Konsumentenschutz: Geiz ist nicht immer geil

Quelle: Fotolia.com
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Billigflieger sind nur auf den ersten Blick preiswert. Oft fehlt es an Service oder die Passagier-Rechte werden schlicht ignoriert.

Ein romantisches Wochenende im Norden. Monatelang hatten Simon T. und seine Freundin von dieser Kurzreise geträumt. Der Preis, ein Schnäppchen: 150 Euro pro Person. Die Nacht vor dem Abflug war kurz: Um drei Uhr morgens aufstehen und zeitgerecht für die 6.50 Uhr Maschine am Wiener Flughafen einchecken. Geplante Landung auf dem Stockholmer Arlanda Airport: kurz nach 9 Uhr. „Wir hätten dann den ganzen Samstag durch die Stadt bummeln können“, erzählt Simon. Dazu sollte es nicht kommen. Ein Triebwerksschaden samt Austausch des defekten Teils verzögerte den Abflug um 15 Stunden! Simon T.: „Sonntag um drei Uhr früh konnten wir das Zimmer in unserem Stockholmer Hotel beziehen – unser Rückflug ging am gleichen Abend.“ Interessant: Die Fluglinie wollte die Verspätung mit Essensgutscheinen versüßen. Dem Paar war das entschieden zu wenig für das „verlorene Wochenende“ und den wenig romantischen Ärger. Sie haben sich deshalb an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) gewandt und hoffen auf eine entsprechende Wiedergutmachung. Das Gesetz sieht vor: Wird ein Flug annulliert – oder verspätet er sich um mehr als drei Stunden – steht Passagieren eine Entschädigung von bis zu 600 Euro (je nach Entfernung) zu.

Billig ist teuer

Denn Billigflieger sind nur scheinbar günstig und Service kostet meist extra. Absurd: Passagiere mussten selbst dafür löhnen, nebeneinander sitzen zu können oder ihr Handgepäck in Reichweite des eigenen Sitzplatzes aufbewahrt zu wissen. Und das Bordpersonal ist hauptsächlich damit beschäftigt, Snacks und Geschenkartikel an Passagiere zu verkaufen. AK-Wien-Expertin Anja Mayer rät dazu, schon bei der Buchung sehr genau hinzusehen: „Wenn es mir nicht zugesichert worden ist, dann habe ich in der Regel keinen Rechtsanspruch etwa auf eine Gratis-Mahlzeit im Flieger.“

Bei den angebotenen Billigtarifen ist oft nicht klar, wie lange das Unternehmen überlebt. Im Juni sind bei einem Billigfluganbieter täglich rund 25 Flüge von Wien ausgefallen. Und im Vorjahr rutschten Air Berlin und Niki in die Insolvenz. „Geht die Airline während der Reise in Insolvenz, habe ich kein Recht auf einen Rückflug und muss mich vor Ort selbst um die Heimreise kümmern. Bei einer Pauschalreise ist das Aufgabe des Reiseveranstalters“, erklärt die AK-Expertin.

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