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	<title>Risikogruppen &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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	<title>Risikogruppen &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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		<title>„Was heißt das denn nun eigentlich für MICH?“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Andrea Komar]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2020 10:25:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2021/01]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Egal, um welche Covid-19-Maßnahme es geht, diese Frage wiederholt sich in unserer täglichen Rechtsberatung gebetsmühlenartig. Die Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen in der Praxis korrekt umzusetzen, ist nicht immer einfach und führt in vielen Fällen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen ArbeitgeberIn, Betriebsrat und ArbeitnehmerInnen. Dementsprechend groß ist der Informationsbedarf.]]></description>
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<p><strong>Egal, um welche COVID-19-Maßnahme es geht, diese Frage wiederholt sich in unserer täglichen Rechtsberatung gebetsmühlenartig. Die Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen in der Praxis korrekt umzusetzen, ist nicht immer einfach und führt in vielen Fällen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Beschäftigten. Dementsprechend groß ist der Informationsbedarf.</strong></p>



<span id="more-15859"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Anordnung von Urlaubsverbrauch</h4>



<p>Maximilian F. ist Betriebsratsvorsitzender in einem Modeunternehmen mit mehreren Filialen. Während des ersten Lockdowns im März haben die MitarbeiterInnen der geschlossenen Filialen sehr viel Urlaub und Zeitguthaben verbraucht. Im zweiten Lockdown im November, verlangte der Arbeitgeber den Verbrauch des gesamten Urlaubs des laufenden Urlaubsjahres. Wer keinen Urlaub mehr offen hatte, sollte einen Vorgriff auf das kommende Urlaubsjahr nehmen oder eine Zeitschuld aufbauen. Maximilian F. bezweifelt, dass diese Anordnung des Arbeitgebers rechtens war.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wann kann der Arbeitgeber den Verbrauch von Urlaub und Zeitguthaben anordnen?</h4>



<p>Wenn Beschäftigte wegen behördlicher Betretungsverbote oder -beschränkungen ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können. Solche Verbote betreffen KundInnen, nicht ArbeitnehmerInnen. Auch in Zeiten eines Lockdowns kann in den Filialen gearbeitet werden (z.B. Inventur). Gibt es keine Beschäftigungsmöglichkeit, können die ArbeitnehmerInnen bei voller Entgeltzahlung zu Hause bleiben, müssen aber im Gegenzug Urlaubs- und Zeitguthaben verbrauchen. Der Alturlaub muss zur Gänze verbraucht werden, aus dem laufenden Urlaubsjahr aber nur zwei Wochen. Insgesamt müssen nicht mehr als acht Wochen an Urlaubs- und Zeitguthaben konsumiert werden.</p>



<p>Wurden diese acht Wochen bereits verbraucht, dann schuldet der Arbeitgeber weiterhin das Entgelt, die Beschäftigten müssen aber keinen weiteren Urlaub oder Zeitguthaben konsumieren. Sie haben ihren Teil geleistet, nun muss der Arbeitgeber leisten. Keine Verpflichtung gibt es außerdem, eine Zeitschuld aufzubauen.<br>Schließt der Arbeitgeber Filialen, weil sich das Offenhalten nicht rentiert, schuldet er den arbeitsbereiten ArbeitnehmerInnen das Entgelt. Sie müssen weder Urlaub noch Zeitguthaben verbrauchen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">RisikopatientInnen</h3>



<p>Beate S. ist im Besitz eines COVID-19-Risikoattestes. Sie gehört aufgrund einer Vorerkrankung zur Risikogruppe. „Trotzdem sagt mein Arbeitgeber, dass ich zur Arbeit kommen muss“, beschwert sie sich. „Ich habe doch einen Freistellungsanspruch.“ Auf Nachfrage erklärt Beate S., dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt. Sie sitzt in einem Handelsunternehmen an der Kasse, geschützt durch eine Plexiglaswand, berät aber bei Bedarf auch KundInnen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wann haben RisikopatientInnen einen Freistellungsanspruch?</h4>



<p>Zunächst benötigen sie ein COVID-19-Risikoattest. Dieses ist dem Arbeitgeber zu übermitteln. Ein Freistellungsanspruch mit Entgeltfortzahlung ergibt sich daraus allerdings noch nicht. Ein solcher setzt nämlich voraus, dass die Arbeit nicht auch zu Hause erbracht werden kann (Home-Office) oder der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen im Betrieb nicht so gestalten kann, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist. Dabei ist der Arbeitsweg zu bedenken: Ermöglicht der Arbeitgeber dem/der RisikopatientIn, z.B. mit dem Auto zur Arbeit zu kommen, indem er einen Parkplatz zur Verfügung stellt?</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wann ist ein Arbeitsplatz sicher?</h4>



<p>Das hängt von der Art der Tätigkeit ab. Im Fall von Beate S. ist davon auszugehen, dass Kundenkontakte nicht zumutbar sind. Selbst an der Kasse müsste der Arbeitgeber zumindest für einen hochwertigen Mund- und Nasenschutz sorgen, der vor Ansteckung schützt. Auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar. Da Beate S. ihre Arbeit nicht im Home-Office verrichten kann und ihr Arbeitsplatz nicht hinreichend gesichert ist, hat sie einen Freistellungsanspruch.<br>Urlaub muss sie während der Freistellung übrigens nicht konsumieren. Der Arbeitgeber bekommt das bezahlte Entgelt ohnedies ersetzt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wie werden Schwangere vor einer COVID-19-Infektion geschützt?</h4>



<p>Regina T. ist Physiotherapeutin in einem Institut und hauptsächlich mit Massagen und Krankengymnastik befasst. Dabei lässt sich physischer Körperkontakt mit KundInnen natürlich nicht vermeiden. Regina T. ist schwanger und fragt an, ob sie einen Freistellungsanspruch hat. Sie macht sich Sorgen, dass sie sich mit COVID-19 infizieren und ihr Ungeborenes gefährden könnte.</p>



<p>Schwangere gehören zwar nicht zur Risikogruppe laut Verordnung, allerdings wurde erst kürzlich das Mutterschutzgesetz geändert. Das bedeutet, dass werdende Mütter ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, nicht beschäftigt werden dürfen.</p>



<p>Das bedeutet für Regina T. aber noch keinen Freistellungsanspruch. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Reginas Arbeitsbedingungen so zu ändern, dass es zu keinem physischen Körperkontakt mehr kommt, oder sie an einem anderen Arbeitsplatz einzusetzen. In beiden Fällen muss der Meterabstand gewahrt werden, Regina steht das bisherige Entgelt zu. Erst wenn all das nicht möglich ist, hat sie einen Freistellungsanspruch.</p>



<p>Veronika L., Betriebsrätin in einem Handelsunternehmen, ist enttäuscht zu erfahren, dass ihre schwangeren Kolleginnen mangels physischen Körperkontakts nicht von dieser Regelung umfasst sind. „Auch bei häufigem Kundenkontakt steigt die Ansteckungsgefahr“, erklärt sie, „und nicht immer kann der Meterabstand eingehalten werden.“ Selbstverständlich muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch schwangere Mitarbeiterinnen im Handel schützen. Kundenkontakte sollten tunlichst eingeschränkt, der Meterabstand gewährleistet werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Quarantäne</h3>



<p>Damit ist die behördliche Absonderung von Personen wegen Krankheits- bzw Ansteckungsverdachts mit COVID-19 gemeint.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was bedeutet Quarantäne für ArbeitnehmerInnen?</h4>



<p>Die behördliche Absonderung ist eine spezielle Form der Dienstverhinderung, kein Krankenstand. Beschäftigte sind nicht zur Arbeit verpflichtet, bekommen aber weiterhin ihr Entgelt bezahlt. Der Arbeitgeber kann Ersatz für das bezahlte  Entgelt beantragen. ArbeitnehmerInnen müssen den Arbeitgeber unverzüglich von ihrer Quarantäne informieren.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann ich während der Quarantäne Home-Office vereinbaren?</h4>



<p>Grundsätzlich ja, aber es besteht keine Verpflichtung dazu. Wird im Home-Office gearbeitet, hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Ersatz des ausbezahlten Entgelts.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was gilt bei Quarantäne nach einem Auslandsaufenthalt?</h4>



<p>Wenn ein/e ArbeitnehmerIn sich im Ausland aufhält und bei der Rückkehr in Quarantäne geschickt wird, besteht im Regelfall kein Entgeltanspruch auf Grundlage des Epidemiegesetzes. Hat es sich um eine Dienstreise gehandelt, muss der Arbeitgeber das Entgelt selbstverständlich auch weiterhin bezahlen. Anders sieht es bei einer privaten Reise aus. Die Quarantäne wird dann als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltanspruch gewertet werden, wenn den/die ArbeitnehmerIn kein Verschulden trifft. Bereits leichte Fahrlässigkeit gilt als Verschulden.</p>



<p>Das bedeutet, es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Auslandsreise erforderlich war und ob der/die ArbeitnehmerIn sich im Ausland an alle COVID-19-Maßnahmen gehalten hat. Schlechte Karten werden ArbeitnehmerInnen haben, wenn sie im Ausland Urlaub gemacht und sich unvorsichtig verhalten haben. Sie haben während der Quarantäne wohl keinen Entgeltanspruch.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was ist bei Auslandsreisen zu beachten?</h4>



