Abfertigungskassen: Magere Erträge, hohe Verwaltungskosten

Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit

Für alle ArbeitnehmerInnen, die seit 2003 in ein Dienstverhältnis eingetreten sind, gilt die Abfertigung NEU. Gut ist, dass seither fast alle ArbeitnehmerInnen eine Abfertigung bekommen. Weniger erfreulich sind dagegen die hohen Kosten und die schwache Performance der Abfertigungskassen.

„Die Abfertigung NEU war ein wichtiger Schritt für die ArbeitnehmerInnen. Sie erleichtert es den Menschen einen neuen, einen besseren Job anzunehmen, ohne dadurch die Ansprüche auf eine Abfertigung zu verlieren“, erklärt die Vorsitzende der GPA-djp Barbara Teiber. Mittlerweile haben 3,5 Millionen Menschen bereits Ansprüche auf die Abfertigung NEU.

1,53 Prozent des Bruttogehalts müssen die Arbeitgeber als Beitrag in eine Abfertigungskasse einzahlen. Die Abfertigung Neu hat den Vorteil, dass sie grundsätzlich nicht verfällt. Eine Auszahlung setzt jedoch mindestens 36 Beitragsmonate voraus und steht nicht bei Selbstkündigung zu. Zentral ist die Kapitalgarantie: Man kann nicht weniger ausgezahlt bekommen, als man eingezahlt hat.

Barbara Teiber, GPA-djp-Vorsitzende und David Mum, Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp beim Pressegespräch.
Foto: Daniel Novotny

Die Reform der Abfertigung NEU folgte einem längeren Diskussionsprozess. „Wir glauben, dass die Reform richtig war, nach mehr als 15 Jahren ist es aber Zeit Bilanz zu ziehen und nachzubessern“, sagt David Mum, der Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp. Vor der Einführung der Abfertigung NEU sei nur bei 12 Prozent der Arbeitsverhältnisse überhaupt eine Abfertigung ausgezahlt worden. In bestimmten Branchen, wie im Gastgewerbe hätte es de facto nie eine Abfertigung gegeben.

Mit der Reform der Abfertigung wurden gesetzlich bestimmte Ansprüche an gewinnorientierte Unternehmen ausgelagert, die die Beiträge an den Finanzmärkten veranlagen. Nach über 15 Jahren kann man feststellen, dass das angestrebte Leistungsziel nicht erreicht wurde. Geringe Veranlagungserträge, hohe Kosten auf Beiträge und verwaltetes Vermögen und der bescheidene Beitragssatz von 1,53 Prozent bewirken, dass die Leistungshöhe deutlich unter der alten Abfertigung bleibt.

„Wir fordern daher, dass die Beiträge, die die Arbeitgeber in die Abfertigungskassen einzahlen, auf mindestens 2,5 Prozent des Bruttogehalts erhöht werden.“

Barbara Teiber, GPA-djp-Vorsitzende

„Das Ziel, das man sich am Anfang gesetzt hat, dass jeder Beschäftigte am Ende des Arbeitslebens ein Jahresgehalt ausgezahlt bekommt ist nicht erreichbar, weil die angenommenen Zinssätze viel zu hoch waren“, kritisiert Teiber. „Wir fordern daher, dass die Beiträge, die die Arbeitgeber in die Abfertigungskassen einzahlen, auf mindestens 2,5 Prozent des Bruttogehalts erhöht werden.“

Die durchschnittliche jährliche Verzinsung liegt für die Jahre 2004 bis 2018 bei 2,3 Prozent und damit nur leicht über der Inflation. Dabei sind aber die Verwaltungskosten, die sich die Kassen von den laufenden Beiträgen abziehen, noch nicht berücksichtigt. Das heißt für viele Anspruchsberechtigte liegt die Nettoverzinsung ihrer Beiträge unter der Inflationsrate.

„Es gibt aber einen eindeutigen Gewinner“, erklärt Mum. „Die Abfertigungskassen heben hohe Kosten ein, machen hohe Gewinne und schütten an ihre Eigentümer hohe Dividenden aus. Für die Eigentümer ist das ein gutes Geschäft. Sie erhalten durch ihre hohen Gewinne eine Eigenkapitalrendite von rund 20 Prozent, also das zehnfache der ArbeitnehmerInnen, die sich mit nur 2 Prozent begnügen müsssen. Zuletzt schütteten sie sich Dividenden von 13 Millionen aus. „Der Sinn einer Abfertigungskasse kann es nicht sein, hohe Gewinne an die Eigentümer auszuschütten“, kritisiert Mum.

„Der Sinn einer Abfertigungskasse kann es nicht sein, hohe Gewinne an die Eigentümer auszuschütten.“

David Mum, Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp

Viel zu hoch sind laut Mum auch die verrechneten Kosten. Sie entsprechen 2003 bis 2018 rund 46 Prozent der Veranlagungserträge. Das ist für die Kassen profitabel, aber aus Sicht der ArbeitnehmerInnen ineffizient. Hier muss seitens des Gesetzgebers Abhilfe geschaffen werden. Denn die Kassen verrechnen sich wesentlich mehr an Gebühren als es der reale Verwaltungsaufwand erfordert. Heute gibt es 8 Kassen, die 11,5 Milliarden Euro an Vermögen verwalten und dafür 100 Millionen Euro an Kosten einheben. Das ist annähernd das doppelte, wie die realen Betriebsaufwendungen von 51 Millionen Euro.

Die Verwaltungskosten in den Abfertigungskassen sind zu viel zu hoch. 100 Millionen Euro – nahezu das doppelte der realen Betriebsaufwendungen von 51 Millionen Euro wird den AbeitnehmerInnen als Verwaltungskosten verrechnet. 13 Millionen davon fließen als Rendite an die Eigentümer.
Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer

Daher steigen seit Jahren die Gewinne und die Eigenkapitalrendite an. Die hohen Kostensätze mögen bei Beginn des Systems gerechtfertigt gewesen sein, als die Beitragszahlungen und das veranlagte Volumen noch viel geringer gewesen sind. Vom verwalteten Vermögen behalten die Kassen im Schnitt pro Jahr knapp 0,7 Prozent ein. „Wir fordern daher eine Senkung der Verwaltungskosten und eine Senkung der maximalen Verwaltungskosten auf 0,5 Prozent des Verwalteten Vermögens“, sagt die GPA-djp-Vorsitzende.

Abfertigung NEU soll außerdem übersichtlicher gestaltet werden. Derzeit haben die ArbeitnehmerInnen mehrere Konten bei mehreren Kassen, wenn sie schon mehrere Arbeitsverhältnisse hatten. Eine Zusammenlegung dieser Konten würden mehr Übersichtlichkeit bringen. Wir fordern außerdem mehr Transparenz. Auch die Kosten, die in den einzelnen Finanzprodukten enstehen sollen angeführt werden.

Mehr Info:

Mehr Infos zum Thema Abfertigung und einen Link zum Perfomance-Vergleichsrechner der GPA-Grundlagenabteilung findest du hier.

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