</p>
<p>Obwohl der Anteil der über 65 Jährigen an der Bevölkerung von 17,9% 2012 auf 24% 2030 stark steigen wird, steigt der Anteil der Pensionsausgaben am BIP wesentlich geringer. Die Pensionsausgaben werden voraussichtlich von 14,1% 2010 auf 15,1% 2020 steigen. Das ist eine maßvolle Entwicklung, die für Horrorszenarien nichts hergibt.</p>
<p>Dass der Anteil der Pensionsausgaben am BIP zunehmen wird, ist nicht problematisch, sondern notwendig und sinnvoll. Es ist aus Gründen der Generationengerechtigkeit richtig, künftig einen höheren Anteil am BIP für Pensionen auszugeben, wenn der Anteil der PensionistInnen an der Bevölkerung steigt.</p>
<h4><strong>Behauptung: Das Defizit im Pensionssystem wird immer größer. Ein immer höherer Tewil der Pensionen muss mit Steuermitteln subventioniert werden. </strong></h4>
<p><strong>Faktencheck:</strong> Neben den zweckgebundenen Pensionsversicherungsbeiträgen der ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber werden die Pensionen zu einem Teil auch aus Steuermitteln, dem sogenannten Bundesbeitrag, finanziert. Der Bundesbeitrag deckt etwa ein Viertel der Pensionsausgaben. Anders gesagt: Die Pensionen sind zu ¾ durch die Pensionsversicherungsbeiträge gedeckt. Am höchsten ist der Eigenfinanzierungsgrad bei den ArbeiterInnen und Angestellten. Deutlich geringere Deckungsquoten haben die Systeme der Bauern und Selbständigen. Dass es einen derartigen Zuschuss aus dem Budget gibt, ist seit Anfang des Pensionssystems vorgesehen. Das ist keine unvorhergesehene oder ungewollte Defizitabdeckung, sondern eine bewusste Finanzierungsquelle zur Absicherung des staatlichen Pensionssystems. Durch die Einbeziehung von Steuermittel erfolgt eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis.</p>
<h4>Behauptung: Die Erwerbsquote älterer ArbeitnehmerInnen ist viel zu gering, weil die Menschen möglichst früh in Pension gehen wollen.</h4>
<p><strong>Faktencheck:</strong> Die Erwerbsquote älterer ArbeitnehmerInnen ist ein wichtiger Faktor der Finanzierung unseres Pensionssystems. In Österreich ist sie im internationalen Vergleich noch relativ gering, aber sie ist in den letzten 10 Jahren kontinuierlich und deutlich gestiegen.</p>
<p>Für die Finanzierbarkeit des Sozialsystems kommt es aber letztlich auf die insgesamte Beschäftigungsquote über alle Altersgruppen an. Bei der Gesamtbeschäftigungsquote</p>
<p>liegt Österreich 2012 innerhalb der EU an vierter Stelle: 72,5% waren beschäftigt, was deutlich über dem EU Schnitt von 64,1% liegt.</p>
<p>Die Erwerbsanreize sind mit dem neuen Pensionskontorecht sehr hoch. Nun muss noch der Arbeitsmarkt so reformiert werden, dass es genügend altersgerechte Arbeitsplätze gibt. Mit einem Bonus-Malussystem sollen die Unternehmen dazu gebracht werden, mehr Menschenc über 55 zu beschäftigten. Es muss gelingen, die Beschäftigungsquote der älteren ArbeitnehmerInnen zu erhöhen, ohne dass dadurch die Arbeitslosigkeit ansteigt.</p>
<p>Wenn man später in Pension geht, hat das erhebliche Auswirkungen auf die Pensionshöhe. Die Pensionshöhe steigt pro Jahr des verschobenen Pensionsantritts um ca. 8%. Wer also mit 65 Jahren statt mit 62 in Pension geht, hat eine Pension, die ca. um ein Viertel höher ist.</p>
<h4><strong>Behauptung: Mit der Einführung des Pensionskontos werden viele eine böse Überraschung erleben. Die Menschen werden sehen, dass sie nur geringe Pensionen zu erwarten haben. </strong></h4>
<p><strong>Faktencheck: </strong> 2014 wird für die Versicherten ab Jahrgang 1955 bei der Pensionsversicherung ein Pensionskonto eingerichtet, das den Pensionsanspruch zeigt, den man schon erworben hat.</p>
