Selbstverwaltung

Die Sozialversicherungen sind Teil der öffentlichen Verwaltung, jedoch überlässt der Staat die Führung und Verwaltung den unmittelbar Betroffenen. Dadurch führen die Sozialversicherungen ihre Aufgaben weisungsfrei und unabhängig. Dem Staat steht hierbei ein Aufsichtsrecht zu.