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GPA-Rechtsexperte Michael Gogola erklärt, wie die Gründung eines Betriebsrats gelingt und warum niemand diesen Weg allein gehen muss.
KOMPETENZ: Warum ist ein Betriebsrat für Beschäftigte so wichtig?
Michael Gogola: Beschäftigte in Unternehmen mit Betriebsrat haben deutlich mehr Schutz und Mitsprache. Bei vielen Maßnahmen, die der Arbeitgeber plant, braucht es die Zustimmung des Betriebsrats – etwa bei Fragen der Arbeitszeitgestaltung, bei Gleitzeit oder beim Einsatz bestimmter Kontroll- und Datensysteme.
Ohne Betriebsrat werden solche Fragen oft über Einzelvereinbarungen geregelt. Da steht der oder die Einzelne dem Arbeitgeber allein gegenüber, das schwächt die Verhandlungsposition.
KOMPETENZ: Was bedeutet es, mit einer starken Stimme mitreden zu können?
Besonders deutlich wird das in Krisen: Bei größeren Umstrukturierungen oder Personalabbau kann ein Betriebsrat einen Sozialplan verhandeln, der die Folgen für Beschäftigte abfedert. Auch bei Problemen wie Mobbing ist der Betriebsrat eine wichtige erste Anlaufstelle im Betrieb.
KOMPETENZ: Welche Rolle hat der Betriebsrat zum Beispiel bei Kündigungen?
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor jeder Kündigung verständigen. Der Betriebsrat hat grundsätzlich eine Woche Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Wird die Kündigung vorher ausgesprochen, ohne dass der Betriebsrat die Möglichkeit zur Beratung hatte, ist sie unwirksam.
KOMPETENZ: Ab wann kann ein Betriebsrat gegründet werden?
In Betrieben, in denen dauerhaft mindestens fünf Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, kann ein Betriebsrat gegründet werden – unabhängig davon, ob die Beschäftigten Vollzeit oder Teilzeit arbeiten.
Aktiv wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb angehören, auch Beschäftigte in Karenz können wählen. Kandidieren kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt ist.
KOMPETENZ: Wie verläuft der Weg von der ersten Idee bis zur Gründung?
Beschäftigte können sich zunächst vertraulich beraten und organisieren. Der offizielle Start ist die Einladung zu einer Betriebsversammlung, bei der ein Wahlvorstand gewählt wird. Dieser organisiert die Wahl und führt die Auszählung durch. Danach konstituiert sich der neue Betriebsrat. Mit diesem Tag beginnt seine fünfjährige Funktionsperiode.
KOMPETENZ: Warum haben manche Betriebe eigentlich zwei Betriebsräte?
Grundsätzlich gibt es getrennte Vertretungen für Arbeiter:innen und Angestellte. Beide Gruppen können aber demokratisch beschließen, einen gemeinsamen Betriebsrat zu bilden. Maßnahmen wie Zwangszusammenlegungen sind aber klar abzulehnen. So würden Mandate verloren gehen, obwohl die Aufgaben der Betriebsrät:innen durch Digitalisierung, neue Arbeitsformen und komplexere Rechtsfragen eindeutig mehr werden.
KOMPETENZ: Darf der Arbeitgeber das Gründen eines Betriebsrats verbieten?
Nein. Die Gründung eines Betriebsrats ist ein Recht der Beschäftigten. Das Gesetz sieht die Gründung eines Betriebsrats ab fünf Beschäftigten sogar ausdrücklich vor. Arbeitgeber dürfen sie nicht behindern. Gerade weil bei der Wahl strenge Fristen gelten, ist es aber wichtig, sich frühzeitig Unterstützung zu holen, um einen rechtssicheren Ablauf sicherzustellen.
Wie werden Beschäftigte geschützt, die einen Betriebsrat gründen wollen?
„Man ist bei der Gründung eines Betriebsrats nie allein!“
Michael Gogola, Bundesrechtsabteilung der Gewerkschaft GPA
Michael Gogola
Bundesrechtsabteilung der Gewerkschaft GPA
Gewählte Betriebsratsmitglieder genießen einen besonders starken Kündigungs- und Entlassungsschutz. Eine Kündigung ist grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts möglich.
Kündigungen wegen einer Betriebsratsinitiative können zwar angefochten werden. In der Praxis müssen Betroffene aber oft erst vor Gericht beweisen, dass genau dieses Motiv hinter der Kündigung steht. Deshalb fordert die Gewerkschaft GPA, dass ein vergleichbar wirksamer Schutz schon ab der offiziellen Bekanntgabe einer Betriebsratsgründung gilt. Denn manche Arbeitgeber versuchen leider noch immer, solche Initiativen frühzeitig zu unterbinden.
Ein weiteres Problem ist das Wählerverzeichnis: Arbeitgeber müssen es für die Wahl zur Verfügung stellen. Geschieht das nicht, kann die Wahl verzögert oder erschwert werden. Die derzeit mögliche Verwaltungsstrafe von höchstens 2.180 Euro ist für große Unternehmen kaum abschreckend. Hier braucht es deutlich höhere Strafen. Außerdem braucht es praxistaugliche Regeln, damit Wahlvorstände Beschäftigte erreichen können, die etwa im Homeoffice arbeiten oder keine Dienstgeräte haben.
KOMPETENZ: Welche Hürden können abgebaut werden, um Mitbestimmung im Betrieb zu stärken?
Wir fordern, dass Betriebsratsmitglieder schon ab mehr als 100 Beschäftigten freigestellt werden können. Derzeit ist eine volle Freistellung erst bei mehr als 150 Beschäftigten vorgesehen. Außerdem brauchen wir besser teilbare Freistellungen. Das würde es insbesondere Teilzeitbeschäftigten erleichtern, ein Mandat zu übernehmen – und damit auch mehr Frauen den Zugang zur Betriebsratsarbeit ermöglichen.
Die GPA begleitet dich vertraulich und Schritt für Schritt – von der ersten Idee bis zur Wahl.
Hol dir Unterstützung und kläre deine Fragen in einem persönlichen Gespräch. Mehr Informationen findest du hier:
www.gpa.at/betriebsrat_gruenden
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Bei Betriebsratswahlen wollen wir unnötige Hürden bei der Briefwahl abbauen. Gerade bei Beschäftigten an verschiedenen Standorten oder im Homeoffice muss eine Wahl einfach und sicher zugänglich sein. Freie, geheime und überprüfbare Wahlen müssen verlässlich abgesichert sein. Eine gut geregelte Briefwahl ist daher aus unserer Sicht essenziell.
KOMPETENZ: Die Gründung eines Betriebsrats kann zunächst überfordernd wirken. Wo bekommen Beschäftigte Unterstützung?
Das kann so wirken – aber niemand muss das alleine machen! Die Regionalsekretär:innen der Gewerkschaft GPA begleiten Beschäftigte von Beginn an, helfen bei den einzelnen Schritten und achten darauf, dass alle rechtlichen Fristen eingehalten werden. Auch der Wahlvorstand wird unterstützt.
Für die Zeit nach der Wahl bieten die Gewerkschaft GPA sowie die Arbeiterkammer Schulungen an, etwa Betriebsratsbasiskurse. Für die laufende Betriebsratsarbeit besteht Anspruch auf die notwendige Freizeit. Zusätzlich gibt es eine eigene gesetzlich geregelte Bildungsfreistellung für Schulungen. Niemand muss also vom ersten Tag an alles wissen – wichtig ist, den ersten Schritt zu setzen.
