Du planst deinen Sommerurlaub am Meer oder einen Städtetrip am verlängerten Wochenende? Deine Rechte als ArbeitnehmerIn für die schönste Zeit im Jahr: Wir erklären dir alles, was du wissen musst – von A wie Anspruch bis Z wie Zeitausgleich.
Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will? Kann mir mein/e ChefIn den Urlaub vorschreiben?
Nein. Urlaub ist immer eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Dein/e ChefIn muss deinen Urlaub bewilligen. Umgekehrt kann er/sie dich aber auch nicht einfach zwangsweise auf Urlaub schicken. Wenn es Probleme bei der Einigung gibt, wende dich an deinen Betriebsrat!
Urlaub, der bereits bewilligt wurde, kann auch nicht wieder gestrichen werden. Außer es liegen ganz wichtige wirtschaftliche Gründe vor, doch dann muss der Arbeitgeber die getätigten Kosten wie z.B. Stornogebühren übernehmen. Du als ArbeitnehmerIn musst allerdings bewilligten Urlaub ebenfalls konsumieren. Auch hier raten wir dir, dich mit offenen Fragen an deinen Betriebsrat zu wenden!
Es kann auch sein, dass es in deinem Betrieb eine im voraus vereinbarte Betriebssperre gibt. Diese darf aber nur einen Teil deines Urlaubsanspruchs umfassen, ca. zwei Wochen. Du musst die Möglichkeit haben, den restlichen Urlaub nach deinen Wünschen und Bedürfnissen zu vereinbaren.
Darf mein Chef/meine Chefin einfach Betriebsurlaub beschließen?
Prinzipiell müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen den Betriebsurlaub miteinander vereinbaren. Als Arbeitnehmer:in gibt es keine Verpflichtung, dem Betriebsurlaub zuzustimmen. Wird das nicht getan, bekommt man sein Entgelt weiterhin bezahlt – auch ohne Erbringen einer Leistung. Dies hat dann auch keine Auswirkungen auf Urlaubstage. Im besten Fall wird aber über einen Betriebsurlaub eine von beiden Seiten akzeptierte Vereinbarung getroffen. Häufig stehen Betriebsurlaube schon im Arbeitsvertrag, sind also vereinbart. Zulässig ist Betriebsurlaub allerdings nur, wenn genügend Jahresurlaub zur individuellen Gestaltung bleibt. Der OGH hält 2 Wochen Betriebsurlaub im Jahr für zulässig.
5 Wochen Jahresurlaub, sind das jetzt eigentlich 30 Tage oder 25 Tage?
Dir stehen jährlich 5 Wochen bezahlter Urlaub zu: 5 Wochen sind 30 Werktage, wenn man die Arbeitswoche von Montag bis Samstag rechnet. Wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht, also von Montag bis Freitag und ohne den Samstag, dann sind es 25 Arbeitstage.
Und die 6. Urlaubswoche?
Die 6. Urlaubswoche steht jenen ArbeitnehmerInnen zu, die seit 25 Jahren beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, also ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr. Da das ein äußerst langer Zeitraum ist und heutzutage die meisten Menschen während ihres Arbeitslebens mehrmals den Arbeitgeber wechseln (müssen), fordert deine Gewerkschaft GPA schon seit längerer Zeit ganz nachdrücklich die 6. Urlaubswoche für alle Beschäftigten!
Wann erneuert sich mein Urlaubsanspruch?
Das neue Arbeitsjahr und damit der neue Urlaubsanspruch beginnt jeweils an dem Tag, an dem du in die Firma eingetreten bist. In manchen Firmen beginnt das Urlaubsjahr für alle gleich mit dem Kalenderjahr. Wenn du nicht weißt, wie das in deiner Firma gehandhabt wird, frag deinen Betriebsrat!
Ich bin noch nicht lange in meiner Firma, habe ich trotzdem schon Urlaubsanspruch?
In den ersten 6 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber wächst dein Urlaubsanspruch. Nach einem Monat hast du z.B. schon 2 Tage (5-Tage-Woche) bzw. 2,5 Tage (Samstag Werktag) Urlaubsanspruch erreicht. Nach 6 Monaten hast du Anspruch auf deinen gesamten Jahresurlaub von 5 Wochen. Mit Beginn des zweiten Arbeitsjahres entsteht automatisch der neue Anspruch auf den Jahresurlaub.
Um wie viel verringert sich mein Urlaub, wenn ich Teilzeit arbeite?
Dein Urlaubsanspruch ändert sich nicht – die 5 Wochen Jahresurlaub gelten auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Wenn deine Arbeitswoche auf 4 oder weniger Werktage verkürzt ist, dann erhältst du entsprechend weniger Urlaubstage – unterm Strich hast du aber trotzdem 5 Wochen frei pro Jahr.
