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	<title>schwarz-blau &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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		<title>Kassenzentralisierung: Fehlanzeige bei fairer Finanzverteilung</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/02/18/kassenzentralisierung-fehlanzeige-bei-fairer-finanzverteilung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Mum]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Feb 2020 10:12:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
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					<description><![CDATA[Die österreichische Sozialversicherung ist bislang ein solidarisches System. Sie bietet soziale Sicherheit unabhängig vom Einkommen und Gesundheitszustand der Menschen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_kassenfusion3-1024x614.png" alt="" class="wp-image-12758" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_kassenfusion3-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_kassenfusion3-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_kassenfusion3-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_kassenfusion3-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_kassenfusion3-1536x922.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_kassenfusion3.png 2000w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die österreichische Sozialversicherung ist bislang ein solidarisches System. Sie bietet soziale Sicherheit unabhängig vom Einkommen und Gesundheitszustand der Menschen. </strong></p>



<span id="more-12755"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Nichtsdestotrotz gibt es aber Bedarf, die Gerechtigkeit und Fairness der Mittelverteilung zu verbessern. Die angeblich „größte Strukturreform“ durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) sieht Trägerzusammenlegungen und eine Verschiebung des Einflusses zugunsten der WirtschaftsvertreterInnen vor. Begleitet wurde das Ganze mit Zahlenspielen („Patientenmilliarde“), die bislang niemand nachvollziehen konnte und die seitens der Regierung auch nicht begründet werden konnten. Die Änderungen durch diese „Sozialversicherungsreform“ beheben aber keinen der wesentlichen Punkte im System, bei denen ExpertInnen Reformbedarf geäußert haben. Weder werden die Leistungen harmonisiert noch werden die Finanzmittel gerechter und bedarfsbezogen zugeteilt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Sozialversicherung vereinbart den Schutz einer Versicherung mit sozialem Ausgleich. In der Sozialversicherung bezahlt man Beiträge nicht nach dem individuellen Risiko (Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Arbeitslosigkeitsrisiko, Unfallwahrscheinlichkeit), sondern nach der Einkommenshöhe. Das Prinzip ist die Basis des Sozialstaats in der Krankenversicherung: Jede/r trägt gemäß dem Einkommen, also der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, bei, und bekommt entsprechend dem Bedarf. Dadurch, dass die Krankenkassen eine Mischung aus GutverdienerInnen und GeringverdienerInnen, Gesunden und Kranken, Jungen und Älteren versichern, wird der notwendige Risikoausgleich erzielt. Aber nichtsdestotrotz haben nicht alle Krankenversicherungsträger dieselben Ausgangsbedingungen.<br>Das spiegelt sich in erheblichen Unterschieden in den Budgets wider, die pro Kopf zur Verfügung stehen. Krankenversicherungsträger, die viele GutverdienerInnen und wenige Arbeitslose und PensionstInnen versichern, haben eine bessere finanzielle Situation als solche, die mit geringeren Einnahmen viele Menschen versorgen müssen, die einen höheren Bedarf haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nahezu alle Länder, die mehrere Krankenversicherungsträger haben, berücksichtigen bei der Mittelzuteilung die Versichertenstrukturen und sorgen damit für mehr Fairness. Hier gibt es im österreichischen System erheblichen Reformbedarf und genau in diesem Punkt wird die Situation durch die Sozialversicherungsreform nicht verbessert, sondern verschlechtert. Alle Studien zum Thema weisen darauf hin, dass es im österreichischen System an einer fairen Mittelverteilung zwischen verschiedenen Krankenversicherungsträgern fehlt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">ExpertInnen empfehlen Risikostrukturausgleich</h4>



<p class="wp-block-paragraph">So hat die Studie zu Effizienzpotenzialen im Sozialversicherungs- und Gesundheitssystem, die 2017 von der London School of Economics erstellt wurde, ergeben, dass es eine Leistungsharmonisierung und einen finanziellen Ausgleich zwischen „reichen“ und ärmeren Kassen geben muss: „Eine weitere Herausforderung im derzeitigen System ist die Ungerechtigkeit aufgrund des unzureichenden Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenversicherungsträgern. Das hat zur Folge, dass die Krankenversicherungsträger ihren Versicherten trotz überwiegend einheitlicher Beitragssätze nicht dieselben Leistungen anbieten können.“ „Maßnahmen zur Sicherstellung eines Risikoausgleichs zwischen den Krankenversicherungsträgern sorgen für mehr Effizienz und Gerechtigkeit. In europäischen Sozialversicherungssystemen werden zu diesem Zweck unterschiedlichste Mechanismen eingesetzt. Österreich unterscheidet sich in zwei Bereichen deutlich von allen anderen<br>Ländern. Zum einen ist der Ausgleichsfonds das wichtigste System für den Risikostrukturausgleich im Sozialversicherungssystem, doch es sind nur die Gebietskrankenkassen daran beteiligt. Zum anderen werden lediglich 1,64 Prozent der Beitragseinnahmen der Gebietskrankenkassen in den Fonds eingezahlt. Demgegenüber liegt dieser Wert etwa in Deutschland, der Schweiz oder in den Niederlanden zwischen<br>50 bis 100 Prozent.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das hat auch eine Studie des <a rel="noreferrer noopener" aria-label="IHS 2017 (öffnet in neuem Tab)" href="https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/4209/1/Zukunft_Soziale_Krankenversicherung_final.pdf" target="_blank">IHS 2017</a> („Zukunft der Sozialen Krankenversicherung. Entwicklungsmöglichkeiten für Österreich“) konstatiert: „Die einzelnen Krankenversicherungsträger haben eine deutlich unterschiedliche Risikostruktur, fassen somit eben nicht unterschiedliche Risiken zusammen.“ „Dies wirkt sich günstig auf diese Träger aus, da in der Regel die Krankheitslast bei Arbeitslosen, Asylwerbern und Asylwerberinnen sowie Beziehern und Bezieherinnen von Mindestsicherung eine höhere ist“. „Zusammenfassend besteht die Problematik in Österreich darin, dass trotz des Anspruchs, ein solidarisches Sozialversicherungssystem zu haben, dieses Prinzip in vielerlei Weise durchbrochen wird. (…) Ein umfassender Risikostrukturausgleich ex-ante würde nahezu alle zuvor besprochenen Unzulänglichkeiten beheben. Das Mittelpooling erfolgt über alle Risikoträger und Einkommensbereiche hinweg. Die Zuweisung an die Krankenversicherungsträger richtet sich hingegen nach dem Bedarf der Versichertenpopulation, womit die entsprechenden WHO-Ziele erfüllt werden. Ein Risikostrukturausgleich bringt weiters verwaltungstechnisch Einsparungsmöglichkeiten.“</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was ist derzeit das Problem?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Strukturelle Vorteile und Benachteiligungen setzen an der Einnahmen- und der Ausgabenseite der Krankenversicherung an. Während Gebietskrankenkassen neben Vollzeitbeschäftigten und PensionistInnen auch viele Arbeitslose, prekär Beschäftigte und GeringverdienerInnen versichern, sind der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und den Betriebskrankenkassen vor allem stabil Beschäftigte und PensionistInnen versichert. Dadurch steht bei diesen Trägern oft pro Kopf ein höheres Budget zur Verfügung und daher kann ein besseres Leistungsniveau finanziert werden und es gibt etwa in der BVA auch mehr Vertragsärzte/Vertragsärztinnen als alle Gebietskrankenkassen zusammen haben. Das äußert sich in besseren Leistungen und kürzeren Wartezeiten. Auch wenn man dafür korrigiert, dass manche Träger wie die BVA allgemeine Selbstbehalte einheben, ist das Pro-Kopf-Budget der BVA weitaus höher als das einer Gebietskrankenkasse.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Bessere Leistungen wegen der Selbstbehalte?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die BVA hatte 2017 2.071 Euro an Beitragseinnahmen pro Kopf, eine Gebietskrankenkasse im Schnitt hingegen nur 1.592 Euro. Damit liegen die Pro-Kopf-Einnahmen in der BVA um 30 Prozent höher! Auch wenn man die Selbstbehalte berücksichtigt, die die BVA einhebt, bleibt die viel bessere Finanzlage der BVA durch ihre spezifische Versichertenstruktur determiniert. Die Pro-Kopf-Einnahmen an Selbstbehalten in der BVA sind um 50,66 Euro höher als in den Gebietskrankenkassen, die Gesamteinnahmen je Versicherter/Versicherten sind hingegen um 479 Euro höher. Die Selbstbehalte erklären damit nur einen sehr kleinen Teil des Unterschieds in den Finanzzahlen. Die Einnahmen aus Kostenbeteiligungen pro Kopf lagen 2017 in den Gebietskrankenkassen (GKK) bei 60,37 Euro, in der BVA bei 111,03 Euro. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_beitragseinnahmen_neu-1024x614.png" alt="" class="wp-image-12834" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_beitragseinnahmen_neu-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_beitragseinnahmen_neu-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_beitragseinnahmen_neu-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_beitragseinnahmen_neu-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_beitragseinnahmen_neu-1536x922.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_beitragseinnahmen_neu.png 2000w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption><strong>Quelle: Sozialversicherungsdaten</strong><br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die BVA hat wegen ihrer hohen Rücklagen die Selbstbehalte reduziert. Mit 1.4.2016 sind diese von 20 auf 10 Prozent gesenkt worden. Zu beachten ist außerdem, dass die BVA Leistungen anbietet, die die Krankenkassen nicht in derselben Höhe anbieten und daher von den Versicherten selbst zu bezahlen sind. Die BVA zahlt ihren Versicherten beispielsweise deutlich mehr bei Zahnimplantaten, bei Psychotherapie, bei festsitzenden Zahnspangen. Diese wichtigen Leistungen sollten trägerübergreifend allen Sozialversicherten angeboten werden. Eine Reform im System sollte daher zu mehr Fairness und besseren Leistungen führen. Das aber wird durch die Kassenzusammenlegungen nicht erreicht. Die Zusammensetzung der Versicherten der verbleibenden Kassen bleibt unterschiedlich und einen Ausgleich wird es nicht geben. Hinzu kommt, dass dem Sozialversicherungssystem Einnahmen in beträchtlicher Höhe entzogen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die BVA hat pro Kopf um 479 Euro höhere Einnahmen als die Gebietskrankenkassen. Die unterschiedliche Versichertenstruktur äußert sich auch darin, dass die BVA weitaus höhere Rücklagen bilden konnte. Die Rücklagen je Anspruchsberechtigter/Anspruchsberechtigtem in Euro liegen in den Gebietskrankenkassen 2017 bei 178,90 Euro, in der BVA hingegen bei 883,53 Euro. In Relation zu den Beitragseinnahmen machen die Rücklagen in den Gebietskrankenkassen 11,2 Prozent, in der BVA 42,7  Prozent aus. Die Krankenkassen können die Versichertenzusammensetzung nicht beeinflussen, womit die Finanzsituation maßgeblich vorgegeben wird. Denn für die unterschiedlichen Personengruppen (Erwerbstätige, Arbeitslose, PensionistInnen etc.) erhalten die Gebietskrankenkassen unterschiedliche Beitragseinnahmen, gewähren aber dasselbe Versorgungsniveau.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Beitragseinnahmen2-1024x614.png" alt="" class="wp-image-12800" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Beitragseinnahmen2-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Beitragseinnahmen2-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Beitragseinnahmen2-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Beitragseinnahmen2-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Beitragseinnahmen2-1536x922.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Beitragseinnahmen2.png 2000w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> <strong>Quelle: Sozialversicherungsdaten</strong><br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer  </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die Ausgaben für Versicherungsleistungen lagen in einer Gebietskrankenkasse 2017 im Schnitt bei 1.863 Euro je Anspruchsberechigter/Anspruchsberechtigtem. Die Beitragseinnahmen lagen bei Beschäftigten bei 2.455 Euro, bei Arbeitslosen werden sie vom Arbeitslosengeld berechnet, das meist deutlich geringer ist, und betragen nur 762 Euro. Es ist ein großes Problem, dass die Gebietskrankenkasenn im Schnitt für Arbeitslose nur 31 Prozent der Einnahmen wie für Beschäftigte bekommen, denn arbeitslose Menschen haben ja keinen geringeren Bedarf an medizinischen Leistungen. Für die Versicherung von PensionistInnen sind die Einnahmen auch geringer als für jene von Beschäftigten, obwohl die Ausgaben für ärztliche Hilfe mit dem Alter stark steigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Finanzsituation der Krankenkassen spiegelt daher die Versichertenstruktur wider: Je größer der Anteil der Arbeitslosen und GeringverdienerInnen ist, desto schlechter stellt sich die Finanzlage dar. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter versichert keine/n einzige/n Arbeitslose/n und hat das höchste Reinvermögen, die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat den höchsten Anteil an Arbeitslosen und weist ein negatives Reinvermögen auf. Das ist zweifellos nicht der einzige Faktor, aber da Krankenversicherungsträger ihre Versichertenstruktur nicht beeinflussen können, muss es eine fairere Finanzierung geben, wenn man für alle versicherten Menschen ein gleiches Versorgungsniveau anstreben will.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Reinvermögen-1024x614.png" alt="" class="wp-image-12803" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Reinvermögen-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Reinvermögen-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Reinvermögen-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Reinvermögen-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Reinvermögen-1536x922.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Reinvermögen.png 2000w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>  <strong>Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungsträger 2017</strong><br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer   </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Eine faire Finanzierung wird durch die aktuelle SV-Reform aber leider keineswegs erreicht. Das Gegenteil ist der Fall. Es werden die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert, das Grundproblem einer unfairen Finanzierungsverteilung zwischen den Krankenversicherungsträgern bleibt jedoch bestehen: Auf der einen Seite werden arbeitslose Menschen, die meisten MindestsicherungsbezieherInnen, GeringverdienerInnen und AsylwerberInnen in der ÖGK versichert sein. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Arbeitslose-1024x614.png" alt="" class="wp-image-12806" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Arbeitslose-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Arbeitslose-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Arbeitslose-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Arbeitslose-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Arbeitslose-1536x922.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/02/Grafik_ÖGK_Arbeitslose-2048x1229.png 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> <strong>Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungsträger 2015, LSE &#8222;Effizienzanalyse im österreichischen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystem&#8220;, Band 4, Seite 57</strong><br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer    </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Auf der anderen Seite wird die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter mit der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau zusammengelegt und der somit entstehende fusionierte Versicherungsträger wird vor allem stabil Beschäftigte versichern. Dieser Versicherungsträger wird folglich höhere Einnahmen erhalten, ein besseres Leistungsniveau bieten und über mehr Vertragsärzte/Vertragsärztinnen verfügen. Eine faire Mittelzuteilung sollte von der Tatsache ausgehen, dass die medizinischen Ausgaben mit dem Alter steigen, und daher den Faktor Alter berücksichtigen. Außerdem sollte klar sein, dass arbeitslose Menschen nicht gesünder sind als Beschäftigte und man daher nicht mit einem Drittel der Einnahmen auskommen kann. Eine grundlegende Reform, die die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellt, müsste eine faire Finanzverteilung und einheitliche Leistungskataloge beinhalten. Das ist – im Gegensatz zur Anzahl der Sozialversicherungsträger – entscheidend. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die jetzt beschlossene SV-Reform tut das nicht, sie legt die Träger so zusammen, dass die Grundprobleme unterschiedlicher Versichertenstrukturen fortgeschrieben werden und es keinen Ausgleich gibt. Einen sinnvollen Risikostrukturausgleich zu schaffen, ist weitaus anspruchsvoller als über den Zaun gebrochene Zusammenlegungen. Die unterschiedliche Zusammensetzung der Versichertengemeinschaften nach Alter, Geschlecht und Einkommen etc. wird in anderen Ländern bei der Finanzverteilung berücksichtigt, um faire Ausgangsbedingungen zu schaffen. Denn: Ein solidarisches und faires Gesundheitswesen sollte für alle Menschen dasselbe hohe Leistungsniveau gewährleisten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Beitrag ist am 8. Februar am <a href="https://awblog.at/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Arbeit und Wirtschaft Blog (öffnet in neuem Tab)">Arbeit und Wirtschaft Blog</a> erschienen. </p>
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			</item>
		<item>
		<title>Eckpunkte der Sozialhilfe neu sind verfassungswidrig</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/12/19/eckpunkte-der-sozialhilfe-neu-sind-verfassungswidrig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabel Koberwein]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Dec 2019 10:35:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Isabel Koberwein]]></category>
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		<category><![CDATA[Verfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsgerichtshof]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Verfassungsgerichtshof hat am 17. Dezember die wesentlichen Punkte der neuen Sozialhilfe gekippt und bestätigt damit die Kritik der Gewerkschaften. ]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/ben-wicks-iDCtsz-INHI-unsplash-1024x682.png" alt="" class="wp-image-12479" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/ben-wicks-iDCtsz-INHI-unsplash-1024x682.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/ben-wicks-iDCtsz-INHI-unsplash-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/ben-wicks-iDCtsz-INHI-unsplash-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/ben-wicks-iDCtsz-INHI-unsplash-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/ben-wicks-iDCtsz-INHI-unsplash-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/ben-wicks-iDCtsz-INHI-unsplash-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/ben-wicks-iDCtsz-INHI-unsplash-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/ben-wicks-iDCtsz-INHI-unsplash.png 1501w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> Photo by Ben Wicks on <a href="https://unsplash.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Unsplash (öffnet in neuem Tab)">Unsplash</a> </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Verfassungsgerichtshof hat am 17. Dezember die wesentlichen Punkte der neuen Sozialhilfe gekippt und bestätigt damit die Kritik der Gewerkschaften. </strong></p>



