Betriebsratsvorsitzender Wolfgang Polzinger hat die Beschäftigten gut vertreten. (Bild: Nurith Wagner-Strauss)
Der Betriebsrat der Caritas Socialis hat vor Gericht durchgesetzt, dass die durchschnittlich geleisteten Überstunden in die Sonderzahlungen der Beschäftigten eingerechnet werden.