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	<title>Sonderzahlungen &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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	<title>Sonderzahlungen &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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		<title>Eine kurze Geschichte des Weihnachtsgelds</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Marliese Mendel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Nov 2023 17:05:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2023/04]]></category>
		<category><![CDATA[Geschichte]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerkschaftsgeschichte]]></category>
		<category><![CDATA[Kollektivvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Marliese Mendel]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderzahlungen]]></category>
		<category><![CDATA[Weihnachtsgeld]]></category>
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					<description><![CDATA[98 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich können sich heute über ein Weihnachtsgeld freuen. Das war aber nicht immer so. Eine kurze Geschichte des Weihnachtsgelds in Österreich.]]></description>
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<p><strong>98 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich können sich heute über ein Weihnachtsgeld freuen. Das war aber nicht immer so.</strong> </p>



<span id="more-20324"></span>



<p>Im 19. Jahrhundert haben manche Fabriksbesitzer ihren Mitarbeiter:innen freiwillig Weihnachtsgeschenke gemacht. In der Regel waren das Lebensmittel, damit die Arbeiter:innen über die Weihnachtsfeiertage nicht hungern mussten. In staatlichen Betrieben haben Beamte und jene beim Militär je nach Finanzlage des Staates eine sogenannte Weihnachtsremuneration bekommen, die als Strafmaßnahme einzelnen nicht ausbezahlt wurde.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Weihnachtsgeld bei Privatunternehmen</h4>



<p>Von einem Weihnachtsgeld, wie wir es heute kennen, konnte man lange nicht sprechen. Anfang des 20. Jahrhunderts haben die ersten Privatunternehmen ein „Trinkgeld“ ausbezahlt. Banken, Konsumvereine oder Straußenfedern-Häuser haben eine „Belohnung“ für gute Dienstleistung ausbezahlt. Das alles gab es natürlich nur auf Gutdünken der Arbeitgeber. Um kein Weihnachtsgeld ausbezahlen zu müssen, sind Leute früher gekündigt worden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Weihnachtsgeld im Kollektivvertrag</h4>



<p>Ab 1919 wurde das Weihnachtsgeld vermehrt in Kollektivverträge aufgenommen. Allerdings variierte die Höhe nach Berufszweig und war zum Beispiel nach Beschäftigungsdauer gestaffelt. Da es viele erst nach einem Jahr im Betrieb erhalten hätten, haben die Arbeitgeber sie gekündigt und später wiedereingestellt, um das Weihnachtsgeld nicht bezahlen zu müssen.<br>Die Nationalsozialisten ersetzten die Kollektivverträge durch „reichseinheitliche Tarifverträge“. Sofort nach Ende des Zweiten Weltkriegs begannen neu gegründete Gewerkschaften wieder mit Kollektivvertragsverhandlungen.<br>Anfangs standen Lohn, Arbeitszeit und Urlaub im Zentrum, ab 1947 haben die Gewerkschaften durch eine koordinierte Lohnpolitik Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die meisten Arbeitnehmer:innen erkämpft. Damals wie heute gilt: Je höher der Organisationsgrad, umso schneller können bessere Ergebnisse erzielt werden. So auch beim Weihnachtsgeld.</p>
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			</item>
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		<title>Ohne Gewerkschaft kein Urlaubsgeld</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/06/03/ohne-gewerkschaft-kein-urlaubsgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lucia Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jun 2020 10:24:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kollektivvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderzahlungen]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Weihnachtsgeld]]></category>
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					<description><![CDATA[Zweimal im Jahr gibt's mehr Gehalt am Lohnzettel, das Weihnachts- und das Urlaubsgeld, einen gesetzlichen Anspruch gibt es auf diese Sonderzahlungen allerdings nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden von den Gewerkschaften erkämpft.]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="731" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-1024x731.png" alt="" class="wp-image-13783" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-1024x731.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-300x214.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-150x107.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-768x548.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-1536x1097.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil.png 2000w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: GPA-djp<br></figcaption></figure>