<span id="more-12470"></span>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Sowohl das Höchstsatzsystem für Kinder, das für Mehrkindfamilien drastische Leistungskürzungen bedeutete hätte, wie auch die Verknüpfung des Bezugs mit dem Nachweis von Sprachkenntnissen, sind verfassungswidrig. </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das türkis-blauen Prestigeprojekt, das die bisherige Mindestsicherung hätte ablösen sollen, hat vor allem darauf abgezielt, Leistungsansprüche von zugewanderten Menschen einzuschränken und mit Schikanen zu verbinden. Die im Gesetz zur Sozialhilfe-Neu vorgesehene Staffelung der Leistungshöhe nach der Anzahl der Kinder, sieht der VfGH als verfassungswidrige Schlechterstellung, die dazu führen würde, dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist. Durch den sogenannten Arbeitsqualifizierungsbonus, der einen vollen Leistungsbezug nur bei Nachweis qualifizierter Deutsch- oder Englischkennnisse vorgesehen hätte, sieht das Höchstgericht den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Dabei wird klargestellt, dass es viele Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, für welche die eingeforderten Sprachkenntnisse nicht erforderlich sind. Außerdem würde das Gesetz außer Acht lassen, dass es für viele Menschen, zB. aufgrund von Erkrankungen, Lernschwächen, oder Analphabetismus nicht möglich sei, ein derart hohes Sprachniveau zu erreichen, diese aber dennoch am Arbeitsmarkt vermittelbar sein können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aufgehoben wurde auch eine Bestimmung des Sozialhilfe-Statistikgesetzes, das mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz erlassen worden war und in der Umsetzung einen umfassenden Datenaustausch zwischen Ländern und Behörden nach sich gezogen hätte. Da die Regelung offengelassen hat, welche Behörden im Einzelnen welche Daten zu übermitteln haben, sieht der VfGH einen ungerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Keine Bedenken hat der VfGH gegen die an der Ausgleichszulage orientierte Deckelung der Leistungshöhe für erwachsene LeistungsbezieherInnen geäußert. Aufrecht bleiben auch die Bonusleistungen für Menschen mit Behinderung und Zuschläge für Alleinerziehende.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beim nun in Teilen aufgehobenen Gesetz handelt es sich um ein Grundsatzgesetz, das die Bundesländer verpflichtet im vorgegebenen Rahmen eigene Regelungen zu treffen. Diese Umsetzung wurde bislang nur von Niederösterreich und Oberösterreich vollzogen, aus beiden Ländern gab es bereits Erklärungen, hinsichtlich der aufgehobenen Punkte für eine verfassungskonforme Vollziehung der Sozialhilfe ab 1. Jänner 2020 zu sorgen. In allen anderen Bundesländern kam die Regelung bislang noch gar nicht zur Anwendung. Abzuwarten ist nun, wie die nächste Bundesregierung die Sozialhilfe neu regeln wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit den Klarstellungen des VfGH sind nun jedenfalls die Eckpfeiler der Unrechtsreform zu Fall gebracht worden und Voraussetzungen vorhanden, um ein wirkungsvolles System zur Armutsbekämpfung und nicht zur&nbsp; Bestrafung für Menschen in Armut zu etablieren.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verschärfte Kontrollen  bei Krankenständen abgewendet</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/12/18/verschaerfte-kontrollen-bei-krankenstaenden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Martin Panholzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Dec 2019 06:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2020/01]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
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		<category><![CDATA[Martin Panholzer]]></category>
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		<category><![CDATA[Österreichische Gesundheitskasse]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
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					<description><![CDATA[Mitte Dezember gelangte ein Forderungspapier der Wirtschaftskammer an die Öffentlichkeit, in dem massive Verschärfungen beim Krankenstand gefordert wurden. Nur durch den massiven Protest der ArbeitnehmervertreterInnen in der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) konnte das verhindert werden. Auch wenn die Schikanen für Kranke nicht umgesetzt wurden ist dies doch ein erster Vorgeschmack auf geänderte Machtverhältnisse in der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="662" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/twinsfisch-GFKPATimbvM-unsplash-1024x662.png" alt="" class="wp-image-12448" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/twinsfisch-GFKPATimbvM-unsplash-1024x662.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/twinsfisch-GFKPATimbvM-unsplash-150x97.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/twinsfisch-GFKPATimbvM-unsplash-300x194.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/twinsfisch-GFKPATimbvM-unsplash-768x497.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/twinsfisch-GFKPATimbvM-unsplash.png 1500w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> Photo by&nbsp;twinsfisch&nbsp;on&nbsp;<a href="https://unsplash.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Unsplash (öffnet in neuem Tab)">Unsplash</a> </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Mitte Dezember gelangte ein Forderungspapier der Wirtschaftskammer an die Öffentlichkeit, in dem massive Verschärfungen beim Krankenstand gefordert wurden. Nur durch den massiven Protest der ArbeitnehmervertreterInnen in der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) konnte das verhindert werden. </strong></p>



<span id="more-12381"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Auch wenn die Schikanen für Kranke nicht umgesetzt wurden ist dies doch ein erster Vorgeschmack auf geänderte Machtverhältnisse in der Krankenversicherung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Laut dem Forderungspapier sollten Dienstgeber bei einem Missbrauchsverdacht eine Überprüfung des Krankenstands anordnen können. Derzeit haben Dienstgeber die Möglichkeit, bei der Krankenkasse Kontrollen anzuregen. Außerdem hätte laut dem Papier die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit künftig auch den Beginn, die voraussichtliche Dauer und die Ursache des Krankenstandes und die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten bzw. die angeordnete Bettruhe beinhalten müssen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p> „Die Ursachen eines Krankenstandes, aber auch verordnete Bettruhe gehen den Dienstgeber nichts an! Dabei geht es um Weitergabe vertraulicher Informationen, was auch dem Datenschutz widerspricht“ </p><cite>Barbara Teiber</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Von Seiten der Gewerkschaften, aber auch von der Österreichischen Ärztekammer kam eine klare Ablehnung der Forderungen. „Die Ursachen eines Krankenstandes, aber auch verordnete Bettruhe gehen den Dienstgeber nichts an! Dabei geht es um Weitergabe vertraulicher Informationen, was auch dem Datenschutz widerspricht“, so GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber in ihrer ersten Stellungnahme dazu. Der ganze Vorschlag sei von einer Haltung des Misstrauens gegenüber den Beschäftigten geprägt, die offenbar unter Generalverdacht gestellt werden sollen. Die bisherige Praxis der Kontrolluntersuchungen reiche vollkommen aus. So wie bisher solle die Krankenversicherung anhand von objektiven Kriterien entscheiden, wer vorgeladen wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Krankenstände seit den 80ern rückläufig</h4>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="616" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Grafik-krankenstandstage-1024x616.png" alt="" class="wp-image-12383" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Grafik-krankenstandstage-1024x616.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Grafik-krankenstandstage-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Grafik-krankenstandstage-300x181.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Grafik-krankenstandstage-768x462.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/12/Grafik-krankenstandstage.png 1500w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Seit den 80-Jahren sind die Krankenstandstage kontinuierlich zurück gegangen.<br>Quelle: Hauptverband/WIFO/WKÖ/AK</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Faktum ist, das die Krankenstände in Österreich in der Privatwirtschaft trotz längerer Arbeitszeiten und steigendem Arbeitsdruck seit den 80er-Jahren rückläufig sind (siehe Grafik).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Statt Kontrollen zu verschärfen und Misstrauen zu säen, sollte gemeinsam überlegt werden, wie Phänomenen wie Burnout und Arbeitsüberlastung begegnet werden kann. Die Unternehmer sollten eigentlich stolz sein auf die hohe Produktivität der österreichischen Beschäftigten. „Misstrauen und Sanktionen sind der falsche Weg“, ergänzt Teiber.<br>Die Diskussion um die verschärften Kontrollen bei Krankenständen zeigt auf, dass es nicht egal ist, wer in der Gesundheitskasse das Sagen hat: Schneller als erwartet versuchen offenbar die Dienstgeber in der ÖGK, ihre Interessen gegen die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen. Der uns vorliegende Vorschlag ist auch der Beweis dafür, dass es in Fragen der Gesundheit keine gleichgerichteten Interessen gibt.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Warum der Hausverstand gegen eine Investitionsbremse ist</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/11/07/warum-der-hausverstand-gegen-eine-schuldenbremse-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Mum]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Nov 2019 14:10:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[David Mum]]></category>
		<category><![CDATA[Industriestandort]]></category>
		<category><![CDATA[Investitionen]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[Schulden]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldenbremse]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsschulden]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsstandort]]></category>
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					<description><![CDATA[ÖVP, FPÖ und Neos wollten im Herbst 2019 per Verfassungsbestimmung den Staat in seinen Gestaltungsmöglichkeiten einschränken. Die Bestimmung dazu nennen sie Schuldenbremse. SPÖ und Grüne haben das im Nationalrat und Bundesrat abgelehnt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="576" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313-1024x576.png" alt="" class="wp-image-11961" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313-1024x576.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313-150x84.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313-300x169.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313-768x432.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313.png 1499w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Adobe Stock, Thomas Reimer</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>ÖVP, FPÖ und Neos wollten im Herbst 2019 per Verfassungsbestimmung den Staat in seinen Gestaltungsmöglichkeiten einschränken. Die Bestimmung dazu nennen sie Schuldenbremse. SPÖ und Grüne haben das im Nationalrat und Bundesrat abgelehnt. </strong></p>



<span id="more-11960"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Da diese Bestimmung auch die Länder einschränkt, wäre auch im
Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen. Die Schuldenbremse kommt nun
also nicht in die Verfassung. Und das ist gut so. Denn die Schuldenbremse ist
wohlstandsmindernd, wenn sie eine Investitionsbremse wird. Das zeigen schlechte
Erfahrungen mit der Schuldenbremse aus Deutschland. Auch die US-amerikanische
Schuldenbremse, die alle Jahre zur vorübergehenden Schließung öffentlicher
Einrichtungen führt, ist alles andere als Ausdruck des Hausverstands. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was war der
Vorschlag?</strong> </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verfassungsbestimmung hätte das Defizit des Bundes mit maximal
0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) begrenzt, jenes der Länder und
Gemeinden insgesamt mit höchstens 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung. Als
einfaches Gesetz gilt die Schuldenbremse bereits wegen des EU-Stabilitätspakts
und wurde 2011 in das Bundeshaushaltsgesetz aufgenommen. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Stimmt es, dass man
nicht mehr ausgeben kann als man einnimmt? </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Für ÖVP-Klubchef August Wöginger und Ex-Finanzstaatssekretär
Hubert Fuchs ist die Schuldenbremse ein Ausdruck von &#8222;Hausverstand&#8220;,
da man nicht mehr ausgeben könne, als man einnimmt. Aber stimmt das? </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn man nicht mehr ausgeben könnte als man einnimmt, wäre
vieles auf der Welt nicht möglich. </p>



