Seit 1. Jänner 2018 gibt es in Österreich ein Gesetz, das für Aufsichtsräte einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent vorsieht. Die ersten Erfolge sind nun sichtbar.
Das ergab der Frauen.Management.Report der Arbeiterkammer, in dem erstmals die Wirksamkeit der Quote in Aufsichtsratsgremien evaluiert wurde. Bisher fielen Zuwäche beim Frauenanteil immer äußerst mager aus, nun lassen aber die ersten Erfolge erkennen. Das sogenannte Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) schreibt eine verpflichtende Quote von zumindest 30 Prozent Frauen vor. Das Gesetz gilt für sämtliche börsennotierte Unternehmen, außerdem für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Anzuwenden ist das Gesetz für alle Wahlen in den Aufsichtsrat, die seit dem 31. Dezember stattfinden, sofern es in der Belegschaft mindestens 20 Prozent Frauen gibt*. Wenn zumindest drei ArbeitnehmervertreterInnen in den Aufsichtsrat entsendet werden, muss die Quote auch bei diesen angewendet werden. Insgesamt dürften etwa 70 bis 80 Prozent der Unternehmen dürften betroffen sein. Bei Nichteinhaltung der Quotenregelung, ist die Wahl automatisch ungültig und der Sitz bleibt unbesetzt.
Die Ergebnisse im Detail
Der Frauen.Management.Report ergibt, dass sich bei jenen Unternehmen, die unter die Regelung fallen, bereits innerhalb eines Jahres der Frauenanteil in den Aufsichtsräten von 22 auf 27,5 Prozent erhöht hat. Etwa die Hälfte der an der Wiener Börse notierten Unternehmen erfüllt bereits die gesetzliche Quote von 30 Prozent. Der Anteil bei den nicht quotenpflichtigen Unternehmen blieb dagegen praktisch unverändert. Interessant ist, dass gerade die Umsatzstärksten Unternehmen sich mit der Umsetzung Zeit lassen. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Top-200-Unternehmen betrug im Vergleich dazu durchschnittlich nur 21,4 Prozent. Ein Fünftel dieser Unternehmen, hat überhaupt keine Frau im Aufsichtsrat.
Damit gab es unter den Vorstandsmitgliedern mehr Männer, die Peter heißen, als Frauen – nämlich sieben.
Weniger positiv ist im Vergleich dazu die Entwicklung bei Geschäftsführungen und Vorständen. Dort gab es im Jänner 2019 nur 4,9 Prozent Frauen. Im Jahr 2018 waren es noch 5,1 Prozent. In den Vorständen ATX-Unternehmen gab es im Jänner 2019 nur insgesamt vier Frauen. Skurriles Detail am Rande: Damit gab es unter den Vorstandsmitgliedern mehr Männer die Peter heißen als Frauen, nämlich sieben.
Fazit
Die Frauenquote wirkt. Die Behauptung, der niedrige Frauenanteil liege daran, dass sich keine Frauen für das Amt der Aufsichtsrätin fänden, ist eindeutig nicht haltbar. Eine gesetzliche Verpflichtung ermöglicht selbst nach kurzer Zeit bereits eine positive Entwicklung. Möchte man auch im Management eine Veränderung bewirken, wird man auch dort um die Einführung einer verpflichtenden gesetzlichen Quote nicht herumkommen.
*Das Gesetz spricht nicht explizit von Frauen, sondern vom „Minderheitengeschlecht“. In der Theorie könnten davon also auch Männer betroffen sein.