Aus für geblockte Altersteilzeit löst keine Probleme

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Ab 2024 soll das Aus für die geblockte Altersteilzeit kommen. Wir haben analysiert.

Altersteilzeit bedeutet: Vor der Pension weniger arbeiten, entweder durch eine Reduktion der bisherigen Arbeitszeit oder indem geblockt eine bestimmte Zeit zunächst weitergearbeitet wird und das erworbene Zeitguthaben als Freizeitphase konsumiert wird. Der Verlust an Entgelt in Folge der kürzeren Arbeitszeit, wird durch einen Lohnausgleich teilweise ausgeglichen. Die Altersteilzeit bedeutet für Beschäftigte eine Möglichkeit, um die Phase vor der Pension gesünder gestalten zu können. Für jene, die angesichts ihrer psychischen wie auch körperlichen Arbeitsbelastungen nicht bis zur Pension weiterarbeiten können, ist vor allem die geblockte Altersteilzeit eine Perspektive auf einen früheren Ausstieg aus der Arbeit und vielfach aus krankmachenden Arbeitsbedingungen. Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nicht. ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn müssen beide dem Abschluss einer Altersteilzeit zustimmen. Auch deswegen ist die Darstellung der geblockten Altersteilzeit als versteckte Form einer Frühpension nicht haltbar.

Schrittweise Abschaffung

Ab 2024 soll die Blockvariante der Altersteilzeit schrittweise abgeschafft werden, indem die Laufzeit pro Jahr um ein halbes Jahr verkürzt wird. Bereits laufende Vereinbarungen bzw. solche, die noch heuer abgeschlossen werden, sind nicht betroffen. Die Details zum Auslaufen sind bislang noch nicht bekannt. Aber auch bei der 2019 erfolgten Anhebung des Mindestalters für die Altersteilzeit war von einer schrittweisen Anhebung die Rede, die sich real jedoch schlagartig und als Scheineinschleifung gezeigt hat. Anteilsmäßig sind davon vor allem Frauen betroffen. Rund zwei Drittel der für die Altersteilzeit aufgewendeten Mittel entfällt auf Frauen. Begründet wird die Abschaffung der Blockvariante mit dem bestehenden akuten Bedarf an Arbeitskräften, auch wenn die arbeitsmarktpolitischen Effekte kaum merkbar sein werden.

„Die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit ist eine Verschlechterung für ArbeitnehmerInnen, die kaum einen beschäftigungsfördernden Effekt hat.“

Barbara Teiber

Denn gegenüber der kontinuierlichen Altersteilzeit hat die geblockte Form bereits in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung verloren. 2021 sind knapp über 2.400 und somit rund ein Viertel aller neu hinzukommenden Alterszeitvereinbarungen in diesem Modell abgeschlossen worden. Der weitaus geringere Kostenersatz, den ArbeitgeberInnen vom AMS erhalten (50 Prozent der Mehrkosten anstatt 90 Prozent im Fall kontinuierlicher Vereinbarungen) sowie die Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft erklären diesen Trend.

Um mehr Menschen eine Beschäftigung bis zum Pensionsalter zu ermöglichen, sind faire und gesunde Arbeitsbedingungen und weniger Arbeitsdruck durch ausreichend Personalbemessung wichtig. Entscheidende Maßnahmen fehlen hier noch immer.

Betriebliche Gesundheitsförderung und altersgerechtes Arbeiten sind für ArbeitgeberInnen nur Fleißaufgaben und keine Verpflichtung. „Die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit ist eine Verschlechterung für ArbeitnehmerInnen, die kaum einen beschäftigungsfördernden Effekt hat. Viel wichtiger wäre, dass Beschäftigte gesund bis zur Pension arbeiten können“, kritisiert die Vorsitzende der GPA, Barbara Teiber.

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