<p><strong>Zweimal im Jahr gibt&#8217;s mehr Gehalt am Lohnzettel, das Weihnachts- und das Urlaubsgeld, einen gesetzlichen Anspruch gibt es auf diese Sonderzahlungen allerdings nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden von den Gewerkschaften erkämpft.</strong></p>



<span id="more-13782"></span>



<p>Oft kann man es gar nicht erwarten, bis das doppelte Gehalt endlich am Konto ist. Schließlich braucht man es für Einkäufe, Urlaub oder einfach um das Minus bei der Bank auszugleichen. </p>



<p>Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben gar, darauf gäbe es einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so. Das 13. und 14. Gehalt wurde von den Gewerkschaften erkämpft und in den Kollektivverträgen verankert. Nicht alle ArbeitnehmerInnen erhalten ein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Es gibt es nur dort, wo es die Kollektivverträge vorsehen. Atypisch Beschäftigte, zum Beispiel freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragnehmerInnen, bekommen diese Sonderzahlungen nicht.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Geschichte des Sonderzahlungen </h4>



<p>Aus historischer Sicht stammen die Sonderzahlungen, wie das 13. Gehalt (= das sog. &#8222;Weihnachtsgeld&#8220;) und das 14. Gehalt (= das sog. &#8222;Urlaubsgeld&#8220;) von den Remunerationen ab, die Fabrikbesitzer schon im 19. Jahrhundert manchen ihrer MitarbeiterInnen bei besonderen Gelegenheiten zukommen ließen. Zunächst waren es noch Naturalien und/oder Geschenke, die der Arbeitgeber seinen MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis zukommen ließ. In den 1930er Jahren wurde es schließlich üblich, höheren Angestellten in Branchen mit vielversprechendem Profit regelmäßig Remunerationen zu gewähren und das das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurde bei diesen Personen bald üblich. Sowohl Urlaubs- als auch Weihnachtsgeld blieben aber freiwillige Leistungen der Arbeitgeber.</p>



<p>Ende der 1940er und im Laufe der 1950er Jahre konsolidierten und stabilisierten sich die wirtschaftlichen Probleme in Österreich langsam. Zu diesem Zeitpunkt änderte die Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft (die Vorgängerorganisation der GPA-djp) ihre Gehaltspolitik. Denn nun ging es nicht mehr nur darum, die Gehaltsforderungen an die Lebenshaltungskosten anzupassen, sondern den Lebensstandard der Angestellten zu heben. Die Forderung lautete: die Angestellten haben ein Anrecht auf einen gerechten Anteil am gestiegenen Sozialprodukt. &#8222;Nicht nur der Sorge um das tägliche Brot, um die primitivsten Lebensnotwendigkeiten allein sollte unser Kampf gelten. Das Leben an sich lebenswert zu gestalten … gilt unsere Kollektivvertragstätigkeit&#8220; hieß es damals.</p>



<p>Die ersten Anzeichen für die neue lohnpolitische Linie zeigten sich auf dem 3. GAP-Kongress 1954, auf dem ein umfassendes Aktionsprogramm beschlossen wurde. Noch im Jahr 1954 wurden im Angestelltenbereich in einigen Branchen die ersten Urlaubsbeihilfen kollektivvertraglich durchgesetzt. In der Folge konnten sich immer mehr Beschäftigtengruppen in ihren Kollektivverträgen einen Urlaubszuschuss erkämpfen. Im Tätigkeitsbericht des ÖGB aus dem Jahr 1959 heißt es: &#8222;Durch Kollektivverträge konnten in nahezu allen Berufsgruppen weitere Verbesserungen erreicht werden, so zum Beispiel die Gewährung von Weihnachtsremunerationen und Urlaubszuschüssen, sowie Lohnerhöhungen&#8220;.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Steuerbegünstigung</h4>



