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	<title>Urlaubsgeld &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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	<title>Urlaubsgeld &#8211; KOMPETENZ-online</title>
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		<title>Faktencheck: Urlaub</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2022/04/25/ab-in-den-urlaub/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Barbara Lavaud]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Apr 2022 12:17:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausgabe 2022/02]]></category>
		<category><![CDATA[Faktencheck]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Service]]></category>
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		<category><![CDATA[Zeitausgleich]]></category>
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					<description><![CDATA[Deine Rechte als ArbeitnehmerIn für die schönste Zeit im Jahr: Wir erklären dir alles, was du wissen musst – von A wie Anspruch bis Z wie Zeitausgleich.]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/04/Mann-entspannt-am-See_Adobe-Stock-1024x683.png" alt="" class="wp-image-18352" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/04/Mann-entspannt-am-See_Adobe-Stock-1024x683.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/04/Mann-entspannt-am-See_Adobe-Stock-300x200.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/04/Mann-entspannt-am-See_Adobe-Stock-150x100.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/04/Mann-entspannt-am-See_Adobe-Stock-768x512.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/04/Mann-entspannt-am-See_Adobe-Stock-600x400.png 600w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/04/Mann-entspannt-am-See_Adobe-Stock-720x480.png 720w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/04/Mann-entspannt-am-See_Adobe-Stock-272x182.png 272w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2022/04/Mann-entspannt-am-See_Adobe-Stock.png 1500w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Foto: Adobe Stock</figcaption></figure>



<p><strong>Du planst deinen Sommerurlaub am Meer oder einen Städtetrip am verlängerten Wochenende? Deine Rechte als ArbeitnehmerIn für die schönste Zeit im Jahr: Wir erklären dir alles, was du wissen musst – von A wie Anspruch bis Z wie Zeitausgleich.</strong></p>



<span id="more-18351"></span>



<h4 class="wp-block-heading">Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will? Kann mir mein/e ChefIn den Urlaub vorschreiben?</h4>



<p>Nein. Urlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Dein/e ChefIn muss deinen Urlaub bewilligen. Umgekehrt kann er/sie dich aber auch nicht einfach zwangsweise auf Urlaub schicken. Wenn es Probleme bei der Einigung gibt, wende dich an deinen Betriebsrat!</p>



<p>Urlaub, der bereits bewilligt wurde, kann auch nicht wieder gestrichen werden. Außer es liegen ganz wichtige wirtschaftliche Gründe vor, doch dann muss der Arbeitgeber die getätigten Kosten wie z.B. Stornogebühren übernehmen. Du als ArbeitnehmerIn musst allerdings bewilligten Urlaub ebenfalls konsumieren. Auch hier raten wir dir, dich mit offenen Fragen an deinen Betriebsrat zu wenden!</p>



<p>Es kann auch sein, dass es in deinem Betrieb eine im voraus vereinbarte Betriebssperre gibt. Diese darf aber nur einen Teil deines Urlaubsanspruchs umfassen, ca. zwei Wochen. Du musst die Möglichkeit haben, den restlichen Urlaub nach deinen Wünschen und Bedürfnissen zu vereinbaren.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Darf mein Chef/meine Chefin einfach Betriebsurlaub beschließen?</h4>



<p>Prinzipiell müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen den Betriebsurlaub miteinander vereinbaren. Als Arbeitnehmer:in gibt es keine Verpflichtung, dem Betriebsurlaub zuzustimmen. Wird das nicht getan, bekommt man sein Entgelt weiterhin bezahlt – auch ohne Erbringen einer Leistung. Dies hat dann auch keine Auswirkungen auf Urlaubstage. Im besten Fall wird aber über einen Betriebsurlaub eine von beiden Seiten akzeptierte Vereinbarung getroffen. Häufig stehen Betriebsurlaube schon im Arbeitsvertrag, sind also vereinbart. Zulässig ist Betriebsurlaub allerdings nur, wenn genügend Jahresurlaub zur individuellen Gestaltung bleibt. Der OGH hält 2 Wochen Betriebsurlaub im Jahr für zulässig.</p>



<h4 class="wp-block-heading">5 Wochen Jahresurlaub, sind das jetzt eigentlich 30 Tage oder 25 Tage?</h4>



<p>Dir stehen jährlich 5 Wochen bezahlter Urlaub zu: 5 Wochen sind 30 Werktage, wenn man die Arbeitswoche von Montag bis Samstag rechnet. Wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht, also von Montag bis Freitag und ohne den Samstag, dann sind es 25 Arbeitstage.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Und die 6. Urlaubswoche?</h4>



