Du bist berufstätig und brauchst Zeit für eine Aus- oder Weiterbildung? Du möchtest beruflich neue Wege gehen? Dann hast du die Möglichkeit, dafür eine bezahlte Auszeit zu nehmen – die so genannte Bildungskarenz! Dabei gilt es aber einiges zu beachten. Wir erklären dir, wie das geht.
1 Welche Voraussetzungen gibt für eine Bildungskarenz?
Du musst seit mindestens 6 Monaten beim gleichen Arbeitgeber/bei der gleichen Arbeitgeberin gearbeitet haben, und sie/er muss damit einverstanden ist, dich für die Dauer der Bildungskarenz freizustellen. Das heißt, dass du nach deiner Bildungskarenz auf deinen Job zurückkehren kannst.
Unser Tipp: Wenn du mit deinem/deiner ArbeitgeberIn deine Bildungskarenz besprichst, vergiss nicht zu erwähnen, dass deine Weiterbildung auch Vorteile für das Unternehmen bringt. Deinem Arbeitgeber entstehen durch deine Bildungskarenz keine Kosten, im Gegenteil, deine berufliche Weiterbildung wird aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung gefördert. Aber Dein Unternehmen profitiert nachher von deiner höheren Qualifikation!
Einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz gibt es derzeit allerdings nicht. Du musst also als erstes deine/n ArbeitgeberIn um ihr/sein Einverständnis fragen!
2 Wie viel finanzielle Unterstützung bekomme ich?
Zeit für eine Weiterbildung zu haben ist schon mal gut, aber wovon zahle ich meine Miete? Die gute Nachricht: Du hast Anspruch auf eine finanzielle Förderung durch das AMS! Sie entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes, das sind 55 Prozent deines Nettoeinkommens. Mindestens aber erhältst du 14,53 Euro täglich.
Du bist außerdem während deiner Bildungskarenz kranken-, unfall- und pensionsversichert. Du erhältst jedoch keine Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Dein Urlaubsanspruch bei deinem Arbeitgeber wird anteilig verkürzt.
3 Wie lange kann ich Bildungskarenz nehmen?
Deine Bildungskarenz muss mindestens zwei Monate, maximal 12 Monate lang dauern.
Es können 12 Monate innerhalb von 4 Jahren vom AMS gefördert werden. Du kannst deine Bildungskarenz am Stück verbrauchen oder in mehreren Teilen. Ein Teil muss aber immer mindestens zwei Monate umfassen.
Außerdem kannst du auch Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld) mit einer Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld) in einem Zeitraum von 4 Jahren kombinieren. Bildungsteilzeit bedeutet, dass du deine Arbeitszeit reduzierst, um dich aus- oder weiterzubilden. Du erhältst für die entfallenden Stunden einen „Lohnersatz“.
Achte auf jeden Fall bei der Antragstellung darauf, dass Beginn und Ende deines Kurses oder Studiums auch mit dem Beginn und Ende deiner Bildungskarenz zusammenfallen.
4 Welche Ausbildungen kann ich absolvieren?
Was auch immer dich beruflich weiterbringt: du kannst z.B. einen Schul- oder Studienabschluss nachholen, eine Fremdsprache lernen, eine fachliche Schulung absolvieren, oder dich in deinem Bereich weiterqualifizieren. Du kannst deine Weiterbildung übrigens auch im Ausland absolvieren.
Eine Einschränkung gibt es: Hobbykurse sind nicht möglich, es muss ein beruflicher Bezug da sein. Ein Yoga-Intensivkurs für eine Bankberaterin wird wahrscheinlich nicht gefördert werden – für eine Fitnesstrainerin kann die Sache aber anders aussehen.
Du musst bei der Wahl deiner Ausbildung darauf achten, dass du mindestens 20 Stunden pro Woche an Kursen inklusive Lernzeiten nachweisen kannst. Wenn du studierst, musst du 8 ETCS-Punkte pro Semester nachweisen. Als Nachweis gelten schriftliche Bestätigungen des Kursbesuchs oder Zeugnisse.
