Feiertag - halber Feiertag - kein Feiertag

Feiertag – halber Feiertag – kein Feiertag

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Laut EUGH sollte der Karfreitag für alle ein freier Tag werden. Die Regierung machte daraus einen „Feiertag ab 14 Uhr“. Auch das kann sie aber der Wirtschaft nicht verkaufen, daher wird der Karfreitag nun ein „individueller Feiertag“. Sprich, wer frei haben will, soll sich Urlaub nehmen.
Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) hätte der Karfreitag ein Feiertag für alle werden sollen. Nun wird er nicht einmal ein halber. Die Regierung entledigt sich des Problems, indem sie den Feiertag überhaupt abschafft.

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In 17 EU-Ländern wird am Karfreitag nicht gearbeitet.

In 17 EU-Ländern wird am Karfreitag nicht gearbeitet.

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In 17 EU-Staaten ist der Karfreitag bereits ein Feiertag für alle.
Grafik: GPA-djp-Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer

Am 19. April 2019 ist Karfreitag. Wer Glück hat und einen günstigen Dienstplan, wird an diesem Tag die Arbeit früher beenden. Für alle anderen bleibt alles beim Alten.

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Karfreitag: Fauler Kompromiss

Karfreitag: Fauler Kompromiss

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Wer nur am Nachmittag arbeitet, darf sich freuen, denn er hat am Karfreitag den ganzen Tag frei. Das trifft allerdings nur auf einen kleinen Teil der ArbeitnehmerInnen zu. Die Mehrheit wird mit einem Viertelfeiertag zufrieden sein müssen. Wer besonders früh zu arbeiten beginnt, profitiert überhaupt nicht vom schwarz-blauen „Ostergeschenk“.
Grafik: GPA-djp-Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer

Der halbe Feiertag ist ein Kompromiss, der niemanden freut. Nur wer nach 14 Uhr seine Arbeit beginnt, kommt in den Genuss eines vollen Feiertags, wer von 6 bis 14 Uhr in der Frühschicht arbeitet, fällt überhaupt um den Feiertag um.

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