<p>Die 6. Urlaubswoche steht jenen ArbeitnehmerInnen zu, die seit 25 Jahren beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, also ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr. Da das ein äußerst langer Zeitraum ist und heutzutage die meisten Menschen während ihres Arbeitslebens mehrmals den Arbeitgeber wechseln (müssen), fordert deine Gewerkschaft GPA schon seit längerer Zeit ganz nachdrücklich die <a href="https://kompetenz-online.at/2020/09/29/warum-es-zeit-fuer-die-6-urlaubswoche-ist/" aria-label="6. Urlaubswoche">6. Urlaubswoche</a> für alle Beschäftigten!</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wann erneuert sich mein Urlaubsanspruch?</h4>



<p>Das neue Arbeitsjahr und damit der neue Urlaubsanspruch beginnt jeweils an dem Tag, an dem du in die Firma eingetreten bist. In manchen Firmen beginnt das Urlaubsjahr für alle gleich mit dem Kalenderjahr. Wenn du nicht weißt, wie das in deiner Firma gehandhabt wird, frag deinen Betriebsrat!</p>



<h4 class="wp-block-heading">Ich bin noch nicht lange in meiner Firma, habe ich trotzdem schon Urlaubsanspruch?</h4>



<p>In den ersten 6 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber wächst dein Urlaubsanspruch. Nach einem Monat hast du z.B. schon 2 Tage (5-Tage-Woche) bzw. 2,5 Tage (Samstag Werktag) Urlaubsanspruch erreicht. Nach 6 Monaten hast du Anspruch auf deinen gesamten Jahresurlaub von 5 Wochen. Mit Beginn des zweiten Arbeitsjahres entsteht automatisch der neue Anspruch auf den Jahresurlaub.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Um wie viel verringert sich mein Urlaub, wenn ich Teilzeit arbeite?</h4>



<p>Dein Urlaubsanspruch ändert sich nicht &#8211; die 5 Wochen Jahresurlaub gelten auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Wenn deine Arbeitswoche auf 4 oder weniger Werktage verkürzt ist, dann erhältst du entsprechend weniger Urlaubstage &#8211; unterm Strich hast du aber trotzdem 5 Wochen frei pro Jahr.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Das Urlaubsgeld kriegen alle automatisch, das steht so im Gesetz, oder?</h4>



<p>Das Urlaubsgeld – viele nennen es auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt – ist in deinem Kollektivvertrag vereinbart. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung! Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt, den deine Gewerkschaft für dich verhandelt hat. In manchen Fällen kann das Urlaubsgeld auch im Einzelarbeitsvertrag geregelt sein. Das bedeutet: Wenn kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt und auch sonst nichts vertraglich vereinbart wurde, erhält man diese Sonderzahlung leider nicht!</p>



<p>Manche Firmen zahlen das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld jeweils vor dem Sommer und vor Weihnachten aus, andere wiederum überweisen vierteljährlich ein halbes Gehalt.</p>



<p>Nicht verwechseln: Das Urlaubsgeld und das Urlaubs<em>entgelt</em>. Das ist jenes Entgelt,&nbsp;das dir während deines Urlaubs zusteht, obwohl du während dieser Zeit keine Arbeit leistest. Es umfasst dein Grundgehalt und alle sonstigen Entgeltbestandteile, nicht aber Aufwandsentschädigungen wie z.B. Kilometergeld oder Diäten.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Sind diese Urlaubstage verloren?</h4>



<p>Wenn du länger als drei Tage krank bist, verlierst du die Urlaubstage nicht. Du musst die Erkrankung aber deinem Arbeitgeber melden und eine Krankenstandbestätigung vorlegen. Leider verlängert sich dann der Urlaub allerdings nicht automatisch – sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist und du auch wieder gesund bist, musst du wieder zur Arbeit gehen. Aber die Tage, während denen du krank warst, werden wieder zu deinem Urlaubsguthaben dazugerechnet.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Stimmt es, dass nicht verbrauchter Urlaub verfällt?</h4>



<p>Ja, aber erst nach zwei Jahren nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Anders gesagt: Du hast drei Jahre Zeit deinen Urlaubsanspruch zu verbrauchen. Wenn du Urlaubstage konsumierst, werden sie immer vom ältesten noch offenen Urlaub abgezogen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Wenn ich mir freie Tage mittels Zeitausgleich nehme, ändert das etwas an meinem Urlaubsanspruch?</h4>



