Kollektivvertrag

Kollektivverträge sind jährlich abgeschlossene Vereinbarungen zwischen ArbeitnehmerInnen, die von den Gewerkschaften vertreten werden und ArbeitgeberInnen, die von der WKO vertreten werden. Betriebsvereinbarungen und Dienstverträge dürfen grundsätzlich keine Schlechterstellung als im Kollektivvertrag beinhalten.