<p>Zurzeit unterliegen die meisten Staaten Einreisebeschränkungen. Wer ins Ausland reist, sollte daher unbedingt Erkundigungen einholen, um keine böse Überraschung zu erleben. Dagmar W. fragt in unserer Telefonberatung, welche Möglichkeiten sie hat.</p>



<p>Auf der Homepage des Außenministeriums finden sich die aktuellen Reisewarnungen. Unter „Reiseinformation“ und „Länder von A bis Z“ kann man in Erfahrung bringen, ob man bei der Einreise einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen oder sich womöglich gar in Quarantäne begeben muss. Je nachdem, aus welchem Staat man kommt, gelten auch bei der Rückkehr unterschiedliche Regelungen. Die jeweils aktuelle diesbezügliche Verordnung kann man auf der Homepage des Sozialministeriums unter „Corona-Rechtliches“ nachlesen.Von 19.12.2020 bis 10.1.2021 gelten verschärfte Einreisebestimmungen.</p>



<p>Dagmar W. liegt noch etwas Anderes auf dem Herzen. „Kann es passieren“, möchte sie wissen, „dass sich die Bestimmungen ändern, während ich mich im Ausland aufhalte?“ Ja, dieses Risiko besteht. Je nach Verlauf des Infektionsgeschehens können Bestimmungen von einem Tag auf den anderen verschärft oder gelockert werden. Das sollte man bei Auslandsreisen stets bedenken.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Medizinische Tests im Betrieb</h3>



<p>Viele BetriebsrätInnen fragen an, ob der Arbeitgeber Beschäftigte dazu verpflichten darf, sich medizinisch auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen? Armin K. berichtet vom täglichen Fiebermessen im Betrieb, Tina M. von Gurgeltests.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was darf der Arbeitgeber?</h4>



<p>Grundsätzlich fehlt dem Arbeitgeber die Legitimation, ArbeitnehmerInnen zum täglichen Fiebermessen oder einem medizinischen Test zu verpflichten. Eine solche Anordnung ist ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Der Arbeitgeber unterliegt der Fürsorgepflicht, es gibt aber gelindere Mittel, um die Belegschaft vor Ansteckung zu schützen. Außerdem sind Fiebermessen oder einmalige Tests nichts weiter als Momentaufnahmen. Auch datenschutzrechtlich ist vom Grundsatz der Freiwilligkeit auszugehen. Eine Ausnahme besteht dort, wo der Gesetzgeber Testungen aufträgt.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Änderungen für Risikogruppen und Veranstaltungen</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/05/28/aktuelles-covid-19-update/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Andrea Komar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2020 09:55:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit Ende Mai wurden die Covid-19-Verordnungen wieder einmal geändert. Wir haben zusammen gefasst was ab Juni gilt. ]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="666" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_332176450-1024x666.png" alt="" class="wp-image-13747" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_332176450-1024x666.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_332176450-300x195.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_332176450-150x98.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_332176450-768x500.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_332176450-1536x1000.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/AdobeStock_332176450.png 1999w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Adobe Stock</figcaption></figure>



<p><strong>Mit Ende Mai wurden die Covid-19-Verordnungen wieder einmal geändert. Wir haben zusammen gefasst was ab Juni gilt. </strong></p>



<span id="more-13745"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Risikogruppen</h4>



<p>Der Freistellungsanspruch für Risikogruppen wurde bis Ablauf des 30.6.2020 verlängert. <a href="https://kompetenz-online.at/2020/04/29/faktencheck-corona-risikogruppen/" aria-label="Inhaltlich hat sich nichts geändert">Inhaltlich hat sich nichts geändert</a>: Der Arbeitgeber hat zwei Möglichkeiten. Er kann den Arbeitsplatz samt Weg zur Arbeit so sicher gestalten, dass eine Ansteckungsgefahr mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist oder Homeoffice anbieten. Ist beides nicht möglich, hat der/die ArbeitnehmerIn einen Freistellungsanspruch, der Arbeitgeber bekommt das bezahlte Entgelt ersetzt. In der Zeit der Freistellung besteht keine Verpflichtung, aber natürlich die Möglichkeit, Urlaub zu verbrauchen. Zur Frage, ob ArbeitnehmerInnen für das COVID-19-Risiko-Attest zahlen müssen: Nicht bei Kassenärzten, da ersetzt der Bund den ÄrztInnen die Kosten. Bei Wahl-/PrivatärztInnen kann es anders ausschauen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Veranstaltungen</h4>



<p>Ebenfalls geändert und verlängert wurde die „Lockerungs“-Verordnung und damit die Regelungen für Veranstaltungen:</p>



<p>Die zulässige Zahl an VeranstaltungsteilnehmerInnen wird schrittweise erhöht. Mit 29. Mai 2020 dürfen es maximal 100 Personen sein, mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig. Mit 1. August 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen zulässig. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen. Dabei gibt es für Veranstalter zahlreiche Auflagen und Vorgaben.</p>



<p>Ausgenommen von diesen Regeln sind unter anderem Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind aber auch Zusammenkünfte gemäß Arbeitsverfassungsgesetz. Damit sind Betriebsratsitzungen, Betriebsversammlungen und unseres Erachtens auch Betriebsratswahlen jedenfalls zulässig. Zum Thema Betriebsratswahlen erwarten wir noch eine weitere Klarstellung in der Verordnung.</p>



<p>Unserer Rechtsmeinung nach waren Betriebsratswahlen auch vor dieser Klarstellung in der Verordnung zulässig. Aufgrund jüngster Ereignisse (einstweilige Verfügung verbietet eine Betriebsratswahl) ist es uns aber wichtig, auf die Verordnung verweisen zu können.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Kundenbereich</strong></h4>



<p>Auch im Kundenbereich sind ein paar Erleichterungen dazugekommen: „Die Verpflichtung zum Tragen eines den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht, während sich die Personen auf ihren Sitzplätzen oder gekennzeichneten Plätzen aufhalten.“ „Kann auf Grund der Eigenart der beruflichen Tätigkeit der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden, ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, etwa durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen, wie das Bilden von festen Teams, der Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden.“</p>



<p>Sonstige Änderungen betreffen Beherbergungsbetriebe und Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz, die wieder öffnen dürfen, natürlich unter den üblichen strengen Vorgaben.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Was Covid-19 uns über Pflege und Gesundheit lehrt</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/05/06/covid-19-zeigt-deutlich-pflege-und-gesundheit-sind-ein-oeffentlicher-auftrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Heidemarie Staflinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2020 09:19:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
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					<description><![CDATA[In Österreich gibt es derzeit die ersten Lockerungen bei Besuchen in Senioreneinrichtungen. Krankenhäuser fahren nach und nach ihren Regelbetrieb hoch. Zeit für eine erste Reflexion – warum hat Österreich zumindest in diesem Bereich bisher die Covid-19-Pandemie besser gemeistert?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="682" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/Fotolia_22101338_M-1-1024x682.png" alt="" class="wp-image-13541" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/Fotolia_22101338_M-1-1024x682.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/Fotolia_22101338_M-1-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/Fotolia_22101338_M-1-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/Fotolia_22101338_M-1-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/Fotolia_22101338_M-1-1536x1024.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/Fotolia_22101338_M-1-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/Fotolia_22101338_M-1-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/Fotolia_22101338_M-1-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/05/Fotolia_22101338_M-1.png 1688w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Fotolia</figcaption></figure>



<p><strong>In Österreich gibt es derzeit die ersten Lockerungen bei Besuchen in Senioreneinrichtungen. Krankenhäuser fahren nach und nach ihren Regelbetrieb hoch. Zeit für eine erste Reflexion – warum hat Österreich zumindest in diesem Bereich bisher die Covid-19-Pandemie besser gemeistert?</strong></p>



<span id="more-13533"></span>



<p>Glaubt man den <a href="https://info.gesundheitsministerium.at/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="offiziellen Zahlen (öffnet in neuem Tab)">offiziellen Zahlen</a>, so kann zumindest derzeit für den Gesundheitsbereich vorsichtige Entwarnung gegeben werden. Wurden Anfangs vielerorts noch Horrorszenarien für Erkrankungen und Todesfälle und der potenzielle Zusammenbruch der östereichischen Spitalslandschaft skizziert, so hat Österreich deutlich weniger Todesfälle zu verzeichnen als <a href="https://coronavirus.jhu.edu/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="viele andere Länder (öffnet in neuem Tab)">viele andere Länder</a>.</p>



<p>Waren es die bekannten Maßnahmen, die die Regierung getroffen hat – wie ein fast völliger Stillstand Österreichs, beginnend ab 16. März mit immer noch laufenden Einschränkungen, die dazu führten, dass Österreich die Krise zumindest im Bereich der gesundheitlich Betroffenen bisher besser überstanden als viele andere (europäische) Staaten? Oder liegt es am österreichischen Gesundheitssystem allgemein?</p>



<h4 class="wp-block-heading">Viele Akutbetten und ein überschaubares Spitalswesen</h4>