<ol class="wp-block-list" type="1"><li>Es gäbe keine Kredite. Denn jeder, der einen
Kredit aufnimmt und das Geld für eine Anschaffung ausgibt, hat mehr ausgegeben
als er eingenommen hat. </li><li>Es gäbe keine Banken und keinen Finanzsektor.
Deren Kernaufgabe ist die Kreditvergabe und Anbieten von Sparmöglichkeiten. </li><li>Es gäbe kaum Unternehmensneugründungen. Wer eine
Geschäftsidee hat, braucht ein Startkapital. D.h. ohne anfängliche Schulden
gibt es keine wirtschaftliche Dynamik. Innovationen gibt es nur mit Unternehmern,
die Finanzierung bekommen. </li><li>Ohne Schulden gäbe es keine Zinsen für SparerInnen.
Zinsen für Ersparnisse kann es nur geben, wenn den SparerInnen Schuldner
gegenüberstehen, die Geld ausborgen und dafür Zinsen zahlen. </li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Aufzählung zeigt, dass es natürlich möglich ist, mehr
Geld auszugeben, als man einnimmt. Die nächste Frage ist, ob das auch
vernünftig ist. Da kommt es darauf an, wofür man sich verschuldet. Relativ
unstrittig ist das bei Investitionen. Wenn Investitionen sinnvoll sind und man
sie nicht gleich voll finanzieren kann, macht es Sinn, sich für die
Finanzierung einen Teil zu borgen. Das machen Unternehmen, private Haushalte
und eben auch der Staat. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Finanzieren um zu
Investieren </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Private Haushalte verschulden sich etwa um ein Eigenheim zu
finanzieren. Und das ist klug &#8211; denn den Schulden steht ein Sachvermögen gegenüber.
Es kommt darauf an, was man mit dem geliehenen Geld macht. Baut man ein Haus,
schafft man einen entsprechenden Vermögenswert, der beispielsweise auch Kindern
hinterlassen werden kann. Dasselbe Prinzip gilt für einen Staat: Finanziert man
mit den Schulden Investitionen, von denen viele Generationen profitieren, dann
ist das generationsgerecht und sinnvoll. Wer Investitionen in moderne
Krankenhäuser oder schnellere Eisenbahnverbindungen und Klimaschutz tätigt,
hinterlässt künftigen Generationen eine lebenswerte und intakte Gesellschaft.
Wer hingegen bei Investitionen spart, schadet künftigen Generationen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Hinzu kommt, dass es beim derzeitigen geringen Zinsniveau
besonders günstig ist, Investitionen zu finanzieren. Auch private Unternehmen
setzen bei Investitionen Kredite ein. Das Dogma keine Schulden zu machen, gilt
bei Unternehmern nicht, denn diese denken ökonomisch. Ein Unternehmen wird dann
eine Investition fremdfinanzieren, wenn die erwartete Rendite über den
Finanzierungskosten liegt. Dieselbe Logik sollte auch für öffentliche
Investitionen gelten: Liegt der gesellschaftliche Nutzen über den
Finanzierungskosten, sollten diese finanziert werden. Der Staat Österreich kann
sich derzeit so günstig finanzieren wie noch nie. Wer da Finanzierung durch Schuldengrenzen
stark einschränkt, verhindert auch die Durchsetzung von sinnvollen Projekten. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="576" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313_bearbeitet-1024x576.png" alt="" class="wp-image-11963" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313_bearbeitet-1024x576.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313_bearbeitet-150x84.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313_bearbeitet-300x169.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313_bearbeitet-768x432.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/11/AdobeStock_244904313_bearbeitet.png 1499w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption> Foto: Adobe Stock, Thomas Reimer </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Investitionen versus
laufende Ausgaben </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Öffentliche Investitionen schaffen Werte, die Bestand haben.
Wenn man diese per Staatsverschuldung finanziert, wachsen nicht nur die
öffentlichen Schulden, sondern auch das öffentliche Vermögen. Ist das Zinsniveau
niedrig, steigen die Vermögen sogar stärker als die Schulden. Eine
Schuldenquote nimmt aber keine Rücksicht darauf, wofür die Verschuldung
eingegangen wird.&nbsp; </p>



<p class="wp-block-paragraph">Nicht sinnvoll ist es dagegen laufende Ausgaben für
Pensionen, Familienbeihilfen oder etwa die Beamtenbezüge durch Kredite zu
finanzieren. Laufende regelmäßige Ausgaben sollen durch laufende Einnahmen aus
Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Anders verhält es sich bei Investitionen. Ein Projekt wie
den Semmeringtunnel aus dem laufenden Budget zu finanzieren, wäre nicht
möglich. Hätte man die österreichische Infrastruktur ohne Kreditaufnahmen
finanzieren wollen, hätten wir heute keine Autobahnen oder Hochgeschwindigkeitsbahnen.
Die GPA-djp fordert daher, dass öffentliche Zukunftsinvestitionen wie
Infrastrukturmaßnahmen aus den Defizitregeln ausgenommen werden. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Gegensteuern </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Wirtschaft entwickelt sich nicht gleichmäßig. Phasen
hohen Wachstums wechseln mit Perioden schwachen Wachstums oder gar Einbrüchen
der Wirtschaftsleistung. Es ist Aufgabe der Wirtschaftspolitik mit öffentlichen
Ausgaben Einbrüchen gegenzusteuern.&nbsp;&nbsp; </p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine starre Schuldenbremse verhindert, dass Staaten einer
Wirtschaftskrise wirksam gegensteuern können. Somit ist die Bremse das
Gegenteil von wirtschaftspolitischer Vernunft. In einer Krise sinken die
Steuereinnahmen und die Ausgaben steigen wegen steigender Arbeitslosigkeit an.
Wenn nun der Staat aufgrund einer Schuldenbremse die Ausgaben weiter kürzt,
verschärft er die Wirtschaftskrise: Folglich schrumpft die Wirtschaft und noch
mehr Menschen verlieren ihre Arbeit. Die Schuldengrenze kann dann aber trotzdem
nicht eingehalten werden. Denn mit der schrumpfenden Wirtschaft sinken auch die
Steuereinnahmen noch weiter. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Logik kann man nicht
abschaffen </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch eine Schuldenbremse in der Verfassung kann solche wirtschaftlichen
Zusammenhänge nicht außer Kraft setzen. Da der Staat zwar die Budgets
beschließen kann, aber nicht die Höhe des Wirtschaftswachstums und die Höhe des
BIP, ist die Schuldenquote (Relation öffentlicher Schulden zum BIP) nur
begrenzt steuerbar. Es macht daher wenig Sinn Größen in der Verfassung zu
fixieren, die die Politik nicht in ihrem Einflussbereich hat. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Man kann in die Verfassung auch schreiben, dass jeden
zweiten Tag gutes Wetter herrschen muss, nur wird das deswegen nicht eintreten.
Zusammenhänge, die auch ohne unser Wohlwollen gelten, können wir nicht außer
Kraft setzen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die negative Wirkung starrer Regelungen zeigt die Schuldenbremse
in den USA. Diese führt in schöner Regelmäßigkeit dazu, dass die gesetzlichen
Grenzen für die Schulden erhöht werden müssen. Bis es dazu kommt, werden öffentliche
Einrichtungen geschlossen („Shutdown“) und die Parteien erpressen sich gegenseitig.
Das endet meist teuer und die Schulden steigen stärker als sie sich ohne die
Schuldenbremse entwickelt hätten. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ausgewogene
Wirtschaftspolitik</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine den vielfältigen gesellschaftlichen Anforderungen
entsprechende Wirtschafts- und Finanzpolitik muss sich am
wirtschaftspolitischen Vieleck aus Lebensqualität, Verteilungsgerechtigkeit,
stabiler Staatstätigkeit, Vollbeschäftigung, intakter Umwelt,
Außenhandelsgleichgewicht, Preisstabilität und stabilen Finanzmärkten
orientieren. Eine Schuldenbremse garantiert dies nicht und führt wieder zu
einer einseitigen wirtschaftspolitischen Architektur, die Krisen nicht
verhindern und nicht bewältigen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es war ein Riesenfehler (vor der Finanzkrise 2008), dass die
EU Wirtschaftspolitik nur auf niedrige Inflation und Begrenzung der
Staatsschulden (Maastrichtkriterien) ausgerichtet war. Dem lag die absolut
falsche Vorstellung zu Grunde, dass eine niedrige Inflation und niedrige
Staatsdefizite eine stabile Wirtschaft garantieren. Die Finanzkrise 2008 zeigte,
wie weit weg von der Realität das war. Besonders stark von der Finanzkrise betroffen
waren Staaten, die eine sehr niedrige öffentliche Verschuldung hatten, wie
Irland, Spanien und die baltischen Staaten. Warum das? Weil niemand auf die
private Verschuldung geachtet hat. Der Anstieg der privaten Verschuldung
(Immobilienblase Spanien, Immobilien- und Bankenkrise Irland) führte zur
größten Finanzkrise der letzten Jahrzehnte. Eine Staatsschuldenbremse hätte
daher gar nichts zur Vermeidung der Finanzkrise beigetragen. Sie hätte aber
verunmöglicht, die Krise abzufedern und gegenzusteuern. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Bankenrettungen und Konjunkturpakete verhinderten einen
Totalabsturz der Wirtschaft. Mit der Schuldenbremse wäre das nicht möglich
gewesen. Das ist alles andere als vernünftig!</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wirtschaft
stabilisieren statt destabilisieren </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn durch Schuldenbremsen wieder nur die öffentliche
Verschuldung begrenzt wird, aber nicht die private, macht man denselben Fehler,
die Wirtschaft völlig einseitig zu regeln und große Risken auszublenden. Kommt
es dann wieder zu einer Finanz- und Wirtschaftskrise, die vom Finanzsektor
ausgeht, sind die Staaten wegen der Schuldenbremse nicht mehr in der Lage
effektiv gegenzusteuern. Das ist verantwortungslos. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Es gibt bereits mehr
als genug Schuldenbremsen </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Maastrichtkriterien, der Stabilitäts- und Wachstumspakt, Twopack, Sixpack und der Fiskalpakt sehen
alle Begrenzungen der öffentlichen Schulden vor. Diese wurden im Lauf der Jahre
immer strikter.&nbsp; </p>



<p class="wp-block-paragraph">Staatsschulden sind keine Ausnahmesituation, sondern Teil
der wirtschaftlichen Normalität. Dazu gibt es mehrere Erklärungsansätze. Für
Neoliberale ist die Sache relativ klar: Staaten und PolitikerInnen sind
notorische Verschwender. Daher sind strikte Verschuldungsregeln der einzige
Ausweg aus der Verantwortungslosigkeit. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine andere und serösere Sichtweise gliedert die Wirtschaft
in verschiedene Sektoren und betrachtet diese im Zusammenhang. Sektoren, die
mehr einnehmen als sie ausgeben, müssen zwangsläufig Sektoren mit einem
Finanzierungsdefizit gegenüberstehen. In Summe gleichen sich Überschüsse und
Defizite aus. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn alle Sektoren gleichzeitig einen Einnahmeüberschuss
anstreben, ist das der gerade Weg in wirtschaftliche Schrumpfung und Depression.
</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>36 Prozent der Personen mit Mindestsicherung sind Kinder</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/10/17/36-prozent-der-personen-mit-mindestsicherung-sind-kinder/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lucia Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Oct 2019 12:37:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Notstandshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=11662</guid>

					<description><![CDATA[70.000 Kinder leben österreichweit in Familien mit Mindestsicherung. Sie sind die Hauptbetroffenen der Kürzungen von Türkis blau.  ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/10/Grafik_sozialhilfe_statistik-austria1-1024x614.png" alt="" class="wp-image-11676" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/10/Grafik_sozialhilfe_statistik-austria1-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/10/Grafik_sozialhilfe_statistik-austria1-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/10/Grafik_sozialhilfe_statistik-austria1-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/10/Grafik_sozialhilfe_statistik-austria1-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Quelle: Statistik Austria</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>70.000 Kinder leben österreichweit in Familien mit Mindestsicherung. Sie sind die Hauptbetroffenen der Kürzungen von Türkis-Blau.  </strong></p>



<span id="more-11662"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Laut neuesten Zahlen der Statistik Austria sind ein Drittel der Personen, die 2018 Mindestsicherung bezogen haben, Kinder. Von den 64 Prozent Erwachsenen sind mehr als die Hälfte Frauen. 638 Euro erhielt jede Bedarfsgemeinschaft im Schnitt. Das sind all jene Personen, die in einem Haushalt zusammen leben. </p>



<p class="wp-block-paragraph">92 Prozent der MindestsicherungsbezieherInnen waren 2018 nicht erwerbstätig. Nur 36 Prozent konnten auf Jobsuche sein. Fast zwei Drittel waren entweder bereits in Pension, noch Kleinkinder, im Pflichtschulalter, in Ausbildung, zu Hause um Kinder zu versorgen oder Angehörige zu pflegen oder sie waren überhaupt arbeitsunfähig. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die überwiegende Mehrheit der MindestsicherungsbezieherInnen, 70 Prozent, bestreitet ihren Lebensunterhalt nur zum Teil von der Mindestsicherung. Diese sogenannten AufstockerInnen hatten entweder ein sehr geringes Arbeitseinkommen, bezogen ein geringes Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe und stockten das mit Mindestsicherung auf. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Großteil der BezieherInnen befindet sich in Städten. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Menschen mit geringem Einkommen sich in der Anonymität von Städten weniger schämen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. <a href="https://kompetenz-online.at/2019/05/09/mindestsicherung-ein-drittel-verzichtet-freiwillig/" aria-label="Generell beantragen wesentlich weniger Menschen die&nbsp;Mindestsicherung&nbsp;als eigentlich anspruchsberechtigt wären">Generell beantragen wesentlich weniger Menschen die&nbsp;Mindestsicherung&nbsp;als eigentlich anspruchsberechtigt wären</a>. Aus einer Studie des&nbsp;<a href="https://www.euro.centre.org/findings" aria-label="Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung">Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung</a>&nbsp;geht hervor, dass jeder 3. Anspruchsberechtigte die&nbsp;Mindestsicherung&nbsp;nicht abholt. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Seit Juni 2019 ist das Bundesgesetz über die <a href="https://kompetenz-online.at/2019/04/30/bundesregierung-ersetzt-mindestsicherung-durch-sozialhilfe/" aria-label="Sozialhilfe NEU">Sozialhilfe NEU</a> in Kraft, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung ersetzt. Bis Jahresende müssen die Bundesländer das neue Gesetz umsetzen.  Zwei Bundesländer haben das Gesetz bisher umgesetzt. Zuletzt am 10. Oktober Oberösterreich. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://kompetenz-online.at/2019/03/19/sozialhilfe-neu-regierung-beschliesst-drastische-kuerzungen/" aria-label="Zentrales Element der Sozialhilfe NEU ist die massive Senkung der Richtsätze für Familien mit mehreren Kindern">Zentrales Element der Sozialhilfe NEU ist die massive Senkung der Richtsätze für Familien mit mehreren Kindern</a>. Das erste Kind erhält maximal 25 Prozent der Basisleistung von rund 885 Euro, das zweite Kind 15 Prozent, das dritte und jedes weitere Kind erhält bloß noch 5 Prozent der Basisleistung, das sind nur rund 44 Euro pro Kind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eingespart werden kann durch die Kürzungen der Mindestsicherung übrigens kaum etwas. Insgesamt gab der Staat im Jahr 2018 941 Millionen Euro für die Mindestsicherung aus. Das ist nur ein Bruchteil der gesamten Sozialausgaben, nämlich 0,8 Prozent. </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pressefreiheit ist kein Gnadenakt</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/10/03/pressefreiheit-ist-kein-gnadenakt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nina Horaczek]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Oct 2019 08:39:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2019/04]]></category>
		<category><![CDATA[Demokratie]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Gastkommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Nina Horaczek]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Medien]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=11482</guid>

