Umziehzeit wird zur Arbeitszeit

Umziehzeit wird zur Arbeitszeit

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15 Minuten täglich gewinnen die Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen der AUVA, weil ihnen Umkleidezeiten zukünftig als Arbeitszeiten angerechnet werden müssen.
Foto: Adobe Stock

Erik Lenz, Zentralbetriebsrats-Vorsitzender in der AUVA hat für die Beschäftigten der Unfallversicherung einen arbeitsrechtlichen Meilenstein errungen: Gemeinsam mit Rechtsberaterin Karin Koller von der GPA-Wien hat er erreicht, dass die Umkleidezeiten aller Beschäftigten, die in Gesundheitseinrichtungen der AUVA arbeiten, als Arbeitszeiten anerkannt werden.

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