OGH Urteil: Praktikant:innen sind keine Billigarbeitskräfte

OGH Urteil: Praktikant:innen sind keine Billigarbeitskräfte

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Foto: Adobe Stock

Wer für seine Ausbildung ein Pflichtpraktikum absolviert, wird oft schlecht oder gar nicht bezahlt. Praktikant:innen dürfen aber keine unbezahlten Arbeitskräfte sein, wenn sie normale Leistung erbringen, hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.

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