<p>Nein. Zeitausgleich entsteht durch Überstunden. Diese werden grundsätzlich ausbezahlt. Aber wenn du eine entsprechende Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber getroffen hast, dann gibt es auch die Möglichkeit, Zeitausgleich als Freizeit nehmen. Das ändert jedoch an deinem normalen Urlaubsanspruch nichts.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann mir mein Arbeitgeber meinen Urlaub „abkaufen“?</h4>



<p>Das Recht auf Urlaub und auf Erholung ist ein zentrales Recht für alle ArbeitnehmerInnen. Darum darf dein Arbeitgeber auch nicht deinen Urlaubsanspruch einfach mit Geld ablösen, das ist verboten.</p>



<p>Bei einem <a href="https://kompetenz-online.at/2021/12/22/eugh-offene-urlaubstage-muessen-nach-beendigung-des-dienstverhaeltnisses-immer-ausbezahlt-werden/" aria-label="vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis">vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis</a> muss dir dein Arbeitgeber aber auf jeden Fall deine verbliebenen Urlaubstage ausbezahlen, auch dann, wenn du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Ich bin gerade arbeitslos, kann ich da trotzdem auf Urlaub fahren?</h4>



<p>Ja, auch wenn du arbeitslos bist, steht dir Urlaub zu. Du musst deinen Urlaub allerdings mit dem AMS absprechen. Wenn du im Inland verreist, dann steht dir weiterhin Arbeitslosengeld zu. Kontrolltermine musst du aber trotzdem beachten. Fährst du ins Ausland, dann wird das Arbeitslosengeld für die Dauer des Urlaubs unterbrochen. Nach dem Ende eines Auslandsurlaubs solltest du dich auf jeden Fall beim AMS melden! &nbsp;</p>



<h4 class="wp-block-heading">Und irgendwann bleib ich dann dort&#8230; kann ich meinen Urlaub verlängern?</h4>



<p>Du solltest pünktlich vom Urlaub zurückkommen, auch wenn es so schön ist, dass man am liebsten noch länger bliebe – das ist nur möglich, wenn du es mit deinem Arbeitgeber vereinbarst! Ohne sein/ihr Einverständnis riskierst du deinen Job und deine Ansprüche wegen berechtigter Entlassung.</p>



<p>Wenn es allerdings einen triftigen Grund gibt, warum du nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren kannst, dann musst du deinen Chef/ deine Chefin darüber umgehend informieren! Falls du also im Urlaub erkrankst oder die Fluglotsen streiken oder ein schweres Unwetter die Weiterfahrt unmöglich macht, dann sag deiner Firma Bescheid! Am besten per Mail oder anderer schriftlicher Nachricht, damit du beweisen kannst, dass du nicht unentschuldigt gefehlt hast.</p>



<p class="rotebox">Du hast weitere Fragen zu deinem Urlaubanspruch oder zu sonstigen arbeitsrechtlichen Themen? Dann wende dich doch an unsere Rechtsberatung. Alle Kontakte findest du <a href="https://www.gpa.at/kontakt" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="hier (öffnet in neuem Tab)">hier</a>. </p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ohne Gewerkschaft kein Urlaubsgeld</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2020/06/03/ohne-gewerkschaft-kein-urlaubsgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lucia Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jun 2020 10:24:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kollektivvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Sonderzahlungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Zweimal im Jahr gibt's mehr Gehalt am Lohnzettel, das Weihnachts- und das Urlaubsgeld, einen gesetzlichen Anspruch gibt es auf diese Sonderzahlungen allerdings nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden von den Gewerkschaften erkämpft.]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="731" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-1024x731.png" alt="" class="wp-image-13783" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-1024x731.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-300x214.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-150x107.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-768x548.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil-1536x1097.png 1536w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2020/06/Urlaubsgeld_Playmobil.png 2000w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Foto: GPA-djp<br></figcaption></figure>



<p><strong>Zweimal im Jahr gibt&#8217;s mehr Gehalt am Lohnzettel, das Weihnachts- und das Urlaubsgeld, einen gesetzlichen Anspruch gibt es auf diese Sonderzahlungen allerdings nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden von den Gewerkschaften erkämpft.</strong></p>



<span id="more-13782"></span>



<p>Oft kann man es gar nicht erwarten, bis das doppelte Gehalt endlich am Konto ist. Schließlich braucht man es für Einkäufe, Urlaub oder einfach um das Minus bei der Bank auszugleichen. </p>