<p>Ein Erklärungsgrund ist, dass Österreich im internationalen Vergleich einen <a rel="noreferrer noopener" aria-label="hohen Anteil an Akut- und hier vor allem Intensivbetten im Krankenhaus (öffnet in neuem Tab)" href="https://awblog.at/von-covid-19-fuer-krankenhaeuser-und-langzeitpflege-lernen/" target="_blank">hohen Anteil an Akut- und hier vor allem Intensivbetten im Krankenhaus</a> aufweist. Während bis vor kurzem diese hohe Spitalsbettendichte vielerseits kritisiert wurde – und bereits auch <a rel="noreferrer noopener" aria-label="wieder wird (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.derstandard.at/story/2000117273199/ex-gesundheitsministerin-rauch-kallat-ueber-masken-vogelgrippe-und-angst" target="_blank">wieder wird</a> &#8211; waren in jeder Phase der östereichischen Covid-19-Krise ausreichend Bettenkapazitäten verfügbar. Verbunden mit einer Reduktion auf die Behandlung von Notfällen im Krankenhaus und der Verschiebung von geplanten Operationen musste so nicht wie z.B. in Italien und Frankreich die Entscheidung darüber getroffen werden (Triage), wer von den PatientInnen noch ein Intensivbett bzw. das dringend benötigte Beatmungsgerät bekommt. Ein Punkt sollte an dieser Stelle noch gesondert erwähnt werden: Österreich hat im Vergleich zu vielen anderen Ländern weit weniger AnbieterInnen im Spitalsbereich. Eine Abstimmung – über diverse Kristenstäbe auf Bundes- und Landesebene wurde somit erleichtert. Innerhalb kürzester Zeit hätten PatientInnen mit Bedarf in andere Krankenhäuser verlegt werden können. Teils wurden sogar Träger von Privatkrankenanstalten in die Regelversorgung mit aufgenommen. Letztendlich waren auch ausreichend Betten vorhanden, weil wir in Österreich von anderen Ländern – wie z.B. <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Italien (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.express.de/news/panorama/-ich-breche-einfach-zusammen--zdf-zeigt-dramatische-krankenhaus-szenen-in-italien-36432872" target="_blank">Italien</a> &#8211; als negatives Beispiel lernen konnten und viele positiv getestete Menschen die Quarantäne daheim verbrachten ohne das <a href="https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111100/COVID-19-Kliniken-im-Elsass-teils-ausgelastet" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Spitalssystem zu überlasten (öffnet in neuem Tab)">Spitalssystem zu überlasten</a>.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Langzeitpflege</h4>



<p>Auch im Bereich der Langzeitpflege hat Österreich bisher weniger tote BewohnerInnen und Beschäftigte zu beklagen als viele andere Länder. Auch hier zeigt sich, dass die Zusammenarbeit innerhalb der Trägerlandschaft gut funktioniert hat. Abstimmungen auf Landesebene und zwischen den Trägern – häufig auch mit Mobilen Diensten – haben dazu geführt, dass dramatische Entwicklungen wie in <a href="https://www.n-tv.de/panorama/Soldaten-finden-tote-Senioren-in-Heimen-article21663661.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Spanien (öffnet in neuem Tab)">Spanien</a>, <a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/corona-wuetet-weiter-in-grossbritannien-allein-1000-covid-19-tote-in-alten-und-pflegeheimen/25747650.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Großbritannien (öffnet in neuem Tab)">Großbritannien</a> oder teils auch in <a href="https://www.focus.de/panorama/welt/jetzt-23-tote-in-pflegeheim-schon-23-covid-tote-in-wolfsburger-altenheim-anwalt-legt-nach-und-beantragt-beweissicherung_id_11839932.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="deutschen Alten- und Pflegeheimen (öffnet in neuem Tab)">deutschen Alten- und Pflegeheimen</a> nicht auf Österreich übergriffen. Es hat sich auch gezeigt, dass die derzeit häufig viel kritisieren Besuchseinschränkungen in Heimen, verbunden mit diversen Sicherheits- und Hygienestandards dazu beigetragen haben, dass Corona-Hotspots in östereichischen Heimen die Ausnahme blieben. Es zeigt sich aber auch, wie schmal der Grat ist zwischen Sicherheit und Freiheit – gerade auch von älteren Menschen in der stationären Langzeitpflege. Die ab 4. Mai geltenden <a href="https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Fachinformationen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Lockerungsempfehlungen (öffnet in neuem Tab)">Lockerungsempfehlungen</a> für Heime versuchen, diesen Spagat zu schaffen, ohne Menschenleben zu gefährden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Sparen am falschen Platz</h4>



<p>Deutlich sichtbar wurde aber auch, wie schnell Kostenüberlegungen selbst in Zeiten von Covid-19 in den Mittelpunkt rücken. So konnten anfangs an vielen Stellen nicht <a href="https://orf.at/stories/3158930/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="ausreichend Schutzausrüstung (öffnet in neuem Tab)">ausreichend Schutzausrüstung</a> zur Verfügung gestellt werden, da diese EU-weit nur sehr beschränkt verfügbar waren. Träger, die lange Zeit zu wenig in Schutzmaßnahmen investiert haben und selbst bei den anfänglichen Warnungen häufig auch aus Kostenargumenten noch nicht reagiert haben, mussten sich sich eingestehen, dass sie lange Zeit am falschen Platz eingespart hatten – häufig auch, um im Rahmen von Normkosten und ähnlichen Vorgaben zu bleiben. Vor allem in sozialen Netzwerken, aber auch in der Beratung haben gerade Beschäftigte aus Mobilen Diensten geklagt, dass sie lange vergessen worden sind.</p>



<p>Besonders deutlich wurden die Folgen von strategischen Entscheidungen im Feld der <a rel="noreferrer noopener" aria-label="24-Stunden-Personenbetreuung (öffnet in neuem Tab)" href="https://ltccovid.org/2020/04/08/the-situation-of-24-hour-care-from-the-perspective-of-migrant-caregivers-in-austria/" target="_blank">24-Stunden-Personenbetreuung</a>. Ein 2007 – sicher auch unter dem Aspekt von Kostenüberlegungen &#8211; legalisiertes Betreuungssystem, das großteils von ausländische Frauen abhängt, zeigt derzeit bei geschlossenen Grenzen sehr deutlich auf, dass Überlegungen zur Gesundheit und Pflege nicht einfach „outgesourced“ werden können, wie es im Industriebereich mittlerweile ja sehr üblich ist.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Resümee</h4>



<p>Was bleibt aus den bisherigen Erfahrungen mit Covid-19 im Gesundheits- und Langzeitpflegebereich zu lernen? Deutlich wird, dass gerade jene Länder, die in den letzten Jahren/Jahrzehnten das Gesundheits- und Pflegesystem <a href="https://www.wz.de/politik/wo-sich-in-europa-die-sparwut-im-gesundheitswesen-raecht_aid-49969959" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="kaputt gespart (öffnet in neuem Tab)">kaputt gespart</a> haben, derzeit die meisten Toten beklagen müssen. Aber nicht nur der Anteil an Ausgaben für Gesundheit und Pflege <a href="https://www.wifo.ac.at/news/altenpflege_finanzbedarf_und_finanzierung" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="am BIP (öffnet in neuem Tab)">am BIP</a> spielt eine wesentliche Rolle. Besonders betroffen sind Länder, in denen durch unterschiedliche marktwirtschaftliche und neoliberale Strömung eine Profit- und Gewinnmaximierung in der Versorgung Einzug gehalten hat. Wenn heute vor allem <a href="https://kompetenz-online.at/2020/03/30/was-wirklich-wichtig-ist-im-leben/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Großbritanniens (öffnet in neuem Tab)">Großbritanniens</a> Gesundheits- und Langzeitpflegesystem an Grenzen stößt, hängt dass auch damit zusammen, dass über Jahre hinweg aus Kostengründen Qualitätsstandards nach unten nivelliert, Nullstundenverträge vergeben und die Kostenspirale immer weiter nach unten geschraubt wurde.</p>



<p>Österreich kann derzeit kurz durchatmen und erste Erfolge feiern. Damit aber auf lange Sicht der hohe Standard aufrecht erhalten werden kann und Österreich auch Folgewellen von Covid standhält, ist gut daran getan, schnellstmöglich die Vorhaben aus dem <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Regierungspro (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Fachinformationen.html" target="_blank">Regierungspro</a><a href="https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Fachinformationen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="g (öffnet in neuem Tab)">g</a><a rel="noreferrer noopener" aria-label="ramm (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Fachinformationen.html" target="_blank">ramm</a> zum Thema Langzeitpflege anzugehen und den Gesundheitsbereich und alle Beschäftigten zu stärken. Nicht nur heute wird besonders deutlich, dass sich jede <a href="https://renner-institut.spooe.at/wp-content/uploads/sites/202/2020/03/WEB_biku_01_2020.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Investition in die Pflege lohnt (öffnet in neuem Tab)">Investition in die Pflege lohnt</a>.</p>



<p>Heidemarie Staflinger, Arbeiterkammer Oberösterreich, Abteilung Arbeitsbedingungen. Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Sozialen Dienstleistungsbereich</p>
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			</item>
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		<title>Faktencheck: Corona-Risikogruppen</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/04/29/faktencheck-corona-risikogruppen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Andrea Komar]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Apr 2020 18:56:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitszeit]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Faktencheck]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Andrea Komar]]></category>
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		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Noch gibt es keine Verordnung, die regelt, welche Erkrankungen in die COVID-19-Risikogruppen-Definition fallen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1024x683.png" alt="" class="wp-image-13227" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1024x683.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1536x1025.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske.png 2001w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Unsplash</figcaption></figure>