					<description><![CDATA[Der Kolumnist der auflagenstärksten Tageszeitung des Landes beschimpft den Chefredakteur der Wiener Wochenzeitung Falter tief unter der Gürtellinie, weil dem Kronen- Zeitung-Schreiber die im Falter veröffentlichten Enthüllungen über die Spesen von ÖVP-Chef Sebastian Kurz nicht gefallen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="804" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/10/kompetzenz_pressefreiheit-1024x804.png" alt="" class="wp-image-11483" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/10/kompetzenz_pressefreiheit-1024x804.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/10/kompetzenz_pressefreiheit-150x118.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/10/kompetzenz_pressefreiheit-300x236.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/10/kompetzenz_pressefreiheit-768x603.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/10/kompetzenz_pressefreiheit.png 2001w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Illustration: Peter M. Hoffmann</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Kolumnist der auflagenstärksten Tageszeitung des Landes beschimpft den Chefredakteur der Wiener Wochenzeitung Falter tief unter der Gürtellinie, weil dem Kronen- Zeitung-Schreiber die im Falter veröffentlichten Enthüllungen über die Spesen von ÖVP-Chef Sebastian Kurz nicht gefallen. </strong></p>



<span id="more-11482"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Falter-Journalistin wird von der ÖVP nicht zu einem Presse-Hintergrundgespräch in der Parteizentrale zugelassen. Erst nach Protesten des Presseclubs Concordia, der Journalistengewerkschaft und von Journalistenkollegen lenkt die Volkspartei bei der Folgepressekonferenz ein. <br> Zusätzlich wurde der Falter von der ÖVP öffentlich attackiert, weil wir unsere Recherchen auf heimlich zugespielte Insiderdokumente stützen – der ÖVP aber natürlich ausreichend Möglichkeit gaben, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. </p>



<p class="wp-block-paragraph"> „Der Überbringer schlechter Nachrichten wird geköpft“, heißt es schon in der Bibel. Menschlich ist es durchaus nachvollziehbar, dass Politiker (egal welcher Parteifarbe) sich alles andere als freuen, wenn Medien ihren Job tun, lästig sind, nachhaken und das ans Licht bringen, was andere gerne im Dunkeln gelassen hätten. </p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p> „Der Überbringer schlechter Nachrichten wird geköpft“ </p><cite>Die Bibel</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Was sich aber in den vergangenen Wochen in Sachen Pressefreiheit in Österreich abspielte, war von einer neuen Qualität. Und gleichzeitig die Fortsetzung jenes Kurses, der ab Dezember 2017 von der damaligen türkis-blauen Bundesregierung eingeschlagen wurde. Es begann mit der sogenannten „message control“. Mit einer Armada an Presse- und PR-MitarbeiternInnen tat die ÖVP/FPÖ-Regierung  alles in ihrer Macht stehende, damit medial möglichst nur jene Themen behandelt werden, die sie behandelt haben wollten. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Pressefreiheit ist kein Gnadenakt. </h4>



<p class="wp-block-paragraph">Sie ist wesentlicher Bestandteil einer Demokratie. Wer als Bürgerin und Bürger mitentscheiden will, wer die Demokratie in seinem Land mitgestalten möchte, braucht Informationen. Diese bekommt nur, wer in einem Land mit freien, kritischen, unabhängigen Medien lebt, einem Land, in dem JournalistInnen Fragen stellen dürfen und auf diese Fragen auch Antworten bekommen.<br> Derzeit ist das in Österreich zumindest meistens der Fall. Wer in Österreich als JournalistIn arbeitet, muss weder Gefängnis noch Übergriffe oder Ähnliches fürchten. Das sollte uns aber nicht übersehen lassen, dass es in der jüngsten Vergangenheit mehr als einmal Vorfälle gegeben hat, die wachsam machen sollten. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Angriffe auf Medien</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Im Winter 2017, die türkis-blaue Regierung war damals erst ganz frisch angelobt, attackierte der damalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache den beliebten ORF-Moderator Armin Wolf frontal. Strache teilte auf Facebook ein Bild von Wolf mit dem Bildtext „Es gibt einen Ort, an dem Lügen zu Wahrheiten werden. Das ist der ORF“. Strache hatte einen Smiley und das Wort Satire dazu gesetzt. Wolf fand das – zu Recht – trotzdem nicht lustig. Einer Klage entging Strache nur, indem er sich öffentlich bei Wolf entschuldigte. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Das war aber kein Einzelfall. Diese Angriffe auf die Pressefreiheit hatten System. Im September 2018 veröffentlichte die Tageszeitung Der Standard ein E-Mail des Sprechers des damals von der FPÖ geführten Innenministeriums. Darin forderte dieser die Polizeipressestellen auf, „kritischen“ Medien (namentlich genannt waren Der Standard, Kurier und Falter) künftig nur die allernötigsten, gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu geben. Wer kritisch berichtet wird bestraft, lautete die Botschaft. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer, wie etwa der Falter, kritisch berichtet, wurde von Türkis-Blau auch mit der Streichung von Inseraten aus den Ministerien bestraft. Extrem rechte Magazine durften sich dafür erstmals über Werbeeinschaltungen aus FPÖ-Ministerien freuen. Welch Verständnis von Pressefreiheit in der FPÖ herrscht, offenbarte Strache in jenem verhängnisvollen Ibiza-Video, das im Mai an die Öffentlichkeit kam. Darin erklärte der frühere FPÖ-Chef, er wolle mithilfe der Millionen einer vermeintlichen russischen Oligarchennichte die Kronen Zeitung, die auflagenstärkste österreichische Tageszeitung, unter Kontrolle bringen, missliebige JournalistInnen – zack, zack, zack – auf die Straße setzen und diese durch FPÖ-Günstlinge ersetzen. So würde die FPÖ stärkste politische Kraft im Land. </p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Wer, wie etwa der Falter, kritisch berichtet, wurde von Türkis-Blau auch mit der Streichung von Inseraten aus den Ministerien bestraft.“  </p><cite> Nina Horaczek </cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Veränderungen, die es zuletzt in Österreich gab, wurden auch international registriert. Seit vergangenem Frühjahr  zählt Österreich nicht mehr zu jenen Ländern, die von der Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ als frei bezeichnet werden, wo JournalistInnen Fragen stellen, Antworten einfordern und die Öffentlichkeit informieren können, ohne mit Repressionen rechnen zu müssen. 2019 stürzte Österreich in diesem weltweiten Ranking um fünf Ränge, von Platz 11 auf Platz 16 ab. Was die Pressefreiheit betrifft, zählt Österreich nun nicht mehr zu jenen Ländern mit einer „guten Lage“, sondern gilt nur als „zufriedenstellend“.  </p>



<h4 class="wp-block-heading">Pressefreiheit in Gefahr?</h4>



<p class="wp-block-paragraph">In einer nach dem Ibiza-Skandal durchgeführten Journalistenumfrage erklärten 45 Prozent der österreichischen JournalistInnen, sie sehen die Pressefreiheit in Gefahr. In Deutschland waren 35 Prozent der Kollegen derselben Meinung, in der Schweiz nur 16 Prozent. Wie schnell die Pressefreiheit auch in einer Demokratie unter massiven Druck geraten kann, ist in den EU-Staaten Ungarn und Polen hautnah zu erleben. Nachdem die Fidesz-Partei von Viktor Orbán in Ungarn 2010 an die Macht kam, wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk politisch auf Linie gebracht und Hunderte JournalistInnen, die zu unabhängig waren, entlassen. Dasselbe passierte nach dem Wahlsieg der rechtskonservativen PiS-Partei in Polen. Seitdem gibt es in Polen und Ungarn keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern einen regierungsabhängigen Staatsfunk. In Ungarn hat Regierungschef Orbán mithilfe ihm nahestehender Oligarchen auch den Großteil der Printmedien unter den Einfluss der Regierung gebracht. In Polen versucht die PiS, regierungskritische Medien durch Klagen sowie die Streichung von Inseraten von Ministerien und staatsnaher Betriebe wirtschaftlich zu besiegen. So weit sind wir in Österreich nicht. Aber die Richtung, in die sich unser Land bewegt, ist alarmierend ähnlich.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wenn das Illegale legal wird&#8230;</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/09/30/arbeitszeitueberschreitungen-wurden-legalisiert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Andrea Rogy]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Sep 2019 11:27:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitszeit]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[12-Stunden-Tag]]></category>
		<category><![CDATA[Andrea Rogy]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsinspektorat]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeitflexibilisierung]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
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					<description><![CDATA[Seit der Anhebung der gesetzlichen Arbeitszeit-Höchstgrenzen verzeichnet die Arbeitsinspektion einen starken Rückgang der Verstöße und damit auch der Strafanzeigen gegen Unternehmen. Sektionschefin Anna Ritzberger-Moser sieht die bisherige Praxis der Arbeitszeitgestaltung durch den erweiterten Spielraum legalisiert. Der Großteil der Arbeitszeit bewegt sich nun innerhalb der erweiterten gesetzlichen Grenzen. KOMPETENZ: Das neue Arbeitszeitgesetz ist seit rund einem [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Dr-Ritzberger-Moser_web_6105-1024x683.png" alt="" class="wp-image-11352" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Dr-Ritzberger-Moser_web_6105.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Dr-Ritzberger-Moser_web_6105-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Dr-Ritzberger-Moser_web_6105-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Dr-Ritzberger-Moser_web_6105-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Dr-Ritzberger-Moser_web_6105-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Dr-Ritzberger-Moser_web_6105-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Dr-Ritzberger-Moser_web_6105-272x182.png 272w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Nurith Wagner-Strauss</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Seit der Anhebung der gesetzlichen Arbeitszeit-Höchstgrenzen verzeichnet die Arbeitsinspektion einen starken Rückgang der Verstöße und damit auch der Strafanzeigen gegen Unternehmen. Sektionschefin Anna Ritzberger-Moser sieht die bisherige Praxis der Arbeitszeitgestaltung durch den erweiterten Spielraum legalisiert. </strong></p>