<p>Auf dem Pensionskonto ist immer der Anspruch auf die Bruttopension angeführt. Der Pensionsanspruch wird aufgrund einer einfachen Formel ermittelt: Pro Versicherungsjahr erwirbt man einen Pensionsanspruch von 1,78% des Einkommens in diesem Jahr.</p>
<h4>Beispiel</h4>
<p>Wenn man beispielsweise in einem Jahr 2000 EUR monatlich verdient, erwirbt man dadurch in diesem Jahr einen monatlichen Pensionsanspruch von 35,6 EUR (1,78% von 2.000 EUR). Würde man 40 Jahre 2.000 EUR verdienen, erwirbt man einen monatlichen Pensionsanspruch von 1.424 EUR.</p>
<p>Das Pensionskonto wird den Menschen ihren jeweiligen (Brutto)Pensionsanspruch zeigen, der bereits erworben wurde. Wenn jemand erst wenige Versicherungsjahre hat, ist die bereits erworbene Pension logischerweise noch gering. Man muss also bedenken, dass der Anspruch durch jedes zusätzliche Versicherungsjahr weiter anwächst.</p>
<p>Das Pensionskonto stabilisiert das öffentliche System. Künftige Regierungen werden sich hüten, rückwirkend in die erworbenen Ansprüche der Versicherten einzugreifen. Das würden alle durch eine Verschlechterung ihres Pensionsanspruches am Pensionskonto sofort merken.</p>
<p>Langfassung unter: <a href="http://bildung.gpa-djp.at/2013/12/09/zur-finanzierbarkeit-des-pensionssystems/" aria-label="http://bildung.gpa-djp.at/2013/12/09/zur-finanzierbarkeit-des-pensionssystems/">http://bildung.gpa-djp.at/2013/12/09/zur-finanzierbarkeit-des-pensionssystems/</a></p>
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		<title>Pensionen: Was ändert sich?</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2012/05/02/pensionen-was-andert-sich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Barbara Lavaud]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 May 2012 11:12:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2012/03]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Altersteilzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Barbara Lavaud]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitspension]]></category>
		<category><![CDATA[Invaliditätspenion]]></category>
		<category><![CDATA[Korridorpension]]></category>
		<category><![CDATA[Pensionen]]></category>
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		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sparpaket]]></category>
		<category><![CDATA[Tätigkeitsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Sparpaket trifft auch unsere Pensionen. Die gute Nachricht: Vieles konnte verhindert werden. Wen trifft es doch und in welchem Ausmaß? Das Konsolidierungspaket, auch Sparpaket genannt, enthält mehrere Maßnahmen und Änderungen, die unsere Pensionen betreffen. Nicht alle sind zum Nachteil der Beschäftigten, und die Einsparungen fallen weniger schlimm aus, als ursprünglich befürchtet. So wurden weder [&#8230;]]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large advgb-dyn-a948e700"><img loading="lazy" decoding="async" width="591" height="394" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/KOM_03_12_Kob_Mum_0617.jpg" alt="" class="wp-image-15126" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/KOM_03_12_Kob_Mum_0617.jpg 591w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/KOM_03_12_Kob_Mum_0617-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/KOM_03_12_Kob_Mum_0617-150x100.jpg 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/10/KOM_03_12_Kob_Mum_0617-272x182.jpg 272w" sizes="auto, (max-width: 591px) 100vw, 591px" /><figcaption class="wp-element-caption">Foto: Nurith Wagner-Strauss</figcaption></figure>