<p><strong>Wir beantworten hier die meist gestellten Fragen zum Thema Risikogruppen. Unsere Antworten berücksichtigen bereits die neue, im Nationalrat beschlossene Gesetzeslage, die derzeit noch nicht in Kraft getreten ist.<strong>Wir beantworten hier die meist gestellten Fragen zum Thema Risikogruppen. </strong></strong></p>



<span id="more-13456"></span>



<p class="blauebox">Mittels einer Verordnung hat das Gesundheitsministerium die Definition der sogenannten Covid-19-Risikogruppe offiziell gemacht. Vor allem Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie Nieren-, Lungen- oder Herzerkrankungen fallen hinein. <a href="https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_203/BGBLA_2020_II_203.html" aria-label="Eine detaillierte Aufstellung findet man in der Kundmachung unter diesem Link."><strong>Eine detaillierte Aufstellung findet man in der Kundmachung unter diesem Link. </strong></a></p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wer fällt unter die Risikogruppe?</strong></h4>



<p>Teil der Risikogruppe sind alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge mit entsprechend schwerer Vorerkrankung. Dabei ist egal, ob sie in Bereichen der systemkritischen Infrastruktur arbeiten oder nicht. Auch geringfügig Beschäftigte können in der Risikogruppe sein.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wann erhalten Betroffene die Information, dass sie der COVID-19-Risikogruppe angehören?</strong></h4>



<p>Vorgesehen war, dass ab 4. Mai 2020 der/die behandelnde Arzt/Ärztin ein COVID-19-Risiko-Attest ausstellen kann. Man muss dazu nicht abwarten, bis das entsprechende Schreiben des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger eintrifft. Wer denkt, dass er oder sie zur Risikogruppe gehört, kann sich an den behandelnden Arzt oder an die behandelnde Ärztin wenden. Sie beurteilen anhand einer Checkliste, ob der Patient oder die Patientin zur Risikogruppe gehört. Das letzte Wort haben aber auch über diese Checkliste hinaus die ÄrztInnen.</p>



<p>Da auf das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gewartet werden muss, wird der 4.5. wohl nicht einzuhalten sein. Es wird zu Verzögerungen kommen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Können Betroffene, die im Besitz eines COVID-19-Risiko-Attestes sind, einfach zu Hause bleiben?</strong></h4>



<p>Nein. Sie müssen Kontakt mit ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin aufnehmen und die weitere Vorgangsweise besprechen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Haben Betroffene Anspruch auf Freistellung?</strong></h4>



<p>Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Angehörige der Risikogruppe geschützt werden können:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen im Betrieb so gestalten, dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann (dabei hat er auch den Weg zur Arbeit zu bedenken, also zB einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen, damit keine öffentlichen Verkehrsmittel verwendet werden müssen).</li><li>Der oder die Beschäftigte muss die Arbeitsleistung zuhause (im Homeoffice) erbringen </li><li>Wenn die ersten beiden Optionen nicht möglich sein, hat der oder die Beschäftigte Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung</li></ul>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wie müssen die Arbeitsbedingungen gestaltet sein, damit eine Ansteckung „mit größtmöglicher Sicherheit“ ausgeschlossen werden kann?</strong></h4>



<p>Das kommt auf die Art der Tätigkeit und den Arbeitsplatz an. Das kann z.B. bedeuten: </p>



<ul class="wp-block-list"><li>Kein Kontakt mit KundInnen.</li><li>Räumlicher Abstand zu KollegInnen: Sicherheitsvorkehrungen wie Trennwände oder Schutzscheiben. Ausweichen auf virtuelle Meetings</li><li>Zur Verfügung stellen von Desinfektionsmittel und Gelegenheit zum Händewaschen.</li></ul>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Müssen Betroffene den Arbeitgeber davon informieren, dass sie der Risikogruppe angehören?</strong></h4>



<p>Nein. Betroffene können auf den ihnen zustehenden Schutz auch verzichten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Enthält das COVID-19-Risiko-Attest auch die zugrundeliegende Diagnose?</strong></h4>



<p>Nein. Im Attest steht nur, dass der Patient oder die Patientin der Risikogruppe angehört.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Wie lange dauert die Freistellung, wenn Anspruch darauf besteht?</strong></h4>



<p>Vorerst bis längstens 31.Mai 2020. Sollte die COVID-19-Krisensituation länger andauern, kann der Zeitraum durch Verordnung verlängert werden (bis längstens 31.12.2020).</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Erhält der Arbeitgeber bei Freistellung von Personen, die zur Risikogruppe gehören, finanzielle Unterstützung?</strong></h4>



<p>Ja. Er erhält das geleistete Entgelt samt Beiträgen ersetzt. Den Antrag auf Ersatz muss er spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Freistellung beim Krankenversicherungsträger stellen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Darf der Arbeitgeber Betroffene aus der Risikogruppe kündigen?</strong></h4>



<p>Es gibt keinen expliziten Kündigungsschutz. Wird man allerdings auf Grund einer notwendigen Dienstfreistellung, die sich aus dem Covid-19-Risiko-Attest ergibt, gekündigt, kann man das bei Gericht anfechten.</p>



<p>Im Falle einer Kündigung sollte jedenfalls möglichst rasch Kontakt mit der Gewerkschaft aufgenommen werden (Das ist notwendig weil ab der Kündigung Fristen beginnen, abzulaufen!). Es ist durchaus möglich, dass im Einzelfall ein erhöhter Kündigungsschutz besteht (z.B. bei Personen, die dem Kreis der „begünstigten Behinderten“ nach dem Behinderteneinstellungsgesetz angehören). Auch eine Kündigung, die wegen der Erkrankung ausgesprochen wird, obwohl kein Freistellungsanspruch besteht, kann angefochten werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Was gilt für ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge, die mit RisikopatientInnen im selben</strong> <strong>Haushalt leben?</strong></h4>



<p>Für diese Personen sind leider keine Regelungen vorgesehen. Hier sollte mit dem Arbeitgeber verhandelt werden, bzw. in einem ersten Schritt der Betriebsrat kontaktiert werden, sofern der Betrieb einen hat. Vielleicht besteht z.B. die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong><strong>Was tun Betroffene bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung?</strong></strong></h4>



<p>Ganz grundsätzlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen MitarbeiterInnen. Das bedeutet: Wenn weder eine Krankschreibung noch eine Freistellung aufgrund eines ärztlichen Attests erfolgt ist, muss er seine MitarbeiterInnen bestmöglich vor Ansteckung schützen (Homeoffice oder entsprechende Maßnahmen am Arbeitsplatz). Gibt es diesbezüglich Probleme, sollten sich die Betroffenen an ihre Gewerkschaft wenden.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Lehrlinge trifft die Krise doppelt</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/04/09/lehrlinge-trifft-die-krise-doppelt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Barbara Lavaud]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2020 16:34:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Handel]]></category>
		<category><![CDATA[Lehrausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Lehrling]]></category>
		<category><![CDATA[Lehrlinge]]></category>
		<category><![CDATA[Öffnungszeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Risikogruppen]]></category>
		<category><![CDATA[Susanne Hofer]]></category>
		<category><![CDATA[Systemrelevant]]></category>
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					<description><![CDATA[Derzeit absolvieren 109.000 junge Menschen eine Lehre in Österreich, viele davon in systemrelevanten Betrieben. Wie geht es für sie weiter?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/GPADJPhandel_DSC7359-1024x682.png" alt="" class="wp-image-13295" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/GPADJPhandel_DSC7359-1024x682.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/GPADJPhandel_DSC7359-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/GPADJPhandel_DSC7359-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/GPADJPhandel_DSC7359-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/GPADJPhandel_DSC7359-1536x1023.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/GPADJPhandel_DSC7359-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/GPADJPhandel_DSC7359-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/GPADJPhandel_DSC7359-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/GPADJPhandel_DSC7359.png 2001w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Daniel Novotny</figcaption></figure>



<p><strong>Derzeit absolvieren 109.000 junge Menschen eine Lehre in Österreich, viele davon in systemrelevanten Betrieben. Wie geht es für sie weiter?</strong></p>



<span id="more-13292"></span>



<p>Lehrlinge aus allen Branchen trifft die Corona-Krise gleich doppelt: Die Berufsschulen sind vorübergehend geschlossen, am Arbeitsplatz ist nichts mehr wie vorher. In Lebensmittelhandel werden alle Hände dringend benötigt, während andere Betriebe ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schicken oder gar kündigen.</p>



<p>Nach der aktuellen Regelung müssen jene Lehrlinge, die eine Lehrstelle in der kritischen Infrastruktur haben, durchgehend im Betrieb arbeiten. Nina, 18, im dritten Lehrjahr ihrer Ausbildung als Feinkostfachverkäuferin, arbeitet derzeit Vollzeit in ihrer Supermarkt-Filiale in Wien. Die Berufsschule besucht sie seit Mitte März nicht mehr. „Der Arbeitsdruck ist seit Beginn der Krise enorm und es ist wirklich eine Herausforderung wegen des Gesundheitsrisikos! Klar, dass wir alle mit anpacken. Aber wir Lehrlinge arbeiten nun wie alle anderen Fachkräfte, Vollzeit und ohne Berufsschultage. Ich finde, uns steht daher auch mehr als nur die Lehrlingsentschädigung zu, das würden wir uns wirklich verdienen!“</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Alle Lehrlinge, die in versorgungskritischen Bereichen arbeiten und jetzt nicht ausgebildet werden, sollen während der Coronavirus-Krise wie Fachkräfte entlohnt werden!“</p><cite>Susanne Hofer, GPA-djp-Jugendvorsitzende</cite></blockquote>