<span id="more-11351"></span>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Großteil der Arbeitszeit bewegt sich nun innerhalb der erweiterten gesetzlichen Grenzen.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ:</strong> Das neue Arbeitszeitgesetz ist seit rund einem Jahr, seit 1. September 2018, in Kraft. Welche Erfahrungen hat die Arbeitsinspektion damit gemacht? Werden die neuen Höchstgrenzen der Arbeitszeit von maximal 12 Stunden pro Tag bzw. maximal 60 Stunden pro Woche eingehalten?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER:</strong> Die neue Regelung wird von den Betrieben angenommen, da sich die Höchstgrenze der zulässigen Arbeitszeit nach oben verschoben hat, gibt es weniger Überschreitungen. Waren es 2018 noch insgesamt 1.011 Übertretungen der zulässigen Höchstarbeitszeit, so wurden im ersten Halbjahr 2019 lediglich 223 Verstöße festgestellt. Auch die Anzahl der Strafanzeigen aufgrund einer Arbeitszeit-Übertretung ist zurückgegangen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ:</strong> Was hat sich da verändert?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER:</strong> Wir stellen fest, dass sich die betriebliche Praxis &nbsp;in weiten Teilen kaum verändert hat. Das neue Gesetz hat eine Legalisierung des Bisherigen gebracht. Viele Arbeitnehmer berichten, dass sie nun „jene Zeiten tatsächlich aufschreiben können, die sie immer schon gearbeitet haben.“ Die Beschwerden von ArbeitnehmerInnen wegen Übertretungen der Arbeitszeithöchstgrenzen haben daher abgenommen. Auch zu generalklauselartigen vorab Zustimmungen zu Überstunden oder zu Dienstplänen mit dauerhaft eingeplanten 12 Stunden Tagen gibt es nur wenige Anfragen.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>&#8222;Wir stellen fest, dass sich die betriebliche Praxis &nbsp;in weiten Teilen kaum verändert hat. Das neue Gesetz hat eine Legalisierung des Bisherigen gebracht.&#8220;</p><cite> <strong>Anna Ritzberger-Moser</strong> </cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ:</strong> Werden die Grenzen der Arbeitszeit nun eingehalten?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER:</strong> Ich halte es für bemerkenswert im negativen Sinn, dass die erweiterten Arbeitszeitgrenzen in Einzelfällen von einigen wenigen Betrieben weiterhin überschritten werden. Das neue Gesetz hat den Unternehmen ein starkes Maß an Flexibilisierung gegeben. Dadurch sollte es möglich sein, sich innerhalb der Grenzen der zulässigen Höchstarbeitszeiten zu bewegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt registriere ich durch die Neuregelung
eine gewisse Unsicherheit. Viele ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen sind
sich nicht sicher, ob es in naher Zukunft weitere Einschränkungen oder
Ausdehnungen des Geltungsbereiches des Gesetzes geben wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ: </strong>Was sind die Kernaufgaben der Arbeitsinspektion?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER: </strong>Wir überwachen die Einhaltung der Arbeitszeithöchstgrenzen und anderer Schutzbestimmungen wie Ruhezeiten, die Zulässigkeit von Überstunden und die Arbeitszeitaufzeichnungen des Arbeitgebers. Wir überprüfen auch die Einhaltung der Gesundheit und Arbeitssicherheit. Die Arbeitsbedingungen müssen passen. Dazu gehören auch der technische Arbeitnehmerschutz mit Themen wie Maschinensicherheit, verstellten Fluchtwegen, dem Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen oder dem Tragen von Schutzkleidung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ:</strong> Was passiert, wenn Sie Unregelmäßigkeiten feststellen?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER:</strong> Stellt die Arbeitsinspektion Übertretungen einer Arbeitnehmerschutzvorschrift fest, wird der/die ArbeitgeberIn zunächst beraten und formlos – also ohne Bescheid &#8211; schriftlich dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist den rechtskonformen Zustand herzustellen. Wird dieser Aufforderung entsprochen, ist die Sache erledigt. Andernfalls gibt es eine Strafanzeige. Übertretungen werden mit Verwaltungsstrafen sanktioniert. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ:</strong> Was passiert bei schwerwiegenden Übertretungen?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER: </strong>Dann gibt es auch ohne vorangegangene Aufforderung eine Strafanzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Tages- oder Wochenhöchstarbeitszeit um mehr als 20 Prozent überschritten würde oder wenn die tägliche Ruhezeit weniger als acht Stunden beträgt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ:</strong> Kommt es oft vor, dass Arbeitszeitaufzeichnungen gefälscht werden?</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="341" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/ritzberger-moser-1024x341.png" alt="" class="wp-image-11354" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/ritzberger-moser-1024x341.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/ritzberger-moser-150x50.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/ritzberger-moser-300x100.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/ritzberger-moser-768x256.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption><strong>Die Chefin des Arbeitsinspektorats Anna Ritzberger-Moser wünscht sich mehr Personal für Kontrollen. 300 InspektorInnen bei mehr als 3,8 Millionen ArbeitnehmerInnen sind eindeutig zu wenig.</strong><br>Fotos: Nurith Wagner-Strauss</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER:</strong> Manchmal gibt es keine oder mangelhaft geführte Aufzeichnungen. Trotzdem die Aufzeichnungspflicht an den Arbeitnehmer delegiert werden kann, bleibt der Arbeitgeber dafür verantwortlich. Manchmal findet man Überschreitungen in grundsätzlich korrekt geführten Aufzeichnungen, manchmal finden sich erkennbar geschönte Aufzeichnungen. Es ist schwierig zu beweisen, wenn Arbeitszeitaufzeichnungen gefälscht sind. Die Beanstandungen in Bezug auf die Arbeitszeitaufzeichnungen sind in den letzten Jahren konstant.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ:</strong> Braucht es tatsächlich das Mittel einer Strafanzeige?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER:</strong> Unser Fokus ist nicht die Strafanzeige, die ArbeitsinspektorInnen wollen durch ihre Kontrolltätigkeit Veränderungen in den Betrieben und bei den Arbeitsbedingungen erreichen. In vielen Fällen liegen einfach Schlampereien oder mangelndes Bewusstsein vor. Dann werden Verbesserungen, wie die Verlegung der Pausen, mit den Inspektoren besprochen. Wenn so eine Umstellung gut funktioniert, gibt es auch keine Strafanzeige.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir bemühen uns Neugründern eine
Basisinformation zukommen zu lassen, welche Arbeitnehmer-Schutz-Maßnahmen
einzuhalten sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ: </strong>Wie läuft eine Kontrolle in der Praxis ab?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER:</strong> Die 17 Arbeitsinspektionen sind regional organisiert. Sie machen stichprobenartige Übersichtskontrollen in ganz Österreich. Dabei geht der/die ArbeitsinspektorIn in den jeweiligen Betrieb und sieht sich die Bedingungen vor Ort an. Dabei werden auch die Arbeitszeitregelungen stichprobenartig überprüft. Bei Schwerpunktaktionen konzentriert man sich auf ein bestimmtes Thema – wenn das „Arbeitszeit“ ist, erfolgt eine umfassendere Kontrolle zu diesem Thema. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ:</strong> Hat das neue Gesetz hier Veränderungen gebracht?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER: </strong>Durch die Neuregelung müssen wir längere Durchrechnungszeiträume begutachten als früher. Das ist aufwendig, die Prüftätigkeit wird intensiviert. Es genügt nicht mehr, sich die Aufzeichnungen einer einzigen Woche durchzusehen, die PrüferInnen müssen sich den dreimonatigen Durchrechnungszeitraum anschauen, innerhalb dessen die neuen Höchstarbeitszeiten zulässig sind. Dadurch können insgesamt weniger Betriebe geprüft werden.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p> &#8222;Im Schnitt wird jedes Unternehmen alle fünf Jahre einer Inspektion unterzogen.&#8220; </p><cite>Anna Ritzberger Moser</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ:</strong> Wann wird die Arbeitsinspektion tätig?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER:</strong> Wir reagieren auf konkrete Beschwerden von Beschäftigten, Betriebsräten oder Gewerkschaften, selbstverständlich ohne offenzulegen, dass wir auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam gemacht wurden oder von wem der Hinweis kam. Es gibt eine interne Anweisung, jeder plausiblen Beschwerde auch nachzugehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">ArbeitnehmerInnen, die der Meinung sind, dass bei ihrer Arbeitszeit oder den angeordneten Überstunden gegen das neue Arbeitszeitgesetz verstoßen wird, können sich auch anonym auf der <a href="https://www.sozialministerium.at/site/Arbeit_Behinderung/ArbeitnehmerInnenschutz/Verstoesse_Arbeitszeit/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Homepage des Sozialministeriums (öffnet in neuem Tab)">Homepage des Sozialministeriums </a>melden. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der größte Teil der Kontrollen passiert jedoch im Rahmen unserer Arbeitsplanung. Die InspektorInnen besuchen die Betriebe von sich aus. Im Schnitt wird jedes Unternehmen alle fünf Jahre einer Inspektion unterzogen – diesen Standard wollen wir halten. Natürlich setzen wir Prioritäten nach Kriterien wie Risikogeneigtheit und typische Belastungen. Gewisse Branchen und Betriebe werden schwerpunktmäßig häufiger kontrolliert. Grundsätzlich sind 300 ArbeitsinspektorInnen für die gesamte Wirtschaft in Österreich zuständig.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ: </strong>Das klingt nicht nach einer starken Besetzung!?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER: </strong>Wir sind an den äußersten Grenzen unserer personellen Ressourcen. Der Standard für entwickelte Volkswirtschaften liegt international bei einem Arbeitsinspektor/einer Arbeitsisnpektorin pro 10.000 Beschäftigte. Mit rund 300 Inspektoren bei mehr als 3,8 Millionen ArbeitnehmerInnen fehlen uns zusätzliche MitarbeiterInnen. Der Bedarf wird weiter steigen, denn Volkswirtschaft und Beschäftigung wachsen und langfristig könnten wir auch für derzeit prekäre Beschäftigungsverhältnisse zuständig werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ:</strong> Sind Sie nicht nur für Angestellte zuständig?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER:</strong> Derzeit sind vom Arbeitszeitgesetz nur Arbeitsverhältnisse erfasst; sozialpolitisch sollte aber diskutiert werden, ob auch die neuen Beschäftigungsformen eines Mindestmaßes an Regulation bedürfen. Da sollte zumindest überlegt werden, welche Mindestschutzbestimmungen gelten sollen. Ein Arbeitszeitschutz wäre nötig, um diese Beschäftigten vor Selbstausbeutung und gesundheitlichen Schäden schützen zu können. Es steht schließlich auch im allgemeinen, volkswirtschaftlichen Interesse, dass sich diese Menschen nicht komplett auspowern. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>KOMPETENZ:</strong> Gibt es gewisse Problembranchen oder Problemregionen mit besonders vielen schweren Verstößen? </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RITZBERGER-MOSER:</strong> Nein, schwarze Schafe gibt es immer wieder, ohne erkennbare Gemeinsamkeiten. </p>



<div class="wp-block-media-text alignwide"><figure class="wp-block-media-text__media"><img loading="lazy" decoding="async" width="500" height="536" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Ritzberger-Moser_bio.png" alt="" class="wp-image-11356" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Ritzberger-Moser_bio.png 500w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Ritzberger-Moser_bio-140x150.png 140w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Ritzberger-Moser_bio-280x300.png 280w" sizes="auto, (max-width: 500px) 100vw, 500px" /></figure><div class="wp-block-media-text__content">
<h4 class="wp-block-heading">Zur Person:</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die studierte Juristin <strong>Anna Ritzberger-Moser</strong> ist 59 Jahre alt und arbeitet seit 1987 im Sozialministerium. Seit 2012 ist sie als Sektionschefin für die Bereiche Arbeitsrecht und das Zentral-Arbeitsinspektorat zuständig.</p>
</div></div>



<p class="wp-block-paragraph"> </p>



<div class="wp-block-advgb-container advgb-blocks-container blauebox">
<h4 class="wp-block-heading"><strong>Die Gewerkschaft GPA hilft</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">GPA-Mitgliedern steht ein vielfältiges <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Beratungsangebot (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.9/ueber-uns/kontakt" target="_blank">Beratungsangebot</a> zu arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Nicht-Mitglieder können unter 050301-301 eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. </p>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"> </p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verbesserungen bei Pensionen, Aktion 20.000 und Sozialversicherungsbonus</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/09/23/verbesserungen-bei-pensionen-aktion-20-000-und-sozialversicherungsbonus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florentin Döller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Sep 2019 13:05:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichszulage]]></category>
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		<category><![CDATA[Klimakrise]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreform]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verteilungsgerechtigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=11252</guid>

					<description><![CDATA[Die Möglichkeit nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, eine deutliche Erhöhung für kleine Pensionen, ein Steuerbonus für niedrige Einkommen und eine Neuauflage der Aktion 20.000. All das wurde bei der Nationalratssitzung vom 19. September 2019 beschlossen. Hier eine Kurzfassung der wesentlichen Beschlüsse. Pensionsanpassung 2020 Sämtliche Parteien außer den NEOS stimmten im Zuge der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="704" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-1024x704.png" alt="" class="wp-image-11259" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-1024x704.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-150x103.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-300x206.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt-768x528.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Austria_Parlament_Front-Ausschnitt.png 1518w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Wikipedia, <a rel="noreferrer noopener" href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/" target="_blank" aria-label="CC BY-SA 3.0 (öffnet in neuem Tab)">CC BY-SA 3.0</a> </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Möglichkeit nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, eine deutliche Erhöhung für kleine Pensionen, ein Steuerbonus für niedrige Einkommen und eine Neuauflage der Aktion 20.000. All das wurde bei der Nationalratssitzung vom 19. September 2019 beschlossen. Hier eine Kurzfassung der wesentlichen Beschlüsse.  </strong></p>



<span id="more-11252"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Pensionsanpassung 2020</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Sämtliche Parteien außer den NEOS stimmten im Zuge der Nationalratssitzung dem Pensionsanpassungsgesetz 2020, und somit einer gestaffelten Pensionserhöhung zu. Gerade niedrige Pensionen bis 1.111 Euro brutto erfahren somit eine Steigerung um 3,6 Prozent. Auch die Ausgleichszulage und Opferrenten werden um denselben Prozentsatz erhöht. Für Pensionen in einer Höhe zwischen 1.112 Euro und 2.500 Euro wird die Erhöhung linear von 3,6 auf 1,8 Prozent abgesenkt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Pensionen zwischen 2.500 Euro und der Höchstbeitragsgrundlage von 5.220 Euro erfahren eine einheitliche Steigerung um 1,8 Prozent. Bezieht jemand eine Pension, deren Höhe die Höchstbeitragsgrundlage übersteigt, wird diese um maximal 94 Euro erhöht. Überdies wird die Ausgleichszulage für Ehepaare angehoben: Sie steigt von derzeit 1398,97 Euro auf 1472 Euro. Die Änderungen im Pensionsbereich werden bereits 2020 wirksam werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Entfall der Wartezeit auf die erste Pensionsanpassung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">SPÖ und FPÖ sorgten mit einem Abänderungsantrag für eine weitere Verbesserung im Zusammenhang mit den Pensionen: Künftig wird es für die erste Pensionsanpassung keine Wartezeit mehr geben. Bisher mussten sich neu in die Pension eintretende Personen nämlich bis zu 24 Monate lang gedulden bis eine Pensionserhöhung auch für sie wirksam wurde. Dies ist künftig nicht mehr der Fall und Pensionserhöhungen werden sofort wirksam.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Abschlagsfrei nach 45 Jahren</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenfalls durch einen Abänderungsantrag von SPÖ und FPÖ konnte ein weiterer Punkt durchgesetzt<br>werden: Grundsätzlich ist der Pensionsantritt vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters mit Abschlägen verbunden. Nun hat der Nationalrat beschlossen, dass es künftig zu keinen Abschlägen mehr kommen soll, wenn 45 Jahre der Erwerbstätigkeit vorliegen – obwohl der Pensionsantritt vor Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt. Künftig wird es also möglich sein, mit 45 Beitragsjahren und einem Lebensalter von 62 abschlagsfrei in Pension zu gehen, wobei Kindererziehungszeiten bis zu einem Ausmaß von fünf Jahren als Beitragsjahre angerechnet werden. Die Regelung wird mit 1.1.2020 in Kraft treten. Zugleich ist klar, dass derzeit Männer überproportional von dieser Neuregelung profitieren werden – allein schon, weil das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen nach wie vor bei 60 Jahren liegt.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Keine Abschläge beim Sonderruhegeld</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Auch für Nacht- und SchwerarbeiterInnen konnten Verbesserungen in einem zentralen Bereich erreicht werden. So ist vorgesehen, dass Personen, die Nachtarbeit in Verbindung mit Schwerarbeit nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz leisten, unter bestimmten Voraussetzungen mit 57 Jahren Sonderruhegeld in Anspruch nehmen können. Zwar zahlen DienstgeberInnen zur Aufrechterhaltung dieser Leistung für jede betroffene Person monatlich 3,4 Prozent der Bruttolohnsumme zusätzlich zum Pensionsversicherungsbeitrag ein. Allerdings brachte die bisherige Rechtslage für die Betroffenen Abschläge in der Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr mit sich. Diese Abschläge zogen daher eine deutliche Pensionskürzung für die betroffenen ArbeitnehmerInnen nach sich. Mit dem von SPÖ und FPÖ eingebrachtem Abänderungsantrag wurden die Abschläge beim Sonderruhegeld nun abgeschafft.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Aktion 20.000 NEU</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem von der SPÖ/ÖVP-Regierung im Jahr 2017 beschlossenen Förderprogramm „Aktion 20.000“  wurden Menschen über 50 Jahre, die seit mindestens einem Jahr keine Arbeitsstelle mehr finden konnten, bei der Wiedererlangung eines Jobs unterstützt: Konnten sie bei einer öffentlichen Einrichtung oder einem gemeinnützigen Verein beschäftigt werden, übernahm die öffentliche Hand dafür die Kosten – die Finanzierung erfolgte insbesondere über das AMS. Von der türkis-blauen Bundesregierung war die zunächst auf zwei Jahre befristete Aktion 20.000 dann nicht verlängert worden. Das stellte 3.700 Langzeitarbeitslose über 50, die von der Aktion 20.000 profitiert hatten, vor große Schwierigkeiten. Nun gelang im Nationalrat eine Neuauflage: Zwar kommt die Aktion 20.000 nicht in ihrer ursprünglichen Form zurück, es wurde jedoch beschlossen, bereits in den Jahren 2019 und 2020 50 Millionen Euro aus dem Budget des Bundes für die Förderung von Menschen über 50 zu verwenden. Nun sollen auch Jobs in der Privatwirtschaft gefördert werden können, wobei die genaue Ausgestaltung der Förderung vom AMS vorgenommen wird.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Steuerreformgesetz 2020</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die erste Etappe der von der alten Regierung geplanten Steuerreform 2020-2023 wurde von ÖVP und FPÖ Anfang Juli per Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Entlastung von GeringverdienerInnen über eine Anhebung der Negativsteuer bzw. einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag. Die Maßnahme nennt sich zwar weiterhin „Sozialversicherungsbonus“, im Unterschied zur noch im Mai geplanten Regelung, kommt es nun für geringverdienende ArbeitnehmerInnen jedoch nicht zu einer Senkung der Krankenversicherungsbeiträge und somit zu einem Einnahmenentfall für die Krankenversicherung, sondern die Entlastung erfolgt über einen Steuerbonus bzw. einen höheren Absetzbetrag, der aus dem Budget finanziert wird. Ansonsten enthält das Paket Erleichterungen für KleinunternehmerInnen, die Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie einzelne Maßnahmen im Umweltbereich.</p>



