Nahezu jede/r zweite oder 43 Prozent haben zwischen 2016 und 2018 zumindest einmal Erfahrung mit Diskriminierung gemacht. Am häufigsten passiert Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Das geht aus einer Studie von SORA im Auftrag der Arbeiterkammer hervor. In einer repräsentativen Befragung wurde nach Schlechterbehandlung aufgrund von Geschlecht, Familienstand, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Beeinträchtigung und sozialer Stellung in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung gefragt. Am häufigsten (21 Prozent) kam Diskriminierung im Zusammenhang mit der Arbeit vor. Die Betroffenen erleben, dass sie bei der Jobsuche, beim Einkommen, beim Aufstieg oder bei Gehaltserhöhungen benachteiligt werden. Im Bereich Wohnen haben 13 Prozent Diskriminierungserfahrungen gemacht, im Bildungsbereich 10 Prozent und im Gesundheitsbereich sind es 8 Prozent.
In allen 4 Bereichen ist das Hauptproblem das Machtgefälle. Konkret bedeutet das, dass die Betroffenen meist von Vorgesetzten, VermieterInnen, LehrerInnen oder Ärzten/Pflegekräften diskriminiert werden. Personen mit niedriger sozialer Stellung sind dabei überproportional von Diskriminierung betroffen. Am häufigsten diskriminiert werden MuslimInnen (78 Prozent) und Personen mit Migrationshintergrund (62 Prozent). Schwule, lesbische und bisexuelle Personen haben gegenüber heterosexuellen eine mehr als drei mal so hohe Wahrscheinlichkeit diskriminiert zu werden.
Was zu tun ist
Schutz vor Diskriminierung bietet das Gleichbehandlungsrecht, das einen Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt „aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Behinderung der Religion oder Weltanschauung vorsieht. Lücken gibt es außerhalb der Arbeitswelt – hier sind nur die Merkmale Geschlecht und ethnische Herkunft geschützt. Hier muss der Schutz ausgeweitet werden.
Außerdem muss die Gleichhandlungsanwaltschaft, also jene Stelle, an die sich Diskriminierungsopfer wenden können, ausgebaut werden. Derzeit warten Betroffene durchschnittlich 1,5 Jahr auf eine Entscheidung der Gleichbehandlungskommission.
Chancengleichheit muss zudem in allen Bereichen hergestellt werden um auch strukturelle Diskriminierung weitestgehend zu bekämpfen. Dazu gehört der Ausbau der Ganztagsschulen genauso wie eine bessere Unterstützung bei der Arbeitssuche sowie der Zugang zu leistbarem Wohnraum.