Nach Auschöpfung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, ist es möglich Notstandshilfe zu beziehen. Um Notstandshilfe zu beziehen muss ein Notstand vorliegen der sich daran orientiert ob ein eigenes Einkommen besteht.
Nach Auschöpfung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, ist es möglich Notstandshilfe zu beziehen. Um Notstandshilfe zu beziehen muss ein Notstand vorliegen der sich daran orientiert ob ein eigenes Einkommen besteht.