<h4 class="wp-block-heading">„Sozialversicherungsbonus“</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Bei ArbeitnehmerInnen wird künftig die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (Negativsteuer) angehoben sowie für Personen über der Steuergrenze ein „Zuschlag“ zum Verkehrsabsetzbetrag eingeführt. Dieser Zuschlag wirkt bis zu bestimmten Einkommensgrenzen voll und wird dann ausgeschliffen. Durch den Zuschlag werden sowohl der Verkehrsabsetzbetrag (400 Euro/Jahr) als auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag (764 Euro/Jahr) um jeweils bis zu 300 Euro angehoben. Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 15.500 Euro im Kalenderjahr wirkt sich der Zuschlag zur Gänze aus, bei steuerpflichtigen Einkommen zwischen 15.500 und 21.500 Euro wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag dann gleichmäßig eingeschliffen, sodass er bei einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen über 21.500 Euro nicht mehr zusteht. Auf Monatsbruttobezüge umgelegt bedeutet dies konkret (über das Jahr gleichbleibende und durchgehende Bezüge vorausgesetzt): Bis ca. 1.540 Euro/Monat beträgt die jährliche Entlastung 300 Euro, danach wird der Zuschlag gleichmäßig eingeschliffen, sodass er bei einem Monatsbruttobezug von über 2.200 wegfällt.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-1024x614.png" alt="" class="wp-image-11264" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Grafik_SV-Bonus-768x461.png 768w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Quelle: GPA-djp-Grundlagenabteilung, AK Wien, eigene Berechnung<br>Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">ArbeitnehmerInnen unter der Steuergrenze erhalten künftig eine um bis zu 300 Euro höhere Sozialversicherungsrückerstattung, sodass die maximale Negativsteuer 50 Prozent der Werbungskosten, gedeckelt mit 700 Euro (PendlerInnen: 800 Euro) beträgt. Auf Monatsbruttobezüge heruntergebrochen bedeutet dies konkret, dass man (über das Jahr gleichbleibende und durchgehende Bezüge vorausgesetzt) ab einem Monatsgehalt von ca. 670 Euro die vollen 700 Euro erstattet bekommt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Zuschlag bzw. die höhere Negativsteuer kann nur im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden, wobei dies erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2020 möglich ist (sich also erst 2021 auswirkt).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch PensionistInnen profitieren, denn sowohl der Pensionistenabsetzbetrag als auch der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag werden um jeweils 200 Euro erhöht, und somit künftig 600 Euro bzw. 964 Euro betragen. Gleichzeitig mit den Erhöhungen dieser Absetzbeträge soll auch die maximale Sozialversicherungsrückerstattung ausgedehnt werden, und zwar von bisher 50 auf 75 Prozent der Werbungskosten, gedeckelt mit maximal 300 Euro (bisher 110 Euro).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Selbständige und Bauern wird die Entlastung nach einer anderen Systematik erfolgen. Hier werden die Krankenversicherungsbeiträge unabhängig von der Einkommenshöhe einheitlich um 0,85 Prozent abgesenkt (Beitragssatz künftig 6,8 statt 7,65 Prozent). Das hat zur Folge, dass die Hauptprofiteure der Beitragssenkung nicht die Geringverdienenden, sondern die gutverdienenden Selbständigen sind. Aktuelle Berechnungen des Budgetdienstes unterstreichen dies: So bekommt bspw. ein/e ArbeitnehmerIn mit einem Nettoeinkommen von 10.300 Euro pro Jahr 300 Euro an Entlastung, während ein/e Selbständige/r mit dem gleichen Einkommen 122 Euro erhält. Umgekehrt bekommt eine/e Selbständige/r mit 38.500 Euro Netto pro Jahr 355 Euro, während ein/e ArbeitnehmerIn mit solch einem Bezug gar nichts mehr erhält. Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass diese Maßnahme verbunden mit der Sozialversicherungs-Organisationsreform dazu führt, dass es künftig zwischen den verschiedenen Krankenversicherungsträgern nicht nur unterschiedliche Leistungsniveaus, sondern auch (wieder) unterschiedliche Beitragssätze geben wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zusammenfassend sind die Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen aus gewerkschaftlicher Sicht zu begrüßen, da sie auf der einen Seite die Grenzabgabenbelastung senken und somit Arbeitsanreize schaffen, sowie auf der anderen Seite im Unterschied zur ursprünglich geplanten Regelung nicht auf Kosten der Krankenversicherung gehen, sondern aus dem allgemeinen Budget finanziert werden, und auch keine weitere Verkomplizierung der Lohnverrechnung zur Folge haben. Zu kritisieren ist, dass die Entlastung im Unterschied zur Beitragssenkung für Selbständige und Bauern erst ab 2021 wirkt. Die GPA-djp hätte es begrüßt, wenn der Sozialversicherungsbonus bereits rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2019 eingeführt worden wäre. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Erleichterungen für KleinunternehmerInnen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ab 2020 wird die sogenannte „Kleinunternehmergrenze“, also jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist und die den/die UnternehmerIn zum Vorsteuerabzug berechtigt, erhöht. Derzeit beträgt diese Grenze 30.000 Euro pro Jahr, sie wird nun auf 35.000 Euro pro Jahr angehoben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Korrespondierend dazu werden für KleinunternehmerInnen weitreichende Pauschalierungsmöglichkeiten im Rahmen der Einkommensbesteuerung geschaffen werden. Künftig sollen diese nur mehr die Umsätze an die Finanz melden, von denen dann pauschale Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden (für Dienstleistungsunternehmen 20 Prozent des Umsatzes, für alle anderen Unternehmen 45 Prozent). Aufgrund der beiden Maßnahmen soll es bis zu 400.000 „klassische“ Steuererklärungen pro Jahr weniger geben. Der geschätzte Steuerausfall beträgt 75 Millionen Euro pro Jahr.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret erfolgt die Betriebsausgabenpauschalierung nach folgendem Muster: Der/die UnternehmerIn hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 35.000 Euro, der aus Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständigen Einkünften erzielt wird. Danach wird ein pauschaler Betriebsausgabenabzug vorgenommen (bei Dienstleistungsunternehmen 20 Prozent, bei allen anderen 45 Prozent). Daneben sind nur<br>Sozialversicherungsbeiträge abzugsfähig. Zudem steht der Gewinnfreibetrag [Grundfreibetrag] zu.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Pauschalierung soll primär im Wege der elektronischen Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach Eingabe in die wenigen erforderlichen Eintragungsfelder (Umsatz, Branche, Sozialversicherungsbeiträge sowie Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben) kann der Gewinn amtswegig ermittelt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kritik</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Der Gesetzesentwurf enthält eine Ermächtigung, wonach der Finanzminister im Wege der Verordnung eine branchenbezogene Einstufung von Betrieben als Dienstleistungsbetrieb vornehmen soll. Diese Verordnungsermächtigung ist viel zu unbestimmt. Zudem wird die Abgrenzung in der Praxis viele Schwierigkeiten bringen. Weiters stellt sich die Frage ob die Aufwände eines Dienstleistungsunternehmens tatsächlich um so viel geringer sind, dass sie einen Unterschied von 25 Prozent im Pauschalsatz rechtfertigen. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung soll die Verpflichtung ein Wareneingangsbuch sowie eine Anlagenkartei zu führen, entfallen. Das hat zur Folge, dass die an die Finanz gemeldeten Umsätze für diese nur schwer überprüfbar sind, was wiederum die Missbrauchsanfälligkeit der Regelung erhöht.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen können abnutzbare Wirtschaftsgüter derzeit nur dann im Jahr des Kaufes voll abschreiben, wenn diese nicht mehr als 400 Euro kosten. Ab 2020 steigt die Grenze für diese  geringwertigen Wirtschaftsgüter auf 800 Euro. Da die Betriebe damit deutlich mehr abschreiben können, entgehen dem Fiskus 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Maßnahme wird damit begründet, dass diese Grenze seit 1982 nicht mehr valorisiert wurde. Dem kann entgegengehalten werden, dass es auch im ArbeitnehmerInnenbereich zahlreiche Beträge gibt, die schon lange nicht mehr angehoben wurden (z.B. steuerfreie Reisekosten, insbesondere Taggelder, Freibetrag für Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bzw. SEG-Zulagen).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Maßnahmen im Umweltbereich</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer wird neben der Motorleistung künftig auch der C02-Ausstoß des Kraftfahrzeugs (KFZ) für die Besteuerung maßgeblich (die Umgestaltung der Bemessungsgrundlage gilt für KFZ, die nach dem 30.9.2020 erstmalig zugelassen werden). Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die beim Kauf von Fahrzeugen anfällt, sollen die CO2-Emissionswerte aufgrund des neuen Prüfverfahrens zur Messung von CO2-Emissionen (WLTP) &#8211; angepasst werden, wobei der Abzugsbetrag in der Steuersatzformel jährlich absinken soll, um den unionsrechtlichen Vorgaben und technischen Änderungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Malusbetrag für Fahrzeuge mit besonders hohen C02-Emissionen je g/km verdoppelt (Inkrafttreten: 1.1.2020). </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die beiden Maßnahmen sollen gewährleisten, dass Fahrzeuge, die mehr C02 ausstoßen, höher besteuert werden, umweltschonendere hingegen niedriger. Sowohl die Umgestaltung der motorbezogenen Versicherungssteuer als auch der NoVA soll aufkommensneutral erfolgen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ansonsten gibt es noch folgende Maßnahmen: Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder, die Abschaffung<br>der Eigenstromsteuer für BetreiberInnen von Photovoltaikanlagen sowie eine steuerliche Begünstigung von Biogas, Wasserstoff und Flüssigerdgas. Korrespondierend zur bisherigen Energie- und Umweltpolitik der (alten) Bundesregierung stellt das Thema Ökologisierung somit auch bei diesem Steuerpaket nur ein Randthema dar – es kann  keinesfalls als großer Wurf bezeichnet werden. Wichtige Maßnahmen wie z.B. eine Reform der Pendlerpauschale fehlen. Die Chance, diese Reform als einen ersten Schritt für eine sozial-ökologische Umgestaltung des Steuersystems zu nutzen, wurde somit verpasst.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Digitalsteuergesetz 2020</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS wurde die viel diskutierte „Digitalsteuer“ beschlossen (Inkrafttreten: 1.1.2020). Grundsätzlich begrüßen wir deren Einführung, kritisieren jedoch zugleich, dass sich diese lediglich auf Umsätze im Bereich der Online-Werbung beschränkt und somit deutlich hinter den ursprünglich auf europäischer Ebene geplanten Maßnahmen zurückbleibt. Zudem gilt die Steuer nur für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von zumindest 750 Millionen Euro, die zugleich mindestens 25 Millionen Euro an digitalen Werbeumsätzen im Jahr in Österreich erzielen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Reform der Finanzverwaltung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die österreichische Finanzverwaltung erhält ab 1. Juli 2020 eine neue Struktur. Eine entsprechende Organisationsreform, die im Wesentlichen eine Zentralisierung und Konzentrierung der Agenden der<br> bisher 40 Finanzämter auf zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit vorsieht, wurde vom Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS verabschiedet. Durch die Reform werden an Stelle der 40 Finanzämter ab 1. Juli 2020 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit treten – das &#8222;Finanzamt Österreich&#8220; sowie das &#8222;Finanzamt für Großbetriebe&#8220;. Die neun bestehenden Zollämter werden ebenfalls zu einer bundesweit zuständigen Abgabenbehörde, dem &#8222;Zollamt Österreich&#8220; zusammengeführt. Für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde soll das &#8222;Amt für Betrugsbekämpfung&#8220; errichtet werden. Vorgesehen ist des Weiteren ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Somit bleiben von den dem Finanzministerium unterstellten Dienststellen künftig fünf Ämter. Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Milliardengrab Kassenfusion</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/09/18/milliardengrab-kassenfusion/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[David Mum]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Sep 2019 07:18:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[David Mum]]></category>
		<category><![CDATA[Gebietskrankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[ÖGK]]></category>
		<category><![CDATA[Österreichische Gesundheitskasse]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Reform der Sozialversicherung erweist sich als Milliardengrab und große Märchenstunde noch bevor sie umgesetzt ist.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/AdobeStock_68062304-1-1024x682.png" alt="" class="wp-image-11236" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/AdobeStock_68062304-1-1024x682.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/AdobeStock_68062304-1-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/AdobeStock_68062304-1-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/AdobeStock_68062304-1-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/AdobeStock_68062304-1-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/AdobeStock_68062304-1-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/AdobeStock_68062304-1-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/AdobeStock_68062304-1.png 2000w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: Adobe Stock</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Reform der Sozialversicherung erweist sich als Milliardengrab und große Märchenstunde noch bevor sie umgesetzt ist.</strong></p>



<span id="more-11229"></span>



<p class="wp-block-paragraph">Die Erzählung war gut erfunden: 2020 werden 21 Sozialversicherungsträger auf fünf zusammengelegt. Das soll Einsparungen von einer Milliarde bringen, die in Form besserer Leistungen an die Menschen fließen.&nbsp; </p>