<p>Genau das ist eine der gewerkschaftlichen Kernforderungen: „Alle Lehrlinge, die in versorgungskritischen Bereichen arbeiten und jetzt nicht ausgebildet werden, sollen während der Coronavirus-Krise wie Fachkräfte entlohnt werden!“, sagt GPA-djp Bundesjugendvorsitzende Susanne Hofer. „Denn man kann hier nicht mehr von einer regulären Ausbildung sprechen, da die Schultage entfallen und die Lehrlinge die gleiche Arbeitsleistung wie alle anderen Beschäftigten in der Firma erbringen müssen.“</p>



<p>Davon betroffen sind Lehrlinge im Lebensmittelhandel, in der Lebensmittelproduktion (z.B. Bäckereien oder Fleischer) und in Drogerien, sowie auch Lehrstellen im Bereich medizinische Produkte, Futtermittel, Telekommunikation, e-Commerce und auch in Banken.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Berufsschule und Abschlussprüfung</strong></h4>



<p>Besorgt ist Nina auch wegen ihrer Lehrabschlussprüfung, die sie eigentlich im Frühsommer ablegen sollte. „Ich habe keine Zeit, mich darauf vorzubereiten, die Schule fällt komplett aus für mich, und noch dazu weiß niemand genau, wie es nun mit den Abschlussprüfungen weitergeht“, sagt Nina.</p>



<p>Entsprechend wäre es notwendig, dass Lehrlinge wie Nina vor ihren Prüfungen drei Wochen lernfrei bekommen. „Das wäre ein Minimum, damit man sich vorbereiten kann. Ganz besonders für jene, die momentan durchgehend arbeiten müssen“, fordert Susanne Hofer. Doch zunächst heißt es warten, dass die neuen Prüfungstermine kommuniziert werden. „Wir verlangen, dass diese Termine früher als sonst bekannt gegeben werden. Und die fehlenden Berufsschultage dürfen keinesfalls zu Lasten der Lehrlinge gehen und in zusätzliche theoretische Prüfungen münden!“ Für die Prüfungen gibt es bereits erste Zusagen aus dem Bildungsministerium, man würde spezielle Angebote schaffen, damit niemand ein Lehrjahr verliere.</p>



<p>Denn auch hier trifft es die Lehrlinge in der kritischen Infrastruktur härter als andere: Wenngleich auch alle Berufsschulen geschlossen sind, so haben die übrigen Lehrlinge immerhin Unterricht via Distance Learning. Dabei wird der ausgefallene Unterricht in der Schule durch Lernen zu Hause ersetzt. Lehrlinge bearbeiten Arbeitsaufträge Ihrer LehrerInnen und festigen und vertiefen bereits erworbene Lerninhalte zu Hause. Das heißt zugleich: „In nicht systemrelevanten Betrieben wurde vom Bildungsministerium ausdrücklich betont, dass Lehrlinge die ausgefallene Berufsschulzeit nicht im Lehrbetrieb einarbeiten müssen“, so Hofer.</p>



<p>Wegen der großen Bandbreite an Lehrberufen funktioniert das Distance Learning jedoch unterschiedlich gut. In kaufmännischen Berufen z.B. ist es gut machbar. Bei Handwerksausbildungen, wo Fächer wie Materialkunde auf dem Lehrplan stehen, sieht die Sache schon anders aus.</p>



<p><strong>Schutz für Risikogruppen</strong></p>



<p>Eines ist sicher: Ohne die Beschäftigten in den systemrelevanten Betrieben des österreichischen Handels könnte derzeit die Versorgungssicherheit nicht aufrecht erhalten werden. Als Teil dieser kritischen Infrastruktur übernehmen die Lehrlinge ebenso wie alle anderen ArbeitnehmerInnen eine enorme Verantwortung. „Unsere Haltung war von Anfang an klar: Der Schutz der Handelsangestellten, und damit natürlich auch der Lehrlinge, hat Vorrang“, sagt die KV-Verhandlerin für die Beschäftigten im Handel, Anita Palkovich. &nbsp;Befristet für die Zeit der Krise konnte bereits eine Anpassung der Öffnungszeiten erreicht werden. Palkovich geht die derzeitige Regelung bis 19 Uhr aber nicht weit genug, 18 Uhr sei ausreichend. Denn der Arbeitsdruck ist hat stark zugenommen, da sich das Einkaufsverhalten verändert hat. Übervollen Einkaufswagen an den Kassen, leergeräumte Regale, die rasch befüllt werden müssen. Die Beschäftigten benötigen ausreichend Ruhezeiten und fürchten zudem um ihre Gesundheit,</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Unsere Haltung war von Anfang an klar: Der Schutz der Handelsangestellten, und damit natürlich auch der Lehrlinge, hat Vorrang“</p><cite>Anita Palkovich, Kollektivvertragsverhandlerin für den Handel</cite></blockquote>



<p>Selin, 20, die ihre Lehre als Drogistin in einer großen Drogeriekette absolviert, ist schwanger. Wegen der Krise plagten sie große Sorgen um ihre Gesundheit und die ihres Babys. Doch ihr Dienstgeber hat schnell reagiert: „Ich wurde gleich zu Anfang frei gestellt. Es ist gut zu wissen, dass die Gesundheit wichtiger für meinen Chef ist als der Umsatz! Das motiviert auch meine Kolleginnen in der Filiale.“</p>



<p>Auch wenn hier viele Betriebe sofort reagierten, ist die Problematik sowohl für Schwangere, als auch für gefährdete Beschäftigte (Risikogruppen) noch äußerst unbefriedigend geregelt. Deren Freistellung, so wie sie derzeit gesetzlich vorgesehen ist, schließt nämlich gerade die systemerhaltenden Betriebe aus:</p>



<p>„Hier hat der Gesetzgeber ausgerechnet die systemrelevanten Betriebe ausgenommen, ein Skandal sondergleichen“, ist Palkovich empört. „Lehrlinge betrifft das genauso sehr wie Fachkräfte, sie dürfen keinem Gesundheitsrisiko ausgesetzt werden.“</p>



<p>So sorgt sich auch Dominik, der letzten Herbst eine Lehre im Fleischverkauf begonnen hat, um seine Gesundheit. „Ich leide an Asthma, normalerweise habe ich das gut im Griff. Aber nun habe ich große Angst vor einer Ansteckung. Ich weiß, ich bin jung, aber niemand kann mir garantieren, dass meine Bronchien das Virus abwehren können. Trotzdem habe ich täglich Kontakt mit Kunden.“</p>



<p>Alle Schutzmaßnahmen wie Masken, Handschuhe, Plexiglasscheiben, Desinfektion der Arbeitsplätze sowie Abstand zum Kunden sind für gefährdete Gruppen natürlich enorm hilfreich, reichen aber in diesen speziellen Fällen trotzdem nicht aus, findet Palkovich: „Die Beschäftigten müssen umgehend von der Arbeit freigestellt werden.“&nbsp;</p>



<p>Eine Gefahrenzulage, so Palkovich, gebe es für die Beschäftigten im Handel &#8211; im Gegensatz zu den Sozialberufen &#8211; nämlich auch nicht. Die aktuellen Prämienzahlungen von einzelnen Arbeitgebern im Handel sieht die GPA-djp grundsätzlich positiv, auch wenn sie sich in manchen Firmen als Einkaufsgutscheine für den eigenen Betrieb herausstellen. „Diese Zahlungen dürfen nicht vom Goodwill einzelner Arbeitgeber abhängig sein, es braucht eine verbindliche Regelung“, erklärt Palkovich.</p>



<p><strong>Kurzarbeit, Homeoffice, Kündigung</strong></p>



<p>Betriebe, die aufgrund der Krise Kurzarbeit eingeführt haben, können natürlich auch Lehrlinge in Kurzarbeit schicken, das wurde ausdrücklich so geregelt. „In dieser Zeit wird sogar das volle Lehrlingseinkommen weiterbezahlt, die Lehrzeit wird dadurch nicht verlängert. Diese wichtige Forderung haben wir bereits durchsetzen können“, freut sich Susanne Hofer. Entsprechend können Lehrlinge ihre Ausbildung zum geplanten Zeitpunkt abschließen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Wenn es in Ausnahmefällen jedoch mit dem Ausbildungscharakter der Lehre und dem Ausbildungsstand des Lehrlings vereinbar ist, so kann eine Firma trotzdem über eine Arbeit im Homeoffice eine Vereinbarung schließen“</p><cite>Susanne Hofer, GPA-djp-Jugendvorsitzende</cite></blockquote>



<p>Nur in Ausnahmefällen arbeiten Lehrlinge im Homeoffice. Das ist in der Ausbildung grundsätzlich nicht vorgesehen, denn Lehrlinge oder Auszubildende sollen in der Firma ausgebildet werden. Darüber hinaus gibt es auch eine Aufsichtspflicht des Arbeitgebers. „Wenn es in Ausnahmefällen jedoch mit dem Ausbildungscharakter der Lehre und dem Ausbildungsstand des Lehrlings vereinbar ist, so kann eine Firma trotzdem über eine Arbeit im Homeoffice eine Vereinbarung schließen“, so Hofer.</p>



