Für die Unternehmensgruppe des privaten Medienunternehmens Pro Sieben, SAT1, Puls 4, ATV gilt seit 1. Jänner 2024 ein neuer Kollektivvertrag.
Der neue Kollektivvertrag (KV) ersetzt bisher geltende, unterschiedliche Kollektivverträge und Regelungen. Der KV wurde zwischen der Unternehmensleitung, dem zuständigen WKO-Fachverband, dem Betriebsrat und der GPA abgeschlossen.
Bestmöglicher Kompromiss
Der Betriebsratsvorsitzende der Unternehmensgruppe und Mitverhandler, Christoph Woska, spricht von einem bestmöglichen Kompromiss, der allen Mitarbeiter:innen Transparenz, Fairness und gleiche Regeln bringt. „Das ist ein großer Fortschritt zum bislang geltenden Fleckerlteppich“, sagt Woska.
Der Kollektivvertrag gilt automatisch für alle Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Lehrlinge. Wesentlicher Bestandteil sind nach Verwendungsgruppen einheitlich geregelte kollektivvertragliche Mindestgehälter. Es gibt kein Mindestgehalt, das unter 2.000 Euro liegt. Bei einer Erhöhung der Mindestgehälter bleibt die Überzahlung aufrecht.
»Das ist ein großer Fortschritt zum bislang geltenden Fleckerlteppich.«
Christoph Woska
Freizeitausgleich für alle
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nun für alle 40 Stunden, es wurde aber ein zusätzlicher Freizeitausgleich von 5 Arbeitstagen („Me-Time“) pro Kalenderjahr zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub vereinbart. Nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit sieht der Kollektivvertrag auch die Möglichkeit für ein Sabbatical (bezahlte Pause von 3 oder 6 Monaten) vor.
„Die Einigung zeigt, dass man auch im Medienbereich zeitgemäße kollektivvertragliche Regelungen unter Einbindung der Betroffenen erfolgreich gestalten kann. Es ist zu hoffen, dass dieser KV ein Vorbild und Türöffner für weitere kollektivvertragliche Vereinbarungen im privaten Medienbereich ist“, so die Vorsitzende der Gewerkschaft GPA, Barbara Teiber.
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