<p>Die teilweise Steuerbefreiung für Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurde ebenfalls in den 50er-Jahren durchgesetzt. Sie war der Preis für diverse Steuergeschenke an die Wirtschaft. Seither werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit einem fixen Satz besteuert. Dies Regelung wurde 1972 weiter verbessert.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Auszahlung des Urlaubsgelds</h4>



<p>Wann das Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällig ist, d.h. auszuzahlen ist, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Häufig wird das Urlaubsgeld mit dem Juni-Gehalt Ende Juni und das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt Ende November ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier Teilbeträgen ausgezahlt wird.</p>



<p>Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. FerialpraktikantInnen erhalten einen entsprechenden aliquoten Anteil der Sonderzahlungen. </p>



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<h4 class="wp-block-heading"><strong>Die Gewerkschaft GPA hilft</strong></h4>



<p>GPA-Mitgliedern steht ein vielfältiges <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Beratungsangebot (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.9/ueber-uns/kontakt" target="_blank">Beratungsangebot</a> zu arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Nicht-Mitglieder können unter 050301-301 eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. </p>
</div>
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			</item>
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		<title>Arbeitsrecht: &#8222;Das bringt uns mehr Geld.&#8220;</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2014/05/12/das-bringt-uns-mehr-geld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sabine Becker]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 May 2014 20:16:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2014/03]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Andrea Komar]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeit]]></category>
		<category><![CDATA[Caritas Socialis]]></category>
		<category><![CDATA[Sabine Becker]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderzahlungen]]></category>
		<category><![CDATA[Überstunden]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Betriebsrat der Caritas Socialis hat vor Gericht durchgesetzt, dass die durchschnittlich geleisteten Überstunden in die Sonderzahlungen der Beschäftigten eingerechnet werden. Der Betriebsrat der Caritas Socialis (CS) trat im Herbst 2012 mit einer Frage an die GPA-djp-RechtsschützerInnen der Region Wien heran, die für alle Beschäftigten der Sozialwirtschaft spürbare finanzielle Auswirkungen mit sich brachte. &#160;Es ging [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_2287" aria-describedby="caption-attachment-2287" style="width: 567px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://www.kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/05/Wolfgang_Polzinger_1273.jpg" aria-label=""><img decoding="async" class="wp-image-2287 size-full" title="Wolfgang_Polzinger_1273" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/05/Wolfgang_Polzinger_1273.jpg" alt="Betriebsratsvorsitzender Wolfgang Polzinger hat die Beschäftigten gut vertreten. (Bild: Nurith Wagner-Strauss)" width="567" height="378" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/05/Wolfgang_Polzinger_1273.jpg 567w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/05/Wolfgang_Polzinger_1273-300x200.jpg 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2014/05/Wolfgang_Polzinger_1273-272x182.jpg 272w" sizes="(max-width: 567px) 100vw, 567px" /></a><figcaption id="caption-attachment-2287" class="wp-caption-text">Betriebsratsvorsitzender Wolfgang Polzinger hat die Beschäftigten gut vertreten. (Bild: Nurith Wagner-Strauss)</figcaption></figure></p>
<p><strong>Der Betriebsrat der Caritas Socialis hat vor Gericht durchgesetzt, dass die durchschnittlich geleisteten Überstunden in die Sonderzahlungen der Beschäftigten eingerechnet werden.</strong></p>
