Bundesregierung gegen Chancengleichheit

Wahlfreiheit, wie die Bundesregierung sie versteht.
Foto: GeraKTV, Fotolia

Fast pünktlich zum Internationalen Frauentag am 8. März lässt das Sozialministerium mit weiteren gleichstellungshemmenden Maßnahmen aufhorchen.

Das Sozialministerium weicht in den neu publizierten Arbeitsmarktpolitischen Richtlinien für das AMS vom bisherigen Weg ab. Die Vorgabe 50% des aktiven Arbeitsmarktbudgets für Frauen zu verwenden wurde gestrichen, außerdem wird die bisherigen Information über die langfristigen Auswirkungen der Teilzeitarbeit für Frauen und die besondere Unterstützung für Frauen die von Teilzeitarbeit auf Vollzeitarbeit wechseln wollen nicht mehr als Ziel formuliert.

Keine Aufklärung über mögliche negative Folgen von Teilzeitarbeit

Stattdessen sollen Frauen die „echte Wahlfreiheit“ haben, die Kinder zuhause zu erziehen, Teilzeit bzw. Vollzeit zu arbeiten. Angesichts der Abdeckung und Öffnungszeiten von Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen ist diese „echte Wahlfreiheit“ nicht gegeben und ein Schritt zurück zu mehr Ungleichheit.

Wie eine aktuelle Studie von Henrik Kleven und Kollegen zeigt entwickeln sich die Einkommen von Vätern und Müttern in Österreich besonders dramatisch auseinander. Über 10 Jahre betrachtet haben Frauen um 51% weniger Einkommen als vor der Geburt. (Link)

Niedrige Frauenpension und Altersarmut können ebenso ein Resultat von Teilzeitarbeit sein. Um eine wirkliche Wahlfreiheit zu ermöglichen, ist Information über die Auswirkungen von Teilzeitarbeit und Möglichkeiten zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nötig.

Weniger Mittel für Frauen

Seit 2006 wurde in den arbeitsmarktpolitischen Zielen festgehalten, dass 50 Prozent der Mittel des aktiven Arbeitsmarktbudgets für Frauen aufgewendet werden sollen. Zwar gibt es weniger arbeitslos gemeldete Frauen (45,2 Prozent im Jahr 2018) als Männer, aber Frauen haben nach wie vor schlechtere Jobchancen und ihre Situation verschärft sich bei Arbeitslosigkeit nochmals drastisch. Statt Mittel zu kürzen braucht es gezieltere Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen am Arbeitsmarkt.

Die neuen Arbeitsmarktpolitischen Richtlinien zeigen nochmals deutlich, dass die derzeitigen Maßnahmen der Bundesregierung vermehrt gegen die Interessen von Frauen gerichtet sind.

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