
© Edgar Ketzer
Worauf Arbeitnehmer:innen achten sollten, welche Rechte sie haben und was Arbeitgeber nicht einfach bestimmen dürfen.
KOMPETENZ: Wie viel Urlaub steht mir zu?
Michael Gogola: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr. Das entspricht bei einer 5-Tage-Woche 25 Urlaubstagen. Werktags gerechnet sind es 30 Tage, weil im Gesetz auch der Samstag mitgezählt wird. Nach Vollendung von 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Unter bestimmten Voraussetzungen können frühere Zeiten angerechnet werden.
Was gilt bei einem neuen Job?
In den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres entsteht Urlaub aliquot, also anteilig. Danach steht der volle Jahresurlaub zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr gibt es den gesamten Urlaubsanspruch bereits mit Beginn des Arbeitsjahres.
Mit wem muss ich meinen Urlaub abstimmen – und bis wann?
Urlaub muss immer zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber vereinbart werden. Einseitig Urlaub nehmen ist grundsätzlich nicht möglich. Gesetzliche Fristen gibt es dafür nicht, im Betrieb können aber interne Abläufe bestehen. Wichtig ist: Arbeitgeber können Urlaub nicht einseitig anordnen. Sie können Wünsche äußern – etwa bei hohem Resturlaub zum Jahresende –, verpflichten dürfen sie Beschäftigte dazu aber nicht.
Kann mir vorgeschrieben werden, nur tageweise Urlaub zu nehmen?
Nein. Das Urlaubsgesetz sieht grundsätzlich vor, dass Urlaub in zwei Teilen konsumiert werden soll, wobei ein Teil mindestens eine Woche dauern soll. Kürzere Urlaube sind möglich, aber nicht gegen den Willen der Beschäftigten erzwingbar.
Kann mich mein Arbeitgeber aus dem Urlaub zurückholen?
Nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa bei einem schwerwiegenden betrieblichen Notstand. Dann müssen entstehende Kosten ersetzt werden, und nicht konsumierte Urlaubstage bleiben erhalten.
Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wer im Urlaub erkrankt und mindestens drei Kalendertage krank ist, verliert ab dem dritten Tag keine Urlaubstage mehr – vorausgesetzt, die Erkrankung wird unverzüglich gemeldet und ärztlich bestätigt. Auch beim Urlaub im Ausland gilt ebenfalls: Arbeitgeber informieren und Bestätigung besorgen.
Was passiert, wenn ich meinen Rückflug verpasse oder er gestrichen wird?
Wenn man ohne eigenes Verschulden nicht rechtzeitig zurückreisen kann, gilt das in der Regel als Dienstverhinderung. Dafür werden normalerweise keine zusätzlichen Urlaubstage verbraucht. Wichtig ist, den Arbeitgeber sofort zu informieren.
Verfallen offene Urlaubstage am Jahresende?
Nein, nicht automatisch. Dazu müsste man drei Jahre lang keinen Urlaub verbrauchen. Wer also Resturlaub hat, verliert ihn nicht sofort mit Jahreswechsel.
Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?
Nur, wenn man einem Kollektivvertrag unterliegt. Denn darin ist das Urlaubsgeld geregelt – getrennt vom normalen Entgelt während des Urlaubs.