<p><strong>Das Sparpaket trifft auch unsere Pensionen. Die gute Nachricht: Vieles konnte verhindert werden. Wen trifft es doch und in welchem Ausmaß?</strong></p>



<span id="more-1354"></span>



<p>Das Konsolidierungspaket, auch Sparpaket genannt, enthält mehrere Maßnahmen und Änderungen, die unsere Pensionen betreffen. Nicht alle sind zum Nachteil der Beschäftigten, und die Einsparungen fallen weniger schlimm aus, als ursprünglich befürchtet. So wurden weder das Frauenpensionsalter, noch das Regelpensionsalter angehoben. Mitbeschlossen wurde eine Verwaltungsreform, die das System für die Versicherten durchschaubarer macht. Nachteile ergeben sich für die kommenden Anpassungen und beim Tätigkeitsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen. Die Änderungen betreffen sechs Bereiche:</p>



<p><strong>1. Pensionsanpassungen</strong></p>



<p>PensionistInnen trifft das Sparpaket insofern, als in den Jahren 2013 und 2014 die Pensionsanpassungen niedriger ausfallen werden: Die Anpassungen sind an die Inflation gekoppelt und decken diese normalerweise ab. Für 2013 wurde vereinbart, dass die Anhebung um ein Prozent unter der Inflationsrate liegen wird, für 2012 um 0,8 Prozent. „Das trifft die PensionistInnen und ihre Kaufkraft hart, ist aber besser als eine Nulllohnrunde“, erklärt David Mum, Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp. „Vermögensbezogene Steuern wären verteilungspolitisch weitaus sinnvoller als eine Budgetsanierung zu Lasten der Kaufkraft der ASVG-PensionistInnen. Deren Pensionen sind – im Gegensatz zu so manchen Zusatzpensionen &#8211; nicht hoch.“</p>



<p><strong>2. Umstieg ins neue Pensionsrecht</strong></p>



<p>Die vergangenen Pensionsreformen haben zu komplexen und schwer durchschaubaren Berechnungen bei der Ermittlung der Pensionshöhe geführt. Der nun beschlossene Umstieg ins neue Pensionsrecht soll eine einfachere Abrechnungsform und mehr Transparenz bringen. Bis 2014 werden die alten Ansprüche abgerechnet und dem so genannten „Pensionskonto“ gutgeschrieben, &nbsp;– ein gewaltiger Verwaltungsaufwand, den die Pensionsversicherungsanstalt bis dahin zu bewältigen hat -, dann werden jährlich Gutschriften, vergleichbar wie bei einem Bankkonto, zugebucht. Mums Kollegin Isabel Koberwein sieht diese Reform positiv: „Das hat für den Einzelnen den Vorteil, dass er sich leichter über die Höhe seiner zukünftigen Pension informieren kann.“ Das Pensionskonto ist jedoch keine Sparmaßnahme, sondern eine Verwaltungsänderung.</p>



<p><strong>3. Korridorpensionen und Stichtage</strong></p>



<p>Die Korridorpension ermöglicht einen Pensionsantritt mit 62. Bisher waren dafür 37,5 Versicherungsjahre notwendig, dies wird bis 2017 schrittweise angehoben auf 40 Versicherungsjahre.&nbsp; Für viele verschiebt sich dadurch der Pensionsstichtag nach hinten. „Wenn jemand eine lange Ausbildung absolviert hatte, fehlen ihm nun möglicherweise Versicherungsjahre. Das kann etwa bei einer bereits vereinbarten Altersteilzeit ein Problem darstellen“, so Koberwein. Im Sparpaket wurden daher Maßnahmen zur Abfederung vereinbart, für den Einzelnen können trotzdem finanzielle Einbußen entstehen. Neu sind auch die Abschläge geregelt: Im Pensionskonto kostet die Korridorpension künftig 5,1% pro Jahr vor dem Regelpensionsalter, durch den Umstieg auf das Pensionskonto wird die Berechnung vereinfacht und die doppelten Abschläge entfallen. Derzeit gelten im Altrechtsteil 6,3% Abschläge pro Jahr.</p>