<p>Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben gar, darauf gäbe es einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so. Das 13. und 14. Gehalt wurde von den Gewerkschaften erkämpft und in den Kollektivverträgen verankert. Nicht alle ArbeitnehmerInnen erhalten ein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Es gibt es nur dort, wo es die Kollektivverträge vorsehen. Atypisch Beschäftigte, zum Beispiel freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragnehmerInnen, bekommen diese Sonderzahlungen nicht.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Geschichte des Sonderzahlungen </h4>



<p>Aus historischer Sicht stammen die Sonderzahlungen, wie das 13. Gehalt (= das sog. &#8222;Weihnachtsgeld&#8220;) und das 14. Gehalt (= das sog. &#8222;Urlaubsgeld&#8220;) von den Remunerationen ab, die Fabrikbesitzer schon im 19. Jahrhundert manchen ihrer MitarbeiterInnen bei besonderen Gelegenheiten zukommen ließen. Zunächst waren es noch Naturalien und/oder Geschenke, die der Arbeitgeber seinen MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis zukommen ließ. In den 1930er Jahren wurde es schließlich üblich, höheren Angestellten in Branchen mit vielversprechendem Profit regelmäßig Remunerationen zu gewähren und das das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurde bei diesen Personen bald üblich. Sowohl Urlaubs- als auch Weihnachtsgeld blieben aber freiwillige Leistungen der Arbeitgeber.</p>



<p>Ende der 1940er und im Laufe der 1950er Jahre konsolidierten und stabilisierten sich die wirtschaftlichen Probleme in Österreich langsam. Zu diesem Zeitpunkt änderte die Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft (die Vorgängerorganisation der GPA-djp) ihre Gehaltspolitik. Denn nun ging es nicht mehr nur darum, die Gehaltsforderungen an die Lebenshaltungskosten anzupassen, sondern den Lebensstandard der Angestellten zu heben. Die Forderung lautete: die Angestellten haben ein Anrecht auf einen gerechten Anteil am gestiegenen Sozialprodukt. &#8222;Nicht nur der Sorge um das tägliche Brot, um die primitivsten Lebensnotwendigkeiten allein sollte unser Kampf gelten. Das Leben an sich lebenswert zu gestalten … gilt unsere Kollektivvertragstätigkeit&#8220; hieß es damals.</p>



<p>Die ersten Anzeichen für die neue lohnpolitische Linie zeigten sich auf dem 3. GAP-Kongress 1954, auf dem ein umfassendes Aktionsprogramm beschlossen wurde. Noch im Jahr 1954 wurden im Angestelltenbereich in einigen Branchen die ersten Urlaubsbeihilfen kollektivvertraglich durchgesetzt. In der Folge konnten sich immer mehr Beschäftigtengruppen in ihren Kollektivverträgen einen Urlaubszuschuss erkämpfen. Im Tätigkeitsbericht des ÖGB aus dem Jahr 1959 heißt es: &#8222;Durch Kollektivverträge konnten in nahezu allen Berufsgruppen weitere Verbesserungen erreicht werden, so zum Beispiel die Gewährung von Weihnachtsremunerationen und Urlaubszuschüssen, sowie Lohnerhöhungen&#8220;.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Steuerbegünstigung</h4>



<p>Die teilweise Steuerbefreiung für Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurde ebenfalls in den 50er-Jahren durchgesetzt. Sie war der Preis für diverse Steuergeschenke an die Wirtschaft. Seither werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit einem fixen Satz besteuert. Dies Regelung wurde 1972 weiter verbessert.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Auszahlung des Urlaubsgelds</h4>



<p>Wann das Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällig ist, d.h. auszuzahlen ist, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Häufig wird das Urlaubsgeld mit dem Juni-Gehalt Ende Juni und das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt Ende November ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier Teilbeträgen ausgezahlt wird.</p>



<p>Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. FerialpraktikantInnen erhalten einen entsprechenden aliquoten Anteil der Sonderzahlungen. </p>



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<h4 class="wp-block-heading"><strong>Die Gewerkschaft GPA hilft</strong></h4>