<p>Und wenn im schlimmsten Fall die Kündigung ausgesprochen wird? „Wenn ein Betrieb nun keine Arbeit hat, darf er nicht den Lehrvertrag auflösen“, erklärt Hofer. „Wir empfehlen in diesem Fall auf die bestehende Kurzarbeitsregelung zurückzugreifen, so wie sie eben auch für Lehrlinge gilt.“</p>



<p><strong>Nur </strong>wenn ein Lehrling noch in der Probezeit ist, kann das Lehrverhältnis auch einseitig vom Lehrberechtigten gelöst werden. „Fälle, wie sie in den Medien zu finden waren, wo ein junger Mann sich freiwillig zum Zivildienst meldete und dessen Lehrverhältnis in der Probezeit darauf hin aufgelöst wurde, sind zum Glück die Ausnahme! Sie zeigen aber, wie wichtig es ist, alle gesetzlichen Schlupflöcher gut abzudecken. Genau dafür“, betont Hofer, „kämpfen wir als Gewerkschaft &#8211; und auch wir arbeiten momentan rund um die Uhr!“</p>



<p class="blauebox"><strong>Beratungsangebot für Lehrlinge</strong><br>GPA-djp Jugend&nbsp; <a href="http://www.jugend.gpa-djp.at" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="www.jugend.gpa-djp.at (öffnet in neuem Tab)">www.jugend.gpa-djp.at</a> 050301 &#8211; 21510<br>Österreichische Gewerkschaftsjugend ÖGJ&nbsp; <a href="http://www.oegj.at" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="www.oegj.at (öffnet in neuem Tab)">www.oegj.at</a><br>ÖGB und AK Hotline 0800 22 12 00 80<br>Internet: <a href="http://jobundcorona.at/lehrlinge-zivildiener" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="http://jobundcorona.at/lehrlinge-zivildiener (öffnet in neuem Tab)">http://jobundcorona.at/lehrlinge-zivildiener </a></p>
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		<item>
		<title>„Nach der Corona-Krise darf es keine Einsparungen im Gesundheitswesen geben.“</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/04/09/nach-der-corona-krise-darf-es-keine-einsparungen-im-gesundheitswesen-geben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christian Bunke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2020 16:01:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[AK]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeiterkammer]]></category>
		<category><![CDATA[Christian Bunke]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Florian Burger]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitssystem]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Österreichische Gesundheitskasse]]></category>
		<category><![CDATA[Risikogruppen]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Systemrelevant]]></category>
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					<description><![CDATA[Florian Burger, Referent der Abteilung Sozialversicherung bei der Arbeiterkammer Wien erklärt im Interview, vor welchen Herausforderungen das Gesundheitssystem und die Österreichische Gesundheitskasse durch Corona stehen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="686" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/florian-burger-1024x686.png" alt="" class="wp-image-13286" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/florian-burger-1024x686.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/florian-burger-300x201.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/florian-burger-150x101.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/florian-burger-768x515.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/florian-burger-1536x1029.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/florian-burger-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/florian-burger.png 2000w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: privat</figcaption></figure>



<p><strong>Florian Burger, Referent der Abteilung Sozialversicherung bei der Arbeiterkammer Wien erklärt im Interview, vor welchen Herausforderungen das Gesundheitssystem und die Österreichische Gesundheitskasse durch Corona stehen.</strong></p>



<span id="more-13282"></span>



<p><strong>KOMPETENZ:</strong> Wie bewerten Sie die von der Regierung vorgeschlagene Regelung für Menschen aus den so genannten Risikogruppen?</p>



<p><strong>FLORIAN BURGER: </strong>Am Beispiel von Italien können wir lernen, welche Bevölkerungsgruppen am schlimmsten von einer Covid-19 Erkrankung betroffen sind. Es handelt sich um alte Menschen und Menschen, die aufgrund bestimmter Krankheiten, wie zum Beispiel Herz-Rhythmusstörungen, Medikamente verschrieben haben bekommen. Die Wissenschaft hat daraus ein Bild entwickelt, welches das Gesundheitsministerium nun anzuwenden versucht. Eine Expertengruppe soll nun erörtern wer alles zur Risikogruppe gehört. Die Krankenkassen sollen in ihren Datensätzen nachschauen, welche ihrer PatientInnen als von der Expertengruppe problematisch erkannte Medikamente verschrieben bekommen haben. Der einen Betroffenen behandelnde Arzt erstellt dann ein COVID-19-Risiko-Attest. Damit haben Betroffene Anspruch auf Freistellung vom Dienstgeber, es sei denn, sie können Homeoffice machen oder dort ihre Arbeitsleistung erbringen, wo eine Ansteckung sehr unwahrscheinlich ist.</p>



<p>Das Problem daran: MitarbeiterInnen von kritischer Infrastruktur sind ausgenommen. Dazu gehören auch die Supermärkte. Allein der Rewe-Konzern hat einige zehntausend MitarbeiterInnen, die nun allesamt nicht unter diese Regelung fallen. Das ist sehr bedenklich. Es sollten die gleichen Rechte für alle Risikogruppen gelten.</p>



<p><strong>KOMPETENZ: </strong>Was ist mit Personen, die zwar selber nicht zur Risikogruppe gehören aber vielleicht Verwandte daheim haben, bei denen dies sehr wohl der Fall ist? Kriegen sie auch ein Attest?</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>&#8222;Eine Frage ist auch, wie eigentlich festgelegt werden soll, welche der 300.000 Dienstgeber in Österreich alle zur kritischen Infrastruktur gehören?&#8220;</p><cite>Florian Burger</cite></blockquote>



<p><strong>FLORIAN BURGER:</strong> Es ist noch nicht klar, ob es auch ohne den Kassenbrief ein Attest vom Arzt gibt. Wie gesagt, nur Lehrlinge oder DienstnehmerInnen kriegen das. Die Oma kriegt also kein Covid-Attest. Das ist problematisch. Auch bei den Medikamenten selbst gibt es viele Graustufen. Es ist noch nicht ausreichend erforscht, wie das Virus in den Körper eindringt und welche Medikamente das begünstigen können. Im Zweifel mit dem Arzt rücksprechen.</p>



<p>Arbeitslose sind in der vorliegenden Vorgehensweise auch nicht erfasst. Was ist, wenn jemand arbeitslos war und nun einen Job anfängt? Wie oft und in welchen Zeitabständen werden die Krankenkassen ihre Datensätze durchgehen? Das sind alles ungeklärte Fragen. Eine solche Frage ist auch, wie eigentlich festgelegt werden soll, welche der 300.000 Dienstgeber in Österreich alle zur kritischen Infrastruktur gehören?</p>



<p><strong>KOMPETENZ:</strong> Das klingt nach einem großen bürokratischen Aufwand. Kann das System das bewerkstelligen?</p>



<p><strong>FLORIAN BURGER:</strong> Die Krankenkassen vergeben rund 8.000 verschiedene Medikamente. Es braucht Zeit durchzugehen, welche davon in Bezug auf Corona gefährlich sind. Die wichtigsten Parameter dafür werden erst nach Ostern geklärt sein. Die Briefe an die Versicherten werden sicher erst Ende April rausgehen. Pro Tag können vermutlich rund 30.000 Briefe gedruckt werden, also wird auch das dauern, bis alle Betroffenen ihn erhalten haben.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>&#8222;Wir haben im Vergleich zu anderen EU-Staaten eine deutlich höhere Zahl an Intensivbetten.&#8220;</p><cite>Florian Burger</cite></blockquote>



<p><strong>KOMPETENZ:</strong> Gehen wir nun von den Risikogruppen weg und betrachten die Vorbereitung des Gesundheitssystems auf die Epidemie. Wie sieht hier die Lage aus?</p>



<p><strong>FLORIAN BURGER:</strong> Im europäischen Vergleich steht Österreich vergleichsweise gut da. In italienischen Krankenhäusern sterben zum Beispiel jedes Jahr rund 10.000 Menschen an so genannten Superbakterien. In Österreich sind es „nur“ 200. Man kann die Krankenhausauslastung am treffsichersten über die Mortalität ausrechnen. So sind im Jänner 2017 11.000 PatientInnen gestorben, unter anderem an der Influenza. Das war eine sehr hohe Zahl. Normalerweise sind das in diesem Kalendermonat rund 9.000. Unser System ist für die Reaktion auf solche Spitzen gut ausgestattet. Wir haben im Vergleich zu anderen EU-Staaten eine deutlich höhere Zahl an Intensivbetten. In Italien ist die Zahl der Intensivbetten am deutlichsten und aufgrund drastischer Einsparungen gesunken. Dort gibt es nur 2,62 Intensivbetten pro 1000 EinwohnerInnen. Wir sind im Vergleich dazu sehr gut auf die Belastungsspitze durch Corona vorbereitet.</p>



<p><strong>KOMPETENZ:</strong> Und doch wächst der Druck auf das Gesundheitssystem. Auch für die Krankenkassen ist die derzeitige Situation ein Stresstest. Können sie ihn bestehen?</p>



