Sozialhilfegesetz schafft Armut für Menschen mit nichtdeutscher Muttersprache


Foto: Maren Winter, Adobe Stock

In Niederösterreich versuchte die Landesregierung 2017, einer großen Gruppe von MigrantInnen nicht die Mindestsicherung in voller Höhe zukommen zu lassen. Das wurde 2018 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als verfassungswidrig eingestuft. Auf Bundesebene haben ÖVP und FPÖ nun offenbar einen Weg geschaffen, wie sie dennoch Zugewanderten weniger Sozialhilfe zukommen lassen können.

Seit Monaten wird das neue Sozialhilfegesetz, mit dem die bisherige Mindestsicherung abgeschafft und durch eine neu konzipierte Sozialhilfe abgelöst wird, breit diskutiert. Im Fokus ist dabei vor allem die noch stärkere Armutsgefährdung von Familien mit Kindern. Je mehr Kinder man hat, desto weniger an Unterstützung erhält man pro Kind. Weitgehend unbemerkt wurde bei der heutigen Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats aber auch die Diskriminierung von Menschen beschlossen, die nicht in Österreich geboren wurden.

Wer künftig weder einen Abschluss einer deutschsprachigen Pflichtschule oder einen Nachweis, dass er oder sie Deutsch auf B1-Niveau gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht, vorlegen kann, erhält nicht die Sozialhilfe in voller Höhe (für Einzelpersonen sind dies 885,47 Euro). Abgezogen werden dann 35 Prozent der Sozialhilfe, die etwa 300 Euro entsprechen. Dieser Betrag wird als „Arbeitsqualifizierungsbonus“ betitelt. Denn wer Sozialhilfe bezieht und im arbeitsfähigen Alter ist und für den es auch etwa auf Grund von Betreuungspflichten oder Krankheit keinen Grund gibt, nicht zu arbeiten, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das Gesetz definiert dafür als Grundvoraussetzung entsprechende Deutschkenntnisse (beziehungsweise Englisch auf C1-Niveau, das entspricht nahezu dem Muttersprachenniveau).

Auf den ersten Blick könnte man sagen: Betrifft ja nicht so viele, wer hier lebt soll Deutsch lernen, ohne entsprechende Sprachkenntnisse tut man sich am Arbeitsmarkt ja wirklich schwer. Tatsächlich haben die Regierungsparteien hier aber durch perfide Zusatzregelungen nun das verwirklicht, was in Niederösterreich durch den VfGH schließlich wieder abgeschafft wurde. Das niederösterreichische Modell sah vor, dass Personen, die sich innerhalb der letzten sechs Jahre weniger als fünf in Österreich aufgehalten haben, geringere Mindestsicherungsleistungen bekamen – damals in Höhe von 522,50 Euro. Massiv betroffen waren davon vor allem anerkannte Flüchtlinge. Diese Wartefrist, die vom Gesetzgeber mit nötiger Integration begründet worden war, wurde vom VfGH eben als verfassungswidrig eingestuft.

Nun führen ÖVP und FPÖ ein anderes Modell ein, das noch viel mehr Menschen vom Bezug der Sozialhilfe in voller Höhe ausschließt. Der Teufel sitzt dabei im Detail: Denn einerseits werden ausschließlich B1-Zertifikate des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) anerkannt, wodurch dieser im Bereich der Deutschprüfungen eine Monopolstellung bekommt. Und andererseits heißt es im heute im Nationalrat verabschiedeten Gesetz, dass es sich um „ein aktuelles Zertifikat“ handeln muss. In den Erläuterungen zur Materie wird ausgeführt, was das konkret bedeutet: „Aktuell sind Urkunden, die nicht älter als sechs Monate sind.“

Tausende anerkannte Flüchtlinge, also Asylberechtigte, haben in den vergangenen Jahren Sprachprüfungen abgelegt. Andere MigrantInnen, die vielleicht schon länger als fünf oder zehn Jahre in Österreich leben, waren bereits berufstätig, müssen nun aber vielleicht aus welchen Gründen auch immer um Sozialhilfe ansuchen. Auch sie müssen künftig den aktuellen B1-Nachweis vorlegen. Denn, so heißt es in den Erläuterungen zum Gesetz: „Das Erfordernis der Vermittelbarkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes ist unabhängig davon zu prüfen, ob die Bezugsberechtigten bereits dem Arbeitsmarkt bzw. der Arbeitsvermittlung (…) zur Verfügung standen.“

Der ÖIF ist laut eigener Darstellung auf seiner Homepage „ein Fonds der Republik Österreich und ein Partner des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres sowie zahlreicher Verantwortungsträger im Bereich Integration und Migration in Österreich“. Da er nun laut dem neuen Sozialhilfegesetz als einziger für die Gewährung des Arbeitsqualifizierungsbonus anerkannte Prüfstelle verankert wird, sind Menschen, welche die B1-Prüfung ablegen wollen, nicht nur gezwungen, dies bei einem Monopolanbieter zu tun, sondern auch abhängig von dessen Angebot an Terminen.

Wer Geflüchtete betreut oder mit NGOs spricht, die dies tun, weiß, dass es schon bisher immer wieder zu Wartefristen auf Prüfungstermine kam. Wenn nun Menschen, die Sozialhilfe beantragen, ein Zertifikat nachweisen müssen, das nicht älter als sechs Monate ist, ist davon auszugehen, dass diese Wartefristen künftig Monate oder länger betragen könnten, da sehr viele Menschen diese Prüfung erneut ablegen müssen, obwohl sie eigentlich schon bewiesen haben, dass sie ausreichend Deutsch beherrschen. Damit hat man als alleiniger Prüfungsanbieter Steuerungsmöglichkeiten, wie viele Menschen die Prüfung ablegen können.

Es gibt aber auch MigrantInnen, denen es schlicht nicht möglich sein wird, eine B1-Prüfung abzulegen, denn B1 ist ein schon ziemlich anspruchsvolles Sprachniveau. Bei dem Examen werden sowohl mündliches als auch schriftliches Sprachverständnis, aber auch die Fähigkeit, kurze Texte zu verfassen, abgefragt. Diese Menschen werden von Vorneherein vom vollen Bezug der Sozialhilfe ausgeschlossen. Eine weitere Gruppe, die es nun hart trifft, sind subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Flüchtlinge, denen kein Asylstatus zuerkannt wurde, die aber als schutzwürdig gelten und denen daher in Österreich Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde. Sie erhalten mit dem neuen Sozialhilfegesetz Sozialhilfe grundsätzlich nur mehr in Höhe der Leistungen der Grundversorgung, also dem, was Geflüchtete während ihres Asylverfahrens erhalten.

Das gesamte Paket sorgt dafür, dass Menschen mit nichtdeutscher Muttersprache, die aus welchen Gründen auch immer nicht erwerbstätig sind, künftig massiv gefährdet sind, in Armut abzurutschen oder noch weiter in diese abzurutschen. Was in Niederösterreich nicht gelang, wird also nun auf Bundesebene umgesetzt. Damit zementiert die ÖVP-FPÖ-Regierung nun auch mit dem Sozialhilfegesetz eine Diskriminierung von Ausländern oder eben Menschen ohne deutsche Muttersprache ein. Dass das gewollt ist, wird auch in den im Gesetz definierten Zielen zum Ausdruck gebracht. Drei Ziele werden dabei insgesamt genannt: Die Unterstützung des Lebensunterhalts, die (Wieder-)Eingliederung ins Erwerbsleben und „integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen“.

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