EuGH: Angeordnete berufliche Fortbildung ist Arbeitszeit

EuGH: Angeordnete berufliche Fortbildung ist Arbeitszeit

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Foto: Adobe Stock

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zugunsten der Beschäftigten entschieden. Wer vom Arbeitgeber in eine Fortbildung geschickt wird, kann das als Arbeitszeit abrechnen.

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