<p><strong>4. Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen</strong></p>



<p>Bei den Berufsunfähigkeits &#8211; und Invaliditätspensionen soll der Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“ verstärkt umgesetzt werden: ArbeitnehmerInnen, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, sollen wenn das möglich und zumutbar ist, medizinisch und beruflich rehabilitiert werden. Das Ziel besteht darin, Menschen umzuschulen statt zu pensionieren. Die konkreten Regelungen zur Umsetzung dieser Maßnahme werden im Laufe des Jahres beschlossen. Ab sofort wird auch kein Pensionsvorschuss mehr gleich nach Antragstellung ausbezahlt, sondern erst, sobald ein gültiges Gutachten vorliegt, das die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.</p>



<p>Für David Mum stellt sich die Frage nach dem Berufsschutz: „Wichtig ist den Gewerkschaften, dass Ausbildungen qualifikationserhaltend stattfinden. D.h. man erlernt einen neuen Beruf, der vom Qualifikationsniveau dem alten entsprechen muss. Wir wollen, dass die Pensionsversicherung und ihre Einrichtungen weiter für die medizinische Rehab und die Bescheide zuständig bleibt. Die Umschulungen kann das AMS durchführen.“</p>



<p>Und Koberwein fügt hinzu: „Arbeitsunfähig sind diese Menschen vor allem aufgrund psychischer Probleme.“ Ein sensibler Punkt in diesem Zusammenhang sind die unzureichenden Regelungen zur Prävention: „Wenn wir möchten, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben, so müssen wir auch die gesundheitliche Vorsorge verbessern, vor allem die betriebliche Gesundheitsförderung und insbesondere die Bedingungen für ein altersgerechtes Arbeiten, hier enthält das Sparpaket keine Verpflichtungen für Unternehmen“, kritisiert Koberwein.</p>



<p><strong>5. Tätigkeitsschutz</strong></p>



<p>Bisher gab es ab 57 einen erleichterten Pensionszugang, das Antrittsalter wird nun auf 60 erhöht. Mum befürchtet, dass dies zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führt: „Ob die Arbeitsmarktoffensive das abfangen kann, ist fraglich. Hier werden Menschen weg von der Pensionsversicherung und hin zum AMS verschoben.“</p>



<p><strong>6. Alterteilzeit</strong></p>



<p>Bei der Altersteilzeit gibt es sogar Verbesserungen: Die Teilzeitvariante kann jetzt bis zum Regelpensionsalter vereinbart werden, die Blockvariante wurde nicht abgeschafft, obwohl das ursprünglich geplant war.</p>



<p><strong><span style="color: #ff0000;">Broschüre Alterteilzeit </span></strong></p>



<p>Die Neuauflage der GPA-djp-Broschüre zur Altersteilzeit gibt einen Überblick zu den Eckpunkten und berücksichtigt alle Neuerungen. Die Broschüre downloaden <a href="www.gpa-djp.at/wirtschaftundsoziales " aria-label="www.gpa-djp.at/wirtschaftundsoziales"><strong>www.gpa-djp.at/wirtschaftundsoziales</strong> </a>oder bestellen <strong><a href="mailto:grundlagen@gpa-djp.at" aria-label="grundlagen@gpa-djp.at">grundlagen@gpa-djp.at</a></strong></p>



<p>Die GPA-djp-Broschüre „Pensionen“ wird derzeit überarbeitet, die Neuauflage erscheint noch vor dem Sommer!</p>



<p><strong><span style="color: #ff0000;">Beratung</span></strong></p>



<p>Wenn Sie Fragen zu den Änderungen bei den Pensionen haben, wenden Sie sich an unser Servicecenter oder an die Regionalgeschäftsstellen <strong>05 0301 – 301</strong></p>
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