Vorsicht: Wenn du keinen Nachweis bringen kannst, hat das AMS das Recht, die Zahlungen einzustellen oder sogar zurückzufordern!
Unser Tipp: Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Bildungswunsch gefördert werden kann und ob du die Voraussetzungen erfüllst, dann frag besser schon vorab bei deiner regionalen AMS-Geschäftsstelle nach!
5 Wann und wo muss ich den Antrag stellen?
Frühestens drei Wochen vor Beginn, bis spätestens beim Beginn deiner geplanten Bildungskarenz kannst du beim AMS deinen Antrag auf Weiterbildungsgeld stellen.
Für deinen Antrag brauchst du 1. das Antragsformular, 2. die Vereinbarung über die Bildungskarenz, die du mit deinem/deiner ArbeitgeberIn geschlossen hast, und 3. eine Bestätigung über die Bildungsmaßnahme, die du besuchen möchtest. Diese Bestätigung muss auch die Kursdauer beinhalten. Sie wird von deiner Bildungseinrichtung (Kursveranstalter, Schule, Uni…) ausgestellt.
6 Darf ich neben der Bildungskarenz arbeiten?
Ja, das ist möglich! Du kannst entweder beim gleichen Arbeitgeber, der dich karenziert hat arbeiten oder bei einem anderen Arbeitgeber. Du darfst aber nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdienen: Diese beträgt derzeit monatlich 485,85 Euro.
7 Und wenn ich Kinder habe, die ich betreuen muss?
Für Eltern gibt es eine Ausnahme: Wenn du Kinder unter 7 Jahren hast, für die du keine längeren Betreuungsmöglichkeiten findest, so genügt es, wenn du 16 Stunden pro Woche an Bildungsmaßnahmen nachweisen kannst.
Du hast Kinderbetreuungsgeld bezogen und möchtest daran anschließend eine Bildungskarenz antreten? Auch das ist möglich! Aber die Bildungskarenz muss unmittelbar an die Elternkarenz anschließen. Wenn du z.B. bis 31. März Kinderbetreuungsgeld beziehst, so musst du gleich am 1. April deine Bildungskarenz beginnen.
8 Kann ich auch als Freie Dienstnehmerin Bildungskarenz nehmen?
Ja, auch Freie DienstnehmerInnen bekommen Weiterbildungsgeld, wenn sie in Bildungskarenz gehen wollen.
Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen wie für unselbständig Beschäftigte: Du musst zunächst ausreichend lange gearbeitet haben. Sobald du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, hast du auch Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Weiters gilt auch bei dir: Bildungskarenz ist im Ausmaß von mindestens zwei bis maximal 12 Monaten möglich. Du kannst nebenher geringfügig weiterhin arbeiten. Du musst 20 Wochenstunden Bildungsmaßnahmen nachweisen können. Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren müssen 16 Wochenstunden nachweisen.
9 Habe ich während der Bildungskarenz einen Kündigungsschutz?
Nein. Anders als bei der Elternkarenz bist du nicht vor einer Kündigung geschützt! Wenn dich dein Arbeitgeber kündigt, hast du aber trotzdem Anspruch auf dein Weiterbildungsgeld bis zum Ende deiner Ausbildung.
Vorsicht: Wenn du selbst freiwillig kündigst, so verlierst du deinen Anspruch auf Weiterbildungsgeld!
10 Wo kann ich mich persönlich beraten lassen?
Du kannst bei deiner AMS-Geschäftsstelle telefonisch oder per Mail einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren.
Auch die Arbeiterkammer informiert zur Bildungskarenz, entweder hier oder du vereinbarst einen persönlichen Beratungstermin in deinem nächstgelegenen AK-Beratungszentrum.
Oder du vereinbarst einen Termin bei deiner Gewerkschaft GPA und kommst zu uns zur Beratung!
Bei deiner Gewerkschaft GPA findest du auch eine Broschüre mit allen Infos (Stand Februar 2021) zur Bildungskarenz und Bildungsteilzeit zum Download!