<p class="wp-block-paragraph">Nichts davon stimmt.&nbsp; </p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Vorzeichenfehler? </strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Statt einer Milliarde mehr gibt es eine Milliarde weniger! Die letzte Regierung hat dem öffentlichen Gesundheitswesen 2019 bis 2023 eine Milliarde an Mitteln entzogen! Unter anderem indem den Arbeitgebern die Unfallversicherungsbeiträge reduziert wurden, mehr Mittel in Privatspitäler umgeleitet werden und weniger Geld aus dem Budget kommt.&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber &#8211; so behauptete die Regierung – in der Verwaltung und bei den Funktionären wird der Rotstift angesetzt und so würden massiv Mittel freigespielt. Auch hier hat die Behauptung nichts mit der Wirklichkeit zu tun. Bei den VertreterInnen der Versicherten, die zu 80 Prozent ehrenamtlich &#8211; also unbezahlt arbeiten &#8211; ist logischerweise nichts zu holen. Und in der Verwaltung geht das auch nicht. Die ganzen Verwaltungskosten der gesamten Sozialversicherung machen 1,2 Milliarden aus. Da kann man daher auch keine Milliarde einsparen.&nbsp; </p>



<p class="wp-block-paragraph">In den Unterlagen zum Gesetzesentwurf waren dann auch lediglich Einsparungen von 33 Millionen bis 2023 angegeben. Und das nur, weil keinerlei Kosten der aufwändigen Fusion der neun Gebietskrankenkassen zu einer österreichweiten Kassen angenommen wurde. Um dann doch die versprochene Milliarde irgendwie hinzurechnen, wurde einfach angenommen, dass in 4 Jahren 30 Prozent Einsparungen im Verwaltungsaufwand realisiert werden. Das ist jedoch völlig unmöglich. Daher wundert es nicht, dass die Zahlen nie begründet wurden! Denn das ginge nicht. Die 30 Prozent Einsparung wurden zudem in Bereichen angenommen, die von der Fusion gar nicht betroffen sind. </p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Wenn so viele Experten das schon berechnet haben, brauchen wir nicht auch&nbsp;noch etwas berechnen.“</p><cite> Hartinger-Klein, ZIB 2, 14.9.2018  </cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Da die Husch-Pfusch-Reform nun vor dem Verfassungsgerichtshof landete, hat die damalige „Sozial“ministerin Beate Hartinger-Klein ein Gutachten beauftragt, das das Einsparungspotenzial aufzeigen solle. Dieses Gutachten von Hofmann und Knoll gab an, dass es zunächst teuer wird. Die Fusions- und Integrationskosten wurden mit 300-400 Millionen eingeschätzt. Aber binnen 5 Jahren könne angeblich ein Kostensenkungspotenzial von ca. 300 Millionen Euro realisiert werden. Dieses Auftragsgutachten hat aber einige Ungereimtheiten.&nbsp; </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Arbeiterkammer hat nachrechnen lassen. Prof. Otto Krickl vom Institut für Organisation und Institutionenökonomik der Universität Graz hat festgestellt: Das Hofmann Gutachten beruht auf falschen Annahmen. Das Kostensenkungspotenzial wurde viel zu hoch berechnet: &nbsp;</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Zunächst wurden etwa die Gesamtverwaltungskosten
aller Sozialversicherungsträger als Basis für Einsparungen herangezogen, obwohl
die Zusammenlegungen gar nicht alle Träger betreffen, sondern vor allem die
Krankenversicherung. </li><li>Die Verwaltungseinsparungen sind realistisch nur
ein Drittel der angeblichen 100 Mio.</li><li>Manche Kosten in der Verwaltung und IT wurden doppelt
berücksichtigt </li><li>Die
Annahme, dass nur 2/3 oder die Hälfte der
freiwerdenden Stellen nachbesetzt werden muss, wird durch die Erfahrung vieler Fusionen
im Bereich der Krankenversicherung in anderen Ländern Bereich widerlegt.&nbsp; </li><li>bestehende Kooperationen und damit bereits gehobene
Synergien wurden ignoriert. </li></ul>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Fazit</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die über das Knie gebrochene Fusion der Krankenkassen wird zu erheblichen Mehrkosten führen. Dieses Geld hätte viel besser in die Verbesserung der medizinischen Versorgung investiert werden sollen. Die Art und Weise der Fusion ist verantwortungs- und beispiellos. In wenigen Monaten sollen neun Organisationen, die 12.000 Menschen beschäftigen, fusioniert werden. Das ist ein sehr komplexes Vorhaben, das nicht in der kurzen Zeit durchzuführen ist. Denn die Gebietskrankenkassen müssen tagtäglich die medizinische Versorgung für 7 Millionen Anspruchsberechtigte organisieren. Viele MitarbeiterInnen und Führungskräfte sind nun aber vom Tagesgeschäft „abgezogen“ um in zahlreichen Projekten die unnötige Terminvorgabe der schwarz-blauen Regierung hinzubekommen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Fusion schlägt schon jetzt teuer zu Buche. Alleine für ein neues Logo und den neuen Außenauftritt werden statt der zunächst kolportierten 400.000 Euro 2,5 Millionen Euro zu veranschlagen sein. Hinzu kommt ein Beratungsaufwand in Millionenhöhe und erhebliche interne Kosten, weil viele Mitarbeiter in Organisationsprojekten gebunden sind. Demnächst müssen dann die bisherigen Verträge mit den Ärztekammern unter Zeitdruck neu verhandelt werden. Auch das sind Vorgaben, die teuer werden können. Möglicherweise wird der Zeitplan und zahlreiche Eckpunkte der Reform aber schon vor der geplanten Fusion 2020 zu ändern sein. Denn im Herbst wird der VfGh sich mit den zahlreichen verfassungsrechtlichen Einwänden gegen die Zwangsfusionen beschäftigten. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die GPA-djp setzt sich dafür ein, dass das Geld der
Versicherten und Patienten nicht verschwendet wird. Stattdessen braucht es
sinnvolle Investitionen etwa in gleiche Leistungen für alle Berufsgruppen, den
Ausbau der Kinderzahnmedizin, mehr Psychotherapie auf Kassenkosten und den
Kampf gegen den Hausarztmangel.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Arbeitszeit, wohin gehst du?</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/09/04/arbeitszeit-wohin-gehst-du/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Clara Fritsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Sep 2019 10:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitszeit]]></category>
		<category><![CDATA[12-Stunden-Tag]]></category>
		<category><![CDATA[Clara Fritsch]]></category>
		<category><![CDATA[David Mum]]></category>
		<category><![CDATA[Gerhard Blasche]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungsprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[schwarz-blau]]></category>
		<category><![CDATA[türkis-blau]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://kompetenz-online.at/?p=11117</guid>

					<description><![CDATA[4. September 2019. Das Arbeitszeitgesetz, das die ehemalige türkis-blaue Regierung hinterlassen hat, ist seit einem Jahr in Kraft und ermöglicht den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche. Die GPA-djp lädt aus diesem Anlass zu einer Veranstaltung ins Bildungszentrum der AK Wien. 9 Uhr 30 im großen Saal des AK Bildungszentrums. Über dem Podium drehen sich auf dem … ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large advgb-dyn-d9b8e8d9"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="654" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/kompetenz_seite3-1024x654.png" alt="" class="wp-image-10966" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/kompetenz_seite3-1024x654.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/kompetenz_seite3-150x96.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/kompetenz_seite3-300x191.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/kompetenz_seite3-768x490.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/kompetenz_seite3.png 1501w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Illustration Peter M. Hoffmann</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>4. September 2019. Das Arbeitszeitgesetz, das die ehemalige türkis-blaue Regierung hinterlassen hat, ist seit einem Jahr in Kraft und ermöglicht den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche.</strong> <strong>Die GPA-djp lädt aus diesem Anlass zu einer <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Veranstaltung (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gpa-djp.at//cms/A03/A03_0.a/1342616270474/home/arbeitszeitkonferenz-2019" target="_blank">Veranstaltung</a> ins Bildungszentrum der AK Wien.</strong></p>



<span id="more-11117"></span>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">9 Uhr 30 im großen Saal des AK Bildungszentrums. Über dem Podium drehen sich auf dem Bildschirm messingfarbene Zahnräder in deren Mitte ein Schild die TeilnehmerInnen willkommen heißt. Die Sesselreihen füllen sich langsam. Ein Teilnehmer tippt in sein Laptop, um noch schnell ein Email zu beantworten. Ein anderer telefoniert wild gestikulierend mit dem Stecker im Ohr um eine betriebsrätliche Frage zu klären. Eine Betriebsrätin fotografiert mit ihren Smartphone das Geschehen um das Foto an eine Kollegin, die leider nicht kommen konnte, zu schicken. Ein Grüppchen berät sich, welche Themen bei der nächsten Sitzung angesprochen werden sollen. Die Aktivitäten der Anwesenden sind ein vielfältiger Spiegel dessen, wie Arbeitszeit genutzt wird – man könnte es auch „Arbeitsverdichtung“ nennen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">9 Uhr 40 beim Empfangstisch. Ein offensichtlich schon mit dem Hausbrauch vertrauter Besucher steuert zielsicher auf den Tresen im Foyer zu, wo Kolleginnen mit Laptop und Informationsmaterialien die Ankommenden begrüßten. Auf die Frage „Guten Morgen. Wo ist die Anmeldeliste zum Unterschreiben?“ bekommt er die Antwort „Heute muss man sich nirgendwo eintragen.“ Mit leichter Verblüffung stellt er fest: „Aha, heut hamma Bürokratieabbau.“ Dann schnappt er sich die auf dem Tresen ausliegende brandneue GPA-djp-Broschüre&nbsp;„<a href="https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_999_Suche.a/1342573333691/suche/gleiten-statt-ausrutschen" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Gleiten statt Ausrutschen –Gestaltungsanforderungen und Praxistipps für die gleitende Arbeitszeit (öffnet in neuem Tab)">Gleiten statt Ausrutschen –Gestaltungsanforderungen und Praxistipps für die gleitende Arbeitszeit</a>“ mit der er sich die Wartezeit bis zum Beginn der Veranstaltung vertreibt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">10 Uhr 04. Agnes Streissler-Führer, Mitglied der Geschäftsführung der GPA-djp, bezieht Stellung hinter dem Rednerpult und eröffnet die Veranstaltung. Vom Foyer hasten noch BesucherInnen herein, sodass die 360 Plätze beinahe lückenlos besetzt sind, als David Mum seinen Vortrag beginnt. Der Leiter des Grundlagenbereichs der GPA-djp erinnert an den Werdegang des Arbeitszeitgesetztes, das – entgegen der bislang üblichen Vorgehensweise – <a href="https://kompetenz-online.at/2018/07/26/grossangriff-auf-arbeitnehmerinnen/" aria-label="unter Ausschluss von SozialpartnerInnen und ExpertInnen durch den Nationalrat gepeitscht wurde">unter Ausschluss von SozialpartnerInnen und ExpertInnen durch den Nationalrat gepeitscht wurde</a>. Zwar wurden im Nachhinein auf scharfen Protest der Gewerkschaften hin Nachbesserungen vorgenommen (zB die Möglichkeit eines Zeitausgleichs in ganzen Tagen geschaffen), doch ändert das nichts an den massiv nach oben ausgeweiteten maximal möglichen Arbeitszeiten. Auch die Propaganda von Regierungsseite ist bei <a href="https://kompetenz-online.at/2018/06/28/faktencheck-arbeitszeit/" aria-label="genauer Betrachtung">genauer Betrachtung</a> leicht zu wiederlegen. So wurde beispielweise die „Einführung“ der 4-Tage-Woche zwar öffentlichkeitswirksam verkündigt, wer sie allerdings im Gesetz verankert sucht, suchet vergeblich. (De facto möglich ist sie ohnehin seit 1997.) „Die Industriellenvereinigung hat die Arbeitszeitausweitung nicht umsonst unter dem Kapitel ‚Entbürokratisierung‘ gefordert. Aber der viel beschworene Abbau von bürokratischen Hürden, den das Arbeitszeitgesetz angeblich darstellt, ist das falsche Etikett. “ stellt David Mum trocken fest. „Arbeitszeitgesetz und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind keine bürokratischen Hürden, sondern schützen die ArbeitnehmerInnen vor unfairer Arbeitszeitverteilung, sie schützen vor Unfällen und Erkrankungen.“</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow advgb-dyn-a90e42dc">
<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Gesetze sind keine bürokratischen Hürden sondern Schutz&#8220;</p>
<cite>David Mum</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Das Thema Gesundheitsschutz übernimmt der nächste Redner nahtlos. Der <a href="https://kompetenz-online.at/2019/02/26/nicht-mehr-als-zwei-12-stunden-tage-hintereinander/" aria-label="Gesundheitspsychologe Gerhard Blasche">Gesundheitspsychologe Gerhard Blasche</a>, diagnostiziert: längere Arbeitszeiten führen keinesfalls zu mehr Produktivität. Sämtliche Studien kommen zu diesem Schluss. Gerhard Blasche hat eine eindeutige Aussage mitgebracht, wobei er sich als ehemaliger Physikstudent er sich eine gewisse Vorliebe für Formeln erhalten zu haben scheint:</p>



<figure class="wp-block-image size-large advgb-dyn-0f7e3cd3"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="467" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Arbeitszeit_blasche-1024x467.png" alt="" class="wp-image-11120" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Arbeitszeit_blasche-1024x467.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Arbeitszeit_blasche-150x68.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Arbeitszeit_blasche-300x137.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Arbeitszeit_blasche-768x350.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/Arbeitszeit_blasche.png 1114w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Quelle: Gerhard Blasche, Präsentation auf der Arbeitszeitkonferenz</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Faktoren
wie persönlicher Gestaltungsspielraum, Spaß an der Arbeit oder anstrengende
physische wie psychische Rahmenbedingungen sind also mit ausschlaggebend dafür,
wie ermüdend Arbeit ist beziehungsweise wie leistungsstark jemand arbeiten
kann. „Allerdings“ schränkt Gerhard Blasche ein „zwölf Stunden am Tag, das hält
niemand auf Dauer aus. Auch wer ganz viel Freude an der Arbeit hat ermüdet
früher oder später.“</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow advgb-dyn-1faceca4">
<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Auch wer ganz viel Freude an der Arbeit hat, ermüdet irgendwann.&#8220;</p>
<cite>Gerhard Blasche</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Am
Nachmittag wird eine Betriebsrätin, bei der kurzfristig – auch auf Wunsch der
Beschäftigten – 12-Stunden-Schichten gefahren wurden, diese wissenschaftliche
Erkenntnis bestätigen: „Ich hab mir jedes Mal größte Sorgen gemacht, wenn die
KollegInnen nach einer 12-Stunden-Schicht ins Auto gestiegen sind und im
Morgenverkehr nach Hause gefahren sind. Wenn die gut zu Hause angekommen sind,
war ich heilfroh. Zum Glück hat auch unsere Geschäftsführung rasch eingesehen,
dass diese Arbeitszeiten gefährlich sind und auch wirtschaftlich nichts
bringen. Die Produktion in der Gießerei ist dadurch nicht besser geworden. Nie
wieder würde ich so etwas zustimmen!“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Johannes
Gärtner, Wissenschaftler und Unternehmensgründers marschiert als nächster die
wenigen Stufen auf das Podium. Als eines der wenigen im deutschsprachigen Raum
führt sein Institut „Ximes“ noch Forschung zum Zusammenhang zwischen Arbeit und
Gesundheit durch. Er kann daher auf einen gut gefüllten „Wissens-Rucksack“ mit
einer Mischung aus Praxis in der Betriebsberatung und Theorie an der
Universität zurückgreifen. Auch er kann bestätigen: je länger die
Tagesarbeitszeit, desto höher Unkonzentriertheit, Unzufriedenheit und
Unfallrisiko. </p>



