Eine Studie der Arbeiterkammer zeigt, dass Menschen mit Behinderungen häufig am Arbeitsplatz diskriminiert werden.
Auch die Beratungserfahrungen bestätigen dieses Ergebnis. 2006 trat in Österreich das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft und 13 Jahre später sind Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt immer noch mit unnötigen und unzulässigen Barrieren konfrontiert.
Konkret bedeutet das, dass sie bei gleicher Qualifikation schlechter bezahlt werden, bei Beförderungen übergangen werden oder schon beim Vorstellungsgespräch mit unüblichen Fragen konfrontiert werden.
Auch soziale Diskriminierungen sind an der Tagesordnung. Behinderte Menschen werden häufiger unsachgemäß für ihre Arbeit kritisiert, sie machen die Erfahrung, dass ihnen bewusst Informationen vorenthalten werden oder hinter ihrem Rücken getuschelt wird.
Seit 2008 gilt in Österreich zudem die UN-Behindertenrechtskonvention. Trotzdem wird die gesetzliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen häufig ignoriert – besonders das Recht auf gleichen Zugang zu Arbeit, das ein entscheidender Bestandteil für Gleichberechtigung ist. Nur ein Fünftel aller Betriebe kommt der Beschäftigungspflicht gegenüber begünstigten behinderten Menschen nach. 80 Prozent der Unternehmen erfüllen ihre Verpflichtung nicht zur Gänze und schließen Menschen mit Behinderung aus. Dass sie dafür die sogenannte Ausgleichstaxe zahlen müssen nehmen sie in Kauf. AK-Präsidentin Anderl fordert in einer Aussendung, dass diese spürbar erhöht wird.
Nicht nur am Arbeitsplatz werden Menschen mit Behinderungen diskriminiert. Ein Drittel fühlt sich im Bereich Gesundheit diskriminiert. Jede bzw. jeder Sechste fühlt ich beim Wohnen diskriminiert. Jede bzw. jeder Zehnte hat das Gefühl bei der Bildung keine gleichen Chancen zu bekommen.
Mehr als 20.000 Menschen sind in sogenannten „Tagesstrukturen (geschützten Werkstätten)“ beschäftigt. Seit Jänner 2011 sind die in Werkstätten tätigen Personen zumindest unfallversichert. „Sie haben aber weder Pensionsversicherung noch eine eigene Krankenversicherung und erhalten nur Taschengeld,“ kritisiert AK-Anderl. 2018 wurde außerdem die erhöhte Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen abgeschafft, deren Lebensunterhalt in der Hauptsache von der öffentlichen Hand sicher gestellt wird. Für die Betroffenen stellt das einen wesentlichen Einschnitt in Bezug auf Selbstbestimmung dar.