Lehrlinge in der AUVA können sich über eine längere Behaltefrist freuen.

In der Unfallversicherung AUVA gilt seit dem Frühsommer eine neue Betriebsvereinbarung, die wichtige Verbesserungen für Lehrlinge bringt. Dem Betriebsratsvorsitzenden Erik Lenz ist es gelungen, darin eine sechsmonatige Behaltefrist nach der Lehrabschlussprüfung zu verankern. Gleitzeit und eine Rotation durch verschiedene Dienststellen und Bereiche gibt es von Beginn an, ab dem dritten Lehrjahr kann vier Tage pro Monat im Mobile Office von zuhause gearbeitet werden.

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Auf sich allein gestellt

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Pascal Dietrich konnte heuer seine Lehrabschlussprüfung ablegen und ist nun Elektroniker. Hätte er sich als Jugendvertrauensrat allerdings nicht um die Prüfungsanmeldung und Vorbereitung auf die Prüfungsinhalte gekümmert, wären er und drei Kollegen wohl noch immer Lehrlinge.

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Die Lehre als erfolgreicher Bildungsweg

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Verena Findner kämpfte auf Grund schwieriger Familienverhältnisse schulisch sehr. Gerne hätte sie ein Oberstufenrealgymnasium absolviert, doch sie scheiterte an der mangelnden Basis, wie sie es selbst formuliert. In der Berufsschule war dann jedoch alles anders, „da fängt man von vorne an“. Diesen Herbst wird sie ihre Lehre im Bereich Großhandel abschließen.

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