Die GPA-djp erreicht eine wichtige Grundsatzentscheidungdes Höchstgerichts für die Bezahlung von Handelsangestellten.
Wer schon einmal am Freitag Abend vor einer Supermarktkasse Schlange gestanden hat, weiß, dass Kassieren mit großen Belastungen verbunden ist. Bezahlt wird dafür aber oft zu wenig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun die Rechtsmeinung der GPA-djp bestätigt und entschieden, dass LadenkassierInnen an Scannerkassen in die Beschäftigungsgruppe 3 des Handelskollektivvertrags und nicht wie häufig praktiziert in die schlechter bezahlte Stufe 2 einzustufen sind.