<p><span id="more-2285"></span></p>
<p>Der Betriebsrat der Caritas Socialis (CS) trat im Herbst 2012 mit einer Frage an die GPA-djp-RechtsschützerInnen der Region Wien heran, die für alle Beschäftigten der Sozialwirtschaft spürbare finanzielle Auswirkungen mit sich brachte. &nbsp;Es ging darum, ob § 26 des Kollektivvertrages für die Beschäftigten der Sozialwirtschaft (BAGS-KV), so auszulegen sei, dass der durchschnittliche Grundlohn der Überstunden, die in den letzten drei Monaten vor Auszahlung der Sonderzahlungen geleistet wurden, bei der Bemessung von Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zu berücksichtigen sei. Beim betroffenen Arbeitgeber wurde das bislang nicht so gehandhabt.</p>
<p>Die RechtsexpertInnen der Region Wien haben diese Frage bejaht, sie sahen den Sachverhalt durch die KV- Bestimmungen zweifelsfrei geregelt. Der Betriebsrat der Caritas Socialis hat daraufhin beim Arbeitgeber interveniert und erhielt die Antwort, dass der Grundlohn für die durchschnittlich geleisteten Überstunden aus Sicht der Geschäftsleitung nicht in die Berechnung der Sonderzahlungen einzurechnen sei. Da auch die Interventionen der GPA- djp zu keinem Ergebnis führten und der Dienstgeber auf seiner Rechtsansicht beharrte, hat sich Betriebsratsvorsitzender Wolfgang Polzinger in Zusammenarbeit mit der Region Wien dazu entschlossen, diese Rechtsfrage vom Arbeits- und Sozialgericht Wien ein für alle Mal klären zu lassen.</p>
<p><strong>Sieg in allen Instanzen</strong><br />
Vor Gericht wurde seitens der Geschäftsleitung der Caritas Socialis damit argumentiert, dass die Gewerkschaft bereits bei den Verhandlungen über den geltenden Kollektivvertrag unbedingt den Grundlohn für die durchschnittlich geleisteten Überstunden, die in den letzten drei Monaten vor Auszahlung der Sonderzahlungen angefallen sind, in die Sonderzahlungen einfließen lassen wollte. Damals hätte sich der Arbeitgeberverband erfolgreich gegen diese Berechnungsweise zur Wehr gesetzt, weshalb diese nicht im Kollektivvertrag vereinbart worden sei.</p>
<p>Doch die GPA-djp hat in allen Instanzen obsiegt. Nach dem positiven Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien hat nun auch der Oberste Gerichtshof die Auslegung des Kollektivvertrages durch die Gewerkschaft bestätigt. In seiner Urteilsbegründung hat der OGH klargestellt, dass die Vertragsparteien sehr wohl bereits im Kollektivvertrag festgelegt haben, dass der für die Überstunden gebührende Grundlohn der letzten drei Monate als Berechnungsgrundlage für die Sonderzahlungen heranzuziehen ist.</p>
<p><strong>Erfolg für die Beschäftigten</strong><br />
„Mit diesem Urteil haben wir einen großen Erfolg für die Beschäftigten errungen“, freut sich Betriebsratsvorsitzender Polzinger. Die stellvertretende Regionalgeschäftsführerin der GPA-djp, Barbara Zechmeister, sieht den Grundstein für den Erfolg in den Kollektivvertragsverhandlungen: „Wir haben gut verhandelt und eine finanzielle Besserstellung für die MitarbeiterInnen im Sozialbereich erreicht – die Menschen werden mehr Geld im Börsel haben.“</p>
<p>Besonders im Sozialbereich wird den DienstnehmerInnen sehr hohe Flexibilität abverlangt und durch die langen Durchrechnungszeiträume, die in Arbeitszeit-Betriebsvereinbarungen festgelegt sind, gelangen die geleisteten Überstunden nur selten zur Auszahlung. „Darum war es uns besonders wichtig, dass durch die Einbeziehung des Grundlohns der durchschnittlich geleisteten Überstunden in die Sonderzahlungen die DienstnehmerInnen für ihren Einsatz und ihre Flexibilität „belohnt“ werden“, bekräftigt Zechmeister.</p>
<p>Die neue Regelung gilt für rund 120.000 ArbeitnehmerInnen, die dem BAGS-Kollektivvertrag unterliegen. Bei der Caritas Socialis in Wien sind insgesamt 840 MitarbeiterInnen betroffen. Diese sind in den Bereichen Diplomkrankenpflege, Pflege- und Heimhilfe, Alltagsbetreuung, Therapie, Psychologie, Büro, Reinigung und Wäscherei beschäftigt.</p>
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