Das Gros der Beschäftigten im privaten Kinderbetreuungsbereich wird nach dem Mindestlohntarif bezahlt. Doch wie wird dieser bestimmt? Und warum gibt es für diese Beschäftigten keinen Kollektivvertrag? Die KOMPETENZ bat Eva Scherz, Gewerkschaft GPA Chefverhandlerin für den Bereich Gesundheit, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe um Antworten.