<p><strong>FLORIAN BURGER:</strong> Es gibt vor allem wirtschaftliche Konsequenzen. Jeden Monat fehlen den Kassen durch Corona Beiträge in Höhe von 200 Millionen Euro. Viele Unternehmen zahlen ja derzeit keine Beiträge, zum&nbsp; Beispiel, weil sie diese gestundet kriegen. Wer es sich leisten kann, wird die Beiträge später in Raten zurückzahlen, da ist aber offen wie viele Unternehmen das machen werden. Fakt ist, dass die Gesundheitskasse im Jahr 2020 eine Milliarde Euro Staatshilfe benötigen wird. Während einerseits Beiträge wegbrechen, bleiben die laufenden Kosten ja bestehen. Vertragspartnern wie zum Beispiel Haus- und FachärztInnen, Apotheken und ähnlichen müssen die ihnen zustehenden Honorare weiterbezahlt werden. Hinzu kommt eine jährliche Kostensteigerung von einer halben Milliarde. Die wird unter normalen Umständen durch Lohnsteigerungen kompensiert. In der jetzigen Situation stagnieren die Beiträge aber, während die Kosten steigen. Die politische Diskussion nach der Krise darf sich nicht darum drehen, dass man jetzt weiter einsparen muss. Sparpolitik ist ein großes Problem.</p>



<p><strong>KOMPETENZ:</strong> Es hat in den letzten Wochen immer wieder Kritik an unzureichender Schutzausrüstung sowie mangelnder Versorgung mit Schutzmasken und ähnlichem Equipment für das Pflegepersonal in Krankenhäusern und ÄrztInnen gegeben. Wie würden Sie diese Thematik beurteilen?</p>



<p><strong>FLORIAN BURGER:</strong> Beim Thema Schutzausrüstung geht es auch darum, welche Richtlinien aus virologischer Sicht erstellt werden. Diese sind die Vorbedingung für etwaige Entscheidungen darüber, welche Ausrüstung oder welche Masken angeschafft werden müssen. Diese Fragen werden vom Gesundheitsministerium derzeit nur unzureichend beantwortet.</p>



<p>Auch bei den Masken selbst muss man aufpassen. Viele wissen zum Beispiel nicht, dass FFP3-Masken nur denjenigen schützen, der sie trägt, nicht aber die Menschen um ihn herum. Der Nasen-Mundschutz, wie er jetzt in den Supermärkten zu tragen ist, schützt hingegen die anderen Menschen, weil viele Tröpfchen beim Reden und Atmen zurückgehalten werden. Auch wenn jemand hustet, wird der Auswurf zu einem Gutteil gehemmt. Ich reduziere somit das Bombardement mit den Viren an sich. Das bedeutet auch: Wenn alle Menschen in einen Raum solche Masken tragen, steigert dies auch den Schutz für alle dort anwesenden Personen.</p>



<p>Eine neue Metastudie hat außerdem gezeigt, dass Masken zusammen mit regelmäßigem Händewaschen zu den effektivsten Schutzmaßnahmen gehört. Einfache chirurgische Masken sind dabei laut einer neuen Metastudie sogar effektiver als teure N95-Masken. Außerdem ist zum Schutz der PatientInnen wichtig, dass das Krankenhauspersonal regelmäßig auf Corona getestet wird.</p>
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		<title>Mit Kurzarbeit durch die Krise</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/04/07/mit-kurzarbeit-durch-die-krise/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Andrea Rogy]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2020 10:13:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeit]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Andrea Rogy]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Freistellung]]></category>
		<category><![CDATA[Handel]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Müllauer]]></category>
		<category><![CDATA[Risikogruppen]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Familienbetrieb Morawa will die Krise gemeinsam mit den MitarbeiterInnen durchtauchen. Dabei helfen Kurzarbeit und verstärkter Onlinehandel. Betriebsratsvorsitzender Martin Müllauer erklärt, warum dadurch die Arbeitsplätze langfristig gesichert werden sollen und warum die jetzige Lösung ohne Gewerkschaft nicht erreicht worden wäre.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Martin-Müllauer_6439-1024x682.png" alt="" class="wp-image-13251" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Martin-Müllauer_6439-1024x682.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Martin-Müllauer_6439-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Martin-Müllauer_6439-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Martin-Müllauer_6439-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Martin-Müllauer_6439-1536x1023.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Martin-Müllauer_6439-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Martin-Müllauer_6439-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Martin-Müllauer_6439-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/Martin-Müllauer_6439.png 2001w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Nurith Wagner-Strauss</figcaption></figure>



<p><strong>Der Familienbetrieb Morawa will die Krise gemeinsam mit den MitarbeiterInnen durchtauchen. Dabei helfen Kurzarbeit und verstärkter Onlinehandel. Betriebsratsvorsitzender Martin Müllauer erklärt, warum dadurch die Arbeitsplätze langfristig gesichert werden sollen und warum die jetzige Lösung ohne Gewerkschaft nicht erreicht worden wäre.</strong></p>



<span id="more-13250"></span>



<p>Die Krise trifft den Buchhandel hart. Seit 16. März müssen die Geschäfte geschlossen halten. Der Familienbetrieb Morawa hat darauf schnell und umsichtig reagiert und von sich aus die Möglichkeit der Kurzarbeit für den Großteil der Beschäftigten ins Spiel gebracht.</p>



<p>Diese rasche Reaktion freut Martin Müllauer, der als Betriebsratsvorsitzender der Morawa Buch und Medien GmbH, die Interesse von insgesamt rund 180 ArbeitnehmerInnen vertritt. „Die Geschäftsleitung ist am ersten Schließtag in der Früh an mich herangetreten und war fest dazu entschlossen, die Möglichkeit für eine maximal dreimonatige Kurzarbeit zu ergreifen. Ich habe mich selbst gar nicht um diese, für die MitarbeiterInnen sehr vorteilhafte Lösung bemühen müssen und rasch zugestimmt.“</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>&#8222;Die GPA-djp hat geholfen, die Arbeitsplätze zu sichern.“</p><cite>Martin Müllauer, Betriebsratsvorsitzender bei Morawa</cite></blockquote>



<p>Auch die Rolle der Gewerkschaft war eine wichtige: „Die GPA-djp hat geholfen, die Arbeitsplätze zu sichern. In der jetzigen Krise hat sich gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Sozialpartnerschaft ist. Eine Mitgliedschaft ist jetzt bedeutsamer denn je.“ Die Vorteile für die Beschäftigten liegen auf der Hand. Anstatt einer Kündigung sind nun zwei Drittel der Angestellten zu Hause und bekommen rund 80 Prozent des Gehaltes.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Online-Handel sehr wichtig</h4>



<p>Ein Teil der Beschäftigten wird weiterhin im Morawa Online-Shop gebraucht. „Dort ist derzeit mehr zu tun, viele Menschen bestellen benötigte Bücher oder Ostergeschenke via Internet. Da fällt eine Menge Arbeit an: Bücher sortieren, einpacken und Rechnungen schreiben“, will Müllauer einen besonderen Applaus geben: „Die KollegInnen im Online-Versand leisten Übermenschliches und halten alles am Laufen, sie sorgen für geistige Nahrung und damit für ein wenig Normalität in dieser schwierigen Zeit. Das halte ich für sehr wichtig.“</p>



<p>„Der Online-Handel verzeichnet derzeit Weihnachtsumsätze, das wird in den nächsten Tagen sicher auch so bleiben. Ostern ist für den Buchsektor traditionell ein wichtiges Geschäftsfenster“, erklärt Müllauer warum aktuell einige Beschäftigte aus der Wollzeile oder anderen Wien nahen Filialen den Online-Shop verstärken. Auch ein Teil der Beschäftigten aus dem Sekretariat und der Sparte Publikumswerbung arbeiten völlig normal. Müllauer hofft, die Verluste für die Branche durch das Online Geschäft ein wenig abfedern zu können und appelliert gleichzeitig an die KundInnen bei lokalen Buchhändlern zu bestellen, anstatt bei globalen Versandriesen: „Wir versuchen Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.“</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="341" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/martin-müllauer-1024x341.png" alt="" class="wp-image-13258" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/martin-müllauer-1024x341.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/martin-müllauer-300x100.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/martin-müllauer-150x50.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/martin-müllauer-768x256.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/martin-müllauer-1536x511.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/martin-müllauer.png 2000w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption><strong>Martin Müllauer hofft, die Verluste für die Branche durch das Online-Geschäft ein wenig abfedern zu können und appelliert gleichzeitig an die KundInnen bei lokalen Buchhändlern zu bestellen, anstatt bei globalen Versandriesen. </strong><br>Fotos: Nurith Wagner-Strauss</figcaption></figure>



<p>Der Betriebsratsvorsitzende selbst ist auch in Kurzarbeit, langweilig wird ihm dabei allerdings nicht: „Vom Gefühl her befinde ich mich eher in Langarbeit. Die Verunsicherung ist groß, persönliche Gespräche und Erklärungen schaffen Sicherheit. Ich bin natürlich weiterhin und sehr gerne für alle Beschäftigten da“, erklärt Müllauer.</p>



<p>Die Kurzarbeits-Lösung hat der Betriebsrat auch für die KollegInnen der Morawa-Leykam mitverhandelt: „Dort arbeiten 49 von 50 KollegInnen in Kurzarbeit. Der Betriebsratskollege aus der Steiermark konnte aufgrund der Reisebeschränkungen nicht selbst vor Ort sein.“</p>