<p>GPA-Mitgliedern steht ein vielfältiges <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Beratungsangebot (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.9/ueber-uns/kontakt" target="_blank">Beratungsangebot</a> zu arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Nicht-Mitglieder können unter 050301-301 eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. </p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Urlaubsgeld &#8211; leider nein!</title>
		<link>https://kompetenz-online.at/2019/06/04/urlaubsgeld-jede-r-zweite-in-deutschland-geht-leer-aus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lucia Bauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jun 2019 11:34:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Internationales]]></category>
		<category><![CDATA[Kollektivvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Fotogramm]]></category>
		<category><![CDATA[Kollektivvertragsabdeckung]]></category>
		<category><![CDATA[Lucia Bauer]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsgeld]]></category>
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					<description><![CDATA[Dass in Österreich im Juni an alle Beschäftigten das Urlaubsgeld überwiesen wird, ist keine Selbstverständlichkeit sondern ein Erfolg der Gewerkschaften. In Deutschland kann sich nur jede/r Zweite über Urlaubsgeld freuen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" width="1024" height="614" src="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/06/Grafik_urlaubsgeld-1024x614.png" alt="" class="wp-image-10155" srcset="https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/06/Grafik_urlaubsgeld-1024x614.png 1024w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/06/Grafik_urlaubsgeld-150x90.png 150w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/06/Grafik_urlaubsgeld-300x180.png 300w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/06/Grafik_urlaubsgeld-768x461.png 768w, https://kompetenz-online.at/wp-content/uploads/2019/06/Grafik_urlaubsgeld.png 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption><strong>Nur die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland können sich über ein Urlaubsgeld freuen. Das liegt vor allem in der geringen tarifvertraglichen Abdeckung von mittlerweile unter 50 Prozent. </strong><br>Quelle:  WSI-Tarifarchiv, Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer </figcaption></figure>



<p><strong>Dass in Österreich im Juni an alle Beschäftigten das Urlaubsgeld überwiesen wird, ist keine Selbstverständlichkeit sondern ein Erfolg der Gewerkschaften. In Deutschland kann sich nur jede/r Zweite über Urlaubsgeld freuen. </strong></p>



<span id="more-10154"></span>



<p>Ob jemand Urlaubsgeld bekommt, hängt in Deutschland von einer Reihe von Faktoren ab: vom Standort des Unternehmens, der Größe des Unternehmens und nicht zuletzt davon ob ein Tarifvertrag (=Kollektivvertrag) gilt. Das geht aus einer <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Online-Befragung (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.boeckler.de/114463_114475.htm" target="_blank">Online-Befragung</a> des Portals lohnspiegel.de hervor, das vom WSI-Tarifarchiv betreut wird. Gilt im Unternehmen ein Tarifvertrag erhalten die Beschäftigten zu 79 Prozent Urlaubsgeld. In Unternehmen, die an keinen Tarifvertrag gebunden sind, sind es dagegen nur 36 Prozent. </p>



<p>Eine wichtige Rolle spielt auch die Größe des Unternehmens. Bei Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bekommen nur 37 Prozent Urlaubsgeld, bei Unternehmen über 500 Beschäftigten sind es dagegen 61 Prozent, die jetzt ein Urlaubsgeld überwiesen bekommen. </p>



<p>Männer erhalten häufiger Urlaubsgeld als Frauen. Thorsten Schulten, der Leiter des WSI-Tarifarchivs erklärt das damit, dass in Branchen mit einem hohen Männeranteil auch häufiger Urlaubsgeld ausgezahlt wird als in den traditionellen &#8222;Frauenbranchen&#8220;. </p>



<p>Ein Urlaubsgeld-Gefälle gibt es auch zwischen Ost und West. In den westdeutschen Bundesländern erhalten Beschäftigte zu 49 Prozent Urlaubsgeld, in den ostdeutschen dagegen nur zu 35 Prozent. Der Grund dafür ist, dass im Osten Deutschlands wesentlich weniger Unternehmen tarifgebunden sind als im Westen. </p>



<p>Wie hoch das Urlaubsgeld ausfällt variiert je nach Branche sehr stark. Die Spanne reicht in der mittleren Vergütungsgruppe von 155 bis 2.355 Euro. Am niedrigsten sind die Zahlungen laut Tarifarchiv in der Landwirtschaft, im Steinkohlenbergbau und im Hotel- und Gastgewerbe. Die höchsten Zahlungen gibt es in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, der Papier verarbeitenden Industrie sowie in der Druckindustrie und im Versicherungsgewerbe.&nbsp; </p>



<p>Wie auch in Österreich gibt es auch in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Arbeitgeber können die Sonderzahlung freiwillig leisten oder als Teil von Tarifverträgen leisten. Anders als in Österreich, wo 98 Prozent der Beschäftigten unter einen Kollektivvertrag fallen, sind es in Deutschland nur noch rund 46 Prozent, für die ein Tarifvertrag gilt &#8211; Tendenz weiter sinkend. </p>



<p>Für die Erhebung hatte das WSI-Institut zwischen Januar 2018 und April 2019 mehr als 123.000 Beschäftigte online befragt. Zwar sei die Befragung nicht repräsentativ, liefere wegen der hohen Fallzahl aber eine verlässliche Orientierung.</p>
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