Ungerechtfertigt entlassen: knapp 9.000 Euro Nachzahlung

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Eine Glücksspiel-Firma war einem Angestellten sein letztes Monatsgehalt und das Urlaubsgeld schuldig und kündigte ihn dann fristwidrig. Als dieser vom Arbeitgeber seine Rechte einforderte, wurde er kurzerhand entlassen.

Nachdem die Mitgliederberatung der GPA Philipp B.* darüber informiert hatte, dass ihm Postensuchtage, ein Dienstzeugnis, eine Kündigungsentschädigung und einiges mehr zustünden, verlangte dieser von der Firma eine Richtigstellung. Dies erzürnte den Chef dermaßen, dass er seinem Angestellten am nächsten Tag per E‑Mail eine fristlose Entlassung schickte. Philipp B. habe schlechte Arbeit geleistet, seine Vorgaben nicht erfüllt und Kunden vergrault, war die Begründung.

„Das alles rechtfertigt natürlich keine Entlassung. Man wollte dem Mitarbeiter mit fadenscheinigen Ausreden einfach sein Gehalt nicht mehr zahlen“, so Rechtschutzsekretärin Michaela Kerbl. Da der Dienstgeber völlig uneinsichtig war, ging der Fall vor Gericht. Rasch stellte sich dann heraus, dass die Firma zahlungsunfähig war und Philipp B. offenbar darum hatte loswerden wollen. Die GPA bekam für ihr Mitglied in erster Instanz recht. Da das Unternehmen mittlerweile Insolvenz angemeldet hatte, wären seine Ansprüche ohnehin aus dem Insolvenz-Entgelt-Fond bezahlt worden.

„Man hatte einfach den Eindruck, dass man seinem ehemaligen Angestellten so lange wie möglich sein Geld vorenthalten wollte“

Michaela Kerbl

Skurriler Weise ging die beklagte Partei in Berufung. „Man hatte einfach den Eindruck, dass man seinem ehemaligen Angestellten so lange wie möglich sein Geld vorenthalten wollte“, vermutete Michaela Kerbl. Nachdem später die 2. Instanz das Urteil bestätigte, wurden Philipp B. schließlich alle offenen Ansprüche inklusive 12,58 Prozent arbeitsrechtlicher Verzugszinsen ausbezahlt, was eine Summe von rund 8.900 Euro ergab.

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