<h4 class="wp-block-heading">Inhaber setzen auf Stabilität</h4>



<p>Insgesamt geht der Umsatz in der Branche aber naturgemäß zurück. „Wir haben 20 von 20 Geschäften geschlossen, der Umsatzeinbruch ist über den Online Handel nicht wettzumachen“, erklärt Müllauer die aktuellen Geschäftseinbrüche. Dennoch setze die Geschäftsleitung auf Stabilität und Kontinuität. „Kündigungen waren von Beginn an kein Thema. Die Inhaber sind sich der Bedeutung unseres Fachpersonals bewusst“, erklärt der Betriebsrat. Viele Angestellte sind bereits seit sehr vielen Jahren im Unternehmen. „Diese Kollegen haben ein hohes Fachwissen und kennen sich auch mit den internen Abläufen und den Computersystemen aus.“ Das sei das Kapital, in das die Firma investiert habe. „Diese Leute werden bei uns auch nach der Krise wieder gebraucht. Die Besitzer wissen, dass neues Personal wieder neu eingeschult werden müsste und wollen die Situation daher mit der Belegschaft gemeinsam überdauern“, sieht Müllauer die Vorteile im Familienunternehmen begründet: „Wir sind nicht abhängig von Aktionären, die Inhaber wollen, dass Morawa nach Corona weiter existiert und durch die Kurzarbeit die Liquidität sichern.“</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Die Angestellten weiter bezahlen zu müssen ohne Umsätze zu machen, hätte unweigerlich zu zahlreichen Kündigungen geführt“</p><cite>Martin Müllauer, Betriebsratsvorsitzender bei Morawa</cite></blockquote>



<h4 class="wp-block-heading">Kurzarbeit verhindert Kündigungen</h4>



<p>Die Kurzarbeit hilft dabei, Kündigungen zu vermeiden, weil ein Teil der ausbezahlten Gehälter vom AMS zugeschossen wird. „Die Angestellten weiter bezahlen zu müssen ohne Umsätze zu machen, hätte unweigerlich zu zahlreichen Kündigungen geführt“, hält Müllauer die Kurzarbeit für die bessere Lösung obwohl viele KollegInnen Einkommenseinbußen erleiden: „Dafür wissen sie aber, dass sie im Grunde genommen auch weiterhin ihren Job haben werden und haben aktuell auch mehr Freizeit.“</p>



<p>Das bestätigt auch Barbara Wiesinger, die seit 1999 im Verkauf bei Morawa beschäftigt ist. Aktuell ist sie in Kurzarbeit und aufgrund starken allergischen Asthmas de facto freigestellt. „Es fühlt sich eigenartig an. Ich muss nicht arbeiten und bekomme trotzdem einen Großteil meines Gehaltes.“</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Ich habe viele Freunde, die in Unternehmen arbeiten, wo die Krise dazu benutzt wurde, ältere MitarbeiterInnen zu kündigen.“</p><cite>Barbara Wiesinger, Angestellte bei Morawa</cite></blockquote>



<p>Nach Bekanntgabe der Geschäftsschließungen war die 40-Jährige sehr verunsichert und wusste nicht, wie es für sie persönlich weitergehen soll. Als sich die Geschäftsführung so rasch zur Kurzarbeit entschlossen hat, war sie sehr erleichtert: „Ich hoffe, dass dadurch mein Arbeitsplatz erhalten bleibt.“ Wiesinger weiß, dass es auch anders geht: „Ich habe viele Freunde, die in Unternehmen arbeiten, wo die Krise dazu benutzt wurde, ältere MitarbeiterInnen zu kündigen.“</p>



<h4 class="wp-block-heading">Risikogruppen freigestellt</h4>



<p>Imponiert hat der Angestellten auch, wie verantwortungsbewusst mit Risikogruppen innerhalb der Belegschaft umgegangen wurde: „Leute mit langem Anfahrtsweg in öffentlichen Verkehrsmitteln, ältere KollegInnen oder jene mit Atemwegs- oder Herzkreislauferkrankungen wurden rasch freigestellt. Obwohl meine Allergie an sich nicht lebensbedrohlich ist, finde ich es einen feinen Zug von der Firma, dass schnell klar war, dass auch der kleinste Risikofaktor zu einer Freistellung führt.“ Das Lebensalter der Angestellten und zuvor bekannt gemachte Erkrankungen wurden vom Betrieb als Risikofaktoren anerkannt. Der jeweilige Filialleiter habe entschieden, wie sich die aktuelle Notbesetzung zusammensetzt.</p>



<p>Grundsätzlich muss Wiesinger natürlich verfügbar sein und hofft, dass bald wieder mehr zu tun sein wird: „Ich freue mich darauf, an meinen angestammten Arbeitsplatz zurückzukehren. Unsere Geschäftsführung hat in der Krise schnell und umsichtig reagiert.“ Auch die Kommunikation sei unkompliziert und professionell abgelaufen. „Es gab keine Kündigungen ohne Sinn und Verstand, es wurde Rücksicht genommen und überlegt, was für die Beschäftigten das Beste ist“, so Wiesinger.</p>



<p>Mit der Gehaltsreduktion kann die Angestellte gut leben: „Es ist unlustig weniger zu verdienen als vorher, aber immer noch viel besser, als den Job ganz zu verlieren.“ Sie ist allerdings zuversichtlich, auch mit dem Kurzarbeitszeitgeld gut auszukommen, da sie insgesamt das Gefühl hat, in der Quarantäne weniger auszugeben als im normalen Arbeitsalltag. „Wenn ich arbeite bin ich insgesamt mehr unterwegs und gebe mehr Geld aus“, erklärt Wiesinger.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Freistellung von Risikogruppen</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/04/06/freistellung-von-risikogruppen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lucia Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Apr 2020 14:03:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Coronakrise]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Handel]]></category>
		<category><![CDATA[Risikogruppen]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Systemrelevant]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=13224</guid>

					<description><![CDATA[Risikogruppen sollen künftig besser geschützt werden und einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit haben - außer sie arbeiten in systemrelevanten Bereichen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1-1024x683.png" alt="" class="wp-image-13228" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1-1024x683.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1-1536x1025.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/04/frau-mit-maske-1.png 2001w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Peri Stojnic, Unsplash</figcaption></figure>



<p><strong>Risikogruppen sollen künftig besser geschützt werden und einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit haben &#8211; außer sie arbeiten in systemrelevanten Bereichen. </strong></p>



<span id="more-13224"></span>



<p>ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge mit gravierenden Vorerkrankungen, die von ihrem Hausarzt ein entsprechendes Attest ausgestellt bekommen haben, dürfen nur noch dann zur Arbeitsleistung herangezogen werden, wenn diese im Homeoffice erbracht oder die Arbeitsstätte so gestaltet werden kann, dass eine Ansteckung mit dem Coronavirus mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist.</p>



<p>Es gibt allerdings eine Ausnahme für den Bereich der versorgungskritischen Infrastruktur. Dazu zählt Versorgung mit Lebensmitteln, Verkehrs-, Telekommunikations-, Post-, Energie- und Finanzdienstleistungen, Sozial-, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, sowie die staatliche Hoheitsverwaltung.</p>



<p>Die GPA-djp hat dazu ein Kündigungsverbot gefordert und die Ausnahme für Personal im kritischen Bereich abgelehnt. Personen, die gefährdet sind, müssen geschützt werden, unabhängig davon, wo sie arbeiten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Hochrisikogruppen weiter gefährdet</h4>



<p>&#8222;Es ist unfassbar, dass die Regierung Hochrisikogruppen im systemrelevanten Bereich vom Schutz durch Freistellung ausnimmt&#8220;, kommentiert Barbara Teiber, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft GPA-djp die Regelung für die Freistellung von Hochrisikogruppen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>&#8222;Es darf keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse geben, deren Gesundheit und Leben weniger wert ist.&#8220;</p><cite>Barbara Teiber</cite></blockquote>



<p>&#8222;In systemrelevanten Bereichen wie dem Handel, der Pflege oder der Kinderbetreuung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr nahen und sehr vielen sozialen Kontakten täglich ausgeliefert. Dass Hochrisikogruppen ausgerechnet hier nicht freigestellt werden sollen, ist ein Skandal. Es darf keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse geben, deren Gesundheit und Leben weniger wert ist&#8220;, so Teiber.</p>



<p>Die Gewerkschafterin erklärt: &#8222;Auch bei Personen, die mit jemandem aus der Hochrisikogruppe zusammenleben, steigt die Verunsicherung stark. Uns werden immer wieder Infektionen im Gesundheitsbereich und auch im Handel gemeldet. Es braucht hier auch Lösungen und Informationen für Angehörige.&#8220;</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kündigungsschutz</h4>



<p>Kündigungen, die wegen der Inanspruchnahme der Dienstfreistellung ausgesprochen werden, können bei Gericht angefochten werden.</p>



<p>Während der Freistellung erhalten betroffene ArbeitnehmerInnen ihr normales Gehalt, dem Arbeitgeber werden die Kosten durch den zuständigen Krankenversicherungsträger ersetzt.</p>



<p>Die Freistellung gilt vorläufig bis Ende April, kann aber bis längstens Ende Dezember verlängert werden, wenn die Krisensituation andauert.</p>



<p>Die Definition der Risikogruppen erfolgt durch eine Expertengruppe. Die Feststellung, ob jemand zur Risikogruppe gehören kann, erfolgt durch den Krankenversicherungsträger auf Basis der Medikation. Der behandelnde Arzt hat die Risikosituation dann zu beurteilen und ein Attest über dessen Zuordnung zur COVID-19-Risikogruppe auszustellen (COVID19-Risiko-Attest).</p>
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