<figure class="wp-block-image size-large advgb-dyn-19d50dd9"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="658" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeit_Gärtner-1024x658.png" alt="" class="wp-image-11126" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeit_Gärtner-1024x658.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeit_Gärtner-150x96.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeit_Gärtner-300x193.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeit_Gärtner-768x493.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeit_Gärtner.png 1258w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Quelle: Johannes Gärtner, Vortrag bei der Arbeitszeitkonferenz</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Hängen
bleibt bei allen TeilnehmerInnen wohl vor allem folgender drastischer
Vergleich: „<em>Wenn man das neue
Arbeitszeitgesetz voll nutzen möchte, kommt man in einen Unfallrisikobereich,
der so hoch ist wie bei schwerer Alkoholisierung.</em>“ </p>



<p class="wp-block-paragraph">Gärtners Fazit:
Würde eine Arbeitszeitgestaltung auf wissenschaftlichen Studien beruhen, wäre
wohl eine 30- bis 35-Stunden-Woche mit Gleitzeit die beste Wahl.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow advgb-dyn-ead184a2">
<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Ideal wäre eine 30- bis 35-Stunden-Woche mit selbstbestimmter Gleitzeit&#8220;</p>
<cite> Johannes Gärtner </cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Und was
macht eigentlich das Arbeitsinspektorat? Die sind doch zuständig für die
Überprüfung der Arbeitszeiten, oder? Anna Ritzberger-Moser, Sektionschefin im
Sozialministerium und damit Leiterin der Arbeitsinspektion, konkretisiert: Das
Arbeitsinspektorat prüft ausschließlich das, was das Gesetz festlegt und mit
Verwaltungsstrafen belegt (also das Arbeitszeitgesetz oder das
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz), wohingegen Kollektivverträge oder
Betriebsvereinbarungen <em>nicht</em> in den
Zuständigkeitsbereich der Arbeitsinspektorate fallen. „Da entsteht leider oft
eine falsche Erwartungshaltung“ räumt die Juristin ein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ritzberger-Moser
sieht eine wesentliche Herausforderung der neuen Gesetzeslage darin, dass der
Geltungsbereich geändert wurde; Angestellte mit „maßgeblicher selbständiger
Entscheidungsbefugnis deren gesamte Arbeitszeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt
wird“ wurden ausgenommen. „Da ist die Auslegung noch schwierig“ stellt die
Leiterin des Arbeitsinspektorats fest „weil diese Personengruppe nicht klar
abgegrenzt ist und es noch keine Rechtsprechung dazu gibt. Obwohl ich jetzt
schon sagen kann, dass die neue Definition von manchen Arbeitgebern…“ sie sucht
nach einem passenden Wort „nennen wir es einmal ‚interessant‘ interpretiert
wird.“ Die gute Nachricht an die Anwesenden ist: „Beim Arbeitsinspektorat
können Arbeitszeitüberschreitungen auch anonym gemeldet werden. Meldet euch bei
uns. Wir gehen euren Hinweisen nach.“</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow advgb-dyn-d6fd7bff">
<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Wir prüfen in den Betrieben ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird&#8220;</p>
<cite> Anna Ritzberger-Moser </cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">4.
September 2019 13 Uhr: Es versammeln sich acht BetriebsrätInnen quer durch alle
Branchen und Regionen Österreichs auf dem, zum Glück ausreichend großen Podium,
um von ihren Erfahrungen mit der ein Jahr alten Gesetzeslage zu berichten.
Jetzt wird es richtig spannend; wie kommt die Arbeitszeitverlängerung in den Branchen
und Betrieben an?</p>



<figure class="wp-block-image size-large advgb-dyn-56910b3d"><img loading="lazy" decoding="async" width="1000" height="667" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeitDSC_2034.png" alt="" class="wp-image-11129" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeitDSC_2034.png 1000w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeitDSC_2034-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeitDSC_2034-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeitDSC_2034-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeitDSC_2034-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeitDSC_2034-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/09/arbeitszeitDSC_2034-272x182.png 272w" sizes="auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /><figcaption class="wp-element-caption">Foto: Daniel Novotny</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Der Zentralbetriebsratvorsitzende
bei Billa, der den Handels-Kollektivvertrag mit verhandelt hat, berichtet
sichtlich stolz von der Einführung der 4-Tage-Woche. Diese Verteilung der
Arbeitszeit werde gerne von den vielen Teilzeitkräften angenommen. „Das wird
mittlerweile sogar von den Arbeitgebern als Vorteil erkannt. Man kann es kaum
glauben. Bei den KV-Verhandlungen war einer von der Arbeitgeberseite dabei, der
war nicht begeistert von dieser Idee mit der 4-Tage-Woche.“ plaudert der Mann
aus dem Nähkästchen. „Und dann hat er eine neue Filiale am Land aufgemacht und
es haben sich keine Mitarbeiterinnen beworben. Erst als er mit der 4-Tage-Woche
in der Annonce geworben hat, da haben sich welche für den Job interessiert.“</p>



<h4 class="wp-block-heading advgb-dyn-b2262c41"><strong>Die 4-Tage-Woche im Handels-Kollektivvertrag
ist ein Gewinn für alle</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Im
Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich wurde ebenfalls ein neuer
Umgang mit Zeit ausverhandelt berichtet eine Betriebsrätin und
Kollektivvertragsverhandlerin aus der Branche. Allerdings nicht bei der
Wochenarbeitszeit, wo sich viele eine deutliche Reduzierung der Normalarbeitszeit
wünschen würden, und auch nicht bei der Arbeitszeit an sich, sondern bei der
Freizeit. Nach zähem Ringen gibt es nun seit 2019 die sechste Urlaubswoche
schon nach 20 Jahren (statt wie im Urlaubsgesetz vorgesehen nach 25 im selben
Betrieb), wobei die Errungenschaft darin besteht, dass die Urlaubstage schrittweise
mehr werden: bereits nach fünf Jahren gibt es einen Urlaubstag mehr, nach zehn
Jahren einen zweiten, u.s.w. Für eine Branche mit großen physischen und
psychischen Anforderungen ist dieser Belastungsausgleich durch mehr Freizeit
mehr als gerechtfertigt.</p>



<h4 class="wp-block-heading advgb-dyn-5d38a5cc"><strong>Der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft
Österreich bringt die sechste Urlaub früher</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Auch beim
Bodenpersonal am Wiener Flughafen freut man sich seit 2018 über die sechste
Urlaubswoche, die durch Aufstockung auf eine 40-Stunden-Woche und dadurch
entstehende Zeitguthaben gedeckt ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Unicredit bietet man unterschiedliche und flexible Arbeitszeitmodell. So kann der Betriebsratsvorsitzende Adi Lehner arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse über die 4-Stunden-Woche anschaulich ergänzen: „Durch die Ausweitung der Öffnungszeiten in den Filialen haben wir gedacht, es wäre sinnvoll, in dem Bereich neue Arbeitszeitmodelle anzubieten. Die 4-Tage-Woche war ein Versuch, den Beschäftigten mehr geblockte Freizeit zu verschaffen. Die Arbeit in den Filialen ist durch das viele Stehen und den hohen Kundenandrang sehr anstrengend. Die KollegInnen waren nach den 9-Stunden-Tagen völlig fertig und haben erzählt, dass sie den ganzen Freitag nur gebraucht haben um sich wieder zu erholen. Dieses Modell ist nach wenigen Monaten von den meisten wieder ad acta gelegt worden.“ Adi Lehner schaut sorgenvoll in die Runde „Bessere Erfahrungen haben wir mit einer Arbeitszeitverkürzung gemacht, allerdings bei gleichzeitiger Lohnkürzung.“ Sein Gesicht hellt sich wieder auf. „Seit 2015 gibt es bei uns ein Modell, bei dem man freie Tage gewinnt, wenn man Arbeitszeit reduziert. Wer zum Beispiel um 20 Prozent reduziert, bekommt 12 freie Tage dazu. Vieviel Prozent man reduziert ist frei wählbar und es gibt ein Rückkehrrecht. Über eintausend ArbeitnehmerInnen sind umgestiegen und kaum jemand zurückgekehrt. Ob jung oder alt war egal. Diese Modell hat auch zu mehr Teilzeit bei Männern geführt.“ </p>



<h4 class="wp-block-heading advgb-dyn-6ab432db"><strong>Bei der Unicredit können die Beschäftigten freiwillig
die Arbeitszeit verkürzen – und tun das auch</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Plansee,
einem Tiroler metallverarbeitenden Betrieb, ist der Zeitausgleich
selbstbestimmt für bis zu sechs Tagen im Jahr wählbar. Diese Bestimmung in der
Betriebsvereinbarung wird durch den entsprechenden Kollektivvertrag ermöglicht
und begrenzt somit das Arbeitszeitgesetz, das sich zu diesem Punkt ja leider
nicht eindeutig festlegt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch aus
dem Publikum melden sich Kollegen und berichten aus ihren Betrieben. In einer
Landesstelle der Raiffeisenkasse wurde ein Gleitzeitmodell eingeführt, wo den
Beschäftigten bis zu zwölf Stunden gleiten mit Kernzeiten ermöglicht wird.
Alles über acht Stunden wird freiwillig gearbeitet und – der Betriebsrat war
selbst überrascht – fast nie in Anspruch genommen. Was das bringt? „Ich muss
jetzt viel weniger mit dem Chef über Arbeitszeitüberschreitungen, Überstunden
und so was diskutieren.“ freut sich der Betriebsrat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es werden
also sehr unterschiedliche Wege der sozialpartnerschaftlichen
Arbeitszeitgestaltung in Österreich gegangen, je nachdem was für eine Branche
und einen Betrieb Sinn macht und durchsetzbar ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein weiterer Kollege hat bei einem der Saalmikrofon Stellung bezogen und äußert sich zum Thema Arbeitszeitüberschreitung. „Das wird doch aus der Portokassa gezahlt! Mit so einer Gesetzesüberschreitung kommt der Arbeitgeber viel zu billig davon. Das juckt keinen!“ macht seinem Ärger über den Preis von Arbeitszeitüberschreitungen Luft.</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow advgb-dyn-88814122">
<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Unternehmen müssen bei Arbeitszeitüberschreitungen zur Kasse gebeten werden!&#8220;</p>
<cite>Ein Betriebsrat</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Von einer effizienteren Strafe hält auch die Geschäftsführerin der GPA-djp Barbara Teiber, die das Mikrophon zu guter Letzt in Händen hält, viel. „Leider ist es derzeit so, dass wir in einer kürzlich durchgeführten Ifes-Studie feststellen mussten, dass für ein Drittel aller Befragten der 12-Stunden-Tag Fakt ist. 12 Stunden-Tage machen aber auf Dauer krank. Das Arbeitszeitverlängerungsgesetz braucht dringend eine Korrektur. Wir brauchen eine Beschränkung der aufeinanderfolgenden 12-Stunden-Tage. Wir brauchen mehr Planbarkeit und Selbstbestimmung. Und…“ die Rednerin macht eine kurze Pause „…es muss die Mitbestimmung der Betriebsrätinnen und Betriebsräte bei der Gestaltung der Arbeitszeit wieder im Gesetz verankert werden! Und das alleine genügt uns nicht, man muss bei Zuwiderhandeln auch kräftige Strafen verhängen, die den Unternehmen auch weh tun.“ Nach diesem gewerkschaftlichen Forderungskatalog wendet sich Barbara Teiber noch einmal eindringlich an die Anwesenden: „Um das alles durchzusetzen brauchen wir einen sichtbaren Beweis für unsere Stärke. Und daher meine Bitte: unterstützt uns und schaut’s dass wir noch mehr werden!“</p>



<blockquote class="wp-block-quote has-text-align-center is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow advgb-dyn-f02f0be0">
<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Wir müssen das Arbeitszeitverlängerungsgesetz reparieren.&#8220;</p>
<cite>Barbara Teiber</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">4. September 2019 14:45. Nach dem letzten kraftvollen Klatschen aus dem Publikum stehen die messingfarbenen Zahnräder auf dem Bildschirm über dem Podium still. Die KollegInnen verlassen den großen Saal und schlendern auf die sonnige Terrasse, genehmigen sich noch Kaffee und Zimtschnecke im Foyer, tauschen mit KollegInnen Eindrücke aus der Veranstaltung aus, blättern am Empfangstresen in den Broschüren der Grundlagenabteilung zur <a rel="noreferrer noopener" aria-label="fairen Arbeitszeit (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.10.3.a/1342609259577/ueber-uns/arbeit-technik-gute-arbeit/broschueren-betriebsvereinbarungen/kompass-faire-arbeitszeiten" target="_blank">fairen Arbeitszeit</a>, zur <a href="https://www.gpa-djp.at/cs/Satellite?blobkey=id&amp;blobwhere=1342693457564&amp;blobheadername2=content-disposition&amp;blobheadername1=content-type&amp;blobheadervalue2=inline%3B+filename%3D168%2F721%2Fgrundlagen_a5+broschuere_FAQs+AZG_2019_ped_web.pdf&amp;blobheadervalue1=application%2Fpdf&amp;blobcol=urldata&amp;blobtable=MungoBlobs&amp;site=A03" aria-label="Gleitzeit">Gleitzeit</a>&nbsp;und <a href="https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_999_Suche.a/1342596902411/suche/irgendwie-irgendwo-irgendwann" aria-label="zum ortsungebundenen Arbeiten">zum ortsungebundenen Arbeiten</a>, eilen zurück in ihre Büros oder genießen die nachmittägliche Herbstsonne. </p>
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