Das Urlaubsgeld kriegen alle automatisch, das steht so im Gesetz, oder?
Das Urlaubsgeld – viele nennen es auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt – ist in deinem Kollektivvertrag vereinbart. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung! Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt, den deine Gewerkschaft für dich verhandelt hat. In manchen Fällen kann das Urlaubsgeld auch im Einzelarbeitsvertrag geregelt sein. Das bedeutet: Wenn kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt und auch sonst nichts vertraglich vereinbart wurde, erhält man diese Sonderzahlung leider nicht!
Manche Firmen zahlen das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld jeweils vor dem Sommer und vor Weihnachten aus, andere wiederum überweisen vierteljährlich ein halbes Gehalt.
Nicht verwechseln: Das Urlaubsgeld und das Urlaubsentgelt. Das ist jenes Entgelt, das dir während deines Urlaubs zusteht, obwohl du während dieser Zeit keine Arbeit leistest. Es umfasst dein Grundgehalt und alle sonstigen Entgeltbestandteile, nicht aber Aufwandsentschädigungen wie z.B. Kilometergeld oder Diäten.
Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Sind diese Urlaubstage verloren?
Wenn du länger als drei Tage krank bist, verlierst du die Urlaubstage nicht. Du musst die Erkrankung aber deinem Arbeitgeber melden und eine Krankenstandbestätigung vorlegen. Leider verlängert sich dann der Urlaub allerdings nicht automatisch – sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist und du auch wieder gesund bist, musst du wieder zur Arbeit gehen. Aber die Tage, während denen du krank warst, werden wieder zu deinem Urlaubsguthaben dazugerechnet.
Stimmt es, dass nicht verbrauchter Urlaub verfällt?
Ja, aber erst nach zwei Jahren nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Anders gesagt: Du hast drei Jahre Zeit deinen Urlaubsanspruch zu verbrauchen. Wenn du Urlaubstage konsumierst, werden sie immer vom ältesten noch offenen Urlaub abgezogen.
Wenn ich mir freie Tage mittels Zeitausgleich nehme, ändert das etwas an meinem Urlaubsanspruch?
Nein. Zeitausgleich entsteht durch Überstunden. Diese werden grundsätzlich ausbezahlt. Aber wenn du eine entsprechende Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber getroffen hast, dann gibt es auch die Möglichkeit, Zeitausgleich als Freizeit nehmen. Das ändert jedoch an deinem normalen Urlaubsanspruch nichts.
Kann mir mein Arbeitgeber meinen Urlaub „abkaufen“?
Das Recht auf Urlaub und auf Erholung ist ein zentrales Recht für alle ArbeitnehmerInnen. Darum darf dein Arbeitgeber auch nicht deinen Urlaubsanspruch einfach mit Geld ablösen, das ist verboten.
Bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis muss dir dein Arbeitgeber aber auf jeden Fall deine verbliebenen Urlaubstage ausbezahlen, auch dann, wenn du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast.
Ich bin gerade arbeitslos, kann ich da trotzdem auf Urlaub fahren?
Ja, auch wenn du arbeitslos bist, steht dir Urlaub zu. Du musst deinen Urlaub allerdings mit dem AMS absprechen. Wenn du im Inland verreist, dann steht dir weiterhin Arbeitslosengeld zu. Kontrolltermine musst du aber trotzdem beachten. Fährst du ins Ausland, dann wird das Arbeitslosengeld für die Dauer des Urlaubs unterbrochen. Nach dem Ende eines Auslandsurlaubs solltest du dich auf jeden Fall beim AMS melden!
Und irgendwann bleib ich dann dort… kann ich meinen Urlaub verlängern?
Du solltest pünktlich vom Urlaub zurückkommen, auch wenn es so schön ist, dass man am liebsten noch länger bliebe – das ist nur möglich, wenn du es mit deinem Arbeitgeber vereinbarst! Ohne sein/ihr Einverständnis riskierst du deinen Job und deine Ansprüche wegen berechtigter Entlassung.
Wenn es allerdings einen triftigen Grund gibt, warum du nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren kannst, dann musst du deinen Chef/ deine Chefin darüber umgehend informieren! Falls du also im Urlaub erkrankst oder die Fluglotsen streiken oder ein schweres Unwetter die Weiterfahrt unmöglich macht, dann sag deiner Firma Bescheid! Am besten per Mail oder anderer schriftlicher Nachricht, damit du beweisen kannst, dass du nicht unentschuldigt gefehlt hast.
Du hast weitere Fragen zu deinem Urlaubanspruch oder zu sonstigen arbeitsrechtlichen Themen? Dann wende dich doch an unsere Rechtsberatung. Alle Kontakte findest du hier.