Abfertigung

Abfertigung (neu). Für alle ArbeitnehmerInnen, die seit 2003 ein Dienstverhältnis eingetreten sind gilt die Abfertigung neu. Ab dem 2. Monat müssen ArbeitgeberInnen 1.53 des Bruttogehalts an die Krankenkasse zahlen, die dies nach einer Prüfung an die Abfertigungskassen weiterleitet. Die ArbeitnehmerInnen haben grundsätzlich bei jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abfertigung.